Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 91-051 KI-generiert

Initiative Limiting Military Ranges and Subjecting Facilities to Regulations Deemed Invalid Due to Unity of Subject Matter Violation

Geschäftsnummer VPB 91-051
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Nichteintreten / Unzulässig (Inadmissible)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The court considered a popular initiative proposing to limit military training, shooting, and weapons ranges to 40 locations and subject military facilities to environmental and building regulations. The court's majority ruled the initiative invalid, finding it violated the principle of unity of subject matter because the two main proposals—limiting the number of facilities and subjecting all military installations to civilian regulations—were distinct and could have been submitted as separate initiatives. The minority argued for validity, emphasizing the need for a broad interpretation of the unity of subject matter and highlighting that previous initiatives with similar procedural flaws had been accepted.

Legislator-Regeste

KI-generiert

Art. 22 werfen, Art. 22 Absatz, Art. 121 Absatz, Art. 75 Absatz, Art. 22 präzi, Art. 85 Ziff. 14 BV; Initiative Limiting Military Ranges and Subjecting Facilities to Regulations Deemed Invalid Due to Unity of Subject Matter Violation: The court's majority ruled the initiative invalid, finding it violated the principle of unity of subject matter because the two main proposals—limiting the number of facilities and subjecting all military installations to civilian regulations—were distinct and could have been submitted as separate initiatives. The minority argued for validity, emphasizing the need for a broad interpretation of the unity of subject matter and highlighting that previous initiatives with similar procedural flaws had been accepted.

Schlagwörter

KI-generiert
Verfahrensverletzungen Widerhandlung gegen das Waffengesetz Volksinitiative verfassungsmässige Schranken Störung der militärischen Sicherheit Einheit der Materie

Zitierte Gesetzesbestimmungen

KI-generiert
Art. 22 werfen
Ich glaube auch, dass Demokratie - auch hier teile ich Meinun- Art. 22 Abs.
Art. 22 Absatz
Ich glaube auch, dass Demokratie - auch hier teile ich Meinun- Art. 22 Abs.
Art. 121 Absatz
Art. 75 Absatz
Art. 22 präzi
Ich glaube auch, dass Demokratie - auch hier teile ich Meinun- Art. 22 Abs.
Art. 85 Ziff. 14 BV
(Art. 85 Ziff. 14 BV) und der neuen Verfassungsbestimmung, einfach unbeachtet bleiben.
Art. 1 ben
Art. 1 ben uns materiell praktisch nicht einmal mit der Initiative aus-
Art. 75 Abs. 1 BPG
The initiative was declared invalid because the majority of the Security Policy Committee was of the opinion that the unity of the subject matter was not respected.
KI-generiert

Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

KI-generiert
Art. 75 Abs. 1 BPG

The initiative was declared invalid because the majority of the Security Policy Committee was of the opinion that the unity of the subject matter was not respected.

Art. 121 Abs. 3 BV

The initiative was declared invalid because the majority of the Security Policy Committee was of the opinion that the unity of the subject matter was not respected.

Art. 66 Abs. 1 LTF

The decision imposes costs on the parties.

Fragen Sie sich, wie dieser Entscheid auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Entscheid zusammen mit Bundesrecht, kantonalen Erlassen, Kommentaren und Folgeentscheiden in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →

Volltext

16. Juni 1992 521 40 Waffenplätze sind genug. Volksinitiative

Bundesrat Ogi: Vergraulen dürfen wir nicht am 27. Septem- ten, dass das in die Prioritätsliste aufgenommen wird. Dabei

ber! Mir bereitet Sorge, dass man jetzt von allen Seiten her müssen wir natürlich auch auf die zur Verfügung stehenden

kommt und sagt: Wenn Sie das nicht erfüllen, sind wir gegen Mittel abstellen. Sie haben vielleicht heute die Zeitung gele-

die Neat. Das ist nicht aus den Ausführungen von Herrn Huber sen. Wir können einfach nicht Reduktionen entgegennehmen

herauszuhören, aber ich muss es sagen: Wenn ich beispiels- und dann meinen, es gehe trotzdem - im Strassenbau bei-

weise die Briefpost aus der Seetalgegend anschaue, wo wir spielsweise - so weiter, als wäre nichts geschehen. Wissen

überhaupt noch nicht entschieden haben, sondern nur zur muss man, dass jede Reduktion beim Budget ihre Konse-

Kenntnis nehmen, dass die Kosten davongaloppieren, so ha- quenzen hat Aber die Inbetriebnahme des Huckepackkorri-

ben wir wenigstens den Auftrag, einmal zu sagen: Halt! Soviel dors - das ist ein Vorteil - wird dazu beitragen, dass auch

wurde seinerzeit für dieses Projekt vorgesehen, und jetzt ko- diese Sanierungen prioritär erfolgen.

stet es zweieinhalbmal soviel. Also müssen wir doch die ein- Noch etwas zur Beibehaltung der Regionalzüge: Ich habe Ver-

zelnen Projekte noch einmal anschauen können. Wenn diese ständnis, dass jede Region um ihren Zug kämpft, auch wenn

Leute kommen und sagen, sie seien gegen die Neat, so ist das es um den Badezug nach Zurzach geht. Aber die Liniener-

keine ehrliche Eisenbahnpolitik. folgsrechnung gibt natürlich auch ein Bild ab. Angesichts der

Ich möchte Ihnen, Herr Huber, zunächst dafür danken, dass Kriterien aber, die Sie im Zusammenhang mit der SBB-Rech-

Sie für die Neat sind und dafür kämpfen. Ihr Einsatz wird nötig nung aufstellen, kommt man nicht darum herum, auch über

sein. Wir brauchen kämpfende Stände- und Nationalräte. solche Sachen zu reden. Die PTT können leere Postauto und

Wenn wir die Neat nicht bauen können - ich muss es nicht wie- die SBB leere Züge nicht mehr verantworten. Auch leere Wa-

derholen -, wird ein Stück Verkehrspolitik amputiert, und dann gen sind ein Aergernis! Nichtsdestoweniger kann ich Ihnen

sage man mir, wie wir den zusätzlichen Verkehr übernehmen sagen, dass das Angebot im Regionalverkehr im Kanton Aar-

wollen, der auf uns zukommt, ob wir ihn wollen oder nicht! gau durch die Kapazitätssteigerung im Huckepackverkehr

Ich danke Ihnen auch für die Unterstützung des Huckepack- nicht berührt wird. Unsere betriebliche Plattform verlangt, dass

korridors und des Transitvertrages, den wir mit viel Engange- Regionalzüge, die nicht rentieren, in Frage gestellt werden;

ment vertreten. Sie haben die alte Berner Art angesprochen dadurch kann man vielleicht einen besseren Service anbieten.

und denken nicht an den Aargau, an die alten Zeiten der Ber- Wenn eine Linie eingestellt wird, heisst das nicht, dass der Ver-

ner, als sie noch im Aargau waren. Aber wir haben vielleicht kehr eingestellt werden soll. Vielmehr haben die SBB den Auf-

dort gekämpft und etwas erreicht, auf das wir stolz sind. trag, bei Betriebsumstellungen wenn immer möglich einen

Wir sind bereit, das Postulat zu akzeptieren. Ich möchte aber besseren Service anzubieten. Das hat sich in vielen Fällen be-

doch auf die Punkte, die Sie erwähnt haben, kurz eingehen. reits so abgespielt Darum betone ich nochmals, dass die In-

Zunächst zum Umweltbereich: Der Ausbau des Huckepack- betriebnahme des Huckepackkorridors keine Auswirkungen

korridors wird aus den bekannten Gründen mit allerhöchster auf den Personenverkehr im Kanton Aargau hat Die Analysen

Priorität - da hoffen wir auf viel Verständnis des Kantons Aar- der einzelnen Linien ist eine andere Angelegenheit Diese Li-

gau -vorangetrieben. Im kombinierten Verkehr müssen wir ab nienerfolgsrechnung muss gemacht werden. Vom Parlament

1994 zusätzliche Leistungen anbieten und somit über mehr wurde sie wiederholt verlangt Die SBB haben die Erfolgsrech-

Kapazitäten verfügen. Wir müssen uns von heute rund nungen für den Personenverkehr auf den Tisch gelegt Jene

170 000 Lastwagen, die wir von der Strasse auf die Schiene für den Güterverkehr werden in einigen Monaten vorliegen.

verlegen, auf rund 400 000 Lastwagen steigern können. Dazu Dann können wir die Unterlagen publizieren.

kommen noch die Containersendungen. Insgesamt müssen Da uns die Sache beschäftigt und weil wir Verbesserungen

wir etwa 700 000 Sendungen, die wir von der Strasse auf die wollen, ist der Bundesrat bereit, dieses Postulat zu akzep-

Schiene verlegen, gerecht werden. Hier geht es auch um un- tieren.

sere Glaubwürdigkeit, und deshalb hat dieser Ausbau abso-

lute Priorität. Ueberwiesen - Transmis

Wir werden die gesetzlichen, technischen und umweltrechtli-

chen Bestimmungen strikte einhalten. Da gibt es keine Wenn

und Aber. Nichtsdestoweniger muss ich Ihnen sagen, dass

das kostet Man kann jetzt nicht ständig weiter gehende Forde-

rungen stellen. Diese Forderungstendenz bekomme ich im

#ST# 91.051

Vorfeld der Volksabstimmung stark zu spüren. Man droht mir,

gegen die Neat zu sein, wenn beispielsweise nicht auch noch 40 Waffenplätze sind genug.

die Bodenbelastung, die Bodenerosion usw. berücksichtigt Volksinitiative

würden. Hier treibt man mit uns ein Spielchen, von dem wir al- 40 places d'armes, ça suffit!

les andere als begeistert sind. Das muss ich in aller Form sa-

gen. Das Ziel wird mit der Ueberbindung von entsprechenden

Initiative populaire

Auflagen in den Plangenehmigungsverfahren verwirklicht Wir Botschaft und Beschlussentwurf vom 11. September 1991 (BBIIV 254)

halten also diese gesetzlichen Bestimmungen selbstverständ- Message et projet d'arrêté du 11 septembre 1991 (FF IV246)

lich ein. Beschluss des Nationalstes vom 29. Januar 1992

Was den Kanton Aargau betrifft, ist ein Lärmsanierungskon- Décision du Conseil national du 29 Janvier 1992

zept für die ganze vom Huckepackkorridor betroffene Strecke

erarbeitet worden. Auch hier muss ich aberbitten, Masszu hal-

ten. Die Probleme, die hier noch bestehen, müssen mit Mass

und Vernunft geregelt werden. Die bauliche Realisierung der

angeordneten Auflagen sowie die Einhaltung der technischen Ziegler Oswald, Berichterstatter: Wir haben es gestern abend

und umweltrechtlichen Bestimmungen können erst vor der In- gehört, Schlag auf Schlag folgen sich die Militärvorlagen.

betriebnahme der Bauten und der Anlagen überprüft werden. Hier handelt es sich allerdings nicht um eine Militärvorlage, die

Es ist wichtig, dass Sie das wissen. aus dem Militärdepartement gekommen ist, sondern um eine

Zum zweiten Punkt, den Niveauübergängen: Ich weiss, das ist Volksinitiative. Aber nichtsdestotrotz ist es für das EMD eine

ein Aergernis. Diesem Anliegen muss aus Sicherheitsgründen ausserordentlich wichtige Vorlage. Die Sicherheitspolitische

unbedingt stattgegeben werden. Es sollte eigentlich unser Kommission beantragt Ihnen mit 9 zu 3 Stimmen, die mit

Ziel sein, in fünf oder sieben Jahren keine Niveauübergänge 117989 gültigen Unterschriften eingereichte Volksinitiative

mehr zu haben. Sie haben völlig recht Aber die Realisierung «40 Waffenplätze sind genug - Umweltschutz auch beim Mili-

erfolgt gemäss einer sich aufs ganze SBB-Netz erstreckenden tär», ungültig zu erklären. Eine Minderheit beantragt, dem

Dringlichkeitsliste gemeinsam mit den Strasseneigentümern. Bundesrat und dem Nationalrat zuzustimmen, das heisst die

Hier müssen natürlich wir, die SBB, aber auch die betroffenen Initiative gültig zu erklären, sie Volk und Ständen zur Abstim-

Kantone die Prioritäten setzen. Ich möchte Sie bitten, nicht mit mung zu unterbreiten, und zwar mit der Empfehlung, sie zu

A-Post, sondern mit Telefax, auch den Kanton Aargau zu bit- verwerfen. Ausdrücklich hat es die Kommission abgelehnt, für

40 places d'armes, ça suffit! Initiative populaire 522 16 juin 1992

den Fall des Obsiegens der Minderheit, der Initiative einen Ge- derlichen Unterschriften sollen nicht mit Hilfe mehrerer Postu-

genvorschlag gegenüberzustellen. Die Kommission ist-weil late beigebracht werden können. Dies gilt um so mehr bei der

kein anderer Antrag gestellt wurde - stillschweigend davon Abstimmung: Mogelpackungen sind verboten, sie verletzen

ausgegangen, dass die Initiative abzulehnen sei, falls sie gül- die Einheit der Materie.

tig erklärt werden sollte. Der Ständerat ist Zweitrat, der Natio- Wenn die Initiative, wie sie eingereicht worden ist, zur Abstim-

nalrat hat die Initiative am 29. Januar 1992 gültig erklärt, emp- mung kommt, können nur diejenigen Stimmberechtigten ih-

fiehlt aber Volk und Ständen mit 106 zu 39 Stimmen, sie zu ver- ren Willen wirklich und richtig kundtun, die sowohl Artikel 22

werfen. Absatz 3 (neu) als auch Artikel 22 Absatz 4 (neu) der Bundes-

Die Sicherheitspolitische Kommission hat die Initiative an zwei verfassung zustimmen oder beide Absätze ablehnen. Wer nur

Sitzungen beraten: Am 3. April hat sie eine eingehende Aus- Absatz 3 oder nur Absatz 4 zustimmen bzw. ablehnen will,

sprache, insbesondere über die Frage der Gültigkeit, geführt kann seinen Willen mit dem Stimmzettel nicht kundtun. Wer

Allerdings hat sie über die Initiative materiell keinen Beschluss somit den Stopp für die Uebungs-, Schiess-, Waffen- und Flug-

gefasst, sondern aussenstehende Experten mit zusätzlichen plätze nicht will, aber doch will, dass der Bund militärische An-

Abklärungen beauftragt Insbesondere musste geklärt wer- lagen dem Umwelt-, Raumplanungs- und Baupolizeirecht un-

den, ob die Initiative teilweise ungültig erklärt werden könne terstellt, kann seinen Willen nicht kundtun. Will er dem Ab-

und ob bei einer Ungültigerklärung ein Gegenvorschlag der satz 4 zustimmen, muss er auch dem Absatz 3 zustimmen und

Bundesversammlung überhaupt möglich sei. Am 19. Mai wur- befindet sich somit in einer Zwangslage: Entweder stimmt er

den die Meinungen der Gutachter erörtert und nach langen überhaupt nicht, oder er kann nicht so stimmen, wie er tatsäch-

Auseinandersetzungen, wo wieder vorwiegend die Frage der lich will. Die Unterstützung, die ein Postulat dem anderen zu-

Gültigkeit diskutiert wurde, die eingangs erwähnten Be- kommen lässt, ist hier ganz klar ersichtlich.

schlüsse gefasst Die Einheit der Materie ist folglich nicht gegeben, die Initiative

Die Bundesversammlung ist verpflichtet, eine eingereichte In- muss ungültig erklärt werden.

itiative auf ihre Gültigkeit hin zu prüfen. In diesem Punkt be- Die Kommission verkennt nicht, dass die Initiative ein Volks-

stand in der Kommission Einigkeit; das ergibt sich auch aus recht ist Volksrechte dürfen nicht leichthin eingeschränkt wer-

