Air Navigation Law Amendment: Federal vs. Cantonal Authority in Aviation
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThis legislative amendment to the Air Navigation Law addresses technical, operational, and regulatory changes in air traffic. The core of the revisions focuses on streamlining approval processes for aerodromes, clarifying responsibilities between federal and cantonal authorities, and updating regulations for accident investigations and flight safety services. The debates highlight a tension between the federal government's desire for centralized control over air navigation infrastructure for national interest and safety, and cantonal concerns about preserving their autonomy in land-use planning and environmental protection, particularly for smaller airfields. The ultimate aim is to ensure Switzerland's aviation sector remains competitive and safe in an evolving European and international context.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 37b für, Art. 37b zu, Art. 37ter BV, Art. 37 geht, Art. 37 wer, Art. 2 Antrag; Air Navigation Law Amendment: Federal vs. Cantonal Authority in Aviation: The core of the revisions focuses on streamlining approval processes for aerodromes, clarifying responsibilities between federal and cantonal authorities, and updating regulations for accident investigations and flight safety services. The debates highlight a tension between the federal government's desire for centralized control over air navigation infrastructure for national interest and safety, and cantonal concerns about preserving their autonomy in land-use planning and environmental protection, particularly for smaller airfields. The ultimate aim is to ensure Switzerland's aviation sector remains competitive and safe in an evolving European and international context.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertThis provision likely deals with criminal prosecution, and the court's decision might have involved its application or interpretation regarding minor offenses.
This provision likely relates to the entry into force of the law or specific provisions within it, potentially including retroactive application or staggered implementation.
This provision establishes the federal government's competence in air traffic matters, forming the constitutional basis for the federal law.
This provision governs court costs, and its citation in the dispositive indicates a ruling on who bears the costs of the proceedings.
This provision concerns legal aid, and its citation suggests a decision on whether legal aid was granted or denied.
Volltext
Navigation aérienne. Loi. Modification 120 11 mars 1993
J'ai enregistré la claire contribution de M. Kündig à cette ré- #ST# 91.076
flexion dès aujourd'hui.
Luftfahrtgesetz. Aenderung
Frau Meier Josi, Berichterstatterin: Darf ich nur in einer
Schlussbemerkung den Zusammenhang zwischen dieser Navigation aérienne. Loi. Modification
Frage und der Diskussion über Revitalisierungsprogramme
herstellen. Die beste Lösung der Probleme der Arbeitslosen- Botschaft und Gesetzentwurf vom 20. November 1991 (BB119921607)
Message et projet de loi du 20 novembre 1991 (FF 19921587)
kasse ist selbstverständlich die Schaffung von neuen Arbeits-
Beschluss des Nationalrates vom 3. Juni 1992
plätzen. Wenn die Arbeitslosen wieder arbeiten gehen, wird Décision du Conseil national du 3 juin 1992
die Last dieser Kasse von selbst zurückgehen. Dort müssen
wir also ansetzen.
Angenommen -Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Antrag der Kommission
Für Annahme des Entwurfes 31 Stimmen Eintreten
(Einstimmigkeit) Proposition de la commission
Entrer en matière
An den Nationalrat-Au Conseil national Danioth, Berichterstatter: Das heute geltende Luftfahrtgesetz
datiert vom 21. Dezember 1948; es stammt also aus der unmit-
telbaren Nachkriegszeit Insgesamt wurde es bis heute sie-
benmal geändert, und Anfang der achtziger Jahre wurde so-
gar eine Totalrevision in Aussicht genommen, dann aber aus
den in der Botschaft dargelegten Gründen verschoben. Heute
91.048 befassen wir uns mit punktuellen Aenderungen, die aber von
Aktualität und von einer gewissen Bedeutung - auch europa-
#ST#
politisch-sind.
Arbeitszeitgesetz. Ein erster Gesichtspunkt: Die technischen Umwälzungen und
Aenderung die Zunahme der verkehrspolitischen Bedeutung des Flugver-
Loi sur la durée du travail. kehrs, aber auch das Ueberhandnehmen von Flugfeldern,
Modification also von Flugplätzen, die in kantonalem Einflussbereich ste-
hen, haben zu neuen Dimensionen geführt. Hinzu kommt die
Differenzen - Divergences überall sichtbar gewordene zunehmende Vielfalt im Luftver-
kehr. Ich nenne nur die dominierende Stellung des Heliko-
Siehe Jahrgang 1992, Seite 1092-Voir année 1992, page 1092 pters, das Aufkommen von unbemannten Fluggeräten, Mo-
Beschluss des Nationalrates vom 2. März 1993 dellflugzeugen, vor allem aber auch die Weiterentwicklung
Décision du Conseil national du 2 mars 1993 des Fallschirms zu steuerbaren Geräten der Sportfliegerei wie
Gleitfallschirmen und Hängegleitern. Dies alles hat die Gren-
zen der heutigen Gesetzgebung deutlich gesprengt Es ist oft
ein wahrer - wenn auch mehr oder weniger friedlicher - Luft-
kampf der verschiedensten Interessen zu beobachten.
Art.25Abs. 1,Ziff. IIAbs.2 Dabei wird der Verkehr in der Luft längst nicht mehr bloss dort
Antrag der Kommission wahrgenommen. Er wird zunehmend zur Quelle der Bela-
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates stung für die Anwohner am Boden. Dass die Mobilität auch im
Luftverkehr nebst ihren Entwicklungschancen Grenzen sicht-
Art. 25 al. 1, eh. Il al. 2 bar werden lässt, dürfte heute einer allgemeinen Erkenntnis
Proposition de la commission und Einsicht entsprechen. Es ist daher Aufgabe des Gesetz-
Adhérer à la décision du Conseil national gebers und der Vollzugsbehörden, klare Leitplanken fest-
zulegen.
Danioth, Berichterstatter: Nach einer langen Behandlungs- Die Kommission hat sich trotz der intensiven Behandlung der
dauer hat nach dem Ständerat nun am 2. März 1993 auch der Vorlage im Nationalrat, wo die gegensätzlichen Anschauun-
Nationalrat diese Vorlage behandelt und zwei Differenzen zum gen und Interessen hart aufeinanderprallten, die Sache nicht
Ständerat geschaffen. Ich schlage Ihnen vor, beide Differen- leichtgemacht. Sie hat zusätzliche Berichte angefordert, für
zen durch Zustimmung zum Nationalrat zu bereinigen. Ich er- den zentralen Revisionspunkt der Bodenorganisation-Artikel
läutere sie kurz: 37ff. - alternative Modelle ausarbeiten lassen und insbeson-
1. Artikel 25 handelt von der Strafverfolgung. Der Ständerat dere auch veranlasst, dass alle Kantone hierzu direkt konsul-
hatte mit seinem ersten Beschluss das neu vom Bundesrat tiert wurden, nicht nur über die Eidgenössische Luftfahrtkom-
vorgeschlagene Antragsrecht des Personals und seiner Ver- mission, wie das bisher geschehen ist.
treter gestrichen. Damit verbleibt der Charakter des Offizialde- Die Kommission hätte es auch begrüsst, wenn der Bundesrat
likts. Auf Anregung der Redaktionskommission und im Einver- die Erarbeitung eines neuen Flugplatzkonzeptes im Sinne ei-
nehmen mit dem Bundesamt für Justiz wird eine juristisch ein- nes Sachplanes nach Raumplanungsgesetz rascher an die
wandfreie, also bessere Umschreibung für die Behandlung Hand genommen hätte, d. h., dem Parlament parallel zum Ge-
von Bagatellfällen vorgeschlagen. Materiell ist keine Aende- setz unterbreitet hätte. Die heutige Gesetzesrevision wird
rung beabsichtigt hierzu aber ein willkommmener Anstoss sein. Auch wird sich
2. Die zweite Differenz betrifft das Inkrafttreten (Ziff. II Abs. 12). die Kommission noch einlässlicher mit der Swisslex-Vorlage
Inzwischen ist der 31. Mai 1992 längst vorüber. Die Frage des zur Revision der entsprechenden Bestimmungen über die
rückwirkenden Inkrafttretens stellt sich allenfalls für die materi- Oeffnung unseres Marktes für ausländische Interessenten
ellen Bestimmungen, also die Vergütung für arbeitszeitliche und Gesellschaften zu befassen haben. Wir werden also näch-
Erleichterungen. Hingegen ist das rückwirkende Inkrafttreten ste Woche bei der Behandlung der Swisslex-Vorlage diese Ge-
von Strafbestimmungen unzulässig. Aus diesem Grund muss setzesvorlage nochmals zu behandeln haben.
der Bundesrat die Möglichkeit haben, das Inkrafttreten gestaf- Nun, die Hauptverantwortung und die Führungsrolle in der
feltvorzunehmen. Luftfahrtpolitik liegen aufgrund der klaren Kompetenznorm
des Artikels 37ter der Bundesverfassung eindeutig beim
Angenommen -Adopté Bund. Angesichts der Tatsache, dass die Sicherstellung einer
11. März 1993 121 Luftfahrtgesetz. Aenderung
ausreichenden Infrastruktur für die Luftfahrt im nationalen In- bereits an der Ausarbeitung des Bundesbeschlusses über das
teresse liegt, müssen verständlicherweise nicht nur bei den Plangenehmigungsverfahren für Eisenbahn-Grossprojekte
nationalen Flughäfen, sondern auch bei den sogenannten beteiligt war, einen Auftrag erteilt, Alternativen zu erarbeiten,
Flugplätzen oder Flugfeldern - wo die Kantone zufolge der dies allenfalls in Auswertung von Erfahrungen und Erkenntnis-
Raumplanung stärker betroffen sind - die Führung und vor al- sen aufgrund des erwähnten Bundesbeschlusses aus dem
lem die Koordination beim Bund liegen. Dieses Ziel einer ko- Bereich der Eisenbahnen. Diese Arbeiten wurden terminge-
härenten Luftfahrtpolitik und damit wohl auch einer ganzheitli- recht abgeschlossen. Ich möchte an dieser Stelle unserem
chen Interessenabwägung bei der Weiterentwicklung der Kollegen Zimmerli und seinem Mitarbeiter, Herrn Scheideg-
massgeblichen Luftfahrtpolitik muss wohl als Hauptanliegen ger, danken. Gedankt sei auch der Verwaltung, dass diese Ab-
der aktuellen Revision des Luftfahrtgesetzes bezeichnet klärungen über das Departement von Herrn Bundespräsident
werden. Ogi durchgeführt worden sind und dass man vor allem die
Mit Botschaft vom 20. November 1991 unterbreitet der Bun- Kantone konsultiert und begrüsst hat.
desrat in diesem Sinne einen Entwurf für eine Teilrevision. Die Die Kommission hat sich vergewissern können, dass sich das
Vorlage, die wir heute als Zweitrat behandeln, enthält eine geltende Luftfahrtgesetz in seinen Grundstrukturen im gros-
ganze Reihe von Aenderungen. Ich fasse die wichtigsten kurz sen und ganzen bewährt hat. Daraus ergibt sich für die Boden-
zusammen: organisation eine bisher nicht in Frage gestellte Unterschei-
1. Vereinfachung der Flugunfalluntersuchungen, indem nicht dung zwischen den verschiedenen Arten von Flugplätzen,
mehr zwingend das zweistufige Verfahren vorgeschrieben ist. nämlich einerseits den konzessionierten Flugplätzen, den so-
2. Straffung der Bewilligungsverfahren für Flugplätze und Klar- genannten Flughäfen, die einer eidgenössischen Konzession
stellung der Zuständigkeiten. Das ist übrigens nicht nur das bedürfen, und andererseits den bewilligten Flugplätzen, den
zentrale Anliegen der Vorlage, sondern entspricht auch einer Flugfeldern, für die eine Bewilligung des Bundes und kanto-
langjährigen Forderung des Parlamentes, wie sie von der Ge- nale Bewilligungen erforderlich sind. Dazu kommen die Flug-
schäftsprüfungskommission und den Finanzkommissionen sicherungsanlagen - ich habe vorhin eine erwähnt -, für die
formuliert worden ist. auch eine direkte Zuständigkeit des Bundes besteht.
Diese Vielfalt oder dieser Wirrwarr von verschiedenen Verfah- Gestützt auf diese Struktur sind Konzessionen und Bewilligun-
ren auf Bundesebene und kantonaler Ebene wird am deutlich- gen erteilt worden, was früher durchaus funktioniert haben
sten am Beispiel des Drehfunkfeuers in Trasadingen bei Hai- soll. Das haben uns der bisherige und der neue Direktor des
lau illustriert, das auch in der Botschaft erwähnt wird. Von 1979 Bundesamtes für Zivilluftfahrt bestätigt.
bis 1989, also fast volle zehn Jahre, hatte es gedauert, bis die Durch neue Komponenten, vor allem aus den Bereichen des
projektierte Anlage erstellt werden konnte. Dabei ging es nicht Umweltschutzes und der Raumplanung, wo die Kantone eben
etwa um eine marginale Angelegenheit. Berührt war vielmehr seit Erlass des Gesetzes erhebliche neue Kompetenzen er-
die Sicherheit der Luftfahrt. hielten, haben sich vermehrt Konkurrenz- und Konfliktsituatio-
Daneben enthält aber die Vorlage - ich möchte dies auch an nen ergeben. Sie bedürfen dringend einer Klärung. Hier hat
die Adresse der kritischen Zuhörer in diesem Saale deutlich die Kommission die wesentlichste Abweichung gegenüber
sagen - eine wesentliche Verbesserung für die Betroffenen, dem Nationalrat vorgenommen.
nämlich die Aenderung des Rechtmittelweges. Nicht mehr der Sie sehen, dass für die Flughäfen ein dem erwähnten Bundes-
Bundesrat ist abschliessend zuständig, sondern im Rahmen beschluss über das Plangenehmigungsverfahren für Eisen-
eines ordentlichen Verfahrens wird der Weg ans Bundesge- bahn-Grossprojekte entlehntes zweistufiges Verfahren ge-
richt geöffnet Hierüber kann man durchaus geteilter Meinung wählt wurde. Dabei handelt es sich um ein Verfahren, das die
sein. Ich glaube aber, das Faktum sei zur Kenntnis zu nehmen Bündelung der Einsprachen und damit auch die Interessen-
und anzuerkennen. Damit wird eine markante Verbesserung wahrung ermöglicht. In einem Vorverfahren wird behördlicher-
des Rechtsschutzes für die betroffenen Bürger erzielt. seits geprüft, ob ein Projekt überhaupt realisierbar erscheint;
3. Schaffung einer eindeutigen Rechtsgrundlage für die Flug- erst wenn dieses Projekt in Konturen vorliegt, kann das Plan-
sicherungsgesellschaft Swisscontrol, die ja bekanntlich in der auflageverfahren stattfinden, bei dem auch der Private, der
Form einer Aktiengesellschaft organisiert ist. einzelne, weiss, worum es sich handelt, und seine Rechte ent-
4. Wiedereinführung einer Rechtsgrundlage im Sinne einer sprechend wahrnehmen kann.
Kann-Vorschrift für die Gewährung von Bundesdarlehen an Demgegenüber ist die Kommission bei den Flugfeldern
bestimmte Flugplatzkategorien. Wir hatten ja derartige Bei- grundsätzlich bei der bundesrätlichen Fassung geblieben,
spiele in letzter Zeit für Basel und Genf zu beurteilen. weil diese Zuständigkeit - ich werde in der Detailberatung
5. Uebernahme des Bundesbeschlusses über den fliegeri- noch auf Begründungselemente hinweisen - notwendig ist.
schen Nachwuchs in das Luftfahrtgesetz. Wir glauben, damit eine ausgewogene Lösung gefunden zu
In der Kommission war die Notwendigkeit, aber auch die Ziel- haben, indem den Interessen einer unerlässlichen Koordina-
setzung der Revision unbestritten. Insbesondere wurde auch tion der Verfahren Rechnung getragen wird, ohne dass dies
rasch klar, dass die Vorschläge des Bundesrates zu den Bewil- auf Kosten der Kantone und insbesondere der Privaten gehen
ligungsverfahren für Flugplätze-also die Artikel 37a und 37b- muss.
von zentralem Interesse sind. Entsprechend wurden denn Sodann ist auf die gesetzliche Verankerung der Möglichkeit
auch zu diesen Artikeln Abänderungsanträge eingereicht, auf von zinsgünstigen Darlehen für Flugplätze verwiesen worden.
die ich im Rahmen der Detailberatung eingehen werde. Für Dieser rein gesetzgeberische und nicht auch finanzielle Schritt
hier und jetzt nur so viel. war in unserer Kommission weit weniger umstritten als in der
Die Tatsache, dass für die Revisionsvorlage infolge Behand- Grossen Kammer. Dabei kann ich darauf hinweisen, dass ein
lung des Geschäftes in der Eidgenössischen Luftfahrtkommis- Antrag, hier eine vermehrt ökologische Komponente einzufüh-
sion kein normales Vernehmlassungsverfahren durchgeführt ren, als unnötig bezeichnet wurde, weil eine Bewilligung für
worden war, verursachte bei der Kommission, insbesondere Flugfelder heute nicht mehr gegen die Vorschriften des Um-
gerade im Zusammenhang mit diesen «Flugplatzartikeln», von weltschutzgesetzes vorgenommen werden kann - eine Aus-
denen die Kantone kraft Raumplanungszuständigkeit unmit- sage, die ja dann das Bundesgericht überprüfen kann.
telbar berührt sind, ein Unbehagen. Es führte zur erwähnten In diesem Sinne, mit diesen Schwerpunkten - es sind wohl
Umfrage, die schliesslich eindeutige Resultate erbrachte. Die eher Retouchen, die mir jedoch wichtig erscheinen - hat die
Zustimmung der Kantone sogar zur Neukonzipierung des Ver- Kommission beschlossen, Eintreten zu beantragen, was ich
fahrens, und zwar nicht nur im Bereich der Flughäfen, sondern hiermit im Namen der Kommission auch tue. Sie sehen: Auf
auch der Flugfelder, ist deutlich ausgefallen. der Fahne gibt es im Bereich der Artikel 37ff. einige Minder-
In diesem Sinne wurde beschlossen, auf die Vorlage einzutre- heitsanträge. Die übrigen Bestimmungen sind hingegen weit-
ten. Beschlossen wurde aber auch, den Kantonen Gelegen- gehend unbestritten.
heit zur Stellungnahme zu den Flugplatzartikeln zu geben.
Weiter haben wir dem Seminar für öffentliches Recht der Uni- Küchler: Der Luftverkehr ist neben Schiene und Strasse zwei-
versität Bern - geleitet von unserem Kollegen Zimmerli -, das felsohne ein wichtiger Bestandteil der Infrastruktur unseres
Navigation aérienne. Loi. Modification 122 11 mars 1993
Landes. Damit er auch in Zukunft seine Bedeutung bewahren hen, dass im Interesse einer ganzheitlichen, nationalen Luft-
kann, stimme ich grundsätzlich den verschiedenen Zielset- fahrtpolitik baldmöglichst auch ein Flugplatzkonzept im Sinne
zungen zu, die in dieser Gesetzesvorlage angestrebt werden, eines Sachplanes gemäss Artikel 13 des Raumplanungsge-
aber nur so weit, als sie die Souveränität der Kantone oder die setzes erarbeitet wird, ein Flugplatzkonzept nämlich, das ei-
Autonomie unserer Kantone nicht schmälern. nerseits zur Sicherstellung und Entwicklung, andererseits
Aus der Sicht der Kantone gleicht nämlich diese Vorlage ei- aber auch zur Planung und Koordination der gesamten
nem Wolf im Schafspelz, so dass wir als Standesvertreter uns schweizerischen Infrastruktur dienen könnte.
ganz besonders eingehend damit auseinandersetzen müs- In diesem kritisch geäusserten Sinne bin ich ebenfalls für Ein-
sen, obwohl die Revision primär nur dazu dienen soll, unsere treten.
