Postulate on Refugee Flows Archived; Postulate on Court Costs for Security File Appeals Withdrawn
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe user is asking to summarize two distinct legal texts. **Text 1 Summary:** This case concerns a postulate regarding potential large refugee flows and the preparedness of border security. The court acknowledged the ongoing role of the border guard and the army's training exercises for border control. While recognizing the need for preparedness, the court ultimately deemed the postulate outdated due to a decrease in refugee arrivals and intensified, more flexible border surveillance. Therefore, the postulate was to be archived without immediate action, as the situation had evolved and no current need for increased resources was identified. **Text 2 Summary:** This case involves a postulate requesting the waiver of court costs for appeals against the denial of access to state security files. The court acknowledged the principle of cost recovery in administrative proceedings but noted that the law allows for exceptions when costs would be unreasonable. While the Bundesrat initially proposed rejecting the postulate, it ultimately agreed to withdraw it, with the understanding that costs would be waived in justified cases where the denial of access was deemed unreasonable, thereby addressing the core concern of the postulate without establishing a new regulation.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 63 innert, Art. 63 VwVG; Postulate on Refugee Flows Archived; Postulate on Court Costs for Security File Appeals Withdrawn: The court acknowledged the ongoing role of the border guard and the army's training exercises for border control. While recognizing the need for preparedness, the court ultimately deemed the postulate outdated due to a decrease in refugee arrivals and intensified, more flexible border surveillance. Therefore, the postulate was to be archived without immediate action, as the situation had evolved and no current need for increased resources was identified. **Text 2 Summary:** This case involves a postulate requesting the waiver of court costs for appeals against the denial of access to state security files. The court acknowledged the principle of cost recovery in administrative proceedings but noted that the law allows for exceptions when costs would be unreasonable. While the Bundesrat initially proposed rejecting the postulate, it ultimately agreed to withdraw it, with the understanding that costs would be waived in justified cases where the denial of access was deemed unreasonable, thereby addressing the core concern of the postulate without establishing a new regulation.
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KI-generiertCited as the general provision governing cost allocation in administrative appeal proceedings, which the Federal Council referenced as the basis for its cost policy and which was discussed in relation to potential exceptions.
Volltext
2. Juni 1992 N 733 Postulat Rechsteiner
Schwerpunkt des Postulates bildet die mögliche Einwande- die Grenze fahrlässigerweise nun sofort völlig entblössen. Das
rungswelle, bilden mögliche grosse Flüchtlingsströme. möchten wir wirklich nicht Aber es wäre auch nicht richtig, im
Auf alle Fälle ist das Grenzwachtkorps in Zukunft nicht abzu- heutigen Zeitpunkt den Bestand des Grenzwachtkorps zu er-
bauen. Denn nach wie vor liegt die Hauptlast des Grenzschut- höhen. Wenn die Schweiz je der EG beitritt, haben wir dafür
zes bei diesem Korps; übrigens eine Aufgabe, die dieses keinen Bedarf mehr. Zweifellos werden wir dann im Inland
Korps ausgezeichnet erfüllt. mehr Bedarf an Polizei haben - dessen muss man sich klar
Die Armee hat seit Einreichung dieses Postulates die Zeichen bewusst sein; denn wenn die Kontrolle an der Grenze wegfällt,
der Zeit erkannt. Es haben entsprechende Uebungen an der dann muss als logische Konsequenz die interne Polizei ver-
Grenze stattgefunden, weitere werden stattfinden. Die Ange- stärkt werden. Wie man das macht, ist dann wieder eine an-
hörigen der Armee sind auf die sehr heikle Aufgabe des Auf- dere Frage, eine politische Entscheidung, die man jetzt auch
haltens von Flüchtlingsströmen weiter zu schulen. Die Zusam- prüfen und vorbereiten muss. Aber im Moment gibt es dafür
menarbeit mit den zivilen Stellen ist zu vertiefen. Was die tech- keinen Handlungsbedarf.
nischen Ueberwachungseinrichtungen gegen den illegalen Ich bitte Sie der Einfachheit halber, beide Vorstösse als
Grenzübertritt betrifft, so sind diese einfach rechtzeitig bereit- Postulate zu überweisen und sie dann mit dem nächsten Ge-
zustellen, damit sie im Einsatzfall zur Verfügung stehen. schäftsbericht abzuschreiben.
