Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 91-076 KI-generiert

Air Navigation Law Amendment: Federal vs. Cantonal Authority in Aviation

Geschäftsnummer VPB 91-076
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

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This legislative amendment to the Air Navigation Law addresses technical, operational, and regulatory changes in air traffic. The core of the revisions focuses on streamlining approval processes for aerodromes, clarifying responsibilities between federal and cantonal authorities, and updating regulations for accident investigations and flight safety services. The debates highlight a tension between the federal government's desire for centralized control over air navigation infrastructure for national interest and safety, and cantonal concerns about preserving their autonomy in land-use planning and environmental protection, particularly for smaller airfields. The ultimate aim is to ensure Switzerland's aviation sector remains competitive and safe in an evolving European and international context.

Legislator-Regeste

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Art. 37b für, Art. 37b zu, Art. 37ter BV, Art. 37 geht, Art. 37 wer, Art. 2 Antrag; Air Navigation Law Amendment: Federal vs. Cantonal Authority in Aviation: The core of the revisions focuses on streamlining approval processes for aerodromes, clarifying responsibilities between federal and cantonal authorities, and updating regulations for accident investigations and flight safety services. The debates highlight a tension between the federal government's desire for centralized control over air navigation infrastructure for national interest and safety, and cantonal concerns about preserving their autonomy in land-use planning and environmental protection, particularly for smaller airfields. The ultimate aim is to ensure Switzerland's aviation sector remains competitive and safe in an evolving European and international context.

Schlagwörter

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Gesetzesänderung Luftfahrtrecht Inkrafttreten Verkehrsunfall Grundstücksnutzung Revisionsgesuch

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Art. 37b für
Art. 37b création ou l'exploitation d'un champ d'aviation exige des ex-
Art. 37b zu
Art. 37b création ou l'exploitation d'un champ d'aviation exige des ex-
Art. 37ter BV
tence que l'article 37ter de la Constitution fédérale attribue à la diese zwar fast in Kauf genommen, wegen eines erhofften wirt-
Art. 37 geht
Art. 27 titre, art. 34 Art. 37a
Art. 37 wer
Art. 27 titre, art. 34 Art. 37a
Art. 2 Antrag
Abs. 4-Al. 4 Abs. 2 (neu)
Art. 1 Antrag
Art.25Abs. 1,Ziff. IIAbs.2 Dabei wird der Verkehr in der Luft längst nicht mehr bloss dort
Art. 6a Antrag
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 25 al. 1

This provision likely deals with criminal prosecution, and the court's decision might have involved its application or interpretation regarding minor offenses.

Ziff. IIAbs.2

This provision likely relates to the entry into force of the law or specific provisions within it, potentially including retroactive application or staggered implementation.

Art. 37ter der Bundesverfassung

This provision establishes the federal government's competence in air traffic matters, forming the constitutional basis for the federal law.

Art. 66 al. 1 LTF

This provision governs court costs, and its citation in the dispositive indicates a ruling on who bears the costs of the proceedings.

Art. 64 LTF

This provision concerns legal aid, and its citation suggests a decision on whether legal aid was granted or denied.

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Volltext

Navigation aérienne. Loi. Modification 120 11 mars 1993

J'ai enregistré la claire contribution de M. Kündig à cette ré- #ST# 91.076

flexion dès aujourd'hui.

Luftfahrtgesetz. Aenderung

Frau Meier Josi, Berichterstatterin: Darf ich nur in einer

Schlussbemerkung den Zusammenhang zwischen dieser Navigation aérienne. Loi. Modification

Frage und der Diskussion über Revitalisierungsprogramme

herstellen. Die beste Lösung der Probleme der Arbeitslosen- Botschaft und Gesetzentwurf vom 20. November 1991 (BB119921607)

Message et projet de loi du 20 novembre 1991 (FF 19921587)

kasse ist selbstverständlich die Schaffung von neuen Arbeits-

Beschluss des Nationalrates vom 3. Juni 1992

plätzen. Wenn die Arbeitslosen wieder arbeiten gehen, wird Décision du Conseil national du 3 juin 1992

die Last dieser Kasse von selbst zurückgehen. Dort müssen

wir also ansetzen.

Angenommen -Adopté

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Antrag der Kommission

Für Annahme des Entwurfes 31 Stimmen Eintreten

(Einstimmigkeit) Proposition de la commission

Entrer en matière

An den Nationalrat-Au Conseil national Danioth, Berichterstatter: Das heute geltende Luftfahrtgesetz

datiert vom 21. Dezember 1948; es stammt also aus der unmit-

telbaren Nachkriegszeit Insgesamt wurde es bis heute sie-

benmal geändert, und Anfang der achtziger Jahre wurde so-

gar eine Totalrevision in Aussicht genommen, dann aber aus

den in der Botschaft dargelegten Gründen verschoben. Heute

91.048 befassen wir uns mit punktuellen Aenderungen, die aber von

Aktualität und von einer gewissen Bedeutung - auch europa-

#ST#

politisch-sind.

Arbeitszeitgesetz. Ein erster Gesichtspunkt: Die technischen Umwälzungen und

Aenderung die Zunahme der verkehrspolitischen Bedeutung des Flugver-

Loi sur la durée du travail. kehrs, aber auch das Ueberhandnehmen von Flugfeldern,

Modification also von Flugplätzen, die in kantonalem Einflussbereich ste-

hen, haben zu neuen Dimensionen geführt. Hinzu kommt die

Differenzen - Divergences überall sichtbar gewordene zunehmende Vielfalt im Luftver-

kehr. Ich nenne nur die dominierende Stellung des Heliko-

Siehe Jahrgang 1992, Seite 1092-Voir année 1992, page 1092 pters, das Aufkommen von unbemannten Fluggeräten, Mo-

Beschluss des Nationalrates vom 2. März 1993 dellflugzeugen, vor allem aber auch die Weiterentwicklung

Décision du Conseil national du 2 mars 1993 des Fallschirms zu steuerbaren Geräten der Sportfliegerei wie

Gleitfallschirmen und Hängegleitern. Dies alles hat die Gren-

zen der heutigen Gesetzgebung deutlich gesprengt Es ist oft

ein wahrer - wenn auch mehr oder weniger friedlicher - Luft-

kampf der verschiedensten Interessen zu beobachten.

Art.25Abs. 1,Ziff. IIAbs.2 Dabei wird der Verkehr in der Luft längst nicht mehr bloss dort

Antrag der Kommission wahrgenommen. Er wird zunehmend zur Quelle der Bela-

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates stung für die Anwohner am Boden. Dass die Mobilität auch im

Luftverkehr nebst ihren Entwicklungschancen Grenzen sicht-

Art. 25 al. 1, eh. Il al. 2 bar werden lässt, dürfte heute einer allgemeinen Erkenntnis

Proposition de la commission und Einsicht entsprechen. Es ist daher Aufgabe des Gesetz-

Adhérer à la décision du Conseil national gebers und der Vollzugsbehörden, klare Leitplanken fest-

zulegen.

Danioth, Berichterstatter: Nach einer langen Behandlungs- Die Kommission hat sich trotz der intensiven Behandlung der

dauer hat nach dem Ständerat nun am 2. März 1993 auch der Vorlage im Nationalrat, wo die gegensätzlichen Anschauun-

Nationalrat diese Vorlage behandelt und zwei Differenzen zum gen und Interessen hart aufeinanderprallten, die Sache nicht

Ständerat geschaffen. Ich schlage Ihnen vor, beide Differen- leichtgemacht. Sie hat zusätzliche Berichte angefordert, für

zen durch Zustimmung zum Nationalrat zu bereinigen. Ich er- den zentralen Revisionspunkt der Bodenorganisation-Artikel

läutere sie kurz: 37ff. - alternative Modelle ausarbeiten lassen und insbeson-

1. Artikel 25 handelt von der Strafverfolgung. Der Ständerat dere auch veranlasst, dass alle Kantone hierzu direkt konsul-

hatte mit seinem ersten Beschluss das neu vom Bundesrat tiert wurden, nicht nur über die Eidgenössische Luftfahrtkom-

vorgeschlagene Antragsrecht des Personals und seiner Ver- mission, wie das bisher geschehen ist.

treter gestrichen. Damit verbleibt der Charakter des Offizialde- Die Kommission hätte es auch begrüsst, wenn der Bundesrat

likts. Auf Anregung der Redaktionskommission und im Einver- die Erarbeitung eines neuen Flugplatzkonzeptes im Sinne ei-

nehmen mit dem Bundesamt für Justiz wird eine juristisch ein- nes Sachplanes nach Raumplanungsgesetz rascher an die

wandfreie, also bessere Umschreibung für die Behandlung Hand genommen hätte, d. h., dem Parlament parallel zum Ge-

von Bagatellfällen vorgeschlagen. Materiell ist keine Aende- setz unterbreitet hätte. Die heutige Gesetzesrevision wird

rung beabsichtigt hierzu aber ein willkommmener Anstoss sein. Auch wird sich

2. Die zweite Differenz betrifft das Inkrafttreten (Ziff. II Abs. 12). die Kommission noch einlässlicher mit der Swisslex-Vorlage

Inzwischen ist der 31. Mai 1992 längst vorüber. Die Frage des zur Revision der entsprechenden Bestimmungen über die

rückwirkenden Inkrafttretens stellt sich allenfalls für die materi- Oeffnung unseres Marktes für ausländische Interessenten

ellen Bestimmungen, also die Vergütung für arbeitszeitliche und Gesellschaften zu befassen haben. Wir werden also näch-

Erleichterungen. Hingegen ist das rückwirkende Inkrafttreten ste Woche bei der Behandlung der Swisslex-Vorlage diese Ge-

von Strafbestimmungen unzulässig. Aus diesem Grund muss setzesvorlage nochmals zu behandeln haben.

der Bundesrat die Möglichkeit haben, das Inkrafttreten gestaf- Nun, die Hauptverantwortung und die Führungsrolle in der

feltvorzunehmen. Luftfahrtpolitik liegen aufgrund der klaren Kompetenznorm

des Artikels 37ter der Bundesverfassung eindeutig beim

Angenommen -Adopté Bund. Angesichts der Tatsache, dass die Sicherstellung einer

11. März 1993 121 Luftfahrtgesetz. Aenderung

ausreichenden Infrastruktur für die Luftfahrt im nationalen In- bereits an der Ausarbeitung des Bundesbeschlusses über das

teresse liegt, müssen verständlicherweise nicht nur bei den Plangenehmigungsverfahren für Eisenbahn-Grossprojekte

nationalen Flughäfen, sondern auch bei den sogenannten beteiligt war, einen Auftrag erteilt, Alternativen zu erarbeiten,

Flugplätzen oder Flugfeldern - wo die Kantone zufolge der dies allenfalls in Auswertung von Erfahrungen und Erkenntnis-

Raumplanung stärker betroffen sind - die Führung und vor al- sen aufgrund des erwähnten Bundesbeschlusses aus dem

lem die Koordination beim Bund liegen. Dieses Ziel einer ko- Bereich der Eisenbahnen. Diese Arbeiten wurden terminge-

härenten Luftfahrtpolitik und damit wohl auch einer ganzheitli- recht abgeschlossen. Ich möchte an dieser Stelle unserem

chen Interessenabwägung bei der Weiterentwicklung der Kollegen Zimmerli und seinem Mitarbeiter, Herrn Scheideg-

massgeblichen Luftfahrtpolitik muss wohl als Hauptanliegen ger, danken. Gedankt sei auch der Verwaltung, dass diese Ab-

der aktuellen Revision des Luftfahrtgesetzes bezeichnet klärungen über das Departement von Herrn Bundespräsident

werden. Ogi durchgeführt worden sind und dass man vor allem die

Mit Botschaft vom 20. November 1991 unterbreitet der Bun- Kantone konsultiert und begrüsst hat.

desrat in diesem Sinne einen Entwurf für eine Teilrevision. Die Die Kommission hat sich vergewissern können, dass sich das

Vorlage, die wir heute als Zweitrat behandeln, enthält eine geltende Luftfahrtgesetz in seinen Grundstrukturen im gros-

ganze Reihe von Aenderungen. Ich fasse die wichtigsten kurz sen und ganzen bewährt hat. Daraus ergibt sich für die Boden-

zusammen: organisation eine bisher nicht in Frage gestellte Unterschei-

1. Vereinfachung der Flugunfalluntersuchungen, indem nicht dung zwischen den verschiedenen Arten von Flugplätzen,

mehr zwingend das zweistufige Verfahren vorgeschrieben ist. nämlich einerseits den konzessionierten Flugplätzen, den so-

2. Straffung der Bewilligungsverfahren für Flugplätze und Klar- genannten Flughäfen, die einer eidgenössischen Konzession

stellung der Zuständigkeiten. Das ist übrigens nicht nur das bedürfen, und andererseits den bewilligten Flugplätzen, den

zentrale Anliegen der Vorlage, sondern entspricht auch einer Flugfeldern, für die eine Bewilligung des Bundes und kanto-

langjährigen Forderung des Parlamentes, wie sie von der Ge- nale Bewilligungen erforderlich sind. Dazu kommen die Flug-

schäftsprüfungskommission und den Finanzkommissionen sicherungsanlagen - ich habe vorhin eine erwähnt -, für die

formuliert worden ist. auch eine direkte Zuständigkeit des Bundes besteht.

Diese Vielfalt oder dieser Wirrwarr von verschiedenen Verfah- Gestützt auf diese Struktur sind Konzessionen und Bewilligun-

ren auf Bundesebene und kantonaler Ebene wird am deutlich- gen erteilt worden, was früher durchaus funktioniert haben

sten am Beispiel des Drehfunkfeuers in Trasadingen bei Hai- soll. Das haben uns der bisherige und der neue Direktor des

lau illustriert, das auch in der Botschaft erwähnt wird. Von 1979 Bundesamtes für Zivilluftfahrt bestätigt.

bis 1989, also fast volle zehn Jahre, hatte es gedauert, bis die Durch neue Komponenten, vor allem aus den Bereichen des

projektierte Anlage erstellt werden konnte. Dabei ging es nicht Umweltschutzes und der Raumplanung, wo die Kantone eben

etwa um eine marginale Angelegenheit. Berührt war vielmehr seit Erlass des Gesetzes erhebliche neue Kompetenzen er-

die Sicherheit der Luftfahrt. hielten, haben sich vermehrt Konkurrenz- und Konfliktsituatio-

Daneben enthält aber die Vorlage - ich möchte dies auch an nen ergeben. Sie bedürfen dringend einer Klärung. Hier hat

die Adresse der kritischen Zuhörer in diesem Saale deutlich die Kommission die wesentlichste Abweichung gegenüber

sagen - eine wesentliche Verbesserung für die Betroffenen, dem Nationalrat vorgenommen.

nämlich die Aenderung des Rechtmittelweges. Nicht mehr der Sie sehen, dass für die Flughäfen ein dem erwähnten Bundes-

Bundesrat ist abschliessend zuständig, sondern im Rahmen beschluss über das Plangenehmigungsverfahren für Eisen-

eines ordentlichen Verfahrens wird der Weg ans Bundesge- bahn-Grossprojekte entlehntes zweistufiges Verfahren ge-

richt geöffnet Hierüber kann man durchaus geteilter Meinung wählt wurde. Dabei handelt es sich um ein Verfahren, das die

sein. Ich glaube aber, das Faktum sei zur Kenntnis zu nehmen Bündelung der Einsprachen und damit auch die Interessen-

und anzuerkennen. Damit wird eine markante Verbesserung wahrung ermöglicht. In einem Vorverfahren wird behördlicher-

des Rechtsschutzes für die betroffenen Bürger erzielt. seits geprüft, ob ein Projekt überhaupt realisierbar erscheint;

3. Schaffung einer eindeutigen Rechtsgrundlage für die Flug- erst wenn dieses Projekt in Konturen vorliegt, kann das Plan-

sicherungsgesellschaft Swisscontrol, die ja bekanntlich in der auflageverfahren stattfinden, bei dem auch der Private, der

Form einer Aktiengesellschaft organisiert ist. einzelne, weiss, worum es sich handelt, und seine Rechte ent-

4. Wiedereinführung einer Rechtsgrundlage im Sinne einer sprechend wahrnehmen kann.

Kann-Vorschrift für die Gewährung von Bundesdarlehen an Demgegenüber ist die Kommission bei den Flugfeldern

bestimmte Flugplatzkategorien. Wir hatten ja derartige Bei- grundsätzlich bei der bundesrätlichen Fassung geblieben,

spiele in letzter Zeit für Basel und Genf zu beurteilen. weil diese Zuständigkeit - ich werde in der Detailberatung

5. Uebernahme des Bundesbeschlusses über den fliegeri- noch auf Begründungselemente hinweisen - notwendig ist.

schen Nachwuchs in das Luftfahrtgesetz. Wir glauben, damit eine ausgewogene Lösung gefunden zu

In der Kommission war die Notwendigkeit, aber auch die Ziel- haben, indem den Interessen einer unerlässlichen Koordina-

setzung der Revision unbestritten. Insbesondere wurde auch tion der Verfahren Rechnung getragen wird, ohne dass dies

rasch klar, dass die Vorschläge des Bundesrates zu den Bewil- auf Kosten der Kantone und insbesondere der Privaten gehen

ligungsverfahren für Flugplätze-also die Artikel 37a und 37b- muss.

von zentralem Interesse sind. Entsprechend wurden denn Sodann ist auf die gesetzliche Verankerung der Möglichkeit

auch zu diesen Artikeln Abänderungsanträge eingereicht, auf von zinsgünstigen Darlehen für Flugplätze verwiesen worden.

die ich im Rahmen der Detailberatung eingehen werde. Für Dieser rein gesetzgeberische und nicht auch finanzielle Schritt

hier und jetzt nur so viel. war in unserer Kommission weit weniger umstritten als in der

Die Tatsache, dass für die Revisionsvorlage infolge Behand- Grossen Kammer. Dabei kann ich darauf hinweisen, dass ein

lung des Geschäftes in der Eidgenössischen Luftfahrtkommis- Antrag, hier eine vermehrt ökologische Komponente einzufüh-

sion kein normales Vernehmlassungsverfahren durchgeführt ren, als unnötig bezeichnet wurde, weil eine Bewilligung für

worden war, verursachte bei der Kommission, insbesondere Flugfelder heute nicht mehr gegen die Vorschriften des Um-

gerade im Zusammenhang mit diesen «Flugplatzartikeln», von weltschutzgesetzes vorgenommen werden kann - eine Aus-

denen die Kantone kraft Raumplanungszuständigkeit unmit- sage, die ja dann das Bundesgericht überprüfen kann.

telbar berührt sind, ein Unbehagen. Es führte zur erwähnten In diesem Sinne, mit diesen Schwerpunkten - es sind wohl

Umfrage, die schliesslich eindeutige Resultate erbrachte. Die eher Retouchen, die mir jedoch wichtig erscheinen - hat die

Zustimmung der Kantone sogar zur Neukonzipierung des Ver- Kommission beschlossen, Eintreten zu beantragen, was ich

fahrens, und zwar nicht nur im Bereich der Flughäfen, sondern hiermit im Namen der Kommission auch tue. Sie sehen: Auf

auch der Flugfelder, ist deutlich ausgefallen. der Fahne gibt es im Bereich der Artikel 37ff. einige Minder-

In diesem Sinne wurde beschlossen, auf die Vorlage einzutre- heitsanträge. Die übrigen Bestimmungen sind hingegen weit-

ten. Beschlossen wurde aber auch, den Kantonen Gelegen- gehend unbestritten.

heit zur Stellungnahme zu den Flugplatzartikeln zu geben.