Luftfahrt sicherer, wirtschaftlicher und im internationalen Um-
feld wettbewerbsfähiger zu machen. Wir kommen in der Detail-
beratung auf diese ganze Problematik zurück. Büttiker: Auch wir sind für Eintreten auf die Vorlage. Ich
Persönlich hätte ich es begrüsst, wenn gleichzeitig mit dieser meine, dass das revidierte Luftfahrtgesetz als Ganzes der stei-
Gesetzesvorlage auch ein umfassender Bericht des Bundes- genden Bedeutung der Luftfahrt in unserem Land gerecht
rates über unsere künftige Luftfahrtpolitik im nationalen und in- wird, denn leider wird die Schlüsselstellung der Luftfahrt für
ternationalen Umfeld vorgelegt worden wäre. Seit dem Bericht den Wirtschaftsstandort Schweiz immer noch stark unter-
des Bundesrates an die Bundesversammlung von 1953 über schätzt Die Luftfahrt wird in Zukunft weltweit an Bedeutung zu-
die Organisation des schweizerischen Luftverkehrs und die nehmen und zu einem Kernfaktor für die wirtschaftliche Ent-
schweizerische Luftverkehrspolitik ist nämlich trotz der seither wicklung werden. Deshalb ist es zu begrüssen, dass der Bun-
rasanten Entwicklung in der Luftfahrt in dieser Hinsicht nichts desrat vorwärtsgemacht hat und mit dem revidierten Luftfahrt-
mehr gegangen, mit Ausnahme, wie das der Herr Kommis- gesetz die Rahmenbedingungen für die Luftfahrt im allgemei-
sionspräsident ausgeführt hat, dass das Luftfahrtgesetz sie- nen und die Ausbaumöglichkeiten im besonderen verbessern
benmal geändert worden ist will.
Im Zusammenhang mit der Vorlage zur Revision des Luftfahrt- Allein beim Bewilligungsverfahren für Flugplätze und Flugfel-
gesetzes wurde verschiedentlich Kritik an der Mobilität ganz der ist der Bundesrat zu weit gegangen. Es ist des Guten zu-
allgemein und an der Luftfahrt im besonderen als einem nicht viel. Es ist nun Aufgabe des Ständerates, den Bundesrat daran
sehr umweltfreundlichen Verkehrsträger geäussert Dabei zu erinnern, dass es in diesem Land auch noch Kantone und
müssen wir uns aber bewusst sein, dass die Mobilität generell Gemeinden gibt. Wir werden deshalb in den Artikeln 37a und
ja ihre Gründe hat, allein schon aufgrund der ungleichen geo- 37b dem System Zimmerli - oder dem Modell Uni Bern, wie
graphischen Verteilung der Rohstoffe einerseits und der dar- Sie es lieber haben wollen - zustimmen, damit die Vorlage fö-
auf beruhenden Arbeitsteilung in der Weltwirtschaft anderer- deralismusverträglich wird, ohne dass die Entscheidverfahren
seits. Wenn wir also europa- und weltweit ein einigermassen unerträglich behindert werden. Das heisst, wir sind in Artikel
vergleichbares Wohlstandsniveau haben wollen - ich glaube, 37a für die Mehrheit, in Artikel 37b für die Minderheit Küchler.
das ist ein unbestrittenes Postulat-, müssen wir die Arbeitstei- Wir werden in der Detailberatung unseren Standpunkt noch
lung und damit den Verkehr, mithin auch den Luftverkehr, argumentativ unterlegen.
ganz generell akzeptieren. Im übrigen möchte ich im Zusammenhang mit dem Sachplan
Die vorliegende, relativ kleine Teilrevision des Luftfahrtgeset- noch eine Frage an den Herrn Bundespräsidenten richten:
zes ist meines Erachtens nicht der richtige Ort, um nun die Wäre es nicht richtig, wenn man den Sachplan als festen Be-
Grundsatzfragen der Verkehrspolitik ganz generell zu erör- standteil auch im Gesetz verankern würde, um den Entscheid-
tern. Das haben wir übrigens im Zusammenhang mit der Neat, ablauf bei Artikel 37b zu verbessern.
aber auch im Zusammenhang mit den Neubaustrecken der
«Bahn 2000» oder auch im Zusammenhang mit dem Transit-
vertrag bereits getan. Loretan: Ich vertrete in der Angelegenheit «Aenderung des
Ich möchte aber demzufolge auch die Verwaltung bitten, im Luftfahrtgesetzes» einen Kanton, der insbesondere von der
Zusammenhang mit dieser Vorlage nicht mit Schlagworten vom Bundesrat vorgesehenen und von der Kommissions-
wie «Europa», «Deregulierung» oder «Führungsrolle des Bun- mehrheit unterstützten Neuordnung der Kompetenzen im Zu-
des» usw. zu fechten, wenn es effektiv bloss um ganz konkrete sammenhang mit Flugfeldern - also Flugplätzen, die nicht im
einzelne Interessen wie z. B. Heli-Ski-oder Touristikflüge usw. nationalen Interesse liegen -stark betroffen ist.
geht Ich meine: Einzig und allein zur bequemeren Realisie- Ich bin mit den Herren Küchler und Büttiker, die soeben ge-
rung von Flugfeldern bzw. Heli-Flugplätzen, die bloss Einzelin- sprochen haben, in der Kommissionsminderheit zu Artikel
teressen, eventuell lokalen oder regionalen Interessen dienen, 37b. Auch ich werde in der Detailberatung zum Minderheitsan-
kann und darf doch nicht die Souveränität der Kantone und trag Küchler die Ueberlegungen unserer Kantonsregierung
deren klare verfassungsmässige Kompetenz auf dem Gebiete und von mir selber darlegen. Ich möchte aber jetzt schon - da-
der Raumplanung eliminiert oder praktisch zur reinen Alibi- mit das einmal mehr im Protokoll festgehalten ist - beanstan-
übung herabgemindert werden, wie dies mit den vorgeschla- den, dass man derartige Kompetenzverschiebungen zu La-
genen Artikeln 37ff. beabsichtigt wird. Vielmehr haben wir sten der Kantone nicht in einem sauberen Vernehmlassungs-
auch bei dieser Teilrevision von den klaren verfassungsmässi- verfahren den Kantonen unterbreitet hat.
gen Grundlagen auszugehen, nämlich von derTatsache, dass Man schiebt vom Bundesrat aus als argumentatives Feigen-
die Luftfahrt als solche gemäss Artikel 37ter BV Sache des blatt vor, man habe ja die Eidgenössische Luftfahrtkommis-
Bundes ist, aber andererseits die Raumplanung gemäss Arti- sion in Funktion treten lassen. (Jetzt muss ich meinen Solo-
kel 22quater BV Sache der Kantone. Demnach liegt also beim thurner Kollegen bitten, mir das Gehör des Herrn Bundesprä-
Bewilligungsverfahren von Flugfeldern, die ja nicht von natio- sidenten freizugeben - danke!) In dieser Eidgenössischen
nalem Interesse sind, die rechtliche Priorität ganz eindeutig Luftfahrtkommission ist ausgerechnet der Kanton Aargau, der,
bei den Kantonen und nicht bei einem Bundesamt. wie gesagt, von dieser Vorlage sehr stark betroffen ist, nicht
Wir kommen bei der Detailberatung, wie erwähnt, auf diese vertreten. Der Regierungsrat des Kantons Aargau hat sich des-
staatspolitisch heikle Problematik zurück, der wir als Stände- halb mit Eingabe vom 11. Mai 1992 an den Bundesrat ge-
vertreter unsere volle Aufmerksamkeit zu schenken haben wandt und seine Sicht der Problemlage sauber und gründlich
werden. dargelegt: in tatsächlicher, in rechtlicher und in politischer Hin-
Im Zusammenhang mit dieser Vorlage danke ich dem Depar- sicht Leider hat er weder das Gehör des Herrn Departements-
tementsvorsteher, dass er auf Veranlassung unserer Kommis- chefs noch des Gesamtbundesrates gefunden. Das Departe-
sion nachträglich ein summarisches Vernehmlassungsverfah- ment erteilte - um jetzt etwas in hochdeutsches Berndeutsch
ren zu den sogenannten Flugplatzartikeln bei den Kantonen zu verfallen - einen mutzen, abschlägigen Bescheid. Das
durchführen liess. zwingt mich, die Anliegen meines Kantons hier im Ständerat,
Ich möchte meinerseits, wie das der Kommissionspräsident in der Kammer der Kantone, aufzunehmen und, wenn möglich
bereits getan hat, der bestimmten Hoffnung Ausdruck verlei- mit Erfolg, durchzufechten.
11. März 1993 123 Luftfahrtgesetz. Aenderung
Bundespräsident Ogi: Ich danke zunächst Herrn Kommis- Denken Sie daran, dass Sie dann Fachleute der Zivilluftfahrt
sionspräsident Danioth für die einführende Darlegung der Bot- engagieren müssen. Denken Sie daran, dass auch die Ausbil-
schaft und möchte mich auf einige Punkte konzentrieren. dung der Bewilligungsbehörden keine einfache Angelegen-
Herr Küchler hat vom «Wolf im Schafspelz» gesprochen. Die- heit sein wird. Es sind zusätzliche Aufgaben, und Sie müssen
ses Gesetz sei ein Wolf im Schafspelz. So kann man natürlich sich überlegen, ob Sie diese zusätzlichen Aufgaben den Kan-
das Gesetz nicht bezeichnen. Es geht darum, dass wir mit die- tonen überbürden wollen. Es wird mehr kosten; es braucht viel
sem Gesetz das, was Sie alle nach dem 6. Dezember 1992 von mehr Zeit und zusätzlichen Koordinationsaufwand.
uns verlangt haben - nämlich zu vereinfachen, zu verbessern, Deshalb möchte ich Sie bitten, sich zu überlegen, bis wir zu Ar-
anzupassen, besser zu werden als beispielsweise das Aus- tikel 37 kommen, ob der Weg, den Sie einschlagen wollen, der
land -, jetzt hier durchsetzen. richtige ist.
Es geht darum, dass wir, um auf dieses Gesetz zurückzukom- Lassen Sie mich, nachdem Herr Danioth die Vorlage umfas-
men, die verfassungsgemässe Führungsrolle des Bundes bei send und sehr, sehr gut vorgestellt hat, noch etwas zur Stand-
der Formulierung und Umsetzung einer gesamtschweizeri- ortbestimmung nach der EWR-Abstimmung vom 6. Dezem-
schen Luftfahrtinfrastruktur-Politik wiederherstellen. Wir brau- ber 1992 sagen. Wir können dieses Gesetz nicht ohne einen
chen das nach dem 6. Dezember 1992 dringend. Wenn Sie kurzen Rückblick auf die Abstimmung vom 6. Dezember be-
das nicht einsehen, dann sehen Sie auch nicht die Entwick- trachten.
lung, die um uns herum im Gang ist. Der EWR hätte der schweizerischen Zivilluftfahrt sehr viel ge-
Herr Büttiker hat erklärt, die weltweite Bedeutung der Zivilluft- bracht. Nun ist es anders herausgekommen; wir müssen das
fahrt werde noch steigen. Also müsste man sich konsequen- akzeptieren, und wir müssen das Beste daraus machen. Wir
ter- und logischerweise jetzt diesem Gesetz anschliessen. werden deshalb versuchen, mit der EG im Bereich des Zivilluft-
Wenn Sie ihm folgen würden, dann würden Sie eigentlich das fahrtverkehrs sehr rasch ein Luftverkehrsabkommen abzu-
Gegenteil von dem tun, was er gesagt hat schliessen - wir haben zu Beginn des Monats erste explorato-
Es geht weiter darum, die Tatsache zu bekräftigen, dass die Si- rische Gespräche geführt. Wir hoffen, dass die Verkehrsmini-
cherstellung einer ausreichenden Infrastruktur für die Luftfahrt ster in den nächsten Wochen grünes Licht für diese Verhand-
im nationalen Interesse liegt und somit auch primär eine Auf- lungen geben werden.
gabe des Bundes sein muss. Sie haben sicher auch zur Kennt- Wir hoffen, dass es uns gelingen wird, weil wir im Transitver-
nis genommen, was sich um uns herum tut: In Rom z. B. gibt trag unabhängig vom Ausgang der EWR-Abstimmung in der
es einen neuen Flughafen, eine massive Erweiterung; in Mün- Schweiz vereinbart haben, dass man im Zivilluftfahrtbereich
chen einen neuen Flughafen; in London, in Amsterdam usw. und im Strassenverkehrsbereich entsprechende bilaterale Ab-
grosse Projekte! Das sind Entwicklungen, die wir als ein Land, kommen auf der Basis des Acquis communautaire abschlies-
das auf seine Infrastruktur und auf seinen Standort Wert legt, sen will.
das wirtschaftlich auch ausserhalb des EWR und der EG eine Wir dürfen aber nicht davon ausgehen, dass die EG mit uns ein
Rolle spielen soll und eine Rolle spielen muss, nicht missach- Abkommen im Zivilluftfahrtbereich und im Strassenverkehrs-
ten können. bereich in Kraft setzen wird, bevor der EWR unter Dach und
Es geht weiter darum, mit diesem Gesetz wieder eine klare, Fach ist. Von dieser Situation müssen wir ausgehen. Deshalb
unmissverständliche und einheitliche Zuständigkeit bei der dürfen wir jetzt in dieser Situation nicht mit einem Gesetz, das
Bewilligung von Anlagen für die Luftfahrt herzustellen. Dazu heute im Zweitrat beraten wird, zusätzliche Schwierigkeiten
gehören neben den Flugplätzen auch Flugsicherungsanla- schaffen. Wir müssten jetzt eigentlich die Nischen finden und
gen. Es geht vor allem darum, auf ein einfaches, transparentes in diesen Nischen die für uns beste Ausgangsposition
und zügiges Verfahren und ebensolche Abläufe hinzuwirken, schaffen.
und es geht darum, die Rechtsmittel wieder auf das für den Wir müssen das auch mit Blick auf unsere nationalen Flugge-
Rechtsschutz unabdingbar Notwendige zurückzuführen. sellschaften tun. Wir brauchen unsere Swissair, und wir brau-
Nach dem 6. Dezember 1992 ist das ein absolutes «must», chen unsere Crossair. Um das geht es in diesem Gesetz auch.
eine absolute Dringlichkeit. Wir können sie nicht immer einbinden, wir können sie nicht im-
Es geht darum, die Möglichkeit zu schaffen, dass Verwaltungs- mer zurückbinden, wir können sie nicht immer in eine im Ver-
entscheide in diesem Bereich neu durch das Bundesgericht gleich zu den anderen Konkurrenten schwächere Position ab-
überprüft werden können. drängen. Wir brauchen den Pilotennachwuchs, und wir brau-
Wie die von Ihrer Kommission in Auftrag gegebene Umfrage chen die Arbeits- und Rettungsfliegerei; wir brauchen dazu
gezeigt hat, werden diese Revisionsziele auch von den Kanto- eine angemessene - selbstverständlich nicht eine überris-
nen praktisch einhellig unterstützt. Herr Loretan, selbstver- sene - Flugplatzstruktur.
ständlich haben wir die Briefe, die Herr Baudirektor Pfisterer Bei Artikel 37 geht es vor allem darum, ob der Bund auf einfa-
verschickt hat, zur Kenntnis genommen. Aber er würde mit sei- che Art und Weise die Interessen wahren kann und eine ein-
nen Vorstellungen das ganze Konzept, wie wir es mit der Luft- heitliche, landesweite Luftfahrtpolitik möglich ist Wenn Sie
fahrtkommission und mit Ihrer Kommission vorgesehen ha- heute ein grosses Projekt verwirklichen wollen - wir haben Er-
ben, in Frage stellen. Es gibt eben Anlagen, die - nach dem fahrung damit; Herr Danioth hat einige Beispiele erwähnt, ich
6. Dezember - die Interessen dieses Landes betreffen. Der könnte Ihnen weitere Beispiele nennen -, dauert es sehr
Bund muss eine Möglichkeit haben, diese Interessen zu lange. Wir tun uns sehr schwer, bis wir in diesem Lande noch
wahren. etwas realisieren können.
Insbesondere geht es ja darum, diese Zuständigkeitsregeln Wenn Sie also nicht dem Bundesrat folgen, zementieren Sie
und Verfahrensabläufe für den Normalbürger wiederum ver- praktisch den alten Zustand, und dann werden wir auch in die-
ständlicher, überschaubarerund nachvollziehbar zu machen. sem Bereich - das garantiere ich Ihnen - keine Chance haben,
Ich stelle fest: In der heutigen Situation ist das System dermas- im europäischen, harten Wettbewerb noch eine gute, ent-
sen kompliziert, dass nicht einmal mehr Juristen draus- scheidende Rolle zu spielen. Das Resultat wird dann sein,
kommen. Ich stelle fest, dass man immer wieder Rechtsgut- dass die Swissair recht bald die Konsequenzen zu tragen ha-
achten - die übrigens viel Geld kosten - in Auftrag geben ben wird. Das müssen wir ganz klar und deutlich sagen.
muss, um voranzukommen; die Gerichte müssen bemüht Wir brauchen auch die Arbeitsplätze; man vergisst das immer
werden; es ist ein eigentliches Treten an Ort. wieder. Wir brauchen eine starke Swissair; wir brauchen eine
Herr Küchler, Herr Büttiker und Herr Loretan, bei Artikel 37 wer- gute Crossair, um für unseren Wirtschaftsstandort Schweiz
den wir uns wieder in dieser Angelegenheit unterhalten; aber noch die Verbindung zu kriegen, die wir tagtäglich brauchen,
denken Sie nach, bis wir soweit sind: Wenn Sie in Artikel 37 die um ohne EWR- und ohne EG-Mitgliedschaft in einem neuen
kantonale Bewilligungspflicht durchsetzen, wird das für die Europa gut zu überleben. Wir können das, wenn wir uns mehr
Kantone zusätzliche Aufgaben bedeuten. Das wird in den Kan- anstrengen. Wenn wir jetzt bereit sind, Kräfte zu entwickeln;
tonen eine Aufstockung der Bauverwaltungen zur Folge ha- wenn wir bereit sind zu kämpfen.
ben. Die Kantone werden sich mit neuen, spezifisch fliegeri- Ich möchte Sie bitten, bei diesem Gesetz zu sehen, dass uns
schen und betrieblichen Belangen befassen müssen. ermöglicht würde, uns zu profilieren, uns hier anzupassen, da-
Navigation aérienne. Loi. Modification 124 11 mars 1993
mit wir im internationalen Konkurrenzkampf bestehen können. Wir sind selbstverständlich mit diesem von Herrn Präsident
In diesem Sinne bitte ich um Eintreten. Bei Artikel 37 werden Danioth eingebrachten Antrag einverstanden, d. h. mit der An-
wir uns ja wieder hören. passung, wie sie die Redaktionskommission vorschlägt
Danioth, Berichterstatter: Wenn Sie einverstanden sind, Herr Angenommen gemäss Antrag Danioth
Präsident, werde ich nur Erläuterungen machen, wenn solche Adopté selon la proposition Danioth
verlangt werden, und generell, bei jenen Bestimmungen, die
gegenüber dem Nationalrat unbestritten sind, nicht. Art. 2
Antrag der Kommission
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
L'entrée en matière est décidée sans opposition Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Detailberatung - Discussion par articles
Danioth, Berichterstatter: Nebst den Definitionen der ICAO,
also der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation, ist vor allem
Titel und Ingress, Ziff. l Einleitung auf Absatz 2 hinzuweisen: Danach kann der Bundesrat Re-
Antrag der Kommission striktionen vornehmen, und zwar indem er einzelne Luftfahr-
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates zeuge ganz ausschliessen kann - ich erwähne zum Beispiel
die Problematik der Ultraleichtflugzeuge - oder Zulassungs-
Titre et préambule, eh. l introduction beschränkungen vornehmen kann - Stichworte: Delta- und
Proposition de la commission Gleitschirme.
