Motion to Expand Legal Assistance for Tax Evasion Converted to Postulate
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThis case concerned a motion to expand Switzerland's legal assistance laws to include tax evasion and violations of currency, trade, or economic policy regulations, and to shorten the duration of legal assistance proceedings. The court decided to convert the motion into a postulate, meaning it recommended the Federal Council investigate the matter further but did not mandate action. The court's reasoning was that while it agreed with the need for faster proceedings and acknowledged the problem of flight capital, expanding legal assistance to cover tax evasion was a complex issue that had already been debated and decided against by parliament. The Federal Council also noted that they were already working on revisions to expedite legal assistance procedures and that addressing capital flight might be better achieved through financial market legislation rather than solely through legal assistance reforms.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 3 Absatz, Art. 3 Ab, Art. 3 Abs. 3 IRSG; Motion to Expand Legal Assistance for Tax Evasion Converted to Postulate: The court decided to convert the motion into a postulate, meaning it recommended the Federal Council investigate the matter further but did not mandate action. The court's reasoning was that while it agreed with the need for faster proceedings and acknowledged the problem of flight capital, expanding legal assistance to cover tax evasion was a complex issue that had already been debated and decided against by parliament. The Federal Council also noted that they were already working on revisions to expedite legal assistance procedures and that addressing capital flight might be better achieved through financial market legislation rather than solely through legal assistance reforms.
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KI-generiertThis article was cited as the basis for excluding tax evasion from legal assistance, and the motion proposed its deletion.
Volltext
16. Dezember 1992 2645 Motion Dormann
nutzungsverordnung. Das war der Grund, weshalb wir uns Mitunterzeichner-Cosignataires: Bircher Silvio, Engler, Gren-
selbstverständlich bereit erklärt haben, den Vorstoss entge- delmeier, Hafner Ursula, Kühne, Maeder, Nussbaumer, Sal-
genzunehmen, allerdings nur als Postulat, weil sich der Ge- vioni, Scheidegger, Seiler Rolf, Stamm Judith, Stocker, Zbin-
genstand der Motion im sogenannten übertragenen Wir- denHans (13)
kungskreis, das heisst also im Kompetenzbereich des Bun-
desrates, bewegt. Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Ich glaube, an Ihren eigenen Beschlüssen können Sie nichts Die Schweiz ist in den letzten Jahren zunehmend zu einem
ändern. Deshalb möchte ich Sie bitten, die Motion als Postulat Hort von Fluchtgeldern aus der Dritten Welt geworden. Für
zu überweisen. nicht wenige Drittweltländer machen die Fluchtgelder im Aus-
land mindestens 50 Prozent der Verschuldung aus. Allein
Abstimmung - Vote 1989 nahmen die Einlagen aus der Dritten Welt auf Schweizer
Für Ueberweisung des Postulates offensichtliche Mehrheit Bankkonten gemäss Angaben der Nationalbank um 26 Milliar-
Dagegen 11 Stimmen den Franken zu. Gleichzeitig wächst die Verschuldung der
Drittweltländer gegenüber anderen Staaten.
Diese Verschuldung wäre wesentlich geringer, wenn das im
Ausland angelegte Geld in der einheimischen Wirtschaft ange-
legt wäre. Der Staat Zaire z. B. ist mit 7 Milliarden Franken im
Ausland verschuldet; das im Ausland angelegte Kapital aus
Zaire beträgt ebenfalls 7 Milliarden Franken.
#ST# 91.3098 Besonders krass ist das Verhältnis bei den grossen Schwel-
lenländern Lateinamerikas. Brasilien erhielt 0,1 Millionen
Motion Dormann Franken Entwicklungshilfe bei einem Nettogeldabfluss von
1744 Millionen Franken, bei Argentinien stehen 0,2 Millionen
Revision des Rechtshilfegesetzes Franken 1691 Millionen Franken gegenüber, und bei Peru
Entraide juridiciaire. sind es 7,6 Millionen Franken gegenüber 689 Millionen Fran-
Révision de la loi ken (DEH-Jahresbericht 1989).