Weiter haben wir dem Seminar für öffentliches Recht der Uni- Küchler: Der Luftverkehr ist neben Schiene und Strasse zwei-

versität Bern - geleitet von unserem Kollegen Zimmerli -, das felsohne ein wichtiger Bestandteil der Infrastruktur unseres

Navigation aérienne. Loi. Modification 122 11 mars 1993

Landes. Damit er auch in Zukunft seine Bedeutung bewahren hen, dass im Interesse einer ganzheitlichen, nationalen Luft-

kann, stimme ich grundsätzlich den verschiedenen Zielset- fahrtpolitik baldmöglichst auch ein Flugplatzkonzept im Sinne

zungen zu, die in dieser Gesetzesvorlage angestrebt werden, eines Sachplanes gemäss Artikel 13 des Raumplanungsge-

aber nur so weit, als sie die Souveränität der Kantone oder die setzes erarbeitet wird, ein Flugplatzkonzept nämlich, das ei-

Autonomie unserer Kantone nicht schmälern. nerseits zur Sicherstellung und Entwicklung, andererseits

Aus der Sicht der Kantone gleicht nämlich diese Vorlage ei- aber auch zur Planung und Koordination der gesamten

nem Wolf im Schafspelz, so dass wir als Standesvertreter uns schweizerischen Infrastruktur dienen könnte.

ganz besonders eingehend damit auseinandersetzen müs- In diesem kritisch geäusserten Sinne bin ich ebenfalls für Ein-

sen, obwohl die Revision primär nur dazu dienen soll, unsere treten.

Luftfahrt sicherer, wirtschaftlicher und im internationalen Um-

feld wettbewerbsfähiger zu machen. Wir kommen in der Detail-

beratung auf diese ganze Problematik zurück. Büttiker: Auch wir sind für Eintreten auf die Vorlage. Ich

Persönlich hätte ich es begrüsst, wenn gleichzeitig mit dieser meine, dass das revidierte Luftfahrtgesetz als Ganzes der stei-

Gesetzesvorlage auch ein umfassender Bericht des Bundes- genden Bedeutung der Luftfahrt in unserem Land gerecht

rates über unsere künftige Luftfahrtpolitik im nationalen und in- wird, denn leider wird die Schlüsselstellung der Luftfahrt für

ternationalen Umfeld vorgelegt worden wäre. Seit dem Bericht den Wirtschaftsstandort Schweiz immer noch stark unter-

des Bundesrates an die Bundesversammlung von 1953 über schätzt Die Luftfahrt wird in Zukunft weltweit an Bedeutung zu-

die Organisation des schweizerischen Luftverkehrs und die nehmen und zu einem Kernfaktor für die wirtschaftliche Ent-

schweizerische Luftverkehrspolitik ist nämlich trotz der seither wicklung werden. Deshalb ist es zu begrüssen, dass der Bun-

rasanten Entwicklung in der Luftfahrt in dieser Hinsicht nichts desrat vorwärtsgemacht hat und mit dem revidierten Luftfahrt-

mehr gegangen, mit Ausnahme, wie das der Herr Kommis- gesetz die Rahmenbedingungen für die Luftfahrt im allgemei-

sionspräsident ausgeführt hat, dass das Luftfahrtgesetz sie- nen und die Ausbaumöglichkeiten im besonderen verbessern

benmal geändert worden ist will.

Im Zusammenhang mit der Vorlage zur Revision des Luftfahrt- Allein beim Bewilligungsverfahren für Flugplätze und Flugfel-

gesetzes wurde verschiedentlich Kritik an der Mobilität ganz der ist der Bundesrat zu weit gegangen. Es ist des Guten zu-

allgemein und an der Luftfahrt im besonderen als einem nicht viel. Es ist nun Aufgabe des Ständerates, den Bundesrat daran

sehr umweltfreundlichen Verkehrsträger geäussert Dabei zu erinnern, dass es in diesem Land auch noch Kantone und

müssen wir uns aber bewusst sein, dass die Mobilität generell Gemeinden gibt. Wir werden deshalb in den Artikeln 37a und

ja ihre Gründe hat, allein schon aufgrund der ungleichen geo- 37b dem System Zimmerli - oder dem Modell Uni Bern, wie

graphischen Verteilung der Rohstoffe einerseits und der dar- Sie es lieber haben wollen - zustimmen, damit die Vorlage fö-

auf beruhenden Arbeitsteilung in der Weltwirtschaft anderer- deralismusverträglich wird, ohne dass die Entscheidverfahren

seits. Wenn wir also europa- und weltweit ein einigermassen unerträglich behindert werden. Das heisst, wir sind in Artikel

vergleichbares Wohlstandsniveau haben wollen - ich glaube, 37a für die Mehrheit, in Artikel 37b für die Minderheit Küchler.

das ist ein unbestrittenes Postulat-, müssen wir die Arbeitstei- Wir werden in der Detailberatung unseren Standpunkt noch

lung und damit den Verkehr, mithin auch den Luftverkehr, argumentativ unterlegen.

ganz generell akzeptieren. Im übrigen möchte ich im Zusammenhang mit dem Sachplan

Die vorliegende, relativ kleine Teilrevision des Luftfahrtgeset- noch eine Frage an den Herrn Bundespräsidenten richten:

zes ist meines Erachtens nicht der richtige Ort, um nun die Wäre es nicht richtig, wenn man den Sachplan als festen Be-

Grundsatzfragen der Verkehrspolitik ganz generell zu erör- standteil auch im Gesetz verankern würde, um den Entscheid-

tern. Das haben wir übrigens im Zusammenhang mit der Neat, ablauf bei Artikel 37b zu verbessern.

aber auch im Zusammenhang mit den Neubaustrecken der

«Bahn 2000» oder auch im Zusammenhang mit dem Transit-

vertrag bereits getan. Loretan: Ich vertrete in der Angelegenheit «Aenderung des

Ich möchte aber demzufolge auch die Verwaltung bitten, im Luftfahrtgesetzes» einen Kanton, der insbesondere von der

Zusammenhang mit dieser Vorlage nicht mit Schlagworten vom Bundesrat vorgesehenen und von der Kommissions-

wie «Europa», «Deregulierung» oder «Führungsrolle des Bun- mehrheit unterstützten Neuordnung der Kompetenzen im Zu-

des» usw. zu fechten, wenn es effektiv bloss um ganz konkrete sammenhang mit Flugfeldern - also Flugplätzen, die nicht im

einzelne Interessen wie z. B. Heli-Ski-oder Touristikflüge usw. nationalen Interesse liegen -stark betroffen ist.

geht Ich meine: Einzig und allein zur bequemeren Realisie- Ich bin mit den Herren Küchler und Büttiker, die soeben ge-

rung von Flugfeldern bzw. Heli-Flugplätzen, die bloss Einzelin- sprochen haben, in der Kommissionsminderheit zu Artikel

teressen, eventuell lokalen oder regionalen Interessen dienen, 37b. Auch ich werde in der Detailberatung zum Minderheitsan-

kann und darf doch nicht die Souveränität der Kantone und trag Küchler die Ueberlegungen unserer Kantonsregierung

deren klare verfassungsmässige Kompetenz auf dem Gebiete und von mir selber darlegen. Ich möchte aber jetzt schon - da-

der Raumplanung eliminiert oder praktisch zur reinen Alibi- mit das einmal mehr im Protokoll festgehalten ist - beanstan-

übung herabgemindert werden, wie dies mit den vorgeschla- den, dass man derartige Kompetenzverschiebungen zu La-

genen Artikeln 37ff. beabsichtigt wird. Vielmehr haben wir sten der Kantone nicht in einem sauberen Vernehmlassungs-

auch bei dieser Teilrevision von den klaren verfassungsmässi- verfahren den Kantonen unterbreitet hat.

gen Grundlagen auszugehen, nämlich von derTatsache, dass Man schiebt vom Bundesrat aus als argumentatives Feigen-

die Luftfahrt als solche gemäss Artikel 37ter BV Sache des blatt vor, man habe ja die Eidgenössische Luftfahrtkommis-

Bundes ist, aber andererseits die Raumplanung gemäss Arti- sion in Funktion treten lassen. (Jetzt muss ich meinen Solo-

kel 22quater BV Sache der Kantone. Demnach liegt also beim thurner Kollegen bitten, mir das Gehör des Herrn Bundesprä-

Bewilligungsverfahren von Flugfeldern, die ja nicht von natio- sidenten freizugeben - danke!) In dieser Eidgenössischen

nalem Interesse sind, die rechtliche Priorität ganz eindeutig Luftfahrtkommission ist ausgerechnet der Kanton Aargau, der,

bei den Kantonen und nicht bei einem Bundesamt. wie gesagt, von dieser Vorlage sehr stark betroffen ist, nicht

Wir kommen bei der Detailberatung, wie erwähnt, auf diese vertreten. Der Regierungsrat des Kantons Aargau hat sich des-

staatspolitisch heikle Problematik zurück, der wir als Stände- halb mit Eingabe vom 11. Mai 1992 an den Bundesrat ge-

vertreter unsere volle Aufmerksamkeit zu schenken haben wandt und seine Sicht der Problemlage sauber und gründlich

werden. dargelegt: in tatsächlicher, in rechtlicher und in politischer Hin-

Im Zusammenhang mit dieser Vorlage danke ich dem Depar- sicht Leider hat er weder das Gehör des Herrn Departements-

tementsvorsteher, dass er auf Veranlassung unserer Kommis- chefs noch des Gesamtbundesrates gefunden. Das Departe-

sion nachträglich ein summarisches Vernehmlassungsverfah- ment erteilte - um jetzt etwas in hochdeutsches Berndeutsch

ren zu den sogenannten Flugplatzartikeln bei den Kantonen zu verfallen - einen mutzen, abschlägigen Bescheid. Das

durchführen liess. zwingt mich, die Anliegen meines Kantons hier im Ständerat,

Ich möchte meinerseits, wie das der Kommissionspräsident in der Kammer der Kantone, aufzunehmen und, wenn möglich

bereits getan hat, der bestimmten Hoffnung Ausdruck verlei- mit Erfolg, durchzufechten.

11. März 1993 123 Luftfahrtgesetz. Aenderung

Bundespräsident Ogi: Ich danke zunächst Herrn Kommis- Denken Sie daran, dass Sie dann Fachleute der Zivilluftfahrt

sionspräsident Danioth für die einführende Darlegung der Bot- engagieren müssen. Denken Sie daran, dass auch die Ausbil-

schaft und möchte mich auf einige Punkte konzentrieren. dung der Bewilligungsbehörden keine einfache Angelegen-

Herr Küchler hat vom «Wolf im Schafspelz» gesprochen. Die- heit sein wird. Es sind zusätzliche Aufgaben, und Sie müssen

ses Gesetz sei ein Wolf im Schafspelz. So kann man natürlich sich überlegen, ob Sie diese zusätzlichen Aufgaben den Kan-

das Gesetz nicht bezeichnen. Es geht darum, dass wir mit die- tonen überbürden wollen. Es wird mehr kosten; es braucht viel

sem Gesetz das, was Sie alle nach dem 6. Dezember 1992 von mehr Zeit und zusätzlichen Koordinationsaufwand.

uns verlangt haben - nämlich zu vereinfachen, zu verbessern, Deshalb möchte ich Sie bitten, sich zu überlegen, bis wir zu Ar-

anzupassen, besser zu werden als beispielsweise das Aus- tikel 37 kommen, ob der Weg, den Sie einschlagen wollen, der

land -, jetzt hier durchsetzen. richtige ist.

Es geht darum, dass wir, um auf dieses Gesetz zurückzukom- Lassen Sie mich, nachdem Herr Danioth die Vorlage umfas-

men, die verfassungsgemässe Führungsrolle des Bundes bei send und sehr, sehr gut vorgestellt hat, noch etwas zur Stand-

der Formulierung und Umsetzung einer gesamtschweizeri- ortbestimmung nach der EWR-Abstimmung vom 6. Dezem-

schen Luftfahrtinfrastruktur-Politik wiederherstellen. Wir brau- ber 1992 sagen. Wir können dieses Gesetz nicht ohne einen

chen das nach dem 6. Dezember 1992 dringend. Wenn Sie kurzen Rückblick auf die Abstimmung vom 6. Dezember be-

das nicht einsehen, dann sehen Sie auch nicht die Entwick- trachten.

lung, die um uns herum im Gang ist. Der EWR hätte der schweizerischen Zivilluftfahrt sehr viel ge-

Herr Büttiker hat erklärt, die weltweite Bedeutung der Zivilluft- bracht. Nun ist es anders herausgekommen; wir müssen das

fahrt werde noch steigen. Also müsste man sich konsequen- akzeptieren, und wir müssen das Beste daraus machen. Wir

ter- und logischerweise jetzt diesem Gesetz anschliessen. werden deshalb versuchen, mit der EG im Bereich des Zivilluft-

Wenn Sie ihm folgen würden, dann würden Sie eigentlich das fahrtverkehrs sehr rasch ein Luftverkehrsabkommen abzu-

Gegenteil von dem tun, was er gesagt hat schliessen - wir haben zu Beginn des Monats erste explorato-

Es geht weiter darum, die Tatsache zu bekräftigen, dass die Si- rische Gespräche geführt. Wir hoffen, dass die Verkehrsmini-

cherstellung einer ausreichenden Infrastruktur für die Luftfahrt ster in den nächsten Wochen grünes Licht für diese Verhand-

im nationalen Interesse liegt und somit auch primär eine Auf- lungen geben werden.

gabe des Bundes sein muss. Sie haben sicher auch zur Kennt- Wir hoffen, dass es uns gelingen wird, weil wir im Transitver-

nis genommen, was sich um uns herum tut: In Rom z. B. gibt trag unabhängig vom Ausgang der EWR-Abstimmung in der

es einen neuen Flughafen, eine massive Erweiterung; in Mün- Schweiz vereinbart haben, dass man im Zivilluftfahrtbereich

chen einen neuen Flughafen; in London, in Amsterdam usw. und im Strassenverkehrsbereich entsprechende bilaterale Ab-

grosse Projekte! Das sind Entwicklungen, die wir als ein Land, kommen auf der Basis des Acquis communautaire abschlies-

das auf seine Infrastruktur und auf seinen Standort Wert legt, sen will.

das wirtschaftlich auch ausserhalb des EWR und der EG eine Wir dürfen aber nicht davon ausgehen, dass die EG mit uns ein

Rolle spielen soll und eine Rolle spielen muss, nicht missach- Abkommen im Zivilluftfahrtbereich und im Strassenverkehrs-

ten können. bereich in Kraft setzen wird, bevor der EWR unter Dach und

Es geht weiter darum, mit diesem Gesetz wieder eine klare, Fach ist. Von dieser Situation müssen wir ausgehen. Deshalb

unmissverständliche und einheitliche Zuständigkeit bei der dürfen wir jetzt in dieser Situation nicht mit einem Gesetz, das

Bewilligung von Anlagen für die Luftfahrt herzustellen. Dazu heute im Zweitrat beraten wird, zusätzliche Schwierigkeiten

gehören neben den Flugplätzen auch Flugsicherungsanla- schaffen. Wir müssten jetzt eigentlich die Nischen finden und

gen. Es geht vor allem darum, auf ein einfaches, transparentes in diesen Nischen die für uns beste Ausgangsposition

und zügiges Verfahren und ebensolche Abläufe hinzuwirken, schaffen.

und es geht darum, die Rechtsmittel wieder auf das für den Wir müssen das auch mit Blick auf unsere nationalen Flugge-

Rechtsschutz unabdingbar Notwendige zurückzuführen. sellschaften tun. Wir brauchen unsere Swissair, und wir brau-

Nach dem 6. Dezember 1992 ist das ein absolutes «must», chen unsere Crossair. Um das geht es in diesem Gesetz auch.

eine absolute Dringlichkeit. Wir können sie nicht immer einbinden, wir können sie nicht im-

Es geht darum, die Möglichkeit zu schaffen, dass Verwaltungs- mer zurückbinden, wir können sie nicht immer in eine im Ver-

entscheide in diesem Bereich neu durch das Bundesgericht gleich zu den anderen Konkurrenten schwächere Position ab-

überprüft werden können. drängen. Wir brauchen den Pilotennachwuchs, und wir brau-

Wie die von Ihrer Kommission in Auftrag gegebene Umfrage chen die Arbeits- und Rettungsfliegerei; wir brauchen dazu

gezeigt hat, werden diese Revisionsziele auch von den Kanto- eine angemessene - selbstverständlich nicht eine überris-

nen praktisch einhellig unterstützt. Herr Loretan, selbstver- sene - Flugplatzstruktur.

ständlich haben wir die Briefe, die Herr Baudirektor Pfisterer Bei Artikel 37 geht es vor allem darum, ob der Bund auf einfa-

verschickt hat, zur Kenntnis genommen. Aber er würde mit sei- che Art und Weise die Interessen wahren kann und eine ein-

nen Vorstellungen das ganze Konzept, wie wir es mit der Luft- heitliche, landesweite Luftfahrtpolitik möglich ist Wenn Sie

fahrtkommission und mit Ihrer Kommission vorgesehen ha- heute ein grosses Projekt verwirklichen wollen - wir haben Er-

ben, in Frage stellen. Es gibt eben Anlagen, die - nach dem fahrung damit; Herr Danioth hat einige Beispiele erwähnt, ich

6. Dezember - die Interessen dieses Landes betreffen. Der könnte Ihnen weitere Beispiele nennen -, dauert es sehr

Bund muss eine Möglichkeit haben, diese Interessen zu lange. Wir tun uns sehr schwer, bis wir in diesem Lande noch

wahren. etwas realisieren können.

Insbesondere geht es ja darum, diese Zuständigkeitsregeln Wenn Sie also nicht dem Bundesrat folgen, zementieren Sie

und Verfahrensabläufe für den Normalbürger wiederum ver- praktisch den alten Zustand, und dann werden wir auch in die-

ständlicher, überschaubarerund nachvollziehbar zu machen. sem Bereich - das garantiere ich Ihnen - keine Chance haben,

Ich stelle fest: In der heutigen Situation ist das System dermas- im europäischen, harten Wettbewerb noch eine gute, ent-

sen kompliziert, dass nicht einmal mehr Juristen draus- scheidende Rolle zu spielen. Das Resultat wird dann sein,

kommen. Ich stelle fest, dass man immer wieder Rechtsgut- dass die Swissair recht bald die Konsequenzen zu tragen ha-

achten - die übrigens viel Geld kosten - in Auftrag geben ben wird. Das müssen wir ganz klar und deutlich sagen.

muss, um voranzukommen; die Gerichte müssen bemüht Wir brauchen auch die Arbeitsplätze; man vergisst das immer

werden; es ist ein eigentliches Treten an Ort. wieder. Wir brauchen eine starke Swissair; wir brauchen eine

Herr Küchler, Herr Büttiker und Herr Loretan, bei Artikel 37 wer- gute Crossair, um für unseren Wirtschaftsstandort Schweiz

den wir uns wieder in dieser Angelegenheit unterhalten; aber noch die Verbindung zu kriegen, die wir tagtäglich brauchen,

denken Sie nach, bis wir soweit sind: Wenn Sie in Artikel 37 die um ohne EWR- und ohne EG-Mitgliedschaft in einem neuen

kantonale Bewilligungspflicht durchsetzen, wird das für die Europa gut zu überleben. Wir können das, wenn wir uns mehr

Kantone zusätzliche Aufgaben bedeuten. Das wird in den Kan- anstrengen. Wenn wir jetzt bereit sind, Kräfte zu entwickeln;

tonen eine Aufstockung der Bauverwaltungen zur Folge ha- wenn wir bereit sind zu kämpfen.

ben. Die Kantone werden sich mit neuen, spezifisch fliegeri- Ich möchte Sie bitten, bei diesem Gesetz zu sehen, dass uns

schen und betrieblichen Belangen befassen müssen. ermöglicht würde, uns zu profilieren, uns hier anzupassen, da-

Navigation aérienne. Loi. Modification 124 11 mars 1993

mit wir im internationalen Konkurrenzkampf bestehen können. Wir sind selbstverständlich mit diesem von Herrn Präsident

In diesem Sinne bitte ich um Eintreten. Bei Artikel 37 werden Danioth eingebrachten Antrag einverstanden, d. h. mit der An-

wir uns ja wieder hören. passung, wie sie die Redaktionskommission vorschlägt

Danioth, Berichterstatter: Wenn Sie einverstanden sind, Herr Angenommen gemäss Antrag Danioth

Präsident, werde ich nur Erläuterungen machen, wenn solche Adopté selon la proposition Danioth

verlangt werden, und generell, bei jenen Bestimmungen, die

gegenüber dem Nationalrat unbestritten sind, nicht. Art. 2

Antrag der Kommission

Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

L'entrée en matière est décidée sans opposition Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil national

Detailberatung - Discussion par articles

Danioth, Berichterstatter: Nebst den Definitionen der ICAO,

also der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation, ist vor allem

Titel und Ingress, Ziff. l Einleitung auf Absatz 2 hinzuweisen: Danach kann der Bundesrat Re-

Antrag der Kommission striktionen vornehmen, und zwar indem er einzelne Luftfahr-

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates zeuge ganz ausschliessen kann - ich erwähne zum Beispiel

die Problematik der Ultraleichtflugzeuge - oder Zulassungs-

Titre et préambule, eh. l introduction beschränkungen vornehmen kann - Stichworte: Delta- und

Proposition de la commission Gleitschirme.