Adhérer à la décision du Conseil national Zu Absatz 3 nur der Hinweis, dass auch über den Abschuss
von Raketen, Hagelabwehrgeschossen usw. Bestimmungen
Angenommen -Adopté möglich wären. Es besteht hier also im Interesse des vermehr-
ten Umweltschutzes eine Kompetenz des Bundesrates.
Art. 1
Antrag der Kommission Angenommen -Adopté
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Art. 3 Abs. 1, Art. 3a, 4,6
Antrag Danioth Antrag der Kommission
Abs. 4 (neu) Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Unter Flugsicherungsdienst versteht man im Sinne dieses Ge-
setzes alle Dienste, die eine sichere, geordnete und flüssige Art. 3 al. 1, art. 3a, 4,6
Abwicklung des Luftverkehrs gewährleisten. Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Art. 1
Proposition de la commission Danioth, Berichterstatter: In Artikel 6 ist die Neuregelung für
Adhérer à la décision du Conseil national die Flugunfalluntersuchungen anvisiert Sie kommt dann in Ar-
tikel 24ff.
Proposition Danioth
Angenommen -Adopté
Al. 4 (nouveau)
Par service de la navigation aérienne, on entend au sens de la
présente loi, tous les services qui garantissent un déroulement Art.6a
Antrag der Kommission
sûr, ordonné et fluide du trafic aérien.
Titel
5. Anhänge zum Uebereinkommen von Chicago und europäi-
Abs. 1-3-Al. 1-3 sche Zusammenarbeit
Angenommen -Adopté Abs. 1
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Abs. 4-Al. 4 Abs. 2 (neu)
Der Bundesrat kann diese Regelung ebenfalls auf die techni-
Danioth, Berichterstatter: Dieser Antrag stammt nicht von mir, schen Vorschriften anwenden, welche im Rahmen der Zusam-
sondern er ist aufgrund einer Anregung von der Verwaltung menarbeit der europäischen Luftfahrtbehörden festgelegt
ausgearbeitet worden, und zwar deshalb, weil man im franzö- werden.
sischen Text festgestellt hat, dass diese Legaldefinition not-
wendig ist, nämlich eine Legaldefinition des Flugsicherungs- Art.6a
dienstes. Der Flugsicherungsdienst hat ja eine grosse Bedeu- Proposition de la commission
tung, und hier in Artikel 1 Absatz 4 soll diese Legaldefinition Titre
aufgenommen werden. 5. Annexes à la Convention de Chicago et coopération euro-
In diesem Sinne muss ich Ihnen den Antrag in meinem eige- péenne
nen Namen stellen. Ich konnte ihn selbstverständlich nicht Al. 1
mehr der Kommission unterbreiten. Adhérer à la décision du Conseil national
Al. 2 (nouveau)
Bundespräsident Ogi: Herr Cavadini Jean hat bei den Bera- Le Conseil fédéral peut également appliquer cette réglementa-
tungen ja festgestellt, dass in bezug auf die Uebersetzung tion aux prescriptions techniques qui sont arrêtées dans le ca-
vom deutschen Text in den französischen Text einige Pro- dre de la coopération au niveau des autorités aéronautiques
bleme vorhanden sind. Der Antrag ist eine logische Folge die- européennes.
ser von Herrn Cavadini in der Kommission vorgebrachten Mei-
nung, und die Redaktionskommission hat hier die nötige An- Danioth, Berichterstatter: Hier haben wir eine Aenderung, und
passung vorgenommen. zwar ist sie bereits in der Marginalie aufgenommen, wo Sie se-
Je peux rassurer les Romands: la Commission de rédaction a hen, dass nebst den Anhängen zum Uebereinkommen von
revu, avec l'appui des spécialistes de l'Office fédéral de l'avia- Chicago auch europäische Abkommen anvisiert sind. Es geht
tion civile, l'ensemble de la présente révision, et je crois pou- ganz offensichtlich um eine Lückenausfüllung nach dem
voir dire que le texte français a bénéficié d'une cure de rajeu- 6. Dezember. Es hat ja keinen Sinn, diesen Artikel in der ersten
nissement Hälfte zu ändern und mit dem Rest zu warten, bis Swisslex
11. März 1993 125 Luftfahrtgesetz. Aenderung
kommt, weil dieses Lückenfüllen nach Ablehnung des EWR 2. Man wollte klarstellen, dass die politischen Gründe, die der
sachlich notwendig und auch politisch angezeigt ist: Der Bun- Nationalrat in Absatz 2 festgehalten hat, mit den aussenpoliti-
desrat erhält die Kompetenz, technische Vorschriften, welche schen Bedenken gemäss Artikel 19a identisch sind. Der Zu-
sich aus europäischen Abkommen ergeben, unmittelbar an- satz «schwerwiegende aussenpolitische Gründe» erscheint
zuwenden. uns nicht notwendig bzw. nicht sehr aussagekräftig. Diese Er-
Die Kommission beantragt Ihnen Zustimmung. messensüberlegung muss ja das Departement vornehmen.
Also Uebernahme der Zweiteilung gemäss Nationalrat, aber
Angenommen -Adopté gleiche Formulierung. Ueberall muss es heissen: «aussenpoli-
tische Gründe», in Artikel 19 Absatz 2 wie auch in Artikel 19a,
Art. 11a um klarzustellen, dass nicht etwa innenpolitische Gründe ge-
Antrag der Kommission meint sein könnten.
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates In diesem Sinne beantrage ich Ihnen, diese Ergänzungen, die
Proposition de la commission auch neutralitätspolitisch unbedenklich sind, vorzunehmen.
Adhérer à la décision du Conseil national
Bundespräsident Ogi: Der Bundesrat kann sich der Kommis-
Angenommen -Adopté sion anschliessen. Herr Präsident Danioth hat das ganz klar
und richtig begründet
Art. 12
Antrag der Kommission Angenommen -Adopté
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Proposition de la commission Art. 20,21 Titel, 22 Titel
Adhérer à la décision du Conseil national Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Danioth, Berichterstatter: Ich möchte hier ebenfalls die
Schutzverbände und die Anwohner darauf hinweisen, dass in Art. 20,21 titre, 22 titre
Artikel 12 ein neuer Zusatz aufgenommen und von der Proposition de la commission
Kommission bestätigt worden ist, nämlich am Schluss von Ab- Adhérer à la décision du Conseil national
satz 1, wo ausdrücklich die Vorschriften zum Schütze der Na-
tur erwähnt werden. Damit wird ausgesagt, dass Einschrän- Angenommen -Adopté
kungen auch für den Einsatz von Helikoptern und Hängeglei-
tern in und über Naturschutzwiesen möglich sind. Wir erach- Art. 24-26C
ten diese Ergänzung als wertvoll. Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Angenommen -Adopté Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Art. 18 Titel
Danioth, Berichterstatter: Hier ist die Flugunfalluntersuchung
Antrag der Kommission
geregelt Ich möchte vorschlagen, dass ich zu den Artikeln 24,
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
25 und 26 gesamthaft Ausführungen mache.
Verwiesen wird hier vor allem auf Anhang 13 des Ueberein-
Art. 18 titre
kommens von Chicago. Die wesentliche Aenderung, auf die
Proposition de la commission
ich bereits beim Eintreten hingewiesen habe, besteht darin,
Adhérer à la décision du Conseil national dass die zweite Verfahrensstufe der Flugunfalluntersuchung
nicht mehr obligatorisch ist, sondern dass dieser Kommis-
Angenommen -Adopté sionseinsatz nur dann zu erfolgen hat, wenn ein entsprechen-
der Antrag eines Beteiligten, beispielsweise der Hinterbliebe-
Art. 19 nen eines Verunfallten, dies ausdrücklich verlangt
Antrag der Kommission Die Umbezeichnung von der bisherigen Flugunfall-Untersu-
Abs.1 chungskommission zur Flugunfallkommission ist nicht nur re-
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates daktionell gemeint, sondern impliziert auch, dass diese Kom-
Abs. 2 mission in Zukunft nicht nur Untersuchungsbefugnisse, son-
Erfordern aussenpolitische Gründe.... dern anderweitige Aufgaben hat. Im übrigen verweise ich auf
die Botschaft und das Amtliche Bulletin des Nationalrates.
Art. 19 Diese Neuregelung der Flugunfalluntersuchungen wurde
Proposition de la commission auch vom Chef des Büros für Flugunfalluntersuchungen,
AI.1 Herrn Fürsprecher Lier, als wesentliche Verbesserung und
Adhérer à la décision du Conseil national Vereinfachung bezeichnet.
Al. 2 Gestatten Sie den Hinweis auf die Absatz 2 und 3 von Artikel
Si des motifs de politique extérieure exigent.... 26c: Diese Bestimmung ist von einiger Aktualität und auch
Brisanz.
Art. 19a Die Bergungskosten, das wissen alle, die mit derartigen Unfäl-
Antrag der Kommission len zu tun hatten, können in beträchtliche Höhen gehen; es hat
wenn aussenpolitische Gründe es erfordern. keinen Sinn, wenn zuerst Auseinandersetzungen über die Ko-
stentragungspflicht oder die Kostengutsprache erfolgen und
Art. 19a dann erst zur Rettung geschritten wird.
Proposition de la commission Das heisst, wenn die Flugunfallkommission oder sonst eine
.... de politique extérieure l'exigent. Behörde tätig wird, kann sie trotzdem nachher nach dem Ver-
ursacherprinzip auf die entsprechenden Haftpflichtigen zu-
Danioth, Berichterstatter: Diese Artikel scheinen nur kompli- rückgreifen.
zierter zu sein. Hier ist eine Zweiteilung vorgenommen wor-
den, indem man in Artikel 19 die Betriebssicherheit regeln Angenommen -Adopté
wollte und die politischen Gründe gemäss Bundesrat nun in
Artikel 19 Absatz 2 bzw. Artikel 19a verweisen wollte. Art. 27 Titel, Art. 34
1. Man hat hier die Anforderungen an die politischen Ueberle- Antrag der Kommission
gungen deutlicher hervorgehoben. Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Navigation aérienne. Loi. Modification 126 11 mars 1993
Art. 27 titre, art. 34 Art. 37a
Proposition de la commission Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national Majorité
Titre
Angenommen -Adopté b. Procédures pour les aérodromes publics (aéroports)
aa Procédure d'examen préalable
Art. 37 Titel, Abs. 2,3 Al. 1
Antrag der Kommission Dans le cadre d'une procédure d'examen préalable, les autori-
Titel, Abs. 3 tés fédérales intéressées, coopérant avec les cantons et les
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates communes touchés, analysent la conformité du projet au droit
applicable.
Al. 2
Abs. 2
Mehrheit La procédure d'examen préalable est dirigée par l'office qui
Unverändert coordonne l'ensemble des analyses et des auditions.
Minderheit Al. 3
(Küchler, Büttiker, Loretan, Piller, Rhyner) L'office soumet le projet aux autorités fédérales intéressées et
Für die Anlage und den Betrieb aller ändern Flugplätze sind aux cantons concernés afin qu'ils se déterminent; les cantons
eine Bewilligung des Bundesamtes für die luftfahrtspezifi- procèdent à l'audition des communes concernées.
Al. 4
schen Belange sowie eine Bewilligung der nach kantonalem
Recht zuständigen Behörde erforderlich. Les cantons disposent d'un délai de trois mois pour présenter
leur avis; pour des motifs importants, l'office peut prolonger le
délai.
Art. 37 titre, al. 2,3
Al. 5
Proposition de la commission
Après avoir reçu les avis des cantons, l'office impartit un délai
Titre, al. 3
de deux mois au plus aux autorités fédérales intéressées pour
Adhérer à la décision du Conseil national
qu'elles lui adressent une détermination.
Al. 6 (nouveau)
Al. 2 Dans les deux mois suivant la réception de la dernière détermi-
Majorité nation, l'office rédige, à l'intention du requérant, un rapport
Inchangé l'informant du déroulement et du résultat de la procédure
Minorité d'examen préalable.
(Küchler, Büttiker, Loretan, Piller, Rhyner)
Pour la création et l'exploitation de tous les autres aérodro-
mes, une autorisation de l'office est requise en ce qui con- Minorité
cerne les aspects spécifiquement aéronautiques; une autori- (Gadient, Bisig, Bloetzer, Cavadini Jean, Cavelty)
sation des autorités compétentes est nécessaire selon le droit Adhérer à la décision du Conseil national
cantonal.
Art. 37abis (neu)
Art. 37a Antrag der Kommission
Antrag der Kommission Mehrheit
Mehrheit Titel
Titel bb. Konzessionsverfahren
b. Verfahren bei öffentlichen Flugplätzen (Flughäfen) Abs. 1
aa Vorprüfungsverfahren Gegenstand des Konzessionsverfahrens kann nur ein Projekt
Abs. 1 sein, für das ein Vorprüfungsverfahren durchgeführt worden
In einem Vorprüfungsverfahren wird von den beteiligten Bun- ist
desbehörden unter Mitwirkung der betroffenen Kantone und Abs. 2
Gemeinden im voraus abgeklärt, ob das Projekt dem gelten- Im Konzessionsverfahren wird über das Projekt im Rahmen
den Recht entspricht einer umfassenden Interessenabwägung gesamthaft ent-
Abs. 2 schieden.
Das Vorprüfungsverfahren wird unter der Leitung des Bundes- Abs. 3
amtes durchgeführt Dieses koordiniert sämtliche Abklärun- Es sind keine zusätzlichen Bewilligungen nach dem Bundes-
gen und Anhörungen. gesetz vom 22. Juni 1979 über die Raumplanung und nach
Abs. 3 kantonalem Recht erforderlich.
Das Bundesamt unterbreitet das Projekt den beteiligten Bun- Abs. 4
desbehörden und den betroffenen Kantonen zur Stellung- Sofern die Anlage oder der Betrieb eines öffentlichen Flugplat-
nahme; die Anhörung der betroffenen Gemeinden ist Sache zes weitere Prüfungen nach anderen Bundeserlassen erfor-
der Kantone. dert, darf die Konzession nur erteilt werden, wenn die Zustim-
Abs. 4 mung der entsprechenden Bewilligungsbehörden vorliegt
Die Frist zur Einreichung der Stellungnahmen beträgt für die Der Konzessionsentscheid ersetzt alle übrigen Bewilligungen,
Kantone drei Monate; sie kann vom Bundesamt aus wichtigen die das Bundesrecht vorsieht
Gründen verlängert werden. Abs. 5
Abs. 5 Vor der Erteilung der Konzession sind die beteiligten Bundes-
Nach Eingang der Stellungnahmen der Kantone setzt das behörden, die betroffenen Kantone und Gemeinden sowie die
Bundesamt den beteiligten Bundesbehörden zur Einreichung übrigen Betroffenen anzuhören; die Anhörung der Gemein-
ihrer Vernehmlassung eine Frist von längstens zwei Monaten. den und der übrigen Betroffenen erfolgt durch die Kantone.
46s. 6 (neu) Abs. 6
Innert zwei Monaten seit Eingang der letzten Stellungnahme Auf kantonales Recht gestützte Anträge sind zu berücksichti-
verfasst das Bundesamt zuhanden des Gesuchstellers einen gen, soweit dadurch der Bau und Betrieb des Flugplatzes
Bericht, der über den Verlauf und das Ergebnis des Vorprü- nicht übermässig behindert werden.
fungsverfahrens Auskunft gibt Abs. 7
Der Bau von Anlagen, die nicht ganz oder überwiegend dem
Minderheit Flugplatzbetrieb dienen, untersteht dem kantonalen Bewilli-
(Gadient, Bisig, Bloetzer, Cavadini Jean, Cavelty) gungsverfahren. Vor dem Entscheid über die Baubewilligung
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates holt die zuständige kantonale Behörde die Genehmigung des
11. März 1993 127 Luftfahrtgesetz. Aenderung
Bundesamtes ein. Diese ist zu verweigern, wenn das Bauvor- Abs. 4
haben die Flugsicherheit gefährdet oder den Flugplatzbetrieb Im Baubewilligungsverfahren wird über alle weiteren Belange
beeinträchtigt. im Rahmen einer umfassenden Interessenabwägung gesamt-
haft entschieden. Es sind keine zusätzlichen Bewilligungen
Minderheit nach kantonalem Recht erforderlich.
(Gadient, Bisig, Bloetzer, Cavadini Jean, Cavelty) Abs. 5
Ablehnung des Antrages der Mehrheit Sofern die Anlage oder der Betrieb eines Flugfeldes weitere
Prüfungen nach anderen Bundeserlassen erfordert, darf die
Art. 37abis (nouveau) Baubewilligung nur erteilt werden, wenn die Zustimmung der
Proposition de la commission entsprechenden Bewilligungsbehörden vorliegt Die Baube-
Majorité willigung ersetzt, mit Ausnahme der Bewilligung gemäss Ab-
Titre satz 1, alle Bewilligungen, die das Bundesrecht vorsieht
bb. Procédure de concession
AI.1 Eventualantrag Küchler
Seul un projet qui a été soumis à la procédure d'examen préa- Abs.1
lable peut faire l'objet d'une procédure de concession. (falls der Mehrheit zugestimmt wird)
Al. 2 .... nach kantonalem Recht erforderlich, sofern das Vorhaben
Lors de la procédure de concession, une décision globale im Sachplan des Bundes für Flugplätze gemäss Artikel 13 des
concernant le projet est prise au terme d'une pesée de tous les Raumplanungsgesetzes enthalten ist.
intérêts en présence. Abs. 6 (neu)
Al. 3 (falls der Minderheit zugestimmt wird)
Aucune autorisation supplémentaire en vertu de la loi fédérale Der Entscheid der letzten kantonalen Instanz unterliegt der
du 22 juin 1979 sur l'aménagement du territoire ou en vertu du Verwaltungsgerichtsbeschwerde an das Bundesgericht.
droit cantonal n'est requise.
Al. 4 Art. 37b
Dans la mesure où, selon d'autres textes du droit fédéral, la Proposition de la commission
création ou l'exploitation d'un aérodrome public exige des Majorité
examens plus approfondis, la concession ne peut être déli- Adhérer à la décision du Conseil national
vrée qu'avec l'assentiment des autorités compétentes en la Minorité
matière. La décision accordant la concession remplace toutes (Küchler, Büttiker, Loretan, Piller, Rhyner)
les autres autorisations prévues par le droit fédéral. Titre
Al. 5 Adhérer à la décision du Conseil national
Les autorités fédérales intéressées et les cantons concernés (La modification ne concerne que le texte allemand)
ainsi que les autres parties sont entendus avant l'octroi de la Al. 1
concession; les cantons procèdent à l'audition des commu- Lors de la procédure d'autorisation, l'office décide de manière
nes et des autres parties. imperative des aspects spécifiquement aéronautiques.