Schweizer Banken rechnen mit einem Anteil von 8 bis 10 Pro-
zent der gesamten Fluchtgelder, die aus der Dritten Welt in der
Schweiz angelegt sind; entwicklungspolitische Organisatio-
nen sprechen gar von einem Anteil von 25 bis 30 Prozent. Ge-
Wortlaut der Motion vom 21. März 1991 mäss einer Studie der MC Kinsey lässt sich der Umfang des
1. Der Anwendungsbereich der Rechtshilfe muss ausgedehnt aus der Dritten Welt in der Schweiz angelegten Privatvermö-
werden. Insbesondere müssen auch die Steuerhinterziehung gens mit 250 bis 300 Milliarden Franken berechnen.
sowie die Verletzung von währungs-, handels- oder wirt- Im heutigen Rechtshilfegesetz sind Fluchtgelder privilegiert,
schaftspolitischen Vorschriften der Rechtshilfe unterstellt wer- da die Steuerhinterziehung und die illegale Devisenausfuhr
den (Streichung von Art. 3Abs. 3IRSG). Die Berücksichtigung von der Rechtshilfe ausgeschlossen sind. Zudem sind die
von Artikel 2 des bestehenden IRSG muss ausdrücklich ge- Rechtshilfeverfahren dermassen langwierig (vgl. Fluchtgelder
wahrt bleiben. von Marcos aus den Philippinen), dass der Ruf der Schweiz im
2. Ein Rechtshilfeverfahren soll zukünftig nicht langerais neun Ausland belastet ist.
Monate dauern. Im Fall von Verzögerungen durch kantonale Der Verfahrensbereich im zu revidierenden Rechtshilfegesetz
Instanzen soll das Bundesamt für Polizeiwesen die hängigen muss rechtsstaatlich vertretbare Beschleunigungsmöglich-
Verfahren übernehmen. Ebenso soll das Bundesamt für Poli- keiten erfahren, so dass das Interesse von Staat, Oeffentlich-
zeiwesen für jene Gesuche direkt zuständig sein, die in meh- keit und offizieller Gegenpartei zu gleichen Teilen gewahrt
reren Kantonen ein Verfahren bedingen würden. wird. Dazu ist die Ueberprüfung der Beschwerdelegitimation
Die Beschwerdelegitimation ist zudem zu überprüfen und nöti- im Verfahrensbereich notwendig.
genfalls einzuschränken. Die Revision des Rechtshilfegesetzes muss im Hinblick auf ein
3. Rechtshilfegesuche im Zusammenhang mit Vermögen von vereinigtes Europa die zukünftige Direktive der EG zum Aus-
abgesetzten Staatsoberhäuptern sollen direkt vom Bundesrat bau der Rechtshilfe in Steuersachen übernehmen. Das zu-
geprüft und entschieden werden. künftige Rechtshilfegesetz muss europa- und drittweltkonform
4. Der Bundesrat wird aufgefordert, ausländische Regierun- werden, will die Schweiz nicht zu einem Réduit der Fluchtgeld-
gen - insbesondere in Ländern der Dritten Welt- aktiv über die verwaltung abgleiten. Die Verantwortung dafür liegt bei uns
Möglichkeiten der schweizerischen Rechtshilfegewährung zu und nicht bei den Herkunftländern, da diese wegen dem
informieren. Druck der äusseren Umstände dazu nicht fähig sind.