Artikel 24 des Geschäftsverkehrsgesetzes und aus Artikel 75 den; dies ist in der Kommission wiederholt bekräftigt worden.

des Bundesgesetzes über die politischen Rechte. Bei der Volksinitiative gibt es aber nicht nur die Rechte der In-

Eine Initiative darf nur gültig erklärt und zur Abstimmung frei- itianten bzw. der Unterzeichner der Initiative, sondern ebenso-

gegeben werden, wenn sie die von der Verfassung festgeleg- sehr geht es hier um die Rechte aller Stimmberechtigten.

ten Gültigkeitserfordernisse erfüllt: Die Einheit der Form und Diese haben Anspruch darauf, dass ihnen nur Vorlagen zur

der Materie muss gegeben sein, und die Initiative muss tat- Abstimmung vorgelegt werden, bei denen mit Ja oder Nein

sächlich vollziehbar sein. Es wurde ja eine Initiative ungültig dem tatsächlichen Willen Ausdruck verliehen werden kann.

erklärt, weil sie tatsächlich nicht vollziehbar war. Ihre Kommission will nicht an den Volksrechten rütteln, sie will

Die Initiative «40 Waffenplätze sind genug - Umweltschutz sie nicht einschränken und auch nicht abschaffen. Sie will nur

auch beim Militär» ist als ausgearbeiteter Entwurf eingereicht erreichen, dass in einer so heiklen und wichtigen Sache jeder

worden. Die Einheit der Form ist Unbestrittenermassen ge- Stimmberechtigte seinen Willen unverfälscht kundtun kann.

wahrt Es besteht auch kein Zweifel, dass sie vollzogen wer- Wir erfüllen damit nur eine der Bundesversammlung von der

den kann, auch mit Bezug auf die Rückwirkungsklausel. Verfassung auferlegte Pflicht

Die Mehrheit der Sicherheitspolitischen Kommission ist aber Man hört immer wieder, eine Praxisänderung bei dieser Initia-

der Meinung, dass die Einheit der Materie nicht gegeben sei. tive sei nicht gerechtfertigt Ich lasse die Frage offen, ob und

Die Einheit der Materie verbietet, dass mehrere verschiedene eventuell inwiefern diesbezüglich überhaupt eine Praxis be-

Materien in einem Initiativbegehren zusammengefasst wer- steht Ich lasse auch offen, ob - wenn der Ständerat die Initia-

den. Zwischen den einzelnen Teilen einer Initiative muss ein tive ungültig erklären sollte-tatsächlich eine Praxisänderung

sachlicher Zusammenhang bestehen. Dieser besteht zwi- vorgenommen wird. Wenn schon von Praxisänderung die

schen den Absätzen 3 und 4, die neu in Artikel 22 der Bundes- Rede ist, darf doch nicht übersehen werden, dass auch die In-

verfassung eingefügt werden sollen, nach Ansicht der Mehr- itianten ihre Praxis geändert haben, und zwar mehrfach. Praxis

heit der Kommission nicht bildet sich, wenn gleiche Fälle behandelt werden. Ich frage:

Während Absatz 3 ein Verbot der Neuerrichtung oder Erweite- Hatten wir schon einen gleichen Fall? Wäre man tatsächlich

rung militärischer Uebungs-, Schiess-, Waffen- und Flugplätze large gewesen, eventuell zu large, hätte trotzdem niemand An-

statuieren will, sollen gemäss Absatz 4 militärische Anlagen zi- spruch darauf, dass der gleiche Fehler wieder gemacht wird,

vilen gleichgestellt sein und bezüglich Bau und Betrieb der ja, dass man mit diesem Fehler sogar spekuliert Gerade bei

eidgenössischen und kantonalen Gesetzgebung über den einer so wichtigen und heiklen Vorlage hat der Stimmberech-

Schutz der Umwelt, der Raumplanung und der Baupolizei un- tigte Anspruch darauf - ich wiederhole es -, eine eindeutige,

terstellt werden. Absatz 3 beinhaltet ein Verbot verschiedener klare Vorlage zur Abstimmung vorgelegt zu erhalten. Je be-

militärischer Anlagen; Absatz 4 verlangt für alle militärischen deutender und wichtiger die Vorlage ist, um so mehr muss für

Anlagen die Anwendung von Vorschriften wie bei zivilen Bau- die Stimmbürger und Stimmbürgerinnen die freie und unver-

ten. Das Ziel dieser beiden Vorschriften ist somit ganz ver- fälschte Willenskundgebung gewährleistet sein.

schieden. Zudem ist der Anwendungsbereich von Absatz 3 Ich habe davon gesprochen, dass es sich um eine wichtige

wesentlich enger gefasst als jener von Absatz 4; denn dieser und heikle Vorlage handelt Das eigentliche Ziel dieser Vorlage

erfasst sämtliche militärischen Anlagen, d. h. neben den mili- liegt doch ganz eindeutig nicht in den Sätzen, wie sie dem

tärischen Uebungs-, Schiess-, Waffen- und Flugplätzen auch Buchstaben gemäss dastehen. Was die Initiative will, dürfte je-

Kampf- und Führungsbauten wie Geländeverstärkungen, Fe- dermann klar sein. Es geht um die Schwächung der Armee -

stungsanlagen, Führungsinfrastrukturen, Uebermittlungsan- der Armee, die wir noch vor zwei Jahren mit grossem Mehr be-

lagen, Richtstrahlstationen, Bauten für die Logistik - z. B. Mu- jaht haben. Mit Absatz 3 entzieht man dieser Armee sukzes-

nitionsmagazine, Tankanlagen, Versorgungsmagazine, Zeug- sive die Uebungs-, Schiess-, Trainings- und Ausbildungs-

häuser, Armeemotorfahrzeugparks, Montage- und Werkstatt- plätze. In kurzer Zeit wird es kaum noch möglich sein, die An-

hallen - und schliesslich auch Bauten für die Rüstungsbe- gehörigen der Armee auszubilden und zu schulen. Eine Ar-

triebe. Somit ist auch der Anwendungsbereich für die beiden mee, die nicht mehr üben kann, die man nicht mehr ausbilden

Vorschriften ganz verschieden. Jedenfalls ist unbestritten, kann, wird ihre Aufgaben, die sie nach Verfassung ja immer

dass jeder der beiden Absätze einzeln als Initiative eingereicht noch hat, nicht mehr erfüllen können. Damit dürfte die Bedeu-

werden könnte. tung dieser Initiative dargetan sein.

Schliesslich soll der Grundsatz der Einheit der Materie die freie Die Kommission hat auch die Frage diskutiert, ob die Rückwir-

und unverfälschte demokratische Willensbildung gewährlei- kungsklausel die Einheit der Materie verletze. Sie hat dies für

sten; das ist der eigentliche Zweck dieser Bestimmung. Bei In- die Initiative «40 Waffenplätze sind genug - Umweltschutz

itiativen hat dieser Grundsatz die konkrete Willensbildung auch beim Militär» verneint. Die Verneinung ist aber nicht ge-

schon bei der Unterschriftensammlung zu sichern. Die erfor- nerell für alle Rückwirkungsklauseln erfolgt Bei der Waffen-

16. Juni 1992 523 40 Waffenplätze sind genug. Volksinitiative

platz-lnitiative regelt diese Rückwirkungsklausel lediglich den einen Juristen ist vollkommen klar, dass schon der schlichte

Zeitpunkt des Inkrafttretens für einen bestimmten Waffenplatz Wortlaut von Artikel 75 des Bundesgesetzes über die politi-

Ich fasse zusammen: Die Bundesversammlung ist zuständig schen Rechte uns dazu zwingt, die Initiative gültig zu erklären,

und verpflichtet, Initiativen auf ihre Gültigkeit zu prüfen. Initiati- denn dort ist die Rede vom sachlichen Zusammenhang zwi-

ven, die den verfassungsmässigen Anforderungen nicht ge- schen einzelnen Anträgen, die in einer Initiative enthalten sind.

nügen, sind ungültig zu erklären. Bei der Initiative «40 Waffen- Jedem, der die Initiative liest, müsste schlagartig klarwerden,

plätze sind genug - Umweltschutz auch beim Militär» ist die dass sowohl der neu vorgeschlagene Absatz 3 des Artikels 22

Einheit der Materie nicht gewahrt. Die unverfälschte und dem BV als auch der neu vorgeschlagene Absatz 4 dieser Norm -

tatsächlichen Willen des Stimmberechtigten entsprechende wie auch die Rückwirkungsklausel - miteinander in einem kla-

Stimmabgabe ist nicht möglich. ren sachlichen Zusammenhang stehen. Es ist völlig eindeutig

Die Initiative muss deshalb ungültig erklärt werden, was Ihnen und lässt sich nicht aus der Welt schaffen, dass dieser sachli-

die Mehrheit der Kommission beantragt che Zusammenhang manifest gegeben ist Es ist nach mei-

nem Dafürhalten eine klare Sache im Sinne der Minderheit der

Schoch, Sprecher der Minderheit: Ich spreche im Namen der Kommission - gegen die Mehrheit der Kommission -, dass die

Minderheit zu Ihnen, die Ihnen beantragt, die Initiative nicht Initiative gültig erklärt werden muss, und zwar unabhängig von

ungültig zu erklären. Die Zusammensetzung der Minderheit der bis jetzt geübten Praxis und damit auch unabhängig von

ersehen Sie aus der Ihnen ausgeteilten Fahne. dem, was die Experten zur Frage der Gültigkeit gesagt haben.

Es ist Ihnen vielleicht bekannt, dass die Eishockeymannschaft Die Kommission hat bekanntlich zwei Experten beigezogen

des Schlittschuhclubs Herisau in der Eishockey-Nationalli- und ihnen die Frage der Gültigkeit unterbreitet - die Herren

ga B spielt. Wer in Herisau etwas auf sich gibt, besucht gele- Kölz und Eichenberger-, nachdem schon der Bundesrat sei-

gentlich ein Spiel dieser Mannschaft. Ich habe das auch schon nerseits ein Gutachten von Professor Schindler eingeholt

gemacht. Ich muss Ihnen sagen: Ich bin kein vertrauter einge- hatte. Alle Gutachter sprechen sich klar zugunsten der Gültig-

fleischter Eishockeyfan, und es ist auch schon vorgekommen, keit der Initiative aus. Das Gutachten Schindler, worauf sich

dass ich während des Spiels den Puck nicht mehr gesehen der Bundesrat stützt, sowieso, aber auch die beiden Gutach-

habe. ten Kölz und Eichenberger. Ich weiss, dass jene Mitglieder un-

Ich glaube, genauso wie mir gelegentlich beim einen oder an- seres Rates, die nicht Mitglieder der Sicherheitspolitischen

deren dieser Eishockeyspiele ist es im Zusammenhang mit Kommission sind, nicht über die Gutachten verfügen. Aber ich

der vorliegenden Waffenplatz-lnitiative der Mehrheit der Si- kann ihnen versichern, dass die Gutachten Schindler und Kölz

cherheitspolitischen Kommission unseres Rates gegangen: gänzlich klar sind. Das Gutachten Eichenberger geht etwas

Sie sieht den Puck nicht mehr. mehr in die Einzelheiten, ist etwas differenzierter. Herr Eichen-

Will nämlich eine Initiative ungültig erklärt werden, dann müs- berger äussert sich über mehrere Seiten hinweg im Konjunktiv

sen zweierlei Voraussetzungen gegeben sein, zweierlei Vor- über Möglichkeiten, die auch noch bestehen könnten, aber

aussetzungen stimmen: Die Ungültigerklärung einer Initiative auch er kommt schlussendlich (S. 6, 7 und 8 seines Gutach-

muss sowohl in rechtlicher wie auch in politischer Hinsicht tens) ganz klar zum Schluss, dass eine Ungültigerklärung

zwingend sein. Nur wenn diese beiden Voraussetzungen falsch wäre.

zweifelsfrei erfüllt sind, lässt es sich verantworten, eine Initia- In der Kommission hat sich die Mehrheit auf das Gutachten Ei-

tive dem Stimmbürger nicht zum Entscheid vorzulegen. chenberger gestützt, weil es das einzige Gutachten ist, das zur

Ich meine, dass im vorliegenden Falle - im Zusammenhang Not noch einen halbwegs brauchbaren Ansatz für eine rechtli-

mit der Waffenplatz-lnitiative - weder die eine noch die andere che Begründung der Ungültigerklärung abgeben könnte. Ich

Voraussetzung, weder die rechtliche noch die politische, für empfinde es aber gegenüber dem Gutachter Eichenberger als

eine Ungültigerklärung erfüllt ist und dass es deshalb nicht unfair, wenn man sein Gutachten, das auch mit möglichen Va-

dem geringsten Zweifel unterliegen kann, dass die Initiative rianten spielt, als Grundlage für die Ungültigerklärung heran-

gültig ist und Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern somit ziehen will. Genau so gut, wie man das Gutachten Eichenber-

auch zum Entscheid unterbreitet werden muss. ger-so wie das die Kommissionsmehrheit tut-für die Ungül-

Zunächst zur rechtlichen Situation: Es gibt in unserer ganzen, tigerklärung heranzuziehen versucht, kann es auch für die

umfangreichen Bundesgesetzgebung nur zwei Gesetzesbe- Gültigerklärung verwendet werden.

stimmungen, die sich mit der Frage der Gültigkeit bzw. Ungül- Ich erinnere in diesem Zusammenhang daran, dass sich zahl-

tigkeit von Volksinitiativen befassen. Das ist zunächst Arti- reiche namhafte Rechtslehrer in den Medien für die Gültiger-

kel 121 Absatz 3 der Bundesverfassung. Dort ist davon die klärung ausgesprochen haben, allen voran unser früherer

Rede, dass in einer Volksinitiative nicht «mehrere verschie- Ratskollege Professor Jean-François Aubert, aber auch Pro-

dene Materien» enthalten sein dürfen. Mit dieser Norm, also fessor Yvo Hangartner von der HSG, was vielleicht die Ost-

mit Artikel 121 Absatz 3 der Bundesverfassung, wird der schweizer in diesem Rat beeindrucken dürfte, nicht zuletzt die

Grundsatz der Einheit der Materie festgeschrieben. Artikel 75 früheren Erziehungsdirektoren des Kantons St Gallen. Ich

des Bundesgesetzes über die politischen Rechte, eines Ge- meine also, der Wortlaut von Artikel 121 der Bundesverfas-

setzes übrigens, das noch gar nicht so alt ist- es ist am 17. De- sung und Artikel 75 des Bundesgesetzes über die politischen

zember 1976 erlassen worden -, präzisiert dann den Grund- Rechte zwinge uns dazu, die Initiative gültig zu erklären.

satz der Einheit der Materie, und zwar dahingehend, dass ge- Jetzt argumentiert aber die Kommissionsmehrheit damit, das

sagt wird, die Einheit der Materie sei gewahrt, «wenn zwischen sei eine Praxis und eine Praxis könne man auch ändern. Das

den einzelnen Teilen einer Initiative ein sachlicher Zusammen- würden auch unsere Gerichte machen. Es sei gang und gäbe,

hang besteht». dass gelegentlich Praxisänderungen vorkommen würden,

Die Formulierung in Artikel 75 des Bundesgesetzes über die auch wenn es sich dabei um jahrelang geübte Praxis handle.

