Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 91-3115 KI-generiert

Cable Car Funding Dispute

Geschäftsnummer VPB 91-3115
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The court is considering a motion to extend financial aid, typically given to railways, to cable cars that provide regular public services. The government notes that previous financial aid was intended to improve air quality and shift freight from road to rail, not to bolster shipping competitiveness. While acknowledging the issue with cable cars, the government prefers to address it within the broader revision of railway law, suggesting that cable cars might be included if they offer public transport services and no other public transport is available. The government's position is to convert the motion into a postulate to further study the matter.

Legislator-Regeste

KI-generiert

Cable Car Funding Dispute: The government notes that previous financial aid was intended to improve air quality and shift freight from road to rail, not to bolster shipping competitiveness. While acknowledging the issue with cable cars, the government prefers to address it within the broader revision of railway law, suggesting that cable cars might be included if they offer public transport services and no other public transport is available. The government's position is to convert the motion into a postulate to further study the matter.

Schlagwörter

KI-generiert
Öffentlicher Verkehrsdienst Eisenbahnverkehr Streitgegenstand Luftverkehr Vergütung von Reisekosten Finanzdienstleistungen
KI-generiert

Fragen Sie sich, wie dieser Entscheid auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Entscheid zusammen mit Bundesrecht, kantonalen Erlassen, Kommentaren und Folgeentscheiden in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →

Volltext

21. Juni 1991 N 1339 Motion Seiler Hanspeter

3. Mit der Entwicklung des Containerverkehrs gewinnen die Texte de la motion du 22 mars 1991

Tarifbedingungen zusätzliche Bedeutung. Es geht darum, Le Conseil fédéral est chargé de préparer une modification

dass auch hier die Schiffahrt echte Wettbewerbschancen hat. des dispositions légales, visant à rendre applicables aux télé-

phériques qui fournissent régulièrement des prestations de

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates service public les mesures financières d'encouragement fi-

vom 17. Aprili 991 nancier prévues dans la loi du 20 décembre 1957 sur les che-

Rapport écrit du Conseil fédéral mins de fer.

du 17 avril 1991

Die 1986 von den eidgenössischen Räten beschlossene Fi- Mitunterzeichner - Cosignataires: Basler, Bezzola, Blatter,

nanzierung von Tariferleichterungen bezweckt eine Verbesse- Bonny, Bühler, Bürgi, Columberg, Daepp, Dietrich, Eggen-

rung der Luftqualität. Ueber die Förderung des öffentlichen berg-Thun, Hari, Hildbrand, Hösli, Kühne, Luder, Neuen-

Verkehrs im allgemeinen und der Verlagerung des Güterver- schwander, Rychen, Schmidhalter, Schnider, Schwab, Stein-

kehrs ab den Basler Rheinhäfen auf die Bahn im besondern egger, Widrig, Wyss William, Zölch, Züger, Zwingli (26)

soll dieses umweltpolitische Ziel erreicht werden. Hingegen

bestand nie die Absicht, mit dem Bundesbeschluss die Wett- Schriftliche Begründung - Développement par écrit

bewerbsfähigkeit der Rheinschiffahrt zu fördern oder allenfalls Viele Luftseilbahnen erfüllen neben saisonalen touristischen

Strukturprobleme zu lösen. Aufgaben auch solche des öffentlichen Verkehrs, indem sie

Wie der Bundesrat in seiner Botschaft zu den Tariferleichterun- während des ganzen Jahres regelmässig Personen und Güter

gen festgehalten hat, «.... müsste nach Ablauf von fünf Jahren zwischen ständig besiedelten Ortschaften befördern. Die fi-

für die Massnahmen, die sich bewährt haben, eine definitive nanziellen Förderungsmassnahmen aufgrund öffentlicher

Regelung gefunden werden. Die ändern wären zu modifizie- Verkehrsleistung gelten nur für Normal- und Schmalspurbah-

ren oder schrittweise rückgängig zu machen.» Er erachtet die- nen, Standseilbahnen, Schiffahrtsunternehmungen und Auto-

ses Vorgehen weiterhin für sinnvoll. Derzeit prüft das Bundes- bus- und Trolleybuslinien. Die Luftseilbahnen sind gemäss

amt für Verkehr (Bav) die Auswirkungen der Massnahmen Stellungnahme des Bundesrates vom 9. Dezember 1985 (Ant-

nach ökologischen, verkehrspolitischen und volkswirtschaftli- wort auf Einfache Anfrage von Ständerat Lauber) nur aufgrund

chen Gesichtspunkten und untersucht insbesondere die Ver- technischer Kriterien von diesen finanziellen Förderungs-

änderungen des Modal split. Ein wichtiges Ziel dabei ist die massnahmen ausgeschlossen.