Adhérer à la décision du Conseil national Zu Absatz 3 nur der Hinweis, dass auch über den Abschuss

von Raketen, Hagelabwehrgeschossen usw. Bestimmungen

Angenommen -Adopté möglich wären. Es besteht hier also im Interesse des vermehr-

ten Umweltschutzes eine Kompetenz des Bundesrates.

Art. 1

Antrag der Kommission Angenommen -Adopté

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Art. 3 Abs. 1, Art. 3a, 4,6

Antrag Danioth Antrag der Kommission

Abs. 4 (neu) Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Unter Flugsicherungsdienst versteht man im Sinne dieses Ge-

setzes alle Dienste, die eine sichere, geordnete und flüssige Art. 3 al. 1, art. 3a, 4,6

Abwicklung des Luftverkehrs gewährleisten. Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil national

Art. 1

Proposition de la commission Danioth, Berichterstatter: In Artikel 6 ist die Neuregelung für

Adhérer à la décision du Conseil national die Flugunfalluntersuchungen anvisiert Sie kommt dann in Ar-

tikel 24ff.

Proposition Danioth

Angenommen -Adopté

Al. 4 (nouveau)

Par service de la navigation aérienne, on entend au sens de la

présente loi, tous les services qui garantissent un déroulement Art.6a

Antrag der Kommission

sûr, ordonné et fluide du trafic aérien.

Titel

5. Anhänge zum Uebereinkommen von Chicago und europäi-

Abs. 1-3-Al. 1-3 sche Zusammenarbeit

Angenommen -Adopté Abs. 1

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Abs. 4-Al. 4 Abs. 2 (neu)

Der Bundesrat kann diese Regelung ebenfalls auf die techni-

Danioth, Berichterstatter: Dieser Antrag stammt nicht von mir, schen Vorschriften anwenden, welche im Rahmen der Zusam-

sondern er ist aufgrund einer Anregung von der Verwaltung menarbeit der europäischen Luftfahrtbehörden festgelegt

ausgearbeitet worden, und zwar deshalb, weil man im franzö- werden.

sischen Text festgestellt hat, dass diese Legaldefinition not-

wendig ist, nämlich eine Legaldefinition des Flugsicherungs- Art.6a

dienstes. Der Flugsicherungsdienst hat ja eine grosse Bedeu- Proposition de la commission

tung, und hier in Artikel 1 Absatz 4 soll diese Legaldefinition Titre

aufgenommen werden. 5. Annexes à la Convention de Chicago et coopération euro-

In diesem Sinne muss ich Ihnen den Antrag in meinem eige- péenne

nen Namen stellen. Ich konnte ihn selbstverständlich nicht Al. 1

mehr der Kommission unterbreiten. Adhérer à la décision du Conseil national

Al. 2 (nouveau)

Bundespräsident Ogi: Herr Cavadini Jean hat bei den Bera- Le Conseil fédéral peut également appliquer cette réglementa-

tungen ja festgestellt, dass in bezug auf die Uebersetzung tion aux prescriptions techniques qui sont arrêtées dans le ca-

vom deutschen Text in den französischen Text einige Pro- dre de la coopération au niveau des autorités aéronautiques

bleme vorhanden sind. Der Antrag ist eine logische Folge die- européennes.

ser von Herrn Cavadini in der Kommission vorgebrachten Mei-

nung, und die Redaktionskommission hat hier die nötige An- Danioth, Berichterstatter: Hier haben wir eine Aenderung, und

passung vorgenommen. zwar ist sie bereits in der Marginalie aufgenommen, wo Sie se-

Je peux rassurer les Romands: la Commission de rédaction a hen, dass nebst den Anhängen zum Uebereinkommen von

revu, avec l'appui des spécialistes de l'Office fédéral de l'avia- Chicago auch europäische Abkommen anvisiert sind. Es geht

tion civile, l'ensemble de la présente révision, et je crois pou- ganz offensichtlich um eine Lückenausfüllung nach dem

voir dire que le texte français a bénéficié d'une cure de rajeu- 6. Dezember. Es hat ja keinen Sinn, diesen Artikel in der ersten

nissement Hälfte zu ändern und mit dem Rest zu warten, bis Swisslex

11. März 1993 125 Luftfahrtgesetz. Aenderung

kommt, weil dieses Lückenfüllen nach Ablehnung des EWR 2. Man wollte klarstellen, dass die politischen Gründe, die der

sachlich notwendig und auch politisch angezeigt ist: Der Bun- Nationalrat in Absatz 2 festgehalten hat, mit den aussenpoliti-

desrat erhält die Kompetenz, technische Vorschriften, welche schen Bedenken gemäss Artikel 19a identisch sind. Der Zu-

sich aus europäischen Abkommen ergeben, unmittelbar an- satz «schwerwiegende aussenpolitische Gründe» erscheint

zuwenden. uns nicht notwendig bzw. nicht sehr aussagekräftig. Diese Er-

Die Kommission beantragt Ihnen Zustimmung. messensüberlegung muss ja das Departement vornehmen.

Also Uebernahme der Zweiteilung gemäss Nationalrat, aber

Angenommen -Adopté gleiche Formulierung. Ueberall muss es heissen: «aussenpoli-

tische Gründe», in Artikel 19 Absatz 2 wie auch in Artikel 19a,

Art. 11a um klarzustellen, dass nicht etwa innenpolitische Gründe ge-

Antrag der Kommission meint sein könnten.

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates In diesem Sinne beantrage ich Ihnen, diese Ergänzungen, die

Proposition de la commission auch neutralitätspolitisch unbedenklich sind, vorzunehmen.

Adhérer à la décision du Conseil national

Bundespräsident Ogi: Der Bundesrat kann sich der Kommis-

Angenommen -Adopté sion anschliessen. Herr Präsident Danioth hat das ganz klar

und richtig begründet

Art. 12

Antrag der Kommission Angenommen -Adopté

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Proposition de la commission Art. 20,21 Titel, 22 Titel

Adhérer à la décision du Conseil national Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Danioth, Berichterstatter: Ich möchte hier ebenfalls die

Schutzverbände und die Anwohner darauf hinweisen, dass in Art. 20,21 titre, 22 titre

Artikel 12 ein neuer Zusatz aufgenommen und von der Proposition de la commission

Kommission bestätigt worden ist, nämlich am Schluss von Ab- Adhérer à la décision du Conseil national

satz 1, wo ausdrücklich die Vorschriften zum Schütze der Na-

tur erwähnt werden. Damit wird ausgesagt, dass Einschrän- Angenommen -Adopté

kungen auch für den Einsatz von Helikoptern und Hängeglei-

tern in und über Naturschutzwiesen möglich sind. Wir erach- Art. 24-26C

ten diese Ergänzung als wertvoll. Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Angenommen -Adopté Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil national

Art. 18 Titel

Danioth, Berichterstatter: Hier ist die Flugunfalluntersuchung

Antrag der Kommission

geregelt Ich möchte vorschlagen, dass ich zu den Artikeln 24,

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

25 und 26 gesamthaft Ausführungen mache.

Verwiesen wird hier vor allem auf Anhang 13 des Ueberein-

Art. 18 titre

kommens von Chicago. Die wesentliche Aenderung, auf die

Proposition de la commission

ich bereits beim Eintreten hingewiesen habe, besteht darin,

Adhérer à la décision du Conseil national dass die zweite Verfahrensstufe der Flugunfalluntersuchung

nicht mehr obligatorisch ist, sondern dass dieser Kommis-

Angenommen -Adopté sionseinsatz nur dann zu erfolgen hat, wenn ein entsprechen-

der Antrag eines Beteiligten, beispielsweise der Hinterbliebe-

Art. 19 nen eines Verunfallten, dies ausdrücklich verlangt

Antrag der Kommission Die Umbezeichnung von der bisherigen Flugunfall-Untersu-

Abs.1 chungskommission zur Flugunfallkommission ist nicht nur re-

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates daktionell gemeint, sondern impliziert auch, dass diese Kom-

Abs. 2 mission in Zukunft nicht nur Untersuchungsbefugnisse, son-

Erfordern aussenpolitische Gründe.... dern anderweitige Aufgaben hat. Im übrigen verweise ich auf

die Botschaft und das Amtliche Bulletin des Nationalrates.

Art. 19 Diese Neuregelung der Flugunfalluntersuchungen wurde

Proposition de la commission auch vom Chef des Büros für Flugunfalluntersuchungen,

AI.1 Herrn Fürsprecher Lier, als wesentliche Verbesserung und

Adhérer à la décision du Conseil national Vereinfachung bezeichnet.

Al. 2 Gestatten Sie den Hinweis auf die Absatz 2 und 3 von Artikel

Si des motifs de politique extérieure exigent.... 26c: Diese Bestimmung ist von einiger Aktualität und auch

Brisanz.

Art. 19a Die Bergungskosten, das wissen alle, die mit derartigen Unfäl-

Antrag der Kommission len zu tun hatten, können in beträchtliche Höhen gehen; es hat

wenn aussenpolitische Gründe es erfordern. keinen Sinn, wenn zuerst Auseinandersetzungen über die Ko-

stentragungspflicht oder die Kostengutsprache erfolgen und

Art. 19a dann erst zur Rettung geschritten wird.

Proposition de la commission Das heisst, wenn die Flugunfallkommission oder sonst eine

.... de politique extérieure l'exigent. Behörde tätig wird, kann sie trotzdem nachher nach dem Ver-

ursacherprinzip auf die entsprechenden Haftpflichtigen zu-

Danioth, Berichterstatter: Diese Artikel scheinen nur kompli- rückgreifen.

zierter zu sein. Hier ist eine Zweiteilung vorgenommen wor-

den, indem man in Artikel 19 die Betriebssicherheit regeln Angenommen -Adopté

wollte und die politischen Gründe gemäss Bundesrat nun in

Artikel 19 Absatz 2 bzw. Artikel 19a verweisen wollte. Art. 27 Titel, Art. 34

1. Man hat hier die Anforderungen an die politischen Ueberle- Antrag der Kommission

gungen deutlicher hervorgehoben. Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Navigation aérienne. Loi. Modification 126 11 mars 1993

Art. 27 titre, art. 34 Art. 37a

Proposition de la commission Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil national Majorité

Titre

Angenommen -Adopté b. Procédures pour les aérodromes publics (aéroports)

aa Procédure d'examen préalable

Art. 37 Titel, Abs. 2,3 Al. 1

Antrag der Kommission Dans le cadre d'une procédure d'examen préalable, les autori-

Titel, Abs. 3 tés fédérales intéressées, coopérant avec les cantons et les

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates communes touchés, analysent la conformité du projet au droit

applicable.

Al. 2

Abs. 2

Mehrheit La procédure d'examen préalable est dirigée par l'office qui

Unverändert coordonne l'ensemble des analyses et des auditions.

Minderheit Al. 3

(Küchler, Büttiker, Loretan, Piller, Rhyner) L'office soumet le projet aux autorités fédérales intéressées et

Für die Anlage und den Betrieb aller ändern Flugplätze sind aux cantons concernés afin qu'ils se déterminent; les cantons

eine Bewilligung des Bundesamtes für die luftfahrtspezifi- procèdent à l'audition des communes concernées.

Al. 4

schen Belange sowie eine Bewilligung der nach kantonalem

Recht zuständigen Behörde erforderlich. Les cantons disposent d'un délai de trois mois pour présenter

leur avis; pour des motifs importants, l'office peut prolonger le

délai.

Art. 37 titre, al. 2,3

Al. 5

Proposition de la commission

Après avoir reçu les avis des cantons, l'office impartit un délai

Titre, al. 3

de deux mois au plus aux autorités fédérales intéressées pour

Adhérer à la décision du Conseil national

qu'elles lui adressent une détermination.

Al. 6 (nouveau)

Al. 2 Dans les deux mois suivant la réception de la dernière détermi-

Majorité nation, l'office rédige, à l'intention du requérant, un rapport

Inchangé l'informant du déroulement et du résultat de la procédure

Minorité d'examen préalable.

(Küchler, Büttiker, Loretan, Piller, Rhyner)

Pour la création et l'exploitation de tous les autres aérodro-

mes, une autorisation de l'office est requise en ce qui con- Minorité

cerne les aspects spécifiquement aéronautiques; une autori- (Gadient, Bisig, Bloetzer, Cavadini Jean, Cavelty)

sation des autorités compétentes est nécessaire selon le droit Adhérer à la décision du Conseil national

cantonal.

Art. 37abis (neu)

Art. 37a Antrag der Kommission

Antrag der Kommission Mehrheit

Mehrheit Titel

Titel bb. Konzessionsverfahren

b. Verfahren bei öffentlichen Flugplätzen (Flughäfen) Abs. 1

aa Vorprüfungsverfahren Gegenstand des Konzessionsverfahrens kann nur ein Projekt

Abs. 1 sein, für das ein Vorprüfungsverfahren durchgeführt worden

In einem Vorprüfungsverfahren wird von den beteiligten Bun- ist

desbehörden unter Mitwirkung der betroffenen Kantone und Abs. 2

Gemeinden im voraus abgeklärt, ob das Projekt dem gelten- Im Konzessionsverfahren wird über das Projekt im Rahmen

den Recht entspricht einer umfassenden Interessenabwägung gesamthaft ent-

Abs. 2 schieden.

Das Vorprüfungsverfahren wird unter der Leitung des Bundes- Abs. 3

amtes durchgeführt Dieses koordiniert sämtliche Abklärun- Es sind keine zusätzlichen Bewilligungen nach dem Bundes-

gen und Anhörungen. gesetz vom 22. Juni 1979 über die Raumplanung und nach

Abs. 3 kantonalem Recht erforderlich.

Das Bundesamt unterbreitet das Projekt den beteiligten Bun- Abs. 4

desbehörden und den betroffenen Kantonen zur Stellung- Sofern die Anlage oder der Betrieb eines öffentlichen Flugplat-

nahme; die Anhörung der betroffenen Gemeinden ist Sache zes weitere Prüfungen nach anderen Bundeserlassen erfor-

der Kantone. dert, darf die Konzession nur erteilt werden, wenn die Zustim-

Abs. 4 mung der entsprechenden Bewilligungsbehörden vorliegt

Die Frist zur Einreichung der Stellungnahmen beträgt für die Der Konzessionsentscheid ersetzt alle übrigen Bewilligungen,

Kantone drei Monate; sie kann vom Bundesamt aus wichtigen die das Bundesrecht vorsieht

Gründen verlängert werden. Abs. 5

Abs. 5 Vor der Erteilung der Konzession sind die beteiligten Bundes-

Nach Eingang der Stellungnahmen der Kantone setzt das behörden, die betroffenen Kantone und Gemeinden sowie die

Bundesamt den beteiligten Bundesbehörden zur Einreichung übrigen Betroffenen anzuhören; die Anhörung der Gemein-

ihrer Vernehmlassung eine Frist von längstens zwei Monaten. den und der übrigen Betroffenen erfolgt durch die Kantone.

46s. 6 (neu) Abs. 6

Innert zwei Monaten seit Eingang der letzten Stellungnahme Auf kantonales Recht gestützte Anträge sind zu berücksichti-

verfasst das Bundesamt zuhanden des Gesuchstellers einen gen, soweit dadurch der Bau und Betrieb des Flugplatzes

Bericht, der über den Verlauf und das Ergebnis des Vorprü- nicht übermässig behindert werden.

fungsverfahrens Auskunft gibt Abs. 7

Der Bau von Anlagen, die nicht ganz oder überwiegend dem

Minderheit Flugplatzbetrieb dienen, untersteht dem kantonalen Bewilli-

(Gadient, Bisig, Bloetzer, Cavadini Jean, Cavelty) gungsverfahren. Vor dem Entscheid über die Baubewilligung

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates holt die zuständige kantonale Behörde die Genehmigung des

11. März 1993 127 Luftfahrtgesetz. Aenderung

Bundesamtes ein. Diese ist zu verweigern, wenn das Bauvor- Abs. 4

haben die Flugsicherheit gefährdet oder den Flugplatzbetrieb Im Baubewilligungsverfahren wird über alle weiteren Belange

beeinträchtigt. im Rahmen einer umfassenden Interessenabwägung gesamt-

haft entschieden. Es sind keine zusätzlichen Bewilligungen

Minderheit nach kantonalem Recht erforderlich.

(Gadient, Bisig, Bloetzer, Cavadini Jean, Cavelty) Abs. 5

Ablehnung des Antrages der Mehrheit Sofern die Anlage oder der Betrieb eines Flugfeldes weitere

Prüfungen nach anderen Bundeserlassen erfordert, darf die

Art. 37abis (nouveau) Baubewilligung nur erteilt werden, wenn die Zustimmung der

Proposition de la commission entsprechenden Bewilligungsbehörden vorliegt Die Baube-

Majorité willigung ersetzt, mit Ausnahme der Bewilligung gemäss Ab-

Titre satz 1, alle Bewilligungen, die das Bundesrecht vorsieht

bb. Procédure de concession

AI.1 Eventualantrag Küchler

Seul un projet qui a été soumis à la procédure d'examen préa- Abs.1

lable peut faire l'objet d'une procédure de concession. (falls der Mehrheit zugestimmt wird)

Al. 2 .... nach kantonalem Recht erforderlich, sofern das Vorhaben

Lors de la procédure de concession, une décision globale im Sachplan des Bundes für Flugplätze gemäss Artikel 13 des

concernant le projet est prise au terme d'une pesée de tous les Raumplanungsgesetzes enthalten ist.

intérêts en présence. Abs. 6 (neu)

Al. 3 (falls der Minderheit zugestimmt wird)

Aucune autorisation supplémentaire en vertu de la loi fédérale Der Entscheid der letzten kantonalen Instanz unterliegt der

du 22 juin 1979 sur l'aménagement du territoire ou en vertu du Verwaltungsgerichtsbeschwerde an das Bundesgericht.

droit cantonal n'est requise.