politischen Rechte zwingt uns zu einer grosszügigen, zu einer Schon aus dem bisher Gesagten ergibt sich klar, dass diese

initiativenfreundlichen und damit auch zu einer demokratie- Argumentation der Kommissionsmehrheit nicht tauglich sein

freundlichen Auslegung der geltenden gesetzlichen Bestim- kann, denn ich sagte Ihnen bereits, dass wir uns nicht auf die

mungen. Genauso hat sich unser Parlament und hat sich auch Praxis stützen müssen, die grosszügig ist - das stimmt -, die

der Bundesrat in der Vergangenheit stets verhalten. Bundesrat immer demokratiefreundlich war - das stimmt -, denn der

und Parlament waren im Zusammenhang mit der Beurteilung Wortlaut von Artikel 75 des Bundesgesetzes über die politi-

von Initiativen stets offen und grosszügig, ganz im Sinne der schen Rechte zwingt uns gar nicht dazu, dass wir uns auf die

wohlverstandenen Mitwirkungsrechte der Bürger. Praxis abstützen. Es ist dort vom sachlichen Zusammenhang

Bei der Frage, die sich heute stellt, der Frage nämlich, ob die die Rede. Die Frage, ob ein sachlicher Zusammenhang zwi-

Initiative «40 Waffenplätze sind genug - Umweltschutz auch schen den einzelnen Abschnitten der Initiative besteht, kön-

beim Militär» gültig oder eben ungültig erklärt werden muss nen wir beantworten, ohne dass wir uns auf die Praxis abstüt-

oder kann, sind wir indessen auf die Praxis, die sich im Laufe zen. Selbst wenn aber die Praxis die Grundlage bildete, muss

der letzten Jahrzehnte eingebürgert hat, nicht einmal angewie- ich der Kommissionsmehrheit in Erinnerung rufen, dass ne-

sen. Wir müssen uns nicht auf die Praxis stützen, sondern für ben der zwar theoretisch bestehenden Möglichkeit, eine Prä-

40 places d'armes, ça suffit! Initiative populaire 524 16 juin 1992

xis zu ändern, auch ein anderer Grundsatz besteht, und zwar aus. Auch aus diesem Grunde ist die Einheit der Materie nicht

ein Grundsatz, der sicher mehr Gewicht hat, nämlich das Be- gewährleistet

dürfnis nach der Rechtssicherheit. Diesem Bedürfnis würde es Wir müssen übrigens die vorliegende Initiative auch im ge-

klar widersprechen, wenn wir jetzt dem Artikel 75 des Bundes- samten Zusammenhang mit den weiteren Volksbegehren se-

gesetzes über die politischen Rechte und auch dem Arti- hen, die es allesamt auf eine tranchenweise Abschaffung un-

kel 121 unserer Bundesverfassung plötzlich einen neuen In- serer Armee abgesehen haben, wie dies gestern von Herrn

halt geben würden. Gerade in einem so sensiblen Bereich wie Bundesrat Villiger im Zusammenhang mit dem Armeeleit-

dem der Volksrechte muss das Bedürfnis nach Rechtssicher- bild 95 dargelegt wurde. Ich erwähne in diesem Zusammen-

heit ganz bestimmt einen sehr hohen Stellenwert haben. hang die Rothenthurm-lnitiative, die es damals auf den betref-

Diese Ueberlegungen führen mich zum eindeutigen und zwin- fenden Waffenplatz abgesehen hatte; ich erwähne die Rü-

genden Schluss, dass die Rechtslage klar ist und eine Ungül- stungsreferendums-lnitiative, die es auf die Rüstung der Ar-

tigerklärung der Initiative zweifelsfrei verbietet Die Ungültiger- mee abgesehen hat; die Kampfflugzeug-Initiative, die es auf

klärung kann aber zusätzlich auch aus politischen Gründen die Luftwaffe abgesehen hat; die sogenannte Kostenhalbie-

nicht in Frage kommen. Man kann sich zwar auf politischer rungs-lnitiative, die unsere Armee, wie gestern erwähnt wurde,

Ebene-und das sei hier durchaus konzediert-tatsächlich die zu einer reinen Ortswehr verkommen lassen will. All diese Be-

Frage stellen, ob es allenfalls richtig oder sogar notwendig gehren trachten also danach, unsere Armee als wichtigstes In-

sein könnte, gelegentlich präzisere Vorschriften darüber zu er- strument unserer Sicherheitspolitik und mithin als wichtige

lassen, was mit einer Initiative alles verlangt werden darf, wie Garantien unseres souveränen Staatswesens überhaupt zu

eine Initiative aufgebaut und wie sie ausgestaltet sein muss, eliminieren. Das heisst, die Volksbegehren zielen darauf ab,

ob sie zum Beispiel auch Wirkungen nach rückwärts auslösen werden daraufhin «missbraucht», unseren Staat in seinen

darf. Das sind Fragen, die wir gelegentlich diskutieren, viel- Grundfesten zu gefährden.

leicht auch neu entscheiden müssen. Aber auch wer der Mei- Nun gibt es aber im Staatsrecht auch die Maxime des Verbotes

nung ist, es bestehe ein Handlungsbedarf, darf sich nicht dazu der Gefährdung staatlicher Existenz. Ich betone: die Maxime

verleiten lassen, diesen Handlungsbedarf meuchlings - hin- des Verbotes der Gefährdung der staatlichen Existenz. Ich ver-

tenherum - durch die Neuinterpretation bestehender gesetzli- weise diesbezüglich auf ein Gutachten der Herren Professo-

cher Vorschriften einzuführen. Er muss das losgelöst von ei- ren Eichenberger und Wildhaber im Zusammenhang mit der

nem konkreten Sachverhalt in einem abstrakten Raum tun, seinerzeitigen Volksinitiative «für eine Schweiz ohne Armee

nicht im Zusammenhang mit einer Frage, die konkret auf dem und für eine umfassende Friedenspolitik».

Tisch des Hauses liegt Wenn schon neue Bestimmungen ge- In diesem Gutachten wird ausgeführt, dass es das Verbot der

setzlicher Art notwendig sind, dann auf dem üblichen und uns Existenzgefährdung des Staates gibt, insbesondere wenn

vertrauten Weg der Gesetzgebung. Alles andere wäre nicht fair man ihn in seinen Grundfesten zu erschüttern trachtet Bis an-

und würde auch meinem persönlichen Demokratieverständ- hin habe man gewisse einzelne Initiativen als nicht allzu ge-

nis und darüber hinaus meinem Verständnis für Rechtsstaat- fährlich betrachtet, das heisst, man habe einfach auf eine Ver-

lichkeit diametral zuwiderlaufen. Oder aber weniger akade- werfung hin spekuliert, weshalb diesem Prinzip nicht allzu-

misch und weniger theoretisch, ein bisschen direkter formu- grosse Bedeutung geschenkt worden sei. Heute aber wissen

liert: Ich meine, der Kommissionsmehrheitfehle im politischen wir, dass wir es nicht mehr bloss mit einem Einzelfall zu tun ha-

Bereich ganz einfach der Instinkt Man spürt doch mit dem ben, sondern dass ganz gezielt weitere Initiativen lanciert wur-

Bauch, dass man das, was die Kommissionsmehrheit bean- den und noch lanciert werden, die unsere Armee als solche

tragt, einfach nicht tun darf! abschaffen wollen, die also an der Existenz des Staates rüt-

Ich bitte Sie deshalb, für einmal auch Ihren Bauch ein biss- teln. In diesem Kontext betrachtet, verlässt das Volksbegeh-

chen wirken zu lassen und mit der Kommissionsminderheitfür ren, die Waffenplatz-lnitiative, ganz offensichtlich die materi-

die Gültigkeit der Initiative zu stimmen. elle Schranke des Verbotes der staatlichen Existenzgefähr-

dung.

Küchler: Ich weiss, es gibt populärere Anträge als denjeni- Aehnlicher Auffassung ist übrigens auch Herr Zimmerli, wie wir

gen, den ich hier unterstütze, nämlich den Antrag der Kommis- aus der Presse entnehmen konnten. Auch er anerkennt soge-

sionsmehrheit, die Waffenplatz-lnitiative ungültig zu erklären. nannte übergeordnete Prinzipien, die es bei Volksinitiativen zu

Ich brauche Ihnen auch nicht speziell zu erklären, dass ich beachten gilt Dabei spricht er insbesondere vom Prinzip der

mich als Vertreter eines Landsgemeindekantons immer wie- demokratischen Fairness, das besagt, dass mit Volksbegeh-

der prinzipiell für die Volksrechte, für diese unmittelbaren ren nicht im nachhinein in rechtsstaatlich und demokratisch

Rechte, einsetze. Diese Volksrechte werden denn auch in un- zustande gekommene Abläufe eingegriffen werden sollte. Er

serem Rate stets mit grosser Sorgfalt diskutiert und behandelt wird sich bestimmt selber noch zu diesem ganzen Fragen-

Auch unsere vorberatende Kommission hat sich erst nach ein- komplex äussern.

gehender Prüfung der gesamten rechtlichen und politischen Was die sogenannte Rückwirkungsklausel im Zusammen-

Situation zu ihrem Entscheid durchgerungen. Und diese hang mit den Uebergangsbestimmungen anbelangt,

Volksrechte sind es gerade, die mich bewegen, für die Ungül- schliesse ich mich den Experten Eichenberger, Kölz und

tigerklärung einzutreten. Ich trete nämlich dafür ein, den Bür- Schindler an, die davon ausgehen, dass wir heute keine ver-

gerinnen und Bürgern klare und eindeutige Entscheidungs- fassungsmässigen Bestimmungen haben, solche Klauseln

grundlagen zu unterbreiten. bei Verfassungsinitiativen ungültig zu erklären. Im Zusammen-

Bei der vorliegenden Initiative können aber die Stimmberech- hang mit allen vorerwähnten Initiativen stelle ich aber einen

tigten ihren wirklichen Willen nicht zum Ausdruck bringen, dringenden Handlungsbedarf fest - einen Handlungsbedarf

müssen sie doch, um dem einen Anliegen zuzustimmen, auch insofern, als künftig verhindert werden muss, dass immer wie-

einem anderen, mit dem ersten sachlich nicht verbundenen der in rechtstaatliche und demokratische Abläufe eingegriffen

Anliegen ihre Zustimmung geben. Die zuverlässige und unver- und letztendlich unser Staatswesen vollständig lahmgelegt

fälschte Willenskundgebung der Stimmbürgerinnen und werden kann. In diesem Sinne ist die bereits hängige parla-

Stimmbürger ist also nicht gewährleistet Ich verweise in die- mentarische Initiative Zwingli von den zuständigen Gremien

sem Zusammenhang auf das Gutachten von Professor Ei- als vordringlich zu behandeln.

chenberger auf Seite 8 und den dort zitierten Professor und Aehnliches gilt es auch bezüglich des Titels des Volksbegeh-

früheren Ratskollegen Jean-François Aubert Es muss auch rens zu bemerken, der einmal mehr überhaupt nicht mit dem

ganz klar darauf hingewiesen werden, dass in den Absätzen 3 Inhalt der Initiative übereinstimmt und eine vollständige Irre-

und 4 von Artikel 22 der Bundesverfassung völlig verschie- führung der Bürgerinnen und Bürger darstellt Auch diesbe-

dene Begriffe verwendet werden. So wird in Absatz 3 die Be- züglich wäre zu wünschen, dass die Bundeskanzlei künftig in

zeichnung «Uebungs-, Schiess-, Waffen- und Flugplätze» ver- stärkerem Masse danach trachtet, für inhaltlich einwandfreie

wendet, während im Absatz 4 lediglich von sogenannten «mili- Bezeichnungen der Volksbegehren zu sorgen. Durch die Un-

tärischen Anlagen» die Rede ist. Diese Bezeichnung «militäri- gültigerklärung der Initiative lässt sich aber auch dieser Man-

sche Anlagen» geht weit über den Begriff «Waffenplatz» hin- gel ohne weiteres eliminieren.

16. Juni 1992 525 40 Waffenplätze sind genug. Volksinitiative

Im Zusammenhang mit der vorliegenden Diskussion wird im- Es geht um die Verhinderung der Verlegung des 27. Waffen-

mer wieder ins Feld geführt, man dürfe die bisherige Praxis be- platzes und nicht um 40 Waffenplätze. Der Titel hätte so von

treffend Gültigkeit von Volksinitiativen nicht ändern, das kam der Bundeskanzlei nicht übernommen werden dürfen.

auch bei meinen Vorrednern zur Sprache. Die Einheit der Materie ist nicht gewahrt. Die Gutachter lassen

Nachdem gerade die sogenannten Armeeabschaffer- wie der dies auch offen. Sie erklären deutlich, vor allem der eine Gut-

Berichterstatter, Herr Ziegler Oswald, richtig bemerkt hat - in achter, dass es an uns liege, zu handeln. Die Praxis sei bis

letzter Zeit ihre Praxis geändert haben und offensichtlich radi- heute sehr large, zu large gewesen, und diese Praxis führte

kaler geworden sind, drängt sich im Interesse der Erhaltung und führt zur Rechtsverwilderung. Der Ueberwucherung muss

unseres Staatswesens auch von unserer Seite eine entspre- endlich Einhalt geboten werden. Herr Kollege Schoch, mir

chende Praxisänderung auf. Hunderttausende von Bürgerin- kann man nur eines vorwerfen: Ich handle eventuell zu sehr

nen und Bürgern erwarten nun von der bürgerlichen Parla- aus dem Bauche, aber Sie und einzelne Gutachter handeln zu

mentsmehrheit ein deutliches Signal, dass wir auf die Dauer theoretisch.

nicht mehr gewillt sind, unsere Armee in Salamitaktik oder Mit dem Initiativrecht darf kein Verwaltungsrecht aufgehoben

tranchenweise abschaffen zu lassen, dies um so weniger, als werden. Die Rückwirkungsklausel verstösst eindeutig gegen

das Schweizervolk 1989 mit Zweidrittelmehrheit deutlich ja zur die Verfassungstreue; faktisch löst die Initiative eine Vorwir-

Armee, zur Landesverteidigung gesagt hat kung aus, der Bau ist eingestellt.

Im übrigen liegt auch gemäss Professor Eichenberger eine Trotz allem spielen sich die Initianten als Hüter der Volksrechte

Praxisänderung durchaus in der Kompetenz des Parlamen- auf. Viele Medien unterstützen sie in diesem Sinne. Es ist eine

tes. Ich zitiere von Seite 11 seines Gutachtens: «Was offen- völlige Umkehr der Werte! Wer das Initiativrecht, das in der Ver-

bleibt, bedarf jetzt der Entscheidung. Mit anderen Worten: Ob fassung für diesen Fall nicht vorgesehen ist, missbraucht und

im vorliegenden Fall die Einheit der Materie gewahrt ist oder nach eigenem Gutdünken zurechtbiegt, missbraucht auch die

nicht gewahrt ist, ist im umschriebenen Rahmen entschei- Volksrechte.

dungsbedürftig, und dieser Entscheid steht selbstverständlich Um der Rechtsstaatlichkeit wieder vermehrt zum Durchbruch

nicht der Rechtswissenschaft, also nicht den Experten, zu, zu verhelfen, schlägt Ihnen die Mehrheit der Kommission die

sondern ist Sache der Bundesversammlung.» Es ist also Sa- Ungültigerklärung vor; stimmen Sie dieser zu ! Sollte die Kom-

che unseres Parlaments. Es handelt sich um einen rein politi- missionsmehrheit unterliegen, so bringt der Gegenvorschlag

schen Entscheid, der weder ans Bundesgericht noch nach von Herrn Kollege Rhinow die zweitbeste Lösung; immerhin

Strassburg weitergezogen werden kann. wird die Rückwirkungsklausel eliminiert.