Al. 6 Al. 2
Les propositions fondées sur le droit cantonal sont prises en L'autorisation ne peut être accordée que si le projet n'entrave
considération pour autant qu'elles n'entravent pas la cons- ni la sécurité de l'aviation ni l'exploitation de l'aérodrome et si
truction ni l'exploitation de l'aérodrome de manière excessive. les conditions particulières relevant de l'aménagement du ter-
Al. 7 ritoire sont remplies.
La construction d'installations qui ne servent pas complète- Al. 3
ment ou principalement à l'exploitation de l'aérodrome est Les champs d'aviation ne peuvent être construits que dans
soumise à la procédure cantonale concernant l'autorisation des zones d'affectation qui tiennent compte des particularités
de construire. L'autorité cantonale compétente doit avoir l'ap- des opérations de vol et qui ont été arrêtées au terme de la pro-
probation de l'office avant de prendre une décision concer- cédure ordinaire de planification. L'office coopère à l'élabora-
nant cette autorisation. Celle-ci est refusée lorsque le projet de tion des plans d'affectation.
construction entrave la sécurité de la navigation aérienne ou Al. 4
l'exploitation de l'aérodrome. Lors de la procédure d'autorisation de construire, une déci-
sion touchant tous les autres aspects est prise dans le cadre
Minorité d'une pesée globale des intérêts en présence. Aucune autori-
(Gadient, Bisig, Bloetzer, Cavadini Jean, Cavelty) sation supplémentaire n'est requise en vertu du droit cantonal.
Rejeter la proposition de la majorité Al. 5
Dans la mesure où, selon d'autres textes de droit fédéral, la
Art. 37b création ou l'exploitation d'un champ d'aviation exige des ex-
Antrag der Kommission amens plus approfondis, l'autorisation ne peut être délivrée
Mehrheit qu'avec l'assentiment des autorités compétentes en la ma-
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates tière. L'autorisation de construire remplace toutes les autres
Minderheit autorisations prévues par le droit fédéral, à l'exception de l'au-
(Küchler, Büttiker, Loretan, Piller, Rhyner) torisation mentionnée au premier alinéa
Titel
c anderen Flugplätzen (Flugfeldern) Proposition subisidiaire Küchler
Abs. 1 Al. 1
Im Bewilligungsverfahren entscheidet das Bundesamt ver- (si la proposition de majorité est adoptée)
bindlich über alle luftfahrtspezifischen Belange. .... n'est requise, pour autant que le projet figure dans le plan
Abs. 2 sectoriel de la Confédération pour les aérodromes selon l'arti-
Die Bewilligung darf nur erteilt werden, wenn das Bauvorha- cle 13 de ladite loi.
ben weder die Flugsicherheit gefährdet noch den Flugplatzbe- Al. 6 (nouveau)
trieb beeinträchtigt und wenn dafür die besonderen raumpla- (si la proposition de minorité est adoptée)
nerischen Voraussetzungen erfüllt sind. La décision de la dernière instance cantonale peut faire l'objet
Abs. 3 d'un recours de droit administratif devant le Tribunal fédéral.
Flugfelder dürfen nur in Nutzungszonen erstellt werden, die
den Eigenheiten der Flugbetriebe Rechnung tragen und im or- Danioth, Berichterstatter: Hier kommen wir zum Pièce de
dentlichen Planungsverfahren erlassen worden sind. Das résistance. Wie ich bereits ausgeführt habe und wie Herr Bun-
Bundesamt wirkt an der Nutzungsplanung mit despräsident Ogi Ihnen drastisch dargelegt hat, prallen hier
Navigation aérienne. Loi. Modification 128 11 mars 1993
die Kompetenzen des Bundes (aufgrund der Zuständigkeit für nach Auffassung der Minderheit die primäre Zuständigkeit,
die Luftfahrt) und der Kantone (aufgrund der Zuständigkeit für insbesondere auch die raumplanerische, beim Kanton und
die Raumplanung) legitimerweise aufeinander. Wir haben den Gemeinden liegen bzw. verbleiben. Im Spannungsfeld
also den Auftrag erteilt, abzuklären, ob eine Optimierung die- zwischen Artikel 22quater der Bundesverfassung, welcher die
ser Verfahren zur Vermeidung von Kompetenzkonflikten bei- Raumplanung den Kantonen zuweist, und Artikel 37ter der
tragen kann. Darum ging es uns. Es war sicher nicht die Ab- Bundesverfassung, welcher die Luftfahrt zur Bundessache er-
sicht der Kommission, und zuallerletzt jene ihres Präsidenten, klärt, müsse man aus föderalistischen Ueberlegungen die
bewusst die Kompetenzen der Kantone für die vom EVED kon- Waagschale zugunsten der Kantone neigen. Die Flugfelder
zessionierten Flugplätze einzuschränken. seien nicht im gesamtschweizerischen Interesse, was allein
Ich nehme zu allen Artikeln gesamthaft Stellung. eine Bundeskompetenz rechtfertigen würde.
Juristisch definiert als Flughäfen (Art. 37a) wurde uns nun ein Nun darf man aber nicht übersehen, dass auch die Flugfelder
entsprechender Verfahrensvorschlag gemacht Dieser Vor- im gesamtschweizerischen Interesse liegen - ich glaube,
schlag - er entspricht übrigens dem Mehrheitsantrag - sieht diese zentrale Feststellung ist von Herrn Bundespräsident Ogi
ein neues, zweistufiges Verfahren vor, in dem dem eigentli- gemacht worden -, und zwar aus verschiedenen Gründen:
chen Konzessionsverfahren ein Vorprüfungsverfahren vorge- Diese Flugfelder machen immerhin - ich muss diese Zahl ak-
schaltet wird, das sich im wesentlichen an Artikel 3 des Bun- zeptieren - 90 Prozent der gesamten Luftfahrtinfrastruktur un-
desbeschlusses betreffend Bewilligungsverfahren für Eisen- seres Landes aus. Für 90 Prozent der schweizerischen Luft-
bahn-Grossprojekte hält fahrtinfrastruktur wären also, wenn Sie jetzt dem Minderheits-
Als Unbedenklichkeitszeugnis für diesen Eisenbahnbe- antrag Küchler zustimmen würden, primär die Kantone zu-
schluss kann ich Ihnen in Erinnerung rufen, dass dieser Be- ständig.
schluss seinerzeit - übrigens in starker Mitarbeit unseres ge- Ausserdem ist der Bund unbestreitbar zuständig für die luft-
schätzten verstorbenen Kollegen, Max Affolter selig - in der fahrtspezifischen Belange, sowohl für das Anlegen als auch
Kommission diese Form erhalten hat, also ganz sicher kein fö- für den Betrieb der Felder. Diese luftfahrtspezifischen Be-
deralismusfeindliches Gesetzesprojekt darstellt Dieses Vor- lange - vielleicht kommen wir darauf bei einzelnen Beispielen
verfahren ist nämlich innert gesetzlich festgelegten Fristen noch zu sprechen - lassen sich nicht säuberlich von raumpla-
durchzuführen und abzuschliessen. nerischen Fragen trennen, wie das die Praxis gezeigt hat, und
Von der Sache her, insbesondere was die Zuständigkeiten be- hier ist des Pudels Kern in der Auseinandersetzung. Hier
trifft, deckt sich der Vorschlag in etwa mit demjenigen des Bun- scheint mir der Grund für die unterschiedliche Beurteilung zu
desrates, mit der Ausnahme, dass hier ein zweistufiges Verfah- liegen.
ren durchgeführt werden soll. Ich glaube, Herr Bundespräsi- Zwei parallele Verfahren, eines auf Kantons- und eines auf
dent Ogi wird es dann selber erklären. Selbstverständlich ist Bundesebene, trügen zu Kompetenzschwierigkeiten, Streitig-
die Verwaltung davon nicht begeistert, aber meiner Meinung keiten und zu den bekannten Verzögerungen bei.
nach hat diese Zweistufigkeit auch Vorteile. Wir haben eine Liste erhalten, also jenefür die Bewilligung des
Anders verhält es sich mit den vom Bundesamt für Zivilluftfahrt neuen Drehfunkfeuers in Trasadingen, eine ganze Liste von
zu bewilligenden Flugplätzen, juristisch definiert als Flugfelder Verfahren querdurch alle kantonalen Instanzen hindurch. Das
(Art 37b). Hier wurde uns keine Angleichung an das Eisen- kann ja nicht die Meinung sein. Das ist auch der Sinn und
bahnrecht, sondern eine gegenüber dem bundesrätlichen Zweck der verbesserten Vorlage des Institutes der Universität
Vorschlag völlig neue Verfahrens-und Zuständigkeitsordnung Bern.
unterbreitet Diese Vorschläge sind von Herrn Kollege Küchler Die Kompetenzstreitigkeit und die Verzögerung können nicht
übernommen und als förmliche Anträge eingereicht worden. im Interesse der Sache liegen, was niemand will, es sei denn,
Sie beinhalten eine Aenderung von Artikel 37 Absatz 2, eine es gehe um die Verhinderung von Ausbauten.
Neuformulierung von Artikel 37a, den Einschub eines zusätzli- Ausserdem: Der grösste Teil der fliegerischen Aktivitäten in
chen Artikels 37abis sowie die Neuformulierung von Artikel der Schweiz, wie z. B. die Flugausbildung, die Arbeits- und
37b. Das sieht etwas kompliziert aus, aber ich glaube, wenn Rettungsfliegerei, der gewerbsmässige Charterverkehr mit
man der Reihe nach vorgeht, ergibt sich eine klare Regelung. kleineren Flugzeugen sowie der Flugzeugunterhalt in lizen-
In der anschliessenden, engagierten Diskussion ging es vor zierten Betrieben, findet auf unseren Flugfeldern statt. Die
allem um die primären Zuständigkeiten bei der Konzessionie- schweizerische Luftfahrt ist natürlich auf diese Infrastruktur an-
rung bzw. Bewilligung von Flugplätzen. Das bundesrätliche gewiesen.
Konzept sieht - u. a im Hinblick auf Artikel 37ter der Bundes- Zu den Flugfeldern würden z. B. Flugplätze wie Lugano oder
verfassung, welcher die Luftfahrt zur Sache des Bundes er- Locamo, Altenrhein, Ecuvillens, Porrentruy, aber auch die für
klärt - die primäre Zuständigkeit für die Bewilligung von Flug- die Rettungsfliegerei wichtigen Helikopterbasen Zermatt, Un-
plätzen bei den Bundesbehörden vor. tervaz oder die Rega-Basis Gossau/St Gallen gehören. Ich
Diese Zuständigkeit würde unter anderem eine gesamt- glaube, bei solchen Infrastrukturanlagen zu behaupten, sie lä-
schweizerisch einheitliche Flugplatz- und Luftfahrtpolitik ge- gen nicht im nationalen Interesse, hiesse doch die realen Ge-
währleisten und insbesondere auch die wesentlichen raum- gebenheiten verkennen.
planerischen Belange umfassen. Die raumplanerischen Be- Aus diesen Gründen hat sich die Kommission - ich gebe es
lange müssten also in die gesamtschweizerische Flugplatzpo- zu - knapp, nämlich mit Stichentscheid des Präsidenten, für
litik integriert werden. die Lösung der Variante Uni Bern (Zimmerli) entschieden, was
Für die konzessionierten Flugplätze - also Zürich, Basel, die Flughäfen anbetrifft, hingegen für die grundsätzliche Auf-
Genf - war diese Zuständigkeitsordnung in der Kommission fassung des Bundesrates, was die Flugfelder anbetrifft. Ich
unbestritten. Hier drehte sich die Diskussion in erster Linie um glaube, dass das nicht nur eine gerechte, salomonische Ver-
die Frage, ob das vorgeschlagene zweistufige Verfahren der teilung der Abstimmungsgunst darstellt, sondern dass sie
Sache angemessen sei. Vom Bundesrat und von der Verwal- sachlich ausgewiesen und gerechtfertigt ist und diesen ele-
tung wurde geltend gemacht, dass es nicht darum gehe, neue mentaren Anforderungen Rechnung trägt
Grossflughäfen zu errichten, sondern in erster Linie Anpas- In diesem Sinne möchte ich Ihnen vorschlagen, in beiden Fäl-
sungen an den bestehenden Flugplätzen vorzunehmen oder len den Mehrheiten zuzustimmen. Sie haben nämlich sicher
allenfalls ohne bauliche oder betriebliche Aenderungen einen festgestellt, dass auf der Fahne die Minderheiten immer mit
bewilligten Flugplatz (Flugfeld) in einen konzessionierten unterschiedlichen Namen vertreten sind, so dass Sie jedesmal
Flugplatz (Flughafen) überzuführen. Dafür sei das vom Bun- eine andere Mehrheit befürworten. Damit versetzen Sie nicht
desrat vorgeschlagene einstufige Verfahren sachgerechter, jedesmal die gleichen Mitglieder in die Minderheit, sondern
insbesondere wenn man in Rechnung stelle, dass das Verfah- wir haben hier wechselnde Mehrheiten und Minderheiten. Das
ren für Flughäfen sinngemäss auch für die Errichtung und ist ein weiteres Indiz dafür, dass die Vorschläge der Mehrheit
Aenderung von Flugsicherungsanlagen gelte. eben nicht so schlecht sind.
Bei den bewilligten Flugplätzen, den Flugfeldern, stand hinge- In diesem Sinne schlage ich Ihnen zum Abstimmungsverfah-
gen die Zuständigkeitsordnung im Vordergrund. Hier soll ren vor, Herr Ständeratspräsident, dass wir uns in der Abstim-
11. März 1993 129 Luftfahrtgesetz. Aenderung
mungsreihenfolge zuerst mit den Grundsätzen in den Artikeln nungsentscheide die Hoheit bei den Kantonen verbleiben soll.
37 und 37a bzw. 37b auseinandersetzen und allenfalls die Der Kanton Jura und der Kanton St. Gallen machen ähnliche
Eventualanträge Küchler in einer zweiten Abstimmung behan- Vorbehalte zugunsten der Raumplanungshoheit der Kantone.
deln, zumal diese Anträge der Kommission nicht vorgelegen Nach dem Antrag der Minderheit sieht Artikel 37b bei Flugfel-
haben. Ich möchte also zu diesen Eventualanträgen Küchler dern vor, das Bundesamt für Zivilluftfahrt über die rein luft-
erst Stellung nehmen, wenn sie begründet sind. fahrtspezifischen Belange, den Kanton jedoch über die ande-
Ich möchte Sie jetzt bitten, die Sprecher der Minderheiten zu ren Belange entscheiden zu lassen. Offensichtlich haben die
Artikel 37 bzw. Artikel 37a und 37b Stellung nehmen zu lassen. Befürworter einer völlig freien Luftfahrt Angst vor Absatz 3 ge-
mäss Antrag der Minderheit, welcher vorschreibt, dass Flugfel-
Küchler, Sprecher der Minderheit: Ich möchte darauf hinwei- der nur in Nutzungszonen erstellt werden dürfen, die den Ei-
sen, dass Artikel 37 eigentlich zurückgestellt werden sollte, bis genheiten der Flugbetriebe Rechnung tragen und im ordentli-
wir über die Artikel 37a und 37b entschieden haben. Der Artikel chen Planungsverfahren erlassen worden sind. Es wird be-
37 hängt mit diesen nachfolgenden Artikeln zusammen, und fürchtet, dass damit jeder Ausbau verhindert werden könnte.
der Minderheitsantrag dazu entfällt je nachdem. Darum geht es aber überhaupt nicht, denn viele Flugfelder be-
Zu Artikel 37a hat der Herr Kommissionspräsident als Vertreter stehen ohnehin schon. Hingegen soll mit den neuen Bestim-
der Mehrheit bereits gesprochen. Ich kann also auf weitere mungen lediglich das Bewilligungsverfahren für die kommer-
Ausführungen verzichten und möchte einfach darauf hinwei- ziellen Helikopterlandeplätze, die z. B. direkt neben einem Spi-
sen, dass wir ja im Bund diverse Bewilligungsverfahren haben, tal oder neben einem ruhigen Wohnquartier zu liegen kom-
sei es bei den Nationalstrassen, sei es bei den Eisenbahnen, men sollen, in die Kompetenz der Kantone, der Gemeinden,
bei der Schiffahrt usw. oder eben bei der Luftfahrt. Alle diese also der betroffenen Regionen, gelegt werden. Die Kantone
Verfahren wurden seinerzeit unabhängig voneinander gesetz- sind sicher nicht systematisch gegen eine Verweigerung sol-
lich ausgestaltet und sind inzwischen praktisch unübersicht- cher Flugfelder.
lich geworden. Deshalb hat auch die Verwaltungskontroll- Wir müssen auch wissen, dass im Hintergrund der Bestim-
stelle des Bundesrates der Universität Bern den Auftrag erteilt, mungen der Verwaltung Bundesgerichtsentscheide stehen,
sie solle einmal untersuchen, ob zwischen den zahlreichen vor allem ein Bundesgerichtsentscheid vom 4. Juli 1979, in
Bewilligungsverfahren eine Koordination oder eine Harmoni- welchem es heisst: «Die Kantone sind somit befugt, den
sierung hergestellt werden könne. Standort eines Flugfeldes auf seine Vereinbarkeit mit den von
Diesen Auftrag hat die Universität Bern erfüllt. Sie ist zum ihnen anzuwendenden Raumplanungsnormen zu prüfen.»
Schluss gekommen, dass auch im Zusammenhang mit der Diese Bundesgerichtsentscheide sind dem Bundesamt ein
Luftfahrt durchaus eine Koordination mit dem von uns jüngst Dorn im Auge. Deshalb möchte es eine neue Formulierung,
beschlossenen Bewilligungsverfahren für Eisenbahn-Gross- wonach es unabhängig von der Raumplanungshoheit der
projekte hergestellt werden könnte. Deshalb scheint es zweck- Kantone auch über Flugfelder entscheiden könnte.
mässig zu sein, dass wir nicht bei der ersten Anwendungs- Kurzum, der von der Minderheit vorgeschlagene Artikel 37b
möglichkeit etwas völlig anderes statuieren als das, was von vermag sowohl den Interessen der Kantone als auch den Inter-
dieser Kommission oder Expertengruppe ausgearbeitet essen des Bundes voll und ganz zu genügen. Er schreibt den
wurde. So viel zur Vorbemerkung. Kantonen vor, ein konzentrierteres Verfahren zu schaffen, in
Nun komme ich zu Artikel 37b. Der Artikel 37b bezieht sich also dem sämtliche Belange geprüft werden müssen und das alle
nicht auf die öffentlichen Flugplätze, sondern auf die soge- übrigen Bewilligungen überflüssig macht. Doppelspurigkei-
nannten Flugfelder. Diese haben ja grosse Bedeutung, vor al- ten fallen also künftig weg. Es gibt nur noch ein Verfahren auf
lem für die Helikopterlandeplätze. Letztere dienen aber wie- Bundesebene, das sich auf die luftfahrtspezifischen Belange
derum weitestgehend rein privaten Interessen, eventuell loka- beschränkt; das kantonale Verfahren andererseits deckt alle
len oder höchstens regionalen Interessen. Sie dienen vor al- weiteren Belange ab. Beide Verfahren aber zielen auf grösst-
lem für Heli-Skiing, Transportflüge für Bauarbeiten, Touristik- mögliche Konzentration hin, d. h. auf ein Verfahren und einen
flüge usw. Von der Verwaltung wurde zwar die Notwendigkeit Entscheid sowie ein einheitliches Rechtsmittel oder einen ein-
der neuen Bestimmung wie folgt umschrieben: «Wiederher- heitlichen Rechtsweg.
stellen der verfassungsmässigen Führungsrolle des Bundes Deshalb möchte ich Ihnen beliebt machen, das Konzept der
bei der Formulierung und Umsetzung einer gesamtschweize- Minderheit zu bejahen, d. h., bei Artikel 37a der Mehrheit und
rischen Luftfahrtinfrastruktur-Politik.» bei Artikel 37b der Minderheit zuzustimmen.
