Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 91-3040 KI-generiert

Genetically Modified Potatoes Release and Regulatory Oversight

Geschäftsnummer VPB 91-3040
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The Swiss Federal Council addressed an urgent interpellation regarding the planned release of genetically modified potatoes, acknowledging the need for regulation of genome analysis and data protection, and proposed a motion to facilitate a legislative solution. The Council also confirmed that the planned release of virus-resistant potatoes aligns with agricultural and environmental policies, noting that similar experiments have been conducted in other European countries without negative environmental impact. While no specific law currently governs such releases, the Council stated that the project would undergo thorough review by relevant committees and that the federal government would be responsible for any damages. Information about the project would be made available to environmental organizations, and the affected municipality had been informed.

Legislator-Regeste

KI-generiert

Genetically Modified Potatoes Release and Regulatory Oversight: The Council also confirmed that the planned release of virus-resistant potatoes aligns with agricultural and environmental policies, noting that similar experiments have been conducted in other European countries without negative environmental impact. While no specific law currently governs such releases, the Council stated that the project would undergo thorough review by relevant committees and that the federal government would be responsible for any damages. Information about the project would be made available to environmental organizations, and the affected municipality had been informed.

Schlagwörter

KI-generiert
Genetisch veränderte Organismen Landwirtschaftsrecht Ordnungspolitik Umweltpolitik Informationspolitik Umweltschutzorganisation
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Volltext

20. März 1991 N 637 Dringliche Interpellation der grünen Fraktion

Texte de la motion du 31 janvier 1991 tive du Beobachter (89.067). Elle a entendu l'auteur de l'initia-

Le Conseil fédéral est chargé d'élaborer une réglementation tive et a interrogé les experts présents.

relative à l'utilisation des analyses de génome. Il délimite en La commission est convaincue qu'il est nécessaire d'agir dans

particulier le champ d'application et garantit la protection des le domaine des analyses de génome. La question se pose de

données recueillies. savoir lequel des instruments dont dispose le Parlement est le

plus adéquat pour parvenir rapidement à une solution. La

Präsident: Der Bundesrat ist bereit, die Motion entgegenzu- commission a reconnu qu'elle n'était pas en mesure de prépa-

nehmen. rer elle-même un projet de loi et elle a donc décidé par 10 voix

contre 5 de transmettre une motion.

Ueberwiesen - Transmis Après que la commission a adopté à l'unanimité le texte de la

motion, l'auteur a retiré son initiative parlementaire.

An den Ständerat-Au Conseil des Etats Zurückgezogen - Retiré

#ST# 89.240

Parlamentarische Initiative #ST# 91.3040

(Ulrich)

Genomanalysen-Gesetz Dringliche Interpellation

der grünen Fraktion

Initiative parlementaire Erster Freisetzungsversuch

(Ulrich) gentechnologisch veränderter Kartoffeln

Loi sur les analyses de génome

Interpellation urgente

du groupe écologiste

Essai en champ de pommes de terre

génétiquement modifiées

Wortlaut der Initiative vom 27. September 1989

Ein eigentliches Gesetz über Genomanalysen soll die restrik-

tive Anwendung der Genomanalysen regeln, die erlaubten An-

wendungsbereiche abschliessend aufzählen und den Schutz

der erhobenen Daten (sowohl vor dem Zugriff von Aussenste- Wortlaut der Interpellation vom 4. März 1991

henden wie auch dem unerwünschten Bekanntwerden an die In zahlreichen Verbänden, Institutionen, Gruppierungen und

Betroffenen) gewährleisten. auch in der Bevölkerung herrscht um die beabsichtigte Frei-

setzung von gentechnologisch hergestellten, virusresistenten

Texfe de l'initiative du 27 septembre 1989 Kartoffeln durch die eidgenössische Forschungsanstalt Chan-

Une loi sur les analyses de génome réglera de manière restric- gins grosse Ungewissheit und Besorgnis. Angaben zum Pro-

tive l'application de telles analyses, définira rigoureusement jektverlauf, zum Bewilligungsverfahren und zu den Bewilli-

les domaines d'application autorisés, et veillera à mettre à gungskriterien sind sehr mangelhaft.

l'abri les données recueillies de tout accès par des tiers ainsi Wirfragen deshalb den Bundesrat:

que de toute communication indésirable aux personnes 1. Wie ist der zeitliche Ablauf des Bewilligungsverfahrens und

concernées. des Freisetzungsprojektes angesetzt? Wer ist daran beteiligt?

