Passport Gender-Neutral Language Update Rendered Moot by Prior Action
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertIn a discussion about updating the Swiss passport to use gender-neutral language, the Federal Council recommended converting a motion into a postulate, arguing that the reality had already moved past the initial proposal. While acknowledging the validity of the concern for gender equality in language, the Council stated that the passport's text had already been updated to be gender-specific rather than gender-neutral, effectively addressing the core issue before the parliamentary decision.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 3 Ab, Art. 30 ZGB, Art. 4 nicht, Art. 30 Mehr, Art. 4 Absatz, Art. 30 Absatz; Passport Gender-Neutral Language Update Rendered Moot by Prior Action: While acknowledging the validity of the concern for gender equality in language, the Council stated that the passport's text had already been updated to be gender-specific rather than gender-neutral, effectively addressing the core issue before the parliamentary decision.
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KI-generiertThe court decision refers to this article to state that men and women are equal.
Volltext
16. Dezember 1992 N 2647 Postulat (Leutenegger Oberholzer-)Bär
Herr Bundesrat, wenn in dieser Richtung etwas vorwärtsge- #ST# 91.3122
macht würde, wenn einmal dieser anstössige Artikel 3 Ab-
satz 3 des IRSG revidiert würde, könnte man sich mit Sicher- Postulat (Leutenegger Oberholzer-)Bär
heit - ich sage: mit Sicherheit - in Zukunft mit der Rechtshilfe
Probleme zwischenstaatlicher Art ersparen. Der Fall Marcos Schweizer Pass für Schweizerinnen
ist ja nur ein einziges Beispiel;, er ist nur die Spitze des Eisber- Passeport des Suissesses
ges. Ich wage zu behaupten, dass auch noch Eis unter dem
Wasser schwimmt, das irgendeinmal zum Vorschein kommen Diskussion - Discussion
wird.
Ich glaube, mit einem Ja zur Motion Dormann ist die Gelegen- Siehe Jahrgang 1991, Seite 1350 - Voir année 1991, page 1350
heit gegeben, hier jetzt vorwärtszumachen.
Bundesrat Koller: Der Bundesrat empfiehlt Ihnen, die Motion
Dormann in ein Postulat umzuwandeln. Der entscheidende
Punkt betrifft die Frage des Einbezuges der sogenannten
Dreher: Die besonderen Stärken der Postulantin, unserer frü-
Steuerhinterziehung in die Rechtshilfe.
heren Kollegin Frau Leutenegger Oberholzer, lagen in einem
Der Bundesrat ist mit der Motionärin der Meinung, dass selbst-
besonders fundamentalen Feminismus. Sie hatte uns damit
verständlich in Fällen von Steuerbetrug Rechtshilfe zu leisten
manche heitere Minute in diesem Rat beschert. Ich bin für ein-
ist. Das ist auch schweizerische Praxis. Dieses Parlament hat
mal mit dem Bundesrat einverstanden, wenn er der Auffas-
aber anlässlich der Beratung des Zusatzprotokolls zum Euro-
sung ist, dass die Bezeichnung «Schweizerbürger» in dieser
päischen Uebereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsa-
Form geschrieben geschlechtsneutral sei.
chen selber ausdrücklich festgehalten, dass zwar bei Steuer-
Es geht aber auch darum, dass wir der Verhunzung der deut-
betrug Rechtshilfe zu leisten sei, nicht aber bei Steuerhinter-
schen Sprache durch Feminismen einmal ein Ende machen,
ziehung. Nach diesem klaren Entscheid des Parlamentes hat
ein Zeichen setzen, dass wir sie nicht auf ewige Zeiten zu ak-
der Bundesrat keinen Anlass, auf den Entscheid zurückzu-
zeptieren gewillt sind.
kommen.
Ich habe die Sache aber immerhin einer Frau vorgelegt, die ich
Dagegen kann ich in Ergänzung dessen, was wir in unserer
überaus schätze - promovierte Juristin und Rechtsanwältin -,
schriftlichen Antwort ausgeführt haben, der Motionärin darle-
mit der ich 17 Jahre zusammenlebe, davon die meiste Zeit zi-
gen, dass mir die Expertenkommission letzte Woche den Ent-
vilrechtlich geordnet, (Heiterkeit) und habe sie gefragt: Fühlst
wurf zur Revision des Bundesgesetzes über internationale
du dich diskriminiert durch die Bezeichnung «Schweizerbür-
Rechtshilfe in Strafsachen und des Bundesgesetzes zum
ger» in deinem Pass? Sie hat gesagt: Ueberhaupt nicht! Ich
Staatsvertrag mit den Vereinigten Staaten von Amerika über
fragte sie: Wieso denn nicht? Sie antwortete: Weil ich keinen
gegenseitige Rechtshilfe in Strafsachen abgegeben hat
Hass auf die Männerwelt habe. - Dem ist nichts beizufügen.
