Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 91-303-0 KI-generiert

Federal Council's stance on drug law revision

Geschäftsnummer VPB 91-303-0
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The Federal Council proposed transforming a motion calling for an immediate total revision of drug laws into a postulate, asserting that the current drug law is sufficient for implementing the requested measures. The Council highlighted its existing package of measures adopted in February 1991, which strengthens prevention, provides cantonal support, and expands treatment options. They also emphasized the need to coordinate and systematize drug research, establish a framework for scientific evaluation of new policies like medically controlled drug dispensing, and enhance documentation, information, and training services to ensure comprehensive prevention nationwide.

Legislator-Regeste

KI-generiert

Art. 2 Absatz; Federal Council's stance on drug law revision: versicherung beigetragen. Eine Karenzfrist für diese beitrags- une prévention active et uniforme dans toute la Suisse.

Schlagwörter

KI-generiert
wissenschaftliche Forschung Betäubungsmittelgesetz Revision des Strafurteils Auskunftsverlangen Vertragsänderung Zwangsmedikation

Zitierte Gesetzesbestimmungen

KI-generiert
Art. 2 Absatz
pagné de propositions concernant la révision de l'article 2, Loi sur la prévention
KI-generiert

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Volltext

Motion Neukomm 1328 N 21 juin 1991

#ST# 91.3063 des EL-Systems bzw. einer Umwandlung in ein Zuschuss-

system wird auch die Frage der Karenzfrist diskutiert werden

müssen.

Motion Leuenberger-Solothurn

Keine Sperrfrist Schriftliche Erklärung des Bundesrates

für ausländische Arbeiter im ELG Déclaration écrite du Conseil fédéral

Motion Leuenberger-Soleure Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwan-

Droit aux prestations complémentaires deln.

AVS/AI des étrangers domiciliés en Suisse

Präsident: Die Motion wird von den Herren Cincera und Ruf

bekämpft. Die Diskussion wird verschoben.

Verschoben - Renvoyé

Wortlaut der Motion vom 13. März 1991

Der Bundesrat wird eingeladen, Bericht und Antrag zu einer

Revision von Artikel 2 Absatz 2 des ELG (BG über Ergän-

zungsleistungen zur AHV/IV) vorzulegen in dem Sinne, dass #ST# 91.3030

die Sperrfrist von 15 Jahren für den Bezug von Ergänzungslei-

stungen für niedergelassene Ausländer aufgehoben wird. Motion Neukomm

Suchtpräventionsgesetz

Texte de la motion du 13 mars 1991

Le Conseil fédéral est chargé de présenter un rapport accom- Toxicomanie.

pagné de propositions concernant la révision de l'article 2, Loi sur la prévention

2e alinéa, de la loi sur les prestations complémentaires

AVS/AI, la révision devant avoir pour effet de supprimer le délai

de 15 ans avant l'échéance duquel les étrangers domiciliés ne

peuvent pas optenir de prestations complémentaires.

Wortlaut der Motion vom 24. Januar 1991

Mitunterzeichner - Cosignataires: Bäumlin, Fankhauser, Ul- Der Bundesrat wird beauftragt, trotz der anstehenden Teilrevi-

rich (3) sion des Betäubungsmittelgesetzes unverzüglich die Totalre-

vision einzuleiten und dem Parlament baldmöglichst den Ent-

Schriftliche Begründung - Développement par écrit wurf zu einem Gesetz zur Prävention und Betreuung Sucht-

Im Zuge der Annäherung der Schweiz an europäische Nor- kranker vorzulegen, das schwergewichtig eine gesamtschwei-

men stellt die Sperrfrist vom 15 Jahren namentlich für auslän- zerische einheitliche Suchtprävention anstrebt. Nachdem be-

dische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Niederlas- reits verwaltungsintern ein brauchbares Modell in Skizzen vor-

sung in der Schweiz eine offene Diskriminierung dar, die heute handen ist, sollte es möglich sein, die Vorlage zügig ins parla-

nicht mehr vertretbar ist. mentarische Verfahren zu bringen.