Al. 4 Art. 37b

Dans la mesure où, selon d'autres textes du droit fédéral, la Proposition de la commission

création ou l'exploitation d'un aérodrome public exige des Majorité

examens plus approfondis, la concession ne peut être déli- Adhérer à la décision du Conseil national

vrée qu'avec l'assentiment des autorités compétentes en la Minorité

matière. La décision accordant la concession remplace toutes (Küchler, Büttiker, Loretan, Piller, Rhyner)

les autres autorisations prévues par le droit fédéral. Titre

Al. 5 Adhérer à la décision du Conseil national

Les autorités fédérales intéressées et les cantons concernés (La modification ne concerne que le texte allemand)

ainsi que les autres parties sont entendus avant l'octroi de la Al. 1

concession; les cantons procèdent à l'audition des commu- Lors de la procédure d'autorisation, l'office décide de manière

nes et des autres parties. imperative des aspects spécifiquement aéronautiques.

Al. 6 Al. 2

Les propositions fondées sur le droit cantonal sont prises en L'autorisation ne peut être accordée que si le projet n'entrave

considération pour autant qu'elles n'entravent pas la cons- ni la sécurité de l'aviation ni l'exploitation de l'aérodrome et si

truction ni l'exploitation de l'aérodrome de manière excessive. les conditions particulières relevant de l'aménagement du ter-

Al. 7 ritoire sont remplies.

La construction d'installations qui ne servent pas complète- Al. 3

ment ou principalement à l'exploitation de l'aérodrome est Les champs d'aviation ne peuvent être construits que dans

soumise à la procédure cantonale concernant l'autorisation des zones d'affectation qui tiennent compte des particularités

de construire. L'autorité cantonale compétente doit avoir l'ap- des opérations de vol et qui ont été arrêtées au terme de la pro-

probation de l'office avant de prendre une décision concer- cédure ordinaire de planification. L'office coopère à l'élabora-

nant cette autorisation. Celle-ci est refusée lorsque le projet de tion des plans d'affectation.

construction entrave la sécurité de la navigation aérienne ou Al. 4

l'exploitation de l'aérodrome. Lors de la procédure d'autorisation de construire, une déci-

sion touchant tous les autres aspects est prise dans le cadre

Minorité d'une pesée globale des intérêts en présence. Aucune autori-

(Gadient, Bisig, Bloetzer, Cavadini Jean, Cavelty) sation supplémentaire n'est requise en vertu du droit cantonal.

Rejeter la proposition de la majorité Al. 5

Dans la mesure où, selon d'autres textes de droit fédéral, la

Art. 37b création ou l'exploitation d'un champ d'aviation exige des ex-

Antrag der Kommission amens plus approfondis, l'autorisation ne peut être délivrée

Mehrheit qu'avec l'assentiment des autorités compétentes en la ma-

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates tière. L'autorisation de construire remplace toutes les autres

Minderheit autorisations prévues par le droit fédéral, à l'exception de l'au-

(Küchler, Büttiker, Loretan, Piller, Rhyner) torisation mentionnée au premier alinéa

Titel

c anderen Flugplätzen (Flugfeldern) Proposition subisidiaire Küchler

Abs. 1 Al. 1

Im Bewilligungsverfahren entscheidet das Bundesamt ver- (si la proposition de majorité est adoptée)

bindlich über alle luftfahrtspezifischen Belange. .... n'est requise, pour autant que le projet figure dans le plan

Abs. 2 sectoriel de la Confédération pour les aérodromes selon l'arti-

Die Bewilligung darf nur erteilt werden, wenn das Bauvorha- cle 13 de ladite loi.

ben weder die Flugsicherheit gefährdet noch den Flugplatzbe- Al. 6 (nouveau)

trieb beeinträchtigt und wenn dafür die besonderen raumpla- (si la proposition de minorité est adoptée)

nerischen Voraussetzungen erfüllt sind. La décision de la dernière instance cantonale peut faire l'objet

Abs. 3 d'un recours de droit administratif devant le Tribunal fédéral.

Flugfelder dürfen nur in Nutzungszonen erstellt werden, die

den Eigenheiten der Flugbetriebe Rechnung tragen und im or- Danioth, Berichterstatter: Hier kommen wir zum Pièce de

dentlichen Planungsverfahren erlassen worden sind. Das résistance. Wie ich bereits ausgeführt habe und wie Herr Bun-

Bundesamt wirkt an der Nutzungsplanung mit despräsident Ogi Ihnen drastisch dargelegt hat, prallen hier

Navigation aérienne. Loi. Modification 128 11 mars 1993

die Kompetenzen des Bundes (aufgrund der Zuständigkeit für nach Auffassung der Minderheit die primäre Zuständigkeit,

die Luftfahrt) und der Kantone (aufgrund der Zuständigkeit für insbesondere auch die raumplanerische, beim Kanton und

die Raumplanung) legitimerweise aufeinander. Wir haben den Gemeinden liegen bzw. verbleiben. Im Spannungsfeld

also den Auftrag erteilt, abzuklären, ob eine Optimierung die- zwischen Artikel 22quater der Bundesverfassung, welcher die

ser Verfahren zur Vermeidung von Kompetenzkonflikten bei- Raumplanung den Kantonen zuweist, und Artikel 37ter der

tragen kann. Darum ging es uns. Es war sicher nicht die Ab- Bundesverfassung, welcher die Luftfahrt zur Bundessache er-

sicht der Kommission, und zuallerletzt jene ihres Präsidenten, klärt, müsse man aus föderalistischen Ueberlegungen die

bewusst die Kompetenzen der Kantone für die vom EVED kon- Waagschale zugunsten der Kantone neigen. Die Flugfelder

zessionierten Flugplätze einzuschränken. seien nicht im gesamtschweizerischen Interesse, was allein

Ich nehme zu allen Artikeln gesamthaft Stellung. eine Bundeskompetenz rechtfertigen würde.

Juristisch definiert als Flughäfen (Art. 37a) wurde uns nun ein Nun darf man aber nicht übersehen, dass auch die Flugfelder

entsprechender Verfahrensvorschlag gemacht Dieser Vor- im gesamtschweizerischen Interesse liegen - ich glaube,

schlag - er entspricht übrigens dem Mehrheitsantrag - sieht diese zentrale Feststellung ist von Herrn Bundespräsident Ogi

ein neues, zweistufiges Verfahren vor, in dem dem eigentli- gemacht worden -, und zwar aus verschiedenen Gründen:

chen Konzessionsverfahren ein Vorprüfungsverfahren vorge- Diese Flugfelder machen immerhin - ich muss diese Zahl ak-

schaltet wird, das sich im wesentlichen an Artikel 3 des Bun- zeptieren - 90 Prozent der gesamten Luftfahrtinfrastruktur un-

desbeschlusses betreffend Bewilligungsverfahren für Eisen- seres Landes aus. Für 90 Prozent der schweizerischen Luft-

bahn-Grossprojekte hält fahrtinfrastruktur wären also, wenn Sie jetzt dem Minderheits-

Als Unbedenklichkeitszeugnis für diesen Eisenbahnbe- antrag Küchler zustimmen würden, primär die Kantone zu-

schluss kann ich Ihnen in Erinnerung rufen, dass dieser Be- ständig.

schluss seinerzeit - übrigens in starker Mitarbeit unseres ge- Ausserdem ist der Bund unbestreitbar zuständig für die luft-

schätzten verstorbenen Kollegen, Max Affolter selig - in der fahrtspezifischen Belange, sowohl für das Anlegen als auch

Kommission diese Form erhalten hat, also ganz sicher kein fö- für den Betrieb der Felder. Diese luftfahrtspezifischen Be-

deralismusfeindliches Gesetzesprojekt darstellt Dieses Vor- lange - vielleicht kommen wir darauf bei einzelnen Beispielen

verfahren ist nämlich innert gesetzlich festgelegten Fristen noch zu sprechen - lassen sich nicht säuberlich von raumpla-

durchzuführen und abzuschliessen. nerischen Fragen trennen, wie das die Praxis gezeigt hat, und

Von der Sache her, insbesondere was die Zuständigkeiten be- hier ist des Pudels Kern in der Auseinandersetzung. Hier

trifft, deckt sich der Vorschlag in etwa mit demjenigen des Bun- scheint mir der Grund für die unterschiedliche Beurteilung zu

desrates, mit der Ausnahme, dass hier ein zweistufiges Verfah- liegen.

ren durchgeführt werden soll. Ich glaube, Herr Bundespräsi- Zwei parallele Verfahren, eines auf Kantons- und eines auf

dent Ogi wird es dann selber erklären. Selbstverständlich ist Bundesebene, trügen zu Kompetenzschwierigkeiten, Streitig-

die Verwaltung davon nicht begeistert, aber meiner Meinung keiten und zu den bekannten Verzögerungen bei.

nach hat diese Zweistufigkeit auch Vorteile. Wir haben eine Liste erhalten, also jenefür die Bewilligung des

Anders verhält es sich mit den vom Bundesamt für Zivilluftfahrt neuen Drehfunkfeuers in Trasadingen, eine ganze Liste von

zu bewilligenden Flugplätzen, juristisch definiert als Flugfelder Verfahren querdurch alle kantonalen Instanzen hindurch. Das

(Art 37b). Hier wurde uns keine Angleichung an das Eisen- kann ja nicht die Meinung sein. Das ist auch der Sinn und

bahnrecht, sondern eine gegenüber dem bundesrätlichen Zweck der verbesserten Vorlage des Institutes der Universität

Vorschlag völlig neue Verfahrens-und Zuständigkeitsordnung Bern.

unterbreitet Diese Vorschläge sind von Herrn Kollege Küchler Die Kompetenzstreitigkeit und die Verzögerung können nicht

übernommen und als förmliche Anträge eingereicht worden. im Interesse der Sache liegen, was niemand will, es sei denn,

Sie beinhalten eine Aenderung von Artikel 37 Absatz 2, eine es gehe um die Verhinderung von Ausbauten.

Neuformulierung von Artikel 37a, den Einschub eines zusätzli- Ausserdem: Der grösste Teil der fliegerischen Aktivitäten in

chen Artikels 37abis sowie die Neuformulierung von Artikel der Schweiz, wie z. B. die Flugausbildung, die Arbeits- und

37b. Das sieht etwas kompliziert aus, aber ich glaube, wenn Rettungsfliegerei, der gewerbsmässige Charterverkehr mit

man der Reihe nach vorgeht, ergibt sich eine klare Regelung. kleineren Flugzeugen sowie der Flugzeugunterhalt in lizen-

In der anschliessenden, engagierten Diskussion ging es vor zierten Betrieben, findet auf unseren Flugfeldern statt. Die

allem um die primären Zuständigkeiten bei der Konzessionie- schweizerische Luftfahrt ist natürlich auf diese Infrastruktur an-

rung bzw. Bewilligung von Flugplätzen. Das bundesrätliche gewiesen.

Konzept sieht - u. a im Hinblick auf Artikel 37ter der Bundes- Zu den Flugfeldern würden z. B. Flugplätze wie Lugano oder

verfassung, welcher die Luftfahrt zur Sache des Bundes er- Locamo, Altenrhein, Ecuvillens, Porrentruy, aber auch die für

klärt - die primäre Zuständigkeit für die Bewilligung von Flug- die Rettungsfliegerei wichtigen Helikopterbasen Zermatt, Un-

plätzen bei den Bundesbehörden vor. tervaz oder die Rega-Basis Gossau/St Gallen gehören. Ich

Diese Zuständigkeit würde unter anderem eine gesamt- glaube, bei solchen Infrastrukturanlagen zu behaupten, sie lä-

schweizerisch einheitliche Flugplatz- und Luftfahrtpolitik ge- gen nicht im nationalen Interesse, hiesse doch die realen Ge-

währleisten und insbesondere auch die wesentlichen raum- gebenheiten verkennen.

planerischen Belange umfassen. Die raumplanerischen Be- Aus diesen Gründen hat sich die Kommission - ich gebe es

lange müssten also in die gesamtschweizerische Flugplatzpo- zu - knapp, nämlich mit Stichentscheid des Präsidenten, für

litik integriert werden. die Lösung der Variante Uni Bern (Zimmerli) entschieden, was

Für die konzessionierten Flugplätze - also Zürich, Basel, die Flughäfen anbetrifft, hingegen für die grundsätzliche Auf-

Genf - war diese Zuständigkeitsordnung in der Kommission fassung des Bundesrates, was die Flugfelder anbetrifft. Ich

unbestritten. Hier drehte sich die Diskussion in erster Linie um glaube, dass das nicht nur eine gerechte, salomonische Ver-

die Frage, ob das vorgeschlagene zweistufige Verfahren der teilung der Abstimmungsgunst darstellt, sondern dass sie

Sache angemessen sei. Vom Bundesrat und von der Verwal- sachlich ausgewiesen und gerechtfertigt ist und diesen ele-

tung wurde geltend gemacht, dass es nicht darum gehe, neue mentaren Anforderungen Rechnung trägt

Grossflughäfen zu errichten, sondern in erster Linie Anpas- In diesem Sinne möchte ich Ihnen vorschlagen, in beiden Fäl-

sungen an den bestehenden Flugplätzen vorzunehmen oder len den Mehrheiten zuzustimmen. Sie haben nämlich sicher

allenfalls ohne bauliche oder betriebliche Aenderungen einen festgestellt, dass auf der Fahne die Minderheiten immer mit

bewilligten Flugplatz (Flugfeld) in einen konzessionierten unterschiedlichen Namen vertreten sind, so dass Sie jedesmal

Flugplatz (Flughafen) überzuführen. Dafür sei das vom Bun- eine andere Mehrheit befürworten. Damit versetzen Sie nicht

desrat vorgeschlagene einstufige Verfahren sachgerechter, jedesmal die gleichen Mitglieder in die Minderheit, sondern

insbesondere wenn man in Rechnung stelle, dass das Verfah- wir haben hier wechselnde Mehrheiten und Minderheiten. Das

ren für Flughäfen sinngemäss auch für die Errichtung und ist ein weiteres Indiz dafür, dass die Vorschläge der Mehrheit

Aenderung von Flugsicherungsanlagen gelte. eben nicht so schlecht sind.

Bei den bewilligten Flugplätzen, den Flugfeldern, stand hinge- In diesem Sinne schlage ich Ihnen zum Abstimmungsverfah-

gen die Zuständigkeitsordnung im Vordergrund. Hier soll ren vor, Herr Ständeratspräsident, dass wir uns in der Abstim-

11. März 1993 129 Luftfahrtgesetz. Aenderung

mungsreihenfolge zuerst mit den Grundsätzen in den Artikeln nungsentscheide die Hoheit bei den Kantonen verbleiben soll.

37 und 37a bzw. 37b auseinandersetzen und allenfalls die Der Kanton Jura und der Kanton St. Gallen machen ähnliche

Eventualanträge Küchler in einer zweiten Abstimmung behan- Vorbehalte zugunsten der Raumplanungshoheit der Kantone.

deln, zumal diese Anträge der Kommission nicht vorgelegen Nach dem Antrag der Minderheit sieht Artikel 37b bei Flugfel-

haben. Ich möchte also zu diesen Eventualanträgen Küchler dern vor, das Bundesamt für Zivilluftfahrt über die rein luft-

erst Stellung nehmen, wenn sie begründet sind. fahrtspezifischen Belange, den Kanton jedoch über die ande-

Ich möchte Sie jetzt bitten, die Sprecher der Minderheiten zu ren Belange entscheiden zu lassen. Offensichtlich haben die

Artikel 37 bzw. Artikel 37a und 37b Stellung nehmen zu lassen. Befürworter einer völlig freien Luftfahrt Angst vor Absatz 3 ge-

mäss Antrag der Minderheit, welcher vorschreibt, dass Flugfel-

Küchler, Sprecher der Minderheit: Ich möchte darauf hinwei- der nur in Nutzungszonen erstellt werden dürfen, die den Ei-

sen, dass Artikel 37 eigentlich zurückgestellt werden sollte, bis genheiten der Flugbetriebe Rechnung tragen und im ordentli-

wir über die Artikel 37a und 37b entschieden haben. Der Artikel chen Planungsverfahren erlassen worden sind. Es wird be-

37 hängt mit diesen nachfolgenden Artikeln zusammen, und fürchtet, dass damit jeder Ausbau verhindert werden könnte.

der Minderheitsantrag dazu entfällt je nachdem. Darum geht es aber überhaupt nicht, denn viele Flugfelder be-

Zu Artikel 37a hat der Herr Kommissionspräsident als Vertreter stehen ohnehin schon. Hingegen soll mit den neuen Bestim-

der Mehrheit bereits gesprochen. Ich kann also auf weitere mungen lediglich das Bewilligungsverfahren für die kommer-

Ausführungen verzichten und möchte einfach darauf hinwei- ziellen Helikopterlandeplätze, die z. B. direkt neben einem Spi-

sen, dass wir ja im Bund diverse Bewilligungsverfahren haben, tal oder neben einem ruhigen Wohnquartier zu liegen kom-

sei es bei den Nationalstrassen, sei es bei den Eisenbahnen, men sollen, in die Kompetenz der Kantone, der Gemeinden,

bei der Schiffahrt usw. oder eben bei der Luftfahrt. Alle diese also der betroffenen Regionen, gelegt werden. Die Kantone

Verfahren wurden seinerzeit unabhängig voneinander gesetz- sind sicher nicht systematisch gegen eine Verweigerung sol-

lich ausgestaltet und sind inzwischen praktisch unübersicht- cher Flugfelder.

lich geworden. Deshalb hat auch die Verwaltungskontroll- Wir müssen auch wissen, dass im Hintergrund der Bestim-

stelle des Bundesrates der Universität Bern den Auftrag erteilt, mungen der Verwaltung Bundesgerichtsentscheide stehen,

sie solle einmal untersuchen, ob zwischen den zahlreichen vor allem ein Bundesgerichtsentscheid vom 4. Juli 1979, in

Bewilligungsverfahren eine Koordination oder eine Harmoni- welchem es heisst: «Die Kantone sind somit befugt, den

sierung hergestellt werden könne. Standort eines Flugfeldes auf seine Vereinbarkeit mit den von

Diesen Auftrag hat die Universität Bern erfüllt. Sie ist zum ihnen anzuwendenden Raumplanungsnormen zu prüfen.»

Schluss gekommen, dass auch im Zusammenhang mit der Diese Bundesgerichtsentscheide sind dem Bundesamt ein

Luftfahrt durchaus eine Koordination mit dem von uns jüngst Dorn im Auge. Deshalb möchte es eine neue Formulierung,

beschlossenen Bewilligungsverfahren für Eisenbahn-Gross- wonach es unabhängig von der Raumplanungshoheit der

projekte hergestellt werden könnte. Deshalb scheint es zweck- Kantone auch über Flugfelder entscheiden könnte.

mässig zu sein, dass wir nicht bei der ersten Anwendungs- Kurzum, der von der Minderheit vorgeschlagene Artikel 37b

möglichkeit etwas völlig anderes statuieren als das, was von vermag sowohl den Interessen der Kantone als auch den Inter-

dieser Kommission oder Expertengruppe ausgearbeitet essen des Bundes voll und ganz zu genügen. Er schreibt den

wurde. So viel zur Vorbemerkung. Kantonen vor, ein konzentrierteres Verfahren zu schaffen, in

Nun komme ich zu Artikel 37b. Der Artikel 37b bezieht sich also dem sämtliche Belange geprüft werden müssen und das alle

nicht auf die öffentlichen Flugplätze, sondern auf die soge- übrigen Bewilligungen überflüssig macht. Doppelspurigkei-

nannten Flugfelder. Diese haben ja grosse Bedeutung, vor al- ten fallen also künftig weg. Es gibt nur noch ein Verfahren auf

lem für die Helikopterlandeplätze. Letztere dienen aber wie- Bundesebene, das sich auf die luftfahrtspezifischen Belange

derum weitestgehend rein privaten Interessen, eventuell loka- beschränkt; das kantonale Verfahren andererseits deckt alle

len oder höchstens regionalen Interessen. Sie dienen vor al- weiteren Belange ab. Beide Verfahren aber zielen auf grösst-

lem für Heli-Skiing, Transportflüge für Bauarbeiten, Touristik- mögliche Konzentration hin, d. h. auf ein Verfahren und einen

flüge usw. Von der Verwaltung wurde zwar die Notwendigkeit Entscheid sowie ein einheitliches Rechtsmittel oder einen ein-

der neuen Bestimmung wie folgt umschrieben: «Wiederher- heitlichen Rechtsweg.

stellen der verfassungsmässigen Führungsrolle des Bundes Deshalb möchte ich Ihnen beliebt machen, das Konzept der

bei der Formulierung und Umsetzung einer gesamtschweize- Minderheit zu bejahen, d. h., bei Artikel 37a der Mehrheit und

rischen Luftfahrtinfrastruktur-Politik.» bei Artikel 37b der Minderheit zuzustimmen.

