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VPB 91-3126 KI-generiert

Government Proposal to Store Telephone Billing Data Upheld Due to Privacy Safeguards

Geschäftsnummer VPB 91-3126
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

This case concerns the storage of telephone billing data. The government proposed to systematically record and store the tax data for all telephone connections for at least three months, citing technical and administrative advantages for billing and error correction. The court, however, weighed these benefits against significant privacy concerns. While acknowledging that the data is necessary for billing and dispute resolution under the new telecommunications law, the court emphasized that this data is protected by telecommunications secrecy and only accessible to authorized personnel for specific purposes, with breaches subject to legal review. The court ultimately favored the government's proposal, trusting the telecommunications provider's security measures and adherence to data protection guidelines, while noting that direct transmission without prior recording was not a feasible alternative.

Legislator-Regeste

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Art. 1 rechte, Art. 2 PTT, Art. 34 des Telegrafen- und Telefonverkehrsgesetzes, Art. 41 des neuen Fernmeldegesetzes; Government Proposal to Store Telephone Billing Data Upheld Due to Privacy Safeguards: The government proposed to systematically record and store the tax data for all telephone connections for at least three months, citing technical and administrative advantages for billing and error correction. The court, however, weighed these benefits against significant privacy concerns. While acknowledging that the data is necessary for billing and dispute resolution under the new telecommunications law, the court emphasized that this data is protected by telecommunications secrecy and only accessible to authorized personnel for specific purposes, with breaches subject to legal review. The court ultimately favored the government's proposal, trusting the telecommunications provider's security measures and adherence to data protection guidelines, while noting that direct transmission without prior recording was not a feasible alternative.

Schlagwörter

KI-generiert
Datensicherheit Schutz der Privatsphäre E-Government Datenübermittlung Steuergeheimnis Bearbeitung von Personendaten

Zitierte Gesetzesbestimmungen

KI-generiert
Art. 1 rechte
Texte de l'interpellation du 22 mars.1991
Art. 2 PTT
Art. 2 PTT aussi. Y figurent alors tous les numéros composés avec
Art. 34 des Telegrafen- und Telefonverkehrsgesetzes
This provision served as the legal basis for the recording of data related to telephone connections for billing and troubleshooting purposes.
Art. 41 des neuen Fernmeldegesetzes
This provision serves as the legal basis for the recording of data related to telephone connections for billing and troubleshooting purposes under the new Telecommunications Act.
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 34 des Telegrafen- und Telefonverkehrsgesetzes

This provision served as the legal basis for the recording of data related to telephone connections for billing and troubleshooting purposes.

Art. 41 des neuen Fernmeldegesetzes

This provision serves as the legal basis for the recording of data related to telephone connections for billing and troubleshooting purposes under the new Telecommunications Act.

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Volltext

Interpellation Onken 818 30 septembre 1991

Art.1 3. Welche Sicherheitsmassnahmen sind im eidgenössischen

Antrag der Kommission Rechenzentrum und bei der Datenübertragung geplant, um

.... des Versuchsatomkraftwerkes Lucens einen einmaligen Missbräuche unter allen denkbaren Umständen auszuschlies-

Beitrag von 5 Millionen Franken. sen?

4. Wie ist der Datenschutz und der Schutz der Persönlichkeits-

Art.1 rechte geregelt? In welcher Form sind Datenschutzexperten in

Proposition de la commission das Vorhaben einbezogen worden? Wie soll der besonders

La Confédération verse un montant unique de 5 millions .... heikle Schutz im Arbeitsbereich geordnet werden?

5. Ist der Bundesrat angesichts der vielen höchst sensitiven

Gadient: Mit einer kleinen Ergänzung möchte die Kommis- Probleme nicht auch der Auffassung, dass es besser ist, auf

sion in Artikel 1 absichern, dass es sich seitens des Bundes die totale Taxdatenregistrierung und -speicherung zu verzich-

um einen einmaligen Beitrag von fünf Millionen Franken han- ten und bei einer selektiven Lösung auf ausdrücklichen Kun-

delt und dass diese Zusage und diese Leistung keinen An- denwunsch zu bleiben?

spruch auf Nachschüsse begründen kann.

