Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 91-3153 KI-generiert

Postulate for Military Weapon Crime Statistics Rejected

Geschäftsnummer VPB 91-3153
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The court rejected a postulate requesting a statistical breakdown of crimes committed with personally issued military weapons, finding that such data was not readily available and collecting it would be disproportionate. The postulate's sponsor argued for the distinction, noting its relevance in family disputes and the need for updated crime statistics, but the government cited budget constraints and the potential inability to continue existing statistical surveys as reasons for rejection.

Legislator-Regeste

KI-generiert

Art. 21 quinquies al. 2 LREC; Postulate for Military Weapon Crime Statistics Rejected: The postulate's sponsor argued for the distinction, noting its relevance in family disputes and the need for updated crime statistics, but the government cited budget constraints and the potential inability to continue existing statistical surveys as reasons for rejection.

Schlagwörter

KI-generiert
Waffenrechtsdelikte ungenügende Gefährdung Novenausschluss Beweislosigkeit Erfolgsdelikt Einwendungen

Zitierte Gesetzesbestimmungen

KI-generiert
Art. 21 quinquies al. 2 LREC
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

KI-generiert
Art. 21 quinquies al. 2 LREC

This provision assigns the decision to classify a parliamentary initiative to the Council, which was applied in the resolution.

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Volltext

Postulat Haller 974 N 3 juin 1993

3. Conformément à l'article 21 quinquies alinéa 2 de la LREC, il und Schusswaffen oder als Tatbegehungsmittel Erwürgen

appartient au conseil de décider du classement d'une initiative oder Erdrosseln aufgeführt. Es finden sich hingegen keine An-

parlementaire lorsqu'il lui a déjà donné suite. gaben darüber, ob eine strafbare Handlung mit einer von der

La commission propose de classer l'initiative, étant donné que Armee einem Wehrmann überlassenen Waffe begangen wor-

ses buts ont déjà été pris en considération dans le projet gou- den ist. Aus Gründen der Möglichkeiten und Grenzen der poli-

vernemental. L'auteur de l'initiative est d'accord avec cette zeilichen Kriminalstatistik ist das Postulat daher abzulehnen.

proposition de classement Eine separate Erhebung bei sämtlichen kantonalen Polizei-

kommandos erscheint unverhältnismässig.

Antrag der Kommission

Abschreibung der Initiative Schriftliche Erklärung des Bundesrates

Proposition de la commission Déclaration écrite du Conseil fédéral

Classement de l'initiative Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.

Angenommen -Adopté Frau Haller: Es will mir nicht ganz einleuchten, warum der

Bundesrat dieses Postulat nicht annehmen will.

Was will das Postulat? Es gibt, wie in der Stellungnahme des

Bundesrates vermerkt ist, die polizeiliche Kriminalstatistik. Ich

kann mich noch gut daran erinnern: Als ich vor 25 Jahren am

#ST# 91.3153 Gericht gearbeitet habe, war es immer so, dass man nach je-

dem Straffall lange Formulare ausfüllen musste, eines zuhan-

Postulat Haller den des Kantons und eines zuhanden des Bundes; da musste

Familiendramen durch Einsatz man sehr viele Dinge ankreuzen oder nicht ankreuzen. Jetzt

sehen Sie in der Stellungnahme des Bundesrates, dass unter-

der persönlichen militärischen Waffe

schieden wird bei den Tatmitteln in Hieb-, Stich- und Schuss-

Crimes familiaux commis à l'aide waffen einerseits und in Erwürgen oder Erdrosseln anderer-

de l'arme militaire personnelle seits. Das ist keine lustige Angelegenheit, das ist eine tragi-

sche Angelegenheit, aber ich muss doch etwas näher darauf

eingehen.

Was möchte ich? Ich möchte, dass in dieser Statistik, auf die-

sen Formularen künftig unterschieden würde, ob diese

Wortlaut des Postulates vom 5. Juni 1991 Schusswaffen - ich könnte mir auch vorstellen, das bei den

Die Presse übermittelt immer wieder Berichte über Familien- Stich- und den Hiebwaffen einzuführen, wobei das seltener

dramen, im Verlaufe derer ein aktiver oder entlassener Wehr- sein wird - dem Täter- es werden mehrheitlich Täter sein und

mann die Waffe, die ihm von der Armee überlassen worden ist, nicht Täterinnen - vom Militär zur Verfügung gestellt worden

gegen Familienangehörige oder Personen richtet, mit denen sind oder nicht. Eine Abgrenzung besteht ja auch zwischen Er-

er eine persönliche Beziehung eingegangen ist würgen oder Erdrosseln: das eine geschieht von Hand und