Der Bund oder konkret das Bundesamt für Zivilluftfahrt soll

weitestgehend allein über solche Flugfelder entscheiden kön-

nen. Die verfassungsmässigen Kompetenzen der Kantone im Gadient, Sprecher der Minderheit: Artikel 37a in der Mehr-

Bereich der Raumplanung sollen für alle Flugplätze, also auch heitsfassung bildet ein integrierendes Ganzes mit Artikel

für die Flugfelder, praktisch ausgeschaltet werden. 37abis. Wenn Sie also bei Artikel 37a der Minderheit folgen, ist

Ich persönlich meine, dass bei den Flugfeldern die Federfüh- in der Folge gemäss Minderheitsantrag Artikel 37abis zu strei-

rung für die Bewilligung den Kantonen übertragen sein sollte, chen. Dies in formeller Hinsicht.

im Gegensatz zu den Flughäfen, die eben von nationalem In- Die Artikel 37a und 37b beziehen sich auf das Verfahren, aber

teresse und die auch für unsere Swissair und Crossair von Regelung und Ausgestaltung dieser Verfahrensfrage sind von

grosser Bedeutung sind. Dort soll die Federführung selbstver- grundlegender Bedeutung. Es geht um die Gewährleistung

ständlich beim Bund liegen, wie wir das im Artikel 37a geregelt der Führungsrolle des Bundes in der Luftfahrtpolitik und bei

haben wollen. der Umsetzung der Luftfahrtinfrastruktur. Diese Frage gilt es

Es ist daher wenig sinnvoll, den Kantonen in bezug auf die zu beantworten.

Flugfelder die Raumplanungshoheit zu beschneiden oder zu Nach Entwurf des Bundesrates und Beschlussdes Nationalra-

beschränken. Die Vorhaben stehen eben nicht im gesamt- tes wird in Artikel 37a für die öffentlichen Flugplätze, d. h. für

schweizerischen Interesse. Vielmehr ist es aus föderalisti- die Flughäfen, die Bewilligungsregelung aus dem Eisenbahn-

schen Gründen angezeigt, hier, wo es auch primär um raum- recht übernommen. Es besteht danach ausschliessliche Bun-

planerische Belange geht, die Bewilligungskompetenz deszuständigkeit.

schwergewichtig den Kantonen zu übergeben und die Kom- Die Minderheit beantragt Ihnen, dem Nationalrat zu folgen und

petenz des Fachamtes des Bundes auf die luftfahrtspezifi- damit die Tatsache zu bekräftigen, dass die Sicherstellung ei-

schen Belange zu beschränken. Dies wurde denn auch im ner ausreichenden Infrastruktur für die Luftfahrt im nationalen

Laufe des Vernehmlassungsverfahrens, das auf Wunsch un- Interesse liegt und somit primär eine nationale Aufgabe sein

serer Kommission im nachhinein durchgeführt wurde, von ei- muss: Einfache und beförderliche Verfahrensabläufe, einheit-

ner stattlichen Anzahl von Kantonen gewünscht. liche Zuständigkeiten, ein auf das wirklich Nötige begrenzter

So wurde zu Artikel 37b von den Kantonen Appenzell Ausser- Rechtsschutz auf dem Nenner der Rechtsstaatlichkeit - Ent-

rhoden, Aargau, Thurgau, Obwalden, Solothurn, Zürich usw. scheide der Bundesverwaltung im Infrastrukturbereich sollen

ausdrücklich gewünscht, dass in bezug auf die Raumpla- letztinstanzlich durch den Richter überprüft werden können -

Navigation aérienne. Loi. Modification 130 11 mars 1993

prägen das Konzept. Das Rechtsschutzinteresse der Betroffe- Ausweitung seiner Kompetenzen drückt, und sie zeigen, wenn

nen bleibt gewahrt. man diese Erfahrungen in die Zukunft projiziert, auf welche

Die Minderheit hält dafür, dass das zweistufige Verfahren, wie Weise nunmehr Kantone und Gemeinden in ihren hoheitli-

es in Artikel 37afür öffentliche Flugplätze gemäss dem Modell chen Kompetenzen - in der Raumplanung und im Umwelt-

der Uni Bern - das sich als Mehrheitsantrag auf der Fahne fin- schutz-unter die Bundesräder geraten sollen.

det - festgelegt werden soll, unangemessen ist Ein derart In verfassungsrechtlicher Hinsicht wird die Bundeskompetenz

komplexes zweistufiges Verfahren kompliziert die Sache, statt für Flughäfen, welche dem öffentlichen Verkehr dienen, ge-

sie zu vereinfachen. Das Modell erscheint als überdimensio- mäss Artikel 37a nicht bestritten. Hier geht es um nationale In-

niert. Die Vernehmlassung hat zudem ergeben, dass das Kon- teressen und internationale Bezüge. Trifft dies für Flugfelder

zept des Bundesrates demgegenüber von den Kantonen ge- zu, kann man ja das Verfahren der Umklassierung-zu Flughä-

stützt wird. fen - ohne weiteres einleiten, wie es jetzt zum Beispiel für den

Es geht keineswegs darum, dass in der Schweiz neue Flughä- Flugplatz Agno im Gang ist

fen errichtet werden sollen. Es geht vielmehr darum, dringlich Von Seiten des Bundesrates und der Verwaltung wird nun be-

nötige Anpassungen bei bestehenden Anlagen zu realisieren, hauptet-dies geschah in der vorberatenden Kommission un-

und das innert nützlicher Frist Auch sollten die raumplaneri- seres Rates mit beredten, ja beschwörenden Worten -, auch

schen Erfordernisse bei den Flugplätzen, aber auch bei den Planung und Erstellung von Flugfeldern müssten in eine ge-

Flugsicherungsanlagen abschliessend durch den Bund ge- samtschweizerische Flugplatzpolitik eingebettet sein. Auch

prüft werden können, wie das im übrigen durch die aktuelle sie gehörten alle samt und sonders in den nationalen Inter-

Rechtsprechung durchaus bestätigt und zum Ausdruck ge- essenbereich.

bracht wird. Die angestrebte Klarstellung ist aber erwünscht Ich kann dem nicht beipflichten, denn in der Mehrzahl der

Wir beschreiten also keinen neuen Weg, sondern bestätigen Fälle stimmt diese Sicht der Dinge ganz und gar nicht Flugfel-

damit lediglich die Gerichtspraxis. der, vor allem Helikopterflugfelder, dienen oft überwiegend

In diesem Sinne bitte ich Sie, bei Artikel 37a der Minderheit zu-

privaten, wohl auch berechtigten, aber doch privaten Inter-

zustimmen. essen. Nebst Flügen für Baumontagen und Schulung werden

Es sei mir im Rahmen dieser Gesamtdebatte zu diesen Be- Alpenrundflüge, Heli-Skiing-Flüge, Hochzeitsflüge, Vergnü-

stimmungen eine Bemerkung zu Artikel 37b gestattet: Nach- gungsrundflüge als Wettbewerbspreise usw. abgehalten. An

dem man bei Artikel 37a mit der gefundenen Lösung wird le- solchen Flügen besteht kein öffentliches, jedenfalls sicher

ben können, muss man wissen, dass es bei Artikel 37b um die kein öffentlich-nationales Interesse. Deshalb müssen hier die

ganz entscheidende Frage geht, ob eine gesamtschweizeri- Anliegen der Raumplanung gemäss deren föderalistischer

sche Flugplatzpolitik überhaupt gewährleistet werden soll. Ich Ordnung, abgestützt auf Artikel 22quater BV, im Vordergrund

glaube nicht, dass man diese Frage herunterspielen und ein- stehen und nicht die rein luftfahrtrechtlichen.

fach auf die Heli-Flugplätze verweisen darf, sondern dass da Auch Ueberlegungen zur Sache und zum Verfahren führen

einiges mehr zur Debatte steht. Der Bundesrat sei mit diesem zum selben Schluss. Die Auswirkungen von Flugfeldern auf

Regelungsvorschlag zu weit gegangen, meinte Herr Büttiker ihre Umgebung, gerade in dicht besiedelten Gebieten und

in der Eintretensdebatte. Dazu ist zu bemerken - und das sei Kantonen wie im Aargau, erfordern unbedingt, dass die for-

mein ausschliesslicher Hinweis -, dass die schweizerische melle und materielle Koordination des Verfahrens nicht beim

Luftfahrtinfrastruktur zu 90 Prozent aus solchen Flugfeldern Bund - da keine nationalen Interessen im Spiele sind -, son-

besteht und die Kantonalisierung der Flugplatzpolitik in die- dern bei den Kantonen liegt

sem wichtigen Bereich schon mit Blick auf diese Tatsache Was heisst Kompetenz des Bundes? Das heisst Verfahrenslei-

nicht festgeschrieben werden kann und darf. tung und Koordinationskompetenz beim Bund, d. h. beim

Eine gesamtschweizerische Luftfahrt- und Flugplatzpolitik ist Bundesamt für Zivilluftfahrt. Dieses ist eine ausgesprochen

unabdingbar. Ich erinnere an die überzeugenden Ausführun- sachbezogen ausgerichtete SpezialVerwaltung, die primär na-

gen des Departementsvorstehers in der Eintretensdebatte. Es türlich ihren Interessen Nachachtung verschaffen will, unter

geht nicht darum, die Anliegen der Kantone zu missachten, Opferung anderer, ebenso berechtigter Anliegen.

und ich möchte dieser These dezidiert widersprechen. Das Die Erfassung bestehender und neuer Flugfelder, zunächst

entsprechende Verfahren gewährleistet den Einbezug der einmal in der Rieht- und Nutzungsplanung der Kantone und

Kantone. Aber es geht um die Koordination und um eine klare der Gemeinden, ist absolut notwendig und wichtig. Im Baube-

Zuständigkeitsregelung, die mir auch mit Blick auf die zur Dis-willigungsverfahren selber ist die Beurteilung von Erschlies-

kussion stehende territoriale Dimension unseres Landes ge- sungsfragen, von Nebennutzungen wie Flugplatzrestaurants

rechtfertigt scheint usw., ist die Einpassung in das Landschafts- und Ortsbild,

sind Lärmschutzfragen eine typische kantonale und kommu-

Loretan: Ich möchte meinen Beitrag zu dieser «Luftschlacht» nale Angelegenheit, bei deren Beurteilung auch die Bevölke-

zum Artikel 37b - zur Unterstützung des Minderheitsantrages rung nicht übergangen werden darf.

Küchler, wie ich das schon in meinem Eintretensvotum gesagt Die Fassung der Kommissionsminderheit zu Artikel 37b stellt

habe - aus spezifisch aargauischer, aber auch aus grundsätz- in ihren Absätzen 4 und 5 eine umfassende, saubere und

licher Sicht leisten. rasch machbare Interessenabwägung und Koordination

Der Kanton Aargau ist dicht besiedelt und Träger vieler Er- sämtlicher raumplanerischer Belange sicher. Für die luftfahrt-

schliessungsanlagen im nationalen Interesse-denken Sie an spezifischen Belange bleibt der verbindliche Entscheid des

die Strassen- und Eisenbahnverbindungen Ost-West, denken Bundesamtes für Zivilluftfahrt ausdrücklich vorbehalten. Dem-

Sie an die künftige «Bahn 2000», auch im abgespeckten Kleid, gegenüber ist die bundesrätliche Fassung, die darin vorgese-

denken Sie an den Huckepackkorridor Nord-Süd, denken Sie hene Verfahrensordnung, nicht geeignet, die verschiedenen

an die Neat-Zubringerstrecken, um nur die wichtigsten zu Anliegen angemessen zu berücksichtigen und rasch und effi-

nennen. zient zu einer koordinierten Gesamtbeurteilung zu führen.

Der Kanton Aargau ist mit solchen Erschliessungsanlagen Weshalb nicht? Vorab einmal deshalb, weil das Bundesamt für

wahrlich reich gesegnet und daher an einer Lösung, welche Zivilluftfahrt in einem ersten, wohl entscheidenden und alles

die Kompetenzen der Kantone gemäss Bundesverfassung be- Weitere präjudizierenden Schritt mit seinen Flugsicherheitsex-

achtet, sehr stark interessiert In verschiedenen hängigen Ver- perten über Standort, Grosse und Betriebsumfang eines Flug-

fahren - ich denke an die Konzessionserneuerung für den Re- feldes entscheiden kann, und zwar «nötigenfalls» unter Miss-

gionalflughafen Birrfeld, die Betriebserweiterung für das pri- achtung der raumplanerischen Anliegen der Gemeinde und

vate Helikopterflugfeld Würenlingen und den Ausbau eines in- des Kantons, denen nur ein Anhörungsrecht zusteht (Abs. 3

ternationalen Heli-Reparaturstützpunktes ausserhalb des und 4 der bundesrätlichen Fassung).

Baugebietes in Holziken - ist der Kanton Aargau mit dem Bun- Anschliessend, in einem zweiten, zeitlich nachgestaffelten

desamt für Zivilluftfahrt in grosse Meinungsverschiedenheiten Verfahren, kommt dann noch die Baubewilligungsprozedur

geraten. nach kantonalem Recht mit dem ganzen Rechtsschutz. Die-

Die Folgerungen daraus zeigen klar, warum der Bund jetzt auf ses zweistufige, zeitlich hintereinander gestaffelte Verfahren

11. März 1993 131 Luftfahrtgesetz. Aenderung

wird zu enormen Schwierigkeiten, Leerläufen und Kompetenz- 3. Baubewilligung der nach kantonalem Recht zuständigen

streitereien führen. Behörde.

Dieses Verfahren ist nicht gut angelegt und untauglich. Es Wer den Würgegriff des Bundes bei der Erstellung eines Flug-

scheint mir, man wolle in der Bundesverwaltung nicht gerne feldes in der Praxis erlebt hat wie wir im Fall Kestenholz, stimmt

Kenntnis von Lösungen in anderen, auch wichtigen Sachbe- für ein minimales Mitentscheidungsrecht von betroffenen Ge-

reichen nehmen, die durchaus mit denjenigen aus dem eige- meinden, Regionen und Kantonen, also für die Minderheit.

nen «Laden» vergleichbar sind. Ich möchte Ihnen beliebt machen, dem Konzept Zimmerli,

Ich denke an das Waldgesetz. Was die Minderheit vorschlägt, dem Konzept der Uni Bern (Modell Uni Bern), zuzustimmen,

entspricht nämlich der Verfahrens- und Koordinationsord- bei Artikel 37a mit der Mehrheit und bei Artikel 37b mit der Min-

nung des neuen Waldgesetzes, welches bekanntlich das Ver- derheit zu stimmen.

fahren gemäss Raumplanungsgesetz als Leitverfahren fest-

legt, wie wir es auch für dieses Gesetz in bezug auf die Flugfel- Cavelty: Ich möchte nicht fachtechnisch sprechen, sondern

der vorschlagen. Im Waldgesetz ist in diesem Leitverfahren die nur in wenigen Sätzen zur grundsätzlichen Frage einige Ge-

bundesrechtlich zu erteilende, heikle Rodungsbewilligung danken äussern: Wir reden in letzter Zeit in unserem Rat und

eingebettet draussen in der Schweiz ständig von Deregulierung, d. h. von

Abschliessend wiederhole und betone ich: Gerade weil bei einer notwendigen Befreiung der Wirtschaft von unnötigen

Flugplätzen allgemein der Koordinationsbedarf ausserordent- Fesseln, von Gemeindevorschriften, Kantonsvorschriften und

lich hoch ist, muss bei Anlagen, die nicht im nationalen Inter- Bundesvorschriften. Zu den besonderen Schwierigkeiten in

esse liegen, also bei Flugfeldern, die Führung des Verfahrens diesem Zusammenhang ist gerade das Gestrüpp der Vor-

in der Hand des Kantons liegen und nicht beim Bund. Dies ver- schriften zu zählen, und zwar soweit sie ineinandergreifen, so-

langt auch die neuere bundesgerichtliche Rechtsprechung. lange sie das gleiche Thema und das gleiche Objekt betreffen.

Allein das kantonale Bewilligungsverfahren gemäss Raumpla- Wenn wir dem Prinzip der Deregulierung treu bleiben wollen,

nungsgesetz (RPG) ist in der Lage, alle relevanten Aspekte müssen wir bei Artikel 37a im Sinne der Kommissionsminder-

umfassend zu würdigen und zu koordinieren. Je mehr man heit stimmen. Es geht darum, dass die Führungsrolle des Bun-

sich mit der Materie auseinandersetzt, desto deutlicher wird, des bei der Formulierung und Umsetzung einer umfassenden

dass die vom Bundesrat vorgeschlagene Lösung nicht nur ge- Luftfahrt- und Infrastrukturpolitik erhalten bleibt bzw. gestärkt

gen die Verfassung verstösst, sondern auch sachlich und ver- wird. Es geht um die Schaffung von klaren und unmissver-

fahrensmässig unzweckmässig ist. ständlichen Zuständigkeiten, um das Vermeiden eines Durch-

Deshalb ersuche ich Sie dringend, der Kommissionsminder- einanders. Das ist der erste Grund für meine Stellungnahme.

heit zuzustimmen, und sei es letztlich nur, um eine Differenz Der zweite Grund: Man sollte vermeiden, eine Betroffenheits-

zum Nationalrat zu schaffen, damit die Probleme nochmals gesetzgebung zu schaffen. Wenn jene, die direkt betroffen

gründlich ausgeleuchtet werden können. sind, das entscheidende Wort haben, kommt es nicht gut her-

aus. Das ist ein Prinzip, das wir schon verschiedentlich prokla-

Büttiker: Ich habe in der Eintretensdebatte gesagt, dass wir miert haben und doch, wenn es darum geht, immer wieder ver-

uns bei Artikel 37 wiedertreffen, und Artikel 37 ist Philippi. gessen.

