Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 91-3127 KI-generiert

Swiss Gender Equality Efforts

Geschäftsnummer VPB 91-3127
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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This interpellation addresses the persistent inequalities faced by women in Swiss society, despite constitutional and legal provisions for equality. The government acknowledges these disparities, particularly in the workforce, and outlines measures to promote gender equality, including a proposed federal law on equal treatment in employment. While recognizing progress in education, the government projects a twenty-year timeline for full equality, contingent on implementing various policy initiatives at both federal and cantonal levels, including parental leave, childcare support, and active equal opportunity policies in public administration.

Legislator-Regeste

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Art. 47quinquies Abs. 6 Antrag, Art. 47quinquies al. 6 diesen, Art. 2 Absatz, Art. 47ter, 47quater Abs. 2,3a; Swiss Gender Equality Efforts: The government acknowledges these disparities, particularly in the workforce, and outlines measures to promote gender equality, including a proposed federal law on equal treatment in employment. While recognizing progress in education, the government projects a twenty-year timeline for full equality, contingent on implementing various policy initiatives at both federal and cantonal levels, including parental leave, childcare support, and active equal opportunity policies in public administration.

Schlagwörter

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Positive Diskriminierung Frauenarbeit Erziehungsurlaub Beschäftigungspolitik sexuelle Diskriminierung Rechte der Frau

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Art. 47quinquies Abs. 6 Antrag
Art. 47quinquies al. 6 diesen Vorschlägen der Geschäftsprüfungskommissionen
Art. 47quinquies al. 6 diesen
Art. 47quinquies al. 6 diesen Vorschlägen der Geschäftsprüfungskommissionen
Art. 2 Absatz
47ter, 47quater Abs. 2,3a
Art. 47ter, 47quater Abs. 2,3a
Used to declare the motion inadmissible.
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 47ter, 47quater Abs. 2,3a

Used to declare the motion inadmissible.

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Volltext

Interpellation Ruesch 788 26 septembre 1991

rechtfertigt; dies trifft bei dieser GPK-Delegation nicht zu. tion befugt, ihre Feststellungen oder Empfehlungen direkt an

Schon von daher ist sicher ein Stufenbau der Kompetenzen den Bundesrat zu richten. Sie orientiert die Geschäftsprü-

gerechtfertigt. fungskommissionen in geeigneter Form.»

Im übrigen unterstreiche ich, was soeben Herr Ständerat Da-

nioth ausgeführt hat. Selbstverständlich müssen die kantona- Angenommen gemäss modifiziertem Antrag der Kommission

len Regierungen angehört werden, bevor kantonale Beamte Adopté selon la proposition modifiée de la commission

als Auskunftspersonen befragt werden. Desgleichen, wenn

von den Kantonen Akten eingefordert werden. Ich glaube, da-

mit ist diesbezüglich die minimale föderalistische Courtoisie B. Rechte der Geschäftsprüfungskommissionen

auch bei diesem Vorschlag der Mehrheit gewahrt. B. Droits des commissions de gestion

Aus diesen Gründen empfehle ich Ihnen Zustimmung zur

Mehrheit. Art. 47ter, 47quater Abs. 2,3a

Antrag der Kommission

Nichteintreten

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit 27 Stimmen

Art. 47ter, 47quater al. 2,3a

Für den Antrag der Minderheit 7 Stimmen

Proposition de la commission

Ne pas entrer en matière

Art. 47quinquies Abs. 6

Antrag der Kommission Hänsenberger, Berichterstatter: Ich möchte noch einmal be-

Die Geschäftsprüfungsdelegation erstattet unter Wahrung des tonen: Das Nichteintreten impliziert keine Missachtung der Ar-

Amtsgeheimnisses den Geschäftsprüfungskommissionen beit, die von einer Arbeitsgruppe der Geschäftsprüfungskom-

Bericht und stellt Antrag. In Fällen besonderer Geheimhaltung missionen sorgfältig gemacht worden ist, sondern es ermög-

ist die Delegation befugt, ihre Empfehlungen direkt an den licht eine Weiterberatung nach Vorschrift. Der Nationalrat kann

Bundesrat zu richten. (Rest des Absatzes streichen) diese Artikel nochmals beraten, nachdem ihm ein schriftlicher

Bericht des Bundesrates vorgelegt worden ist. Wir werden zu

Art. 47quinquies al. 6 diesen Vorschlägen der Geschäftsprüfungskommissionen

Proposition de la commission zweifellos noch einmal Stellung nehmen können.