Auf welche Rechtsgrundlage stützt sich dieses Bewilligungs-

Herr Darbellay unterbreitet im Namen der Kommission den verfahren? Wer sind die Verantwortungsträger für diese erste

folgenden schriftlichen Bericht: absichtliche Freisetzung in der Schweiz?

2. Welche vorangehende Risikoforschung ist im Rahmen die-

Am 27. September 1989 hat Nationalrätin Ulrich eine parla- ses Projektes abgelaufen? Sind die Fragen, wie sie zum Bei-

mentarische Initiative in Form einer allgemeinen Anregung spiel in den EG-Richtlinien gestellt sind, eingehend geklärt

eingereicht. worden:

Die Kommission hatte am 31. Januar 1991, nachdem sie den -grundsätzliche Fragen zum Spenderorganismus (13 Fra-

Gegenvorschlag zur «Beobachter-Initiative (89.067) zu Ende gen)

beraten hatte, über die parlamentarische Initiative zu entschei- - grundsätzliche Fragen zum Empfängerorganismus (13)

den. Sie hörte vorher die Initiantin an und befragte die anwe- - grundsätzliche Fragen zum Vektor (4)

senden Experten. - grundsätzliche Fragen zum rekombinanten Organismus

Die Kommission hat festgestellt, dass ein Handlungsbedarf in (18)

bezug auf Genomanalysen besteht. Die Frage stellte sich, wel- - grundsätzliche Fragen zum Oekosystem, in welches freige-

ches parlamentarische Mittel in diesem Fall besser geeignet setzt wird (11)

wäre, um rascher voranzukommen. Die Kommission kam zur - grundsätzliche Fragen zum Ort der Freisetzung (12)

Auffassung, dass sie nicht in der Lage ist, ein entsprechendes - grundsätzliche Fragen zur Wechselwirkung des rekombi-

Gesetz selber vorzubereiten. Mit 10 zu 5 Stimmen entschloss nierten Organismus mit der Umwelt (19)?

sie sich deshalb für die Ueberweisung einer Motion. Wo sind die Ergebnisse dieser Abklärungen publiziert?

Nachdem sich die Kommission auf einen Text geeinigt und 3. Wird den Umwelt-, Naturschutz- und ändern Verbänden

diesen einstimmig zur Motion erhoben hat, zog die Initiantin Einsicht in die Anmeldeunterlagen gewährt? Besteht ein Ein-

ihre parlamentarische Initiative zurück. spracherecht bei abweichenden Risikoeinschätzungen? Wird

die Oeffentlichkeit, insbesondere die betroffene Gemeinde,

M. Darbellay présente au nom de la commission le rapport vor Versuchsbeginn eingehend informiert?

écrit suivant: 4. Sind zu diesem Projekt Gutachten oder Stellungnahmen er-

stellt worden oder werden solche noch in Auftrag gegeben?

Mme Ulrich, conseillère nationale, a déposé le 27 septembre Werden diese Dokumente im Rahmen des Verfahrens öffent-

1989 une initiative parlementaire conçue en termes généraux. lich gemacht?

Le 31 janvier 1991, la commission a traité l'initiative parlemen- 5. Wer haftet bei Schädigung der Umwelt und der Landwirt-

taire Ulrich, après avoir délibéré sur le contre-projet de l'initia- schaft, des Oekosystems der Gegend, in die freigesetzt wird?

56-N

Interpellation urgente du groupe écologiste 638 N 20 mars 1991

Texte de l'interpellation du 4 mars 1991 angeordnet, um bei Bedarf vorsorgliche Massnahmen treffen

Nombre d'associations et organismes, ainsi que la population zu können. Dabei werden die Empfehlungen internationaler

en général, sont préoccupés par la dissémination de pommes Organisationen, insbesondere der OECD, befolgt.