Entlastung des Strassenverkehrs vom Massenguttransport. Zusätzlich zu den gegebenen Standortnachteilen erwächst

Der Bundesrat ist heute noch nicht in der Lage, für die weiter- der Bevölkerung in diesen abgelegenen Gebieten und Ort-

führenden Massnahmen Antrag zu stellen. Er wird jedoch zu schaften mit dieser Regelung ein weiterer Nachteil. Besonders

gegebener Zeit seine Absichten in dieser Sache bekanntge- gravierend wirkt sich dieser Nachteil dort aus, wo eine Luftseil-

ben. bahn die einzige Verkehrsverbindung für die ortsansässige

Was das weitere Anliegen des Motionärs betrifft, nämlich die Bevölkerung darstellt, also auch keine strassenmässige Er-

Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Schiffahrt, sei schliessung besteht.

daran erinnert, dass das Parlament in den letzten Jahren zwei Eine Gleichstellung aller Transportunternehmungen, die eine

entsprechende Massnahmen gebilligt hat. So gewährt der öffentliche Verkehrsleistung erbringen, ist gerechtfertigt. Der

Bund seit 1990 zinslose Vorschüsse an die vom Gewerbe ge- Bundesrat war gemäss der erwähnten Antwort auf die Einfa-

wünschte und weitgehend finanzierte internationale Abwrack- che Anfrage der Auffassung, dass alle Unternehmungen, die

aktion zum Abbau von Ueberkapazitäten auf dem Rhein. Die unter gleichen Voraussetzungen Aufgaben im öffentlichen

Kosten für den Bund belaufen sich auf rund 1,5 Millionen Fran- Verkehr erfüllen, nach vergleichbaren Massstäben behandelt

ken. Des weitern hat der Bundesrat im Juni 1988 die Verord- werden sollen. Er dürfte diese Haltung im Blick auf die zuneh-

nung über die Förderung des kombinierten Verkehrs auf die mende Bedeutung des öffentlichen Verkehrs in unserer Zeit

Rheinschiffahrt ausgedehnt. Dies erlaubt, dass für Container- kaum geändert haben. Der Einbezug der Seilbahnen im Rah-

Umschlagsanlagen im Rhein-/Bahnverkehr Beiträge ausge- men des Anteils, den sie für öffentlichen Verkehr erbringen, in

richtet werden können. die Kategorie der erwähnten Transportunternehmungen darf

nicht an technischen Kriterien scheitern.

Schriftliche Erklärung des Bundesrates

Déclaration écrite du Conseil fédéral Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- vom 15. Mai 1991

zwandeln. Rapport écrit du Conseil fédéral

du 15 mai 1991

Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat Der Bundesrat kennt die geschilderte Problematik. Ihr wird

heute teilweise durch das Instrument der Tarifannäherung

Rechnung getragen. Gerade die Tarifannäherung hat aber im

Laufe der Zeit zu unbefriedigenden Resultaten geführt, die

man bei der damaligen Einführung nicht beabsichtigt hat. Im

Rahmen der Revision zum Eisenbahngesetz (EBG) strebt der

#ST# 91.3115 Bundesrat eine Neuregelung der heutigen Situation an.

Aufgrund der unterschiedlichen Erfahrungen mit der Tarifan-

Motion Seiler Hanspeter näherung und der Absicht, die Finanzierungsbestimmungen

Leistungen der Seilbahnen des Eisenbahnrechtes zu straffen, soll mit Inkrafttreten des re-

vidierten EBG auch die Tarifannäherung grundsätzlich neu an-

für den öffentlichen Verkehr gegangenwerden: Es ist vorgesehen, die Tarifannäherung ins

Téléphériques et prestations EBG einfliessen zu lassen, was auf die Luftseilbahnen gewisse

de service public Auswirkungen hätte.

Um keine neuen Benachteiligungen zu schaffen, muss der

Geltungsbereich des'EBG in diesem Fall neu umschrieben

werden. Dabei wird der allgemeine Verkehr von Luftseilbah-

nen dann, aber nur dann, dem EBG (Abgeltung) unterstellt.

Wortlaut der Motion vom 22. März 1991 Beiträge können jedoch nur dort erwartet werden, wo kein an-

Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Bestimmun- deres öffentliches Verkehrsmittel die Erschliessung bereits si-

gen so zu ändern, dass die finanziellen Förderungsmassnah- cherstellt.

men gemäss Eisenbahngesetz vom 20. Dezember 1957 auf Der Bundesrat verweist im übrigen auf das Vernehmlassungs-

Luftseilbahnen angewendet werden können, soweit diese re- verfahren zur Aenderung des EBG und des Tarifannäherungs-

gelmässig Aufgaben des öffentlichen Verkehrs erfüllen. beschlusses.