In diesem Entwurf ist vor allem Ihrem Anliegen in bezug auf die
Beschleunigung des ganzen Rechtshilfeverfahrens weitestge-
hend Rechnung getragen. Wir hoffen, dass es uns gelingen Frau Hollenstein: Herr Dreher, ich bitte Sie, zur Kenntnis zu
wird, künftig im Normalfall Rechtshilfe innert neun Monaten nehmen, dass offensichtlich eine Mehrheit der Frauen nicht
oder spätestens innert einem Jahr tatsächlich zu leisten; denn der Meinung Ihrer Frau ist.
in diesem Punkt bin ich mit Ihnen einig: Viele, vor allem sehr Nun zum Postulat Als ich vor drei Jahren einen neuen Pass
bekanntgewordene Rechtshilfefälle -wie der Fall Marcos - ha- kaufte und auf der ersten Seite las: «Der Inhaber dieses Pas-
ben gezeigt, dass unser Verfahren zu kompliziert ist, zu viele ses ist Schweizerbürger und kann jederzeit in die Schweiz zu-
Rechtsmittelmöglichkeiten bietet. In diesem Punkt werden wir rückkehren», fragte ich mich, wohin wohl ich als Schweizer-
Remedur schaffen und Ihnen eine entsprechende Revisions- bürgerin denn jederzeit gehen könnte. Die Seiten 2 und 3, mit
vorlage unterbreiten. meinem Namen und Foto, Hessen mich ahnen, dass ich mit
Im anderen Punkt können wir dagegen Ihre Motion nicht ent- der Bezeichnung «Schweizerbürger» mitgemeint war. Die vor-
gegennehmen und deshalb: Umwandlung in ein Postulat. bereitete Linie zur Unterschrift der Inhaberin des Passes fehlte.
Ich solle doch so gut sein und auf der Linie des Inhabers unter-
Präsident: Herr Dreher bekämpft auch das Postulat zeichnen, bat mich der Beamte.
Die Diskussion um Gleichberechtigung in der Sprache ist
Abstimmung - Vote schon längst ein Thema Der Schweizer Pass ist aber ein ganz
bedeutendes, besonderes Dokument. Deshalb ist es auch
Eventuell - A titre préliminaire wichtig, an diesem Beispiel die Gleichstellung von Frau und
Für Ueberweisung als Postulat 54 Stimmen Mann festzuschreiben. Weshalb ist es noch immer so, dass im
Für Ueberweisung als Motion 42 Stimmen Pass nur von Schweizern die Rede ist? Ist diese frauendiskri-
minierende Bezeichnung «Bürger» und «Inhaber» ein kleiner
Definitiv - Définitivement Baustein jener, die an patriarchalen Formulierungen bis an ihr
Für Ueberweisung des Postulates 51 Stimmen Lebensende festhalten wollen? Ist es die Unüberlegtheit jener,
Dagegen 32 Stimmen die zwar der Gleichstellung gegenüber offen sind, aber ein-
fach nicht realisieren, dass Frauen sich mit männlichen Be-
zeichnungen ausgeschlossen fühlen? Oder ist es einfach das
Ergebnis jener, die unbewusst ihren Glauben aufrechterhalten
wollen, mit männlichen Bezeichnungen sei erwähnt, was zu
erwähnen sei? Oder kommt hier ein männlicher Urinstinkt zum
Ausdruck, der vergisst, dass es heute nur noch dank Mann
und Frau Menschen gibt?
Seit der Fragestunde im März letzten Jahres, als es um die
Frage der Gleichstellung im Schweizer Pass ging, hat der Bun-
desrat in Sachen Gleichberechtigung Lernfähigkeit bewiesen
und ist nun bereit, vorliegendes Postulat entgegenzunehmen.
Er zeigt Bereitschaft, dafür zu sorgen, dass im Schweizer Pass
dem Gleichstellungsartikel vollumfänglich Rechnung getra-
gen wird. Der Bundesrat ist unterdessen auch zur Einsicht ge-
kommen, dass ein «Schweizerbürger» nicht geschlechtsneu-
tral ist. Genauso wie ich als Frau kein «Lehrer» bin, sind Sie,
Herr Bundesrat, als Mann keine «Bundesrätin».