de terre rendues résistantes aux virus par modification généti- Der Bundesrat vertritt die Auffassung, dass in Zukunft Freiset-

que, qui est projetée par la Station de recherches agronomi- zungsversuche, die aufgrund einer Beurteilung anhand inter-

ques de Changins. Les données concernant le déroulement national anerkannter Normen und Verfahren keine eindeuti-

du projet, ainsi que la procédure et les critères d'autorisation,gen biologischen Risiken beinhalten, im Rahmen eines Bewil-

sont très lacunaires. ligungsverfahrens und mit entsprechenden Auflagen und ei-

Nous posons donc au Conseil fédéral les questions suivantes: ner Beaufsichtigung durch die zuständigen Stellen durchge-

1. Quel est le déroulement prévu pour la procédure d'autorisa- führt werden sollen. Dank solcher wissenschaftlich abgesi-

tion et le projet de dissémination? Quels sont les intervenants? cherter und begleiteter Versuche wird es erst möglich sein, be-

Sur quelle base légale se fonde la procédure? Qui sont les res- stehende Fragen über hypothetische Risiken für die Umwelt

ponsables de ce premier essai de dissémination en Suisse? und die Land Wirtschaft zu evaluieren.

2. Quelle étude préalable des risques a-t-on effectuée? A-t-on Der Versuch an der eidgenössischen Forschungsanstalt

examiné les questions fondamentales que posent notamment Changins entspricht dem wissenschaftlichen Zweck der Züch-

les directives de la CE concernant tung von krankheitsresistenten Kartoffelsorten, der mit den all-

- les organismes donneurs (13 questions) gemeinen Zielsetzungen der Agrar- und Umweltschutzpolitik

- les organismes receveurs (13) übereinstimmt. Gleichartige Versuche sind in verschiedenen

-les vecteurs (4) europäischen Ländern in den letzten Jahren durchgeführt

- les organismes à génome recombiné (18) worden, ohne dass jegliche Anzeichen negativer Auswirkun-

- le lieu de dissémination (12) gen auf die Umwelt festgestellt worden wären.

- l'écosystème du lieu de dissémination (11) 2. Beantwortung der Fragen

- les interactions de l'organisme modifié avec le milieu (19)? 2.1 Ein gesetzlich abgestütztes Bewilligungsverfahren für Frei-

Le cas échéant, où les résultats de cette étude ont-ils été pu- setzungsversuche besteht noch nicht. Da es sich aber beim

bliés? geplanten Versuch um die Ausführung eines Projektes in ei-

3. A-t-on fourni aux associations de protection de l'environne- nem Forschungsinstitut des Bundes handelt, besteht jederzeit

ment et de la nature l'occasion de prendre connaissance des die Möglichkeit, dieses Vorhaben einer besonderen Ueber-

documents annonçant le projet? A-t-on prévu un droit d'oppo- prüfung zu unterziehen und den definitiven Entscheid über

sition en cas de divergences concernant l'évaluation des ris- dessen Ausführung nach Anhören der interessierten Amtsstel-

ques? Le public, et en particulier la commune touchée, ont-ils len durch eine übergeordnete Bundesinstanz zu treffen.

été avertis de l'essai? Da es sich um das erste Experiment dieser Art in der Schweiz

4. A-t-on requis des avis ou des expertises concernant le pro- handelt, haben die Verantwortlichen des Forschungsprojek-

jet? Des mandats sont-ils encore octroyés à cet égard? Les ré- tes von sich aus beantragt, alle Aspekte der biologischen Si-

sultats sont-ils publiés dans le cadre de la procédure? cherheit einerseits durch die Schweizerische Interdisziplinäre

5. Qui sera tenu responsable en cas d'atteinte à l'environne- Kommission für Biologische Sicherheit in Forschung und

ment, à l'agriculture et à l'écosystème de la région de dissémi- Technik (SKBS), anderseits durch die interdépartementale Ko-

nation? ordinationsstelle der Bewilligungsverfahren für die Anwen-

dung von R-DNA-Organismen (Kobago) beurteilen zu lassen.