Texfe de la motion du 21 mars 1991 Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
1. Le champ d'application de l'entraide judiciaire doit être vom 15. Mai 1991
élargi. Il convient en particulier d'y inclure la fraude fiscale et la Rapport écrit du Conseil fédéral
contravention à des mesures de politique monétaire, commer- du 15 mai 1991
ciale ou économique (biffer l'art 3 al. 3EIMP). L'application de Am 17. Januar 1990 beauftragte der Bundesrat das EJPD, das
l'article 2 de la loi sur l'entraide pénale internationale en vi- BG vom 3. Oktober 1975 zum Staatsvertrag mit den Vereinig-
gueur doit être garantie expressément. ten Staaten von Amerika über gegenseitige Rechtshilfe in
2. Les procédures d'entraide judiciaire devaient être limitées à Strafsachen (BG-RVUS) und das BG vom 20. März 1981 über
neuf mois. Dans les cas où les autorités cantonales auraient internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRSG) zu revidieren
du retard, l'Office fédéral de la police serait chargé des dos- mit dem Ziel, das Rechtshilfeverfahren in der Schweiz zu be-
siers pendants. Celui-ci serait également compétent pour les schleunigen. Eine interdépartementale Arbeitsgruppe er-
requêtes entraînant des procédures dans plusieurs cantons. stellte dazu Vorschläge und beendete ihre Arbeit Ende März
Il conviendra par ailleurs de réexaminer l'attribution de la qua- 1991.
lité pour recourir et de restreindre celle-ci le cas échéant. Zu den Anträgen wird wie folgt Stellung genommen:
3. Les demandes d'entraide qui sont en rapport avec lafortune 1. Es ist zurzeit nicht opportun, die Diskussion über die Aus-
de chefs d'Etat déchus devraient être examinées par le dehnung der Rechtshilfe auf Fiskaldelikte vor das Parlament
Conseil fédéral directement. zu bringen, nachdem Artikel 3 Absatz 3 letzter Satz IRSG nach
4. Le Conseil fédéral est chargé d'assurer l'information des ausführlicher Beratung in das Rechtshilfegesetz aufgenom-
gouvernements étrangers (en particulier de pays du tiers men wurde. Diese Auffassung wird vom Bundesrat in der Ant-
monde) sur les possibilités d'entraide judiciaires offertes par la wort vom 9. Januar 1991 auf die Motion Longet geteilt Im übri-
Suisse. gen spricht auch der Ausgang der parlamentarischen Bera-
Motion Dormann 2646 N 16 décembre 1992
tung des Zusatzprotokolls Nr. 99 zum Europäischen Ueber- und sofort verrechnungssteuerfrei wieder im Ausland ange-
einkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen für diese Posi- legt wird. Gemäss einer Untersuchung der Firma MC Kinsey
tion. Es besteht deshalb für den Bundesrat vorderhand kein lassen sich die Privatvermögen aus der Dritten Welt in der
Grund, von seiner Haltung abzugehen und dem Parlament Schweiz auf rund 250 Milliarden Franken schätzen; der Gross-
eine Aenderung der entsprechenden Gesetzesbestimmung teil davon sind Fluchtgelder.
zu beantragen. Mit meiner Motion verlange ich die Streichung von Artikel 3
2. Die Vorschläge der Arbeitsgruppe tragen den Forderungen Absatz 3 des Bundesgesetzes über die internationale Rechts-
der Motionärin in diesem Punkt weitgehend Rechnung. hilfe in Strafsachen. Steuerhinterziehung und illegale Devisen-
3. Die Problematik der Fluchtgelder aus Drittweltstaaten kann ausfuhr dürfen nicht länger von unserer Rechtshilfe ausge-
mit der Rechtshilfe in Strafsachen schwerlich gelöst werden. schlossen bleiben.
Die wenigen Fälle, in denen das Rechtshilfegesetz mangels ei- Ein zweiter Punkt ist die Beschleunigung der Verfahren. Ich er-
nes anderen Instruments ersatzweise herangezogen wurde, innere Sie an die langwierigen Verfahren im Fall der Marcos-
haben die Grenzen der Rechtshilfe deutlich aufgezeigt Die Gelder aus den Philippinen. Ich verlange in meiner Motion
Schwierigkeit liegt nicht einzig darin, dass es in diesen Fällen eine Frist von neun Monaten, in welcher solche Gesuche ab-
am Erfordernis der doppelten Strafbarkeit fehlt; oft sind andere gewickelt werden müssen. Der Termin von neun Monaten ist
für die Rechtshilfe wesentliche Voraussetzungen nicht erfüllt nicht ganz zufällig, braucht doch alles, was Hände und Fusse
(Fehlen des Gegenrechts, Verfahrensmängel im ersuchenden haben muss, neun Monate. 1990 wurden über vier Fünftel der
Staat usw.). Es dürfte daher schwierig sein, diese Hindernisse rund 10 000 Rechtshilfe- und Zustellungsverfahren innert zwei
mit einer Aenderung des Rechtshilfegesetzes zu beseitigen Monaten erledigt Somit bewegt sich mein Vorschlag mit neun
und hier eine grundlegende Verbesserung zu erreichen. Monaten im Bereich des Möglichen.