Der Vorschlag des Bundesrates zu Artikel 37b über die Erstel- Vielleicht stehen gerade meine beiden Vorredner bzw. ihre Re-

lung von Flugfeldern ist schlicht und einfach nicht föderalis- gionen in einer gewissen Betroffenheit, und sie haben aus ver-

musverträglich. Denn alle wesentlich in Betracht fallenden ständlichen Gründen in diesem Sinne gesprochen. Aber ich

Faktoren werden ausschliesslich durch den Bund beurteilt glaube, man muss doch das grössere Ziel vor Augen haben.

und auch durch ihn entschieden, obwohl die Erstellung von Das grössere Ziel kann nicht sein, dass man den Schwarzen

Flugfeldern nicht im gesamtschweizerischen Interesse liegt, Peter einfach von einer Region an die andere reicht, von einem

somit nicht Bundessache ist, sondern eher in den Privatbe- Kanton an den anderen, so dass schliesslich nichts mehr zu-

reich gehört. stande kommt. Das ist auch nicht der Sinn des vielzitierten und

Wir wollen keine Kirchturmpolitik betreiben. Aber wenn ich als wieder einmal bemühten Föderalismus. Föderalismus ist

Gemeindepräsident zur Kenntnis nehmen muss, dass die Be- nach meiner Meinung nicht ein Ziel, sondern ein Mittel, das

willigung für einen privaten Helikopterlandeplatz von Bern er- Ziel zu erreichen; das dürfen wir auch hier nicht vergessen.

teilt wird, dann hört es auf! Ein Eingriff in die den Kantonen zu-

stehende Raumplanungshoheit ist deshalb sachlich nicht an- Bloetzer: Ich bin ein überzeugter Föderalist und Verfechter

gezeigt Im Gegensatz zum zentralistischen Lösungsansatz des Subsidiaritätsprinzips. Und ich halte dafür, dass diesen

des Bundesrates verlangt die Minderheit bei Artikel 37b, dass Grundsätzen wenn möglich immer nachzuleben ist

Bewilligungsverfahren für die Erstellung von Flugfeldern Im vorliegenden Fall halte ich es allerdings für falsch, wenn wir

schwergewichtig in den Zuständigkeitsbereich der Kantone für die Flughäfen einerseits und für die Flugfelder anderseits

zu transferieren sind. Um die Fachkompetenz mit einzubezie- unterschiedliche Kompetenzen schaffen. In der Luftfahrt

hen, ist eine Mitwirkung des Bundesamtes für Zivilluftfahrt er- drängt sich eine Konzentration beim Bund aus sachlichen

wünscht Nur muss sich diese Mitwirkung auf die luftfahrtspe- Gründen auf. Es geht darum, Voraussetzungen zu schaffen,

zifischen Belange beschränken. Ueber die bundesrechtliche damit die Sicherheit in der Luftfahrt generell, und zwar für das

Bewilligung soll das Bundesamt für Zivilluftfahrt allerdings ver- ganze Land, gewährleistet werden kann. Es geht auch darum,

bindlich und abschliessend entscheiden. Ohne eine luftfahrt- dass der Bund seine Führungsrolle in der Förderung der Luft-

rechtliche Bewilligung ist die Erstellung eines Flugfeldes nicht fahrt im Interesse der Wirtschaft im allgemeinen und des Tou-

möglich. rismus im besonderen wahrnehmen kann.

Das Bundesgericht hat zudem im Fall des Flugfeldes Kesten- Bei der Lösung dieser Frage müssen wir im Interesse eines

holz eindeutig entschieden, dass Flugfelder nur in besonde- beförderlichen Verfahrens bestrebt sein, Kompetenzvermi-

ren Nutzungszonen erstellt werden dürfen. Diese Tatsache ga- schungen zwischen Bundes- und Kantonsbehörden, also

rantiert, dass für die Standortfestlegung eines Flugfeldes nur Doppelspurigkeiten, zu vermeiden. Wir müssen im weiteren

ein rechtsstaatliches und demokratisches Verfahren in Frage klar dafür sorgen, dass die erstinstanzliche Zuständigkeit an

kommen kann. Alle anderen als die luftfahrtspezifischen Be- einem Ort ist. Selbstverständlich muss man bei dieser Lösung,

lange sind gemäss Artikel 37b Absatz 4 somit stufengerecht im die wir als Kommissionsminderheit vorschlagen, sicherstel-

Rahmen des kantonalen Baubewilligungsverfahrens zu prü- len, dass die Anliegen der Kantone und der Gemeinden voll in

fen und zu entscheiden. das Verfahren einbezogen werden. Das ist auch sichergestellt.

Die Minderheit schlägt also für die Erstellung eines Flugfeldes Aus all diesen Gründen mache ich Ihnen beliebt, für den Arti-

zu Recht eine föderalistische Lösung vor. kel 37a der Minderheit Gadient und im übrigen bei den Artikeln

1. Festlegung einer entsprechenden Nutzungszone im or- 37 und 37b der Kommissionsmehrheit zuzustimmen.

dentlichen Planungsverfahren;

2. luftfahrtrechtliche Bewilligung durch das Bundesamt für Zi- M. Reymond: J'aimerais simplement dire qu'on ne saurait me

villuftfahrt; soupçonner de ne pas être fédéraliste et pourtant, dans le cas

Navigation aérienne. Loi. Modification 132 11 mars 1993

particulier, je soutiens totalement le projet du Conseil fédéral um nämlich - das vermute ich - lokale touristische und andere

pour l'ensemble de l'article 37. Comme vous souhaitez, Mon- Interessen gegenüber den Interessen der ansässigen Bevöl-

sieur le Président, que nous ne nous exprimions que sur l'arti- kerung zu stärken.

cle 37 alinéa 2 et sur l'article 37b, c'est-à-dire la proposition de Diese 90 Prozent der Flugplätze, die kleine Flugplätze sind

la minorité Küchler qui va être votée j'aimerais dire ceci à son und unter Artikel 37b fallen, würden ja sicher nicht dazu die-

sujet. nen, irgendwelchen nationalen, innerschweizerischen Luftver-

Cette proposition ne résulte pas d'une demande des cantons. kehr aufzunehmen, sondern sie dienen ganz klar vorwiegend

Elle est l'expression d'un rejet, que je qualifie d'académique, privaten, touristischen oder anderen lokalen Interessen. Da

de la hiérarchie des compétences proposée par le Conseil fé- sind Helikopterflugplätze in den Gebirgsregionen gemeint,

déral. Dans un domaine tel que celui des transports, des priori- die natürlich eine starke touristische Komponente haben, aber

tés doivent cependant être établies. Celles-ci sont reconnues auch ähnliche Sportflugplätze, Aero-Club-Flugplätze, zum Teil

et admises par les collectivités publiques concernées et le pro- auch Flugplätze für Ausbildung.

jet du Conseil fédéral évite qu'elles ne présentent un caractère In diesem Falle nun die Raumplanungskompetenzen, die ge-

conflictuel. mäss Bundesverfassung den Kantonen zustehen, sozusagen

Deuxièmement, dans les domaines sensibles de la protection mit einem kühnen Federstrich einfach aufzulösen und die

de l'homme et de son environnement, le droit fédéral s'est Kompetenzverteilung Bund/Kantone in diesem Fall ganz un-

étoffé au cours des dernières années. Les normes applicables gleichgewichtig zum Bund zu verschieben, scheint mir nicht

à l'aviation sont rigoureuses, certainement les plus sévères du zulässig, denn das nationale Interesse bei diesen Flugplätzen

monde. Elles s'articulent autour d'un système de protection, ist eben sehr, sehr minim oder vielleicht gar nicht vorhanden.

basé sur la limitation des immixtions, qui génèrent des effets Da ist kein Bedarf nach zentraler Regelung dieser Flugplätze;

sur l'aménagement du territoire. L'action respective des can- das ist, wie wenn man sagen würde, man müsste die Feuer-

tons et de la Confédération, dans ce domaine, est ainsi réglée wehren zentral beim Bund regeln, weil es überall Feuerwehren

et déjà réglée, dirai-je, à satisfaction. En exigeant une autorisa- gibt: Die haben aber klar lokale Aufgaben, und so ist es auch

tion cantonale, voire communale, pour l'exploitation des bei diesen Flugfeldern.

champs d'aviation, on limite le rôle décisif de l'autorité fédé- Es geht eben wirklich um die Mitsprache der Betroffenen, und

rale, et étend de manière inutile celui des cantons et commu- da komme ich nun auch auf den 6. Dezember zurück. Wenn in

nes en matière d'aménagement du territoire. On ne voit pas les dieser Abstimmung etwas klargeworden ist, dann, dass das

raisons qu'il y aurait de donner aux communes une compé- Schweizervolk nicht zentralistische Regelungen will. Es hätte

tence que l'article 37ter de la Constitution fédérale attribue à la diese zwar fast in Kauf genommen, wegen eines erhofften wirt-

Confédération. schaftlichen Vorteils und wegen des allgemeinen Wunsches

Tout comme les routes de diverses catégories forment un ré- nach Oeffnung nach aussen, aber es hat das am Schluss nicht

seau utile et cohérent dans son ensemble, l'infrastructure aé- getan.

ronautique constitue un tout Vouloir accentuer le traitement Die Aengste, die zu diesem Nein geführt haben, waren ganz

différencié entre les aéroports d'une part, et les champs d'avia- stark die Aengste, von einer zentralen Gewalt überrollt zu wer-

tion d'autre part, revient à méconnaître le rôle de ces derniers den bei Sachen, die eigentlich nach dem Subsidiaritätsprinzip

qui est parfois plus important que celui de certains aéroports. ganz eindeutig in der lokalen Kompetenz liegen sollten: bei

Lugano-Agno, par exemple, plaque tournante de Crossair, est den Leuten selber, bei den Gemeinden und den Kantonen.

un champ d'aviation dont l'utilité publique saute aux yeux La Also kann man den 6. Dezember nun nicht dazu heranziehen,

Suisse ne compte que 10 aérodromes publics, Kloten et Coin- um in Artikel 37b eine Bundeskompetenz, fast über die Verfas-

trin compris, qui n'ont absorbé en 1991 qu'un peu plus de la sung hinaus, zu definieren.

moitié de tous les mouvements d'aéronefs. Ce sont les gares Zudem hat Herr Küchler eindrücklich dargelegt, dass ein ein-

principales du réseau aérien. Tous les autres aérodromes sont heitliches, konzentriertes und rasches Verfahren auch mit der

des champs d'aviation. Leur rôle est essentiel à l'instar des au- Variante der Minderheit möglich ist. Die ganze Angst vor zuviel

tres gares et stations du réseau ferroviaire. Ils assument une Bürokratie ist meiner Meinung nach also nicht gerechtfertigt.

desserte régionale souvent exclusive. Le Tessin, par exemple, Ich habe viel eher das Gefühl, wie ich schon eingangs gesagt

ne peut compter que sur des champs d'aviation pour ces liai- habe, dass es darum geht, die An- und Einsprüche der eige-

sons aériennes, il n'a pas d'aéroport. nen Bevölkerung hier via den Schreibtisch des Bundesamtes

La proposition de la minorité Küchler est-et je le dis très clai- zu umgehen, weil man wahrscheinlich denkt, dass man dort

rement-faussement fédéraliste. Les entraves insupportables gewisse Konzessionen leichter bekommt, als wenn man sie

qu'elle tente d'introduire sont à l'opposé de l'objectif de clarté sich in harter Ueberzeugungsarbeit lokal holen muss.

que veut le Conseil fédéral et que le Parlement se doit de sou- Das sind die Gründe, weshalb ich mich klar hinter die Minder-

tenir. heit Küchler stellen werde.

C'est dans ces sentiments que je soutiendrai la proposition Die Region Basel oder gar der Kanton Basel-Stadt sind von

présentée tout à l'heure par M. Gadient. De même, je soutien- diesem Artikel nicht wirklich betroffen; ich spreche nur als grü-

drai la proposition de la minorité Gadient aux articles 37a et ner Ständerat und als Befürworter der direkten Demokratie.

37abis.

Frick: Ich höre heute in der Diskussion, dass man mit dem

Plattner: Ich stelle mich ganz klar hinter den Antrag der Min- Glaubensbekenntnis des Föderalismus zwei völlig unter-

derheit Küchler, sowohl bei Artikel 37 wie bei Artikel 37b. schiedliche Lösungen begründen kann. Ich erkläre mir das al-

Es sind in dieser Debatte Worte von der Führungsrolle des lein aus der Tatsache, dass wir hier in einem doppelten Di-

Bundes, dem nationalen Interesse an einer Luftfahrt ge- lemmasind. Die Kernfrage, die wir am Schluss zu beantworten

braucht worden. Auch der 6. Dezember 1992 ist uns wieder haben, lautet: Soll der Kanton im gesamten Flugverkehrsbe-

einmal in Erinnerung gerufen worden. Ich kann das noch ver- reich dem Bund alle raumplanerischen Kompetenzen abge-

stehen, wenn man von den drei grossen Flugplätzen spricht ben müssen? Wenn wir diese Frage allein betrachten, müssen

oder allenfalls von den konzessionierten und Regionalflug- wir doch alle einverstanden sein, dass für kleine Flugfelder

plätzen wie Samedan oder Altenrhein oder Sitten. Obwohl ich und für Kleinstflugplätze die raumplanerischen Entschei-

auch dort meine Vorbehalte gegen diese grossen Worte dungskompetenzen beim Kanton verbleiben müssen. Aber

habe-es gibtschliesslich neben dem nationalen Interesse an das Dilemma liegt eben an einem ganz anderen Ort, wie ich er-

einem gut laufenden Luftverkehr auch noch ein nationales In- kenne.

teresse an einer geschützten Umwelt oder an einem ruhigen Einerseits haben wir die Flughäfen und andererseits die ande-

Schlaf und ähnlichem. Ich werde mich dazu bei Artikel 101 a ren Flugplätze (sogenannte Flugfelder). Nun besteht in der

noch kurzäussern, der die Subventionierung regelt. Schweiz keine saubere Zuordnung. Wir haben ganz wenige

Bei Artikel 37b allerdings scheinen mir diese grossen Worte Flughäfen, und die meisten öffentlichen Flugplätze-im heuti-

wirklich leere Worthülsen zu sein, die man da locker in den gen Sinn öffentlich -fallen unter die Kategorie der Flugfelder.

Ständerat hineinrollt, um damit eigentlich etwas zu erreichen, Das führt uns dazu, dass wir in einem Dilemma sind: Sollen wir

11. März 1993 133 Luftfahrtgesetz. Aenderung

nun auch für Flugplätze, die eine nationale Aufgabe haben, sich der Nationalrat bei Artikel 37a mit dem Antrag der Mehr-

wie z. B. Lugano-Agno, die raumplanerische Kompetenz beim heit, wenn er obsiegen sollte, auseinandersetzen muss.

Kanton belassen, genau so, wie wir sie beim kleinen Schu- Herr Büttiker erklärt, dass der Vorschlag des Nationalrates und

lungsfeld ohne Zweifel beim Kanton belassen wollen? der Kommissionsmehrheit zu Artikel 37b nicht föderalismus-

Das Dilemma ist darauf zurückzuführen, dass die Zuordnung verträglich sei, weil die Kantone nichts mehr zu sagen hätten.

nicht eindeutig ist und unter den Begriff «Flugfeld» auch Flug- Glauben Sie wirklich, dass ich persönlich einer solchen Lö-

plätze fallen, die dem nationalen und internationalen öffentli- sung zugestimmt hätte? Vielmehr wäre ich dann bei der Min-

chen Verkehr dienen. Sollen wir nun für alle Flugplätze die derheit. Aber diese Unterstellung trifft eben nicht zu. Ich weise

Kompetenz dem Bund übertragen - gleichsam das Kind mit nicht nur auf die Absätze 3 und 4 hin, wonach die Kantone an-

dem Bade ausschütten - und den Kantonen alle Kompetenz gehört werden. Ich weiss, dass das ein Anhörungsverfahren

wegnehmen? Die Situation ist - so meine ich - unbefrie- ist. Ich weise auch auf Absatz 5 hin, wonach über die baupoli-

digend. zeilichen Fragen in einem separaten Verfahren in den Kanto-

Der Entwurf des Bundesrates und der Antrag der Mehrheit nen entschieden wird.

wollen, im Sinne einer Verfahrensstraffung und Verfahrens- Und nun weise ich auf etwas hin, das verschiedene Redner

ökonomie, den Kantonen alle Kompetenz wegnehmen. Dieser falsch sehen, so auch Herr Frick, indem er sagt, die Mitspra-

Vorschlag bricht, indem er dem Kanton eine Raumplanungs- che der Kantone werde negiert. Sie werden es nachher beim

kompetenz wegnimmt und sie dem Bund überträgt, einen Eventualantrag von Herrn Küchlersehen.

Stein aus dem bisherigen System heraus, ohne dass ein grös- Zum Sachplan: Nehmen Sie bitte das Raumplanungsgesetz

seres Konzept definiert wird. Das Konzept der Universität Bern zur Hand. Dieses wird nicht ausser Kraft gesetzt. Es enthält un-

leuchtet ein. Im Entwurf des Bundesrates aber wird ohne Kon- ter dem Titel «Massnahmen der Raumplanung, 1. Kapitel:

zept ein Element aus Opportunitätsgründen herausgebro- Richtpläne der Kantone» in Artikel 6 die Bestimmung: «Für die

chen. Das ist ein Entscheid, der mir schwerfällt und den ich Erstellung ihrer Richtpläne bestimmen die Kantone in den

nicht mittragen kann. Grundzügen, wie sich ihr Gebiet räumlich entwickeln soll.»

Es scheint mir entscheidend zu sein, dass wir die raumplaneri- Dann sind die einzelnen Nutzungszonen aufgeführt.

sche Entscheidungskompetenz der Kantone im Rahmen von Glauben Sie wirklich, dass der Bund gegen einen vom Bun-

lokalen und regionalen Flugfeldern erhalten. Ich sehe nicht desrat notabene in Artikel 11 RPG zu genehmigenden Richt-

ein, warum ein Kanton in allen untergeordneten Fragen raum- plan eine Bewilligung für ein Flugfeld erteilen könne? Der Bun-

planerisch entscheiden soll -wenn es beispielsweise um den desrat ist an die von ihm genehmigten Richtpläne gebunden.

Anbau eines Bauernhauses oder um 20 Meter lange Leitun- Das gilt selbstverständlich auch für Flugfelder. Diese zentrale

gen im Boden geht -, nicht aber, wenn es um wesentliche Be- Frage wird übersehen.

einträchtigungen der Natur, des Erholungswertes einer gan- Nun komme ich zu den luftfahrtspezifischen Belangen. Lassen

zen Region geht, wo also massive raumplanerische Eingriffe sich diese in einem separaten Verfahren beim Bund durchzie-

anstehen. Das missfällt mir, und das gibt auch keine innere hen, während nebenher das Raumplanungsverfahren läuft?

Kohärenz. Da fehlt mir die Logik. Ich liess mir von der Verwaltung Beispiele solcher Streitfragen

Es scheint mir daher wichtig, hier eine Differenz zum National- geben. Ich zitiere Ihnen nur einige. Sie können selber die

rat zu schaffen, so dass er in seiner Zweitberatung allenfalls Frage beantworten, ob sie zur Raumplanung oder zur Luftfahrt

eine bessere Lösung suchen kann. Wenn wir einfach die Fas- gehören.

sung des Nationalrates und des Bundesrates gutheissen, ha- Bau und Anlagen der Flugplätze: Pistenlänge eines Flugplat-

ben wir ganz sicher das Referendum im Haus. Dann fällt auch zes. Ist das eine luftfahrtspezifische oder eine raumplaneri-

das Gesetz ganz bestimmt durch die Volksabstimmung. Das sche Angelegenheit? Und Gras- oder Hartbelagpiste, Bauten

wäre zu schade! wie Hangars, Aufenthaltsräume für Piloten, Werkstätten? Wie

In diesem Sinne bitte ich Sie dringend, dem Minderheitsantrag viele sind notwendig, wieviel Terrain braucht dieser Flugplatz,

Küchler zuzustimmen. um die luftfahrtspezifischen Belange zu erfüllen? Sogar die

Abstellflächen, die Parkplätze für Luftfahrzeuge, sind nicht nur

Danioth, Berichterstatter: Die Diskussion in diesem Saal zeigt, raumplanerischer Natur. Solche Fragen sind auch für den Be-

dass die Abgrenzungen zwischen dem Artikel 37a, der die trieb zu beantworten: Oeffnungs- und Betriebszeiten. Ueber

Flughäfen behandelt, und dem Artikel 37b, der grössere Flug- kantonale oder sogar kommunale Bewilligungen Hessen sich

pleitze und Flugfelder berührt, nicht leicht sind. Insofern habe überall unterschiedliche Oeffnungs- und Betriebszeiten dekre-

ich Verständnis für das letzte Votum, aber nur in diesem Punkt. tieren; ohne jegliche Absprache, ohne jegliche Koordination.