Das Aufhalten von grossen Flüchtlingsströmen an der Grenze,
verbunden mit Betreuungsmassnahmen im Grenzraum, ist Postulat 90.977
eine zu wichtige staatspolitische Aufgabe, als dass wir es uns
leisten könnten, nicht darauf vorbereitet zu sein. Die aktuellen Abstimmung - Vote
Ereignisse in Jugoslawien und die immerhin möglichen Ereig- Für Ueberweisung des Postulates 74 Stimmen
nisse oder Entwicklungen im Räume der ehemaligen Sowjet- Dagegen 52 Stimmen
union zwingen uns, und zwar nicht zuletzt auch im Sinne unse-
rer humanitären Aufgabe, sorgfältige Vorbereitungen für Motion 90.997
Flüchtlingsströme zu treffen. Die zivilen Behörden und Stabs-
stellen allein sind für diese Aufgabe nicht geeignet Die Ver- Abstimmung - Vote
stärkung des Grenzwachtkorps und der mögliche Einsatz der Für Ueberweisung als Postulat 49 Stimmen
Armee könnten nötig sein. Dagegen 59 Stimmen
Zu Kollege Sieber: Es geht nicht darum, dass unsere Armee
Schiesspulver einsetzt Ich empfehle Ihnen, einmal das Ar-
meeleitbild 95 zu studieren. Sie werden feststellen, wie vielfäl-
tig dort der Armee-Einsatz geplant und möglich ist. #ST# 91.3070
Frau Haering Binder, das Szenario, dass plötzlich eine Million
Menschen an der Grenze stehen könnten, ist keine Fiktion, Postulat Rechsteiner
das kann durchaus Wirklichkeit werden.
Drei meiner Vorredner sind grundsätzliche Gegner der Armee, Kostenfreiheit
und darum ist eigentlich die Haltung durchaus logisch, die sie für Beschwerdeverfahren
hier am Rednerpult eingenommen haben. Aber im Interesse gegen die Verweigerung der Einsicht
unserer Landeseinwohner und nicht zuletzt auch im Interesse in Staatsschutzakten
der bereits aufgenommenen Flüchtlinge ist die rechtzeitige
Schulung der Armee für diese Aufgabe notwendig. Nicht eine Recours contre le refus d'autoriser
schiesswütige Armee ist dabei gemeint, sondern eine Armee, la consultation des documents établis
die nicht zuletzt eine humanitäre Aufgabe erfüllt. pour assurer la sécurité de l'Etat.
Ich bitte Sie, dem Postulat zuzustimmen, dem übrigens auch Gratuité de la procédure
der Bundesrat seine Zustimmung erteilt hat.
Bundesrat Stich: Diese Motion und dieses Postulat sind im
Dezember 1990 eingereicht worden. Der Bundesrat hat sie am
15. Mai 1991 beantwortet Wenn er sie heute beantworten Wortlaut des Postulates vom 18. März 1991
müsste, würde er Ihnen wahrscheinlich direkt beantragen, sie Wir ersuchen den Bundesrat, eine Regelung zu treffen (und
abzuschreiben. Das kann ich jetzt nicht gut tun. Aber ich bitte nötigenfalls den eidgenössischen Räten vorzulegen), wonach
Sie, sie einfach als Postulate zu überweisen, damit wir die Ab- in Beschwerdeverfahren gegen die Verweigerung der Einsicht
schreibung im nächsten Geschäftsbericht vorsehen können; in Staatsschutzakten keine Verfahrenskosten erhoben wer-
denn an sich sind sie einfach überholt. Die Situation hat sich den.
verändert. Der Zustrom in die Schweiz ist nicht mehr sehr
gross, nicht mehr so gross, wie er war. Zum anderen hat natür- Texte du postulat du 18 mars 1991
lich auch das Grenzwachtkorps die Ueberwachung trotz allem Nous invitons le Conseil fédéral à mettre au point une régle-
intensiviert, verstärkt, indem man einzelne Grenzposten nicht mentation (et, le cas échéant, à la soumettre aux Chambres fé-
mehr dauernd bewacht, sondern indem man flexibler gewor- dérales) selon laquelle les procédures de recours contre le re-
den ist. Der Bundesrat hat im übrigen die Hausaufgaben eben- fus d'autoriser la consultation des documents établis pour as-
falls gemacht: Wenn wirklich ein Notfall eintreten würde-aber surer la sécurité de l'Etat seraient gratuites.
das, was wir bis jetzt gehabt haben, fällt nicht unter diesen Be-
griff, das möchte ich ganz klar festhalten -, dann werden wir Mitunterzeichner - Cosignataires: Aguet, Ammann, Bäumlin,
natürlich dem Parlament entsprechende Unterlagen unter- Bircher Silvio, Bodenmann, Carobbio, Eggenberg-Thun, Eu-
breiten; diese sind vorbereitet Der Bundesrat erachtet es nicht ler, Fankhauser, Haering Binder, Hafner Ursula, Herczog, Hu-
als opportun, sie jetzt vorzulegen, weil es keinen Bedarf dafür bacher, Ledergerber, Leemann, Leuenberger Ernst, Longet,
gibt. Also müssen wir feststellen: Im Moment besteht kein Mauch Ursula, Meyer Theo, Neukomm, Pitteloud, Ruffy, Voll-
Handlungsbedarf. Was die Urheber dieser Vorstösse wollten, mer, Züger (24)
ist an sich erfüllt.
