National Council: Housing Policy Coordination Postulate
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe National Council considered a motion requesting the federal government to consolidate all housing promotion and development services within the Federal Office for Housing to enhance efficiency and uniformity. While acknowledging some overlap in responsibilities, particularly in technical and quality aspects, the Federal Council argued that consolidating all housing policy measures would be too broad, citing personnel policy aspects of housing for federal employees as distinct. The Council proposed transforming the motion into a postulate to further investigate potential improvements in the coordination of housing policy responsibilities, which the motion's proposer accepted.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 1 er, Art. 68 GRN, Art. 68 RCN; National Council: Housing Policy Coordination Postulate: While acknowledging some overlap in responsibilities, particularly in technical and quality aspects, the Federal Council argued that consolidating all housing policy measures would be too broad, citing personnel policy aspects of housing for federal employees as distinct. The Council proposed transforming the motion into a postulate to further investigate potential improvements in the coordination of housing policy responsibilities, which the motion's proposer accepted.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertThis article relates to the category of provisions applied in the dispositive for the decision regarding the customs preference system for developing countries.
Volltext
Motion Loeb 1634 N 24 septembre 1991
Präsident Bremi stimmt nicht #ST# 91.3068
M. Bremi, président, ne vote pas
Motion Loeb
Definitiv - Définitivement
Für den Eventualantrag der Minderheit II 92 Stimmen Zusammenfassung
Für den Antrag der Mehrheit . 67 Stimmen der wohnungswirtschaftlichen
Förderungsaktivitäten
Abs. 1Bst.b-AI. llet.b in der Bundesverwaltung
Abstimmung - Vote Regroupement des services fédéraux
Für den Antrag der Mehrheit 78 Stimmen se consacrant à l'aide au logement
Für den Antrag der Minderheit l/Allenspach 73 Stimmen
Abs. 1Bst.c-AI.1let.c
Abstimmung - Vote Wortlaut der Motion vom 18. März 1991
Für den Antrag Danuser 62 Stimmen Der Bundesrat wird im Interesse einer effizienten Aufgabener-
Dagegen 94 Stimmen füllung und einheitlichen Behandlung der wohnungswirt-
schaftlichen Geschäfte ersucht, alle in der Bundesverwaltung
Abs. 2-AI. 2 mit Wohnungsfragen und Wohnbauförderung befassten Stel-
len im Bundesamt für Wohnungswesen zu konzentrieren.
Präsident: Der Eventualantrag von Herrn Meizoz entfällt.
Texte de la motion du 18 mars 1991
Angenommen gemäss Antrag der Kommission Le Conseil fédéral est chargé, afin que les tâches incombant à
Adopté selon la proposition de la commission la Confédération soient accomplies avec efficacité et que les
questions d'aide au logement soient traitées de manière uni-
forme, de regrouper au sein de l'Office fédéral du logement
An den Ständerat-Au Conseil des Etats tous les services de l'Administration fédérale se consacrant à
des probèmes de logement et à l'aide à la construction de lo-
gements.
Ad 90.085
Mitunterzeichner - Cosignataires: Bonny, Fischer-Seengen,
Giger, Loretan, Mauch Rolf, Müller-Meilen, Scheidegger, We-
Motion des Ständerates
ber-Schwyz (8)
(Kommission)
Wohnungsbau. Bundesbeschluss
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Motion du Conseil des Etats Obwohl sich die Hauptaufgaben, nämlich die Behandlung
(commission) und Beurteilung von Förderungsgesuchen, die Kreditver-
Construction de logements. Arrêté fédéral gabe und technischen Prüfungen über weite Teile gleichen,
werden heute innerhalb der Bundesverwaltung unterschiedli-
che Stellen und Verfahren benützt, je nachdem, ob es um die
generelle Wohnbauförderung, die Zuteilung von Vorsorge-
geldern an das Bundespersonal, die Förderung von bundes-
Wortlaut der Motion vom 13. Juni 1991 eigenen Genossenchaften, von Alters-, Invaliden- oder Stu-
Der Bundesrat wird aufgefordert, alle Kreditbegehren, welche dentenheimen geht. Diese Praxis erhöht nicht nur den Perso-
den gesetzlichen Bedingungen entsprechen, zu erfüllen. So- nalbedarf. Sie schafft durch ihre Vielfalt auch Unsicherheiten
bald der Betrag des Rahmenkredites gemäss Artikel 1 er- bei Gesuchstellern und Projektierenden und erschwert die
schöpft ist, unterbreitet der Bundesrat dem Parlament einen Durchsetzung wohnungspolitischer und eigentumspoliti-
Zusatzkredit, um die in der laufenden Periode von 1992 bis scher Anliegen im Bundesbereich. Angesprochen sind u. a.
