Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 91-3122 KI-generiert

Passport Gender-Neutral Language Update Rendered Moot by Prior Action

Geschäftsnummer VPB 91-3122
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

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In a discussion about updating the Swiss passport to use gender-neutral language, the Federal Council recommended converting a motion into a postulate, arguing that the reality had already moved past the initial proposal. While acknowledging the validity of the concern for gender equality in language, the Council stated that the passport's text had already been updated to be gender-specific rather than gender-neutral, effectively addressing the core issue before the parliamentary decision.

Legislator-Regeste

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Art. 3 Ab, Art. 30 ZGB, Art. 4 nicht, Art. 30 Mehr, Art. 4 Absatz, Art. 30 Absatz; Passport Gender-Neutral Language Update Rendered Moot by Prior Action: While acknowledging the validity of the concern for gender equality in language, the Council stated that the passport's text had already been updated to be gender-specific rather than gender-neutral, effectively addressing the core issue before the parliamentary decision.

Schlagwörter

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Reisepass Sprachregelung Geschlechtsidentität Vorbenutzung Einbürgerung amtliche Namensänderung

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Art. 3 Ab
weisung des Postulates beeinflusst auch die Staatskasse den (Art. 30 ZGB).
Art. 30 ZGB
weisung des Postulates beeinflusst auch die Staatskasse den (Art. 30 ZGB).
Art. 4 nicht
l'article 4, 2e alinéa, de la constitution.
Art. 30 Mehr
weisung des Postulates beeinflusst auch die Staatskasse den (Art. 30 ZGB).
Art. 4 Absatz
l'article 4, 2e alinéa, de la constitution.
Art. 30 Absatz
weisung des Postulates beeinflusst auch die Staatskasse den (Art. 30 ZGB).
Art. 160 Absatz
Und vergessen Sie nicht: Regelung des Familiennamens (Art. 160 Abs.
Art. 4 Abs. 2 BV
The court decision refers to this article to state that men and women are equal.
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 4 Abs. 2 BV

The court decision refers to this article to state that men and women are equal.

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Volltext

16. Dezember 1992 N 2647 Postulat (Leutenegger Oberholzer-)Bär

Herr Bundesrat, wenn in dieser Richtung etwas vorwärtsge- #ST# 91.3122

macht würde, wenn einmal dieser anstössige Artikel 3 Ab-

satz 3 des IRSG revidiert würde, könnte man sich mit Sicher- Postulat (Leutenegger Oberholzer-)Bär

heit - ich sage: mit Sicherheit - in Zukunft mit der Rechtshilfe

Probleme zwischenstaatlicher Art ersparen. Der Fall Marcos Schweizer Pass für Schweizerinnen

ist ja nur ein einziges Beispiel;, er ist nur die Spitze des Eisber- Passeport des Suissesses

ges. Ich wage zu behaupten, dass auch noch Eis unter dem

Wasser schwimmt, das irgendeinmal zum Vorschein kommen Diskussion - Discussion

wird.

Ich glaube, mit einem Ja zur Motion Dormann ist die Gelegen- Siehe Jahrgang 1991, Seite 1350 - Voir année 1991, page 1350

heit gegeben, hier jetzt vorwärtszumachen.

Bundesrat Koller: Der Bundesrat empfiehlt Ihnen, die Motion

Dormann in ein Postulat umzuwandeln. Der entscheidende

Punkt betrifft die Frage des Einbezuges der sogenannten

Dreher: Die besonderen Stärken der Postulantin, unserer frü-

Steuerhinterziehung in die Rechtshilfe.

heren Kollegin Frau Leutenegger Oberholzer, lagen in einem

Der Bundesrat ist mit der Motionärin der Meinung, dass selbst-

besonders fundamentalen Feminismus. Sie hatte uns damit

verständlich in Fällen von Steuerbetrug Rechtshilfe zu leisten

manche heitere Minute in diesem Rat beschert. Ich bin für ein-

ist. Das ist auch schweizerische Praxis. Dieses Parlament hat

mal mit dem Bundesrat einverstanden, wenn er der Auffas-

aber anlässlich der Beratung des Zusatzprotokolls zum Euro-

sung ist, dass die Bezeichnung «Schweizerbürger» in dieser

päischen Uebereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsa-

Form geschrieben geschlechtsneutral sei.

chen selber ausdrücklich festgehalten, dass zwar bei Steuer-

Es geht aber auch darum, dass wir der Verhunzung der deut-

betrug Rechtshilfe zu leisten sei, nicht aber bei Steuerhinter-

schen Sprache durch Feminismen einmal ein Ende machen,

ziehung. Nach diesem klaren Entscheid des Parlamentes hat

ein Zeichen setzen, dass wir sie nicht auf ewige Zeiten zu ak-

der Bundesrat keinen Anlass, auf den Entscheid zurückzu-

zeptieren gewillt sind.

kommen.