In diesem Zusammenhang sei erwähnt, dass eine eidgenössi- Das Problem liegt aber in der Anrufung der Rekursmöglichkei-
sche Gesetzgebung über die Finanzmärkte in Erarbeitung ist, ten. Heute können die Banken und Kontenbesitzer jedes Ver-
die sich namentlich mit den Börsen und dem Handel mit Wert- fahren praktisch lahmlegen. Im Fall der Marcos-Gelder haben
schriften befasst und eine gesetzliche Grundlage für die inter- bisher allein im Kanton Zürich 10 Anwälte 47 Rekurse einge-
nationale Zusammenarbeit auf diesem Gebiet schaffen soll. reicht; 45 davon wurden von der Staatsanwaltschaft in 30 Ent-
4. In einer Wegleitung des Bundesamtes für Polizeiwesen zur scheiden im wesentlichen abgewiesen oder wurden gegen-
internationalen Rechtshilfe in Strafsachen sind die wichtigsten standslos.
Grundsätze der schweizerischen Rechtshilfepraxis festgehal- Die Philippinen warten seit bald sechs Jahren auf ihr geraub-
ten. Diese Broschüre wird ausländischen Behörden regelmäs- tes Geld; deshalb müssen die Rekursmöglichkeiten einge-
sig übergeben oder von den schweizerischen Vertretungen im schränkt werden. Ich stelle mir vor, dass Rekurse künftig nur
Ausland zur Verfügung gestellt Eine weitere Information aus- noch einmal, sei es am Anfang oder am Ende des Verfahrens,
ländischer Staaten ist gegenwärtig nicht angezeigt ergriffen werden können. Zudem soll nur noch rekursberech-
Der Bundesrat erklärt sich bereit, im gegebenen Zeitpunkt wei- tigt sein, wer von einer Verfügung direkt betroffen ist.
ter gehende Massnahmen zu prüfen. In Punkt 3 meiner Motion verlange ich, dass Rechtshilfegesu-
che im Zusammenhang mit Vermögen von abgesetzten
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Staatsoberhäuptern direkt vom Bundesrat geprüft und ent-
Déclaration écrite du Conseil fédéral schieden werden.
Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- Auch soll das Bundesamt für Polizeiwesen für jene Gesuche
wandeln. direkt zuständig sein, die in mehreren Kantonen ein Verfahren
bedingen würden (Pkt. 2).
Frau Dormann: Die Kapitalflucht ist eine wichtige Ursache für Liebe Schweizer und Schweizerinnen, nehmen wir unsere Ver-
die Armut in der Dritten Welt Auf unseren Schweizer Banken antwortung gegenüber der Dritten Welt wahr, und verstecken
geht viel mehr Geld aus der Dritten Welt ein, als sie diesen Län- wir uns nicht länger hinter zahnlosen Gesetzen! Unser zukünf-
dern in Form von Krediten zur Verfügung gestellt haben. Die tiges Rechtshilfegesetz muss drittweltkonform sein, will die
Schweiz ist zur eigentlichen Fluchtgeld-Drehscheibe gewor- Schweiz nicht zu einem Hort von Fluchtgeldern werden.
den und geniesst weltweit den Ruf des Fluchtgeld-Hortlandes. Deshalb halte ich an der Motion fest und bitte Sie um Ihre Un-
Durch das Nein vom 6. Dezember sind die Voraussetzungen terstützung.
für die Schweiz, noch mehr zu einem Réduit der Fluchtgeldver-
waltung abzugleiten, grösser. Wir sind auf dem besten Weg, Strahm Rudolf: Ich möchte Sie dringend bitten, den Vorstoss
eine gezielte Verbesserung der Attraktivität des Finanzplatzes Dormann zu unterstützen, und zwar in der verbindlichen Form.
