Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 91-3068 KI-generiert

National Council: Housing Policy Coordination Postulate

Geschäftsnummer VPB 91-3068
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Teilweise gutgeheissen (Partially Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The National Council considered a motion requesting the federal government to consolidate all housing promotion and development services within the Federal Office for Housing to enhance efficiency and uniformity. While acknowledging some overlap in responsibilities, particularly in technical and quality aspects, the Federal Council argued that consolidating all housing policy measures would be too broad, citing personnel policy aspects of housing for federal employees as distinct. The Council proposed transforming the motion into a postulate to further investigate potential improvements in the coordination of housing policy responsibilities, which the motion's proposer accepted.

Legislator-Regeste

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Art. 1 er, Art. 68 GRN, Art. 68 RCN; National Council: Housing Policy Coordination Postulate: While acknowledging some overlap in responsibilities, particularly in technical and quality aspects, the Federal Council argued that consolidating all housing policy measures would be too broad, citing personnel policy aspects of housing for federal employees as distinct. The Council proposed transforming the motion into a postulate to further investigate potential improvements in the coordination of housing policy responsibilities, which the motion's proposer accepted.

Schlagwörter

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Wohnungspolitik Verbesserung des Wohnmilieus Entwicklungspolitik Regierungspolitik Wohnbaugenossenschaft E-Government

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 68 GRN

This article relates to the category of provisions applied in the dispositive for the decision regarding the customs preference system for developing countries.

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Volltext

Motion Loeb 1634 N 24 septembre 1991

Präsident Bremi stimmt nicht #ST# 91.3068

M. Bremi, président, ne vote pas

Motion Loeb

Definitiv - Définitivement

Für den Eventualantrag der Minderheit II 92 Stimmen Zusammenfassung

Für den Antrag der Mehrheit . 67 Stimmen der wohnungswirtschaftlichen

Förderungsaktivitäten

Abs. 1Bst.b-AI. llet.b in der Bundesverwaltung

Abstimmung - Vote Regroupement des services fédéraux

Für den Antrag der Mehrheit 78 Stimmen se consacrant à l'aide au logement

Für den Antrag der Minderheit l/Allenspach 73 Stimmen

Abs. 1Bst.c-AI.1let.c

Abstimmung - Vote Wortlaut der Motion vom 18. März 1991

Für den Antrag Danuser 62 Stimmen Der Bundesrat wird im Interesse einer effizienten Aufgabener-

Dagegen 94 Stimmen füllung und einheitlichen Behandlung der wohnungswirt-

schaftlichen Geschäfte ersucht, alle in der Bundesverwaltung

Abs. 2-AI. 2 mit Wohnungsfragen und Wohnbauförderung befassten Stel-

len im Bundesamt für Wohnungswesen zu konzentrieren.

Präsident: Der Eventualantrag von Herrn Meizoz entfällt.

Texte de la motion du 18 mars 1991

Angenommen gemäss Antrag der Kommission Le Conseil fédéral est chargé, afin que les tâches incombant à

Adopté selon la proposition de la commission la Confédération soient accomplies avec efficacité et que les

questions d'aide au logement soient traitées de manière uni-

forme, de regrouper au sein de l'Office fédéral du logement

An den Ständerat-Au Conseil des Etats tous les services de l'Administration fédérale se consacrant à

des probèmes de logement et à l'aide à la construction de lo-

gements.

Ad 90.085

Mitunterzeichner - Cosignataires: Bonny, Fischer-Seengen,

Giger, Loretan, Mauch Rolf, Müller-Meilen, Scheidegger, We-

Motion des Ständerates

ber-Schwyz (8)

(Kommission)

Wohnungsbau. Bundesbeschluss

Schriftliche Begründung - Développement par écrit

Motion du Conseil des Etats Obwohl sich die Hauptaufgaben, nämlich die Behandlung