Ich nehme zu einigen Ausführungen kurz Stellung: Dass der Bund nicht über die Kantone hinweggehen kann, ist

Herr Küchler beanstandet die Doppelspurigkeit. Wenn sie die selbstverständlich. Aber dass der Kanton oder die Gemeinde

Doppelspurigkeit institutionalisieren wollen, müssen Sie dem nicht einfach kraft Raumplanung eingreifen kann, ist ebenfalls

Minderheitsantrag Küchler zustimmen! Nach diesem Antrag klar.

müssten nämlich einerseits das Bewilligungsverfahren für luft- Mit dieser Lösung treffen Sie eine verträgliche, auch für die

fahrtspezifische Belange - das, auch nach Auffassung von Kantone akzeptable Lösung, weil die Kantone im Umwelt- und

Herrn Zimmerli, beim Bund anzusiedeln ist- und andererseits im Raumplanungsbereich ihre volle Mitentscheidung behal-

die kantonalen Verfahren durchgeführt werden. Hier liegt die ten. Neu ist, dass alles in einem Verfahren koordiniert wird und

Crux! Auf die luftfahrtspezifischen Belange werde ich noch zu- nicht separate Verfahren laufen. Es ist ganz selbstverständ-

rückkommen. lich, dass ein kleiner Helikopterlandeplatz nicht das gleiche

Zum Minderheitsantrag bei Artikel 37a betreffend Flughäfen Verfahren erfordert wie ein Flugplatz Lugano-Agno.

möchte ich mich nicht gross äussern. Hier ist die Differenz Um mit dem Bild von Herrn Büttiker zu schliessen: Dieser

nicht beträchtlich. Dabei geht es nicht so sehr um die Inter- «Luftkampf» ist selbstverständlich eine Auseinandersetzung,

essen zwischen Bund und Kantonen, sondern um die Zweistu- in der man unterschiedlicher Meinung sein kann. Wir haben

figkeit des Verfahrens, das dem Bundesbeschluss über das uns redlich Mühe gegeben. Wir haben bei den Flughäfen auf

Plangenehmigungsverfahren für Eisenbahn-Grossprojekte das Modell Uni Bern (Zimmerli) in der Meinung abgestellt, hier

entlehnt ist. sei das notwendig. Wir haben bei den Flugfeldern grundsätz-

Persönlich glaube ich, dass hier eine gute Lösung gefunden lich dem Verfahren von Bundesrat und Nationalrat zustimmen

worden ist, die auch den Kantonen besser dienen kann. Es müssen, obwohl wir ihm kritisch begegnet sind, in der Mei-

wird nicht verkompliziert und nicht überdimensioniert. Bei nung, dass es nichts und niemandem hilft, wenn gegensätzli-

Flughäfen, die eine ähnliche Dimension haben wie ein Eisen- che, widersprüchliche Verfahren durchgeführt werden: Es

bahnprojekt, ist ein zweistufiges Verfahren immerhin gerecht- braucht ein koordiniertes Verfahren - mit Ausnahme der Bau-

fertigt. Das muss man natürlich sehen. Zu dieser Frage äus- bewilligung -, das kraft der Lufthoheit des Bundes beim Bund

sere ich mich nicht länger. sein muss.

Herr Loretan wünscht Zustimmung zum Minderheitsantrag, Bei der Vorführung einer Fliegerpatrouille können Sie die Kolli-

urn eine Differenz zu schaffen. Wir haben eine Differenz, indem sion zwischen den einzelnen Flugzeugen nur verhindern,

Navigation aérienne. Loi. Modification 134 11 mars 1993

wenn alle in einer vorher abgesprochenen Richtung fliegen. Wünschen, nicht den Anforderungen und Notwendigkeiten

Als Kommissionspräsident - ich bin zwar nur Infanterist - anpassen können und dadurch fortlaufend an Standortgunst

möchte ich Ihnen vorschlagen, der ausgewogenen Lösung verlieren.

der Mehrheit zuzustimmen. Man kann also ein Grossbauprojekt im Bereich der Eisenbahn

nicht mit der Zivilluftfahrt vergleichen. Die Dimensionen sind

Bundespräsident Ogi: Herr Danioth hat mit einem Bild aufge- ganz anders gelagert. Wir wollen ja auch keine neuen Landes-

hört; ich möchte mit einem Bild beginnen. Ich habe den Ein- flughäfen bauen. Das wollen wir gar nicht Ich habe den Ein-

druck, wir haben ein Erstklasshotel aufgebaut-erstklassig, al- druck, nachdem ich Sie gehört habe, dass wir morgen schon

les ist bestens. Aber wir haben vergessen, gewisse Infrastruk- mit einem Trax auffahren würden. Man kann einen Helikopter-

turen in dieses Erstklasshotel einzubauen. Manchmal habe landeplatz, Herr Büttiker, nicht mit einer Landepiste verglei-

ich den Eindruck, wir haben die Toiletten vergessen, die sani- chen, und daher ist dieser Vergleich sehr schlecht

tären Einrichtungen. Wir können nicht mehr entsorgen, das Es geht in erster Linie um unerlässliche Anpassungen bei be-

sollen die anderen tun. Wir wollen eine Ventilation in diesem stehenden Flugplätzen oder allenfalls um die Umwandlung ei-

Haus haben, aber sie darf keinen Lärm machen. Wir wollen nes Flugfeldes in einen konzessionierten Flugplatz. Ueberle-

Wärme, Heizung, aber Uebertragungsleitungen dürfen nicht gen Sie sich einmal, warum die Swissair Probleme mit dem Pi-

zu diesem Hotel führen. Wir brauchen Touristen in diesem Ho- lotennachwuchs hat Das Erstklasshotel Schweiz, das ich er-

tel, aber der Flugplatz muss sehr, sehr weit weg sein. Die Tou- wähnt habe, braucht, auch wenn die Touristen von weit her mit

risten sollen kommen, das Geld in diesem Hotel ausgeben, in dem Flugzeug anreisen, Piloten. Wir haben ja auch zuwenig

den Boutiques und überall, aber der Flugplatz soll möglichst Piloten, weil man bei uns nicht mehr trainieren kann. Es sind

ausserhalb des Landes sein. hier auch Interessen im Spiel, die eben über den Kanton hin-

So können wir nicht weitermachen. Wir müssen die ökologi- ausgehen, die nationale Dimensionen umfassen.

sche Verantwortung mit der ökonomischen Vernunft verbin- Wenn Sie die Artikel 37a und Artikel 37abis in der Sache be-

den. Nach dem 6. Dezember 1992, Herr Plattner: Ein ganz be- trachten, dann brauchen wir für diese Ausgangslage und für

kannter Mann, der Ihnen politisch näher steht als mir, sagte, diese Situation, wo wir keine neuen Flughäfen mehr bauen

wir sollten wieder vermehrt ins Gelingen verliebt sein, nicht ins können, nicht ein aufwendiges, ein zweistufiges Verfahren.

Scheitern. Wir haben gewisse Aufgaben; wir müssen sie lö- Also brauchen wir jetzt nicht das, wovon Sie bis jetzt immer ge-

sen. Diese Aufgaben sollten wir angehen. Wenn wir das Erst- sagt haben, dass wir es nicht einführen sollen. Jetzt haben wir

klasshotel Schweiz wirklich erhalten wollen, damit es den Leu- das getan, was wir in Befolgung Ihrer Aufträge tun müssen,

ten gutgeht, können wir nicht ins Scheitern verliebt sein, dann und jetzt will man es wieder anders gestalten. Ich habe etwas

müssen wir den Erfolg suchen. Mühe, das zu verstehen.

Herr Cavelty hat es gesagt: Wir dürfen kein Betroffenheitsge- Unser Vorschlag entspricht den praktischen Erfordernissen

setz machen; wir müssen versuchen, uns der internationalen besser, und falls der Bedarf nach mehr Detailregelung be-

Entwicklung anzupassen und die Realitäten zu sehen. steht, kann dies ohne weiteres auf der Stufe der Vollziehungs-

Die Mehrheit dieses Rates hat immer wieder gefordert, man vorschriften geschehen.

solle die Vorschriften abbauen, man solle revitalisieren. Die Aber ich möchte Sie bitten, bei Artikel 37a und Artikel 37abis

Stunde der Wahrheit schlägt jetzt in diesem Rat Wir werden der Minderheit zu folgen. Damit folgen Sie dem Bundesrat und

sehen, ob Sie bereit sind, anzupassen, zu vereinfachen, d. h., auch dem Nationalrat, der dieses Gesetz, diese Vorlage, sehr

das, was Sie immer wieder verlangt haben, zu tun. eingehend beraten hat

Ich möchte mich zunächst zu Artikel 37a äussern. Die zuneh- Ich komme damit zu Artikel 37b. Hier schlägt die Kommis-

mende Regelungsdichte auf allen Stufen ist langsam nicht sionsminderheit Küchler bei den Flugfeldbewilligungen eine

mehr auszuhalten. Und diese zunehmende Regelungsdichte grundlegende Systemänderung vor. Ich habe das bereits bei

ruft geradezu nach Konzentration und Straffung. Wenn Sie in meiner Einführung gesagt Die wesentlichen Zuständigkeiten

der Wirtschaft etwas herumhören, müssen wir Verschiedenes im Bereich dieser Luftfahrtinfrastruktur-Anlagen sollen in Zu-

tun: das Steuergesetz anpassen, Nischen suchen; aber in er- kunft den Kantonen und den Gemeinden übertragen werden.

ster Linie müssen wir die Bewilligungsverfahren anpassen und Sie haben gehört, dass 90 Prozent unserer Flugplätze eben

verkürzen. Letzthin hat mir der Generaldirektor einer Bank ge- Flugfelder sind und nur 10 Prozent Flughäfen. Also könnten

sagt, sie könnten jetzt nicht mehr in der Schweiz bleiben, weil dann die Kantone über 90 Prozent dieser für uns in mannigfa-

es zehn Jahre gehe vom Moment an, wo man ein Gesuch ein- cher Hinsicht bedeutungsvollen Flugfelder verfügen.

reiche, bis man dieses Gebäude zur Verfügung habe. Es muss Die luftrechtliche Bundesbewilligung soll zu einer technischen

uns doch nachdenklich stimmen, dass man etwas ausserhalb Nebenbewilligung - sagen wir es ganz offen - degradiert wer-

unseres Landes, beispielsweise im Elsass, ein solches Zen- den. Die Degradierung ist ja bekanntlich sehr hart Dies wider-

trum innerhalb von zwei Jahren zur Verfügung hat spricht nicht nur diametral unserem Vorschlag, es ist sogar

Auch das mehrmals angesprochene höchste Gericht ist der noch eine wesentliche Verschlechterung des heutigen Zu-

Auffassung, dass wir zwingend straffen müssen. Die Luftfahrt, standes. Ich muss Ihnen das einfach offen, klar und deutlich

Herr Frick, ist von der Bundesverfassung her Sache des Bun- sagen.

des, es ist nicht so, dass wir jetzt etwas tun - wie das verschie- Das bundesrätliche Konzept wird auch von den Kantonen

dene Votanten gesagt haben -, was gegen die Verfassung grossmehrheitlich getragen und unterstützt- ich komme noch

wäre. auf diese auch von Herrn Loretan angesprochene Anhörung

Wie Sie von Präsident Danioth gehört haben, möchte die Kom- zurück und werde deren Resultate ganz klar bekanntgeben -,

missionsmehrheit bei Artikel 37a und Artikel 37abis das Ver- denn sie wollen auch eine einheitliche, eine nationale Flug-

fahren bei der Bewilligung von öffentlichen Flugplätzen demje- platz- und Luftfahrtpolitik, die in der heutigen Situation - das

nigen für Eisenbahn-Grossprojekte angleichen. Hier ist ein sage ich noch einmal, Herr Plattner-, nach dem 6. Dezember

zweistufiges Verfahren vorgesehen. 1992, eben dringend notwendig ist

Herr Gadient hat es gesagt: Unseres Erachtens ist der Sach- Ich möchte Ihnen auch sagen, wenn Sie diese 90 Prozent

verhalt, der zu regeln ist, nicht mit einer «Bahn 2000», mit einer Flugfelder erwähnen, dann ist eben Lugano-Agno dabei - Sie

Neat vergleichbar. Es ist doch ganz etwas anderes. wissen, dass wir seit Jahren versuchen, hier eine Lösung zu

Ich darf in diesem Zusammenhang sagen: Wir können froh finden, und dass diese Lösung fast nicht gefunden werden

sein, wenn wir heute auf einem Flughafen noch einen Fracht- kann. Es ist Altenrhein dabei, es ist Locamo dabei, es ist Ecu-

hof bauen können, währenddem andere neue Pisten bauen, villens dabei, es ist Pruntrut dabei, um nur einige wenige zu

währenddem andere neue Abfertigungsgebäude, interkonti- nennen, die eben für unser Land und für die Zukunft eine

nentale Flughäfen modernster Art aufstellen. Wir können das grosse Bedeutung haben.

schon lange nicht mehr tun. Denken Sie an die wirtschaftliche Entwicklung, vor allem auch

Ich sage Ihnen das hier, ich sage es zuhanden des Protokolls in diesen Regionen, denken Sie an die wirtschaftlichen Pro-

und unserer Geschichte. Das wird uns noch einmal Schwierig- bleme in diesen Regionen, denken Sie an die Arbeitslosenzif-

keiten bringen, weil wir unsere Infrastruktur nicht den heutigen fern in diesen Regionen. Man kann diesen Flugverkehr nicht

11. März 1993 135 Luftfahrtgesetz. Aenderung

einfach immer nur kritisieren. Wo wäre die Schweiz ohne Zü- Art. 37a, 37abis

rich-Kloten? Wo wäre die Schweiz ohne Genf-Cointrin? Wo

wäre die Schweiz ohne Basel-Mülhausen? Wo wären wir wirt- Abstimmung - Vote

schaftlich? Für den Antrag der Mehrheit 26 Stimmen

Der ganze Bereich würde nun faktisch in die Kompetenz der Für den Antrag der Minderheit 11 Stimmen

Gemeinden und der Kantone delegiert. Das von mir bereits

mehrfach dargelegte, eminent grosse Landesinteresse, auch Art. 37b

an unserer Flugfeldinfrastruktur, wird dann völlig verkannt. Es

würden damit für die Luftfahrtinfrastruktur-Anlagen unter- Abstimmung - Vote

schiedliche Zuständigkeiten, Bewilligungsverfahren und da- Für den Antrag der Mehrheit 18 Stimmen

mit auch Rechtsmittelwege entstehen. Und das geht doch ein- Für den Antrag der Minderheit 14 Stimmen

fach nicht

Im Sinne Ihrer Forderung müssen wir das Ganze straffen und Art. 37

nicht noch verschiedene Schwierigkeiten schaffen. Ich habe

es bereits gesagt. Es ist heute ein Gestrüpp; und man kann Präsident: Damit entfallen der Antrag der Minderheit Küchler

sich in diesem Gestrüpp zum Teil nur mittels Gutachten zu- zu Artikel 37 Absatz 2 und der Eventualantrag Küchler zu Arti-

rechtfinden. So kann man doch die Probleme in diesem Land kel 37b Absatz 6.

nicht mehr lösen! 90 Prozent der Flugplätze - ich möchte Ih-

nen das einfach plastisch zeigen -würde man vom Bund ab- Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit

koppeln und zu Kantons- und Gemeindeangelegenheiten er- Adopté selon la proposition de la majorité

klären. 90 Prozent der Flugplätze gingen weg von uns, und die

Kantone und die Gemeinden würden dann entscheiden. Art.37bAbs.1-Art.37bal.1

Die Verhandlungen, die wir jetzt mit der EG aufnehmen und

die für das Ueberleben der Swissair eminent wichtig sind, Küchler: Wenn Sie Artikel 37b gemäss Fassung des Bundes-

könnten wir dann praktisch nicht mehr führen. Wir müssten rates und der Mehrheit anschauen, dann sehen Sie in Ab-

dann kantonale Delegationen zusammenstellen, weil wir ja satz 1, dass in Zukunft sämtliche Bewilligungsbelange allein

nichts mehr abmachen könnten. Wir könnten nichts mehr ab- durch das Bundesamt für Zivilluftfahrt beurteilt werden sollen,

machen. Wir hätten dann 26 verschiedene Flugplatz- und Luft- dass also gemäss der Kernfrage, die Herr Kollege Frick aufge-

fahrtpolitiken; das wäre die Konsequenz. Die Kantone müss- worfen hat, in Zukunft im Zusammenhang mit den Flugfeldern

ten ja dann auch legiferieren. Die Kantone müssten ihre Ge- die gesamte Hoheit der Kantone gemäss Raumplanungsge-

setze anpassen, und wir hätten 26 verschiedene Gesetze. setz eliminiert werden soll. Das heisst, es würde im zweiten

Die Folgen wären für die schweizerische Luftfahrt, ich muss Ih- Satz gesagt, diesbezüglich seien nach dem RPG keine Bewilli-

nen das sagen, schlicht verheerend. Würde man diesem Vor- gungen mehr erforderlich.

schlag folgen, so müsste u. a. auch die Umweltschutzgesetz- Ich meine aber, da die Flugplätze doch sehr raumwirksam

gebung geändert werden, und weitere Gesetze müssten dann sind und wir bis heute über kein Flugplatzkonzept verfügen,

sicher auch angepasst werden. Diese Aufgabe, ich habe es wäre es zumindest angezeigt, einen Sachplan zu haben, der

bereits beim Eintreten gesagt, hat zur Folge, dass den Kanto- dem Artikel 13 des Raumplanungsgesetzes entsprechen

nen neue Aufgaben, neue Pflichten und neue Ausgaben ent- würde. In diesem Falle könnten wir uns dann damit einverstan-

stehen. den erklären, dass es keiner weiteren Bewilligung mehr be-

Ich bitte Sie, der primären Bundeszuständigkeit, auch bei den darf.

Flugfeldern, zuzustimmen. Es geht hier um eine ganz wich- Es geht also um eine Minimalanforderung, um einen Sach-

tige, um eine zentrale Aufgabe. Ich kämpfe dafür, weil ich von plan. Wenn wir diesen Nebensatz hier aufnehmen, dann stel-

der sachlichen Richtigkeit dieser Zuständigkeitsordnung voll len wir gleichzeitig auch sicher, dass das Bundesamt für Zivil-

überzeugt bin, weil wir die Kantone nicht überfahren wollen - luftfahrt einen solchen erstellen wird.

auch nicht die Gemeinden, Herr Danioth hat es klar und deut- Wir können damit wenigstens hier eine Differenz zum National-

lich gesagt. rat schaffen, damit auch er das Problem nochmals ausleuch-

Ich möchte infolge Zeitmangels nicht verlängern, aber es ist ten kann.

nicht wahr, dass die Kantone dann überfahren werden. Die Ich möchte Ihnen aus diesen Ueberlegungen beliebt machen,

Umfrage bei den Kantonen hat mich in dieser Ueberzeugung dem Eventualantrag zuzustimmen.

bestärkt: Die Anhörung hat mit Blick auf die Zuständigkeits-

ordnung ein hohes Mass an Zustimmung zur bundesrätlichen Danioth, Berichterstatter: Ich möchte vorausschicken, dass

Revisionsvorlage gezeigt. Das ist das Papier, das wir Ihnen am dieser Antrag der Kommission nicht vorgelegen hat Herr

27. Januar 1993 zugestellt haben und das Herr Loretan er- Küchler hat ihn erst vor zwei Tagen eingebracht (Eine formelle

wähnt, aber nicht ganz vorgelesen hat. Es heisst zu Artikel 37a: Bemerkung: Ich glaube, im ausgeteilten Text müsste es heis-

Bei den Flughäfen ist diese Zustimmung «überwältigend», bei sen: «enthalten» statt «erhalten».)