mittels steuerlicher Privilegien anzustreben. Unser Finanz- Ich glaube, es ist kein Geheimnis, dass der Artikel 3 Absatz 3
platz Schweiz kann sich pointiert nach den Bedürfnissen der des IRSG, des Bundesgesetzes über internationale Rechts-
internationalen Privatanleger ausrichten, die ihren eigenen fis- hilfe in Strafsachen, einfach überholt ist Dieser Absatz sagt
kalischen und regulatorischen Regimes entweichen wollen. ausdrücklich, dass bei Wirtschafts-, Währungs- und Steuerde-
Eine solche Finanzpolitik hätte allerdings zur Folge, dass un- likten keine Rechtshilfe an das Ausland gewährt wird. Das
ser Land international vermehrt ins Abseits geraten würde und heisst ja im Klartext: Die Schweiz anerkennt nicht die wirt-
dass unser guter Ruf im Ausland arg in Mitleidenschaft gera- schaftspolitische Hoheit anderer Staaten, wenn sie ausge-
ten könnte. rechnet in der Frage des «Verbrechertums im weissen Kra-
Unsere heutige Gesetzgebung steht hinter dem Standard der gen» und bei Wirtschaftskriminalität und Kapitalflucht die
meisten anderen Industriestaaten zurück, da diese bei der Rechtshilfe verweigert. Das ist moralisch anstössig. Frau Dor-
Rechtshilfe nicht zwischen Steuerhinterziehung und Steuer- mann hat diesen Aspekt betont. Es ist aussenpolitisch immer
betrug unterscheiden. Die typischen Fluchtgeldvergehen sind wieder belastend. Es ist schädlich für den Ruf der Schweiz,
aber Steuerhinterziehung und illegale Devisenausfuhr. In un- und es ist auch eine Quelle ständiger zwischenstaatlicher Pro-
serem geltenden Rechtshilfegesetz aus dem Jahre 1983 sind bleme.
die Steuerhinterziehung und die illegale Devisenausfuhr von Es hat wohl nichts dem Ruf der Schweiz in der ganzen Welt so
der Rechtshilfe ausgeschlossen, d. h., die Fluchtgelder sind geschadet wie diese restriktive Rechtshilfepraxis. Ich glaube,
privilegiert Mildem bestehenden Rechtshilfegesetz begünsti- die Motion Dormann gibt Gelegenheit, jetzt in dieser Richtung
gen wir die Steuerhinterziehung und die illegale Devisenaus- eine Reform vorzunehmen, die längst dringend wäre. Es ist
fuhr im Ausland. Gemäss einem Ausspruch des brasiliani- von verschiedener Seite, vom Inland und vom Ausland, darauf
schen Erzbischofs Dom Helder Camara bedeutet Kapitalflucht hingewiesen worden.
Diebstahl am eigenen Volk. Wir in der Schweiz begehen zwar Ich glaube, das hat auch einen europapolitischen Aspekt. Es
diesen Diebstahl nicht, aber mit unseren Dienstleistungen des gehört zur Logik der Integration, dass auch die Steuererfas-
Finanzplatzes profitieren wir von der Kapitalflucht sung international harmonisiert wird. Ich bin sicher, dass Eu-
Heute bestehen Studien, wonach ein Viertel des gesamten ropa auf die Dauer nicht tolerieren wird, dass mitten in diesem
Fluchtgeldkapitals vom Finanzplatz Schweiz aufgenommen Kontinent immer noch ein Kapitalfluchthafen besteht
16. Dezember 1992 N 2647 Postulat (Leutenegger Oberholzer-)Bär
Herr Bundesrat, wenn in dieser Richtung etwas vorwärtsge- #ST# 91.3122
macht würde, wenn einmal dieser anstössige Artikel 3 Ab-
satz 3 des IRSG revidiert würde, könnte man sich mit Sicher- Postulat (Leutenegger Oberholzer-)Bär
heit - ich sage: mit Sicherheit - in Zukunft mit der Rechtshilfe
Probleme zwischenstaatlicher Art ersparen. Der Fall Marcos Schweizer Pass für Schweizerinnen
ist ja nur ein einziges Beispiel;, er ist nur die Spitze des Eisber- Passeport des Suissesses
ges. Ich wage zu behaupten, dass auch noch Eis unter dem
Wasser schwimmt, das irgendeinmal zum Vorschein kommen Diskussion - Discussion
wird.
