Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 91-3070 KI-generiert

Postulate on Refugee Flows Archived; Postulate on Court Costs for Security File Appeals Withdrawn

Geschäftsnummer VPB 91-3070
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)
Kostenauflage keine Kosten erhoben

Legislator-Zusammenfassung

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The user is asking to summarize two distinct legal texts. **Text 1 Summary:** This case concerns a postulate regarding potential large refugee flows and the preparedness of border security. The court acknowledged the ongoing role of the border guard and the army's training exercises for border control. While recognizing the need for preparedness, the court ultimately deemed the postulate outdated due to a decrease in refugee arrivals and intensified, more flexible border surveillance. Therefore, the postulate was to be archived without immediate action, as the situation had evolved and no current need for increased resources was identified. **Text 2 Summary:** This case involves a postulate requesting the waiver of court costs for appeals against the denial of access to state security files. The court acknowledged the principle of cost recovery in administrative proceedings but noted that the law allows for exceptions when costs would be unreasonable. While the Bundesrat initially proposed rejecting the postulate, it ultimately agreed to withdraw it, with the understanding that costs would be waived in justified cases where the denial of access was deemed unreasonable, thereby addressing the core concern of the postulate without establishing a new regulation.

Legislator-Regeste

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Art. 63 innert, Art. 63 VwVG; Postulate on Refugee Flows Archived; Postulate on Court Costs for Security File Appeals Withdrawn: The court acknowledged the ongoing role of the border guard and the army's training exercises for border control. While recognizing the need for preparedness, the court ultimately deemed the postulate outdated due to a decrease in refugee arrivals and intensified, more flexible border surveillance. Therefore, the postulate was to be archived without immediate action, as the situation had evolved and no current need for increased resources was identified. **Text 2 Summary:** This case involves a postulate requesting the waiver of court costs for appeals against the denial of access to state security files. The court acknowledged the principle of cost recovery in administrative proceedings but noted that the law allows for exceptions when costs would be unreasonable. While the Bundesrat initially proposed rejecting the postulate, it ultimately agreed to withdraw it, with the understanding that costs would be waived in justified cases where the denial of access was deemed unreasonable, thereby addressing the core concern of the postulate without establishing a new regulation.

Schlagwörter

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Flüchtling Grenzkontrolle Sicherheitsleistung Wegweisung im Asylverfahren Kostendeckungsprinzip Verwaltungskosten

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 63 VwVG

Cited as the general provision governing cost allocation in administrative appeal proceedings, which the Federal Council referenced as the basis for its cost policy and which was discussed in relation to potential exceptions.

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Volltext

2. Juni 1992 N 733 Postulat Rechsteiner

Schwerpunkt des Postulates bildet die mögliche Einwande- die Grenze fahrlässigerweise nun sofort völlig entblössen. Das

rungswelle, bilden mögliche grosse Flüchtlingsströme. möchten wir wirklich nicht Aber es wäre auch nicht richtig, im

Auf alle Fälle ist das Grenzwachtkorps in Zukunft nicht abzu- heutigen Zeitpunkt den Bestand des Grenzwachtkorps zu er-

bauen. Denn nach wie vor liegt die Hauptlast des Grenzschut- höhen. Wenn die Schweiz je der EG beitritt, haben wir dafür

zes bei diesem Korps; übrigens eine Aufgabe, die dieses keinen Bedarf mehr. Zweifellos werden wir dann im Inland

Korps ausgezeichnet erfüllt. mehr Bedarf an Polizei haben - dessen muss man sich klar

Die Armee hat seit Einreichung dieses Postulates die Zeichen bewusst sein; denn wenn die Kontrolle an der Grenze wegfällt,

der Zeit erkannt. Es haben entsprechende Uebungen an der dann muss als logische Konsequenz die interne Polizei ver-

Grenze stattgefunden, weitere werden stattfinden. Die Ange- stärkt werden. Wie man das macht, ist dann wieder eine an-

hörigen der Armee sind auf die sehr heikle Aufgabe des Auf- dere Frage, eine politische Entscheidung, die man jetzt auch

haltens von Flüchtlingsströmen weiter zu schulen. Die Zusam- prüfen und vorbereiten muss. Aber im Moment gibt es dafür

menarbeit mit den zivilen Stellen ist zu vertiefen. Was die tech- keinen Handlungsbedarf.

nischen Ueberwachungseinrichtungen gegen den illegalen Ich bitte Sie der Einfachheit halber, beide Vorstösse als

Grenzübertritt betrifft, so sind diese einfach rechtzeitig bereit- Postulate zu überweisen und sie dann mit dem nächsten Ge-

zustellen, damit sie im Einsatzfall zur Verfügung stehen. schäftsbericht abzuschreiben.