Das Parlament hat denn auch schon in früheren Jahren Initiati-

ven ungültig erklärt; ich verweise auf die Zusammenstellung

im Gutachten Schindler auf Seite 5. Es würde sich heute also M. Martin Jacques: Etant donné que je fais partie de la mino-

nicht um eine Premiere handeln, sondern wir würden uns in rité de la commission, il me paraît utile de vous livrer les rai-

guter Gesellschaft mit unseren Vorgängern befinden. Wie sons qui ont motivé cette prise de position, même si Otto

schon erwähnt worden ist: Auch die Gerichte sehen sich von Schoch, président de la commission, a donné l'essentiel de

Zeit zu Zeit veranlasst, ihre bisherige konstante Praxis zu än- l'argumentation.

dern. Les différents avis de droit publiés tous par des juristes émi-

Was bleibt uns denn noch zu tun? Ich meine, auch wir müssen nents, tant pour le Conseil fédéral, le Conseil national ou en-

beherzt und mit härteren Bandagen gegen offene und ver- core notre commission, démontrent bien la difficulté de l'ana-

steckte Armeeabschaffer antreten. Eine erste Möglichkeit bie- lyse du texte de l'initiative. La recevabilité des propositions des

tet sich uns hier und jetzt, indem wir-gerade im Interesse un- initiants peut s'apprécier dans un sens ou dans l'autre. En l'ab-

serer Volksrechte und zur Gewährleistung einer unmissver- sence d'une position claire des juristes-ce que l'on peut com-

ständlichen Willenskundgebung der Stimmbürgerinnen und prendre - le débat doit dès lors se dérouler sur un plan politi-

Stimmbürger-die Initiative ungültig erklären. que.

Ich ersuche Sie daher, der Kommissionsmehrheit zuzustim- La pratique habituelle - il me répugne de parler de pratique,

men und den Antrag der Kommissionsminderheit abzuleh- mais je crois qu'il le faut dans le cas présent, quand on va vers

nen. plus de démocratie - de la Chancellerie fédérale, comme celle

du gouvernement d'ailleurs, fait qu'un texte d'initiative, même

s'il n'est pas totalement impeccable sur la forme, est soumis

Bühler Robert: Die Initiative «40 Waffenplätze sind genug - au vote du peuple. Cette minime extension des droits populai-

Umweltschutz auch beim Militär» ist materiell gefährlich, recht- res me semble logique dans la mesure où elle permet au sou-

lich und staatspolitisch bedenklich und formell unhaltbar. verain de s'exprimer. Cet avis ne peut qu'infirmer ou confirmer

Die Initiative ist sicherheitspolitisch gefährlich. Sie erschwert les décisions du Parlement. C'est le fondement même de no-

oder verhindert, dass Ausbildungsanlagen, Schiess- und tre démocratie directe. Cette pratique mérite donc d'être main-

Uebungsplätze mit den heutigen Anforderungen Schritt halten tenue, quel que soit l'objet incriminé.

können. Die Flexibilität, die gestern bei der Behandlung des Dès lors, il m'apparaît logique que l'initiative «40 places d'ar-

Armeeleitbildes von allen Votanten, besonders denjenigen mes, ça suffit» soit soumise au peuple. Par contre, je vous in-

von links, gefordert wurde, wird -sollte die Initiative angenom- vite à proposer le refus de l'initiative et ceci pour les raisons

men werden - bei der Ausbildung verunmöglicht. Wenn fondamentales suivantes: premièrement, Neuchlen-Anschwi-

Hauptelemente unserer Verteidigungsarmee eliminiert wer- len remplace une place d'armes en voie de désaffectation;

den - hier geht es um die Ausbildung, anderswo geht es um deuxièmement, le Département militaire fédéral a clairement

den Luftschild -, wird sie nicht nur unglaubwürdig, sondern exprimé sa volonté de ne pas augmenter le nombre de places

auch unbrauchbar. d'armes au-delà de 40. Il doit par contre maintenir une grande

Würden die Initianten offen fechten, wäre eine demokratische souplesse quant à l'aménagement de ces places, ceci bien

Auseinandersetzung möglich; sie schieben aber Umwelt- sûr en fonction de l'évolution des armes de notre armée.

schutz und Wahrung der Volksrechte vor, verfälschen den Ti- Ces arguments m'invitent dès lors à vous demander d'entrer

tel, halten sich nicht an die vorgeschriebene Einheit der Mate- en matière et de suivre la proposition de la minorité de la com-

rie und biegen das Initiativrecht zum Referendumsrecht um. mission comme celle du Conseil national.

Ich meine: viel auf einmal. Ihre Zielsetzung wirkt durch diese

krumme Tour geschickt kaschiert, so dass der Widerstand,

der notwendig wäre, um unsere sicherheitspolitischen Ziele Plattner: Ich kann mich ziemlich kurz fassen, weil der Kom-

erreichen oder erhalten zu können, abbröckelt - auch hier im missionspräsident, Herr Schoch, in sehr präziser und brillan-

Rate. Dies ist die eine Seite der Initiative, die sicherheitspoliti- ter Art das Wesentliche gesagt hat, was die Minderheit zu ih-

sche, und die Initiative muss deswegen abgelehnt werden. rem Antrag bewegt.

Bedenklicher ist die andere Seite. Die Initianten verhöhnen die Sie ersehen aus der Tatsache, dass ich Herrn Schoch voll und

Rechtsstaatlichkeit Schon beim Titel fängt die Täuschung an. ganz zustimme, dass auch ich Mitglied der Minderheit gewe-

40 places d'armes, ça suffit! Initiative populaire 526 16 juin 1992

sen wäre, hätte ich Gelegenheit dazu gehabt Der gebrochene verstosse gegen den Grundsatz der Einheit der Materie, weil

FUSS von Ratskollege Piller- mein Kollege sollte mich an der der Stimmbürger die eine Regelung befürworten, die andere

entscheidenden Sitzung vertreten, machte aber Unfall - ist da jedoch ablehnen könne, kann in dieser strikten Formulierung

leider dazwischen gekommen. zum vornherein nicht richtig sein.» Er sagt weiter, sie habe bei-

Lassen Sie mich deshalb ganz kurz meine Sicht der Dinge be- nahe alle bisherigen Nachträge zur Bundesverfassung verhin-

gründen. dert

Ohne in juristische Abhandlungen einzusteigen, muss man Ich habe das nicht nachgeprüft, aber ich habe mir erlaubt, den

doch hier klar sagen, was jetzt im Ständerat passiert: Den Esel Text einer beliebigen bürgerlichen Initiative, die gerade hängig

meint man, und den Sack schlägt man. Aus den Voten der Mit- ist, bei der Bundeskanzlei zu holen. Ich lese Ihnen dieses In-

glieder der Kommissionsmehrheit ist deutlich die Wut zu spü- itiativbegehren nun vor, und Sie werden sehen, dass Sie -

ren gewesen über das, was da passiert, eine Wut nicht über wenn Sie hier, bei Neuchlen-Anschwilen, für Ungültigerklä-

die Form. Ich kenne diese Herren jetzt noch nicht lange, aber rung plädieren - dieses von bürgerlicher Seite eingebrachte

gut genug, um anzunehmen, dass sie wegen Formfehlern Initiativbegehren auch ungültig erklären müssen. Es wird

nicht so aus dem Bauch heraus wütend sein würden. Da ist dann interessant sein zu sehen, wie die Vertreter der heutigen

eine Wut über den Inhalt der verschiedenen Initiativen, u. a Kommissionsmehrheit stimmen, wenn dieses Geschäft im Rat

über die Neuchlen-Anschwilen-lnitiative, die am gängigen Ar- zur Diskussion steht Dieses Initiativbegehren sagt nämlich fol-

meebild Kritik üben. gendes:

Man meint also den Esel «Inhalt» und schlägt den Sack «1. Spätestens für die auf den 31. Dezember 2002 folgenden

«Form». Man versucht nun, einen Fehler zu finden. Das war in Jahre wird die direkte Bundessteuer nicht mehr erhoben.» Da

den Kommissionsberatungen sehr, sehr deutlich zu spüren. kann ich mir vorstellen, dass es Bürger gibt, die das noch

Man war sich lange nicht einig, welchen Fehler man der Initia- wollen.

tive ankreiden solle, ob die Rückwirkung oder die Einheit der «2. Die dem Bund erwachsenden Ertragsausfälle werden - so-

Materie oder gar beides. Die Kommissionsmehrheit hat sich weit notwendig - durch eine in der Verfassung nach oben be-

dann auf die Einheit der Materie geeinigt Aber ich denke, hät- grenzte allgemeine Verbrauchssteuer ausgeglichen.» Ich

ten die Experten vielleicht ein bisschen anders argumentiert, kann mir nun durchaus vorstellen, dass derselbe Bürger, der

wäre auch das andere möglich gewesen. Es ist eine unehrli- der Abschaffung der direkten Bundessteuer zustimmen

che Argumentation, weil das eine finale Argumentation ist; möchte, nicht einer allgemeinen Verbrauchssteuer zustim-

man will die Initiative ungültig erklären, und man sucht dann men will, sondern vielleicht einer anderen Lösung, die dem

Argumente, wie man dies tun könnte. Ich würde sagen, die Staat Geld gibt, z. B. einer ökologischen Steuerreform. Viel-

Mehrheit kühlt hier nun einfach ihr Mütchen an dieser Initiative, leicht möchte er auch gar keine Steuern mehr bezahlen.

in der Hoffnung, dass sie damit durchkommt Das ist also genau dasselbe Problem. Es ist kein Haarbreit Un-

Herr Küchler hat es sehr klar gesagt Er nennt das einen soge- terschied zwischen dieser Initiative und derjenigen über

nannt politischen Entscheid. Weshalb? Weil kein Rekurs dage- Neuchlen-Anschwilen. Wenn Sie die zweitgenannte ungültig

gen mehr möglich wäre, wenn beide Parlamentskammern zu- erklären, dann laden Sie sich eine Last auf, die Sie noch be-

stimmen würden. Aber es ist nicht der Inhalt eines politischen reuen werden. Sie wären zu schwach, sie dann zu tragen. Sie

Entscheides, dass niemand mehr obendran sitzt, der einen müssten von jetzt an praktisch alle überhaupt denkbaren In-

korrigiert, sondern ein politischer Entscheid kann nur dort ge- itiativen ungültig erklären.

troffen werden, wo politischer Spielraum vorhanden ist, wo der Versuchen Sie einmal eine Initiative zu formulieren, Herr Zieg-

Gesetzgeber - und das ist in diesem Fall das Volk aufgrund ler, bei der Sie sich keinen Bürger oder keine Bürgerin mehr

der Verfassung und der Gesetze - eben diesen Spielraum vorstellen könnten, die nicht noch irgendwo einen Teil anders

noch zulässt In diesem Fall - Herr Schoch hat es eindrücklich haben möchten. Das ist fast nicht mehr möglich. Sie dürfen

gezeigt - ist das nicht so. keine zehn Worte mehr brauchen, denn schon wenn Sie zehn

Der Versuch, hier politisch entscheiden zu wollen, wo es gar Worte brauchen, wird es heikel; es gibt dann Teile, die einem

nicht geht, ist ein grosser, ein krasser Fehler. Die Vertreter der passen, und andere Teile, die einem nicht passen. So kann

Mehrheit, die glauben, im Interesse der Armee zu handeln, das nicht gemeint sein. Herr Hangartner sagt sehr klar, die er-

übersehen, dass sie der Armee einen Bärendienst leisten wür- wähnte Aussage «kann in dieser strikten Formulierung zum

den, wenn sie mit ihrem Antrag durchkämen. Bundesrat Villi- vornherein nicht richtig sein».

ger wird zweifellos seine Meinung dazu noch sagen. Er hat Damit ist nun das Argument mit der Praxisänderung, das Herr

deutlich zu verstehen gegeben, dass er - zweifellos als ein Küchler so bemüht - mir stehen die Haare zu Berge wegen

Bundesrat, der sich für die Armee einsetzt - gar keine Freude diesem Argument -, hinfällig; es fällt ins Wasser, in dieses ge-

an diesem Antrag der Mehrheit hat Der Streit über die allfällige fährliche Wasser, auf dem die Kommissionsmehrheit mit ih-

Revision von Praxis oder Recht in der Frage der Initiative darf- rem Schiff herumfährt Wenn sie von vornherein nicht richtig

so sagt er - nun nicht auch noch auf dem Buckel der Armee sein kann, weil das Initiativrecht in Zukunft sozusagen nicht

ausgetragen werden. mehr ausübbar wäre, kann man nicht von einer Praxisände-

Lassen Sie mich noch ein Argument einbringen, das nicht ein- rung sprechen, sondern nur von einer Verletzung der Bundes-

gebracht worden ist, das Ihnen aber zeigen soll, in welch ge- verfassung!

fährliche Gewässer Sie - die Vertreter der Kommissionsmehr- Ich denke, der Antrag der Kommissionsmehrheit ist schlicht

heit - Ihr Schiff steuern. und einfach verfassungswidrig.

Die Mehrheit begründet im Detail die Ungültigkeit dieser In- Ich denke, das genügt Es haben genügend Rechtsprofesso-

itiative mit der Behauptung - die ich nicht bestreite -, dass ren ihre Meinung zu dieser Frage abgegeben. Kein einziger

es Bürger geben könnte, die dem ersten Abschnitt der Initia- hat bis jetzt gesagt, dass diese Initiative ungültig sei. Herr Ei-

tive zustimmen möchten, die aber dem zweiten Abschnitt chenberger hat sich ein bisschen um diese Aussage herum-

der Initiative nicht zustimmen. Daraus schliessen sie, dass gedrückt- das gebe ich zu. Wer ihn kennt, weiss, dass auch er

die Einheit der Materie verletzt sei, die Einheit der Materie, es vielleicht gerne hätte, dass der Inhalt dieser Initiative nie zu

die - ich erinnere Sie - eigentlich ihren Ursprung in der Bun- einer verpflichtenden Verfassungsbestimmung würde. Aber

desverfassung hat, wo es heisst, dass bei Partialrevisionen wenn die Rechtsprofessoren aus der ganzen Schweiz der Mei-

der Bundesverfassung jeweilen nur ein Gegenstand pro In- nung sind, dass diese Initiative gültig sein muss, dann sollte

itiative behandelt werden könne, also eine sehr breite, of- man nun hier nicht aus politischem Opportunismus anders ar-

fene Fassung. gumentieren und noch behaupten, das sei rechtmässig.

Herr Hangartner schreibt in der «Neuen Zürcher Zeitung» zu Rechtmässig wäre es nicht; es wäre, was Jean-François Au-

dieser Art der Argumentation - die nun aus der Bundesverfas- bert gesagt hat: ein kleiner, nicht einmal ein ganz kleiner, son-

sung abgeleitet eben so präzis und differenziert verlangt, dass dern ein ziemlicher Staatsstreich, was der Ständerat da ver-

jede Initiative so abgefasst werden müsse, dass es nicht mehr sucht

vorstellbar sei, dass Stimmbürger nicht dem ganzen Text zu- Ich bitte Sie also, der Kommissionsminderheit zuzustimmen

stimmen wollten -: «Die Aussage, ein Verfassungsnachtrag und diese Initiative gültig zu erklären.