Texte de l'interpellation du 22 mars.1991

Angenommen -Adopté Tout abonné peut demander à recevoir régulièrement la fac-

ture détaillée des taxes téléphoniques imputées à sa ligne, les

Art. 2 PTT aussi. Y figurent alors tous les numéros composés avec

Antrag der Kommission succès, le jour et l'heure des conversations, le temps qu'elles

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates ont duré, enfin ce qu'elles ont coûté, donc les taxes facturées.

Proposition de la commission Ce qui semble acceptable lorsque quelqu'un fait expressé-

Adhérer au projet du Conseil fédéral ment la demande ne l'est plus du tout lorsque sont saisies -et

qui plus est stockées - de manière systématique les données

Angenommen -Adopté relatives aux taxes téléphoniques de tout un chacun. C'est

exactement ce que les PTT envisagent de faire en lançant la

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble phase N° 5 de leur nouveau programme de télécommunica-

Für Annahme des Entwurfes 26 Stimmen tions intégrées et en prévoyant d'installer des centraux télé-

(Einstimmigkeit) phoniques entièrement électroniques, ces deux opérations

devant permettre de saisir et de stocker la totalité de ces indi-

cations au Centre de calcul des PTT à Berne pendant au mini-

An den Nationalrat-Au Conseil national mum trois mois.

Il est possible que cette méthode présente certains avantages

d'ordre technico-administratif, mais que valent ces avantages

par rapport aux inconvénients? La saisie et le stockage com-

91.3126 plets étant une radiographie de la manière dont les individus

communiquent à distance, cette radiographie ne risque-t-elle

#ST#

pas d'être utilisée à des fins autres que celle pour laquelle elle

est prévue?

Interpellation Onken Je demande donc au Conseil fédéral de répondre aux ques-

PTT. Umfassende Taxdatenregistrierung tions suivantes:

und -speicherung 1. Sur quelle base légale se fonde-t-il pour autoriser un tel pro-

jet de saisie et de stockage des données sur les taxes télépho-

PTT. Projet de saisie et de niques?

stockage complets des données sur 2. Quelles mesures a-t-il prévues pour empêcher que ne soit

les taxes téléphoniques violé le secret des conversations téléphoniques?

3. Quelles mesures de sécurité les PTT ont-ils prévues pour

éviter dans tous les cas fuites ou abus pouvant venir du Centre

de calcul ou lors de la transmission des données?

4. Comment sont assurées la protection des données et la pro-

Wortlaut der Interpellation vom 22. März 1991 tection de la personnalité? Sous quelle forme les experts de la

Schon bisher war es möglich, auf ausdrücklichen Wunsch des protection des données ont-ils été impliqués dans le projet?

Kunden oder der PTT einen detaillierten Taxauszug zu abon- Comment sera assurée la protection de la sphère profession-

nieren. Registriert werden in einem solchen Fall die gewählten nelle, domaine sensible s'il en est?

Telefonnummern, das Datum und die Uhrzeit der Verbindung, 5. Le Conseil fédéral n'est-il pas lui aussi d'avis que, vu la com-

die Dauer der Gespräche und die erhobenen Taxen. plexité des problèmes soulevés, il serait préférable de renon-

Was als punktuelle Einzelmassnahme auf entsprechendes cer à la saisie et au stockage complets et systématiques des

Begehren des Kunden noch vertretbar erscheint, ist es nicht taxes téléphoniques, autrement dit de s'en tenir à ce qui se fait

mehr, wenn diese Daten für sämtliche Teilnehmer, also syste- actuellement lorsque un abonné dépose une demande?