La délégation des Commissions de gestion soumet aux Com- Ich beantrage Ihnen, im Moment auf Beschluss B nicht einzu-

missions de gestion un rapport accompagné de propositions. treten. Das Geschäft liegt dann beim Nationalrat und kann dort

Elle respecte le secret de fonction. Lorsqu'il s'agit d'un objet weiterbehandelt werden.

soumis à des exigences particulièrement rigoureuses en ma-

tière de secret, la délégation a la compétence d'adresser des Angenommen -Adopté

recommandations au Conseil fédéral. (Biffer le reste)

An den Nationalrat-Au Conseil national

Hänsenberger, Berichterstatter: Die Kommission hat bei Ab-

satz 6 dem Nationalrat entsprochen und den ersten Satz aus

der Nationalratsversion als zweiten aufgenommen, nämlich:

«In Fällen besonderer Geheimhaltung ist die Delegation be-

fugt, ihre Empfehlungen direkt an den Bundesrat zu richten.» #ST# 91.3127

Ich empfehle Ihnen, der Version zuzustimmen, habe jedoch

noch eine Ergänzung anzubringen. Interpellation Ruesch

Die Redaktionskommission hat mich darauf aufmerksam ge-

macht, dass - wahrscheinlich unbeabsichtigt - eine Lücke Frauenförderung

entstanden ist. Wir haben zwar den ersten Satz der Version Amélioration de la position

des Nationalrats aufgenommen, aber den zweiten nicht: «Die de la femme

Delegation orientiert die Geschäftsprüfungskommissionen in

geeigneter Form.» Die Redaktionskommission und die von

mir kontaktierten Kommissionsmitglieder sind der Meinung,

wir könnten diesen Satz ebenfalls aufnehmen. Nach den Wor-

ten «.... an den Bundesrat zu richten» würde eingefügt: «Sie Wortlaut der Interpellation vom 22. März 1991

orientiert die Geschäftsprüfungskommissionen in geeigneter In der Botschaft zur 10. AHV-Revision berichtet der Bundesrat

Form.» Es wäre wohl zweckmässig, diesen Satz in unserer Ver- von den Benachteiligungen, welche für die Frauen trotz

sion aufzunehmen, damit keine Missverständnisse entstehen. Gleichheitsartikel in der Bundesverfassung und neuem Ehe-

Ich möchte Ihnen dies beliebt machen. recht immer noch bestehen.

In der ständerätlichen Debatte sprach der bundesrätliche

Bundesrat Koller: Es ist bei der Fahne noch eine Unterlas- Sprecher von einem Zeithorizont von zwanzig Jahren, bis

sung passiert. Wir waren in der Kommission der Meinung, diese Ungleichheiten beseitigt seien.

dass es heissen müsste: «In Fällen besonderer Geheimhal- Der Bundesrat wird ersucht, folgende Fragen zu beantworten:

tung ist die Delegation befugt, ihre Feststellungen oder Emp- 1. Auf welche Studien und Prognosen stützt sich der Zeithori-

fehlungen direkt an den Bundesrat zu richten.» Gelegentlich zont von zwanzig Jahren?

kann es ja sein, dass nur Feststellungen weiterzumelden sind; 2. Welche Massnahmen sieht der Bundesrat vor, um die heu-

es wäre deshalb wohl richtig, wenn diese Möglichkeit auch tige Benachteiligung der Frauen zu beheben?

noch festgehalten würde. Deshalb: «Feststellungen oder 3. Welche Massnahmen schlägt der Bundesrat den Kantonen

Empfehlungen». für ihren Zuständigkeitsbereich vor?