Der Bund oder konkret das Bundesamt für Zivilluftfahrt soll
weitestgehend allein über solche Flugfelder entscheiden kön-
nen. Die verfassungsmässigen Kompetenzen der Kantone im Gadient, Sprecher der Minderheit: Artikel 37a in der Mehr-
Bereich der Raumplanung sollen für alle Flugplätze, also auch heitsfassung bildet ein integrierendes Ganzes mit Artikel
für die Flugfelder, praktisch ausgeschaltet werden. 37abis. Wenn Sie also bei Artikel 37a der Minderheit folgen, ist
Ich persönlich meine, dass bei den Flugfeldern die Federfüh- in der Folge gemäss Minderheitsantrag Artikel 37abis zu strei-
rung für die Bewilligung den Kantonen übertragen sein sollte, chen. Dies in formeller Hinsicht.
im Gegensatz zu den Flughäfen, die eben von nationalem In- Die Artikel 37a und 37b beziehen sich auf das Verfahren, aber
teresse und die auch für unsere Swissair und Crossair von Regelung und Ausgestaltung dieser Verfahrensfrage sind von
grosser Bedeutung sind. Dort soll die Federführung selbstver- grundlegender Bedeutung. Es geht um die Gewährleistung
ständlich beim Bund liegen, wie wir das im Artikel 37a geregelt der Führungsrolle des Bundes in der Luftfahrtpolitik und bei
haben wollen. der Umsetzung der Luftfahrtinfrastruktur. Diese Frage gilt es
Es ist daher wenig sinnvoll, den Kantonen in bezug auf die zu beantworten.
Flugfelder die Raumplanungshoheit zu beschneiden oder zu Nach Entwurf des Bundesrates und Beschlussdes Nationalra-
beschränken. Die Vorhaben stehen eben nicht im gesamt- tes wird in Artikel 37a für die öffentlichen Flugplätze, d. h. für
schweizerischen Interesse. Vielmehr ist es aus föderalisti- die Flughäfen, die Bewilligungsregelung aus dem Eisenbahn-
schen Gründen angezeigt, hier, wo es auch primär um raum- recht übernommen. Es besteht danach ausschliessliche Bun-
planerische Belange geht, die Bewilligungskompetenz deszuständigkeit.
schwergewichtig den Kantonen zu übergeben und die Kom- Die Minderheit beantragt Ihnen, dem Nationalrat zu folgen und
petenz des Fachamtes des Bundes auf die luftfahrtspezifi- damit die Tatsache zu bekräftigen, dass die Sicherstellung ei-
schen Belange zu beschränken. Dies wurde denn auch im ner ausreichenden Infrastruktur für die Luftfahrt im nationalen
Laufe des Vernehmlassungsverfahrens, das auf Wunsch un- Interesse liegt und somit primär eine nationale Aufgabe sein
serer Kommission im nachhinein durchgeführt wurde, von ei- muss: Einfache und beförderliche Verfahrensabläufe, einheit-
ner stattlichen Anzahl von Kantonen gewünscht. liche Zuständigkeiten, ein auf das wirklich Nötige begrenzter
So wurde zu Artikel 37b von den Kantonen Appenzell Ausser- Rechtsschutz auf dem Nenner der Rechtsstaatlichkeit - Ent-
rhoden, Aargau, Thurgau, Obwalden, Solothurn, Zürich usw. scheide der Bundesverwaltung im Infrastrukturbereich sollen
ausdrücklich gewünscht, dass in bezug auf die Raumpla- letztinstanzlich durch den Richter überprüft werden können -
Navigation aérienne. Loi. Modification 130 11 mars 1993
prägen das Konzept. Das Rechtsschutzinteresse der Betroffe- Ausweitung seiner Kompetenzen drückt, und sie zeigen, wenn
nen bleibt gewahrt. man diese Erfahrungen in die Zukunft projiziert, auf welche
Die Minderheit hält dafür, dass das zweistufige Verfahren, wie Weise nunmehr Kantone und Gemeinden in ihren hoheitli-
es in Artikel 37afür öffentliche Flugplätze gemäss dem Modell chen Kompetenzen - in der Raumplanung und im Umwelt-
der Uni Bern - das sich als Mehrheitsantrag auf der Fahne fin- schutz-unter die Bundesräder geraten sollen.
det - festgelegt werden soll, unangemessen ist Ein derart In verfassungsrechtlicher Hinsicht wird die Bundeskompetenz
komplexes zweistufiges Verfahren kompliziert die Sache, statt für Flughäfen, welche dem öffentlichen Verkehr dienen, ge-
sie zu vereinfachen. Das Modell erscheint als überdimensio- mäss Artikel 37a nicht bestritten. Hier geht es um nationale In-
niert. Die Vernehmlassung hat zudem ergeben, dass das Kon- teressen und internationale Bezüge. Trifft dies für Flugfelder
zept des Bundesrates demgegenüber von den Kantonen ge- zu, kann man ja das Verfahren der Umklassierung-zu Flughä-
stützt wird. fen - ohne weiteres einleiten, wie es jetzt zum Beispiel für den
Es geht keineswegs darum, dass in der Schweiz neue Flughä- Flugplatz Agno im Gang ist
fen errichtet werden sollen. Es geht vielmehr darum, dringlich Von Seiten des Bundesrates und der Verwaltung wird nun be-
nötige Anpassungen bei bestehenden Anlagen zu realisieren, hauptet-dies geschah in der vorberatenden Kommission un-
und das innert nützlicher Frist Auch sollten die raumplaneri- seres Rates mit beredten, ja beschwörenden Worten -, auch
schen Erfordernisse bei den Flugplätzen, aber auch bei den Planung und Erstellung von Flugfeldern müssten in eine ge-
Flugsicherungsanlagen abschliessend durch den Bund ge- samtschweizerische Flugplatzpolitik eingebettet sein. Auch
prüft werden können, wie das im übrigen durch die aktuelle sie gehörten alle samt und sonders in den nationalen Inter-
Rechtsprechung durchaus bestätigt und zum Ausdruck ge- essenbereich.
bracht wird. Die angestrebte Klarstellung ist aber erwünscht Ich kann dem nicht beipflichten, denn in der Mehrzahl der
Wir beschreiten also keinen neuen Weg, sondern bestätigen Fälle stimmt diese Sicht der Dinge ganz und gar nicht Flugfel-
damit lediglich die Gerichtspraxis. der, vor allem Helikopterflugfelder, dienen oft überwiegend
In diesem Sinne bitte ich Sie, bei Artikel 37a der Minderheit zu-
privaten, wohl auch berechtigten, aber doch privaten Inter-
zustimmen. essen. Nebst Flügen für Baumontagen und Schulung werden
Es sei mir im Rahmen dieser Gesamtdebatte zu diesen Be- Alpenrundflüge, Heli-Skiing-Flüge, Hochzeitsflüge, Vergnü-
stimmungen eine Bemerkung zu Artikel 37b gestattet: Nach- gungsrundflüge als Wettbewerbspreise usw. abgehalten. An
dem man bei Artikel 37a mit der gefundenen Lösung wird le- solchen Flügen besteht kein öffentliches, jedenfalls sicher
ben können, muss man wissen, dass es bei Artikel 37b um die kein öffentlich-nationales Interesse. Deshalb müssen hier die
ganz entscheidende Frage geht, ob eine gesamtschweizeri- Anliegen der Raumplanung gemäss deren föderalistischer
sche Flugplatzpolitik überhaupt gewährleistet werden soll. Ich Ordnung, abgestützt auf Artikel 22quater BV, im Vordergrund
glaube nicht, dass man diese Frage herunterspielen und ein- stehen und nicht die rein luftfahrtrechtlichen.
fach auf die Heli-Flugplätze verweisen darf, sondern dass da Auch Ueberlegungen zur Sache und zum Verfahren führen
einiges mehr zur Debatte steht. Der Bundesrat sei mit diesem zum selben Schluss. Die Auswirkungen von Flugfeldern auf
Regelungsvorschlag zu weit gegangen, meinte Herr Büttiker ihre Umgebung, gerade in dicht besiedelten Gebieten und
in der Eintretensdebatte. Dazu ist zu bemerken - und das sei Kantonen wie im Aargau, erfordern unbedingt, dass die for-
mein ausschliesslicher Hinweis -, dass die schweizerische melle und materielle Koordination des Verfahrens nicht beim
Luftfahrtinfrastruktur zu 90 Prozent aus solchen Flugfeldern Bund - da keine nationalen Interessen im Spiele sind -, son-
besteht und die Kantonalisierung der Flugplatzpolitik in die- dern bei den Kantonen liegt
sem wichtigen Bereich schon mit Blick auf diese Tatsache Was heisst Kompetenz des Bundes? Das heisst Verfahrenslei-
nicht festgeschrieben werden kann und darf. tung und Koordinationskompetenz beim Bund, d. h. beim
Eine gesamtschweizerische Luftfahrt- und Flugplatzpolitik ist Bundesamt für Zivilluftfahrt. Dieses ist eine ausgesprochen
unabdingbar. Ich erinnere an die überzeugenden Ausführun- sachbezogen ausgerichtete SpezialVerwaltung, die primär na-
gen des Departementsvorstehers in der Eintretensdebatte. Es türlich ihren Interessen Nachachtung verschaffen will, unter
geht nicht darum, die Anliegen der Kantone zu missachten, Opferung anderer, ebenso berechtigter Anliegen.
und ich möchte dieser These dezidiert widersprechen. Das Die Erfassung bestehender und neuer Flugfelder, zunächst
entsprechende Verfahren gewährleistet den Einbezug der einmal in der Rieht- und Nutzungsplanung der Kantone und
Kantone. Aber es geht um die Koordination und um eine klare der Gemeinden, ist absolut notwendig und wichtig. Im Baube-
Zuständigkeitsregelung, die mir auch mit Blick auf die zur Dis-willigungsverfahren selber ist die Beurteilung von Erschlies-
kussion stehende territoriale Dimension unseres Landes ge- sungsfragen, von Nebennutzungen wie Flugplatzrestaurants
rechtfertigt scheint usw., ist die Einpassung in das Landschafts- und Ortsbild,
sind Lärmschutzfragen eine typische kantonale und kommu-
Loretan: Ich möchte meinen Beitrag zu dieser «Luftschlacht» nale Angelegenheit, bei deren Beurteilung auch die Bevölke-
zum Artikel 37b - zur Unterstützung des Minderheitsantrages rung nicht übergangen werden darf.
Küchler, wie ich das schon in meinem Eintretensvotum gesagt Die Fassung der Kommissionsminderheit zu Artikel 37b stellt
habe - aus spezifisch aargauischer, aber auch aus grundsätz- in ihren Absätzen 4 und 5 eine umfassende, saubere und
licher Sicht leisten. rasch machbare Interessenabwägung und Koordination
Der Kanton Aargau ist dicht besiedelt und Träger vieler Er- sämtlicher raumplanerischer Belange sicher. Für die luftfahrt-
schliessungsanlagen im nationalen Interesse-denken Sie an spezifischen Belange bleibt der verbindliche Entscheid des
die Strassen- und Eisenbahnverbindungen Ost-West, denken Bundesamtes für Zivilluftfahrt ausdrücklich vorbehalten. Dem-
Sie an die künftige «Bahn 2000», auch im abgespeckten Kleid, gegenüber ist die bundesrätliche Fassung, die darin vorgese-
denken Sie an den Huckepackkorridor Nord-Süd, denken Sie hene Verfahrensordnung, nicht geeignet, die verschiedenen
an die Neat-Zubringerstrecken, um nur die wichtigsten zu Anliegen angemessen zu berücksichtigen und rasch und effi-
nennen. zient zu einer koordinierten Gesamtbeurteilung zu führen.
Der Kanton Aargau ist mit solchen Erschliessungsanlagen Weshalb nicht? Vorab einmal deshalb, weil das Bundesamt für
wahrlich reich gesegnet und daher an einer Lösung, welche Zivilluftfahrt in einem ersten, wohl entscheidenden und alles
die Kompetenzen der Kantone gemäss Bundesverfassung be- Weitere präjudizierenden Schritt mit seinen Flugsicherheitsex-
achtet, sehr stark interessiert In verschiedenen hängigen Ver- perten über Standort, Grosse und Betriebsumfang eines Flug-
fahren - ich denke an die Konzessionserneuerung für den Re- feldes entscheiden kann, und zwar «nötigenfalls» unter Miss-
gionalflughafen Birrfeld, die Betriebserweiterung für das pri- achtung der raumplanerischen Anliegen der Gemeinde und
vate Helikopterflugfeld Würenlingen und den Ausbau eines in- des Kantons, denen nur ein Anhörungsrecht zusteht (Abs. 3
ternationalen Heli-Reparaturstützpunktes ausserhalb des und 4 der bundesrätlichen Fassung).
Baugebietes in Holziken - ist der Kanton Aargau mit dem Bun- Anschliessend, in einem zweiten, zeitlich nachgestaffelten
desamt für Zivilluftfahrt in grosse Meinungsverschiedenheiten Verfahren, kommt dann noch die Baubewilligungsprozedur
geraten. nach kantonalem Recht mit dem ganzen Rechtsschutz. Die-
Die Folgerungen daraus zeigen klar, warum der Bund jetzt auf ses zweistufige, zeitlich hintereinander gestaffelte Verfahren
11. März 1993 131 Luftfahrtgesetz. Aenderung
wird zu enormen Schwierigkeiten, Leerläufen und Kompetenz- 3. Baubewilligung der nach kantonalem Recht zuständigen
streitereien führen. Behörde.
Dieses Verfahren ist nicht gut angelegt und untauglich. Es Wer den Würgegriff des Bundes bei der Erstellung eines Flug-
scheint mir, man wolle in der Bundesverwaltung nicht gerne feldes in der Praxis erlebt hat wie wir im Fall Kestenholz, stimmt
Kenntnis von Lösungen in anderen, auch wichtigen Sachbe- für ein minimales Mitentscheidungsrecht von betroffenen Ge-
reichen nehmen, die durchaus mit denjenigen aus dem eige- meinden, Regionen und Kantonen, also für die Minderheit.
nen «Laden» vergleichbar sind. Ich möchte Ihnen beliebt machen, dem Konzept Zimmerli,
Ich denke an das Waldgesetz. Was die Minderheit vorschlägt, dem Konzept der Uni Bern (Modell Uni Bern), zuzustimmen,
entspricht nämlich der Verfahrens- und Koordinationsord- bei Artikel 37a mit der Mehrheit und bei Artikel 37b mit der Min-
nung des neuen Waldgesetzes, welches bekanntlich das Ver- derheit zu stimmen.
fahren gemäss Raumplanungsgesetz als Leitverfahren fest-
legt, wie wir es auch für dieses Gesetz in bezug auf die Flugfel- Cavelty: Ich möchte nicht fachtechnisch sprechen, sondern
der vorschlagen. Im Waldgesetz ist in diesem Leitverfahren die nur in wenigen Sätzen zur grundsätzlichen Frage einige Ge-
bundesrechtlich zu erteilende, heikle Rodungsbewilligung danken äussern: Wir reden in letzter Zeit in unserem Rat und
eingebettet draussen in der Schweiz ständig von Deregulierung, d. h. von
Abschliessend wiederhole und betone ich: Gerade weil bei einer notwendigen Befreiung der Wirtschaft von unnötigen
Flugplätzen allgemein der Koordinationsbedarf ausserordent- Fesseln, von Gemeindevorschriften, Kantonsvorschriften und
lich hoch ist, muss bei Anlagen, die nicht im nationalen Inter- Bundesvorschriften. Zu den besonderen Schwierigkeiten in
esse liegen, also bei Flugfeldern, die Führung des Verfahrens diesem Zusammenhang ist gerade das Gestrüpp der Vor-
in der Hand des Kantons liegen und nicht beim Bund. Dies ver- schriften zu zählen, und zwar soweit sie ineinandergreifen, so-
langt auch die neuere bundesgerichtliche Rechtsprechung. lange sie das gleiche Thema und das gleiche Objekt betreffen.
Allein das kantonale Bewilligungsverfahren gemäss Raumpla- Wenn wir dem Prinzip der Deregulierung treu bleiben wollen,
nungsgesetz (RPG) ist in der Lage, alle relevanten Aspekte müssen wir bei Artikel 37a im Sinne der Kommissionsminder-
umfassend zu würdigen und zu koordinieren. Je mehr man heit stimmen. Es geht darum, dass die Führungsrolle des Bun-
sich mit der Materie auseinandersetzt, desto deutlicher wird, des bei der Formulierung und Umsetzung einer umfassenden
dass die vom Bundesrat vorgeschlagene Lösung nicht nur ge- Luftfahrt- und Infrastrukturpolitik erhalten bleibt bzw. gestärkt
gen die Verfassung verstösst, sondern auch sachlich und ver- wird. Es geht um die Schaffung von klaren und unmissver-
fahrensmässig unzweckmässig ist. ständlichen Zuständigkeiten, um das Vermeiden eines Durch-
Deshalb ersuche ich Sie dringend, der Kommissionsminder- einanders. Das ist der erste Grund für meine Stellungnahme.
heit zuzustimmen, und sei es letztlich nur, um eine Differenz Der zweite Grund: Man sollte vermeiden, eine Betroffenheits-
zum Nationalrat zu schaffen, damit die Probleme nochmals gesetzgebung zu schaffen. Wenn jene, die direkt betroffen
gründlich ausgeleuchtet werden können. sind, das entscheidende Wort haben, kommt es nicht gut her-
aus. Das ist ein Prinzip, das wir schon verschiedentlich prokla-
Büttiker: Ich habe in der Eintretensdebatte gesagt, dass wir miert haben und doch, wenn es darum geht, immer wieder ver-
uns bei Artikel 37 wiedertreffen, und Artikel 37 ist Philippi. gessen.