Der Bundesrat wird um Berichterstattung in dieser Frage ge- das andere mittels eines Gegenstandes, der sich zusammen-

beten. Insbesondere soll ein entsprechender Bericht - wenn ziehen lässt Das ist eine Unterscheidung, die feiner ist als z. B.

möglich aufgeschlüsselt nach Straftatbeständen - Auskunft die Unterscheidung, ob ein Täter mit einer Pistole, die er privat

über die Fälle geben, in welchen für Straftaten eine militärische erstanden hat, eine Tat begeht - oder versucht zu begehen -

Waffe zum Einsatz kam, die dem Täter als Wehrmann überlas- oder ob er eben sein vom Militär zur Verfügung gestelltes

sen wurde und bei denen die Opfer Angehörige des Täters Sturmgewehr hervorholt und damit die Tat begeht.

oder Personen sind, mit denen er eine persönliche Beziehung Die Unterscheidung ist bei dem, was ich verlange, weniger

eingegangen ist gross als bei den Finessen, die heute schon existieren. Ich

glaube, es ist trotz allem von einem gewissen Interesse, dass

Texfe du postulat du 5 juin 1991 das gemacht wird. Wer sich mit Scheidungsfällen oder Tren-

La presse rend régulièrement compte de drames familiaux nungsfällen befasst oder auch in einer Eheberatung tätig ist,

lors desquels un membre de l'armée, en service actif ou non, erfährt nun einmal, wie häufig es vorkommt, dass mit militäri-

retourne son arme militaire personnelle contre des membres schen Waffen gedroht wird, auch wenn sie nicht verwendet

de sa famille ou des tiers avec lesquels il entretient des rela- werden. Das ist eine Realität in der Schweiz Deshalb, glaube

tions personnelles. ich, wäre es von einem gewissen Interesse, diese Unterschei-

Le Conseil fédéral est invité à établir un rapport à ce sujet qui dung zu machen, um sie längerfristig auswerten zu können.

renseignera, en distinguant si possible les éléments constitu- Ich bitte den Bundesrat, sich doch mit dieser Frage auseinan-

tifs de l'infraction, sur les délits pour lesquels l'arme militaire derzusetzen. Ich will keinen riesigen, rückwirkenden Bericht,

personnelle a été utilisée et dont les victimes sont des mem- es ist mir klar, dass das sehr viel Arbeit geben würde. Aber

bres de la famille de l'auteur ou des tiers avec lesquels il entre- wenn man das nächste Mal die Kriminalstatistik plant und die

tenait des relations personnelles. Formulare neu macht-wobei ich hoffe, dass es nicht Formu-

lare gibt, die auf zehn Jahre hinaus schon gedruckt sind -,

Mitunterzeichner - Cosignataires: Bäumlin Ursula, Boden- sollte man diese Unterscheidung in der Kriminalstatistik ein-

mann, Carobbio, Danuser, Fankhauser, Haering Binder, Haf- führen.

ner Ursula, Herczog, Jeanprêtre, Ledergerber, Leemann, Pit- Ich möchte den Rat deshalb bitten, das Postulat zu über-

teloud, Rechsteiner, Ruffy, Ulrich (15) weisen.

Schriftliche Begründung - Développement par écrit Bundesrat Koller: Ich kann einmal auf die schriftliche Stel-

Die Urheberin verzichtet auf eine Begründung und wünscht lungnahme verweisen. Aber neu muss ich Ihnen ganz andere

eine schriftliche Antwort Sorgen mitteilen: Im Rahmen der Sparrunden haben wir auf

dem Gebiet der Kriminalstatistik wirklich unendlich gewichti-

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates gere Probleme. Ich muss Ihnen sagen, dass zurzeit zusam-

vom 21. August 1991 men mit dem Bundesamt für Statistik geprüft wird, ob bei-

Rapport écrit du Conseil fédéral spielsweise die kriminalstatistischen Erhebungen, zu denen

du 21 août 1991 wir gegenüber der Uno und dem Europarat verpflichtet sind,

In der alljährlich erscheinenden polizeilichen Kriminalstatistik künftig überhaupt noch erfüllt werden können. Es steht zurzeit

ist lediglich die Art und Weise, wie vorsätzliche Tötungsdelikte, zur Diskussion, ob beispielsweise eine bereits bestehende,