Ich habe die Sache aber immerhin einer Frau vorgelegt, die ich

Dagegen kann ich in Ergänzung dessen, was wir in unserer

überaus schätze - promovierte Juristin und Rechtsanwältin -,

schriftlichen Antwort ausgeführt haben, der Motionärin darle-

mit der ich 17 Jahre zusammenlebe, davon die meiste Zeit zi-

gen, dass mir die Expertenkommission letzte Woche den Ent-

vilrechtlich geordnet, (Heiterkeit) und habe sie gefragt: Fühlst

wurf zur Revision des Bundesgesetzes über internationale

du dich diskriminiert durch die Bezeichnung «Schweizerbür-

Rechtshilfe in Strafsachen und des Bundesgesetzes zum

ger» in deinem Pass? Sie hat gesagt: Ueberhaupt nicht! Ich

Staatsvertrag mit den Vereinigten Staaten von Amerika über

fragte sie: Wieso denn nicht? Sie antwortete: Weil ich keinen

gegenseitige Rechtshilfe in Strafsachen abgegeben hat

Hass auf die Männerwelt habe. - Dem ist nichts beizufügen.

In diesem Entwurf ist vor allem Ihrem Anliegen in bezug auf die

Beschleunigung des ganzen Rechtshilfeverfahrens weitestge-

hend Rechnung getragen. Wir hoffen, dass es uns gelingen Frau Hollenstein: Herr Dreher, ich bitte Sie, zur Kenntnis zu

wird, künftig im Normalfall Rechtshilfe innert neun Monaten nehmen, dass offensichtlich eine Mehrheit der Frauen nicht

oder spätestens innert einem Jahr tatsächlich zu leisten; denn der Meinung Ihrer Frau ist.

in diesem Punkt bin ich mit Ihnen einig: Viele, vor allem sehr Nun zum Postulat Als ich vor drei Jahren einen neuen Pass

bekanntgewordene Rechtshilfefälle -wie der Fall Marcos - ha- kaufte und auf der ersten Seite las: «Der Inhaber dieses Pas-

ben gezeigt, dass unser Verfahren zu kompliziert ist, zu viele ses ist Schweizerbürger und kann jederzeit in die Schweiz zu-

Rechtsmittelmöglichkeiten bietet. In diesem Punkt werden wir rückkehren», fragte ich mich, wohin wohl ich als Schweizer-

Remedur schaffen und Ihnen eine entsprechende Revisions- bürgerin denn jederzeit gehen könnte. Die Seiten 2 und 3, mit

vorlage unterbreiten. meinem Namen und Foto, Hessen mich ahnen, dass ich mit

Im anderen Punkt können wir dagegen Ihre Motion nicht ent- der Bezeichnung «Schweizerbürger» mitgemeint war. Die vor-

gegennehmen und deshalb: Umwandlung in ein Postulat. bereitete Linie zur Unterschrift der Inhaberin des Passes fehlte.

Ich solle doch so gut sein und auf der Linie des Inhabers unter-

Präsident: Herr Dreher bekämpft auch das Postulat zeichnen, bat mich der Beamte.

Die Diskussion um Gleichberechtigung in der Sprache ist

Abstimmung - Vote schon längst ein Thema Der Schweizer Pass ist aber ein ganz

bedeutendes, besonderes Dokument. Deshalb ist es auch

Eventuell - A titre préliminaire wichtig, an diesem Beispiel die Gleichstellung von Frau und

Für Ueberweisung als Postulat 54 Stimmen Mann festzuschreiben. Weshalb ist es noch immer so, dass im

Für Ueberweisung als Motion 42 Stimmen Pass nur von Schweizern die Rede ist? Ist diese frauendiskri-

minierende Bezeichnung «Bürger» und «Inhaber» ein kleiner

Definitiv - Définitivement Baustein jener, die an patriarchalen Formulierungen bis an ihr

Für Ueberweisung des Postulates 51 Stimmen Lebensende festhalten wollen? Ist es die Unüberlegtheit jener,

Dagegen 32 Stimmen die zwar der Gleichstellung gegenüber offen sind, aber ein-

fach nicht realisieren, dass Frauen sich mit männlichen Be-

zeichnungen ausgeschlossen fühlen? Oder ist es einfach das

Ergebnis jener, die unbewusst ihren Glauben aufrechterhalten

wollen, mit männlichen Bezeichnungen sei erwähnt, was zu

erwähnen sei? Oder kommt hier ein männlicher Urinstinkt zum

Ausdruck, der vergisst, dass es heute nur noch dank Mann

und Frau Menschen gibt?