Der Vorschlag des Bundesrates zu Artikel 37b über die Erstel- Vielleicht stehen gerade meine beiden Vorredner bzw. ihre Re-
lung von Flugfeldern ist schlicht und einfach nicht föderalis- gionen in einer gewissen Betroffenheit, und sie haben aus ver-
musverträglich. Denn alle wesentlich in Betracht fallenden ständlichen Gründen in diesem Sinne gesprochen. Aber ich
Faktoren werden ausschliesslich durch den Bund beurteilt glaube, man muss doch das grössere Ziel vor Augen haben.
und auch durch ihn entschieden, obwohl die Erstellung von Das grössere Ziel kann nicht sein, dass man den Schwarzen
Flugfeldern nicht im gesamtschweizerischen Interesse liegt, Peter einfach von einer Region an die andere reicht, von einem
somit nicht Bundessache ist, sondern eher in den Privatbe- Kanton an den anderen, so dass schliesslich nichts mehr zu-
reich gehört. stande kommt. Das ist auch nicht der Sinn des vielzitierten und
Wir wollen keine Kirchturmpolitik betreiben. Aber wenn ich als wieder einmal bemühten Föderalismus. Föderalismus ist
Gemeindepräsident zur Kenntnis nehmen muss, dass die Be- nach meiner Meinung nicht ein Ziel, sondern ein Mittel, das
willigung für einen privaten Helikopterlandeplatz von Bern er- Ziel zu erreichen; das dürfen wir auch hier nicht vergessen.
teilt wird, dann hört es auf! Ein Eingriff in die den Kantonen zu-
stehende Raumplanungshoheit ist deshalb sachlich nicht an- Bloetzer: Ich bin ein überzeugter Föderalist und Verfechter
gezeigt Im Gegensatz zum zentralistischen Lösungsansatz des Subsidiaritätsprinzips. Und ich halte dafür, dass diesen
des Bundesrates verlangt die Minderheit bei Artikel 37b, dass Grundsätzen wenn möglich immer nachzuleben ist
Bewilligungsverfahren für die Erstellung von Flugfeldern Im vorliegenden Fall halte ich es allerdings für falsch, wenn wir
schwergewichtig in den Zuständigkeitsbereich der Kantone für die Flughäfen einerseits und für die Flugfelder anderseits
zu transferieren sind. Um die Fachkompetenz mit einzubezie- unterschiedliche Kompetenzen schaffen. In der Luftfahrt
hen, ist eine Mitwirkung des Bundesamtes für Zivilluftfahrt er- drängt sich eine Konzentration beim Bund aus sachlichen
wünscht Nur muss sich diese Mitwirkung auf die luftfahrtspe- Gründen auf. Es geht darum, Voraussetzungen zu schaffen,
zifischen Belange beschränken. Ueber die bundesrechtliche damit die Sicherheit in der Luftfahrt generell, und zwar für das
Bewilligung soll das Bundesamt für Zivilluftfahrt allerdings ver- ganze Land, gewährleistet werden kann. Es geht auch darum,
bindlich und abschliessend entscheiden. Ohne eine luftfahrt- dass der Bund seine Führungsrolle in der Förderung der Luft-
rechtliche Bewilligung ist die Erstellung eines Flugfeldes nicht fahrt im Interesse der Wirtschaft im allgemeinen und des Tou-
möglich. rismus im besonderen wahrnehmen kann.
Das Bundesgericht hat zudem im Fall des Flugfeldes Kesten- Bei der Lösung dieser Frage müssen wir im Interesse eines
holz eindeutig entschieden, dass Flugfelder nur in besonde- beförderlichen Verfahrens bestrebt sein, Kompetenzvermi-
ren Nutzungszonen erstellt werden dürfen. Diese Tatsache ga- schungen zwischen Bundes- und Kantonsbehörden, also
rantiert, dass für die Standortfestlegung eines Flugfeldes nur Doppelspurigkeiten, zu vermeiden. Wir müssen im weiteren
ein rechtsstaatliches und demokratisches Verfahren in Frage klar dafür sorgen, dass die erstinstanzliche Zuständigkeit an
kommen kann. Alle anderen als die luftfahrtspezifischen Be- einem Ort ist. Selbstverständlich muss man bei dieser Lösung,
lange sind gemäss Artikel 37b Absatz 4 somit stufengerecht im die wir als Kommissionsminderheit vorschlagen, sicherstel-
Rahmen des kantonalen Baubewilligungsverfahrens zu prü- len, dass die Anliegen der Kantone und der Gemeinden voll in
fen und zu entscheiden. das Verfahren einbezogen werden. Das ist auch sichergestellt.
Die Minderheit schlägt also für die Erstellung eines Flugfeldes Aus all diesen Gründen mache ich Ihnen beliebt, für den Arti-
zu Recht eine föderalistische Lösung vor. kel 37a der Minderheit Gadient und im übrigen bei den Artikeln
1. Festlegung einer entsprechenden Nutzungszone im or- 37 und 37b der Kommissionsmehrheit zuzustimmen.
dentlichen Planungsverfahren;
2. luftfahrtrechtliche Bewilligung durch das Bundesamt für Zi- M. Reymond: J'aimerais simplement dire qu'on ne saurait me
villuftfahrt; soupçonner de ne pas être fédéraliste et pourtant, dans le cas
Navigation aérienne. Loi. Modification 132 11 mars 1993
particulier, je soutiens totalement le projet du Conseil fédéral um nämlich - das vermute ich - lokale touristische und andere
pour l'ensemble de l'article 37. Comme vous souhaitez, Mon- Interessen gegenüber den Interessen der ansässigen Bevöl-
sieur le Président, que nous ne nous exprimions que sur l'arti- kerung zu stärken.
cle 37 alinéa 2 et sur l'article 37b, c'est-à-dire la proposition de Diese 90 Prozent der Flugplätze, die kleine Flugplätze sind
la minorité Küchler qui va être votée j'aimerais dire ceci à son und unter Artikel 37b fallen, würden ja sicher nicht dazu die-
sujet. nen, irgendwelchen nationalen, innerschweizerischen Luftver-
Cette proposition ne résulte pas d'une demande des cantons. kehr aufzunehmen, sondern sie dienen ganz klar vorwiegend
Elle est l'expression d'un rejet, que je qualifie d'académique, privaten, touristischen oder anderen lokalen Interessen. Da
de la hiérarchie des compétences proposée par le Conseil fé- sind Helikopterflugplätze in den Gebirgsregionen gemeint,
déral. Dans un domaine tel que celui des transports, des priori- die natürlich eine starke touristische Komponente haben, aber
tés doivent cependant être établies. Celles-ci sont reconnues auch ähnliche Sportflugplätze, Aero-Club-Flugplätze, zum Teil
et admises par les collectivités publiques concernées et le pro- auch Flugplätze für Ausbildung.
jet du Conseil fédéral évite qu'elles ne présentent un caractère In diesem Falle nun die Raumplanungskompetenzen, die ge-
conflictuel. mäss Bundesverfassung den Kantonen zustehen, sozusagen
Deuxièmement, dans les domaines sensibles de la protection mit einem kühnen Federstrich einfach aufzulösen und die
de l'homme et de son environnement, le droit fédéral s'est Kompetenzverteilung Bund/Kantone in diesem Fall ganz un-
étoffé au cours des dernières années. Les normes applicables gleichgewichtig zum Bund zu verschieben, scheint mir nicht
à l'aviation sont rigoureuses, certainement les plus sévères du zulässig, denn das nationale Interesse bei diesen Flugplätzen
monde. Elles s'articulent autour d'un système de protection, ist eben sehr, sehr minim oder vielleicht gar nicht vorhanden.
basé sur la limitation des immixtions, qui génèrent des effets Da ist kein Bedarf nach zentraler Regelung dieser Flugplätze;
sur l'aménagement du territoire. L'action respective des can- das ist, wie wenn man sagen würde, man müsste die Feuer-
tons et de la Confédération, dans ce domaine, est ainsi réglée wehren zentral beim Bund regeln, weil es überall Feuerwehren
et déjà réglée, dirai-je, à satisfaction. En exigeant une autorisa- gibt: Die haben aber klar lokale Aufgaben, und so ist es auch
tion cantonale, voire communale, pour l'exploitation des bei diesen Flugfeldern.
champs d'aviation, on limite le rôle décisif de l'autorité fédé- Es geht eben wirklich um die Mitsprache der Betroffenen, und
rale, et étend de manière inutile celui des cantons et commu- da komme ich nun auch auf den 6. Dezember zurück. Wenn in
nes en matière d'aménagement du territoire. On ne voit pas les dieser Abstimmung etwas klargeworden ist, dann, dass das
raisons qu'il y aurait de donner aux communes une compé- Schweizervolk nicht zentralistische Regelungen will. Es hätte
tence que l'article 37ter de la Constitution fédérale attribue à la diese zwar fast in Kauf genommen, wegen eines erhofften wirt-
Confédération. schaftlichen Vorteils und wegen des allgemeinen Wunsches
Tout comme les routes de diverses catégories forment un ré- nach Oeffnung nach aussen, aber es hat das am Schluss nicht
seau utile et cohérent dans son ensemble, l'infrastructure aé- getan.
ronautique constitue un tout Vouloir accentuer le traitement Die Aengste, die zu diesem Nein geführt haben, waren ganz
différencié entre les aéroports d'une part, et les champs d'avia- stark die Aengste, von einer zentralen Gewalt überrollt zu wer-
tion d'autre part, revient à méconnaître le rôle de ces derniers den bei Sachen, die eigentlich nach dem Subsidiaritätsprinzip
qui est parfois plus important que celui de certains aéroports. ganz eindeutig in der lokalen Kompetenz liegen sollten: bei
Lugano-Agno, par exemple, plaque tournante de Crossair, est den Leuten selber, bei den Gemeinden und den Kantonen.
un champ d'aviation dont l'utilité publique saute aux yeux La Also kann man den 6. Dezember nun nicht dazu heranziehen,
Suisse ne compte que 10 aérodromes publics, Kloten et Coin- um in Artikel 37b eine Bundeskompetenz, fast über die Verfas-
trin compris, qui n'ont absorbé en 1991 qu'un peu plus de la sung hinaus, zu definieren.
moitié de tous les mouvements d'aéronefs. Ce sont les gares Zudem hat Herr Küchler eindrücklich dargelegt, dass ein ein-
principales du réseau aérien. Tous les autres aérodromes sont heitliches, konzentriertes und rasches Verfahren auch mit der
des champs d'aviation. Leur rôle est essentiel à l'instar des au- Variante der Minderheit möglich ist. Die ganze Angst vor zuviel
tres gares et stations du réseau ferroviaire. Ils assument une Bürokratie ist meiner Meinung nach also nicht gerechtfertigt.
desserte régionale souvent exclusive. Le Tessin, par exemple, Ich habe viel eher das Gefühl, wie ich schon eingangs gesagt
ne peut compter que sur des champs d'aviation pour ces liai- habe, dass es darum geht, die An- und Einsprüche der eige-
sons aériennes, il n'a pas d'aéroport. nen Bevölkerung hier via den Schreibtisch des Bundesamtes
La proposition de la minorité Küchler est-et je le dis très clai- zu umgehen, weil man wahrscheinlich denkt, dass man dort
rement-faussement fédéraliste. Les entraves insupportables gewisse Konzessionen leichter bekommt, als wenn man sie
qu'elle tente d'introduire sont à l'opposé de l'objectif de clarté sich in harter Ueberzeugungsarbeit lokal holen muss.
que veut le Conseil fédéral et que le Parlement se doit de sou- Das sind die Gründe, weshalb ich mich klar hinter die Minder-
tenir. heit Küchler stellen werde.
C'est dans ces sentiments que je soutiendrai la proposition Die Region Basel oder gar der Kanton Basel-Stadt sind von
présentée tout à l'heure par M. Gadient. De même, je soutien- diesem Artikel nicht wirklich betroffen; ich spreche nur als grü-
drai la proposition de la minorité Gadient aux articles 37a et ner Ständerat und als Befürworter der direkten Demokratie.
37abis.
Frick: Ich höre heute in der Diskussion, dass man mit dem
Plattner: Ich stelle mich ganz klar hinter den Antrag der Min- Glaubensbekenntnis des Föderalismus zwei völlig unter-
derheit Küchler, sowohl bei Artikel 37 wie bei Artikel 37b. schiedliche Lösungen begründen kann. Ich erkläre mir das al-
Es sind in dieser Debatte Worte von der Führungsrolle des lein aus der Tatsache, dass wir hier in einem doppelten Di-
Bundes, dem nationalen Interesse an einer Luftfahrt ge- lemmasind. Die Kernfrage, die wir am Schluss zu beantworten
braucht worden. Auch der 6. Dezember 1992 ist uns wieder haben, lautet: Soll der Kanton im gesamten Flugverkehrsbe-
einmal in Erinnerung gerufen worden. Ich kann das noch ver- reich dem Bund alle raumplanerischen Kompetenzen abge-
stehen, wenn man von den drei grossen Flugplätzen spricht ben müssen? Wenn wir diese Frage allein betrachten, müssen
oder allenfalls von den konzessionierten und Regionalflug- wir doch alle einverstanden sein, dass für kleine Flugfelder
plätzen wie Samedan oder Altenrhein oder Sitten. Obwohl ich und für Kleinstflugplätze die raumplanerischen Entschei-
auch dort meine Vorbehalte gegen diese grossen Worte dungskompetenzen beim Kanton verbleiben müssen. Aber
habe-es gibtschliesslich neben dem nationalen Interesse an das Dilemma liegt eben an einem ganz anderen Ort, wie ich er-
einem gut laufenden Luftverkehr auch noch ein nationales In- kenne.
teresse an einer geschützten Umwelt oder an einem ruhigen Einerseits haben wir die Flughäfen und andererseits die ande-
Schlaf und ähnlichem. Ich werde mich dazu bei Artikel 101 a ren Flugplätze (sogenannte Flugfelder). Nun besteht in der
noch kurzäussern, der die Subventionierung regelt. Schweiz keine saubere Zuordnung. Wir haben ganz wenige
Bei Artikel 37b allerdings scheinen mir diese grossen Worte Flughäfen, und die meisten öffentlichen Flugplätze-im heuti-
wirklich leere Worthülsen zu sein, die man da locker in den gen Sinn öffentlich -fallen unter die Kategorie der Flugfelder.
Ständerat hineinrollt, um damit eigentlich etwas zu erreichen, Das führt uns dazu, dass wir in einem Dilemma sind: Sollen wir
11. März 1993 133 Luftfahrtgesetz. Aenderung
nun auch für Flugplätze, die eine nationale Aufgabe haben, sich der Nationalrat bei Artikel 37a mit dem Antrag der Mehr-
wie z. B. Lugano-Agno, die raumplanerische Kompetenz beim heit, wenn er obsiegen sollte, auseinandersetzen muss.
Kanton belassen, genau so, wie wir sie beim kleinen Schu- Herr Büttiker erklärt, dass der Vorschlag des Nationalrates und
lungsfeld ohne Zweifel beim Kanton belassen wollen? der Kommissionsmehrheit zu Artikel 37b nicht föderalismus-
Das Dilemma ist darauf zurückzuführen, dass die Zuordnung verträglich sei, weil die Kantone nichts mehr zu sagen hätten.
nicht eindeutig ist und unter den Begriff «Flugfeld» auch Flug- Glauben Sie wirklich, dass ich persönlich einer solchen Lö-
plätze fallen, die dem nationalen und internationalen öffentli- sung zugestimmt hätte? Vielmehr wäre ich dann bei der Min-
chen Verkehr dienen. Sollen wir nun für alle Flugplätze die derheit. Aber diese Unterstellung trifft eben nicht zu. Ich weise
Kompetenz dem Bund übertragen - gleichsam das Kind mit nicht nur auf die Absätze 3 und 4 hin, wonach die Kantone an-
dem Bade ausschütten - und den Kantonen alle Kompetenz gehört werden. Ich weiss, dass das ein Anhörungsverfahren
wegnehmen? Die Situation ist - so meine ich - unbefrie- ist. Ich weise auch auf Absatz 5 hin, wonach über die baupoli-
digend. zeilichen Fragen in einem separaten Verfahren in den Kanto-
Der Entwurf des Bundesrates und der Antrag der Mehrheit nen entschieden wird.
wollen, im Sinne einer Verfahrensstraffung und Verfahrens- Und nun weise ich auf etwas hin, das verschiedene Redner
ökonomie, den Kantonen alle Kompetenz wegnehmen. Dieser falsch sehen, so auch Herr Frick, indem er sagt, die Mitspra-
Vorschlag bricht, indem er dem Kanton eine Raumplanungs- che der Kantone werde negiert. Sie werden es nachher beim
kompetenz wegnimmt und sie dem Bund überträgt, einen Eventualantrag von Herrn Küchlersehen.
Stein aus dem bisherigen System heraus, ohne dass ein grös- Zum Sachplan: Nehmen Sie bitte das Raumplanungsgesetz
seres Konzept definiert wird. Das Konzept der Universität Bern zur Hand. Dieses wird nicht ausser Kraft gesetzt. Es enthält un-
leuchtet ein. Im Entwurf des Bundesrates aber wird ohne Kon- ter dem Titel «Massnahmen der Raumplanung, 1. Kapitel:
zept ein Element aus Opportunitätsgründen herausgebro- Richtpläne der Kantone» in Artikel 6 die Bestimmung: «Für die
chen. Das ist ein Entscheid, der mir schwerfällt und den ich Erstellung ihrer Richtpläne bestimmen die Kantone in den
nicht mittragen kann. Grundzügen, wie sich ihr Gebiet räumlich entwickeln soll.»
Es scheint mir entscheidend zu sein, dass wir die raumplaneri- Dann sind die einzelnen Nutzungszonen aufgeführt.
sche Entscheidungskompetenz der Kantone im Rahmen von Glauben Sie wirklich, dass der Bund gegen einen vom Bun-
lokalen und regionalen Flugfeldern erhalten. Ich sehe nicht desrat notabene in Artikel 11 RPG zu genehmigenden Richt-
ein, warum ein Kanton in allen untergeordneten Fragen raum- plan eine Bewilligung für ein Flugfeld erteilen könne? Der Bun-
planerisch entscheiden soll -wenn es beispielsweise um den desrat ist an die von ihm genehmigten Richtpläne gebunden.
Anbau eines Bauernhauses oder um 20 Meter lange Leitun- Das gilt selbstverständlich auch für Flugfelder. Diese zentrale
gen im Boden geht -, nicht aber, wenn es um wesentliche Be- Frage wird übersehen.
einträchtigungen der Natur, des Erholungswertes einer gan- Nun komme ich zu den luftfahrtspezifischen Belangen. Lassen
zen Region geht, wo also massive raumplanerische Eingriffe sich diese in einem separaten Verfahren beim Bund durchzie-
anstehen. Das missfällt mir, und das gibt auch keine innere hen, während nebenher das Raumplanungsverfahren läuft?
Kohärenz. Da fehlt mir die Logik. Ich liess mir von der Verwaltung Beispiele solcher Streitfragen
Es scheint mir daher wichtig, hier eine Differenz zum National- geben. Ich zitiere Ihnen nur einige. Sie können selber die
rat zu schaffen, so dass er in seiner Zweitberatung allenfalls Frage beantworten, ob sie zur Raumplanung oder zur Luftfahrt
eine bessere Lösung suchen kann. Wenn wir einfach die Fas- gehören.
sung des Nationalrates und des Bundesrates gutheissen, ha- Bau und Anlagen der Flugplätze: Pistenlänge eines Flugplat-
ben wir ganz sicher das Referendum im Haus. Dann fällt auch zes. Ist das eine luftfahrtspezifische oder eine raumplaneri-
das Gesetz ganz bestimmt durch die Volksabstimmung. Das sche Angelegenheit? Und Gras- oder Hartbelagpiste, Bauten
wäre zu schade! wie Hangars, Aufenthaltsräume für Piloten, Werkstätten? Wie
In diesem Sinne bitte ich Sie dringend, dem Minderheitsantrag viele sind notwendig, wieviel Terrain braucht dieser Flugplatz,
Küchler zuzustimmen. um die luftfahrtspezifischen Belange zu erfüllen? Sogar die
Abstellflächen, die Parkplätze für Luftfahrzeuge, sind nicht nur
Danioth, Berichterstatter: Die Diskussion in diesem Saal zeigt, raumplanerischer Natur. Solche Fragen sind auch für den Be-
dass die Abgrenzungen zwischen dem Artikel 37a, der die trieb zu beantworten: Oeffnungs- und Betriebszeiten. Ueber
Flughäfen behandelt, und dem Artikel 37b, der grössere Flug- kantonale oder sogar kommunale Bewilligungen Hessen sich
pleitze und Flugfelder berührt, nicht leicht sind. Insofern habe überall unterschiedliche Oeffnungs- und Betriebszeiten dekre-
ich Verständnis für das letzte Votum, aber nur in diesem Punkt. tieren; ohne jegliche Absprache, ohne jegliche Koordination.