Körperverletzungen, Diebstahls- oder Raubfälle begangen wichtige Statistik über den Rückfall nach dem Strafvollzug

worden sind, verzeichnet Als Tatmittel sind dabei Hieb-, Stich- überhaupt weitergeführt werden kann. Angesichts dieser mi-

3. Juni 1993 975 Motion Vollmer

serablen Lage, die einem eigentlichen Notstand auf dem Ge- lagen in Grundstücken gälte allerdings eine fünfjährige Ueber-

biet der Kriminalstatistik gleichkäme, ist es uns unmöglich, gangsfrist. Ebenso könnten Erwerbsbeschränkungen bei den

jetzt noch einen weiteren Ausbau der Kriminalstatistik zu be- Ferienwohnungen sicher noch während dieser Frist beibehal-

treiben. Wir werden alle unsere Energien darauf setzen müs- ten werden. Nach Ablauf der Uebergangsfrist könnten über-

sen, bereits laufende Kriminalstatistiken überhaupt weiterfüh- mässige Immobilieninvestitionen allenfalls gestützt auf die

ren zu können. Schutzklausel im Vertrag bekämpft werden. Die Wiedereinfüh-

Das ist leider ein weiterer Grund, weshalb der Bundesrat die- rung diskriminatorischer Massnahmen käme indessen nur als

ses Postulat nicht annehmen kann. Ultima ratio in Betracht, weil die Vertragspartner berechtigt wä-

ren, Gegenmassnahmen zu ergreifen.

Abstimmung - Vote Unerwünschte Auswirkungen eines Wegfalls der Lex Friedrich

Für Ueberweisung des Postulates 27 Stimmen müssten deshalb in erster Linie mit nicht diskriminatorischen

Dagegen 48 Stimmen raumplanerischen sowie eigentums- und wohnbaupolitischen

Massnahmen aufgefangen werden. Die Dringlichkeit von

Massnahmen hängt aber zunächst vom Gelingen des EWR-

Vorhabens ab. Darum beantragt der Bundesrat, die vorlie-

gende Motion in das unverbindlichere Postulat umzuwandeln,

#ST# 91.3165 dem sie übrigens von ihrem Inhalt her näher steht

Motion Vollmer Schriftliche Erklärung des Bundesrates

Ersatzvorkehrungen Déclaration écrite du Conseil fédéral

zur Ablösung der Lex Friedrich Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu-

wandeln.

Mesures destinées

à remplacer la lex Friedrich Vollmer: Dieser Vorstoss ist gerade zwei Jahre alt, und man

muss sich fragen, ob sich die Ausgangslage in der Zwischen-

zeit nicht so verändert hat, dass ein Vorstoss überflüssig ge-

worden ist. Ich kann mit Ueberzeugung sagen: Dieser Vor-

stoss ist heute aktueller denn je. Kurzfristig ist zwar der Druck

Wortlaut der Motion vom 10. Juni 1991 der Ablösung der Lex Friedrich durch die Ablehnung des

Der Bundesrat wird beauftragt, den eidgenössischen Räten ei- EWR-Vertrages in der Schweiz nicht mehr vorhanden. Theore-

nen Bericht und Anträge zu unterbreiten, damit im Hinblick auf tisch können wir mit der Lex Friedrich weiterfahren. Wir sind

die allfällige Verwirklichung eines EWR und/oder einer EG-Mit- durch das europäische Recht nicht gezwungen, die Lex Fried-

gliedschaft die mit der Lex Friedrich anvisierten boden- und rich zu ersetzen.

wohnbaupolitischen Zielsetzungen durch nationale, Aus- Politisch ist die Ausgangslage völlig anders. Wir erinnern uns,

länder nicht diskriminierende Massnahmen erreicht werden dass uns der Bundesrat vor kurzem in seinem Bericht über die

können. Konsequenzen des negativen Volksentscheides dargelegt

hat, dass er in seiner Europapolitik drei Optionen weiterverfol-

Texfe de la motion du 10 juin 1991 gen wird: die eine Option, die im Moment im Vordergrund

Le Conseil fédéral est chargé de soumettre aux Chambres un steht und wonach er bilateral verhandeln will; aber auch die

rapport assorti de propositions afin que, dans la perspective zweite Option, mit der er nicht ausschliessen will, dass wir uns

d'une éventuelle réalisation d'un EEE et/ou d'une adhésion à später doch noch dem EWR anschliessen; und die dritte Op-

la CE, les objectifs que visait la lex Friedrich dans le domaine tion, nach der auch die Möglichkeit einer Mitgliedschaft in der

de la politique foncière et de la politique de construction de lo- EG offen bleibt

gements puissent être atteints moyennant des mesures natio- Für alle drei Optionen ist es gerade auch im bodenpolitischen

nales, non discriminatoires à l'égard des étrangers. Bereich äusserst wichtig, rechtzeitig Vorkehrungen zu treffen.