(commission) und Beurteilung von Förderungsgesuchen, die Kreditver-

Construction de logements. Arrêté fédéral gabe und technischen Prüfungen über weite Teile gleichen,

werden heute innerhalb der Bundesverwaltung unterschiedli-

che Stellen und Verfahren benützt, je nachdem, ob es um die

generelle Wohnbauförderung, die Zuteilung von Vorsorge-

geldern an das Bundespersonal, die Förderung von bundes-

Wortlaut der Motion vom 13. Juni 1991 eigenen Genossenchaften, von Alters-, Invaliden- oder Stu-

Der Bundesrat wird aufgefordert, alle Kreditbegehren, welche dentenheimen geht. Diese Praxis erhöht nicht nur den Perso-

den gesetzlichen Bedingungen entsprechen, zu erfüllen. So- nalbedarf. Sie schafft durch ihre Vielfalt auch Unsicherheiten

bald der Betrag des Rahmenkredites gemäss Artikel 1 er- bei Gesuchstellern und Projektierenden und erschwert die

schöpft ist, unterbreitet der Bundesrat dem Parlament einen Durchsetzung wohnungspolitischer und eigentumspoliti-

Zusatzkredit, um die in der laufenden Periode von 1992 bis scher Anliegen im Bundesbereich. Angesprochen sind u. a.

Ende 1996 gestellten Begehren zur Finanzierung des Woh- namentlich der Liegenschaftsdienst der Eidgenössischen Fi-

nungsbaus erfüllen zu können. nanzverwaltung sowie verschiedene Stellen der Bundesäm-

ter für Bildung und Wissenschaft, für Bundesbauten oder für

Texte de la motion du 13 juin 1991 Sozialversicherung.

Le Conseil fédéral est invité à satisfaire toutes les demandes Das Bundesamt für Wohnungswesen verfügt über ein bewähr-

de crédits présentées qui répondent aux conditions légales. tes Instrumentarium (Verfahren mit Grundbuchämtern, Nota-

Lorsque les montants alloués sous l'article 1 ci-dessus seront ren, Banken sowie über ein anerkanntes Wohnbewertungssy-

épuisés, le Conseil fédéral présentera au Parlement un crédit stem). Es ist nicht einzusehen, weshalb diese Instrumente in-

supplémentaire pour faire face durant la période allant de 1992 nerhalb der Bundesverwaltung nicht generell benutzt werden

à fin 1996 aux demandes de financement de la construction de können. Mit einer Zusammenlegung der Funktionen könnten

logements. Synergieeffekte erzielt, Personalengpässe gemildert und

Strukturen geschaffen werden, die eine umfassende und ein-

M. Delamuraz, conseiller fédéral: Le Conseil fédéral vous pro- heitliche Betreuung dieses wichtigen Ressorts ermöglichen.

pose de transformer cette motion en postulat. Im weiteren können durch die Zusammenlegung einerseits

eine Vereinheitlichung der anzuwendenden Förderungskrite-

Abstimmung - Vote rien in unserem Lande erzielt und dadurch andererseits beste-

Für Ueberweisung als Postulat 79 Stimmen hende Ungleichheiten eliminiert werden.

Für Ueberweisung aïs Motion 70 Stimmen

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

vom 11. September 1991

Rapport écrit du Conseil fédéral

du 11 septembre 1991

Auf Bundesebene befassen sich neben dem Bundesamt für

Wohnungswesen weitere Aemter wie die Eidgenössische Fi-

nanzverwaltung, die Oberzolldirektion, das Bundesamt für

24. September 1991 N 1635 Entwicklungsländer. Zollpräferenzensystem

Landwirtschaft und das Bundesamt für Sozialversicherung mit lungen der Umfang der schweizerischen Zollpräferenzen ge-

der Wohnungspolitik. Sehr oft stellt die Wohnbaupolitik auch prüft werden muss. Die vom Bundesrat während der Geltungs-

einen Nebenaspekt bei der Erfüllung anderer Aufgaben dar. zeit getroffenen Massnahmen werden wie bisher jeweils in den

Die Zusammenfassung sämtlicher wohnungspolitischer halbjährlich erscheinenden Berichten über zolltarifarische