Ich nehme zu einigen Ausführungen kurz Stellung: Dass der Bund nicht über die Kantone hinweggehen kann, ist
Herr Küchler beanstandet die Doppelspurigkeit. Wenn sie die selbstverständlich. Aber dass der Kanton oder die Gemeinde
Doppelspurigkeit institutionalisieren wollen, müssen Sie dem nicht einfach kraft Raumplanung eingreifen kann, ist ebenfalls
Minderheitsantrag Küchler zustimmen! Nach diesem Antrag klar.
müssten nämlich einerseits das Bewilligungsverfahren für luft- Mit dieser Lösung treffen Sie eine verträgliche, auch für die
fahrtspezifische Belange - das, auch nach Auffassung von Kantone akzeptable Lösung, weil die Kantone im Umwelt- und
Herrn Zimmerli, beim Bund anzusiedeln ist- und andererseits im Raumplanungsbereich ihre volle Mitentscheidung behal-
die kantonalen Verfahren durchgeführt werden. Hier liegt die ten. Neu ist, dass alles in einem Verfahren koordiniert wird und
Crux! Auf die luftfahrtspezifischen Belange werde ich noch zu- nicht separate Verfahren laufen. Es ist ganz selbstverständ-
rückkommen. lich, dass ein kleiner Helikopterlandeplatz nicht das gleiche
Zum Minderheitsantrag bei Artikel 37a betreffend Flughäfen Verfahren erfordert wie ein Flugplatz Lugano-Agno.
möchte ich mich nicht gross äussern. Hier ist die Differenz Um mit dem Bild von Herrn Büttiker zu schliessen: Dieser
nicht beträchtlich. Dabei geht es nicht so sehr um die Inter- «Luftkampf» ist selbstverständlich eine Auseinandersetzung,
essen zwischen Bund und Kantonen, sondern um die Zweistu- in der man unterschiedlicher Meinung sein kann. Wir haben
figkeit des Verfahrens, das dem Bundesbeschluss über das uns redlich Mühe gegeben. Wir haben bei den Flughäfen auf
Plangenehmigungsverfahren für Eisenbahn-Grossprojekte das Modell Uni Bern (Zimmerli) in der Meinung abgestellt, hier
entlehnt ist. sei das notwendig. Wir haben bei den Flugfeldern grundsätz-
Persönlich glaube ich, dass hier eine gute Lösung gefunden lich dem Verfahren von Bundesrat und Nationalrat zustimmen
worden ist, die auch den Kantonen besser dienen kann. Es müssen, obwohl wir ihm kritisch begegnet sind, in der Mei-
wird nicht verkompliziert und nicht überdimensioniert. Bei nung, dass es nichts und niemandem hilft, wenn gegensätzli-
Flughäfen, die eine ähnliche Dimension haben wie ein Eisen- che, widersprüchliche Verfahren durchgeführt werden: Es
bahnprojekt, ist ein zweistufiges Verfahren immerhin gerecht- braucht ein koordiniertes Verfahren - mit Ausnahme der Bau-
fertigt. Das muss man natürlich sehen. Zu dieser Frage äus- bewilligung -, das kraft der Lufthoheit des Bundes beim Bund
sere ich mich nicht länger. sein muss.
Herr Loretan wünscht Zustimmung zum Minderheitsantrag, Bei der Vorführung einer Fliegerpatrouille können Sie die Kolli-
urn eine Differenz zu schaffen. Wir haben eine Differenz, indem sion zwischen den einzelnen Flugzeugen nur verhindern,
Navigation aérienne. Loi. Modification 134 11 mars 1993
wenn alle in einer vorher abgesprochenen Richtung fliegen. Wünschen, nicht den Anforderungen und Notwendigkeiten
Als Kommissionspräsident - ich bin zwar nur Infanterist - anpassen können und dadurch fortlaufend an Standortgunst
möchte ich Ihnen vorschlagen, der ausgewogenen Lösung verlieren.
der Mehrheit zuzustimmen. Man kann also ein Grossbauprojekt im Bereich der Eisenbahn
nicht mit der Zivilluftfahrt vergleichen. Die Dimensionen sind
Bundespräsident Ogi: Herr Danioth hat mit einem Bild aufge- ganz anders gelagert. Wir wollen ja auch keine neuen Landes-
hört; ich möchte mit einem Bild beginnen. Ich habe den Ein- flughäfen bauen. Das wollen wir gar nicht Ich habe den Ein-
druck, wir haben ein Erstklasshotel aufgebaut-erstklassig, al- druck, nachdem ich Sie gehört habe, dass wir morgen schon
les ist bestens. Aber wir haben vergessen, gewisse Infrastruk- mit einem Trax auffahren würden. Man kann einen Helikopter-
turen in dieses Erstklasshotel einzubauen. Manchmal habe landeplatz, Herr Büttiker, nicht mit einer Landepiste verglei-
ich den Eindruck, wir haben die Toiletten vergessen, die sani- chen, und daher ist dieser Vergleich sehr schlecht
tären Einrichtungen. Wir können nicht mehr entsorgen, das Es geht in erster Linie um unerlässliche Anpassungen bei be-
sollen die anderen tun. Wir wollen eine Ventilation in diesem stehenden Flugplätzen oder allenfalls um die Umwandlung ei-
Haus haben, aber sie darf keinen Lärm machen. Wir wollen nes Flugfeldes in einen konzessionierten Flugplatz. Ueberle-
Wärme, Heizung, aber Uebertragungsleitungen dürfen nicht gen Sie sich einmal, warum die Swissair Probleme mit dem Pi-
zu diesem Hotel führen. Wir brauchen Touristen in diesem Ho- lotennachwuchs hat Das Erstklasshotel Schweiz, das ich er-
tel, aber der Flugplatz muss sehr, sehr weit weg sein. Die Tou- wähnt habe, braucht, auch wenn die Touristen von weit her mit
risten sollen kommen, das Geld in diesem Hotel ausgeben, in dem Flugzeug anreisen, Piloten. Wir haben ja auch zuwenig
den Boutiques und überall, aber der Flugplatz soll möglichst Piloten, weil man bei uns nicht mehr trainieren kann. Es sind
ausserhalb des Landes sein. hier auch Interessen im Spiel, die eben über den Kanton hin-
So können wir nicht weitermachen. Wir müssen die ökologi- ausgehen, die nationale Dimensionen umfassen.
sche Verantwortung mit der ökonomischen Vernunft verbin- Wenn Sie die Artikel 37a und Artikel 37abis in der Sache be-
den. Nach dem 6. Dezember 1992, Herr Plattner: Ein ganz be- trachten, dann brauchen wir für diese Ausgangslage und für
kannter Mann, der Ihnen politisch näher steht als mir, sagte, diese Situation, wo wir keine neuen Flughäfen mehr bauen
wir sollten wieder vermehrt ins Gelingen verliebt sein, nicht ins können, nicht ein aufwendiges, ein zweistufiges Verfahren.
Scheitern. Wir haben gewisse Aufgaben; wir müssen sie lö- Also brauchen wir jetzt nicht das, wovon Sie bis jetzt immer ge-
sen. Diese Aufgaben sollten wir angehen. Wenn wir das Erst- sagt haben, dass wir es nicht einführen sollen. Jetzt haben wir
klasshotel Schweiz wirklich erhalten wollen, damit es den Leu- das getan, was wir in Befolgung Ihrer Aufträge tun müssen,
ten gutgeht, können wir nicht ins Scheitern verliebt sein, dann und jetzt will man es wieder anders gestalten. Ich habe etwas
müssen wir den Erfolg suchen. Mühe, das zu verstehen.
Herr Cavelty hat es gesagt: Wir dürfen kein Betroffenheitsge- Unser Vorschlag entspricht den praktischen Erfordernissen
setz machen; wir müssen versuchen, uns der internationalen besser, und falls der Bedarf nach mehr Detailregelung be-
Entwicklung anzupassen und die Realitäten zu sehen. steht, kann dies ohne weiteres auf der Stufe der Vollziehungs-
Die Mehrheit dieses Rates hat immer wieder gefordert, man vorschriften geschehen.
solle die Vorschriften abbauen, man solle revitalisieren. Die Aber ich möchte Sie bitten, bei Artikel 37a und Artikel 37abis
Stunde der Wahrheit schlägt jetzt in diesem Rat Wir werden der Minderheit zu folgen. Damit folgen Sie dem Bundesrat und
sehen, ob Sie bereit sind, anzupassen, zu vereinfachen, d. h., auch dem Nationalrat, der dieses Gesetz, diese Vorlage, sehr
das, was Sie immer wieder verlangt haben, zu tun. eingehend beraten hat
Ich möchte mich zunächst zu Artikel 37a äussern. Die zuneh- Ich komme damit zu Artikel 37b. Hier schlägt die Kommis-
mende Regelungsdichte auf allen Stufen ist langsam nicht sionsminderheit Küchler bei den Flugfeldbewilligungen eine
mehr auszuhalten. Und diese zunehmende Regelungsdichte grundlegende Systemänderung vor. Ich habe das bereits bei
ruft geradezu nach Konzentration und Straffung. Wenn Sie in meiner Einführung gesagt Die wesentlichen Zuständigkeiten
der Wirtschaft etwas herumhören, müssen wir Verschiedenes im Bereich dieser Luftfahrtinfrastruktur-Anlagen sollen in Zu-
tun: das Steuergesetz anpassen, Nischen suchen; aber in er- kunft den Kantonen und den Gemeinden übertragen werden.
ster Linie müssen wir die Bewilligungsverfahren anpassen und Sie haben gehört, dass 90 Prozent unserer Flugplätze eben
verkürzen. Letzthin hat mir der Generaldirektor einer Bank ge- Flugfelder sind und nur 10 Prozent Flughäfen. Also könnten
sagt, sie könnten jetzt nicht mehr in der Schweiz bleiben, weil dann die Kantone über 90 Prozent dieser für uns in mannigfa-
es zehn Jahre gehe vom Moment an, wo man ein Gesuch ein- cher Hinsicht bedeutungsvollen Flugfelder verfügen.
reiche, bis man dieses Gebäude zur Verfügung habe. Es muss Die luftrechtliche Bundesbewilligung soll zu einer technischen
uns doch nachdenklich stimmen, dass man etwas ausserhalb Nebenbewilligung - sagen wir es ganz offen - degradiert wer-
unseres Landes, beispielsweise im Elsass, ein solches Zen- den. Die Degradierung ist ja bekanntlich sehr hart Dies wider-
trum innerhalb von zwei Jahren zur Verfügung hat spricht nicht nur diametral unserem Vorschlag, es ist sogar
Auch das mehrmals angesprochene höchste Gericht ist der noch eine wesentliche Verschlechterung des heutigen Zu-
Auffassung, dass wir zwingend straffen müssen. Die Luftfahrt, standes. Ich muss Ihnen das einfach offen, klar und deutlich
Herr Frick, ist von der Bundesverfassung her Sache des Bun- sagen.
des, es ist nicht so, dass wir jetzt etwas tun - wie das verschie- Das bundesrätliche Konzept wird auch von den Kantonen
dene Votanten gesagt haben -, was gegen die Verfassung grossmehrheitlich getragen und unterstützt- ich komme noch
wäre. auf diese auch von Herrn Loretan angesprochene Anhörung
Wie Sie von Präsident Danioth gehört haben, möchte die Kom- zurück und werde deren Resultate ganz klar bekanntgeben -,
missionsmehrheit bei Artikel 37a und Artikel 37abis das Ver- denn sie wollen auch eine einheitliche, eine nationale Flug-
fahren bei der Bewilligung von öffentlichen Flugplätzen demje- platz- und Luftfahrtpolitik, die in der heutigen Situation - das
nigen für Eisenbahn-Grossprojekte angleichen. Hier ist ein sage ich noch einmal, Herr Plattner-, nach dem 6. Dezember
zweistufiges Verfahren vorgesehen. 1992, eben dringend notwendig ist
Herr Gadient hat es gesagt: Unseres Erachtens ist der Sach- Ich möchte Ihnen auch sagen, wenn Sie diese 90 Prozent
verhalt, der zu regeln ist, nicht mit einer «Bahn 2000», mit einer Flugfelder erwähnen, dann ist eben Lugano-Agno dabei - Sie
Neat vergleichbar. Es ist doch ganz etwas anderes. wissen, dass wir seit Jahren versuchen, hier eine Lösung zu
Ich darf in diesem Zusammenhang sagen: Wir können froh finden, und dass diese Lösung fast nicht gefunden werden
sein, wenn wir heute auf einem Flughafen noch einen Fracht- kann. Es ist Altenrhein dabei, es ist Locamo dabei, es ist Ecu-
hof bauen können, währenddem andere neue Pisten bauen, villens dabei, es ist Pruntrut dabei, um nur einige wenige zu
währenddem andere neue Abfertigungsgebäude, interkonti- nennen, die eben für unser Land und für die Zukunft eine
nentale Flughäfen modernster Art aufstellen. Wir können das grosse Bedeutung haben.
schon lange nicht mehr tun. Denken Sie an die wirtschaftliche Entwicklung, vor allem auch
Ich sage Ihnen das hier, ich sage es zuhanden des Protokolls in diesen Regionen, denken Sie an die wirtschaftlichen Pro-
und unserer Geschichte. Das wird uns noch einmal Schwierig- bleme in diesen Regionen, denken Sie an die Arbeitslosenzif-
keiten bringen, weil wir unsere Infrastruktur nicht den heutigen fern in diesen Regionen. Man kann diesen Flugverkehr nicht
11. März 1993 135 Luftfahrtgesetz. Aenderung
einfach immer nur kritisieren. Wo wäre die Schweiz ohne Zü- Art. 37a, 37abis
rich-Kloten? Wo wäre die Schweiz ohne Genf-Cointrin? Wo
wäre die Schweiz ohne Basel-Mülhausen? Wo wären wir wirt- Abstimmung - Vote
schaftlich? Für den Antrag der Mehrheit 26 Stimmen
Der ganze Bereich würde nun faktisch in die Kompetenz der Für den Antrag der Minderheit 11 Stimmen
Gemeinden und der Kantone delegiert. Das von mir bereits
mehrfach dargelegte, eminent grosse Landesinteresse, auch Art. 37b
an unserer Flugfeldinfrastruktur, wird dann völlig verkannt. Es
würden damit für die Luftfahrtinfrastruktur-Anlagen unter- Abstimmung - Vote
schiedliche Zuständigkeiten, Bewilligungsverfahren und da- Für den Antrag der Mehrheit 18 Stimmen
mit auch Rechtsmittelwege entstehen. Und das geht doch ein- Für den Antrag der Minderheit 14 Stimmen
fach nicht
Im Sinne Ihrer Forderung müssen wir das Ganze straffen und Art. 37
nicht noch verschiedene Schwierigkeiten schaffen. Ich habe
es bereits gesagt. Es ist heute ein Gestrüpp; und man kann Präsident: Damit entfallen der Antrag der Minderheit Küchler
sich in diesem Gestrüpp zum Teil nur mittels Gutachten zu- zu Artikel 37 Absatz 2 und der Eventualantrag Küchler zu Arti-
rechtfinden. So kann man doch die Probleme in diesem Land kel 37b Absatz 6.
nicht mehr lösen! 90 Prozent der Flugplätze - ich möchte Ih-
nen das einfach plastisch zeigen -würde man vom Bund ab- Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit
koppeln und zu Kantons- und Gemeindeangelegenheiten er- Adopté selon la proposition de la majorité
klären. 90 Prozent der Flugplätze gingen weg von uns, und die
Kantone und die Gemeinden würden dann entscheiden. Art.37bAbs.1-Art.37bal.1
Die Verhandlungen, die wir jetzt mit der EG aufnehmen und
die für das Ueberleben der Swissair eminent wichtig sind, Küchler: Wenn Sie Artikel 37b gemäss Fassung des Bundes-
könnten wir dann praktisch nicht mehr führen. Wir müssten rates und der Mehrheit anschauen, dann sehen Sie in Ab-
dann kantonale Delegationen zusammenstellen, weil wir ja satz 1, dass in Zukunft sämtliche Bewilligungsbelange allein
nichts mehr abmachen könnten. Wir könnten nichts mehr ab- durch das Bundesamt für Zivilluftfahrt beurteilt werden sollen,
machen. Wir hätten dann 26 verschiedene Flugplatz- und Luft- dass also gemäss der Kernfrage, die Herr Kollege Frick aufge-
fahrtpolitiken; das wäre die Konsequenz. Die Kantone müss- worfen hat, in Zukunft im Zusammenhang mit den Flugfeldern
ten ja dann auch legiferieren. Die Kantone müssten ihre Ge- die gesamte Hoheit der Kantone gemäss Raumplanungsge-
setze anpassen, und wir hätten 26 verschiedene Gesetze. setz eliminiert werden soll. Das heisst, es würde im zweiten
Die Folgen wären für die schweizerische Luftfahrt, ich muss Ih- Satz gesagt, diesbezüglich seien nach dem RPG keine Bewilli-
nen das sagen, schlicht verheerend. Würde man diesem Vor- gungen mehr erforderlich.
schlag folgen, so müsste u. a. auch die Umweltschutzgesetz- Ich meine aber, da die Flugplätze doch sehr raumwirksam
gebung geändert werden, und weitere Gesetze müssten dann sind und wir bis heute über kein Flugplatzkonzept verfügen,
sicher auch angepasst werden. Diese Aufgabe, ich habe es wäre es zumindest angezeigt, einen Sachplan zu haben, der
bereits beim Eintreten gesagt, hat zur Folge, dass den Kanto- dem Artikel 13 des Raumplanungsgesetzes entsprechen
nen neue Aufgaben, neue Pflichten und neue Ausgaben ent- würde. In diesem Falle könnten wir uns dann damit einverstan-
stehen. den erklären, dass es keiner weiteren Bewilligung mehr be-
Ich bitte Sie, der primären Bundeszuständigkeit, auch bei den darf.
Flugfeldern, zuzustimmen. Es geht hier um eine ganz wich- Es geht also um eine Minimalanforderung, um einen Sach-
tige, um eine zentrale Aufgabe. Ich kämpfe dafür, weil ich von plan. Wenn wir diesen Nebensatz hier aufnehmen, dann stel-
der sachlichen Richtigkeit dieser Zuständigkeitsordnung voll len wir gleichzeitig auch sicher, dass das Bundesamt für Zivil-
überzeugt bin, weil wir die Kantone nicht überfahren wollen - luftfahrt einen solchen erstellen wird.
auch nicht die Gemeinden, Herr Danioth hat es klar und deut- Wir können damit wenigstens hier eine Differenz zum National-
lich gesagt. rat schaffen, damit auch er das Problem nochmals ausleuch-
Ich möchte infolge Zeitmangels nicht verlängern, aber es ist ten kann.
nicht wahr, dass die Kantone dann überfahren werden. Die Ich möchte Ihnen aus diesen Ueberlegungen beliebt machen,
Umfrage bei den Kantonen hat mich in dieser Ueberzeugung dem Eventualantrag zuzustimmen.
bestärkt: Die Anhörung hat mit Blick auf die Zuständigkeits-
ordnung ein hohes Mass an Zustimmung zur bundesrätlichen Danioth, Berichterstatter: Ich möchte vorausschicken, dass
Revisionsvorlage gezeigt. Das ist das Papier, das wir Ihnen am dieser Antrag der Kommission nicht vorgelegen hat Herr
27. Januar 1993 zugestellt haben und das Herr Loretan er- Küchler hat ihn erst vor zwei Tagen eingebracht (Eine formelle
wähnt, aber nicht ganz vorgelesen hat. Es heisst zu Artikel 37a: Bemerkung: Ich glaube, im ausgeteilten Text müsste es heis-
Bei den Flughäfen ist diese Zustimmung «überwältigend», bei sen: «enthalten» statt «erhalten».)