Sprecherin-Porte-parole: Frau Stocker In der SKBS sind Wissenschafter aus Forschungsinstituten

der Hochschulen und der Industrie sowie aus Bundesstellen

vertreten. Die Mitglieder der Kobago sind Vertreter von Bun-

Schriftliche Begründung - Développement par écrit desstellen und der Interkantonalen Kontrollstelle für Heilmittel,

Es handelt sich um die erste absichtliche Freisetzung gentech- die aufgrund eines gesetzlich umschriebenen Auftrages Emp-

nologisch veränderter Organismen in der Schweiz. Sie soll fehlungen für den Einsatz von R-DNA-Organismen ausstellen.

dieses Frühjahr erfolgen. Die Gefahrenpotentiale sind weitge- 2.2 Die Kobago hat die Forschungsgruppe gebeten, den ge-

hend ungeklärt oder mindestens nicht im Besitz interessierter planten Versuch anhand der Richtlinien der EG bzw. der aus-

Umweltschutzkreise. Die Risikoeinschätzung ist in Fachkrei- führlichen Weisungen, die in Grossbritannien für die Durchfüh-

sen kontrovers. Die Haltung des Bundesrates zu diesem Ver- rung von Freisetzungsversuchen angewandt werden, zu um-

such ist kurz vor der Realisierung der Oeffentlichkeit nicht be- schreiben und mittels entsprechender Unterlagen zu doku-

kannt. mentieren. In diesem Sinne sind unter anderem auch die ein-

Es liegt keine gesetzliche Grundlage zur Freisetzungsproble- zelnen in der Interpellation aufgeführten Fragen beantwortet

matik vor. Die Versuchsbewilligung, und um eine solche wird worden. Eine Publikation der Ergebnisse dieser verwaltungs-

es sich wohl handeln, steht im rechtsfreien Raum, was uns internen Abklärung wird folgen.

äusserst bedenklich scheint. Nutzen und Notwendigkeit die- 3. Eine Einsicht in die Dokumentation, die der SKBS oder der

ses Versuches sind für uns undurchsichtig. Es besteht zudem Kobago unterbreitet worden ist, kann den Umwelt-, Natur-

die Gefahr, dass die Risikoabwägung unvollständig vorge- schutz- und anderen Organisationen gewährt werden. Eine

nommen wurde; mindestens hat die interessierte Oeffentlich- solche Praxis darf aber mögliche zukünftige Vorschriften nicht

keit keine publizierten Unterlagen vorsieh. Der Versuch hat Si- präjudizieren, da das Parlament über das Ausmass und die

gnalcharakter und ist irreversibel, da die Freisetzung und de- Tragweite zukünftiger Regelungen bezüglich der Anwendung

ren Konsequenzen im Oekosystem ja nicht einfach «zurückge- der Gentechnologie in der Landwirtschaft und in der Umwelt

rufen» werden können, sollten sie sich als Fehlschlag erwei- noch keinen Entscheid getroffen hat.

sen. Die Bevölkerung der Region - die interessierten Kreise, Die betroffene Gemeindebehörde wurde bereits frühzeitig und

insbesondere auch die Landwirtschaft - ist weder eingehend eingehend über den geplanten Freisetzungsversuch münd-

informiert worden noch wurden ihr flankierende Sicherheits- lich orientiert. Eine schriftliche Mitteilung wird unverzüglich fol-

massnahmen vorgestellt. gen.

Da der Bundesrat in dieser Angelegenheit die politische Ver-

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates antwortung trägt, wird er, aufgrund der Empfehlungen der

vom 18. März 1991 SKBS und der Mitglieder der Kobago, die Bundesinstanz be-

Rapport écrit du Conseil fédéral zeichnen, die für die Bewilligung der Freisetzungsversuche in

du 18 mars 1991 Changins zuständig sein wird.

1. Allgemeines 4. Sowohl in der SKBS als in der Kobago sind kritische Wis-

Der Bundesrat ist sich der Frage betreffend die biologische Si- senschafter vertreten, die aufgrund ihrer eigenen Tätigkeit in

cherheit infolge von Freisetzungen gentechnisch veränderter der Lage sind, die hypothetischen Risiken dieses Versuches

Organismen bewusst und hat durch seinen Beschluss vom zu beurteilen. Ein zusätzliches Gutachten wurde deshalb nicht

20. August 1986 entsprechende Schritte verwaltungsintern in Auftrag gegeben.

20. März 1991 N 639 Dringliche Interpellation Baerlocher

5. Eine besondere Haftpflicht für die Folgen von Freisetzungs- schen den Bundesämtern für Landwirtschaft und für Umwelt,

versuchen mit R-DNA-Organismen auf die Umwelt und auf die Wald und Landschaft zeigen (siehe «BaZ», 27.2.91).