Seit der Fragestunde im März letzten Jahres, als es um die

Frage der Gleichstellung im Schweizer Pass ging, hat der Bun-

desrat in Sachen Gleichberechtigung Lernfähigkeit bewiesen

und ist nun bereit, vorliegendes Postulat entgegenzunehmen.

Er zeigt Bereitschaft, dafür zu sorgen, dass im Schweizer Pass

dem Gleichstellungsartikel vollumfänglich Rechnung getra-

gen wird. Der Bundesrat ist unterdessen auch zur Einsicht ge-

kommen, dass ein «Schweizerbürger» nicht geschlechtsneu-

tral ist. Genauso wie ich als Frau kein «Lehrer» bin, sind Sie,

Herr Bundesrat, als Mann keine «Bundesrätin».

Motion (Leutenegger Oberholzer-)Haering Binder 2648 N 16 décembre 1992

Herr Bundesrat Koller, ich danke Ihnen für die Bereitschaft, Mitunterzeichnerinnen - Cosignataires: Bär, Gardiol, Grendel-

das Postulat entgegenzunehmen. meier, Stocker (4)

Nun noch einige wenige Worte zu jenen im Rat, die noch um

ein Ja oder Nein zur Postulatsüberweisung ringen. In der letz- Schrittliche Begründung - Développement par écrit

ten Session haben wir dem Bericht zur sprachlichen Gleichbe- Die geltende Namensregelung bei Eheschliessung verletzt

rechtigung der Geschlechter in der Gesetzessprache zuge- den Grundsatz der Gleichberechtigung der Geschlechter. Der

stimmt. Es gibt keine vernünftigen Gründe, die sprachliche Name des Ehemannes wird zum Familiennamen (Art 160

Gleichberechtigung im Schweizer Pass zu verwehren. In Arti- ZGB). Die Braut kann ihren Namen voranstellen. Der Name

kel 4 Absatz 2 der Bundesverfassung steht: «Mann und Frau der Ehefrau kann nur auf Gesuch der Brautleute und beim Vor-

sind gleichberechtigt.» Und ein letztes Argument: Die Ueber- liegen achtenswerter Gründe als Familienname gewählt wer-

weisung des Postulates beeinflusst auch die Staatskasse den (Art. 30 ZGB). Diese Namensregelung verletzt Artikel 4

nicht. Dieser Hinweis mag einigen die Zustimmung er- Absatz 2 BV und ist auch im internationalen Vergleich über-

leichtern. holt Eine Revision drängt sich auf.

Wir Frauen möchten nicht länger nur mitgemeint sein. Wir

möchten nicht mehr länger Uebersetzungsarbeit leisten und

in der Sprache dauernd klären müssen, wo wir mitgemeint Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

sind und wo nicht. Dessen sind wir müde. Durch einen gleich- vom 6. November 1991

berechtigenden Sprachgebrauch fühlen wir Frauen uns bes- Rapport écrit du Conseil fédéral

ser zugehörig, integriert und ernst genommen. Dies kommt du 6 novembre 1991

letztendlich Frauen und Männern zugute. Die sprachliche Die Regelung des Familiennamens war bei der Revision des

Gleichstellung im Pass ist in ihrem Ausmass verglichen mit Eherechts, die am 1. Januar 1988 in Kraft getreten ist, einer der

dem, was bezüglich Gleichstellung noch zu tun ist, erst ein umstrittensten Punkte. Das Parlament wollte seinerzeit unter

kleines Schrittchen. allen Umständen an der Einheit des Familiennamens für Ehe-

Durch die Ueberweisung des Postulates zur Gleichstellung im gatten und Kinder festhalten und war sich im klaren, dass die

Schweizer Pass verlieren Sie nichts. Und vergessen Sie nicht: Regelung des Familiennamens (Art. 160 Abs. 1 und 2, Art 30

Mehr als die Hälfte der Schweizer Bevölkerung sind Frauen, Abs. 2 ZGB) Artikel 4 Absatz 2 BV nicht entspricht So soll

somit auch mehr als die Hälfte Ihrer Wähler und Wählerinnen. denn eine zweite Volksinitiative «für gleiche Rechte von Frau

Ich danke für Ihre Zustimmung. und Mann bei der Wahl des Familiennamens (Familien-Initia-

tive)» mit Sammelfrist bis zum 30. Oktober 1992 eingereicht

Bundesrat Koller: Auch hier hat die Wirklichkeit das Postulat werden (BB11991 I1153), nachdem eine erste Initiative mit

bereits überholt Der Bundesrat hat in Anwendung des Gleich- dem gleichen Zweck nicht zustande gekommen ist (BB11991

heitsartikels dem Postulat bereits Rechnung getragen und 11570). Die neue Initiative will an der Einheit des Familienna-

den Vordruck im Schweizer Pass nicht mehr geschlechtsneu- mens festhalten, aber den Brautleuten ein Wahlrecht für den

tral, sondern geschlechtsspezifisch formuliert. (Die Pässe mit Familiennamen einräumen.