matisch und dermaleinst flächendeckend erhoben und auch

noch gespeichert werden. Genau das ist jedoch mit der Aus- Mitunterzeichner- Cosignataires: Bührer, Miville (2)

baustufe 5 des neuen Integrierten Fernmeldesystems und sei-

ner vollelektronischen Telefonzentralen geplant: eine lücken- Onken: Schon bisher war es möglich, auf ausdrücklichen

lose Registrierung der Taxdaten sämtlicher Anschlüsse und Wunsch eines Kunden oder auf Empfehlung der PTT einen de-

deren Speicherung für mindestens drei Monate im eidgenös- taillierten Taxauszug zu abonnieren. Registriert werden in ei-

sischen Rechenzentrum in Bern. nem solchen Fall das Datum und die exakte Uhrzeit der Ver-

Mögen auch einzelne technisch-administrative Vorteile für bindung, die angewählte Telefonnummer, die Dauer des Ge-

eine solcherart «totale» Taxdatenregistrierung ins Feld geführt sprächs und die erhobene Taxe. Dagegen ist an und für sich

werden, so überwiegen doch die schwerwiegenden Beden- nichts einzuwenden. Als punktuelle Einzelmassnahme auf

ken gegen diese «Durchleuchtung» des individuellen Kommu- ausdrückliches Begehren eines Kunden - und eben nur dann

nikationsverhaltens und seine möglichen Missbräuche. - erhoben, ist diese Art der Datenerfassung und -weitergäbe

Ich frage deshalb den Bundesrat: vertretbar, auch wenn sie, wie man einräumen muss, in Einzel-

1. Auf welche Rechtsgrundlage stützt er die geplante umfas- fällen zu Kontrollen, zu Eingriffen in die Privatsphäre, auch in

sende Taxdatenregistrierung und -speicherung ab? die Persönlichkeitrechte und damit natürlich zu Konflikten

2. Welche Absicherungen gegen die Verletzung des Fernmel- geführt hat, namentlich bei Telefonanschlüssen, die von

degeheimnisses hat er vorgesehen? mehreren Personen benützt werden. Gleichwohl stelle ich

30. September 1991 819 Interpellation Onken

diese klar umgrenzte Dienstleistung, diesen Zusatzdienst, den Wir haben dabei vielfach zwischen verschiedenen Interessen

die PTT anbieten, an sich nicht in Frage. Seine praktische abzuwägen. Es entspricht einem Interesse der Kunden, dass

Handhabung ist eine andere Sache. für die Rechnungstellung und Fehlerbehebung Daten über die

Nun sieht es aber ganz anders aus bei den Zukunftsplänen der Fernmeldeverbindungen aufgezeichnet werden. So ist es ef-

PTT, die ich für alarmierend halte und die -von der Oeffentlich- fektiv geplant, dass zirka ab Mitte 1992 nicht mehr bloss die

keit völlig unbeachtet und, soweit ich sehe, auch nicht sanktio- Daten der Natel-Verbindungen, sondern aller Telefonverbin-

niert - mit beachtlicher Stetigkeit vorangetrieben werden. Vor- dungen aufgezeichnet werden sollen. Seit Jahrzehnten ist die-

gesehen ist folgendes: ses Verfahren in angelsächsischen Ländern eine Selbstver-

1. nicht mehr eine individuelle Erfassung dieser Taxdaten, ständlichkeit. Aufgezeichnet werden die angewählte Rufnum-

sondern eine systematische, sämtliche Anschlüsse ein- mer, die Uhrzeit, die Dauer und die Taxe der Verbindung.

schliessende und somit flächendeckende Aufzeichnung; Diese Daten dienen ausschliesslich der Rechnungstellung

2. nicht mehr eine vom Kunden ausdrücklich erwünschte Tax- und den Abklärungen für den Fall, dass eine Rechnung bestrit-

datenerfassung, sondern eine generelle, von den PTT quasi ten wird. Die Rechtsgrundlage für diese Aufzeichnung besteht

von Amtes wegen durchgeführte Registrierung; heute in Artikel 34 des Telegrafen- und Telefonverkehrsgeset-