Texte de l'interpellation du 22 mars 1991

Hänsenberger, Berichterstatter: Die Kommission würde sich Dans le message consacré à la 10e révision de l'AVS, le

dieser Ergänzung nicht widersetzen. Conseil fédéral décrit les discriminations dont les femmes sont

l'objet en dépit de l'article constitutionnel sur l'égalité et du

Präsident: Absatz 6 lautet demzufolge: «Die Geschäftsprü- nouveau droit matrimonial.

fungsdelegation erstattet unter Wahrung des Amtsgeheimnis- Lors du débat qui a eu lieu sur cet objet au Conseil des Etats, le

ses den Geschäftsprüfungskommissionen Bericht und stellt porte-parole du Gouvernement a dit qu'il faudra vraisembla-

Antrag. In Fällen besonderer Geheimhaltung ist die Delega- blement vingt ans pour éliminer toutes les inégalités.

26. September 1991 789 Interpellation Ruesch

Le Conseil fédéral est invité à répondre aux questions suivan- Frauenlohn immer noch ungefähr ein Drittel tiefer liegt als der-

tes: jenige eines Mannes.

1. Sur quelles études et prévisions se fonde-t-il pour articuler Zur ersten Frage: Der Zeithorizont von zwanzig Jahren, den

ce chiffre? Bundespräsident Cotti genannt hat, ergibt sich aus der Not-

2. Quelles mesures entend-il prendre pour supprimer les dis- wendigkeit, positive Massnahmen zur Stärkung der Stellung

criminations actuelles? der Frau im Arbeitsleben und in der Gesellschaft zu ergreifen.

3. Compte-t-il proposer aux cantons de prendre les mesures Es geht vor allem darum, die Doppelbelastung Berufsleben

qui sont de leur ressort? Si oui, de quelles mesures s'agit-il? und Haushalt zu reduzieren, der viele erwerbstätige Frauen

ausgesetzt.sind. Die Umsetzung dieser Massnahmen wird

Mitunterzeichner - Cosignataires: Bühler, Cottier, Hänsenber- noch einige Zeit beanspruchen, und zudem wird das Ziel nicht

ger, Hunziker, Iten, Küchler, Lauber, Reichmuth, Rhyner, unmittelbar nach der Inkraftsetzung erreicht werden. Eigentli-

Schallberger, Schmid, Schönenberger, Seiler, Uhlmann (14) che prognostische Studien sind in diesem Zusammenhang

nicht durchgeführt worden. Der Bundesrat stützt sich aber auf

diverse wissenschaftliche Arbeiten zu dieser Problematik, ins-

Ruesch: In der Botschaft des Bundesrates über die 10. AHV- besondere auf die Untersuchungen, die für die Arbeitsgruppe

Revision vom 5. März 1990 steht auf den Seiten 25 und 26, «Lohngleichheit» meines Departementes vorgenommen wor-

dass die Verwirklichung des Gleichheitsgrundsatzes zwi- den sind. Anhaltspunkte über die Situation der erwerbstätigen

schen Mann und Frau in wichtigen gesellschaftlichen Berei- Frau gibt auch eine im Rahmen der Weiterbildungsoffensive

chen noch nicht erreicht sei; der Bundesrat weist darauf hin, im Jahre 1990 in Auftrag gegebene Studie von Anita Calon-

dass lediglich 5 Prozent der Frauen gegenüber 17 Prozent der der-Gerster «Zur Situation der erwerbstätigen Frau».