Motion Bäumlin 1340 N 21 juin 1991

Schriftliche Erklärung des Bundesrates drücklich erlaubt, hat die türkische Regierung am 10. Mai 1990

Déclaration écrite du Conseil fédéral Massnahmen getroffen, welche die in der EMRK enthaltenen

Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwan- Verpflichtungen derogieren, indem sie den in dieser Region

deln. bereits geltenden Notstand verschärften und ausdehnten. Ge-

mäss derselben Bestimmung der EMRK hat die türkische Re-

Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat gierung am 23. August 1990 dem Europarat diese Massnah-

men notifiziert.

Nach zahlreichen Informationen aus verschiedenen Quellen

haben die Verschlimmerung der politisch-militärischen Situa-

tion im Südosten Anatoliens sowie die Ausdehnung und Ver-

#ST# 90.976 schärfung des Notstandes in dieser Region zahlreiche Men-

schenrechtsverletzungen mit sich gebracht. Der massive Zu-

Motion Bäumlin strom irakischer Kurden in dieses Gebiet im letzten März/April

Staatenbeschwerde gegen die Türkei hat nicht zu einer Entspannung der Lage beigetragen.

Besonders im letzten Jahr intervenierten die Bundesbehörden

Requête interétatique mehrmals bei den türkischen Behörden zugunsten der Ach-

contre la Turquie tung der Menschenrechte, namentlich jener der kurdischen

Bevölkerung (vgl. Antwort auf die dringlichen Interpellationen

90.886 und 90.897 der grünen Fraktion und der sozialdemo-

kratischen Fraktion vom 26. und 27. November 1990, ad

Ziff. 2). Die Interventionen haben in diesem Zusammenhang

Wortlaut der Motion vom 14. Dezember 1990 an die unabdinglichen Voraussetzungen für Frieden und Si-

Der Bundesrat wird aufgefordert, gegen die Türkei eine Staa- cherheit in dieser Region erinnert. Dies sind einerseits die Ach-

tenbeschwerde wegen massiver Verletzung der EMRK beson- tung der Rechte der dort ansässigen Menschen, darin Inbe-

ders in den kurdischen Gebieten und gegenüber der kurdi- griffen die spezifischen Rechte der Minderheit kurdischen Ur-

schen Opposition einzureichen, wie dies 1981 schon einmal sprungs und ihrer Angehörigen, besonders das Recht, ihre ei-

fünf Staaten des Europarates gemacht haben. gene Sprache öffentlich zu gebrauchen und zu lehren, sowie

das Recht auf ihr eigenes kulturelles Leben; andererseits wirt-

Texte de la motion du 14 décembre 1990 schaftlicher und sozialer Fortschritt in dieser unterentwickel-

Le Conseil fédéral est chargé de déposer une requête interéta- ten Region. Es bleibt darauf hinzuweisen, dass das EDA daran

tique contre la Turquie pour cause de violation massive de la ist, für den östlichen Teil der Türkei ein Programm der Entwick-

Convention européenne des droits de l'homme, en particulier lungszusammenarbeit zu prüfen, welches hauptsächlich die

dans les régions kurdes et à l'égard des opposants kurdes, Schaffung von Arbeitsplätzen zum Ziel hat. Das EVD prüft

ainsi que cinq Etats du Conseil de l'Europe l'ont déjà fait en auch die Möglichkeit der Vergabe eines Mischkredites oder

1981. anderer Formen der Finanzhilfe.

Bei seinem Besuch in Ankara vom 4. bis 6. April dieses Jahres

Mitunterzeichner - Cosignataires: Aguet, Ammann, Bär, Bé- hat der Departementschef die Haltung der Schweiz zur Frage

guelin, Bircher Silvio, Bodenmann, Borei, Braunschweig, der Menschenrechte in der Türkei erneut bekräftigt. Am

Brügger, Bundi, Caccia, Carobbio, Danuser, Darbellay, Fank- 12. April 1991 sind die Artikel 140 bis 142 und 163 des türki-

hauser, Gardiol, Grendelmeier, Haering Binder, Hafner Ru- schen Strafgesetzbuches, welche eine Reihe von Meinungs-

dolf, Hafner Ursula, Haller, Herczog, Jeanprêtre, Lanz, Leder- delikten unter schwere Strafe - sogar unter Todesstrafe - stell-

gerber, Leuenberger-Solothurn, Longet, Luder, Matthey, ten, sowie das Gesetz Nr. 2932, welches den Gebrauch der