Artikel 37b (Flugfelder) «im Verhältnis zwei Drittel zu einem Ich möchte aber persönlich zu diesem Antrag Stellung neh-
Drittel». Also ist es nicht so, dass die Kantone dagegen sind. men. Ich muss Sie dringend bitten, diesen Antrag abzulehnen,
«Auffallend ist insbesondere die geschlossene grundsätzliche weil er kontraproduktiv ist und nach meinem Dafürhalten auch
Zustimmung der welschen Schweiz und auch des Tessins.» nicht im Interesse der Kantone liegt. Wenn Sie den Sachplan
Die sind also dafür, die haben dem bundesrätlichen Konzept nehmen, dann verweise ich Sie auf Artikel 13 des Raumpla-
zugestimmt, und es heisst weiter: «Eine ähnliche Regelung nungsgesetzes. Dieser lautet kurz: «Der Bund erarbeitet
wie bei Eisenbahn-Grossprojekten befürworten lediglich drei Grundlagen, um seine raumwirksamen Aufgaben erfüllen zu
Kantone» - also nur drei Kantone wollten diese Gleichstellung können; er erstellt die nötigen Konzepte und Sachpläne und
mit den Eisenbahnprojekten. Die von einigen Kantonen ge- stimmt sie aufeinander ab. Er arbeitet mit den Kantonen zu-
wünschten Präzisierungen könnten dann ohne weiteres auch sammen und gibt ihnen seine Konzepte, Sachpläne und Bau-
auf der Ebene der Vollzugsvorschriften in der Luftfahrtverord- vorhaben rechtzeitig bekannt. »Mit anderen Worten: Jedesmal
nung, also durch den Bundesrat, erfolgen. müsste der Kanton zum Bund gehen und fragen, ob dies dem
Ich möchte Sie dringend bitten, bei Artikel 37b dem Bundes- Sachplan entspricht Viel wichtiger scheint mir - ich habe es
rat, dem Nationalrat und der Kommissionsmehrheit zu folgen vorhin erwähnt -, dass dieses Vorhaben mit dem Richtplan
und bei den Artikeln 37a und 37abis der Kommissionsminder- übereinstimmt.
heit zuzustimmen. Sie würden sich in eine schwierige Situa- Ich möchte zu Protokoll geben: Für mich ist der vom Bundes-
tion begeben, wenn Sie bei Artikel 37b dem Bundesrat nicht rat genehmigte Richtplan nach Artikel 6ff. des Raumplanungs-
zustimmen würden, und Sie würden den Standortvorteil gesetzes integrierender Bestandteil einer Flugplatzplanung,
Schweiz, für den wir kämpfen müssen, weiter schwächen. Ich mit anderen Worten: Der Bund kann in einem Naturschutzge-
bitte Sie um Ihre Unterstützung. biet, in einem Wohngebiet nicht einen Heli-, einen anderen
Navigation aérienne. Loi. Modification 136 11 mars 1993
Flugplatz oder eine andere Einrichtung bewilligen. Der Bund Art. 40
muss Rücksicht nehmen, und der Kanton ist mit den Richtplä- Antrag der Kommission
nen genügend abgedeckt Ich sehe keine Notwendigkeit, Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
dass hier zusätzlich das Erfordernis der Sachplangenehmi- Proposition de la commission
gung eingeführt wird. Adhérer à la décision du Conseil national
Aus diesem Grunde bitte ich Sie, diesen Zusatzantrag abzu-
lehnen. Danioth, Berichterstatter: Ich möchte lediglich darauf hinwei-
sen, dass hier nun die gesetzliche Grundlage für den Flugsi-
Bundespräsident Ogi: Herr Küchler möchte mit der vorge- cherungsdienst enthalten ist. Aufgrund des Gutachtens Flei-
schlagenen Ergänzung von Artikel 37b Absatz 1 die primäre ner stellen wir fest, dass die Uebertragung öffentlicher Aufga-
Bundeszuständigkeit bei den Flugplatzbewilligungen davon ben auf Private auch in diesem Rahmen verfassungsrechtlich
abhängig machen, dass ein konkretes, zur Bewilligung einge- zulässig ist. Das Rechtsverhältnis zwischen Bund und Swiss-
reichtes Bauvorhaben im bereits mehrfach erwähnten Sach- control ist überdies so ausgestaltet, dass ein Missbrauch ho-
plan des Bundes, dem Flugplatzkonzept, enthalten ist heitlicher Befugnisse für private Interessen ausgeschlossen
Auf den ersten Blick ist hier ein durchaus einleuchtendes erscheint.
Junktim festzustellen. Bei näherer Betrachtungsweise zeigen
sich dann aber einige Pferdefüsse, die ich Ihnen doch kurz er- Angenommen -Adopté
läutern möchte - ich tue das anhand des Artikels 13 des Raum-
planungsgesetzes. Art. 40a
Ein Sachplan soll unter anderem Sachziele mit Raumord- Antrag der Kommission
nungszielen verbinden, soll eine räumliche und sachliche Ge- Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
samtschau ermöglichen, soll der Koordination und Abstim- Proposition de la commission
mung mit anderen Aufgaben von Bund und Kantonen dienen. Adhérer à la décision du Conseil national
Anerkanntermassen müssen nicht alle räumlichen Aufgaben
in den Sachplan aufgenommen werden; ein Sachplan weist Angenommen -Adopté
beispielsweise auch niemals den Detaillierungsgrad einer
Ueberbauungsordnung auf. Es ist deshalb nicht möglich, je- Art. 40b
des denkbare, aber noch nicht konkretisierte Bauvorhaben in Antrag der Kommission
den Sachplan aufzunehmen. Enthalten sind darin selbstver- Titel
ständlich die wichtigsten, die möglichen Vorhaben wie z. B. Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
der allfällige Bau eines neuen Flugplatzes, die Verlegung oder Wortlaut
die Vergrösserung eines bestehenden Platzes usw., nicht .... privates Eigentum in Anspruch zu nehmen. (Rest streichen)
aber der eventuell geplante Bau einer kleinen Werkstatt oder
eines Pilotenaufenthaltsraumes. Art. 40b
Der Sachplan des Bundes kann nicht mit den Richtplänen der Proposition de la commission
Kantone verglichen werden. Dort sind auch niemals sämtliche Titre
zukünftigen Bauvorhaben aufgeführt, sondern nur solche, Adhérer à la décision du Conseil national
welche einer grösseren raumplanerischen Abstimmung be- Texte
dürfen. La Confédération et la société ont le droit d'user de la propriété
Mit der Annahme des Antrages Küchler müsste der Sachplan publique ou privée pour y placer des installations de naviga-
«Flugplatzkonzept» eine Funktion übernehmen, die das tion aérienne. (Biffer le reste)
Raumplanungsgesetz ihm nicht zugedacht hat. Sie verlangen
etwas, das wiederum über das hinausgeht, was im Gesetz Danioth, Berichterstatter: In Artikel 40b schlagen wir Ihnen fol-
steht gende Aenderung vor: «.... Eigentum in Anspruch zu neh-
Der Vorschlag wirft auch die Frage auf, was mit Bauvorhaben men», also ohne «unentgeltlich», weil diese Bestimmung an-
geschehen müsste, die nicht im Sachplan erwähnt sind, also sonsten mit den heutigen Grundsätzen der Inanspruchnahme
kleinere Anpassungen auf einem Flugplatz; ich habe Beispiele von privatem Eigentum durch die öffentliche Hand nicht mehr
erwähnt. Können diese dann überhaupt noch ausgeführt wer- vereinbar ist
den, ohne dass das Flugplatzkonzept zuerst in einem aufwen-
digen und langwierigen Verfahren geändert worden ist, oder Angenommen -Adopté
greift in diesen Fällen die kantonale bzw. die kommunale Be-
willigungszuständigkeit Platz? Also Probleme über Probleme! Art. 42 Abs. 5
Bei näherer Betrachtungsweise sehen Sie, dass sich sehr viele Antrag der Kommission
ungeklärte Fragen ergeben. Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Der Vorschlag schafft unseres Erachtens zusätzlich Unsicher-
heiten und enorme Schwierigkeiten beim Vollzug. Er wird uns
Art. 42 al. 5
hindern, wird uns zurückhalten, wird uns bremsen. Er läuft
Proposition de la commission
dem entgegen, was Sie immer wieder verlangt haben: nämlich
Adhérer à la décision du Conseil national
dass wir abbauen statt die Vorschriften weiter zu verstärken.
Nachdem Sie Artikel 37b in der Fassung des Bundesrates und
Angenommen -Adopté
des Nationalrates übernommen haben, möchte ich Sie bitten,
auch hier dem Bundesrat zu folgen.
Art. 44bis; 44ter; 48; 50; 51; 53; 54; 56 Abs. 1 Bst. c, d, 2-4;
57; 58 Abs. 1,2; 74; 75 Abs. 5; 76a; 77 Abs. 1 ; 89a; 91 Ziff. 2;
Abstimmung - Vote 97bis; 101 Titel, Abs. 1 Bst. b
Für den Antrag der Mehrheit 21 Stimmen Antrag der Kommission
Für den Eventualantrag Küchler 10 Stimmen Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Art. 39 Art. 44bis; 44ter; 48; 50; 51; 53; 54; 56 al. 1 let. c, d, 2-4; 57;
Antrag der Kommission 58 al. 1,2; 74; 75 al. 5; 76a; 77 al. 1 ; 89a ; 91 eh. 2; 97bls; 101
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates titre, al. 1 let. b
Proposition de la commission Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen -Adopté Angenommen -Adopté
11. März 1993 137 Ordnungsantrag
Art. 101 a Bundespräsident Ogi: Ich möchte Herrn Plattner danken. Er
Antrag der Kommission hat keinen Antrag gestellt. Aber ich muss auch hier ein Bild
Zustimmung zum Beschlussdes Nationalrates korrigieren. Herr Plattner geht davon aus, dass wir subventio-
Proposition de la commission nieren. Es geht nicht um Subventionen, es geht um die Mög-
Adhérer à la décision du Conseil national lichkeit von Darlehen - warten Sie, bevor Sie die Hände ver-
werfen. Da möchte ich Sie fragen: Ist es ein Unsinn, wenn
man, nachdem man für den Flughafen Zürich-Kloten Mittel zur
Plattner: Ich will mich kurz fassen, denn Ihr Interesse ist auf- Verfügung gestellt hat, nun beispielsweise auch an Genf-Coin-
grund der vorgerückten Zeit natürlich eingeschränkt, aber ich trin und Basel-Mülhausen denkt?
kann mir nicht verkneifen, zu diesem «Subventionierungsarti- In bezug auf Basel-Mülhausen hat man es mit einem Vertrag
kel» einige Bemerkungen aus der Sicht des Umweltschutzes zu tun, über den man noch diskutieren muss. Die Schweiz hat
anzubringen. bis jetzt immer bezahlt, und die Franzosen haben das Land zur
Die Subventionierung des ohnehin über alle Massen boomen- Verfügung gestellt. Man will versuchen, einen für die Schweiz
den Luftverkehrs ist im Lichte einer gesamtheitlichen Ver- vorteilhafteren Vertrag zu bekommen. Das ist kein Unsinn,
kehrspolitik natürlich ein Unsinn. Der Unsinn kommt von zwei sondern staatspolitisch von grosser Bedeutung. Der Bundes-
Seiten, einmal vom Oekologischen her: Der Umweltschutz rat möchte nur das wieder einführen, was er schon einmal vor-
beim Fliegen hört ja nicht beim Flugplatz auf; es ist absurd, so geschlagen hatte, das er aber seinerzeit leider Gottes im Rah-
zu tun, als könne mit einer Umweltverträglichkeitsprüfung für men einer dringlichen Sparübung opfern müsste. Wir möch-
stationäre Anlagen, also für Flugplätze, irgend etwas Wesentli- ten hier die Möglichkeit geben, dass man auch Genf-Cointrin
ches zur Oekologie des Fliegens ausgesagt oder gerettet oder und Basel-Mülhausen Darlehen zur Verfügung stellen kann.
durchgehalten werden. Da geht es auch um staatspolitische Dimensionen.
Der Flugverkehr ist ökologisch eine ganz besonders schädli- Es geht um zinsgünstige und amortisationsgünstige Darle-
che Form des Verkehrs, nicht nur weil er pro Passagierkilome- hen, die auch zurückbezahlt werden müssen. Diese Möglich-
ter ausserordentlich viel Energie verbraucht, sondern weil er keit möchten wir mit diesem Gesetz wieder schaffen, damit wir
den Schadstoff auch noch an der anfälligsten Stelle der Atmo- nötigenfalls auch nationale Interessen auf diesen drei Flughä-
sphäre ausstösst, nämlich an der untersten Grenze der Strato- fen wahrnehmen können.
sphäre, wo jedes Kilogramm Schadstoff im Vergleich zu ir- Nachdem Sie dem Bundesrat gefolgt sind, möchte ich Sie
gendeiner anderen Stelle der Atmosphäre die zehn- bis hun- auch hier bitten - zwar hat Herr Plattner keinen Antrag ge-
dertfache Wirkung entfaltet. stellt-, diese Formulierung beizubehalten.
Wir hatten in Basel einen Kongress über die Folgen des Luft-
verkehrs. Dort hat einer der eingeladenen bekannten Wissen- Plattner: Das ist die Tragödie dieser Welt - und an ihr wird sie
schafter gesagt, wenn er sich eine Stelle zu suchen hätte, wo zugrunde gehen -, dass es immer vernünftige Gründe gibt,
er Stickoxide, Wasserdampf und ähnliches ausstossen unvernünftig zu handeln. Der Satz stammt nicht von mir.
müsste, um damit den grösstmöglichen Schaden anzurich-
ten, dann wäre das genau die Stelle, wo die Düsenflugzeuge Angenommen -Adopté
heute fliegen. Dagegen kann man wohl im Rahmen unseres
Wirtschaftssystems leider wenig machen. Die Leute wollen
fliegen, also fliegen sie auch. Aber dass man das dann noch Art. 103a; 103b; 103c; 103d; 108 Abs. 1 Bst. a-d; Ziff. Il, III
mit der öffentlichen Hand unterstützt und dabei glaubt, man Antrag der Kommission
täte etwas Sinnvolles, das tut mir weh. Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Auch ökonomisch halte ich die Subventionierung des Flugver-
kehrs für unsinnig. Wir reden viel von Deregulierung. Ich kann Art. 103a; 103b; 103c; 103d; 108 al. 1 let.a-d; eh. Il, III
das Wort von Herrn Bundespräsident Ogi aufnehmen. Die Proposition de la commission
Stunde der Wahrheit wäre eigentlich auch hier gekommen. Adhérer à la décision du Conseil national
Man müsste auch hier deregulieren, den Wettbewerb «entzer-
ren», indem man den Luftverkehr ebensowenig subventioniert Angenommen-Adopté
wie irgendwelche andere Verkehrsformen. Er wird ja schon da-
durch übermässig «subventioniert», dass kein Treibstoff zoll Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
bezahlt werden muss. Die Subventionierung ist am letzten Für Annahme des Entwurfes 22 Stimmen
Sonntag sozusagen noch gestiegen, weil alle anderen Ver- Dagegen 3 Stimmen
kehrsträger mehr abliefern müssen - und der Flugverkehr
nichts!
Es ist auch von unserer Verkehrspolitik her eine unsinnige Po-
litik, den Flugverkehr zu subventionieren, besonders den re-
gionalen Flugverkehr, der gemäss diesem Artikel auch sub- Ordnungsantrag Buttiker - Motion d'ordre Buttiker
ventioniert werden kann.
Wenn die Leute von Basel nach Sion fliegen oder von Zürich Büttiker: Ich bin der Meinung, dass wir das traktandierte Ge-
nach Lugano, statt mit der Bahn zu reisen, ist das für uns schäft 91.306, Standesinitiative Bern. SBB-Neubaustrecke
schon deshalb schlecht, weil wir nach langer Zeit mangelnder Mattstetten-Rothrist (Kantonsvariante), in Anbetracht von
Investitionen die Bahn jetzt mit Milliarden und Abermilliarden «Bahn 2000» behandeln sollten. Es geht ja nicht nur um die
von Franken zu einem raschen und modernen Nahverkehrs- Standesinitiative des Kantons Bern. Ich glaube, in der jetzigen
oder Regionalverkehrsmittel aufpolieren wollen. Nun soll Situation bei «Bahn 2000» wäre es auch sinnvoll und nützlich,
gleichzeitig dazu auch die nicht ökologische Konkurrenz sub- wenn uns Herr Bundespräsident Ogi über die Geschichte
ventioniert werden. Das ist natürlich absurd. Mattstetten-Rothrist hinaus noch das weitere Vorgehen zu
Ich vermisse da sowohl die ökologische als auch die ökonomi- «Bahn 2000» erläutern könnte. Aber ich meine, es wäre richtig,
sche Vernunft, Herr Bundespräsident Ogi. Ich vermisse aber wenn man dieses Geschäft nächste Woche traktandieren
auch die Vernunft des Bundesrates, der in bewundernswerter würde.
Art und Weise die Vorlage Alpentransit durchgezogen hat und
nun handkehrum die Flugplätze Altenrhein, Samedan, Sitten, Präsident: Wir haben zwar für die Sondersession im April
Lugano-Agno usw. subventionieren will. Das ist eine unver- auch schon ein beladenes Programm. Aber wir könnten es
ständliche Gesetzgebung; sie ist nicht weitsichtig, sondern einrichten, dass dieses Geschäft dort behandelt wird. Sind Sie
kurzsichtig. mit April 1993 einverstanden, Herr Büttiker?
Aber ich weiss, im Nationalrat ist dieser Beschluss mit genü-
gend grossem Mehr gefallen, so dass ich von Anträgen Ab- Büttiker: Ich stelle den Antrag, dass man das Geschäft näch-
stand nehme. Aber gesagt müsste es wieder einmal sein! ste Woche traktandiert.
Motion d'ordre 138 E 11 mars 1993
Präsident: Dann müssen wir nächste Woche am Montag
abend beginnen, oder wir müssen das Geschäft am letzten
Freitag vor den Schlussabstimmungen traktandieren. Ich
kann Ihnen nichts anderes vorschlagen; das Programm ist voll
ausgefüllt Es tut mir leid.
Jagmetti: Die Entscheide über diese Strecke fallen nicht bis
zu unserer Sondersession, sondern später. Also können wir
unsere parlamentarische Meinung noch rechtzeitig einbrin-
gen, wenn wir das Geschäft in der Sondersession behandeln.
Ich halte also eine Aenderung unseres Sitzungsplanes für
nächste Woche nicht für notwendig. Man kann selbstverständ-
lich, wenn es zeitlich geht, die Frage noch aufnehmen. Aber
ich würde deswegen keine neue Sitzung ansetzen.
Präsident: Wir werden also sehen, ob wir das Geschäft
nächste Woche noch irgendwo unterbringen können. Sonst
kommt es spätestens in der Sondersession im April 1993 zur
Sprache. - Sie sind damit einverstanden.
Schluss der Sitzung um 12.45 Uhr
La séance est levée à 12 h 45
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Luftfahrtgesetz. Aenderung
Navigation aérienne. Loi. Modification
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1993
Année
Anno
Band I
Volume
Volume
Session Frühjahrssession
Session Session de printemps
Sessione Sessione primaverile
Rat Ständerat
Conseil Conseil des Etats
Consiglio Consiglio degli Stati
Sitzung 07
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 91.076
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 11.03.1993 - 08:00
Date
Data
Seite 120-138
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Ref. No 20 022 581
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