Männer in leitender Stellung tätig seien, er hält fest, dass auch Zur zweiten Frage: Der Bundesrat hat kürzlich einen Entwurf

gut qualifizierte Frauen nicht wesentlich bessere Aufstiegs- für ein Bundesgesetz über die Gleichstellung von Mann und

chancen hätten, dass lediglich 12 Prozent der Frauen mit Frau in die Vernehmlassung geschickt, der sich hauptsächlich

Hochschulbildung oder höherer beruflicher Ausbildung in lei- mit der Gleichstellung im Erwerbsleben befasst. Dieser Vor-

tender Stellung tätig seien, gegenüber 39 Prozent der ver- entwurf stützt sich auf die Vorschläge im Bericht der Arbeits-

gleichbaren Männer. gruppe «Lohngleichheit» vom Herbst 1988. Er sieht verschie-

Der Bundesrat verweist in seiner Botschaft ferner auf die Dis- dene Massnahmen zur Beseitigung jeglicher Diskriminierung

kriminierung der Frau im Bildungswesen. In diesem Sektor im Erwerbsleben vor, namentlich ein generelles Verbot von

dürften wir allerdings erhebliche Fortschritte verzeichnen. Der Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts, einen verstärk-

Anteil der Frauen an der Zahl der Maturanden hat sich inner- ten Kündigungsschutz, eine teilweise Beweislastumkehr und

halb von zwanzig Jahren von 30 Prozent auf 48,4 Prozent er- die Uebertragung der Klagelegitimation an Organisationen.

höht. Die Universität Genf stellt heute 52 Prozent Studentin- Der Vorentwurf sieht ferner Subventionen für Förderungspro-

nen, Zürich 48 Prozent. Die Mehrheit der Studienanfänger in gramme und Beratungsstellen vor, und schliesslich stärkt er

der Medizin besteht heute aus Frauen. Lieber diese Verbesse- die Stellung des eidgenössischen Büros für die Gleichstellung

rungen der Situation freuen wir uns. von Mann und Frau.

In der ständerätlichen Debatte über die 10. AHV-Revision Dieses Gesetz stellt einen namhaften Schritt in Richtung

führte der Vorsteher des Departementes des Innern folgendes Gleichstellung dar, wenn es realisiert wird. Es behandelt je-

aus: «Die Frauen haben in unserer Gesellschaft bei weitem doch nur einen Aspekt des Problems. Ich bin daher kürzlich

noch nicht die Gleichstellung erreicht, aber sie sind auf dem mit einem Brief an die verschiedenen Departemente mit der

Wege dazu, und wenn ich diese Zahlen aufgrund der Alters- Bitte gelangt, die Vorschläge der Arbeitsgruppe «Lohngleich-

jahre vergleiche, würde ich sagen, dass es etwa noch zwanzig heit» näher zu prüfen und entsprechende Massnahmen zu

Jahre dauern dürfte, bis die Gleichstellung in der Gesellschaft treffen. Es geht hier vor allem darum, zu vermeiden, dass Teil-

tatsächlich erreicht ist. Bei den Zwanzigjährigen werden diese zeitarbeit und Unterbrechungen der Erwerbstätigkeit - wie sie

Probleme überhaupt nicht mehr bestehen, wenn sie ins AHV- für Frauen eben häufig sind - zu Benachteiligungen im Be-

Alter kommen. Diesen Prozess können wir mit dieser oder je- reich der Sozialversicherung führen. Anzustreben sind auch

ner Massnahme beschleunigen.» (AB 1991 S 267) die Einführung einer Mutterschaftsversicherung und eines El-

Ich stelle also fest, dass der Bundesrat doch irgendwelche ternurlaubs sowie eine aktive Gleichstellungspolitik in der Per-

Massnahmen in petto hat, wenn hier von «dieser oder jener sonalpolitik des Bundes. Weitere Vorschläge betreffen den

Massnahme» die Rede ist. Einige Anzeichen bestehen sicher Ausbau der Statistik und der Forschung, die Förderung der

dafür. Bis zum 1. Mai 1989 hatten die Kantone dem EJPD ihre Berufs- und Weiterbildung von Frauen, die Berücksichtigung

Stellungnahme zum Bericht der Arbeitsgruppe «Lohngleich- der Frauenförderung bei der Vergabe von Subventionen und

heit» einzureichen. Bis zum 31. Mai dieses Jahres dauerte die bei Forschungsprojekten.