16. Juni 1992 527 40 Waffenplätze sind genug. Volksinitiative

M. Coutau: II faut bien admettre que cette initiative est mal fa- comportement démocratique. Il ne m'apparaît pas correct de

briquée. Elle souffre de réelles imperfections formelles et tout changer les règles du jeu sans en avoir averti clairement, au

d'abord le titre qui, à l'évidence, ne correspond que d'assez préalable, les joueurs.

loin à son contenu et à son objectif réel. Ensuite l'unité de la Même si la rétroactivité n'est pas au centre des débats, cer-

matière est certainement discutable et ne permet pas au ci- tains reprochent aussi cet aspect à l'initiative. Or, il n'est pas

toyen d'exprimer son avis de façon distincte sur les divers ob- logique de reprocher aux initiants de proposer une mesure ré-

jectifs poursuivis par les auteurs de l'initiative. Enfin, la rétroac- troactive en leur imposant, pour notre part, une décision qui

tivité des dispositions transitoires, si elle devenait systémati- serait, elle, rétroactive!

que, est de nature à créer une insécurité juridique incompati- Pour ce qui est de l'unité de la matière, on ne peut pas décou-

ble avec un Etat de droit et avec la répartition actuelle des com- vrir au dernier moment qu'elle ferait défaut, et cela en contra-

pétences entre les divers organes de notre démocratie. Indé- diction avec une pratique inverse, quasi constante. Pour mon

pendamment de son objectif matériel, cela représente évi- compte, je conviens qu'il faut être plus rigoureux dans l'exer-

demment beaucoup de défauts formels, il faut en convenir. cice du droit d'initiative, mais annonçons cette intention et

Dans ces conditions et parce qu'apparemment certains au- fixons des limites claires. Après, mais après seulement, nous

teurs d'initiatives récentes, de façon délibérée ou par igno- serons légitimés à nous référer à ces règles pour déclarer irre-

rance, présentent des textes formellement approximatifs, je cevable un texte qui ne s'y conformerait pas.

suis d'avis que nous serons contraints d'introduire dans la Cette initiative me semble disproportionnée, en partie inutile,

constitution des règles matérielles qui définissent plus claire- compte tenu des déclarations du Conseil fédéral, inaccepta-

ment l'exercice du droit d'initiative. A défaut de ces règles pré- ble dans ces conséquences à long terme sur la qualité de la

cises, nous nous exposerons soit à des abus manifestes de ce formation des militaires. Je m'y opposerai donc résolument

droit, avec toutes les insécurités de fonctionnement de nos Mais ce n'est pas parce qu'elle est menaçante ou embarras-

institutions que cela entraîne, soit à des reproches fondés à sante que nous devons la considérer comme irrecevable, en

l'égard de décisions arbitraires d'irrecevabilité que nous pour- usant d'un formalisme inédit et, par conséquent, suspect

rions être amenés à prendre de cas en cas. D'ores et déjà et pour les mêmes raisons de fond que je viens

A mes yeux, il s'agit de régler la question du titre ainsi que celle d'évoquer, je m'opposerai également au contre-projet Je le

de l'unité de la matière à la lumière des expériences réunies considère comme superflu, compte tenu des engagements

jusqu'ici. Il s'agit aussi de mettre un frein aux initiatives à répéti- du Conseil fédéral, tant sur le fond que du point de vue de son

tion qui traitent d'un même sujet malgré une décision négative opportunité politique. Il n'incitera certainement pas les ini-

récente du peuple et des cantons. Il s'agit enfin de définir les li- tiants à retirer leur propre texte. Je crois que nous avons de

mites à l'intention de ceux qui récoltent les signatures en utili- meilleurs arguments à faire valoir devant le peuple et les can-

sant des méthodes d'intimidation ou de pression qui relèvent tons pour faire échouer cette initiative que d'échafauder à la

parfois davantage de l'extorsion que de la libre expression dernière minute une sorte de stratagème qui exprimerait da-

d'un droit démocratique. vantage notre embarras que notre conviction.

Pour ce qui est du titre, il suffirait tout simplement d'appliquer C'est la raison pour laquelle, sans vouloir reprendre la parole

la loi. Je constate que l'article 69 de la loi sur les droits politi- ultérieurement au cas où vous entreriez en matière, je vous

ques est parfaitement clair: «Lorsque le titre d'une initiative in- propose de suivre la minorité de la commission et de déclarer

duit en erreur, contient des éléments de publicité commerciale cette initiative recevable.

ou personnelle, ou prête à confusion, il incombe à la Chancel-

lerie fédérale de le modifier». Or, jusqu'ici, la Chancellerie n'a Loretan: Bevor ich auf drei Gründe eingehe, die für die Ungül-

pas été suffisamment attentive à cette disposition qui est res- tigerklärung der Waffenplatz-lnitiative sprechen, möchte ich

tée largement lettre morte. Il conviendrait d'être beaucoup zwei Vorbemerkungen machen. Ich hoffe, dass beide den Kol-

plus strict à cet égard. Dans le cas particulier, cela n'a pas été legen Plattner dazu führen, mein Votum wenigstens als ehrlich

le cas non plus, mais on ne peut pas l'imputer aux auteurs de zu betrachten. Selbstverständlich wird er damit im Gehalt nicht

l'initiative. einverstanden sein; das wäre zu viel verlangt.

Je ne m'attarderai pas sur les autres points que j'ai cités Erste Vorbemerkung: Als ich in der ersten Behandlungsrunde

comme devant faire l'objet de révisions constitutionnelles ou in der vorberatenden Kommission den Antrag einbrachte, die

légales: rétroactivité, répétition, récolte des signatures. Des Initiative sei ungültig zu erklären, habe ich unterstrichen, es

propositions sont, en tout cas partiellement, en cours à ces su- gehe primär darum, die Diskussion über einen der zentralen

jets, et nous aurons l'occasion d'en reparler. Punkte der Initiative, über die rückwirkende Verhinderung des

J'en viens donc à la controverse d'aujourd'hui qui porte es- Waffenplatzes Neuchlen-Anschwilen, in bezug auf die staats-

sentiellement sur l'unité de la matière. J'admets volontiers rechtliche und staatspolitische Problematik in Gang zu brin-

qu'elle est contestable. Mais je constate que le Conseil fédéral gen: eine Diskussion, welche weder in der nationalrätlichen

l'a admise, en consacrant une demi-page du message à l'ex- Kommission noch im Plenum des Erstrates - wie das schon

posé de ses motifs. Je constate aussi que les rapporteurs de la Kollege Coutau bemerkt hat-erschöpfend geführt worden ist.

commission du Conseil national ont consacré une attention Auch der Bundesrat beschränkt sich in seiner Botschaft auf

soutenue à cet aspect de la question. Néanmoins, lors du dé- den Seiten 5 und 6 auf einige kurze Ausführungen, indem er

bat au Conseil national, cet aspect n'a pas été repris et aucune sich zur Hauptsache auf die bestehende langjährige Praxis

proposition formelle n'a été présentée pour concrétiser les der Bundesversammlung und des Bundesgerichtes - in be-

doutes exprimés par les rapporteurs. La commission de notre zug auf kantonalrechtliche Initiativen - beruft. Er anerkennt

conseil a voulu s'entourer d'avis d'experts. Ils ont fourni des keine materiellen Schranken im ungeschriebenen Verfas-

réponses assez convergentes, admettant pour l'un que, dans sungsrecht für eine Verfassungsrevision.

le cas particulier, l'unité de la matière est respectée, exposant Zweite Vorbemerkung: In der politischen Diskussion - um

pour l'autre les divers avis de la doctrine et de la jurisprudence eine solche handelt es sich auch hier, denn wir sind ja ein poli-

et nous laissant à nous, politiques, le soin d'arbitrer. tisches Gremium und nicht nur ein Professorenkollegium -

A propos de jurisprudence, il est vrai que, jusqu'ici, dans les lassen sich staatsrechtliche und staatspolitische Argumente

cas litigieux, le doute a bénéficié très généralement aux ini- nicht durchwegs klar und sauber trennen. Es wird auch mir

tiants. La pratique du Parlement a été très tolérante. A deux nicht gelingen.

seules reprises, où le doute n'était guère permis, le Parlement Nun zur Sache: Es gibt drei Gründe, die dafür sprechen, die

a refusé de soumettre une initiative au vote populaire pour dé- materielle Gültigkeit der vorliegenden Volksinitiative intensiv

faut d'unité de la matière. On peut regretter cette tolérance und sorgfältig zu prüfen:

interprétative et, sans tomber dans un formalisme excessif, 1. Die fehlende Einheit der Materie zwischen den neuen Absät-

souhaiter plus de rigueur dans l'examen de la recevabilité. zen 3 und 4 des Artikels 22 der Bundesverfassung. Hier liegt

Mais, dans le cas particulier, après tous les avis positifs expri- nach meiner Meinung ein Verstoss gegen geschriebenes Ver-

més, venir au dernier moment changer d'interprétation, sans fassungs- und Gesetzesrecht vor.

avoir crié gare au préalable, cela ne me semble pas digne d'un 2. Die Rückwirkungsklausel in der Uebergangsbestimmung,

40 places d'armes, ça suffit! Initiative populaire 528 16 juin 1992

neuer Artikel 20. Hier liegt ein Verstoss gegen ungeschriebe- Absatz 3 keine rechtliche oder faktische Voraussetzung.»

nes Verfassungsrecht, gegen materielle Schranken der Ver- «Folgt man» - sagt Eichenberger weiter - «derartigen und zu-

fassungsrevision vor, weil grundlegende Verfassungswerte sätzlich möglichen Ueberlegungen, werden zwei Gegen-

verletzt werden. stände mit der Initiative eingebracht Der sachliche Zusam-

3. Der irreführende Titel. menhang nach Artikel 75 Absatz 3 des Bundesgesetzes über

Ich beginne mit dem Titel; die Irreführung des Stimmbürgers die politischen Rechte könnte verneint werden. Dies würde....

fängt schon hier an. Der Vorsteher des EMD hat in der national- zur Verneinung der Einheit der Materie führen. »

rätlichen Debatte die Initiative wegen der Diskrepanz zwischen Jetzt folgt der Passus, den bereits Kollege Küchler angeführt

dem Fett- und dem Kleingedruckten als Mogelpackung be- hat: «Was offenbleibt, bedarf jetzt der Entscheidung», und

zeichnet Der Titel spricht nur von Waffenplätzen und Umwelt- diese ist gemäss Professor Eichenberger klarerweise Sache

schutz. Viele Leute werden dadurch veranlasst, der Initiative der Bundesversammlung.

zuzustimmen, sofern sie an die Urne gehen. Sie werden sa- Ich räume durchaus ein, dass Professor Eichenberger, bevor

gen: eine völlig normale Forderung heute-die kann ich unter- er zu diesem Schluss kommt, auch Argumente gegen die An-

stützen. nahme des fehlenden sachlichen Zusammenhangs anführt,

Die Initiative bezweckt indessen etwas völlig anderes. Sie will so dass man tatsächlich auch die gegenteilige Meinung aus

nicht einfach nur maximal 40 Waffenplätze erlauben; sie will seinem Gutachten herauslesen kann, was durchaus dem äus-

mit Blick auf die Zukunft überhaupt keine Waffen-, Schiess- serst weiten Horizont und dem totalen Ueberblick dieses

und Uebungsplätze mehr, und sie will über die Gleichstellung Rechtsgelehrten entspricht

des kantonalen und kommunalen Rechtes mit dem Bundes- So eindeutig - das gebe auch ich zu - ist das Gutachten

recht jeglichem Störmanöver in Gemeinden und Kantonen ge- Eichenberger nicht, aber für mich interpretiere ich es so,

gen militärische Anlagen Tür und Tor öffnen. dass eine Praxisänderung durch die Bundesversammlung

Es wäre gemäss Artikel 69 des Bundesgesetzes über die poli- an diesem Beispiel rechtlich durchaus vertretbar und halt-

tischen Rechte Pflicht der Bundeskanzlei gewesen, den irre- bar ist

führenden Titel der Waffenplatz-lnitiative von Amtes wegen an Praxisänderungen - darauf ist auch schon hingewiesen wor-

deren Text anzupassen. Das ist leider nicht geschehen. den - sind an sich nichts Ungeheuerliches. Solche machen

Ich komme zum zweiten, zum zentralen Punkt, wenn es um die die Gerichte, Regierungen, Verwaltungen in ihren Entschei-

Frage der Gültigkeit oder Ungültigkeit dieser Initiative geht, den. Warum soll nicht auch das Parlament in der heutigen poli-

nämlich zur Frage, ob die von der Bundesverfassung und vom tischen Situation, wo das Initiativrecht immer häufiger miss-

Bundesgesetz über die politischen Rechte verlangte Einheit bräuchlich angewendet wird, eine solche Praxisänderung vor-

der Materie gegeben sei oder nicht Hier hat uns das Gutach- nehmen? Kollege Küchler hat mit guten Beispielen auf die Not-

ten von Herrn Professor Kurt Eichenberger, Basel, in der Kom- wendigkeit dieser Praxisänderung hingewiesen. Eine Bemer-

mission einiges an Klärung gebracht Herr Professor Eichen- kung zu Kollege Plattner: Er hat gegenüber der Steuer-Initia-

berger kann heute übrigens seinen 70. Geburtstag feiern; ich tive des Schweizerischen Gewerbeverbandes ebenfalls den

möchte ihm dazu herzlich gratulieren. Herr Eichenberger ist- Verdacht auf Ungültigkeit geäussert. Hier handelt es sich -

darin ist Herr Kollege Schoch mit mir vermutlich einig - ein wenn ich das richtig sehe - um eine Volksinitiative in der Form

mindestens ebenso renommierter Jurist wie Kollege Schoch. der allgemeinen Anregung. Und hier gibt es einen Spielraum

Ich erlaube mir daher, Herrn Eichenberger nachfolgend je- für das Parlament, in dessen Rahmen auch Mängel - wie die

weils zu zitieren. von Herrn Plattner behaupteten-korrigiert werden können. In

Artikel 75 Absatz 1 des Bundesgesetzes über die politischen der vorliegenden Waffenplatz-lnitiative haben wir es mit einer

Rechte schreibt vor, dass die Bundesversammlung eine Initia- ausformulierten Initiative zu tun. Das ist der kleine, aber doch

tive ungültig erklären muss, wenn diese die Einheit der Mate- wichtige Unterschied.

rie - gemäss Artikel 121 Absatz 3 der Bundesverfassung - Zum letzten Punkt in diesen Ueberlegungen zur Ungültigkeit

oder die Einheit der Form - sie steht hier nicht zur Diskussion - der Waffenplatz-lnitiative. In die Beurteilung dieser Frage

nicht wahrt Die Einheit der Materie ist dann gewahrt, wenn fliesst klarerweise auch das Problem der Rückwirkungsklau-

zwischen den verschiedenen Anliegen, die in einer Initiative sel ein, die gegen Neuchlen-Anschwilen gerichtet ist Solche

aufgegriffen werden, der schon häufig zitierte «sachliche Zu- Rückwirkungsklauseln sind sowohl staatsrechtlich als auch

sammenhang» - ein Ausdruck des Gesetzes - besteht, und staatspolitisch äusserst bedenklich, weil so durch die Hinter-

zwar sowohl in bezug auf die Zielsetzungen als auch in bezug tür ein verkapptes Referendum gegen rechts- und kompetenz-

auf die Mittel, um jene zu erreichen. gemäss gefasste Beschlüsse des Parlamentes eingeführt

Im besagten Gutachten führt Professsor Eichenberger auf den wird. Parlamentsbeschlüsse sollen über das Instrument der

Seiten 7 und 8 aus: «Wählt man für die Bestimmung der Ein- Volksinitiative ausgehebelt und aufgehoben werden. Im vorlie-

heit den Ansatz bei den Zielsetzungen und bei der Nennung genden Fall haben die eidgenössischen Räte im Rahmen der

der Mittel, wird man bei einer Auslegung der Initiative nach Baubotschaften 1989 und 1990 Kredite für die Verlegung des

dem vorgelegten Wortlaut und nach den namhaft gemachten Waffenplatzes St. Gallen und für die Ersatzbauten in Neuch-

interpretatorischen Anhaltspunkten einige Mühe haben, eine len-Anschwilen beschlossen, in eigener Kompetenz, verfas-

einheitliche Zielsetzung herauszulesen. In Absatz 3 (Errich- sungsmässig abgestützt Wir haben auch die Kredite be-

tungs- und Erweiterungsverbot) ist dem Text einfach und ohne schlossen, um den Bau von Neuchlen-Anschwilen abzusi-

weiteres zu entnehmen, dass es beim Status quo bleiben soll: chern.