Die Prävention und Betreuung ist in unserem Land dringend

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates zu koordinieren. Die Kantone und Gemeinden brauchen ver-

vom 15. Mai 1991 mehrt finanzielle und fachliche Unterstützung, um den Süchti-

Rapport écrit du Conseil fédéral gen vermehrt als Kranken und nicht in erster Linie als Kriminel-

du 15 mai 1991 len zu behandeln. Ziel für eine neue Drogenpolitik muss sein,

Vor Einführung der EL im Jahre 1966 gab es kantonale und in der ganzen Schweiz eine einheitliche und aktive Suchtprä-

städtische Beihilfesysteme. Auch diese kannten karenzfristen. vention zu vermitteln.

Limiten sind nötig, wenn man verhindern will, dass Personen

wegen unserem Leistungsniveau in die Schweiz einwandern. Texte de la motion du 24 janvier 1991

Da die Ergänzungsleistungen ein Schutzniveau gewähren, Le Conseil fédéral est chargé, en dépit de la révision partielle

das in dieser Form im Ausland kaum besteht, ist Vorsicht und annoncée de la loi sur les stupéfiants, de mettre en oeuvre

Zurückhaltung angebracht. dans les plus brefs délais une révision totale de la législation

Speziell sollte vermieden werden, dass ausländische Alters- en la matière et de présenter au Parlement le plus tôt possible

rentner in geographisch schöne Gebiete ziehen und nach kür- un projet de loi portant sur la prévention et l'assistance aux

zerer oder längerer Zeit die Schweiz über das EL-System mit toxicomanes, qui visera essentiellement une prévention uni-

hohen Spitex- und Heimaufwendungen belasten. Würde ein formisée pour l'ensemble du pays. Comme il existe déjà au

solcher Trend mit einer zu starken Liberalisierung im Bereich sein de l'administration un premier projet utilisable dans ses

Ergänzungsleistungen gefördert, würden sich die Personal- grandes lignes, il devrait être possible de soumettre rapide-

probleme, die im Heim- und Spitex-Bereich bestehen, noch ment un projet a la procédure parlementaire.

verschärfen. Il est urgent de coordonner au niveau national la prévention et

Es darf nicht vergessen werden, dass ausländische Altersrent- l'assistance aux toxicomanes. Les cantons et les communes

ner, die vor Erreichen der Pensionierungsgrenze in der ont besoin d'un meilleur appui financier et spécialisé afin de

Schweiz gearbeitet haben, die Karenzfrist in der Regel erfüllt pouvoir traiter les toxicomanes davantage comme des mala-

haben. Kommen sie erst nach Eintritt ihres Rentenalters in die des et non pas comme des criminels. Cette nouvelle politique

Schweiz, so haben sie hier nichts zur Finanzierung der Sozial- de lutte contre les toxicomanies doit viser à mettre en oeuvre

versicherung beigetragen. Eine Karenzfrist für diese beitrags- une prévention active et uniforme dans toute la Suisse.

losen Bedarfsleistungen ist daher in einem gewissen Aus-

mass angezeigt. Mitunterzeichner - Cosignataires: Aguet, Ammann, Bär, Bas-

Eine Umfrage bei den Kantonen ergab vor einigen Jahren eine ler, Bäumlin, Béguelin, Bircher Silvio, Bodenmann, Borei,

klare Ablehnung von Aenderungen im Bereich der Karenzfri- Brügger, Bühler, Carobbio, Danuser, Dietrich, Dormann,

sten. Dünki, Eggenberg-Thun, Eggenberger Georges, Engler, Eu-

Bei der Beratung der 10. AHV-Revision in der ständerätlichen ler, Fankhauser, Gardiol, Grassi, Grendelmeier, Günter, Haf-

Kommission wurde ein Antrag auf Herabsetzung der Karenz- ner Ursula, Haller, Hari, Herczog, Hösli, Hubacher, Jeanprê-

frist von 15 auf 10 Jahre ebenfalls abgelehnt. tre, Keller, Kühn, Lanz, Ledergerber, Leemann, Leuenberger-