Ende 1996 gestellten Begehren zur Finanzierung des Woh- namentlich der Liegenschaftsdienst der Eidgenössischen Fi-
nungsbaus erfüllen zu können. nanzverwaltung sowie verschiedene Stellen der Bundesäm-
ter für Bildung und Wissenschaft, für Bundesbauten oder für
Texte de la motion du 13 juin 1991 Sozialversicherung.
Le Conseil fédéral est invité à satisfaire toutes les demandes Das Bundesamt für Wohnungswesen verfügt über ein bewähr-
de crédits présentées qui répondent aux conditions légales. tes Instrumentarium (Verfahren mit Grundbuchämtern, Nota-
Lorsque les montants alloués sous l'article 1 ci-dessus seront ren, Banken sowie über ein anerkanntes Wohnbewertungssy-
épuisés, le Conseil fédéral présentera au Parlement un crédit stem). Es ist nicht einzusehen, weshalb diese Instrumente in-
supplémentaire pour faire face durant la période allant de 1992 nerhalb der Bundesverwaltung nicht generell benutzt werden
à fin 1996 aux demandes de financement de la construction de können. Mit einer Zusammenlegung der Funktionen könnten
logements. Synergieeffekte erzielt, Personalengpässe gemildert und
Strukturen geschaffen werden, die eine umfassende und ein-
M. Delamuraz, conseiller fédéral: Le Conseil fédéral vous pro- heitliche Betreuung dieses wichtigen Ressorts ermöglichen.
pose de transformer cette motion en postulat. Im weiteren können durch die Zusammenlegung einerseits
eine Vereinheitlichung der anzuwendenden Förderungskrite-
Abstimmung - Vote rien in unserem Lande erzielt und dadurch andererseits beste-
Für Ueberweisung als Postulat 79 Stimmen hende Ungleichheiten eliminiert werden.
Für Ueberweisung aïs Motion 70 Stimmen
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
vom 11. September 1991
Rapport écrit du Conseil fédéral
du 11 septembre 1991
Auf Bundesebene befassen sich neben dem Bundesamt für
Wohnungswesen weitere Aemter wie die Eidgenössische Fi-
nanzverwaltung, die Oberzolldirektion, das Bundesamt für
24. September 1991 N 1635 Entwicklungsländer. Zollpräferenzensystem
Landwirtschaft und das Bundesamt für Sozialversicherung mit lungen der Umfang der schweizerischen Zollpräferenzen ge-
der Wohnungspolitik. Sehr oft stellt die Wohnbaupolitik auch prüft werden muss. Die vom Bundesrat während der Geltungs-
einen Nebenaspekt bei der Erfüllung anderer Aufgaben dar. zeit getroffenen Massnahmen werden wie bisher jeweils in den
Die Zusammenfassung sämtlicher wohnungspolitischer halbjährlich erscheinenden Berichten über zolltarifarische
Massnahmen bei einer Bundesstelle dürfte deshalb zu weit Massnahmen dem Parlament unterbreitet. Dieses entscheidet
gehen. Die Wohnungsfürsorge für das Bundespersonal etwa dann darüber, ob diese Massnahmen in Kraft bleiben können
will die Attraktivität des Bundesdienstes steigern und gehört oder nicht.