Landwirtschaft besteht nicht; da der Versuch von einer Bun- Der ersten Freisetzung in der Schweiz kommt grosse Bedeu-

desstelle durchgeführt wird, haftet im vorliegenden Fall für all- tung zu. Um so unverantwortbarer ist es, ausgerechnet dieses

fällige Schäden der Bund nach den Bestimmungen des Ver- Bewilligungsverfahren im rechtsfreien Raum durchzuboxen

antwortlichkeitsgesetzes (SR 170.329). Wie oben erwähnt, und am Schluss irgendeine zusammengeschusterte «Bewilli-

sind keine negativen Auswirkungen auf die Umwelt zu erwar- gung» zu präsentieren.

ten. 3. Keinerlei Transparenz

Besonders stossend ist, dass die Oeffentlichkeit weder einge-

hend informiert wird noch irgendwelche Einsprache- oder Re-

kursmöglichkeiten besitzt. Eine spezielle Orientierung der

Oeffentlichkeit ist offensichtlich nicht vorgesehen; die Antrags-

unterlagen von Changins sind geheim.

#ST# 91.3045 Seit einem Jahr existiert in Deutschland ein Gesetz «zur Rege-

lung der Fragen der Gentechnik», das vor allem durch seine

Dringliche Interpellation large und industriefreundliche Ausgestaltung auffällt. Dort

Baerlocher wird auch das Bewilligungsverfahren für Freisetzungen gere-

Freisetzung von genmanipulierten gelt. Danach müssen die Antragsunterlagen einen Monat lang

Kartoffeln in der eidgenössischen offengelegt werden. Jede Person ist einspracheberechtigt.

Forschungsanstalt Changins Vor der Genehmigung wird unter Umständen ein Anhörungs-

verfahren durchgeführt. So fand am 6. März 1991 das zweite

Interpellation urgente Anhörungsverfahren zur Freisetzung von genmanipulierten

Baerlocher Petunien statt.

Essai en champ de pommes de terre Im krassen Unterschied dazu soll in der Schweiz das erste

génétiquement modifiées Freisetzungsexperiment offensichtlich möglichst schnell und

unter Ausschluss der Oeffentlichkeit verwirklicht werden, um

damit vollendete Tatsachen für weitere Freisetzungsexperi-

mente zu schaffen und eine demokratische Auseinanderset-

Wortlaut der Interpellation vom 5. März 1991 zung um diese brisante Frage zu verhindern. Das kann nicht

An der eidgenössischen Forschungsanstalt in Changins sol- akzeptiert werden.

len, wenn alles nach Plan läuft, noch diesen Frühling genmani-

pulierte Kartoffeln im Freiland «getestet» werden - die erste ab- Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

sichtliche Freisetzung genmanipulierter Lebewesen in der vom 18. März 1991

Schweiz. Rapport écrit du Conseil fédéral

Ich frage den Bundesrat an, ob er nicht auch der Meinung ist, du 18 mars 1991

dass diesem ersten Freisetzungsversuch in der Schweiz ange- 1. Zur Frage des unkalkulierbaren Risikos

sichts der zahlreichen ungeklärten Fragen in bezug auf die Der Bundesrat vertritt die Auffassung, dass in Zukunft Freiset-

Rechtslage und in bezug auf die potentiellen Risiken die Bewil- zungsversuche, die aufgrund einer Beurteilung anhand inter-

ligung zu verweigern ist. national anerkannter Normen und Verfahren keine eindeuti-

gen biologischen Risiken beinhalten, im Rahmen eines Bewil-

Texte de l'interpellation du 5 mars 1991 ligungsverfahrens und mit entsprechenden Auflagen und ei-

Si tout se passe comme prévu, la Station de recherches agro- ner Beaufsichtigung durch die zuständigen Stellen durchge-

nomiques de Changins est sur le point de procéder, ce prin- führt werden sollen. Dank solcher wissenschaftlich abgesi-

temps, à un essai de dissémination en pleine nature de pom- cherter und begleiteter Versuche wird es erst möglich sein, be-

mes de terre modifiées génétiquement. Ce serait le premier stehende Fragen über hypothetische Risiken für die Umwelt

essai en Suisse de dissémination intentionnelle d'organismes und die Landwirtschaft zu evaluieren.