Das Aufhalten von grossen Flüchtlingsströmen an der Grenze,

verbunden mit Betreuungsmassnahmen im Grenzraum, ist Postulat 90.977

eine zu wichtige staatspolitische Aufgabe, als dass wir es uns

leisten könnten, nicht darauf vorbereitet zu sein. Die aktuellen Abstimmung - Vote

Ereignisse in Jugoslawien und die immerhin möglichen Ereig- Für Ueberweisung des Postulates 74 Stimmen

nisse oder Entwicklungen im Räume der ehemaligen Sowjet- Dagegen 52 Stimmen

union zwingen uns, und zwar nicht zuletzt auch im Sinne unse-

rer humanitären Aufgabe, sorgfältige Vorbereitungen für Motion 90.997

Flüchtlingsströme zu treffen. Die zivilen Behörden und Stabs-

stellen allein sind für diese Aufgabe nicht geeignet Die Ver- Abstimmung - Vote

stärkung des Grenzwachtkorps und der mögliche Einsatz der Für Ueberweisung als Postulat 49 Stimmen

Armee könnten nötig sein. Dagegen 59 Stimmen

Zu Kollege Sieber: Es geht nicht darum, dass unsere Armee

Schiesspulver einsetzt Ich empfehle Ihnen, einmal das Ar-

meeleitbild 95 zu studieren. Sie werden feststellen, wie vielfäl-

tig dort der Armee-Einsatz geplant und möglich ist. #ST# 91.3070

Frau Haering Binder, das Szenario, dass plötzlich eine Million

Menschen an der Grenze stehen könnten, ist keine Fiktion, Postulat Rechsteiner

das kann durchaus Wirklichkeit werden.

Drei meiner Vorredner sind grundsätzliche Gegner der Armee, Kostenfreiheit

und darum ist eigentlich die Haltung durchaus logisch, die sie für Beschwerdeverfahren

hier am Rednerpult eingenommen haben. Aber im Interesse gegen die Verweigerung der Einsicht

unserer Landeseinwohner und nicht zuletzt auch im Interesse in Staatsschutzakten

der bereits aufgenommenen Flüchtlinge ist die rechtzeitige

Schulung der Armee für diese Aufgabe notwendig. Nicht eine Recours contre le refus d'autoriser

schiesswütige Armee ist dabei gemeint, sondern eine Armee, la consultation des documents établis

die nicht zuletzt eine humanitäre Aufgabe erfüllt. pour assurer la sécurité de l'Etat.

Ich bitte Sie, dem Postulat zuzustimmen, dem übrigens auch Gratuité de la procédure

der Bundesrat seine Zustimmung erteilt hat.

Bundesrat Stich: Diese Motion und dieses Postulat sind im

Dezember 1990 eingereicht worden. Der Bundesrat hat sie am

15. Mai 1991 beantwortet Wenn er sie heute beantworten Wortlaut des Postulates vom 18. März 1991

müsste, würde er Ihnen wahrscheinlich direkt beantragen, sie Wir ersuchen den Bundesrat, eine Regelung zu treffen (und

abzuschreiben. Das kann ich jetzt nicht gut tun. Aber ich bitte nötigenfalls den eidgenössischen Räten vorzulegen), wonach

Sie, sie einfach als Postulate zu überweisen, damit wir die Ab- in Beschwerdeverfahren gegen die Verweigerung der Einsicht

schreibung im nächsten Geschäftsbericht vorsehen können; in Staatsschutzakten keine Verfahrenskosten erhoben wer-

denn an sich sind sie einfach überholt. Die Situation hat sich den.

verändert. Der Zustrom in die Schweiz ist nicht mehr sehr

gross, nicht mehr so gross, wie er war. Zum anderen hat natür- Texte du postulat du 18 mars 1991

lich auch das Grenzwachtkorps die Ueberwachung trotz allem Nous invitons le Conseil fédéral à mettre au point une régle-

intensiviert, verstärkt, indem man einzelne Grenzposten nicht mentation (et, le cas échéant, à la soumettre aux Chambres fé-

mehr dauernd bewacht, sondern indem man flexibler gewor- dérales) selon laquelle les procédures de recours contre le re-

den ist. Der Bundesrat hat im übrigen die Hausaufgaben eben- fus d'autoriser la consultation des documents établis pour as-

falls gemacht: Wenn wirklich ein Notfall eintreten würde-aber surer la sécurité de l'Etat seraient gratuites.

das, was wir bis jetzt gehabt haben, fällt nicht unter diesen Be-

griff, das möchte ich ganz klar festhalten -, dann werden wir Mitunterzeichner - Cosignataires: Aguet, Ammann, Bäumlin,

natürlich dem Parlament entsprechende Unterlagen unter- Bircher Silvio, Bodenmann, Carobbio, Eggenberg-Thun, Eu-

breiten; diese sind vorbereitet Der Bundesrat erachtet es nicht ler, Fankhauser, Haering Binder, Hafner Ursula, Herczog, Hu-

als opportun, sie jetzt vorzulegen, weil es keinen Bedarf dafür bacher, Ledergerber, Leemann, Leuenberger Ernst, Longet,

gibt. Also müssen wir feststellen: Im Moment besteht kein Mauch Ursula, Meyer Theo, Neukomm, Pitteloud, Ruffy, Voll-

Handlungsbedarf. Was die Urheber dieser Vorstösse wollten, mer, Züger (24)

ist an sich erfüllt.