Mauch Ursula, Meyer Theo, Neukomm, Petitpierre, Pitteloud, kurdischen Sprache verboten hatte, ausser Kraft gesetzt wor-

Rechsteiner, Reimann Fritz, Ruffy, Seiler Rolf, Stamm, Stap- den. Das gleichzeitig erlassene Anti-Terror-Gesetz schwächt

pung, Ulrich, Vollmer, Weder-Basel, Zbinden Hans, Ziegler, den Schutz der Menschenrechte jener Personen, welche des

Zwygart (46) «Terrorismus» - durch das Gesetz sehr breit definiert - ver-

dächtigt werden. Wie sich diese Revisionen in der Praxis aus-

Schriftliche Begründung - Développement par écrit wirken werden, wird sich erst weisen. Ebenfalls am 12. April

Die Urheberin verzichtet auf eine Begründung und wünscht wurde eine Teilamnestie erlassen, welche zur Freilassung von

eine schriftliche Antwort. 46 000 Personen, darunter eine unbekannte Zahl politischer

Gefangener, führen soll.

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates Auf internationaler Ebene ist darauf hinzuweisen, dass die Tür-

vom 3. Juni 1991 kei 1987 das Individualbeschwerderecht vor der Europäi-

Rapport écrit du Conseil fédéral schen Menschenrechtskommission sowie 1990 die obligatori-

du 3 juin 1991 sche Gerichtsbarkeit des Europäischen Gerichtshofs für Men-

In seinen Antworten auf die Interpellation Stappung vom schenrechte anerkannt hat. Dies sowie der erste Besuch des

21. September 1988 (88.586, vgl. ad Ziff. 10) und auf die Frage europäischen Ausschusses zur Verhütung von Folter im

Bäumlin Ursula vom 25. September 1989 hatte der Bundesrat Herbst 1990 in den türkischen Haftanstalten sollten zu einem

bereits zweimal seiner Auffassung Ausdruck gegeben, dass besseren Schutz der Menschenrechte, im besonderen zum

es nicht opportun sei, beim Europarat eine Beschwerde ge- Schütze vor Folter, beitragen.

gen die Türkei einzureichen. In der letzten Antwort hatte der Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Lage in der Tür-

Bundesrat auch versprochen, die Frage wieder zu prüfen, kei im Vergleich mit der äusserst problematischen Menschen-

wenn die Menschenrechtslage sich nicht in einem günstigen rechtslage unter dem Ausnahmezustand, welcher 1980 vom

Sinn entwickeln sollte. militärischen Regime über das ganze Land verhängt worden

Die von schweren Unruhen geprägte Situation im Südosten war, unter der Zivilregierung seit 1983 eine relativ günstige Ent-

der Türkei hat sich seit dem Frühjahr 1990 merklich ver- wicklung erfahren hat, mit Ausnahme des Südostens des Lan-

schlechtert, als Folge einer massiven Zunahme der Guerilla- des, wo sie sich seit dem vergangenen Jahr verschlechtert

Aktionen der PKK sowie von militärischen Operationen der tür- hat.

kischen Armee. Es ist vor allem die Bevölkerung kurdischen Der Bundesrat wird weiterhin zugunsten von Personen, deren

Ursprungs, die darunter leidet. Sie ist Opfer zahlreicher Ueber- Rechte in der Türkei verletzt werden, intervenieren und parallel

griffe, welche von den anwesenden Truppen begangen wer- dazu mit der türkischen Regierung einen kontinuierlichen Dia-

den. log führen, welcher auf der Ueberzeugung beruht, dass

Wie Artikel 15 der Europäischen Menschenrechtskonvention Rechtsstaatlichkeit und Respektierung der Menschenrechte

(EMRK) «im Falle eines Krieges oder eines anderen öffentli- als Faktoren von Gerechtigkeit, Gleichheit und Freiheit essen-

chen Notstandes, der das Leben der Nation bedroht» aus- tielle Komponenten einer pluralistischen Demokratie sind und

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Motion Seiler Hanspeter Leistungen der Seilbahnen für den öffentlichen Verkehr

Motion Seiler Hanspeter Téléphériques et prestations de service public

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1991

Année

Anno

Band III

Volume

Volume

Session Sommersession

Session Session d'été

Sessione Sessione estiva

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 16

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 91.3115

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 21.06.1991 - 08:00

Date

Data

Seite 1339-1340

Page

Pagina

Ref. No 20 020 052

Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung.

Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale.

Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.