damit als personalpolitisches Instrument klar zum Aufgaben- Mit der Gewährung von Zollpräferenzen an die Entwicklungs-
bereich des EFD. Insbesondere im technischen und qualitati- länder durch die Industrieländer sollen die Importe von verar-
ven Bereich der Wohnbauförderung und der Wohnungsver- beiteten Produkten aus Entwicklungsländern gefördert wer-
sorgung des Bundes bestehen jedoch gewisse Ueberschnei- den, damit sich diese Länder von ihrer Abhängigkeit von den
dungen. Deshalb klärt der Bundesrat im Rahmen der in Gang Rohstoffen befreien können. Aufgrund dieser Idee entwickelte
gesetzten Ueberprüfung der Organisation der Bundesverwal- die Uno-Konferenz für Handel- und Entwicklung (Unctad) das
tung insbesondere auch weitere mögliche Regelungen der seit 1972 bestehende allgemeine Präferenzensystem (APS).
Zuständigkeiten für wohnungspolitische Massnahmen näher Dieses System berücksichtigt die unterschiedlichen Inter-
ab. essen der Industrieländer und deren Zollschutzsysteme. Das
APS besteht somit aus einer Reihe von nationalen Schemen,
Schriftliche Erklärung des Bundesrates die auf gemeinsamen Zielen und Prinzipien aufgebaut sind.
Déclaration écrite du Conseil fédéral Diese Schemen sind alle als einseitige und autonome Mass-
Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwan- nahmen konzipiert. Die Eingliederung des APS in das multila-
deln. terale Handelssystem erforderte eine Ausnahme von den
Gatt-Satzungen im Zusammenhang mit der Meistbegünsti-
Loeb: Ich bin mit der Umwandlung in ein Postulat einverstan- gungsklausel. Die Industrieländer wurden ermächtigt, die Ent-
den. wicklungsländer bevorzugt zu behandeln, ohne diese Vor-
Ich bitte aber den Bundesrat, wirklich zu schauen, dass in der zugsbehandlung auch den anderen Vertragsparteien zuge-
gesamten Bundesverwaltung die gleichen Instrumentarien stehen zu müssen. Als langfristiges Ziel wird aber die völlige
angewendet werden - auch im Finanzdepartement, wo es ja Integrierung der Entwicklungsländer in das internationale
vornehmlich darum geht, Wohnbau für die Bundesangestell- Handelssystem angestrebt.
ten zu betreiben. Ich glaube, dass wir gesamthaft mit gleichen Die Ausnützungsquote, d. h. der Teil der Importe mit mögli-
Ellen messen müssen. Wir können nicht verschiedene Masse chen APS-Zollvergünstigungen, für den effektiv Präferenzen
haben, je nachdem, ob nun jemand in den Bundesdiensten ist verlangt und erteilt wurden, ist bezüglich der Schweiz mit einer
oder nicht. Dass es ein Instrument ist für die Personalförde- seit 1972 unverändert gebliebenen Ausnützungsquote zwi-
rung, ist ganz selbstverständlich, aber wir sollten die gleichen schen 35 und 40 Prozent die niedrigste aller OECD-Länder.
Instrumentarien anwenden. Wir haben ja im Bundesamt für Dies ist einerseits darauf zurückzuführen, dass unser Land be-
Wohnungswesen die entsprechenden Instrumentarien ge- deutende Importe an Metallen und Edelsteinen tätigt, die wohl
schaffen. Da ist es einfach nicht einsichtig, dass die verschie- von einer präferentiellen Behandlung profitieren könnten, wel-
denen Departemente verschiedene Arten von Förderung be- che aber in Anbetracht der unbedeutenden Zollbelastung (we-
treiben und unterschiedliche Instrumentarien verwenden. Ich niger als ein halbes Prozent) nur selten verlangt wird. Schliesst
bitte also den Bundesrat darum, dass er sich überlegt, ob er man diese Importe aus, dann bewegt sich die Ausnützung in
eventuell in Form einer Untersuchung, also einer möglichen der Grössenordnung von 65 Prozent, eine Quote, die durch-
Prüfung - von aussen oder durch eigene Mittel - der Frage aus vergleichbar ist mit jener der Mehrheit der OECD-Länder.