Ich möchte vielleicht Herrn Ruf, der eine Verstärkung des Schriftliche Begründung - Développement par écrit

Grenzwachtkorps verlangt hat, noch sagen: Ich habe kürzlich Die Abdeckungspraxis des Sonderbeauftragten für Staats-

den Bundesrat dahingehend orientiert, dass wir jetzt auch wie- schutzakten, Herrn Gut, ist bekanntlich äusserst restriktiv und

der Grenzwächter für die austretenden Leute rekrutieren. Das bürgerfeindlich. In vielen Fällen ignoriert er zudem die Emp-

heisst, wir wollen den heutigen Bestand behalten und erhal- fehlung des Ombudsmannes, Prof. Haefliger, auf Aufdeckung

ten, weil wir nicht wissen, was alles in der Zukunft passiert, und der abgedeckten Stellen. Die Betroffenen werden dadurch ge-

vor allem um hier nicht den Eindruck zu erwecken, wir würden zwungen, Beschwerdeverfahren einzuleiten. Diese sind - ab-

Postulat Boret François 734 N 2 juin 1992

gesehen von den damit verbundenen Umtrieben und Kompli- der Kostenbefreiung in diesen Staatsschutzfällen schon Ge-

kationen - allein schon wegen des drohenden Kostenrisikos brauch gemacht worden? Wenn ja: Kann Herr Bundesrat Stich

mit hohen Hürden verbunden. Das ist den von der Fichierung zusichern, dass von dieser Kostenbefreiungsregelung in die-

betroffenen Bürgerinnen und Bürgern nicht zuzumuten. sen Fällen grosszügig Gebrauch gemacht wird? Wenn das der

Der Bundesrat wird deshalb ersucht, rasch und unbürokra- Fall wäre, dann könnte ich auf dieses Postulat verzichten.

tisch eine Regelung zu treffen, wonach in diesen Fällen von

Verfahrenskosten abgesehen wird. Bundesrat Stich: Ich kann Herrn Rechsteiner versichern, dass

wir sehr sorgfältig prüfen, wann wir Kosten auferlegen. Und

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates wenn es unbillig ist, dann tun wir das ganz sicher nicht Wenn

vom 17. Aprili 991 wir das Gefühl haben, dass jemand einzig und allein, weil er

Rapport écrit du Conseil fédéral immer noch wütend ist, Beschwerde führt, dann schreiben wir

du 17avril 1991 ihm, seine Beschwerde müsse nach allen Untersuchungen

1. Die Kostenauferlegung im Verwaltungsbeschwerdeverfah- abgewiesen werden, aber er habe noch die Möglichkeit, uns

ren vor dem Bundesrat ist dem Grundsatz nach in Artikel 63 innert 14 Tagen mitzuteilen, dass er seine Beschwerde zu-

des Bundesgesetzes vom 20. Dezember 1968 (SR 172.021) rückziehe. Wenn er dies tut, dann ist das für ihn ohne Kosten-

über das Verwaltungsverfahren (VwVG) geregelt Danach auf- folge. Beharrt er allerdings darauf, dass der Bundesrat ent-

erlegt die Beschwerdeinstanz in der Entscheidungsformel die scheidet, dann hat er auch die Kosten zu tragen.

Verfahrenskosten, bestehend aus Spruchgebühr, Schreibge- Aber ich kann Ihnen versichern, dass wir in vielen Fällen ohne

bühren und Barauslagen, in der Regel der unterliegenden Par- Kosten durchgekommen sind. Wenn wir die Beschwerde teil-

tei. weise gutheissen, dann ist ohnehin klar, dass wir keine Kosten

2. Das Beschwerdeverfahren gegen Verfügungen des Son- erheben, weil es unbillig wäre. Aber am Grundsatz der Gebüh-

derbeauftragten für Staatsschutzakten richtet sich nach dem renpflicht möchten wir festhalten.