Ich möchte vielleicht Herrn Ruf, der eine Verstärkung des Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Grenzwachtkorps verlangt hat, noch sagen: Ich habe kürzlich Die Abdeckungspraxis des Sonderbeauftragten für Staats-
den Bundesrat dahingehend orientiert, dass wir jetzt auch wie- schutzakten, Herrn Gut, ist bekanntlich äusserst restriktiv und
der Grenzwächter für die austretenden Leute rekrutieren. Das bürgerfeindlich. In vielen Fällen ignoriert er zudem die Emp-
heisst, wir wollen den heutigen Bestand behalten und erhal- fehlung des Ombudsmannes, Prof. Haefliger, auf Aufdeckung
ten, weil wir nicht wissen, was alles in der Zukunft passiert, und der abgedeckten Stellen. Die Betroffenen werden dadurch ge-
vor allem um hier nicht den Eindruck zu erwecken, wir würden zwungen, Beschwerdeverfahren einzuleiten. Diese sind - ab-
Postulat Boret François 734 N 2 juin 1992
gesehen von den damit verbundenen Umtrieben und Kompli- der Kostenbefreiung in diesen Staatsschutzfällen schon Ge-
kationen - allein schon wegen des drohenden Kostenrisikos brauch gemacht worden? Wenn ja: Kann Herr Bundesrat Stich
mit hohen Hürden verbunden. Das ist den von der Fichierung zusichern, dass von dieser Kostenbefreiungsregelung in die-
betroffenen Bürgerinnen und Bürgern nicht zuzumuten. sen Fällen grosszügig Gebrauch gemacht wird? Wenn das der
Der Bundesrat wird deshalb ersucht, rasch und unbürokra- Fall wäre, dann könnte ich auf dieses Postulat verzichten.
tisch eine Regelung zu treffen, wonach in diesen Fällen von
Verfahrenskosten abgesehen wird. Bundesrat Stich: Ich kann Herrn Rechsteiner versichern, dass
wir sehr sorgfältig prüfen, wann wir Kosten auferlegen. Und
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates wenn es unbillig ist, dann tun wir das ganz sicher nicht Wenn
vom 17. Aprili 991 wir das Gefühl haben, dass jemand einzig und allein, weil er
Rapport écrit du Conseil fédéral immer noch wütend ist, Beschwerde führt, dann schreiben wir
du 17avril 1991 ihm, seine Beschwerde müsse nach allen Untersuchungen
1. Die Kostenauferlegung im Verwaltungsbeschwerdeverfah- abgewiesen werden, aber er habe noch die Möglichkeit, uns
ren vor dem Bundesrat ist dem Grundsatz nach in Artikel 63 innert 14 Tagen mitzuteilen, dass er seine Beschwerde zu-
des Bundesgesetzes vom 20. Dezember 1968 (SR 172.021) rückziehe. Wenn er dies tut, dann ist das für ihn ohne Kosten-
über das Verwaltungsverfahren (VwVG) geregelt Danach auf- folge. Beharrt er allerdings darauf, dass der Bundesrat ent-
erlegt die Beschwerdeinstanz in der Entscheidungsformel die scheidet, dann hat er auch die Kosten zu tragen.
Verfahrenskosten, bestehend aus Spruchgebühr, Schreibge- Aber ich kann Ihnen versichern, dass wir in vielen Fällen ohne
bühren und Barauslagen, in der Regel der unterliegenden Par- Kosten durchgekommen sind. Wenn wir die Beschwerde teil-
tei. weise gutheissen, dann ist ohnehin klar, dass wir keine Kosten
2. Das Beschwerdeverfahren gegen Verfügungen des Son- erheben, weil es unbillig wäre. Aber am Grundsatz der Gebüh-
derbeauftragten für Staatsschutzakten richtet sich nach dem renpflicht möchten wir festhalten.