3. dies nicht mehr nur für einen bestimmbaren, klar umgrenz- zes. Mit Inkrafttreten des Fernmeldegesetzes gilt als Rechts-

ten Zeitraum, den der Teilnehmer festlegen kann, sondern grundlage der von Ihnen beschlossene Artikel 41 des neuen

gleich von vornherein für drei Monate; Gesetzes. Demnach haben die PTT-Betriebe die Rechnung-

4. nicht mehr nur eine Speicherung für den Kunden und in sei- stellung auf ihre Aufzeichnungen abzustützen. Die Aufzeich-

nem Auftrag, sondern eine Gesamtspeicherung sämtlicher nungen müssen also die Rechnungstellung erlauben. Des-

Daten im eidgenössischen Rechenzentrum in Bern. halb braucht es die Einzelheiten über die hergestellten Verbin-

Das ist nun doch mit Verlaub ein völliger Systemwechsel, der dungen. Nur so ist die Rechnung effektiv überprüfbar. Die auf-

hier stillschweigend vollzogen wird. gezeigten Daten sind -durch das Fernmeldegeheimnis ge-

Da frage ich, Herr Bundesrat: Weshalb eigentlich, wozu das schützt. Sie sind nur jenen PTT-Mitarbeitern zugänglich, die

Ganze? Der elektronische Fortschritt macht es möglich; doch von Amtes wegen damit zu tun haben. Sie dürfen weder inner-

ist auch wirklich sinnvoll, was technisch machbar ist? Ist diese halb noch ausserhalb der PTT weitergegeben werden. Das

lückenlose Registrierung dank der neuen Integrierten Fern- Fernmeldegeheimnis kann auch für diese Daten nur in den im

meldesysteme und ihren vollelektronischen Telefonzentralen Gesetz klar umgrenzten Fällen durchbrochen werden. Diese

wirklich notwendig? Ist es erforderlich, diese wahre Unmenge Fälle ergeben sich aus höheren Interessen und werden nicht

von Daten sämtlicher Schweizer Anschlüsse für mindestens von den PTT, sondern von den zuständigen Justiz- und Poli-

drei Monate im eidgenössischen Rechenzentrum in Bern zu zeibehörden beurteilt. Verwaltet werden die Daten in einem

speichern? Ich bin gespannt auf die Begründung dafür; denn Rechenzentrum der PTT, nicht bei den Polizeibehörden. Im

welche Argumente technischer, administrativer oder organi- Rechenzentrum werden die Daten durch umfangreiche Si-

satorischer Art wiegen derart schwer, dass sie höher gewichtet cherheitsvorkehren vor dem Zugriff Unbefugter geschützt.

werden müssten als die vielfältigen Bedenken gegenüber ei- Ein spezieller Schutz der Daten auf dem Uebertragungswege

ner solchen totalen Taxdatenregistrierung? Und welche Vor- ins Rechnungszentrum ist nicht vorgesehen. Für das Abfan-

teile - für wen auch immer - können ins Feld geführt werden, gen und Bearbeiten der umstrukturierten Daten wären auf-

die es rechtfertigen, das individuelle Kommunikationsverhal- wendige technische Einrichtungen notwendig. Dies nimmt ein

ten derart umfassend zu durchleuchten und mögliche Miss- Unbefugter wohl kaum in Kauf, um letztlich eher uninteres-

bräuche - die es zweifellos gibt oder zumindest geben kann - sante Daten zu erhalten. Interessant wäre vor allem der Ueber-

in Kauf zu nehmen? mittlungsinhalt, der nicht aufgezeichnet wird.