VwVG. Für die Kostenauferlegung gilt deshalb die oben er- Deshalb bitte ich Sie, das Postulat zurückzuziehen.

wähnte Gesetzesbestimmung. Eine davon abweichende Son-

derregelung auf Stufe Bundesrat würde sowohl gegen das Le- Rechsteiner: Herr Bundesrat, wenn ich Ihre Aeusserungen so

galitätsprinzip als auch gegen den Grundsatz der Gleichbe- interpretieren darf, dass in Fällen, in denen dies gerechtfertigt

handlung verstossen; sie kann deshalb nicht in Aussicht ge- ist, auf Kosten verzichtet wird, auch wenn ein Entscheid getrof-

nommen werden. fen werden muss - dies lässt die Regelung von Artikel 63 des

3. Nach Artikel 63 VwVG hat der obsiegende Beschwerdefüh- Verwaltungsverfahrensgesetzes zu -, dann kann ich mein

rer von vornherein nicht mit der Auferlegung von Verfahrens- Postulat zurückziehen.

kosten zu rechnen. Unterliegt er hingegen, sind ihm Kosten

«in der Regel» aufzuerlegen. Dank der flexiblen Formulierung Zurückgezogen - Retiré

der Bestimmung kann somit Fällen Rechnung getragen wer-

den, wo die Kostenauferlegung ausnahmsweise als unbillig

erscheinen würde. Auch aus dieser Sicht drängt sich folglich

für Beschwerden im Bereich der Staatsschutzakten keine be- #ST# 91.3078

sondere Kostenregelung auf.

Postulat Borei François

Schriftliche Erklärung des Bundesrates

Déclaration écrite du Conseil fédéral Urlaub für Kuraufenthalte

Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen. im Ausland

Congés pour cures thérapeutiques

Rechsteiner: Wegen der Haltung des Bundesrats bin ich lei-

à l'étranger

der gezwungen, am Postulat festzuhalten, obwohl es durch

den Zeitablauf teilweise obsolet geworden ist; das ist leider

Diskussion - Discussion

das Problem der langen Dauer der Behandlung im National-

rat

Siehe Jahrgang 1991, Seite 1352-Voir année 1991, page 1352

Es geht um die Kostenfreiheit bei den Beschwerdeverfahren

gegen die Fichenentscheide. In Zukunft wäre der Rechtsweg

an das Bundesgericht geöffnet, wenn es um die Dossierein-

sicht geht -falls der Ständerat, was wir hoffen, doch noch eine

Dossiereinsicht zulassen sollte. Dann wird sich diese Frage in

Präsident: Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzu-

diesem Sinne nicht mehr stellen. Aber zur Vergangenheit und

nehmen. Es wurde von Herrn Peter Hess bekämpft, doch Herr

teilweise noch zur Gegenwart muss man sagen, dass die Ko-

Hess opponiert diesem Vorstoss nicht mehr.

stenhandhabung durch den Bundesrat leider sehr engherzig

ist

Ueberwiesen - Transmis

Zur Antwort des Bundesrats ist gleichzeitig zu bemerken, dass

in bezug auf Ziffer 2 der Stellungnahme die behauptete Abwei-

chung vom Legalitätsprinzip natürlich nicht haltbar ist, wenn

eine neue Regelung getroffen würde. Wenn den Räten eine

Regelung vorgelegt wird, wäre es durchaus legal, eine durch-

gängige Kostenfreiheit für Beschwerdeverfahren in Staats-

schutzsachen einzuhalten. Diese wäre gerechtfertigt wegen

der besonderen Tragweite dieser Fälle und wegen des Ein-

griffs in die Persönlichkeitsrechte, deren Aufdeckung nicht

durch hohe Kostenhürden im Beschwerdeverfahren verun-

möglicht werden sollte.

Zu Ziffer 3 der Antwort des Bundesrates - und das ist eigent-

lich der Grund, weshalb ich noch einmal das Wort ergriffen

habe -: Der Bundesrat legt in Ziffer 3 seiner Antwort dar, die

Kostenregelungsvorschrift im Verwaltungsverfahrensgesetz

schreibe vor, dass «in der Regel» Kosten erhoben werden sol-

len; aber in Ausnahmefällen, dort, wo es die Umstände recht-

fertigen, kann von Kosten abgesehen werden.

Ich möchte den Bundesrat fragen: Ist von dieser Möglichkeit

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Postulat Rechsteiner Kostenfreiheit für Beschwerdeverfahren gegen die Verweigerung der

Einsicht in Staatsschutzakten

Postulat Rechsteiner Recours contre le refus d'autoriser la consultation des documents

établis pour assurer la sécurité de l'Etat. Gratuité de la procédure

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1992

Année

Anno

Band III

Volume

Volume

Session Sommersession

Session Session d'été

Sessione Sessione estiva

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 02

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 91.3070

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 02.06.1992 - 08:00

Date

Data

Seite 733-734

Page

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Ref. No 20 021 210

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