Es gibt keine neuen oder erweiterten militärischen Anlagen Nun will man diese Parlamentsbeschlüsse, unter Missachtung

der aufgezählten Art mehr.» Der Gutachter fährt weiter: «In Ab- der Kompetenzordnung der Verfassung, mittels einer Volksin-

satz 4 wird eine Art 'Zivilisierung' militärischer Anlagen ange- itiative, im besonderen mit der Uebergangsbestimmung, um-

strebt und zwar nach dem Titel der Initiative im Interesse stossen. Solcher Missbrauch des Initiativrechts untergräbt die

des Umweltschutzes, nach dem Wortlaut und nach den mut- von der Verfassung festgelegte Kompetenzordnung, die

masslichen Wirkungen der Norm im Interesse einer Einfügung Rechtsstaatlichkeit, die Rechtssicherheit und das Vertrauen in

der militärischen Anlagen in das System der raumrelevanten unsere Institutionen. Die Rechtssicherheit ist ein ebenso ho-

und umweltschützenden Rechtsordnung des jeweiligen hes Rechtsgut wie die direkte Demokratie oder der Föderalis-

Standortes.» Der Gutachter Eichenberger sagt weiter: Es mus. Mit solchen Initiativen werden die Instrumente der direk-

«können die Anliegen der zwei Absätze unabhängig voneinan- ten Demokratie, etwas vom Wertvollsten, das wir haben, zu

der bestehen und verfolgt werden. Eine notwendige und stän- Tode geritten.

dige Verknüpfung gar, dass das eine nicht ohne das andere Es trifft zu, dass sich Bundesrat und Bundesversammlung bis-

beabsichtigt, geordnet und vollzogen werden könnte, fehlt Es lang im Falle von Initiativen, die eine Rückwirkung vorgesehen

sind zwei eigenständige Zielsetzungen, und keines der Anlie- haben - ich denke an «Stopp dem Beton - für eine Begren-

gen ist notwendigerweise Mittel des anderen». Der Gutachter zung des Strassenbaus», an die Rothenthurm-lnitiative -, für

führt weiter aus: «Absatz 3 kann ohne die rechtlichen Unter- die Zulässigkeit solcher Klauseln entschieden haben. Bun-

stellungen nach Absatz 4 realisiert werden. Für Absatz 4 bildet desrat und Bundesversammlung haben damit die Existenz

16. Juni 1992 529 40 Waffenplätze sind genug. Volksinitiative

von materiellen, ungeschriebenen Schranken der Verfas- rung einer gefestigten Verfassungsauslegung der förmlichen

sungsrevision verneint Alle drei der Kommission vorgelegten Verfassungsänderung. Diese gefestigte Verfassungsausle-

Gutachten kommen zwar zum Schluss, wegen der Rückwir- gung ist durch die bisherige Praxis bei Behandlung von Volks-

kungsklausel könne die Waffenplatz-lnitiative nicht als ungül- initiativen gegeben.»

tig erklärt werden. Professor Eichenberger fügt indessen die- Die Einführung materieller Schranken der Verfassungsrevi-

ser Feststellung in seinem Gutachten auf Seite 15bei: «Anders sion im Bereich des Initiativrechts - und seien sie auch noch

wäre es nur zu haben» - eben die Ungültigerklärung -, «wenn so begrenzt - bedarf also auch unter diesem Gesichtswinkel

das Parlament zu einer radikalen Praxisänderung oder zu ei- der Zustimmung von Volk und Ständen, denn sie schränkt den

ner vorgängigen Verfassungsrevision über die Revisionsbe- Generalvorbehalt der Rechte des Volkes und der Stände nach

stimmungen mit autonomen Schrankenregelungen schreiten Artikel 71 der Bundesverfassung inhaltlich ein. Zum gleichen

würde.» Schluss kommt Professor Andreas Auer von der Universität

Das Parlament sollte sich nach meiner Meinung eine Praxisän- Genf in seinem im Auftrag der Staatspolitischen Kommission

derung gründlich überlegen, wenn auch zuzugeben ist, dass des Nationalrates erstellten Gutachten vom 14. Mai 1992:

die Barriere dafür hier noch höher gesetzt ist als bei der Frage «Si l'Assemblée fédérale estime qu'il faut empêcher que des

der Einheit der Materie, weil man sich eben auf ungeschriebe- initiatives populaires soient munies de clauses rétroactives, il

nes Verfassungsrecht, auf materielle Schranken der Verfas- faut introduire une nouvelle disposition dans la Constitution fé-

sungsrevision, berufen müsste. dérale elle-même.»

Diese Diskussion angesichts des zunehmenden Missbrauchs Eine Aenderung von Artikel 69 des Bundesgesetzes über die

des Initiativrechtes jetzt aufgenommen zu haben ist das Ver- politischen Rechte genügt somit nicht

dienst und war die Pflicht der vorberatenden Kommission. Ich möchte anregen -was auch schon Kollege Küchler gesagt

Möglicherweise kommen wir jetzt noch nicht zum Ziel. Doch hat -, dass die Behandlung der Initiative Zwingli prioritär vor-

die Diskussion - auch in der Oeffentlichkeit und in den Me- angetrieben wird. So weit zur Rückwirkung; nun zurück zur

dien - ist in Gang gebracht, und das ist entscheidend. Denn vorliegenden Initiative.

wir dürfen uns - ich wiederhole das - unsere Volksrechte nicht In un primo tempo ero contrario che l'Assemblea federale in-

von fundamentalistischen Aktionskomitees zuschanden ma- validasse questa iniziativa L'argomento della mancanza di

chen lassen. unità di materia mi sembrava prettamente pretestuoso. Il fatto

Es ist allerdings nicht leicht, für die Zukunft de lege ferenda ei- che negli anni passati sono state accettate più di una iniziativa

nen rechtsstaatlich befriedigenden Weg aus dieser von diesen che avrebbe giustificato una sentenza capitale da parte del

und anderen Initianten angerichteten staatsrechtlichen und Parlmento rappresenta ora evidentemente una «Praxisände-

staatspolitischen Misere zu finden. Man riskiert den Vorwurf, rung» politicamente delicata.

ein Antidemokrat zu sein. Einen möglichen Weg für die Zu- Ich habe mich aber doch zugunsten der Praxisänderung re-

kunft kann die zurzeit im Nationalrat in der Phase der Kommis- spektive für die Ungültigerklärung der Initiative entschlossen.

sionsberatung steckende parlamentarische Initiative Zwingli 1. Ich sitze jetzt seit sechs Monaten in diesem Parlament, und

weisen. für die bisherige elastische - besser: zu elastische - Ausle-

Für heute kann rein rechtlich gesehen die Frage der Ungültig- gung der verfassungsmässigen Grundlagen will ich die Ver-

keit wegen der Rückwirkungsklausel offenbleiben: Die Initia- antwortung nicht übernehmen.

tive ist, wie gesehen und schon vielfach dargestellt, schon we- Ich will mich für die uneingeschränkte Respektierung der Bun-

gen der fehlenden Einheit der Materie zwischen den zu Arti- desverfassung einsetzen. Der Rechtsdienst der Bundeskanz-

kel 22 vorgeschlagenen Absätzen 3 und 4 - ganz abgesehen lei hält in seiner bereits erwähnten Stellungnahme zur Initiative

von der Rückwirkungsklausel - materiell ungültig zu erklären. Zwingli folgendes fest: «Die bisherige übereinstimmende Pra-

Ich unterstütze aus den vorgetragenen Gründen rechtlicher xis der eidgenössischen Räte, des Bundesrates und des Bun-

und politischer Art den Antrag der Kommissionsmehrheit und desgerichtes zu den verfassungsrechtlichen Erfordernissen

bitte Sie, dasselbe zu tun. der Einheit und Form der Materie war während langer Jahre

seltsam nachsichtig.» Gerade aus diesem Grund kommt Pro-

On. Morniroli: Posso condividere l'intenzione di prendere lo fessor Auer im erwähnten Gutachten zum Schluss, dass eine

spunto da questa iniziativa per esaminare il discutibile princi- Ungültigerklärung der Initiative «40 Waffenplätze sind genug -

pio delle clausole con effetto retroattivo, un discorso generale Umweltschutz auch beim Militär» sich nicht rechtfertige: Die

che deve essere affrontato con urgenza Penso che in questa fehlende Einheit der Materie sei nicht einschneidender als bei

iniziativa sia proprio la clausola retroattiva a indisporre, a dar früheren, nicht beanstandeten Volksinitiativen. Mit anderen

fastidio. Worten: Es ist eben eine Praxisänderung notwendig. Für diese

Durante il dibattito sull'F/A-18 davanti a questa lodevole Ca- setze ich mich aus den angeführten Ueberlegungen kompro-

mera e riferendomi alla minacciata iniziativa contro aerei mili- misslos ein.

tari, proprio a proposito della prevista clausola retroattiva ho In der bisherigen Praxis findet man wenige Fälle, bei denen es

esclamato: zur Intervention des Parlamentes gekommen ist. Zu Beginn

«So kann es nicht weitergehen, sonst bleiben wir alle besser der zwanziger Jahre wurde eine Volksinitiative durch die Räte

zu Hause.» Dies habe ich in der Märzsession gesagt, und dies aufgeteilt und in zwei Vorlagen zur Volksabstimmung unter-

wiederhole ich heute. breitet. Ungültig erklärt wurden ganze zwei Volksinitiativen (In-

Rückwirkende Uebergangsbestimmungen, integriert in Volks- itiative Chevallier 1956 und diejenige gegen Teuerung und In-

initiativen, sind ein verfassungsrechtliches Uebel - es wurde flation von 1977). Bei einer weiteren Initiative sprach sich der

heute morgen mehrmals erwähnt -, und dieses Uebel sollte Ständerat für die Ungültigerklärung aus, der Nationalrat je-

ausgemerzt werden. Diese Initiativen sind nicht explizit er- doch dagegen.

laubt, aber auch nicht formell verboten. Sie sollten auf dem 2. Man kann sich wohl fragen, ob es psychologisch vernünftig

Weg der Verfassungsänderung als unzulässig erklärt werden. sei, gerade bei einer Initiative im EMD-Bereich einen Riegel

Das Uebel wird sicherlich nicht aus der Welt geschafft, indem vorschieben zu wollen. Ich glaube aber, dass man das Pro-

wir die vorliegende Initiative ungültig erklären. blem entschärfen kann, indem man die Oeffentlichkeit dar-

Wie Sie wissen, hat Nationalrat Zwingli am 11. März 1991 mit über informiert, dass wir gegenwärtig 39 Waffenplätze haben

einer parlamentarischen Initiative die Schaffung verfassungs- und dass der Bau von neuen nicht vorgesehen ist, um so

rechtlicher Grundlagen für Eingriffsmöglichkeiten der eidge- mehr, als das Armeeleitbild 95 eine Reduktion der Bestände

nössischen Räte gegen die zunehmende Tendenz gefordert, unseres Heeres um ein Drittel vorsieht, womit diese Initiative

Volksinitiativen mit Rückwirkungsklauseln zu versehen. Die für mich materiell schon «gestorben» ist - Grund genug, um

zuständige Kommission hat das Geschäft am 13. September die Spielregeln gerade anhand dieser Initiative demonstrativ

1991 behandelt. In einem Gutachten des Rechtsdienstes der durchzusetzen.

Bundeskanzlei wird bereits am 19. April des gleichen Jahres 3. Eine Ungültigerklärung hat in diesem Sinn eine erzieheri-

Stellung bezogen. Ich zitiere aus diesem Dokument: «Nach sche Wirkung. In Zukunft werden Initiativkomitees sich ein

der Rechtsprechung des Bundesgerichtes bedarf die Aende- bisschen mehr anstrengen, sorgfältiger formulieren und ins-

40 places d'armes, ça suffit! Initiative populaire 530 16 juin 1992

besondere nicht mehr versuchen, den Stimmbürger gewollt fen. Ich habe Angst, dass wir in der Staatengemeinschaft zum

oder ungewollt irrezuführen. direktdemokratischen Sicherheitsrisiko werden, wenn wir ta-

Auf die Begründung derThese der fehlenden Einheit der Mate- tenlos zusehen, wie man unsere Volksrechte missbraucht

rie brauche ich nicht weiter einzugehen. Nach den Erfahrungen, die uns die Geschichte lehrt, kann ich

Erlauben Sie mir dagegen einige Bemerkungen zum Titel. Der nicht verstehen, wie man einerseits einen klaren politischen

Titel ist irreführend. Der Stimmbürger, der geglaubt hat, er un- Missbrauch des Initiativrechtes diagnostiziert und im gleichen

terschreibe eine Volksinitiative, welche eine Beschränkung Atemzug eben diesen Missbrauch als rechtlich zulässig ak-

der Gesamtzahl von Waffenplätzen zum Ziel habe, wurde ge- zeptiert, nur weil Tausende mit ihrer Unterschrift dem Wunsch

prellt Der vorgeschlagene Absatz 3 (neu) zu Artikel 22 präzi- nach Missbrauch Nachdruck verleihen. Zumindest öffentlich

siert nämlich: «Militärische Uebungs-, Schiess-, Waffen- und fragen müssten wir uns, ob es tatsächlich so einfach ist

Flugplätze dürfen weder neu errichtet noch erweitert werden.» Ich bin deshalb unserer Kommission ausserordentlich dank-

Der Titel «40 Waffenplätze sind genug» widerspiegelt nur mar- bar, dass sie sich dieser Frage intensiv angenommen hat, und

ginal den Inhalt des Initiativtextes. In diesem Zusammenhang stimme dem Antrag auf Ungültigkeit im Ergebnis zu, auch

möchte ich dem Bundesrat einen Vorwurf nicht ersparen - er wenn mich die dafür gegebene Begründung, es liege ein Ver-

kann diesen dann auf dem Dienstweg an die Bundeskanzlei stoss gegen den Grundsatz der Einheit der Materie vor, zumin-

weiterleiten. dest nicht restlos zu überzeugen vermag.

Artikel 69 (Vorprüfung) des Bundesgesetzes über die politi- Sie müssen jetzt nicht befürchten, dass ich einen Professoren-

schen Rechte besagt in Absatz 2: «Ist der Titel einer Initiative streit provozieren will und mein Votum zu einem staatsrechtli-

offensichtlich irreführend so wird er durch die Bundes- chen Diskurs degenerieren lassen möchte. Sie wissen ja- mit

kanzlei geändert» Nun mag es eine Ermessensfrage sein, ob Ausnahme von Herrn Plattner -, dass sich die Professoren in

der Titel im vorliegenden Fall irreführend ist; persönlich habe dieser Sache nicht einig sind. Vorläufig zähle ich mich auch

ich daran keine Zweifel. noch zu dieser Gilde. Klar ist aber, dass über die Gültigkeit von

Aus den dargelegten Ueberlegungen unterstütze ich den Volksinitiativen das Parlament - und nur das Parlament - ent-

Antrag auf Ungültigerklärung der vorliegenden Initiative und scheidet Es geht gleichermassen um politische wie rechtliche

bitte Sie, sich dem Antrag der Kommissionsmehrheit anzu- Fragen; sie lassen sich nicht trennen. Wer behauptet, für

schliessen. staatsrechtliche Ueberlegungen bleibe angesichts der Kund-

gabe des Volkswillens durch eine genügende Zahl von Unter-

Zimmerli: Noch beneidet man uns weitherum um unsere di- schriften für eine Initiative von vornherein kein Raum, ist

rekte Demokratie, die trotz höchster Anforderungen an die ebenso auf dem Holzweg wie jene, die sich zur Beruhigung ih-

Stimmbürgerinnen und Stimmbürger immer noch funktioniert, res Gewissens einfach auf die Schlussfolgerungen von Gut-

wenn auch recht behäbig, aber doch so, dass die wichtigen achten verlassen. Gutachter müssen eben auch politisch ar-

Sachentscheidungen vom Volk getragen werden. Noch sind gumentieren, ob Sie es wahrhaben wollen oder nicht. Das ist

wir mit Recht stolz auf diese Demokratie. Wie lange noch? kein Vorwurf an die Gutachter. Das relativiert vielleicht doch et-

Das muss ich angesichts des Missbrauchs des Initiativrechts was den in diesem Zusammenhang gegen mich erhobenen

fragen, wie er bei der heute zu behandelnden Waffenplatz- Vorwurf, mit meinem Votum einen kleineren oder grösseren

Initiative - und nicht nur bei ihr- praktiziert wird. Denn dass es Staatsstreich zu provozieren.

sich dabei um einen Missbrauch handelt, ist merkwürdiger- Ich bin zutiefst davon überzeugt, dass wir gerade bei der Be-

weise weitgehend unbestritten: bei den zahlreichen Gutach- handlung der Waffenplatz-lnitiative um jeden Preis selbstän-

tern, bei den bürgerlichen Politikerinnen und Politikern, und dig nachdenken müssen und dass wir uns als Parlamentarie-

nicht nur bei ihnen, sondern auch bei den Medien, die ja die rinnen und Parlamentarier nicht aus unserer staatspolitischen

Stimme des Volkes verkörpern. Nur weiss man leider nicht die Verantwortung hinausstehlen dürfen. Demokratie ist keine po-

richtigen Konsequenzen daraus zu ziehen. pulistische Expertokratie. Das zum Hintergrund.