Ich glaube, mit einem Ja zur Motion Dormann ist die Gelegen- Siehe Jahrgang 1991, Seite 1350 - Voir année 1991, page 1350
heit gegeben, hier jetzt vorwärtszumachen.
Bundesrat Koller: Der Bundesrat empfiehlt Ihnen, die Motion
Dormann in ein Postulat umzuwandeln. Der entscheidende
Punkt betrifft die Frage des Einbezuges der sogenannten
Dreher: Die besonderen Stärken der Postulantin, unserer frü-
Steuerhinterziehung in die Rechtshilfe.
heren Kollegin Frau Leutenegger Oberholzer, lagen in einem
Der Bundesrat ist mit der Motionärin der Meinung, dass selbst-
besonders fundamentalen Feminismus. Sie hatte uns damit
verständlich in Fällen von Steuerbetrug Rechtshilfe zu leisten
manche heitere Minute in diesem Rat beschert. Ich bin für ein-
ist. Das ist auch schweizerische Praxis. Dieses Parlament hat
mal mit dem Bundesrat einverstanden, wenn er der Auffas-
aber anlässlich der Beratung des Zusatzprotokolls zum Euro-
sung ist, dass die Bezeichnung «Schweizerbürger» in dieser
päischen Uebereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsa-
Form geschrieben geschlechtsneutral sei.
chen selber ausdrücklich festgehalten, dass zwar bei Steuer-
Es geht aber auch darum, dass wir der Verhunzung der deut-
betrug Rechtshilfe zu leisten sei, nicht aber bei Steuerhinter-
schen Sprache durch Feminismen einmal ein Ende machen,
ziehung. Nach diesem klaren Entscheid des Parlamentes hat
ein Zeichen setzen, dass wir sie nicht auf ewige Zeiten zu ak-
der Bundesrat keinen Anlass, auf den Entscheid zurückzu-
zeptieren gewillt sind.
kommen.
Ich habe die Sache aber immerhin einer Frau vorgelegt, die ich
Dagegen kann ich in Ergänzung dessen, was wir in unserer
überaus schätze - promovierte Juristin und Rechtsanwältin -,
schriftlichen Antwort ausgeführt haben, der Motionärin darle-
mit der ich 17 Jahre zusammenlebe, davon die meiste Zeit zi-
gen, dass mir die Expertenkommission letzte Woche den Ent-
vilrechtlich geordnet, (Heiterkeit) und habe sie gefragt: Fühlst
wurf zur Revision des Bundesgesetzes über internationale
du dich diskriminiert durch die Bezeichnung «Schweizerbür-
Rechtshilfe in Strafsachen und des Bundesgesetzes zum
ger» in deinem Pass? Sie hat gesagt: Ueberhaupt nicht! Ich
Staatsvertrag mit den Vereinigten Staaten von Amerika über
fragte sie: Wieso denn nicht? Sie antwortete: Weil ich keinen
gegenseitige Rechtshilfe in Strafsachen abgegeben hat
Hass auf die Männerwelt habe. - Dem ist nichts beizufügen.