Ein EWR-Vertrag wie auch ein EG-Beitritt würden zweifellos Solothurn, Leuenberger Moritz, LeuteneggerOberholzer, Lon-

eine Aenderung des Systems der Ergänzungsleistungen er- get, Loretan, Maeder, Matthey, Meier-Glattfelden, Meizoz,

fordern. Im Rahmen der dabei notwendigen Ueberprüfung Meyer Theo, Rechsteiner, Reimann Fritz, Ruf, Sager, Scheid-

21. Juni 1991 1329 Motion Bircher Peter

egger, Schnider, Schule, Schwab, Seiler Rolf, Stappung, Stef- #ST# 91.3111

fen, Stocker, Thür, Uchtenhagen, Ulrich, Vollmer, Wanner,

Widmer, Wiederkehr, Zbinden Hans, Zölch, Züger, Zwygart

(70) Motion Bircher Peter

Ergänzungsleistungen

Schriftliche Begründung - Développement par écrit als Erziehungs- und Betreuungsbonus

Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht für Familien und Alleinerziehende

eine schriftliche Antwort.

Prestations complémentaires

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates aux familles monoparentales

vom 29. Mai 1991 et biparentales dans la gêne

Rapport écrit du Conseil fédéral

du 29 mai 1991

Der Bundesrat ist der Auffassung, dass das geltende.Betäu-

bungsmittelgesetz als rechtliche Grundlage genügt, um Mass-

nahmen, wie sie mit der Motion beantragt werden, durchfüh- Wortlaut der Motion vom 22. März 1991

ren zu können. Der Bundesrat wird eingeladen, ein einkommens- und betreu-

Auf dieser Grundlage hat der Bundesrat am 20. Februar 1991 ungsabhängiges Ergänzungsleistungssystem für Familien

ein Massnahmenpaket zur Verminderung der Drogenpro- und Alleinerziehende in wirtschaftlichen Notlagen auszuarbei-

bleme verabschiedet und damit das Engagement des Bun- ten.

des, der Drogensucht und seinen Folgen entgegenzutreten,

erhöht. Zu diesem Zweck hat er die personellen und finanziel-

len Mittel des Bundesamtes für Gesundheitswesens erheblich Texte de la motion du 22 mars 1991

verstärkt. Le Conseil fédéral est chargé de mettre au point un système

Der Kernpunkt dieser Massnahmen umfasst die Verstärkung permettant de verser des prestations complémentaires aux fa-

der Prävention auf gesamtschweizerischer Ebene sowie die milles monoparentales et biparentales dans la gêne, sur la

Hilfestellung für die Kantone bei der Erfüllung ihrer Aufgaben base de leur revenu et des tâches éducatives qui leur incom-

im Bereich der Prävention und beim Ausbau von Betreuungs- bent.

und Behandlungsmöglichkeiten für drogenabhängige Men-

schen. Zur Unterstützung der kantonalen Anstrengungen wird Mitunterzeichner-Cosignataires: Blatter, Columberg, Darbel-

der Bund eine gesamtschweizerische Präventionskampagne lay, Dormann, Engler, Grossenbacher, Hildbrand, Keller,

durchführen. Ferner sollen die Kantone für innovative Präventi- Meier Samuel, Paccolat, Ruckstuhl, Rychen, Schnider, Seiler

onsprojekte finanzielle Beiträge des Bundes erhalten. Rolf (14)

Der Bundesrat will namentlich die Forschung im Drogenbe-

reich ausbauen, koordinieren und systematisieren. Dazu ge-

hört auch die wissenschaftliche Begleitforschung von Präven- Schriftliche Begründung - Développement par écrit

tionsstrategien und Betreuungskonzepten. Es ist unverkenn- Die eminent wichtige Bedeutung der Erziehungsarbeit und

bar, dass es in der Schweiz für viele Aspekte des Drogenpro- der innerhäuslichen Tätigkeit für das Wohl des Kindes, somit

blems an wissenschaftlich abgestützten Kenntnissen fehlt. Die auch unserer Gesellschaft und im Sinne unserer Volkswirt-

bestehenden Wissenslücken erschweren die Beurteilung von schaft soll mit einem Beihilfesystem für Familien und Erzie-