Massnahmen bei einer Bundesstelle dürfte deshalb zu weit Massnahmen dem Parlament unterbreitet. Dieses entscheidet

gehen. Die Wohnungsfürsorge für das Bundespersonal etwa dann darüber, ob diese Massnahmen in Kraft bleiben können

will die Attraktivität des Bundesdienstes steigern und gehört oder nicht.

damit als personalpolitisches Instrument klar zum Aufgaben- Mit der Gewährung von Zollpräferenzen an die Entwicklungs-

bereich des EFD. Insbesondere im technischen und qualitati- länder durch die Industrieländer sollen die Importe von verar-

ven Bereich der Wohnbauförderung und der Wohnungsver- beiteten Produkten aus Entwicklungsländern gefördert wer-

sorgung des Bundes bestehen jedoch gewisse Ueberschnei- den, damit sich diese Länder von ihrer Abhängigkeit von den

dungen. Deshalb klärt der Bundesrat im Rahmen der in Gang Rohstoffen befreien können. Aufgrund dieser Idee entwickelte

gesetzten Ueberprüfung der Organisation der Bundesverwal- die Uno-Konferenz für Handel- und Entwicklung (Unctad) das

tung insbesondere auch weitere mögliche Regelungen der seit 1972 bestehende allgemeine Präferenzensystem (APS).

Zuständigkeiten für wohnungspolitische Massnahmen näher Dieses System berücksichtigt die unterschiedlichen Inter-

ab. essen der Industrieländer und deren Zollschutzsysteme. Das

APS besteht somit aus einer Reihe von nationalen Schemen,

Schriftliche Erklärung des Bundesrates die auf gemeinsamen Zielen und Prinzipien aufgebaut sind.

Déclaration écrite du Conseil fédéral Diese Schemen sind alle als einseitige und autonome Mass-

Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwan- nahmen konzipiert. Die Eingliederung des APS in das multila-

deln. terale Handelssystem erforderte eine Ausnahme von den

Gatt-Satzungen im Zusammenhang mit der Meistbegünsti-

Loeb: Ich bin mit der Umwandlung in ein Postulat einverstan- gungsklausel. Die Industrieländer wurden ermächtigt, die Ent-

den. wicklungsländer bevorzugt zu behandeln, ohne diese Vor-

Ich bitte aber den Bundesrat, wirklich zu schauen, dass in der zugsbehandlung auch den anderen Vertragsparteien zuge-

gesamten Bundesverwaltung die gleichen Instrumentarien stehen zu müssen. Als langfristiges Ziel wird aber die völlige

angewendet werden - auch im Finanzdepartement, wo es ja Integrierung der Entwicklungsländer in das internationale

vornehmlich darum geht, Wohnbau für die Bundesangestell- Handelssystem angestrebt.

ten zu betreiben. Ich glaube, dass wir gesamthaft mit gleichen Die Ausnützungsquote, d. h. der Teil der Importe mit mögli-

Ellen messen müssen. Wir können nicht verschiedene Masse chen APS-Zollvergünstigungen, für den effektiv Präferenzen

haben, je nachdem, ob nun jemand in den Bundesdiensten ist verlangt und erteilt wurden, ist bezüglich der Schweiz mit einer

oder nicht. Dass es ein Instrument ist für die Personalförde- seit 1972 unverändert gebliebenen Ausnützungsquote zwi-

rung, ist ganz selbstverständlich, aber wir sollten die gleichen schen 35 und 40 Prozent die niedrigste aller OECD-Länder.

Instrumentarien anwenden. Wir haben ja im Bundesamt für Dies ist einerseits darauf zurückzuführen, dass unser Land be-

Wohnungswesen die entsprechenden Instrumentarien ge- deutende Importe an Metallen und Edelsteinen tätigt, die wohl

schaffen. Da ist es einfach nicht einsichtig, dass die verschie- von einer präferentiellen Behandlung profitieren könnten, wel-

denen Departemente verschiedene Arten von Förderung be- che aber in Anbetracht der unbedeutenden Zollbelastung (we-

treiben und unterschiedliche Instrumentarien verwenden. Ich niger als ein halbes Prozent) nur selten verlangt wird. Schliesst

bitte also den Bundesrat darum, dass er sich überlegt, ob er man diese Importe aus, dann bewegt sich die Ausnützung in

eventuell in Form einer Untersuchung, also einer möglichen der Grössenordnung von 65 Prozent, eine Quote, die durch-