In diesem Entwurf ist vor allem Ihrem Anliegen in bezug auf die
Beschleunigung des ganzen Rechtshilfeverfahrens weitestge-
hend Rechnung getragen. Wir hoffen, dass es uns gelingen Frau Hollenstein: Herr Dreher, ich bitte Sie, zur Kenntnis zu
wird, künftig im Normalfall Rechtshilfe innert neun Monaten nehmen, dass offensichtlich eine Mehrheit der Frauen nicht
oder spätestens innert einem Jahr tatsächlich zu leisten; denn der Meinung Ihrer Frau ist.
in diesem Punkt bin ich mit Ihnen einig: Viele, vor allem sehr Nun zum Postulat Als ich vor drei Jahren einen neuen Pass
bekanntgewordene Rechtshilfefälle -wie der Fall Marcos - ha- kaufte und auf der ersten Seite las: «Der Inhaber dieses Pas-
ben gezeigt, dass unser Verfahren zu kompliziert ist, zu viele ses ist Schweizerbürger und kann jederzeit in die Schweiz zu-
Rechtsmittelmöglichkeiten bietet. In diesem Punkt werden wir rückkehren», fragte ich mich, wohin wohl ich als Schweizer-
Remedur schaffen und Ihnen eine entsprechende Revisions- bürgerin denn jederzeit gehen könnte. Die Seiten 2 und 3, mit
vorlage unterbreiten. meinem Namen und Foto, Hessen mich ahnen, dass ich mit
Im anderen Punkt können wir dagegen Ihre Motion nicht ent- der Bezeichnung «Schweizerbürger» mitgemeint war. Die vor-
gegennehmen und deshalb: Umwandlung in ein Postulat. bereitete Linie zur Unterschrift der Inhaberin des Passes fehlte.
Ich solle doch so gut sein und auf der Linie des Inhabers unter-
Präsident: Herr Dreher bekämpft auch das Postulat zeichnen, bat mich der Beamte.
Die Diskussion um Gleichberechtigung in der Sprache ist
Abstimmung - Vote schon längst ein Thema Der Schweizer Pass ist aber ein ganz
bedeutendes, besonderes Dokument. Deshalb ist es auch
Eventuell - A titre préliminaire wichtig, an diesem Beispiel die Gleichstellung von Frau und
Für Ueberweisung als Postulat 54 Stimmen Mann festzuschreiben. Weshalb ist es noch immer so, dass im
Für Ueberweisung als Motion 42 Stimmen Pass nur von Schweizern die Rede ist? Ist diese frauendiskri-
minierende Bezeichnung «Bürger» und «Inhaber» ein kleiner
Definitiv - Définitivement Baustein jener, die an patriarchalen Formulierungen bis an ihr
Für Ueberweisung des Postulates 51 Stimmen Lebensende festhalten wollen? Ist es die Unüberlegtheit jener,
Dagegen 32 Stimmen die zwar der Gleichstellung gegenüber offen sind, aber ein-
fach nicht realisieren, dass Frauen sich mit männlichen Be-
zeichnungen ausgeschlossen fühlen? Oder ist es einfach das
Ergebnis jener, die unbewusst ihren Glauben aufrechterhalten
wollen, mit männlichen Bezeichnungen sei erwähnt, was zu
erwähnen sei? Oder kommt hier ein männlicher Urinstinkt zum
Ausdruck, der vergisst, dass es heute nur noch dank Mann
und Frau Menschen gibt?
Seit der Fragestunde im März letzten Jahres, als es um die
Frage der Gleichstellung im Schweizer Pass ging, hat der Bun-
desrat in Sachen Gleichberechtigung Lernfähigkeit bewiesen
und ist nun bereit, vorliegendes Postulat entgegenzunehmen.
Er zeigt Bereitschaft, dafür zu sorgen, dass im Schweizer Pass
dem Gleichstellungsartikel vollumfänglich Rechnung getra-
gen wird. Der Bundesrat ist unterdessen auch zur Einsicht ge-
kommen, dass ein «Schweizerbürger» nicht geschlechtsneu-
tral ist. Genauso wie ich als Frau kein «Lehrer» bin, sind Sie,
Herr Bundesrat, als Mann keine «Bundesrätin».
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Dormann Revision des Rechtshilfegesetzes
Motion Dormann Entraide juridiciaire. Révision de la loi
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1992
Année
Anno
Band VI
Volume
Volume
Session Wintersession
Session Session d'hiver
Sessione Sessione invernale
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 12
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 91.3098
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 16.12.1992 - 15:00
Date
Data
Seite 2645-2647
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