Vernehmlassungsrunde zum Vorentwurfdes Bundesgesetzes Schliesslich zur dritten Frage betreffend die Kantone: Mehrere

über die Gleichstellung von Mann und Frau. Am 25. Juni die- der Massnahmen, die von der Arbeitsgruppe «Lohngleichheit»

ses Jahres veröffentlichte die Bundeskanzlei einen Bericht vorgeschlagen wurden, richten sich auch oder sogar aus-

über die Gleichbehandlung von Frau und Mann in der Geset- schliesslich an die Kantone. Es betrifft dies vor allem die För-

zes- und Verwaltungssprache. Mit der Botschaft über Sonder- derung der Gleichstellung in Erziehung und Bildung, wobei

massnahmen zugunsten der beruflichen und universitären ich Ihnen zugestehe, Herr Ständerat Ruesch, dass hier be-

Weiterbildung wurden für den Wiedereinstieg von Frauen und trächtliche Fortschritte schon zu verzeichnen sind. Den Kanto-

die Förderung der beruflichen Wiedereingliederung Kredite nen wird dabei empfohlen, beim eigenen Personal eine aktive

von 15 bzw. 8 Millionen Franken gesprochen und damit ein Gleichstellungspolitik zu betreiben. Auch an familienpolitische

besonderer Akzent gesetzt. Hoffentlich hat der Bundesrat ein Massnahmen, wie zum Beispiel Kinderbetreuungseinrichtun-

Konzept zu diesem Thema. Deshalb bin ich Ihnen, Herr Bun- gen, wird hier gedacht. Vorgeschlagen werden im weiteren

desrat Koller, dankbar, wenn Sie mir die drei Fragen, die ich auch steuerpolitische Massnahmen wie die Abzugsberechti-

mit meiner Interpellation schriftlich eingereicht habe, heute be- gung für Kinderbetreuungskosten. Die Schaffung von kanto-

antworten können. nalen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann wird

nachdrücklich empfohlen.

Bundesrat Koller: In seiner Botschaft vom 5. März 1990 zur Ich habe die Kantone kürzlich eingeladen, diesen Vorschlä-

10. AHV-Revision hebt der Bunderat hervor, «dass sich noch gen Folge zu leisten. Eine Aufforderung haben im übrigen

zahlreiche und wichtige Benachteiligungen der Frauen fest- auch die politischen Parteien und die interessierten Organisa-

stellen lassen» (BB11990II25). Der Bundesrat bezieht sich da- tionen erhalten. Die Kantone können in ihrem Kompetenzbe-

bei besonders auf die Situation der Frauen im Erwerbsleben. reich einen entscheidenden Beitrag zur Gleichstellung von

Als Beispiel erwähnt er, dass nur 5 Prozent der Frauen eine Frau und Mann leisten, namentlich indem sie die infrastruktu-

Kaderstellung einnehmen gegenüber 66 Prozent, die in unter- rellen und weiteren Voraussetzungen schaffen, die eine Be-

geordneten Stellen arbeiten, und dass ein durchschnittlicher rufstätigkeit mit den familiären Pflichten vereinbar machen.

Fondation Pro Helvetia. Aides financières 1992-1995 790 26 septembre 1991

Ruesch: Ich danke Herrn Bundesrat Koller für die Präsenta- Suite à l'ouverture des frontières à l'Est et à la disparition des

tion dieses Massnahmenkatalogs. Ueber die einzelnen Mass- dictatures opprimant toute vie créatrice d'art et de culture, no-

nahmen können wir heute nicht diskutieren, das können wir tre présence à l'étranger doit encore être renforcée. Pour ces

erst, wenn Sie uns Vorlagen unterbreiten. pays renaissants, la liberté d'expression dans la création artis-

Ich stelle fest, dass der Bundesrat und verschiedene Departe- tique, les valeurs de la civilisation occidentale et notre patri-

mente das Problem bearbeiten, und erkläre mich für heute als moine national peuvent présenter un réel intérêt. Pour notre

befriedigt. pays aussi, donner c'est toujours recevoir. Cet effort à l'étran-

ger exige de Pro Helvetia des moyens supplémentaires en

personnes et en argent.