Prüfung - von aussen oder durch eigene Mittel - der Frage aus vergleichbar ist mit jener der Mehrheit der OECD-Länder.

nachgehen sollte, ob da nicht eine Verbesserungsmöglichkeit Zudem weist die Schweiz für Industrieprodukte von allen

bestünde. OECD-Ländern die handelsanteilmässig gewichtete niedrig-

Ich möchte dem Bundesrat danken, dass er bereit ist, mein ste durchschnittliche Zollbelastung auf (2,2 Prozent vor der

Anliegen als Postulat anzunehmen und die nötigen Massnah- Uruguay-Runde).

men zu ergreifen. Das schweizerische Präferenzensystem wird in erster Linie auf

die Industriegüter der Kapitel 25 bis 99 des Gebrauchszollta-

Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat rifs angewendet. Ausnahmen bestehen bei jenen Produkten,

wo die Entwicklungsländer besonders wettbewerbsfähig sind.

Bei diesen Produkten beträgt der préférentielle Zollansatz

50 Prozent des Normaltarifs. Die Schweiz ist das einzige Land,

91.017 welches in seinem Präferenzensystem keine mengenmässi-

gen Beschränkungen oder den Ausschluss von Textilien und

#ST#

Bekleidungen vorsieht.

Entwicklungsländer. Obwohl die Wirkung der Zollpräferenzen begrenzt sind, denkt

Zol l präferenzensystem kein einziges Industrieland daran, die Zollpräferenzen in na-

Pays en développement. her Zukunft ausser Kraft zu setzen.

Système de préférences douanières Die Gewährung von Zollpräferenzen ist mit Einbussen bei den

Zolleinnahmen verbunden. Von 1972 bis 1984 belief sich der

Botschaft und Beschlussentwurf vom 20. Februar 1991 (BBI11410) kumulierte Einnahmeausfall auf 295,5 Millionen Franken. Die

Message et projet d'arrêté du 20 février 1991 (FF 11342) Verlängerung des Präferenzenschemas bewirkt keine zusätzli-

Beschluss des Ständerates vom 13. Juni 1991 che Verminderung der Zolleinnahmen. Die Verlängerung des

Décision du Conseil des Etats du 13 juin 1991 Präferenzenbeschlusses hat keine Erhöhung des Personalbe-

Kategorie V, Art. 68 GRN - Catégorie V, art. 68 RCN stands zur Folge. Die Ausführung des Präferenzenbeschlus-

ses obliegt ausschliesslich dem Bund.

M. Oehler présente au nom de la commission le rapport écrit

suivant:

Herr Oehler unterbreitet im Namen der Kommission den fol-

genden schriftlichen Bericht: Depuis 1972, la Suisse accorde des préférences tarifaires

douanières généralisées aux pays en développement.

Der letztmals um zehn Jahre verlängerte Zollpräferenzenbe- L'arrêté sur les préférences douanières, prolongé de dix ans

schluss läuft am 29. Februar 1992 aus. Der Bundesrat bean- en 1981, arrivera à échéance le 29 février 1992. Le Conseil fé-

tragt eine Verlängerung um fünf Jahre, weil im Lichte der Re- déral propose une nouvelle prolongation de cinq ans: il sera

sultate der Uruguay-Runde und eventuell der EWR-Verhand- en effet nécessaire de réexaminer l'étendue des préférences

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Motion Loeb Zusammenfassung der wohnungswirtschaftlichen Förderungsaktivitäten in

der Bundesverwaltung

Motion Loeb Regroupement des services fédéraux se consacrant à l'aide au logement

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1991

Année

Anno

Band IV

Volume

Volume

Session Herbstsession

Session Session d'automne

Sessione Sessione autunnale

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 07

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 91.3068

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 24.09.1991 - 08:00

Date

Data

Seite 1634-1635

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Ref. No 20 020 325

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