Es ist ein Akt politischer Klugheit, jetzt - unabhängig vom äus-

Mitunterzeichner - Cosignataires: Bäumlin Ursula, Boden- seren zeitlichen Druck, der durch eine Abstimmung über ei-

mann, Bundi, Carobbio, Danuser, Eggenberger Georges, Eu- nen europäischen Vertrag entsteht - gerade in der Lex Fried-

ler, Fankhauser, Haering Binder, Hafner Ursula, Herczog, rich Anpassungen vorzunehmen. Oder wollen wir etwa die un-

Hubacher, Jeanprêtre, Lanz, Ledergerber, Leemann, Leuen- komfortable Ausgangslage, wie wir sie vor dem 6. Dezember

berger Ernst, Matthey, Meyer Theo, Pitteloud, Rechsteiner, letzten Jahres gekannt haben, wiederholen, als wir feststellen

Ruffy, Stappung, Ulrich, Züger (25) müssten, dass wir so und so viele innenpolitische Pendenzen

hatten? Es ist wichtig, dass wir heute die positive Schlussfolge-

Schriftliche Begründung - Développement par écrit rung daraus ziehen und rechtzeitig - im Interesse der Sache,

Im Rahmen der Verhandlungen für die Schaffung eines EWR aber auch im Interesse der Transparenz für die Stimmbürger-

ist schon frühzeitig klar geworden, dass die heutigen Schutz- entsprechende Anpassungen vornehmen, d. h., diese heiklen

vorkehren gegenüber ausländischem Grundstückerwerb Dinge unabhängig von einer Europaabstimmung bereinigen

höchstens noch während einer Uebergangszeit Bestand hal- und regeln. Schutzvorkehren gegenüber ausländischem

ten können. Nicht diskriminierende Massnahmen insbeson- Grundstückerwerb gehören zentral zu den innenpolitischen

dere gegenüber dem zunehmenden Zweitwohnungsbestand Tendenzen, die in der weiteren Entwicklung zu Europa wichtig

sind als Ersatz für die heutige «Lex Friedrich» vordringlich. Mit sind.

verbesserten allgemeinen Boden-, Wohnbau- und Raumpla- Da wir in allen drei Europaszenarien des Bundesrates davon

nungsmassnahmen könnten die vom Bundesrat und dem da- ausgehen müssen, dass wir die heutige Lex Friedrich aufge-

maligen Gesetzgeber definierten, weiterhin gültigen Zielset- ben müssen - wahrscheinlich wird auch im bilateralen Szena-

zungen zweifellos sogar wirksamer erreicht werden, als die rio dieser Druck auf uns zukommen -, drängen sich jetzt recht-

heutigen, gegen Ausländer gerichteten Erwerbsverbote. zeitige Anpassungen auf. Es ist deshalb völlig unverständlich,

wenn der Bundesrat in seiner schriftlichen Antwort die Dring-

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates lichkeit dieser Reformen einfach nur unter dem Aspekt der

vom 9. Dezember 1991 EWR-Abstimmung sehen will.

Rapport écrit du Conseil fédéral Neben diesen aktuellen sprechen aber auch sehr grundsätzli-

du 9 décembre 1991 che Aspekte für die Ueberweisung dieses Vorstosses. Auch

Der Beitritt der Schweiz zum EWR-Vertrag hätte die Freizügig- der Bundesrat hat mehrmals deutlich dargelegt- ich erinnere

keit der Angehörigen der Vertragsstaaten zum Immobilien- an seine Aeusserungen im Zusammenhang mit dem soge-

markt in unserem Land zur Folge. Für die Freigabe der ge- nannten Anschlussprogramm Boden -, dass die Lex Friedrich

werbsmässigen Immobiliengeschäfte und blossen Kapitalan- ihre ursprünglichen Ziele längst nicht mehr erfüllt Der Zweit-

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Postulat Haller Familiendramen durch Einsatz der persönlichen militärischen Waffe

Postulat Haller Crimes familiaux commis à l'aide de l'arme militaire personnelle

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1993

Année

Anno

Band III

Volume

Volume

Session Sommersession

Session Session d'été

Sessione Sessione estiva

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 04

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 91.3153

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 03.06.1993 - 15:00

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Data

Seite 974-975

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Ref. No 20 022 772

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