En Suisse, l'encouragement de Pro Helvetia à la création artis-

tique a suscité au sein de la commission quelques critiques

touchant à la qualité et au caractère social d'oeuvres subven-

#ST# 91.024 tionnées. Si, dans la Grèce antique, la notion du beau était liée

à certaines normes et règles objectives, la philosophie mo-

Stiftung Pro Helvetia. derne juge l'esthétique comme subjective. Selon Kant, il est

Finanzhilfen 1992-1995 impossible de définir ce qu'est le beau en soi. Le jugement de

Fondation Pro Helvetia. goût est toujours singulier. Le droit à la critique des projets

Aides financières 1992-1995 subventionnés doit, en raison de cette subjectivité, être exercé

avec retenue. Enfin, il a été dit à la commission que des projets

Botschaft und Beschlussentwurf vom 18. März 1991 (BBI11497) de formation ayant bénéficié d'aide n'appartenaient pas au

Message et projet d'arrêté du 18 mars 1991 (FF 11425) domaine de la culture mais plutôt au domaine social. La

Beschluss des Nationalrates vom 20. Juni 1991 culture, comme enrichissement de l'esprit par des exercices

Décision du Conseil national du 20 juin 1991 intellectuels, comprend aussi la formation. Le critère décisif

pour distinguer la culture d'autres domaines consiste en effet

en un exercice intellectuel accompli de façon désintéressée.

Le subventionnement de projets de formation d'adultes ré-

pond donc parfaitement à la notion de culture.

Antrag der Kommission En conclusion, le montant de 130 millions de francs adopté

Eintreten par la commission tient compte des nouveaux besoins de

Proposition de la commission Pro Helvetia en Suisse et à l'étranger. La commission unanime

Entrer en matière a estimé que le nouveau crédit, augmenté par rapport à celui

de la dernière législature, était justifié. C'est ce qui a incité la

M. Cottier, rapporteur: La Commission de la science et de la commission à renoncer à toute proposition de minorité. Je

recherche vous propose d'accorder à la Fondation vous invite donc à suivre la commission et à voter le crédit pro-

Pro Helvetia des aides financières portant sur un montant de posé.

130 millions de francs, à répartir sur les quatre prochaines an-

nées. La commission se rallie ainsi au Conseil national. Des Ruesch: In Artikel 1 des Bundesgesetzes betreffend die Stif-

propositions allant au-delà ou en deçà du montant retenu ont tung Pro Helvetia heisst es: Die Stiftung «bezweckt die schwei-

été écartées. La commission vous présente aujourd'hui une zerische Kulturwahrung und Kulturförderung sowie die Pflege

seule proposition et vous demande de l'appuyer. Cette unité der kulturellen Beziehungen mit dem Ausland.» Dieser Zweck

s'est créée, bien que pour certains membres de la commis- ist unbestritten.

sion le montant était trop élevé, alors que pour d'autres l'aide Der Bundesrat hat für Pro Helvetia erhebliche Mittel einge-

était insuffisante. L'activité de Pro Helvetia, combien néces- setzt, er hat sie erhöht. Der Nationalrat ist noch grosszügiger

saire et précieuse dans de nombreux domaines des arts et de gewesen, und die ständerätliche Kommission beantragt Ih-

la culture, a fait l'objet de critiques de la part de certains mem- nen, dem Nationalrat zu folgen. Das Wachstum dieser Bun-

bres de la commission, vous les entendrez tout à l'heure. desausgabe ist trotz der schweren Wolken am Finanzhimmel

Pour justifier cette demande de crédits, je voudrais vous expo- recht erheblich. Die Diskussion um Pro Helvetia beginnt dann,

ser les besoins de Pro Helvetia et m'exprimer ensuite sur les wenn man sich fragt, was Kultur sei; darüber sind sich die Gei-

difficultés de fixer les critères d'appréciation des oeuvres artis- ster ebenso uneinig wie in der Frage, was Kunst sei. Ein Künst-

tiques et des activités culturelles à subventionner. ler hat Kunst wie folgt definiert: «Kunst ist das, was der Künstler