Motion (Leutenegger Oberholzer-)Haering Binder 2648 N 16 décembre 1992
Herr Bundesrat Koller, ich danke Ihnen für die Bereitschaft, Mitunterzeichnerinnen - Cosignataires: Bär, Gardiol, Grendel-
das Postulat entgegenzunehmen. meier, Stocker (4)
Nun noch einige wenige Worte zu jenen im Rat, die noch um
ein Ja oder Nein zur Postulatsüberweisung ringen. In der letz- Schrittliche Begründung - Développement par écrit
ten Session haben wir dem Bericht zur sprachlichen Gleichbe- Die geltende Namensregelung bei Eheschliessung verletzt
rechtigung der Geschlechter in der Gesetzessprache zuge- den Grundsatz der Gleichberechtigung der Geschlechter. Der
stimmt. Es gibt keine vernünftigen Gründe, die sprachliche Name des Ehemannes wird zum Familiennamen (Art 160
Gleichberechtigung im Schweizer Pass zu verwehren. In Arti- ZGB). Die Braut kann ihren Namen voranstellen. Der Name
kel 4 Absatz 2 der Bundesverfassung steht: «Mann und Frau der Ehefrau kann nur auf Gesuch der Brautleute und beim Vor-
sind gleichberechtigt.» Und ein letztes Argument: Die Ueber- liegen achtenswerter Gründe als Familienname gewählt wer-
weisung des Postulates beeinflusst auch die Staatskasse den (Art. 30 ZGB). Diese Namensregelung verletzt Artikel 4
nicht. Dieser Hinweis mag einigen die Zustimmung er- Absatz 2 BV und ist auch im internationalen Vergleich über-
leichtern. holt Eine Revision drängt sich auf.
Wir Frauen möchten nicht länger nur mitgemeint sein. Wir
möchten nicht mehr länger Uebersetzungsarbeit leisten und
in der Sprache dauernd klären müssen, wo wir mitgemeint Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
sind und wo nicht. Dessen sind wir müde. Durch einen gleich- vom 6. November 1991
berechtigenden Sprachgebrauch fühlen wir Frauen uns bes- Rapport écrit du Conseil fédéral
ser zugehörig, integriert und ernst genommen. Dies kommt du 6 novembre 1991
letztendlich Frauen und Männern zugute. Die sprachliche Die Regelung des Familiennamens war bei der Revision des
Gleichstellung im Pass ist in ihrem Ausmass verglichen mit Eherechts, die am 1. Januar 1988 in Kraft getreten ist, einer der
dem, was bezüglich Gleichstellung noch zu tun ist, erst ein umstrittensten Punkte. Das Parlament wollte seinerzeit unter
kleines Schrittchen. allen Umständen an der Einheit des Familiennamens für Ehe-
Durch die Ueberweisung des Postulates zur Gleichstellung im gatten und Kinder festhalten und war sich im klaren, dass die
Schweizer Pass verlieren Sie nichts. Und vergessen Sie nicht: Regelung des Familiennamens (Art. 160 Abs. 1 und 2, Art 30
Mehr als die Hälfte der Schweizer Bevölkerung sind Frauen, Abs. 2 ZGB) Artikel 4 Absatz 2 BV nicht entspricht So soll
somit auch mehr als die Hälfte Ihrer Wähler und Wählerinnen. denn eine zweite Volksinitiative «für gleiche Rechte von Frau
Ich danke für Ihre Zustimmung. und Mann bei der Wahl des Familiennamens (Familien-Initia-
tive)» mit Sammelfrist bis zum 30. Oktober 1992 eingereicht
Bundesrat Koller: Auch hier hat die Wirklichkeit das Postulat werden (BB11991 I1153), nachdem eine erste Initiative mit
bereits überholt Der Bundesrat hat in Anwendung des Gleich- dem gleichen Zweck nicht zustande gekommen ist (BB11991
heitsartikels dem Postulat bereits Rechnung getragen und 11570). Die neue Initiative will an der Einheit des Familienna-
den Vordruck im Schweizer Pass nicht mehr geschlechtsneu- mens festhalten, aber den Brautleuten ein Wahlrecht für den
tral, sondern geschlechtsspezifisch formuliert. (Die Pässe mit Familiennamen einräumen.