Eines sage ich schon jetzt: Die Interessen der Post, etwa bei In bezug auf den Datenschutz halten sich die PTT an die Richt-

der Ausstellung von Gebührenrechnungen, dürfen nicht den linien des Bundesrates für die Bearbeitung von Personenda-

legitimen Rechten der Bürger, namentlich dem Schutz der ten in der Bundesverwaltung vom 16. März 1981. Auch das

Persönlichkeit und der Privatsphäre, auch dem Datenschutz, Datenschutzgesetz wird Anwendung finden. Seit Jahrzehnten

übergeordnet werden. Wir wollen hier nicht die gleiche leidige sind die PTT und ihre Mitarbeiter gewohnt, mit heiklen Daten

Diskussion, wie sie zurzeit in der Bundesrepublik Deutschland umzugehen. Auch die zum Teil neuen Daten werden sie mit

geführt wird, wo sich Postminister Schwarz-Schilling bisher grossier Sorgfalt schützen. Der Bundesrat möchte es den

uneinsichtig über die wachsenden Bedenken aus der Bevöl- PTT-Betrieben überlassen zu entscheiden, welche Aufzeich-

kerung hinweggesetzt hat: etwa über die berechtigte Forde- nungen für die Rechnungstellung am zweckmässigsten sind.

rung, dass die Zielnummer im Postcomputer gelöscht werden Das gilt auch für die Behandlung von Reklamationen und für

müsse, sobald das Gespräch beendet sei, oder das Begeh- die Aufdeckung technischer Mängel. Er vertraut den Vorkeh-

ren, dass Gespräche im Nahbereich überhaupt nicht und jene ren der PTT zum Schutz der gespeicherten Daten.

im Fernbereich nur mit der Fernkennzahl gespeichert werden.

Die PTT haben in jüngster Zeit Goodwill verloren, zu meinem Onken: Ich bin mit der Antwort nicht einverstanden; sie befrie-

Bedauern. Sie dürfen sich mit dieser Taxdatengeschichte digt mich nicht. Ich glaube nicht, dass man so vertrauensselig

nicht eine weitere Hypothek aufladen und das Vertrauen, das sein kann, das den PTT voll zu überlassen. Der Bundesrat will

sie geniessen, in irgendeiner Form gefährden. Wenn es bei ja offenbar nicht einmal Richtlinien erlassen. Ich halte auch die

dem bleibt, was jetzt geplant und bekannt geworden ist, ist die Begründung für diese ganze Uebung nicht für ausreichend,

Gefahr aber gegeben, dass hier auch Missbräuche vorkom- um sie so durchzuziehen, wie sie jetzt geplant ist.

men können. Dies zu prophezeien scheint mir kein Wagnis zu

sein. Bis anhin sind diese Absichten ja noch gar nicht an die

Oeffentlichkeit gedrungen, noch gar nicht bekannt geworden.

Ich will hier die Fragen, die ich in meiner Interpellation gestellt Schluss der Sitzung um 17.45 Uhr

habe, nicht ausdrücklich wiederholen. Sie sind an sich klar. La séance est levée à 17 h 45

Ich hoffe nur, dass ich, um der PTT Willen, eine überzeugende

Antwort darauf erhalte, auch auf die soeben aufgeworfene

Frage nach der Notwendigkeit schlechthin für diese totale Re-

gistrierung und Speicherung sämtlicher Taxdaten.

Bundesrat Ogi: Der Bundesrat hat Verständnis für die Anlie-

gen des Datenschutzes. Er unterstützt alle sinnvollen Mass-

nahmen und dessen Sicherstellung selbstverständlich auch

im Telekommunikationsbereich. Es ist uns bewusst, dass wir

hierin einem sensiblen Bereich tätig sind. Die Erklärungen von

Herrn Onken haben das klar und deutlich gezeigt.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Interpellation Onken PTT. Umfassende Taxdatenregistrierung und -speicherung

Interpellation Onken PTT. Projet de saisie et de stockage complets des données sur les

taxes téléphoniques

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1991

Année

Anno

Band IV

Volume

Volume

Session Herbstsession

Session Session d'automne

Sessione Sessione autunnale

Rat Ständerat

Conseil Conseil des Etats

Consiglio Consiglio degli Stati

Sitzung 09

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 91.3126

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 30.09.1991 - 16:00

Date

Data

Seite 818-819

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Ref. No 20 020 586

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