Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 91-3045 KI-generiert

GMO Potato Release in Switzerland

Geschäftsnummer VPB 91-3045
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The court considered an urgent interpellation regarding the release of genetically modified potatoes in Switzerland. The interpellation questioned the legality and potential risks of such releases, arguing for a denial of permission due to unresolved legal and environmental concerns and a lack of transparency. The Federal Council responded that while no specific law currently governs the release of genetically modified plants, a coordinated interdepartmental body (Kobago) was established to assess such requests based on international guidelines. The Council maintained that the Changins trial was for research purposes, not commercial sale, and that no negative environmental impacts were anticipated, aligning with similar trials in other European countries. The Council also stated they would consider introducing a public disclosure and objection procedure in the future.

Legislator-Regeste

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Art. 68 GRN, Art. 68 RCN; GMO Potato Release in Switzerland: tieren. Dieser ersten Freisetzung kommt aber vor allem als gentechnisch veränderter Pflanzen oder Mikroorganismen.

Schlagwörter

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Genetisch veränderte Organismen Umweltrisiko Europäische Länder landwirtschaftliche Nutzung Recht der Staaten Forschungsstelle
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Volltext

20. März 1991 N 639 Dringliche Interpellation Baerlocher

5. Eine besondere Haftpflicht für die Folgen von Freisetzungs- schen den Bundesämtern für Landwirtschaft und für Umwelt,

versuchen mit R-DNA-Organismen auf die Umwelt und auf die Wald und Landschaft zeigen (siehe «BaZ», 27.2.91).

Landwirtschaft besteht nicht; da der Versuch von einer Bun- Der ersten Freisetzung in der Schweiz kommt grosse Bedeu-

desstelle durchgeführt wird, haftet im vorliegenden Fall für all- tung zu. Um so unverantwortbarer ist es, ausgerechnet dieses

fällige Schäden der Bund nach den Bestimmungen des Ver- Bewilligungsverfahren im rechtsfreien Raum durchzuboxen

antwortlichkeitsgesetzes (SR 170.329). Wie oben erwähnt, und am Schluss irgendeine zusammengeschusterte «Bewilli-

sind keine negativen Auswirkungen auf die Umwelt zu erwar- gung» zu präsentieren.

ten. 3. Keinerlei Transparenz

Besonders stossend ist, dass die Oeffentlichkeit weder einge-

hend informiert wird noch irgendwelche Einsprache- oder Re-

kursmöglichkeiten besitzt. Eine spezielle Orientierung der

Oeffentlichkeit ist offensichtlich nicht vorgesehen; die Antrags-

unterlagen von Changins sind geheim.

#ST# 91.3045 Seit einem Jahr existiert in Deutschland ein Gesetz «zur Rege-

lung der Fragen der Gentechnik», das vor allem durch seine

Dringliche Interpellation large und industriefreundliche Ausgestaltung auffällt. Dort

Baerlocher wird auch das Bewilligungsverfahren für Freisetzungen gere-

Freisetzung von genmanipulierten gelt. Danach müssen die Antragsunterlagen einen Monat lang

Kartoffeln in der eidgenössischen offengelegt werden. Jede Person ist einspracheberechtigt.

Forschungsanstalt Changins Vor der Genehmigung wird unter Umständen ein Anhörungs-

verfahren durchgeführt. So fand am 6. März 1991 das zweite

Interpellation urgente Anhörungsverfahren zur Freisetzung von genmanipulierten

Baerlocher Petunien statt.

Essai en champ de pommes de terre Im krassen Unterschied dazu soll in der Schweiz das erste

génétiquement modifiées Freisetzungsexperiment offensichtlich möglichst schnell und

unter Ausschluss der Oeffentlichkeit verwirklicht werden, um

damit vollendete Tatsachen für weitere Freisetzungsexperi-

mente zu schaffen und eine demokratische Auseinanderset-

Wortlaut der Interpellation vom 5. März 1991 zung um diese brisante Frage zu verhindern. Das kann nicht

An der eidgenössischen Forschungsanstalt in Changins sol- akzeptiert werden.

len, wenn alles nach Plan läuft, noch diesen Frühling genmani-

pulierte Kartoffeln im Freiland «getestet» werden - die erste ab- Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

sichtliche Freisetzung genmanipulierter Lebewesen in der vom 18. März 1991

Schweiz. Rapport écrit du Conseil fédéral

Ich frage den Bundesrat an, ob er nicht auch der Meinung ist, du 18 mars 1991

dass diesem ersten Freisetzungsversuch in der Schweiz ange- 1. Zur Frage des unkalkulierbaren Risikos

sichts der zahlreichen ungeklärten Fragen in bezug auf die Der Bundesrat vertritt die Auffassung, dass in Zukunft Freiset-