dem neuen Vordruck werden ab zirka Februar 1993 an die Die heutige Regelung des Familiennamens entspricht nicht

Kantone abgegeben.) dem Gleichstellungsgebot von Artikel 4 Absatz 2 BV. Zwar be-

stimmt Artikel 30 Absatz 2 ZGB, dass das Gesuch der Braut-

Präsident: Herr Dreher hat seinen Antrag zurückgezogen. leute, von der Trauung an den Namen der Ehefrau als Fami-

Das Postulat ist überwiesen. liennamen zu führen, zu bewilligen ist, wenn achtenswerte

Gründe vorliegen. Dadurch wird die verfassungsrechtliche

Ueberwiesen - Transmis Problematik von Artikel 160 Absatz 1 ZGB etwas gemildert,

der Grundsatz der Rechtsgleichheit von Mann und Frau aber

dennoch nicht voll verwirklicht.

Die Einheit des Familiennamens kann sich weit weniger als all-

#ST# 91.3264 gemein angenommen auf eine alte Rechtstradition berufen.

Vor der Einführung des Zivilgesetzbuches haben mehrere

Motion Kantone, namentlich in der Westschweiz und das Tessin, die

(Leutenegger Oberholzer-)Haering Binder Regelung gekannt, dass Frauen bei ihrer Heirat ihren bisheri-

gen Namen behielten. Auch im europäischen Vergleich findet

ZGB-Revision. Familienname sich der Zwang zu einem einheitlichen Familiennamen immer

Nom de famille. Révision du CC weniger. Während die skandinavischen Rechtsordnungen

den Eheleuten freistellen, ob sie einen gemeinsamen Fami-

liennamen annehmen oder ob jeder seinen angestammten

Namen beibehalten will, kennen die Familiengesetze des ro-

manischen Rechtskreises keinen einheitlichen Familienna-

Wortlaut der Motion vom 21. Juni 1991 men. So berührt z. B. in Frankreich die Eheschliessung die

Der Bundesrat wird eingeladen, eine Aenderung des Zivilge- Namensführung nicht.

setzbuches einzuleiten, die die Namensregelung bei Ehe- Lassen sich für die Ehegatten gesetzestechnisch relativ ein-

schliessung in dem Sinne ändert, dass Artikel 4 Absatz 2 der fach verschiedene Varianten finden, entstehen bei der Bestim-

Bundesverfassung und damit die gleichen Rechte der Ge- mung des Familiennamens der Kinder offensichtliche Pro-

schlechter beachtet werden. Die Revision des ZGB soll dahin bleme. Im Rahmen einer Revision wäre zu prüfen, welche Re-

gehen, dass eine möglichst grosse Wahlfreiheit der Eheleute gelung möglich ist, um sowohl dem verfassungsrechtlichen

gewährleistet ist Als Familiennamen sollen sie sowohl den Grundsatz der Rechtsgleichheit zwischen Mann und Frau als

Namen des Ehemannes als auch der Ehefrau bestimmen kön- auch den familien- und persönlichkeitsrechtlichen Erforder-

nen; ebenso sollte der Verzicht auf einen gemeinsamen Fami- nissen, einschliesslich einer befriedigenden und praktikablen

liennamen möglich sein. Lösung für den Familiennamen der Kinder, gebührend Rech-

nung zu tragen.

Texte de la motion du 21 juin 1991 Aus diesen Gründen ist es angezeigt, die Motion in ein Po-

Le Conseil fédéral est chargé de réviser les articles du code ci- stulatumzuwandeln. Der Bundesrat wird damit in die Lage ver-

vil réglementant le choix du nom defamille lors du mariage afin setzt, die anstehenden Fragen umfassend zu prüfen.

de faire respecter l'égalité entre femmes et hommes fixée à

l'article 4, 2e alinéa, de la constitution. Cette révision devrait Schriftliche Erklärung des Bundesrates

laisser aux conjoints la liberté de choisir comme nom de fa- Déclaration écrite du Conseil fédéral

mille soit le nom de l'épouse, soit le nom de l'époux ou encore Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu-

de renoncer à un nom commun. wandeln.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Postulat (Leutenegger Oberholzer-)Bär Schweizer Pass für Schweizerinnen

Postulat (Leutenegger Oberholzer-)Bär Passeport des Suissesses

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1992

Année

Anno

Band VI

Volume

Volume

Session Wintersession

Session Session d'hiver

Sessione Sessione invernale

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 12

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 91.3122

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 16.12.1992 - 15:00

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Data

Seite 2647-2648

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Ref. No 20 022 074

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