vivants à génome recombiné. Der Versuch an der eidgenössischen Forschungsanstalt

Le Conseil fédéral est prié de dire s'il est d'avis que cet essai Changins entspricht dem wissenschaftlichen Zweck der Züch-

doit être contremandé, vu les nombreuses questions irréso- tung von krankheitsresistenten Kartoffelsorten, der mit den all-

lues qui se posent quant à la base légale et aux dangers poten- gemeinen Zielsetzungen der Agrar- und Umweltschutzpolitik

tiels d'une telle dissémination. übereinstimmt. Gleichartige Versuche sind in verschiedenen

europäischen Ländern in den letzten Jahren durchgeführt

Mitunterzeichner - Cosignataires: Keine - Aucun worden, ohne dass Anzeichen negativer Auswirkungen auf die

Umwelt festgestellt worden wären.

Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Versuch in Changins wird in Anlehnung an die Richtlinien

1. Unkalkulierbares Risiko der EG beurteilt. Eine solche Beurteilung würde auch bei Vor-

Heute ist jede Freisetzung ein unkalkulierbares Experiment liegen eines gesetzlich abgestützten Bewilligungsverfahrens

mit der Natur. Auch bei der Freisetzung von virenresistenten angewendet. Für jeden Versuch soll in Zukunft eine beson-

Kartoffeln muss mit kleiner Wahrscheinlichkeit mit unbekann- dere Beurteilung, insbesondere der potentiellen biologischen

ten Folgen auf das Oekosystem oder die Konsument(inn)en Risiken, durchgeführt werden. Die Durchführung der Versu-

gerechnet werden. Auch reicht der heutige Wissensstand bei che in Changins präjudiziert in keiner Weise eventuelle Ent-

weitem nicht aus, um eine hinreichende Sicherheit zu garan- scheide betreffend die versuchsweise Freisetzung anderer

tieren. Dieser ersten Freisetzung kommt aber vor allem als gentechnisch veränderter Pflanzen oder Mikroorganismen.

«Winkelried unter den Freisetzungen» eine weitreichende Be- Unmittelbare Folgen für die Konsumenten und Konsumentin-

deutung zu. Sobald der erste Freisetzungsversuch bewilligt nen könnten erst entstehen, wenn die in Changins angebau-

ist, wird das Eis für weitere Freisetzungsversuche der Privatin- ten Kartoffeln zum Konsum angeboten würden. Dies wird si-

dustrie gebrochen sein. Das Aussetzen von genmanipulierten cher nicht der Fall sein, denn die gewonnenen Knollen dienen

Mikroben aber wird vollends zu einem irreversiblen Prozess, weiteren wissenschaftlichen Zwecken. Ein kommerzieller An-

der nicht mehr korrigiert werden kann, wenn etwas schief läuft. bau des gentechnisch veränderten Kartoffelklones ist zurzeit

2. Rechtsfreier Raum nicht vorgesehen.

Die absichtliche Freisetzung von gentechnisch veränderten 2. Zur Frage des rechtsfreien Raumes

Lebewesen ist zurzeit nicht geregelt. Es gibt keine Vorschriften Die absichtliche Freisetzung von gentechnisch veränderten

darüber, wie solche Gesuche für Freilandversuche zu handha- Pflanzen ist zurzeit nicht gesetzlich verankert. Aber es beste-

ben sind. Offenbar ist man sich auch innerhalb der Verwaltung hen klare Vorstellungen innerhalb der Verwaltung, wie ent-

über das Verfahren nicht einig, wie der Kompetenzstreit zwi- sprechende Gesuche abgefasst werden sollen und bei wel-

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Dringliche Interpellation der grünen Fraktion Erster Freisetzungsversuch

gentechnologisch veränderter Kartoffeln

Interpellation urgente du groupe écologiste Essai en champ de pommes de terre

génétiquement modifiées

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1991

Année

Anno

Band II

Volume

Volume

Session Frühjahrssession

Session Session de printemps

Sessione Sessione primaverile

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 14

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 91.3040

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 20.03.1991 - 15:00

Date

Data

Seite 637-639

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Ref. No 20 019 705

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