Rechtslage und in bezug auf die potentiellen Risiken die Bewil- zungsversuche, die aufgrund einer Beurteilung anhand inter-

ligung zu verweigern ist. national anerkannter Normen und Verfahren keine eindeuti-

gen biologischen Risiken beinhalten, im Rahmen eines Bewil-

Texte de l'interpellation du 5 mars 1991 ligungsverfahrens und mit entsprechenden Auflagen und ei-

Si tout se passe comme prévu, la Station de recherches agro- ner Beaufsichtigung durch die zuständigen Stellen durchge-

nomiques de Changins est sur le point de procéder, ce prin- führt werden sollen. Dank solcher wissenschaftlich abgesi-

temps, à un essai de dissémination en pleine nature de pom- cherter und begleiteter Versuche wird es erst möglich sein, be-

mes de terre modifiées génétiquement. Ce serait le premier stehende Fragen über hypothetische Risiken für die Umwelt

essai en Suisse de dissémination intentionnelle d'organismes und die Landwirtschaft zu evaluieren.

vivants à génome recombiné. Der Versuch an der eidgenössischen Forschungsanstalt

Le Conseil fédéral est prié de dire s'il est d'avis que cet essai Changins entspricht dem wissenschaftlichen Zweck der Züch-

doit être contremandé, vu les nombreuses questions irréso- tung von krankheitsresistenten Kartoffelsorten, der mit den all-

lues qui se posent quant à la base légale et aux dangers poten- gemeinen Zielsetzungen der Agrar- und Umweltschutzpolitik

tiels d'une telle dissémination. übereinstimmt. Gleichartige Versuche sind in verschiedenen

europäischen Ländern in den letzten Jahren durchgeführt

Mitunterzeichner - Cosignataires: Keine - Aucun worden, ohne dass Anzeichen negativer Auswirkungen auf die

Umwelt festgestellt worden wären.

Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Versuch in Changins wird in Anlehnung an die Richtlinien

1. Unkalkulierbares Risiko der EG beurteilt. Eine solche Beurteilung würde auch bei Vor-

Heute ist jede Freisetzung ein unkalkulierbares Experiment liegen eines gesetzlich abgestützten Bewilligungsverfahrens

mit der Natur. Auch bei der Freisetzung von virenresistenten angewendet. Für jeden Versuch soll in Zukunft eine beson-

Kartoffeln muss mit kleiner Wahrscheinlichkeit mit unbekann- dere Beurteilung, insbesondere der potentiellen biologischen

ten Folgen auf das Oekosystem oder die Konsument(inn)en Risiken, durchgeführt werden. Die Durchführung der Versu-

gerechnet werden. Auch reicht der heutige Wissensstand bei che in Changins präjudiziert in keiner Weise eventuelle Ent-

weitem nicht aus, um eine hinreichende Sicherheit zu garan- scheide betreffend die versuchsweise Freisetzung anderer

tieren. Dieser ersten Freisetzung kommt aber vor allem als gentechnisch veränderter Pflanzen oder Mikroorganismen.

«Winkelried unter den Freisetzungen» eine weitreichende Be- Unmittelbare Folgen für die Konsumenten und Konsumentin-

deutung zu. Sobald der erste Freisetzungsversuch bewilligt nen könnten erst entstehen, wenn die in Changins angebau-

ist, wird das Eis für weitere Freisetzungsversuche der Privatin- ten Kartoffeln zum Konsum angeboten würden. Dies wird si-

dustrie gebrochen sein. Das Aussetzen von genmanipulierten cher nicht der Fall sein, denn die gewonnenen Knollen dienen

Mikroben aber wird vollends zu einem irreversiblen Prozess, weiteren wissenschaftlichen Zwecken. Ein kommerzieller An-

der nicht mehr korrigiert werden kann, wenn etwas schief läuft. bau des gentechnisch veränderten Kartoffelklones ist zurzeit

2. Rechtsfreier Raum nicht vorgesehen.

Die absichtliche Freisetzung von gentechnisch veränderten 2. Zur Frage des rechtsfreien Raumes