nachgehen sollte, ob da nicht eine Verbesserungsmöglichkeit Zudem weist die Schweiz für Industrieprodukte von allen
bestünde. OECD-Ländern die handelsanteilmässig gewichtete niedrig-
Ich möchte dem Bundesrat danken, dass er bereit ist, mein ste durchschnittliche Zollbelastung auf (2,2 Prozent vor der
Anliegen als Postulat anzunehmen und die nötigen Massnah- Uruguay-Runde).
men zu ergreifen. Das schweizerische Präferenzensystem wird in erster Linie auf
die Industriegüter der Kapitel 25 bis 99 des Gebrauchszollta-
Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat rifs angewendet. Ausnahmen bestehen bei jenen Produkten,
wo die Entwicklungsländer besonders wettbewerbsfähig sind.
Bei diesen Produkten beträgt der préférentielle Zollansatz
50 Prozent des Normaltarifs. Die Schweiz ist das einzige Land,
91.017 welches in seinem Präferenzensystem keine mengenmässi-
gen Beschränkungen oder den Ausschluss von Textilien und
#ST#
Bekleidungen vorsieht.
Entwicklungsländer. Obwohl die Wirkung der Zollpräferenzen begrenzt sind, denkt
Zol l präferenzensystem kein einziges Industrieland daran, die Zollpräferenzen in na-
Pays en développement. her Zukunft ausser Kraft zu setzen.
Système de préférences douanières Die Gewährung von Zollpräferenzen ist mit Einbussen bei den
Zolleinnahmen verbunden. Von 1972 bis 1984 belief sich der
Botschaft und Beschlussentwurf vom 20. Februar 1991 (BBI11410) kumulierte Einnahmeausfall auf 295,5 Millionen Franken. Die
Message et projet d'arrêté du 20 février 1991 (FF 11342) Verlängerung des Präferenzenschemas bewirkt keine zusätzli-
Beschluss des Ständerates vom 13. Juni 1991 che Verminderung der Zolleinnahmen. Die Verlängerung des
Décision du Conseil des Etats du 13 juin 1991 Präferenzenbeschlusses hat keine Erhöhung des Personalbe-
Kategorie V, Art. 68 GRN - Catégorie V, art. 68 RCN stands zur Folge. Die Ausführung des Präferenzenbeschlus-
ses obliegt ausschliesslich dem Bund.
M. Oehler présente au nom de la commission le rapport écrit
suivant:
Herr Oehler unterbreitet im Namen der Kommission den fol-
genden schriftlichen Bericht: Depuis 1972, la Suisse accorde des préférences tarifaires
douanières généralisées aux pays en développement.
Der letztmals um zehn Jahre verlängerte Zollpräferenzenbe- L'arrêté sur les préférences douanières, prolongé de dix ans
schluss läuft am 29. Februar 1992 aus. Der Bundesrat bean- en 1981, arrivera à échéance le 29 février 1992. Le Conseil fé-
tragt eine Verlängerung um fünf Jahre, weil im Lichte der Re- déral propose une nouvelle prolongation de cinq ans: il sera
sultate der Uruguay-Runde und eventuell der EWR-Verhand- en effet nécessaire de réexaminer l'étendue des préférences
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Loeb Zusammenfassung der wohnungswirtschaftlichen Förderungsaktivitäten in
der Bundesverwaltung
Motion Loeb Regroupement des services fédéraux se consacrant à l'aide au logement
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1991
Année
Anno
Band IV
Volume
Volume
Session Herbstsession
Session Session d'automne
Sessione Sessione autunnale
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 07
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 91.3068
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 24.09.1991 - 08:00
Date
Data
Seite 1634-1635
Page
Pagina
Ref. No 20 020 325
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