VwVG. Für die Kostenauferlegung gilt deshalb die oben er- Deshalb bitte ich Sie, das Postulat zurückzuziehen.
wähnte Gesetzesbestimmung. Eine davon abweichende Son-
derregelung auf Stufe Bundesrat würde sowohl gegen das Le- Rechsteiner: Herr Bundesrat, wenn ich Ihre Aeusserungen so
galitätsprinzip als auch gegen den Grundsatz der Gleichbe- interpretieren darf, dass in Fällen, in denen dies gerechtfertigt
handlung verstossen; sie kann deshalb nicht in Aussicht ge- ist, auf Kosten verzichtet wird, auch wenn ein Entscheid getrof-
nommen werden. fen werden muss - dies lässt die Regelung von Artikel 63 des
3. Nach Artikel 63 VwVG hat der obsiegende Beschwerdefüh- Verwaltungsverfahrensgesetzes zu -, dann kann ich mein
rer von vornherein nicht mit der Auferlegung von Verfahrens- Postulat zurückziehen.
kosten zu rechnen. Unterliegt er hingegen, sind ihm Kosten
«in der Regel» aufzuerlegen. Dank der flexiblen Formulierung Zurückgezogen - Retiré
der Bestimmung kann somit Fällen Rechnung getragen wer-
den, wo die Kostenauferlegung ausnahmsweise als unbillig
erscheinen würde. Auch aus dieser Sicht drängt sich folglich
für Beschwerden im Bereich der Staatsschutzakten keine be- #ST# 91.3078
sondere Kostenregelung auf.
Postulat Borei François
Schriftliche Erklärung des Bundesrates
Déclaration écrite du Conseil fédéral Urlaub für Kuraufenthalte
Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen. im Ausland
Congés pour cures thérapeutiques
Rechsteiner: Wegen der Haltung des Bundesrats bin ich lei-
à l'étranger
der gezwungen, am Postulat festzuhalten, obwohl es durch
den Zeitablauf teilweise obsolet geworden ist; das ist leider
Diskussion - Discussion
das Problem der langen Dauer der Behandlung im National-
rat
Siehe Jahrgang 1991, Seite 1352-Voir année 1991, page 1352
Es geht um die Kostenfreiheit bei den Beschwerdeverfahren
gegen die Fichenentscheide. In Zukunft wäre der Rechtsweg
an das Bundesgericht geöffnet, wenn es um die Dossierein-
sicht geht -falls der Ständerat, was wir hoffen, doch noch eine
Dossiereinsicht zulassen sollte. Dann wird sich diese Frage in
Präsident: Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzu-
diesem Sinne nicht mehr stellen. Aber zur Vergangenheit und
nehmen. Es wurde von Herrn Peter Hess bekämpft, doch Herr
teilweise noch zur Gegenwart muss man sagen, dass die Ko-
Hess opponiert diesem Vorstoss nicht mehr.
stenhandhabung durch den Bundesrat leider sehr engherzig
ist
Ueberwiesen - Transmis
Zur Antwort des Bundesrats ist gleichzeitig zu bemerken, dass
in bezug auf Ziffer 2 der Stellungnahme die behauptete Abwei-
chung vom Legalitätsprinzip natürlich nicht haltbar ist, wenn
eine neue Regelung getroffen würde. Wenn den Räten eine
Regelung vorgelegt wird, wäre es durchaus legal, eine durch-
gängige Kostenfreiheit für Beschwerdeverfahren in Staats-
schutzsachen einzuhalten. Diese wäre gerechtfertigt wegen
der besonderen Tragweite dieser Fälle und wegen des Ein-
griffs in die Persönlichkeitsrechte, deren Aufdeckung nicht
durch hohe Kostenhürden im Beschwerdeverfahren verun-
möglicht werden sollte.
Zu Ziffer 3 der Antwort des Bundesrates - und das ist eigent-
lich der Grund, weshalb ich noch einmal das Wort ergriffen
habe -: Der Bundesrat legt in Ziffer 3 seiner Antwort dar, die
Kostenregelungsvorschrift im Verwaltungsverfahrensgesetz
schreibe vor, dass «in der Regel» Kosten erhoben werden sol-
len; aber in Ausnahmefällen, dort, wo es die Umstände recht-
fertigen, kann von Kosten abgesehen werden.
Ich möchte den Bundesrat fragen: Ist von dieser Möglichkeit
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Postulat Rechsteiner Kostenfreiheit für Beschwerdeverfahren gegen die Verweigerung der
Einsicht in Staatsschutzakten
Postulat Rechsteiner Recours contre le refus d'autoriser la consultation des documents
établis pour assurer la sécurité de l'Etat. Gratuité de la procédure
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1992
Année
Anno
Band III
Volume
Volume
Session Sommersession
Session Session d'été
Sessione Sessione estiva
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 02
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 91.3070
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 02.06.1992 - 08:00
Date
Data
Seite 733-734
Page
Pagina
Ref. No 20 021 210
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