Lebewesen ist zurzeit nicht geregelt. Es gibt keine Vorschriften Die absichtliche Freisetzung von gentechnisch veränderten

darüber, wie solche Gesuche für Freilandversuche zu handha- Pflanzen ist zurzeit nicht gesetzlich verankert. Aber es beste-

ben sind. Offenbar ist man sich auch innerhalb der Verwaltung hen klare Vorstellungen innerhalb der Verwaltung, wie ent-

über das Verfahren nicht einig, wie der Kompetenzstreit zwi- sprechende Gesuche abgefasst werden sollen und bei wel-

Initiative parlementaire. Génie génétique 640 N 20 mars 1991

cher Behördestelle sie einzureichen sind. Durch Beschluss Abstimmung - Vote

vom 20. August 1986 hat der Bundesrat die Departemente des Für den Antrag auf Diskussion 46 Stimmen

Innern und der Volkswirtschaft beauftragt, eine Koordinations- Dagegen 51 Stimmen

stelle der Bewilligungsverfahren für die Anwendung gentech-

nisch veränderter Organismen (Kobago) zu ernennen. Diese Zwygart: Ich habe in der Fragestunde zu diesem Thema eine

seit April 1987 bestehende Koordinationsstelle setzt sich aus- Frage gestellt; es wurde mir nicht vollständig geantwortet,

schliesslich aus Vertretern von Amtsstellen des Bundes sowie sondern auf die Diskussion verwiesen. Ich bitte um Antwort auf

der Interkantonalen Kontrollstelle für Heilmittel, unter anderem meine Frage.

auch von den Bundesämtern für Landwirtschaft und für Um-

welt, Wald und Landschaft, zusammen. Es handelt sich um ein Präsident: Herr Zwygart, die Diskussion wurde abgelehnt,

unabhängiges Gremium, welches die Interessen der Oeffent- und damit ist das Geschäft erledigt, es sei denn, Herr Bundes-

lichkeit wahrnimmt. rat Delamuraz möchte die Gelegenheit für eine kurze Erklä-

Die Kobago hat im November 1990 aufgrund eines Vorschla- rung benutzen.

ges des Buwal-Vertreters beschlossen, das Verfahren, das in

Grossbritannien für die Beurteilung solcher Versuche ange- M. Delamuraz, conseiller fédéral: C'est votre conseil qui dé-

wendet wird, auf den Fall des Kartoffelklons der Forschungs- cide, ce qu'il vient de faire.

anstalt Changins anzuwenden. Aufgrund einer ersten Beurtei-

lung im Schosse der Kobago wurde das Projektteam gebeten,

die Gesuchsdokumentation zu ergänzen. Das verbesserte Do-

kument wird zurzeit sowohl durch die Schweizerische Interdis-

ziplinäre Kommission für Biologische Sicherheit in Forschung #ST# 88.234

und Technik (SKBS) wie durch die Kobago bewertet.

Da es sich beim Versuch in Changins um ein Forschungspro- Parlamentarische Initiative

jekt einer eidgenössischen Anstalt handelt, kann jederzeit die (Fetz)

übergeordnete Behörde die Durchführung des Vorhabens Moratorium Gentechnologie

verbieten. Im Bewusstsein, dass mit dem erwähnten Versuch

die erste Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen Initiative parlementaire

in der Schweiz erfolgen sollte, hat die Kobago beantragt, das (Fetz)

Gesuch aufgrund der oben beschriebenen Beurteilung dem Génie génétique. Moratoire

Direktor des Bundesamtes für Landwirtschaft oder dem Chef

des EVD zur Beschlussfassung über die Durchführung zu un- Kategorie V, Art. 68 GRN - Catégorie V, art. 68 RCN

terbreiten. Sofern aufgrund der erwähnten Beurteilung keine

wissenschaftlich begründeten Einwände gegen die Durchfüh-

rung des Versuches sprechen, sollte das Projekt als Teil der

Grundlagenforschung zur Schaffung krankheitsresistenter

Kulturpflanzen weitergeführt werden. Es versteht sich, dass Wortlaut der Initiative vom 22. September 1988

vor einem Entscheid die interessierten Bundesämter konsul- Gemäss Artikel 27 des Ratsreglements unterbreite ich fol-

tiert werden. gende Initiative in Form der allgemeinen Anregung:

3. Zur Frage der Transparenz Die eidgenössischen Räte werden ersucht, unverzüglich Vor-

Im Sinne einer offenen Information der Oeffentlichkeit über schriften zu erlassen, die ein umfassendes, mindestens zehn-

ihre Forschungstätigkeit hat das Projektteam der Forschungs- jähriges Moratorium im Bereich der Gentechnologie ermögli-

anstalt Changins verschiedene - auch kritische - Interessen- chen. Mit einzubeziehen sind die Forschung und Anwendung

ten und Pressevertreter freimütig über das umstrittene Projekt von allen DNS-Rekombinationstechniken in allen Bereichen

informiert. Es ist aber nicht Sache der Verwaltung, sondern (Medizin, Industrie, Landwirtschaft usw.).

des Gesetzgebers, eine Offenlegung von Akten, verbunden

mit einem Einspracheverfahren, einzuführen. Texte de l'initiative du 22 septembre 1988

Der Bundesrat wird die Möglichkeit der Einführung eines sol- Conformément à l'article 7 du règlement du Conseil national,

chen Einsicht- bzw. Einspracheverfahrens sorgfältig prüfen, je soumets l'initiative parlementaire ci-après sous forme d'un

unter Beachtung der bereits im Bereich der Gentechnologie projet conçu en termes généraux:

eingereichten parlamentarischen Vorstösse. Es gilt ebenfalls, Les Chambres fédérales sont priées d'édicter immédiatement

mögliche Auswirkungen auf die Rahmenbedingungen für die des dispositions permettant de décréter un moratoire général

Forschung und auf die Wettbewerbsfähigkeit der schweizeri- d'au moins 10 ans en matière de technologie génétique, mo-

schen Industrie zu beachten. Darüber hinaus sind die prakti- ratoire qui s'applique à tous les aspects de la recherche et des

schen Folgen im Sinne der zusätzlichen Verfahrenskosten für applications de l'ensemble des techniques de recombinaison

die Verwaltung im Vergleich mit dem Nutzen für die Wahrung de l'ADN en médecine, dans l'industrie, l'agriculture, et dans

öffentlicher Interessen abzuwägen. tout autre domaine.

Frau Stocker: Es ist natürlich nach dem heutigen Tag fast eine Herr Darbellay unterbreitet im Namen der Kommission den

Zumutung,jetztnoch mit Kartoffelnzu kommen. Ich habe volles folgenden schriftlichen Bericht:

Verständnis für Ihre Ungeduld. Ich möchte Sie nur darauf auf-

merksam machen, dass Herr Baerlocher und die grüne Frak- Am 22. September 1988 hat Nationalrätin Fetz eine parlamen-

tion zum selben Themaje eine Interpellation eingereicht haben tarische Initiative in Form einer allgemeinen Anregung einge-

und zum Teil unterschiedliche Antworten erhalten haben. reicht.

Schon allein aus diesem Grund muss ich mich unbefriedigt er-

klären und möchte Sie trotz aller Ermüdungserscheinungen Schriftliche Begründung der Initiantin

um Diskussion bitten, denn Kartoffeln kommen im Frühjahr Im Bereich der Gentechnologie werden gegenwärtig grosse

aufs Feld oder eben gar nicht. Ich bitte Sie also um Diskussion. Fortschritte in der Forschung erzielt und irreversible Entwick-

lungen eingeleitet, ohne dass die Oeffentlichkeit den gering-

Baerlocher: Ich kann mich von der Antwort des Bundesrates in sten Einfluss darauf ausüben kann.

keiner Art und Weise befriedigt erklären. Ich möchte Klarheit Erste gentechnisch hergestellte Produkte sind bereits auf dem

darüber, welches Departement jetzt wirklich für das Bewilli- Markt, erste Freisetzungen künstlich konstruierter Mikroben

gungsverfahren in Changins zuständig ist. Die Antworten zu sind bereits Wirklichkeit und ein Gesetz über die Patentierung

der Interpellation der grünen Fraktion und zur Interpellation gentechnologisch manipulierter Lebewesen in Vernehmlas-

von mir sind unterschiedlich. Ich finde es notwendig, dass Klä- sung. All dies geschieht unter sorgfältiger Abschirmung von

rung geschaffen wird. der Oeffentlichkeit, nur abgesegnet von exklusiven Experten-

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Dringliche Interpellation Baerlocher Freisetzung von genmanipulierten Kartoffeln in der

eidgenössischen Forschungsanstalt Changins

Interpellation urgente Baerlocher Essai en champ de pommes de terre génétiquement

modifiées

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1991

Année

Anno

Band II

Volume

Volume

Session Frühjahrssession

Session Session de printemps

Sessione Sessione primaverile

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 14

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 91.3045

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 20.03.1991 - 15:00

Date

Data

Seite 639-640

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Ref. No 20 019 706

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