Depuis les origines de l'activité de Pro Helvetia jusqu'à aujour- mit Kunst bezeichnet.» Unter dieser Definition wurde vor Jah-

d'hui, les besoins se sont fortement accrus. Pro Helvetia, ren bekanntlich ein Fuder Mist als Kunstwerk vor dem Bundes-

constituée en 1939 sous forme d'une simple communauté de haus deponiert. Es gibt Sprayer, welche die sogenannte

travail, a été par la suite transformée en fondation. Plus tard, Mauer-Kunst pflegen und der Meinung sind, sie begingen

les buts de Pro Helvetia, qui a reçu un statut de droit public, ont keine Sachbeschädigung; hingegen sollte man diejenigen be-

été définis par une loi spéciale. Il s'agit de conserver le patri- strafen, welche ihre Kunstwerke zerstören, wenn diese die

moine spirituel, d'encourager les créations, de promouvoir les Mauer reinigen. Wir werden uns auch in diesem Saale wohl

échanges culturels entre les régions et d'entretenir des rela- kaum je darüber einig werden, was Kunst ist, und ebensowe-

tions culturelles avec l'étranger. En 1978, quatre cent cin- nig, was Kultur ist. Hingegen erteilt Artikel 2 des Bundesgeset-

quante-quatre demandes de subventions ont été adressées à zes betreffend die Stiftung Pro Helvetia den Stiftungsorganen

Pro Helvetia. Le nombre de collaborateurs, resté stable long- doch klare Aufträge. Wenn die Stiftung heute der Meinung ist,

temps, était alors de 27,5 unités. En 1990, les demandes dass ihre Mittel knapp sind, muss sie sich vermehrt auf diese

d'aide financière ont dépassé le nombre de 2000. Elles ont klaren Schwergewichte des Gesetzes konzentrieren.

donc plus que quadruplé et le personnel n'a augmenté depuis Wenn man den Jahresbericht durchsieht, kommt man nicht

1978 que de trois auxiliaires. La forte affluence de nouvelles um den Eindruck herum, dass man zurzeit noch zu sehr dem

demandes et un plus fort engagement à l'étranger, notam- Giesskannenprinzip folgt. Der Bund hat im weiten Bereiche

ment dans les pays de l'Est, nécessitent une augmentation de der Kulturförderung nur eine subsidiäre Aufgabe. Im lokalen

personnel. Les deux points forts de la mission de Pro Helvetia Bereich sind in erster Linie die Gemeinden, unterstützt von

sont, sans aucun doute, l'encouragement à la création artisti- den Kantonen, verantwortlich; auch die private Initiative darf

que en Suisse et la présentation à l'étranger de notre activité nicht vergessen werden. Eine schwergewichtige Aufgabe auf

culturelle et de notre identité nationale. La diffusion à l'étranger Bundesebene ist in Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe c des Bun-

d'informations sur la Suisse se fait par divers moyens, par des desgesetzes festgelegt, da heisst es, die Tätigkeit umfasse

échanges entre artistes, des expositions et des concerts, par u. a. «die Förderung des Austausches kultureller Werte zwi-

des documentations ou publications sur la vie culturelle, spiri- schen den Sprachgebieten und Kulturkreisen.» Diese Auf-

tuelle et sociale en Suisse. gabe scheint gerade in der gegenwärtigen Identitätskrise der

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Interpellation Ruesch Frauenförderung

Interpellation Ruesch Amélioration de la position de la femme

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1991

Année

Anno

Band IV

Volume

Volume

Session Herbstsession

Session Session d'automne

Sessione Sessione autunnale

Rat Ständerat

Conseil Conseil des Etats

Consiglio Consiglio degli Stati

Sitzung 08

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 91.3127

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 26.09.1991 - 08:00

Date

Data

Seite 788-790

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Ref. No 20 020 572

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