Wir riskieren bei der Behandlung der Initiative, die uns heute Zum Argument der Kommission, die Waffenplatz-lnitiative ver-

beschäftigt, gerade jener Gefahr zu erliegen, vor der Herr Bun- stosse gegen den Grundsatz der Einheit der Materie: Die Be-

desrat Villiger in der letzten Woche bei der Behandlung der gründung haben Sie gehört, es geht um den anerkannten

F/A-18-Beschaffungsvorlage eindrücklich gewarnt hat, näm- Grundsatz, die unverfälschte Stimmabgabe garantieren zu

lich nur vor dem Zeitgeist statt vor der Geschichte bestehen zu können. Damit soll vermieden werden, dass man dem Volk

wollen, und zwar aus Angst vor der Verantwortung und letzt- Fragen stellt, die in keinem hinreichenden Sachzusammen-

lich auch aus Angst vor dem Volk, die man staatspolitisch ge- hang stehen. Die Problematik besteht, das haben die bisheri-

schickt als Respekt vor dem Souverän etikettiert, womit man gen Voten gezeigt, in der Grosse der Grauzone, die für diesen

noch Beifall erntet Damit hätten wir doch gerade bei der Be- Sachzusammenhang aus Respekt vor dem Initiativrecht aner-

handlung derWaffenplatz-lnitiativewirklich Grund, uns hierin kannt werden muss. Die Praxis ist meines Erachtens zu Recht

diesem Haus öffentlich zu fragen, wer denn eigentlich wen grosszügig, weil man die mit den Volksinitiativen artikulierten

provoziere und wer auf Konfrontationskurs gehe. Ich verweise Oppositionswünsche nicht mit überspitztem Formalismus ab-

auf die Debatte im Nationalrat würgen sollte. Herr Dr. Hans-Urs Will von der Bundeskanzlei

Sie werden mir empfehlen, mich nicht provozieren zu lassen hat kürzlich in einem Artikel in der «Zeitschrift für schweizeri-

und dem Volk doch gefälligst jenes Vertrauen entgegenzubrin- sches Recht» mit einem gewissen Grund von den Volksinitiati-

gen, das es verdiene. Es werde schon richtig entscheiden, ven als den «säkularisierten Gottesurteilen» gesprochen. Das

auch über höchst Fragwürdiges oder gar Unsinniges. Alles hat etwas für sich.

unter Hinweis auf die entsprechende Philosophie, die den Ich habe deshalb Verständnis dafür, dass der vom Bundesrat

bundesrätlichen Botschaften zu rechtsmissbräuchlichen In- beigezogene Gutachter angesichts dieser Praxis Hemmun-

itiativen zugrunde liegt Damit verbrennt man sich die Finger gen hatte, die in der Waffenplatz-lnitiative verpackten Fragen

nicht, und die Rechtswissenschaft bemüht sich, die politische der zahlenmässigen Beschränkung der Waffenplätze und der

Zurückhaltung von Bundesrat und Parlament als ständige Pra- Gleichstellung der militärischen Anlagen mit zivilen Bauten in

xis zu qualifizieren, von welcher man aus Gründen der Fair- materiellrechtlicher und verfahrensrechtlicher Hinsicht als der-

ness nicht abweichen dürfe. art verschieden voneinander zu bezeichnen, dass von einem

Und dann wursteln wir einfach weiter, als ob nichts geschehen klaren Verstoss gegen den Grundsatz der Einheit der Materie

sei, und warten auf den nächsten Angriff auf unsere direkte De- gesprochen werden könnte. Von der Rückwirkungsklausel

mokratie mit den Mitteln der direkten Demokratie. So einfach habe ich in diesem Zusammenhang noch nicht gesprochen;

ist das. ich werde noch darauf zurückkommen.

Für mich ist die Grenze des Erträglichen spätestens mit der Ob die Klammer «militärische Bauten und Anlagen» für die Ein-

Waffenplatz-lnitiative überschritten. Ich bin überzeugt, dass heit der Materie genügt, mag man zwar angesichts der unter-

wir die Funktionstauglichkeit unserer verfassungsmässigen schiedlichen Tragweite der beiden miteinander kombinierten

Institutionen ernsthaft gefährden, wenn wir uns nicht hier und Elemente - das Nötige ist gesagt worden - mit guten Gründen

heute fragen, ob wir den Dingen einfach den Lauf lassen dür- bezweifeln. Aber es ist in letzter Konsequenz eine politische

16. Juni 1992 531 40 Waffenplätze sind genug. Volksinitiative

Frage, bei deren Beantwortung man sich mit Rücksicht auf die retan hat es gesagt. Ein solches Referendum gibt es beim

erwähnte ständige Praxis etwas zurückhalten sollte. Die Un- Bund anerkanntermassen nicht. Lassen wir es auf dem Initia-

gültigerklärung der Initiative unter Hinweis auf den Grundsatz tivweg trotzdem zu, so blockieren wir die verfassungsmässi-

der Einheit der Materie käme - das lässt sich nicht bestreiten - gen Entscheidabläufe. Das ist genau das, was die Initianten

einer Praxisänderung gleich. Praxisänderungen sind zwar zu- wollen. Sie gehen - das ist im Nationalrat mehrfach betont

lässig, und ich sehe nicht ein, weshalb ausgerechnet das Par- worden - selbstverständlich davon aus, dass ihre Initiative Vor-

lament nicht auch einmal eine Praxis ändern können sollte. Ob wirkung oder - wenn Sie lieber wollen - aufschiebende Wir-

es im vorliegenden Fall opportun ist, eine solche zu beschlies- kung hat, d. h., alles blockiert.

sen, ist wieder eine andere Frage. Anderseits ist der Zeitpunkt Rückwirkung und Vorwirkung sind bei der Aenderung von Zu-

einer Praxisänderung - als ehemaliger Richter kann ich das ständigkeiten auf dem Initiativweg untrennbar miteinander

sagen - nie der richtige. verbunden. Ich verweise nochmals auf die Diskussion im Na-

Klar wäre für mich die Angelegenheit dann, wenn mit der Initia- tionalrat und frage Sie, wer denn hier eigentlich auf Konfronta-

tive etwa gleichzeitig die Wahl des Generalstabschefs und des tionskurs geht, wer sich um unsere Rechtsordnung foutiert

Ausbildungschefs durch das Volk, die Abschaffung der Infan- und wer mit dem Feuer spielt

terie, die Anwendung der normalen kantonalen Baubewilli- Um zu erkennen, dass zwischen Volksinitiative und Referen-

gungsverfahren für militärische Bauten und schliesslich eine dum von Verfassung wegen gewiss noch ein anderer Unter-

rückwirkende Beschränkung der Zahl der Waffenplätze bean- schied besteht als nur die Differenz von 50 000 Unterschriften,

tragt würde. Hier bringe ich ein grosses Fragezeichen an, ob braucht es keine Verfassungsergänzung. Das scheint mir viel-

die Klammer «Militär» dann noch genügen dürfte. mehr so selbstverständlich zu sein, dass sich eigentlich eine

Bei der Waffenplatz-lnitiative hätte man sich überlegen kön- lange Diskussion über die Zulässigkeit rückwirkender Kompe-

nen, ob auch die Rückwirkungsklausel in den Zusammen- tenzänderungen erübrigt, oder - um mit Herrn Schoch zu

hang mit der Einheit der Materie gestellt werden könnte. Es ist sprechen - man spürt das einfach wirklich mit dem Bauch,

angedeutet worden, dass man das summarisch geprüft hat dass das, was die Initianten wollen, nicht geht.

Allein, für mich ist dieser Umweg nicht nötig. Bei meiner Be- Es kann in diesem Zusammenhang auch keine Rede davon

gründung für die Ungültigkeit der Initiative liegen die Dinge sein, dass nur Volk und Stände legitimiert sein sollen, die Un-

viel einfacher. Es fällt auf, wie kurz sich der Bundesrat in der zulässigkeit solcher Initiativen durch eine Verfassungsände-

Botschaft zur Gültigkeit der Rückwirkungsklausel äussert Er rung zu statuieren, denn das hat mit der Rückwirkung materi-

behauptet, weil die Bundesbehörden in ihrer Praxis davon ellrechtlicher Vorschriften nichts zu tun, sondern es ist einfach

ausgingen, dass es keine materiellen Schranken der Verfas- Ausdruck unserer verfassungsmässigen Zuständigkeitsord-

sungsrevision gebe, würden auch Bestimmungen mit rückwir- nung.

kender Kraft als zulässig angenommen. Der Bundesrat räumt Bei der Rückwirkung von materiellen Bestimmungen ist die Si-

lediglich ein, dass eine solche Rückwirkungsklausel staats- tuation wesentlich komplizierter. Herr Küchler hat es gesagt,

rechtlich bedenklich sei und dass die Rechtssicherheit gefähr- hier besteht für den Verfassungsgeber und für den Gesetzge-

det würde - Herr Schoch, die Rechtssicherheit, auf die Sie mit ber eindeutig ein Handlungsbedarf. Hier liegen die Dinge

Recht Gewicht gelegt haben. Unter dem gleichen Hinweis auf nicht so einfach.

die angeblich fehlenden materiellen Schranken einer Verfas- Aber nun noch einmal zurück zur Rückwirkung von Kompe-

sungsrevision wird in der Staatsrechtslehre die gleiche Mei- tenznormen. Selbst einer der Gutachter räumte öffentlich un-

nung vertreten, ohne dass auch nur der Versuch unternom- umwunden ein, dass es unhaltbar wäre, wenn jede beliebige

men würde, die verschiedenen Kategorien rückwirkender Be- Entscheidung von Parlament und Behörden nachträglich auf-

stimmungen auseinanderzuhalten, und ohne dass geprüft gehoben würde, denn so könnte auch der Bundesrat mit dem

würde, ob tatsächlich eine ständige Praxis besteht, wie sie Mittel der Volksinitiative abgesetzt oder ein Parlament aufge-

vom Bundesrat immer wieder zur Stützung seiner vorbehaltlo- löst werden. Die Beispiele sind nicht von mir, sondern von

sen Gültigkeitstheorie herangezogen wird. Diese Praxis be- Herrn Schindler.

steht nicht Eine Grauzone gibt es hier meines Erachtens nicht

In der immer wieder als Beleg zitierten Rothenthurm-lnitiative Gutes Recht ist einfaches Recht Das gilt auch für das Verfas-

zum verstärkten Moorschutz mit Rückwirkungsklausel ging es sungsrecht und erst recht für die Volksrechte. Lavieren geht im

um die Vorverlegung der Gültigkeit von strengeren materiell- Zuständigkeitsbereich nicht an. Und auch mit Willkür, mit

rechtlichen Vorschriften, ohne dass an der verfassungsmässi- «meuchlings» oder mit juristischen Tricks hat das überhaupt

gen Zuständigkeitsordnung rückwirkend auch nur das gering- nichts zu tun. Ich spreche in diesem Zusammenhang auch

ste geändert worden wäre. weder von «Eseln» noch von «Säcken»; nur braucht es viel-

Die vom Bundesrat in der Botschaft zur Waffenplatz-lnitiative leicht etwas Mut, das zu sagen.

gemachte Aussage, bei rückwirkenden materiellrechtlichen Verfehlt ist auch der Hinweis darauf, beide Seiten dürften die

Bestimmungen würde im Fall von Eingriffen in wohlerworbene Spielregeln nicht während des Spiels ändern. Ich wehre mich

Rechte Entschädigung geleistet, trifft aber gerade für die Ro- gegen den Vorwurf, die Spielregeln ändern zu wollen, nur weil

thenthurm-lnitiative nicht zu. Dort wurde für den Fall des Ab- ich es wage, auf Selbstverständliches und auf die geltenden

bruchs von gutgläubig erstellten Bauten im Moorschutzgebiet Spielregeln zu verweisen. Herr Coutau, es wäre fürwahr ein

bekanntlich jeder Entschädigungsanspruch von Verfassung merkwürdiges Recht, wenn wir uns dem Vorwurf des Verstos-

wegen ausgeschlossen. ses gegen das Rückwirkungsverbot aussetzen müssten, nur

An diesem schlagenden Beweis dafür, dass es offenbar tat- weil wir es wagen, uns auf die geltende Verfassung zu berufen.

sächlich keine materiellen Schranken der Verfassungsrevision Die Waffenplatz-lnitiative will in der Uebergangsbestimmung

gibt, werden wir uns noch in dieser Woche bei der Behandlung nichts anderes als das von den eidgenössischen Räten in Aus-

des Aenderung des Bundesgesetzes über den Natur-und Hei- übung ihrer exklusiven Zuständigkeit beschlossene militäri-

matschutz die Zähne ausbeissen. Wir haben es nicht besser sche Bauprogramm in einem bestimmten Teil nachträglich

verdient, denn das Volk hat ja darüber abgestimmt und es ge- der Volksabstimmung und damit sinngemäss dem Referen-

wollt Nur sollte uns das eine Lehre sein, wenigstens bei der dum unterstellen - etwas, das es nach dem von mir Gesagten

Beurteilung von rückwirkenden Bestimmungen im formellen nicht gibt und das es auch auf dem Initiativweg nicht geben

Zuständigkeitsbereich sorgfältig vorzugehen. Kein einziges kann.