dem neuen Vordruck werden ab zirka Februar 1993 an die Die heutige Regelung des Familiennamens entspricht nicht
Kantone abgegeben.) dem Gleichstellungsgebot von Artikel 4 Absatz 2 BV. Zwar be-
stimmt Artikel 30 Absatz 2 ZGB, dass das Gesuch der Braut-
Präsident: Herr Dreher hat seinen Antrag zurückgezogen. leute, von der Trauung an den Namen der Ehefrau als Fami-
Das Postulat ist überwiesen. liennamen zu führen, zu bewilligen ist, wenn achtenswerte
Gründe vorliegen. Dadurch wird die verfassungsrechtliche
Ueberwiesen - Transmis Problematik von Artikel 160 Absatz 1 ZGB etwas gemildert,
der Grundsatz der Rechtsgleichheit von Mann und Frau aber
dennoch nicht voll verwirklicht.
Die Einheit des Familiennamens kann sich weit weniger als all-
#ST# 91.3264 gemein angenommen auf eine alte Rechtstradition berufen.
Vor der Einführung des Zivilgesetzbuches haben mehrere
Motion Kantone, namentlich in der Westschweiz und das Tessin, die
(Leutenegger Oberholzer-)Haering Binder Regelung gekannt, dass Frauen bei ihrer Heirat ihren bisheri-
gen Namen behielten. Auch im europäischen Vergleich findet
ZGB-Revision. Familienname sich der Zwang zu einem einheitlichen Familiennamen immer
Nom de famille. Révision du CC weniger. Während die skandinavischen Rechtsordnungen
den Eheleuten freistellen, ob sie einen gemeinsamen Fami-
liennamen annehmen oder ob jeder seinen angestammten
Namen beibehalten will, kennen die Familiengesetze des ro-
manischen Rechtskreises keinen einheitlichen Familienna-
Wortlaut der Motion vom 21. Juni 1991 men. So berührt z. B. in Frankreich die Eheschliessung die
Der Bundesrat wird eingeladen, eine Aenderung des Zivilge- Namensführung nicht.
setzbuches einzuleiten, die die Namensregelung bei Ehe- Lassen sich für die Ehegatten gesetzestechnisch relativ ein-
schliessung in dem Sinne ändert, dass Artikel 4 Absatz 2 der fach verschiedene Varianten finden, entstehen bei der Bestim-
Bundesverfassung und damit die gleichen Rechte der Ge- mung des Familiennamens der Kinder offensichtliche Pro-
schlechter beachtet werden. Die Revision des ZGB soll dahin bleme. Im Rahmen einer Revision wäre zu prüfen, welche Re-
gehen, dass eine möglichst grosse Wahlfreiheit der Eheleute gelung möglich ist, um sowohl dem verfassungsrechtlichen
gewährleistet ist Als Familiennamen sollen sie sowohl den Grundsatz der Rechtsgleichheit zwischen Mann und Frau als
Namen des Ehemannes als auch der Ehefrau bestimmen kön- auch den familien- und persönlichkeitsrechtlichen Erforder-
nen; ebenso sollte der Verzicht auf einen gemeinsamen Fami- nissen, einschliesslich einer befriedigenden und praktikablen
liennamen möglich sein. Lösung für den Familiennamen der Kinder, gebührend Rech-
nung zu tragen.
Texte de la motion du 21 juin 1991 Aus diesen Gründen ist es angezeigt, die Motion in ein Po-
Le Conseil fédéral est chargé de réviser les articles du code ci- stulatumzuwandeln. Der Bundesrat wird damit in die Lage ver-
vil réglementant le choix du nom defamille lors du mariage afin setzt, die anstehenden Fragen umfassend zu prüfen.
de faire respecter l'égalité entre femmes et hommes fixée à
l'article 4, 2e alinéa, de la constitution. Cette révision devrait Schriftliche Erklärung des Bundesrates
laisser aux conjoints la liberté de choisir comme nom de fa- Déclaration écrite du Conseil fédéral
mille soit le nom de l'épouse, soit le nom de l'époux ou encore Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu-
de renoncer à un nom commun. wandeln.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Postulat (Leutenegger Oberholzer-)Bär Schweizer Pass für Schweizerinnen
Postulat (Leutenegger Oberholzer-)Bär Passeport des Suissesses
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1992
Année
Anno
Band VI
Volume
Volume
Session Wintersession
Session Session d'hiver
Sessione Sessione invernale
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 12
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 91.3122
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 16.12.1992 - 15:00
Date
Data
Seite 2647-2648
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Pagina
Ref. No 20 022 074
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