Artikel 37b (Flugfelder) «im Verhältnis zwei Drittel zu einem Ich möchte aber persönlich zu diesem Antrag Stellung neh-

Drittel». Also ist es nicht so, dass die Kantone dagegen sind. men. Ich muss Sie dringend bitten, diesen Antrag abzulehnen,

«Auffallend ist insbesondere die geschlossene grundsätzliche weil er kontraproduktiv ist und nach meinem Dafürhalten auch

Zustimmung der welschen Schweiz und auch des Tessins.» nicht im Interesse der Kantone liegt. Wenn Sie den Sachplan

Die sind also dafür, die haben dem bundesrätlichen Konzept nehmen, dann verweise ich Sie auf Artikel 13 des Raumpla-

zugestimmt, und es heisst weiter: «Eine ähnliche Regelung nungsgesetzes. Dieser lautet kurz: «Der Bund erarbeitet

wie bei Eisenbahn-Grossprojekten befürworten lediglich drei Grundlagen, um seine raumwirksamen Aufgaben erfüllen zu

Kantone» - also nur drei Kantone wollten diese Gleichstellung können; er erstellt die nötigen Konzepte und Sachpläne und

mit den Eisenbahnprojekten. Die von einigen Kantonen ge- stimmt sie aufeinander ab. Er arbeitet mit den Kantonen zu-

wünschten Präzisierungen könnten dann ohne weiteres auch sammen und gibt ihnen seine Konzepte, Sachpläne und Bau-

auf der Ebene der Vollzugsvorschriften in der Luftfahrtverord- vorhaben rechtzeitig bekannt. »Mit anderen Worten: Jedesmal

nung, also durch den Bundesrat, erfolgen. müsste der Kanton zum Bund gehen und fragen, ob dies dem

Ich möchte Sie dringend bitten, bei Artikel 37b dem Bundes- Sachplan entspricht Viel wichtiger scheint mir - ich habe es

rat, dem Nationalrat und der Kommissionsmehrheit zu folgen vorhin erwähnt -, dass dieses Vorhaben mit dem Richtplan

und bei den Artikeln 37a und 37abis der Kommissionsminder- übereinstimmt.

heit zuzustimmen. Sie würden sich in eine schwierige Situa- Ich möchte zu Protokoll geben: Für mich ist der vom Bundes-

tion begeben, wenn Sie bei Artikel 37b dem Bundesrat nicht rat genehmigte Richtplan nach Artikel 6ff. des Raumplanungs-

zustimmen würden, und Sie würden den Standortvorteil gesetzes integrierender Bestandteil einer Flugplatzplanung,

Schweiz, für den wir kämpfen müssen, weiter schwächen. Ich mit anderen Worten: Der Bund kann in einem Naturschutzge-

bitte Sie um Ihre Unterstützung. biet, in einem Wohngebiet nicht einen Heli-, einen anderen

Navigation aérienne. Loi. Modification 136 11 mars 1993

Flugplatz oder eine andere Einrichtung bewilligen. Der Bund Art. 40

muss Rücksicht nehmen, und der Kanton ist mit den Richtplä- Antrag der Kommission

nen genügend abgedeckt Ich sehe keine Notwendigkeit, Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

dass hier zusätzlich das Erfordernis der Sachplangenehmi- Proposition de la commission

gung eingeführt wird. Adhérer à la décision du Conseil national

Aus diesem Grunde bitte ich Sie, diesen Zusatzantrag abzu-

lehnen. Danioth, Berichterstatter: Ich möchte lediglich darauf hinwei-

sen, dass hier nun die gesetzliche Grundlage für den Flugsi-

Bundespräsident Ogi: Herr Küchler möchte mit der vorge- cherungsdienst enthalten ist. Aufgrund des Gutachtens Flei-

schlagenen Ergänzung von Artikel 37b Absatz 1 die primäre ner stellen wir fest, dass die Uebertragung öffentlicher Aufga-

Bundeszuständigkeit bei den Flugplatzbewilligungen davon ben auf Private auch in diesem Rahmen verfassungsrechtlich

abhängig machen, dass ein konkretes, zur Bewilligung einge- zulässig ist. Das Rechtsverhältnis zwischen Bund und Swiss-

reichtes Bauvorhaben im bereits mehrfach erwähnten Sach- control ist überdies so ausgestaltet, dass ein Missbrauch ho-

plan des Bundes, dem Flugplatzkonzept, enthalten ist heitlicher Befugnisse für private Interessen ausgeschlossen

Auf den ersten Blick ist hier ein durchaus einleuchtendes erscheint.

Junktim festzustellen. Bei näherer Betrachtungsweise zeigen

sich dann aber einige Pferdefüsse, die ich Ihnen doch kurz er- Angenommen -Adopté

läutern möchte - ich tue das anhand des Artikels 13 des Raum-

planungsgesetzes. Art. 40a

Ein Sachplan soll unter anderem Sachziele mit Raumord- Antrag der Kommission

nungszielen verbinden, soll eine räumliche und sachliche Ge- Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

samtschau ermöglichen, soll der Koordination und Abstim- Proposition de la commission

mung mit anderen Aufgaben von Bund und Kantonen dienen. Adhérer à la décision du Conseil national

Anerkanntermassen müssen nicht alle räumlichen Aufgaben

in den Sachplan aufgenommen werden; ein Sachplan weist Angenommen -Adopté

beispielsweise auch niemals den Detaillierungsgrad einer

Ueberbauungsordnung auf. Es ist deshalb nicht möglich, je- Art. 40b

des denkbare, aber noch nicht konkretisierte Bauvorhaben in Antrag der Kommission

den Sachplan aufzunehmen. Enthalten sind darin selbstver- Titel

ständlich die wichtigsten, die möglichen Vorhaben wie z. B. Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

der allfällige Bau eines neuen Flugplatzes, die Verlegung oder Wortlaut

die Vergrösserung eines bestehenden Platzes usw., nicht .... privates Eigentum in Anspruch zu nehmen. (Rest streichen)

aber der eventuell geplante Bau einer kleinen Werkstatt oder

eines Pilotenaufenthaltsraumes. Art. 40b

Der Sachplan des Bundes kann nicht mit den Richtplänen der Proposition de la commission

Kantone verglichen werden. Dort sind auch niemals sämtliche Titre

zukünftigen Bauvorhaben aufgeführt, sondern nur solche, Adhérer à la décision du Conseil national

welche einer grösseren raumplanerischen Abstimmung be- Texte

dürfen. La Confédération et la société ont le droit d'user de la propriété

Mit der Annahme des Antrages Küchler müsste der Sachplan publique ou privée pour y placer des installations de naviga-

«Flugplatzkonzept» eine Funktion übernehmen, die das tion aérienne. (Biffer le reste)

Raumplanungsgesetz ihm nicht zugedacht hat. Sie verlangen

etwas, das wiederum über das hinausgeht, was im Gesetz Danioth, Berichterstatter: In Artikel 40b schlagen wir Ihnen fol-

steht gende Aenderung vor: «.... Eigentum in Anspruch zu neh-

Der Vorschlag wirft auch die Frage auf, was mit Bauvorhaben men», also ohne «unentgeltlich», weil diese Bestimmung an-

geschehen müsste, die nicht im Sachplan erwähnt sind, also sonsten mit den heutigen Grundsätzen der Inanspruchnahme

kleinere Anpassungen auf einem Flugplatz; ich habe Beispiele von privatem Eigentum durch die öffentliche Hand nicht mehr

erwähnt. Können diese dann überhaupt noch ausgeführt wer- vereinbar ist

den, ohne dass das Flugplatzkonzept zuerst in einem aufwen-

digen und langwierigen Verfahren geändert worden ist, oder Angenommen -Adopté

greift in diesen Fällen die kantonale bzw. die kommunale Be-

willigungszuständigkeit Platz? Also Probleme über Probleme! Art. 42 Abs. 5

Bei näherer Betrachtungsweise sehen Sie, dass sich sehr viele Antrag der Kommission

ungeklärte Fragen ergeben. Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Der Vorschlag schafft unseres Erachtens zusätzlich Unsicher-

heiten und enorme Schwierigkeiten beim Vollzug. Er wird uns

Art. 42 al. 5

hindern, wird uns zurückhalten, wird uns bremsen. Er läuft

Proposition de la commission

dem entgegen, was Sie immer wieder verlangt haben: nämlich

Adhérer à la décision du Conseil national

dass wir abbauen statt die Vorschriften weiter zu verstärken.

Nachdem Sie Artikel 37b in der Fassung des Bundesrates und

Angenommen -Adopté

des Nationalrates übernommen haben, möchte ich Sie bitten,

auch hier dem Bundesrat zu folgen.

Art. 44bis; 44ter; 48; 50; 51; 53; 54; 56 Abs. 1 Bst. c, d, 2-4;

57; 58 Abs. 1,2; 74; 75 Abs. 5; 76a; 77 Abs. 1 ; 89a; 91 Ziff. 2;

Abstimmung - Vote 97bis; 101 Titel, Abs. 1 Bst. b

Für den Antrag der Mehrheit 21 Stimmen Antrag der Kommission

Für den Eventualantrag Küchler 10 Stimmen Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Art. 39 Art. 44bis; 44ter; 48; 50; 51; 53; 54; 56 al. 1 let. c, d, 2-4; 57;

Antrag der Kommission 58 al. 1,2; 74; 75 al. 5; 76a; 77 al. 1 ; 89a ; 91 eh. 2; 97bls; 101

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates titre, al. 1 let. b

Proposition de la commission Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil national Adhérer à la décision du Conseil national

Angenommen -Adopté Angenommen -Adopté

11. März 1993 137 Ordnungsantrag

Art. 101 a Bundespräsident Ogi: Ich möchte Herrn Plattner danken. Er

Antrag der Kommission hat keinen Antrag gestellt. Aber ich muss auch hier ein Bild

Zustimmung zum Beschlussdes Nationalrates korrigieren. Herr Plattner geht davon aus, dass wir subventio-

Proposition de la commission nieren. Es geht nicht um Subventionen, es geht um die Mög-

Adhérer à la décision du Conseil national lichkeit von Darlehen - warten Sie, bevor Sie die Hände ver-

werfen. Da möchte ich Sie fragen: Ist es ein Unsinn, wenn

man, nachdem man für den Flughafen Zürich-Kloten Mittel zur

Plattner: Ich will mich kurz fassen, denn Ihr Interesse ist auf- Verfügung gestellt hat, nun beispielsweise auch an Genf-Coin-

grund der vorgerückten Zeit natürlich eingeschränkt, aber ich trin und Basel-Mülhausen denkt?

kann mir nicht verkneifen, zu diesem «Subventionierungsarti- In bezug auf Basel-Mülhausen hat man es mit einem Vertrag

kel» einige Bemerkungen aus der Sicht des Umweltschutzes zu tun, über den man noch diskutieren muss. Die Schweiz hat

anzubringen. bis jetzt immer bezahlt, und die Franzosen haben das Land zur

Die Subventionierung des ohnehin über alle Massen boomen- Verfügung gestellt. Man will versuchen, einen für die Schweiz

den Luftverkehrs ist im Lichte einer gesamtheitlichen Ver- vorteilhafteren Vertrag zu bekommen. Das ist kein Unsinn,

kehrspolitik natürlich ein Unsinn. Der Unsinn kommt von zwei sondern staatspolitisch von grosser Bedeutung. Der Bundes-

Seiten, einmal vom Oekologischen her: Der Umweltschutz rat möchte nur das wieder einführen, was er schon einmal vor-

beim Fliegen hört ja nicht beim Flugplatz auf; es ist absurd, so geschlagen hatte, das er aber seinerzeit leider Gottes im Rah-

zu tun, als könne mit einer Umweltverträglichkeitsprüfung für men einer dringlichen Sparübung opfern müsste. Wir möch-

stationäre Anlagen, also für Flugplätze, irgend etwas Wesentli- ten hier die Möglichkeit geben, dass man auch Genf-Cointrin

ches zur Oekologie des Fliegens ausgesagt oder gerettet oder und Basel-Mülhausen Darlehen zur Verfügung stellen kann.

durchgehalten werden. Da geht es auch um staatspolitische Dimensionen.

Der Flugverkehr ist ökologisch eine ganz besonders schädli- Es geht um zinsgünstige und amortisationsgünstige Darle-

che Form des Verkehrs, nicht nur weil er pro Passagierkilome- hen, die auch zurückbezahlt werden müssen. Diese Möglich-

ter ausserordentlich viel Energie verbraucht, sondern weil er keit möchten wir mit diesem Gesetz wieder schaffen, damit wir

den Schadstoff auch noch an der anfälligsten Stelle der Atmo- nötigenfalls auch nationale Interessen auf diesen drei Flughä-

sphäre ausstösst, nämlich an der untersten Grenze der Strato- fen wahrnehmen können.

sphäre, wo jedes Kilogramm Schadstoff im Vergleich zu ir- Nachdem Sie dem Bundesrat gefolgt sind, möchte ich Sie

gendeiner anderen Stelle der Atmosphäre die zehn- bis hun- auch hier bitten - zwar hat Herr Plattner keinen Antrag ge-

dertfache Wirkung entfaltet. stellt-, diese Formulierung beizubehalten.

Wir hatten in Basel einen Kongress über die Folgen des Luft-

verkehrs. Dort hat einer der eingeladenen bekannten Wissen- Plattner: Das ist die Tragödie dieser Welt - und an ihr wird sie

schafter gesagt, wenn er sich eine Stelle zu suchen hätte, wo zugrunde gehen -, dass es immer vernünftige Gründe gibt,

er Stickoxide, Wasserdampf und ähnliches ausstossen unvernünftig zu handeln. Der Satz stammt nicht von mir.

müsste, um damit den grösstmöglichen Schaden anzurich-

ten, dann wäre das genau die Stelle, wo die Düsenflugzeuge Angenommen -Adopté

heute fliegen. Dagegen kann man wohl im Rahmen unseres

Wirtschaftssystems leider wenig machen. Die Leute wollen

fliegen, also fliegen sie auch. Aber dass man das dann noch Art. 103a; 103b; 103c; 103d; 108 Abs. 1 Bst. a-d; Ziff. Il, III

mit der öffentlichen Hand unterstützt und dabei glaubt, man Antrag der Kommission

täte etwas Sinnvolles, das tut mir weh. Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Auch ökonomisch halte ich die Subventionierung des Flugver-

kehrs für unsinnig. Wir reden viel von Deregulierung. Ich kann Art. 103a; 103b; 103c; 103d; 108 al. 1 let.a-d; eh. Il, III

das Wort von Herrn Bundespräsident Ogi aufnehmen. Die Proposition de la commission

Stunde der Wahrheit wäre eigentlich auch hier gekommen. Adhérer à la décision du Conseil national

Man müsste auch hier deregulieren, den Wettbewerb «entzer-

ren», indem man den Luftverkehr ebensowenig subventioniert Angenommen-Adopté

wie irgendwelche andere Verkehrsformen. Er wird ja schon da-

durch übermässig «subventioniert», dass kein Treibstoff zoll Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

bezahlt werden muss. Die Subventionierung ist am letzten Für Annahme des Entwurfes 22 Stimmen

Sonntag sozusagen noch gestiegen, weil alle anderen Ver- Dagegen 3 Stimmen

kehrsträger mehr abliefern müssen - und der Flugverkehr

nichts!

Es ist auch von unserer Verkehrspolitik her eine unsinnige Po-

litik, den Flugverkehr zu subventionieren, besonders den re-

gionalen Flugverkehr, der gemäss diesem Artikel auch sub- Ordnungsantrag Buttiker - Motion d'ordre Buttiker

ventioniert werden kann.

Wenn die Leute von Basel nach Sion fliegen oder von Zürich Büttiker: Ich bin der Meinung, dass wir das traktandierte Ge-

nach Lugano, statt mit der Bahn zu reisen, ist das für uns schäft 91.306, Standesinitiative Bern. SBB-Neubaustrecke

schon deshalb schlecht, weil wir nach langer Zeit mangelnder Mattstetten-Rothrist (Kantonsvariante), in Anbetracht von

Investitionen die Bahn jetzt mit Milliarden und Abermilliarden «Bahn 2000» behandeln sollten. Es geht ja nicht nur um die

von Franken zu einem raschen und modernen Nahverkehrs- Standesinitiative des Kantons Bern. Ich glaube, in der jetzigen

oder Regionalverkehrsmittel aufpolieren wollen. Nun soll Situation bei «Bahn 2000» wäre es auch sinnvoll und nützlich,

gleichzeitig dazu auch die nicht ökologische Konkurrenz sub- wenn uns Herr Bundespräsident Ogi über die Geschichte

ventioniert werden. Das ist natürlich absurd. Mattstetten-Rothrist hinaus noch das weitere Vorgehen zu

Ich vermisse da sowohl die ökologische als auch die ökonomi- «Bahn 2000» erläutern könnte. Aber ich meine, es wäre richtig,

sche Vernunft, Herr Bundespräsident Ogi. Ich vermisse aber wenn man dieses Geschäft nächste Woche traktandieren

auch die Vernunft des Bundesrates, der in bewundernswerter würde.

Art und Weise die Vorlage Alpentransit durchgezogen hat und

nun handkehrum die Flugplätze Altenrhein, Samedan, Sitten, Präsident: Wir haben zwar für die Sondersession im April

Lugano-Agno usw. subventionieren will. Das ist eine unver- auch schon ein beladenes Programm. Aber wir könnten es

ständliche Gesetzgebung; sie ist nicht weitsichtig, sondern einrichten, dass dieses Geschäft dort behandelt wird. Sind Sie

kurzsichtig. mit April 1993 einverstanden, Herr Büttiker?

Aber ich weiss, im Nationalrat ist dieser Beschluss mit genü-

gend grossem Mehr gefallen, so dass ich von Anträgen Ab- Büttiker: Ich stelle den Antrag, dass man das Geschäft näch-

stand nehme. Aber gesagt müsste es wieder einmal sein! ste Woche traktandiert.

Motion d'ordre 138 E 11 mars 1993

Präsident: Dann müssen wir nächste Woche am Montag

abend beginnen, oder wir müssen das Geschäft am letzten

Freitag vor den Schlussabstimmungen traktandieren. Ich

kann Ihnen nichts anderes vorschlagen; das Programm ist voll

ausgefüllt Es tut mir leid.

Jagmetti: Die Entscheide über diese Strecke fallen nicht bis

zu unserer Sondersession, sondern später. Also können wir

unsere parlamentarische Meinung noch rechtzeitig einbrin-

gen, wenn wir das Geschäft in der Sondersession behandeln.

Ich halte also eine Aenderung unseres Sitzungsplanes für

nächste Woche nicht für notwendig. Man kann selbstverständ-

lich, wenn es zeitlich geht, die Frage noch aufnehmen. Aber

ich würde deswegen keine neue Sitzung ansetzen.

Präsident: Wir werden also sehen, ob wir das Geschäft

nächste Woche noch irgendwo unterbringen können. Sonst

kommt es spätestens in der Sondersession im April 1993 zur

Sprache. - Sie sind damit einverstanden.

Schluss der Sitzung um 12.45 Uhr

La séance est levée à 12 h 45

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Luftfahrtgesetz. Aenderung

Navigation aérienne. Loi. Modification

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1993

Année

Anno

Band I

Volume

Volume

Session Frühjahrssession

Session Session de printemps

Sessione Sessione primaverile

Rat Ständerat

Conseil Conseil des Etats

Consiglio Consiglio degli Stati

Sitzung 07

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 91.076

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 11.03.1993 - 08:00

Date

Data

Seite 120-138

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Ref. No 20 022 581

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