Massnahmen im Drogenbereich in hohem Mass und beein- hende in wirtschaftlicher Notlage unterstützt werden.

trächtigen auch die Fort- und Weiterbildung von Drogenfach- Alleinerziehende und Familien mit kleinem Einkommen, bei

leuten. denen sich ein Elternteil der Betreuung und Erziehung der Kin-

Auf der Grundlage wissenschaftlich begleiteter Versuche und der widmen möchte, können, ohne einer Erwerbstätigkeit aus-

unter Einhaltung noch zu erarbeitender Rahmenbedingungen ser Haus nachzugehen, in wirtschaftliche Nöte kommen. Die

sollen deshalb auch neue Wege in der Drogenpolitik, so die prekäre Wohnkostenteuerung, die Kostensteigerung bei den

ärztlich kontrollierte Abgabe von Betäubungsmitteln erprobt allgemeinen Lebenskosten, im Gesundheitsbereich sowie bei

. und ausgewertet werden. Diese Versuche haben die Wirkung der Ausbildung haben die Lage noch verschärft.

alternativer Instrumente der Drogenpolitik zu vermitteln. Sie Finanzielle Umstände zwingen oft beide Elternteile und Allein-

werden nicht dazu dienen, das Betäubungsmittelgesetz zu erziehende, die Betreuung der Kinder aussenstehenden Per-

umgehen; ausserhalb der Versuche bleibt der Konsum von sonen oder Institutionen zu überlassen, weil sie einer Erwerbs-

Betäubungsmitteln strafbar. tätigkeit nachgehen müssen. Damit können Betreuungsdefi-

Diese Massnahmen werden flankiert durch einen Ausbau der zite entstehen, die auch durch Kinderhorte und Tagesschulen

Dienstleistungen des Bundes im Bereiche der Dokumenta- kaum wettgemacht werden können.

tion, Information und Koordination und durch die Förderung Ein neues gezieltes Sozialsystem für Familien und Erziehende

der Aus- und Weiterbildung von Fachpersonal. mit kleinem Einkommen und davon abhängig, dass die Kinder

Durch gezielte Unterstützung soll erreicht werden, dass ein von einem Elternteil betreut werden, soll entsprechend dem

möglichst flächendeckendes Angebot von präventiven Mass- Ergänzungsleistungssystem bei der AHV/IV ausgestaltet wer-

nahmen in allen Kantonen erreicht wird. den.

Dieses Ergänzungsleistungssystem soll im Sinne eines Erzie-

Schriftliche Erklärung des Bundesrates hungs- und Betreuungsbonus gezielt, differenziert, im Einzel-

Déclaration écrite du Conseil fédéral fall wirksam und effektiv helfen. «Ergänzungsleistung» bringt

Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwan- deutlich zum Ausdruck, dass einerseits die Zuweisung einer

deln. direkten Sozialhilfe vermieden werden soll und dass anderer-

seits die höchstmögliche Autonomie und Eigenverantwortung

Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat betont wird.

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

vom 29. Mai 1991

Rapport écrit du Conseil fédéral

du 29 mai 1991

Bei der Behandlung der Armutsfrage wird ebenfalls die Forde-

rung nach finanzieller Hilfe an Familien gestellt. Der Bundesrat

wird bei der Behandlung der Armutsfrage auch diesen Aspekt

miteinbeziehen.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Motion Neukomm Suchtpräventionsgesetz

Motion Neukomm Toxicomanie. Loi sur la prévention

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1991

Année

Anno

Band III

Volume

Volume

Session Sommersession

Session Session d'été

Sessione Sessione estiva

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 16

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 91.3030

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 21.06.1991 - 08:00

Date

Data

Seite 1328-1329

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Ref. No 20 020 040

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