Präjudiz hindert uns daran, denn auch bei den sogenannten Was bleibt übrig? Es bleibt nur übrig, die Initiative gänzlich un-

Kleeblatt-Initiativen mit Rückwirkungsklausel ging es vorder- gültig zu erklären, denn wir wissen ja nicht, ob eine hinrei-

gründig keineswegs um die nachträgliche Beseitigung der chende Zahl von Unterzeichnern die Initiative auch unterstützt

verfassungsmässigen Zuständigkeit von Bundesbehörden. hätte, wenn sie sich auf den zulässigen materiellen Teil be-

Die Ausgangslage ist für uns heute sehr einfach. Mit der rück- schränkt hätte.

wirkenden Aenderung von verfassungsmässigen Zuständig- Nun ist - ich räume das gerne ein - an dieser Angelegenheit

keiten oberster Bundesbehörden wird die entsprechende In- äusserst unangenehm und störend, dass dieser Befund erst

itiative zum Verwaltungs- und Rüstungsreferendum. Herr Lo- nach der Unterschriftensammlung möglich ist Hier besteht

40 places d'armes, ça suffit! Initiative populaire 532 16juin 1992

ein gesetzgeberischer Handlungsbedarf. Es müssen die nöti- nicht offenlassen. Wir können nicht darüber hinweggehen,

gen Grundlagen dafür geschaffen werden, dass über die Gül- sondern wir müssen die Praxis beurteilen und allenfalls, wenn

tigkeit von Volksinitiativen in materieller Hinsicht vor der Unter- wir sie nicht weiterführen wollen, aufgrund ausführlicher und

schriftensammlung entschieden werden kann. Die Unter- gründlicher Ueberlegungen ändern.

zeichnenden dürfen sich nicht für dumm verkauft vorkommen. 3. Wir sind in einem Bereich, wo die Normen in der Tat dünn

Das ändert aber für heute nichts am Ergebnis. Ich halte noch- gesät und die Schranken teilweise eng formuliert und konkreti-

mals fest, dass die Waffenplatz-lnitiative die erste Volksinitia- sierungsbedürftig sind. Die Grenzen von Recht und Politik

tive ist, bei der die Rückwirkungskomponente und damit die sind hier auch schwierig zu bestimmen, die Bereiche fliessen

Referendumskomponente im dargelegten Sinn derart im Vor- ineinander über. Aber gerade deshalb ist es wichtig, dass der

dergrund stehen, und dass wir uns bei unserem Entscheid be- Bereich des Politischen offenbleibt; dass nicht zu rechtlichen

haften lassen müssen, wenn wir solches Tun heute akzeptie- Schranken erklärt wird, was politisch nicht gefällt; dass die

ren. Wir können uns nicht darauf berufen, nicht gewusst zu ha- rechtliche Argumentation nicht zum Vorwand wird, der eige-

ben, welche Tragweite unser heutiger Entscheid hat. nen politischen Haltung zum Durchbruch zu verhelfen. Des-

Die Geschichte sollte uns gelehrt haben, dass die Legitimität halb habe ich Mühe, das Argument der tranchenweisen Ab-

von tragenden Prinzipien einer Verfassungsrechtsordnung schaffung der Armee in diesem Zusammenhang als rechtli-

nicht von der Zahl jener abhängt, die sie missbrauchen wollen. ches Argument beizuziehen.

Man hat den «Zuständigkeitskrämern» öffentlich empfohlen, Die Problematik, die angesprochen wird, ist zweifellos vorhan-

zu schweigen und «das Weichenstellen jenen besonnenen den, aber sie ist politisch anzugehen. Ich wehre mich auch da-

Vordenkern zu überlassen, die den Souverän ernst nehmen». gegen, dass die härteren Bandagen, die Sie, Herr Küchler, er-

Sie haben hoffentlich gespürt, dass auch ich den Souverän wähnt haben, in den Bereich der rechtlichen Prüfung hinein-

sehr ernst nehme, aber ich schweige jetzt trotzdem. genommen werden.

4. Nicht alles, was uns bedenklich und gefährlich erscheint,

Rhinow: Ich möchte Sie bitten, den Antrag der Minderheit zu was irgendwie nicht ins System passt, ist automatisch verfas-

unterstützen. Ich kann freilich weder mit profunden Eishockey- sungswidrig. Damit überanstrengen wir die Verfassung, damit

kenntnissen - ich halte es da mit Herrn Zimmerli - noch mit packen wir in die Verfassung hinein, was nicht drin liegt. Mit

«Säcken» und «Eseln» aufwarten. Ich habe auch keine Lust, anderen Worten: Es gibt Feststellungen, Mängel und Beden-

mich mit einem Schiff auf gefährliche Wasser zu begeben, und ken, die zu Reformen und Revisionspostulaten führen sollen

einen Staatsstreich plane ich schon gar nicht - um einige oder können, aber nicht einfach auf dem Interpretationsweg

Stichworte der bisherigen Diskussion aufzunehmen. gelöst oder behoben werden dürfen.

Ich möchte zu den drei Argumenten Stellung nehmen, die ge- Auch für mich sind die Tendenzen des gegenwärtigen Initiati-

gen die Gültigkeit geltend gemacht worden sind, nämlich: die venbetriebes alles andere als unbedenklich. Ich verstehe

Einheit der Materie, die Rückwirkung mit der speziellen Note, Herrn Zimmerli in diesem Punkt sehr gut Aber der Weg, dies

die Herr Zimmerli diesem Argument soeben noch verliehen heute mit der Ungültigerklärung zum Ausdruck zu bringen, ist

hat, und dann das von Herrn Küchler vorgetragene Argument, nicht der richtige.

das Verbot der Gefährdung der staatlichen Existenz Damit komme ich kurz auf die drei vorgebrachten Argumente

Ich möchte aber nicht wiederholen, was alles hier gesagt wor- zusprechen:

den ist, auch nicht, was die Gutachter ausgeführt haben, die ja 1. Zum Verbot der Gefährdung der staatlichen Existenz: Die-

immerhin - ich möchte das noch einmal wiederholen - zum ses Argument ist in diesem Zusammenhang heute zum ersten

gleichen Schluss gekommen sind: dass nämlich die Ungültig- Mal vorgebracht worden. Aber dieses Argument ist selbst sehr

erklärung - zumindest nach bisheriger Praxis - nicht gerecht- gefährlich. Unterstellt es letztlich nicht dem Volk, dass dieses

fertigt ist. selbst an der Existenz dieses Staates nicht mehr interessiert

Gestatten Sie mir auch ein kleines Wort zugunsten meines ge- sein könnte? Wenn wir mit diesem Argument eine Initiative

schätzten Kollegen Kurt Eichenberger, der es garade an sei- nicht zulassen, weil wir gewisse Gefahren erblicken, dann

nem 70. Geburtstag nicht verdient hat, auf eine Position fest- rechnen wir doch damit, dass das Volk die Existenz des Staa-

genagelt oder gar für die Seite der Ungültigerklärung verein- tes allenfalls nicht mehr akzeptieren würde. Aber wer soll denn

nahmt zu werden. Sein Gutachten kann jedenfalls nicht heran- diesen Staat in unserer Demokratie tragen, wenn nicht gerade

gezogen werden, um einen rein politischen Entscheid der dieses Volk? Ich möchte also davor warnen, mit diesem Argu-

Bundesversammlung zu untermauern. ment Volksinitiativen ungültig zu erklären.

Lassen Sie mich vier grundsätzliche Bemerkungen voran- 2. Zur Einheit der Materie: Ich kann mich der Position der Min-

schicken: derheit und den Erwägungen, die Herr Zimmerli vorgetragen

1. Es ist so, wie es gesagt worden ist: Wir, die Bundesver- hat, anschliessen. Diese Schranke existiert, sie ist jeweils zu

sammlung, sind befugt und verpflichtet, die Gültigkeit von prüfen, sie ist in diesem Fall ausführlich geprüft worden. Aber

Volksinitiativen zu prüfen und darüber zu entscheiden. Wir gerade hier gibt es eine langjährige Praxis - auch Herr Eichen-

sind die Hüter der Verfassung. Ich stimme in diesem Punkt berger bestätigt das -, und wenn wir nach dieser langjährigen

dem Sprecher der Kommission zu. Praxis entscheiden, dann müssen wir auf Gültigkeit der Initia-

Diese Prüfung, Herr Schoch, ist nicht primär eine Frage des tive schliessen. Wenn wir das nicht mehr wollen, müssen wir

Bauches - auch Herrn Bühler muss ich das sagen; es ist eine die Praxis ändern, was, wie gesagt, an sich möglich ist Aber

Frage der gründlichen Prüfung der Schranken, die uns die ich sehe nicht, wo die Argumente für eine neue Praxis liegen,

Verfassung auferlegt Auch der Vorwurf ist falsch, wir würden wo die neuen Grenzen, was nun zur Einheit gehört und was

die Initianten und Initiantinnen nicht ernst nehmen, wenn wir nicht mehr zur Einheit gehört, zu ziehen wären. Dieses Argu-

aufgrund einer seriösen Prüfung einmal zum Schluss kom- ment trägt nicht für die Ungültigerklärung.

men sollten, die Volksinitiative sei rechtlich unzulässig, wie 3. Zur Rückwirkung dieser Uebergangsbestimmung: Es ist

das auch schon der Fall war. zweifellos so, dass die Bundesverfassung ein Rückwirkungs-

2. Im Rahmen dieser Kompetenz kommt unserer Praxis nun verbot enthält; Lehre und Praxis pflegen es in Artikel 4 anzusie-

aber eine grosse Bedeutung zu. Einmal heisst dies, dass die deln. Aber dieses Rückwirkungsverbot kann keine Schranke

Konstanz gewährleistet sein muss - hier möchte ich die Stich- für die Volksinitiative sein, denn mit der Volksinitiative soll ja

worte «Rechtssicherheit» und «Vertrauensschutz» nochmals gerade die Verfassung geändert werden können. Wir können

anführen -, zum anderen, dass diese Praxis geändert werden nicht mit Verfassungsrecht Initiativen abblocken, die die Ver-

kann. Aber eine Praxisänderung verlangt, dass wir sie gründ- fassung ändern wollen, es sei denn, die Verfassung schreibe

lich vornehmen, dass sie unausweichlich sein muss, und vor das selbst so vor.

allem, dass wir wissen, wie die neue Praxis aussieht Eine Pra- Es kommt dazu, dass das Rückwirkungsverbot nicht auf Fälle

xisänderung, die sich nur auf den Einzelfall bezieht, eben aus wie den hier vorliegenden passt Das Rückwirkungsverbot be-

dem Bauch heraus gerechtfertigt werden soll, ist schlechthin zweckt den Schutz von Individuen vor nachträglicher Benach-

unerträglich, nicht angängig. Deshalb können wir uns von der teiligung von Rechtssubjekten in rechtlich geschützten Posi-

bisherigen Praxis nicht dispensieren, wir können die Frage tionen. Hier geht es aber um eine Rückwirkung bei einer

16. Juni 1992 533 40 Waffenplätze sind genug. Volksinitiative

Staatsaufgabe, bei Projekten, die neu beurteilt werden sollen. weil man nicht wollte, dass der Bürger betrogen wurde. Man

Wir können also dieses Rückwirkungsverbot nicht einfach tel hat nur an den Bürger gedacht; damit er nicht mit einer Unter-

quel übernehmen. Ich meine auch, dass - rechtlich gesehen - schrift zu drei oder vier verschiedenen Dingen ja sagt, wenn er

die Argumente, die hier vorgetragen worden sind, nicht tra- unter drei, vier Punkte eines Textes die Unterschrift setzt

gen, um deswegen die Initiative ungültig zu erklären. Die vorliegende Initiative - da bin ich überzeugt - wurde von

Trotzdem stören mich auch gewisse Dinge. Aber es ist letztlich diesen über 100 000 Leuten im Wissen unterschrieben, was in

nicht die reine Rückwirkung, sondern der Umstand, dass mit diesem Text steht. Ich glaube nicht, dass unsere Bürger und

einer Volksinitiative nachträglich in eine Materie eingegriffen Bürgerinnen so dumm sind, dass sie nur den Titel lesen und

wird, die nach unserer Bundesverfassung in der abschliessen- dann einfach unterschreiben.

den Kompetenz des Parlamentes liegt. Das hat Herr Zimmerli Ich kann Ihnen sagen, wie bereits von den ersten drei jemals

mit Recht angeführt. lancierten Initiativen gesprochen wurde: Man sprach schon

Es stört mich auch, dass das Instrument der Initiative einem damals vom Missbrauch, man sprach schon damals von Ko-

Zweck dient, der klassischerweise mit einem Referendum er- mitees, die den Staat unterhöhlten, man sprach von einer er-

füllt werden könnte und vielleicht auch sollte. Es geht doch bärmlichen Initiative, als es um die Einführung des Schächt-

hier um die nachträgliche Kontrolle und Opposition gegen- verbotes ging. Als über die zweite Volksinitiative abgestimmt

über einem Parlamentsbeschluss, bevor dieser eigentliche werden sollte, sprach man im Zusammenhang mit dem Recht

Rechtswirkungen entfalten kann. Das sind an sich Gegen- auf Arbeit von Demagogie, von propagandistischen Absich-

stände, die wir dem Volk mit Referenden und nicht mit Volksin- ten. Dann kam die dritte Initiative, die die Zolleinnahmen auf

itiativen öffnen. Aber ist denn das genug, um deswegen die In- Bund und Kantone verteilen wollte: Man sprach von einem

itiative rechtlich ungültig zu erklären, wenn wir keine entspre- Beutezug; weiter konnte man lesen: «Diese Initiative basiert

chenden Schranken in derVerfassung haben? Ich meine nein. auf einem minderwertigen Verständnis des Föderalismus.»

Politisch mag man von Missbrauch sprechen, politisch sind Das wurde damals vom Parlament ausgeführt, wahrscheinlich

die Bedenken gerechtfertigt; rechtlich sind wir auf den Weg in der Meinung, dass die Mehrheit des Parlamentes ein besse-

der Reform verwiesen. Diese Reformen stehen an. Am besten res Verständnis des Föderalismus hatte. Sie sehen, schon da-

sind sie wahrscheinlich im Rahmen einer Totalrevision anzu- mals titulierte man diese Leute, diese Komitees wie heute.

gehen. Eine bessere Möglichkeit besteht darin, mit dem In- Aber anderseits hat man bis heute dieses Volksrecht sehr,

strument des Gegenvorschlags eine Lösung einzubringen, sehr ernst genommen und ihm grossen Respekt gezollt, in der

die wesentliche Inhalte der Problematik aufnimmt und die In- Meinung, dass eben das Volk in unserem Land das letzte Wort

itiative ohne die Rückwirkungsklausel übernimmt. hat. Darum verstehe ich das Votum von Herrn Küchler nicht

Ich werde meinen Antrag in diesem Sinne später begründen, Wir dürfen vor dem Volk keine Angst haben, sonst sind wir ein

wenn Sie Gültigkeit beschliessen. sehr schlechtes Parlament Eine Initiative, die für die Mehrheit

Letztlich geht es doch bei den Fragen, die wir hier anschnei- des Parlamentes bequem ist, ist überflüssig! Dann hätte das

den, nicht um Rechtsfragen. Es geht letztlich darum, dass wir Parlament das Anliegen schon längst verwirklicht. Initiativen

das Mass wiederfinden, dass wir die Einsicht wiedergewinnen, sind immer unbequem. Wenn Initiativen vollkommen unsinnig

dass auch die Ausübung von Volksrechten einer gewissen Be- sind, ist das Volk so vernünftig, dass es sie ablehnt Bis heute

schränkung unterliegen muss, weil jedes Recht, auch ein haben sehr wenige Initiativen bei der Abstimmung das Volks-

Volksrecht, durch Uebernutzung in seiner Substanz längerfri- und Ständemehr erreicht, sehr, sehr wenige. Ich sehe nicht

stig zerstört werden kann. Das sind aber - wie gesagt - nicht ein, warum man heute von einer Initiativenflut spricht, ist doch

Fragen der Ungültigerklärung, sondern der politischen Kultur. 1893 über eine Initiative und 1894 bereits über zwei abge-

Ich bitte Sie, dem Minderheitsantrag zu folgen. stimmt worden. Man hat schon früher sehr viele Initiativen lan-

ciert. Seien wir doch froh, wenn das Volk aktiv und vif ist und

M. Roth: Je voulais intervenir pour soutenir la minorité, mais il haitauch einmal unbequeme Initiativen lanciert!

me semble que tous les arguments ont été maintenant échan- Wenn sie vollkommen «daneben» sind, wird das Volk schon

gés et ne voulant pas prolonger ce débat au-delà des heures nein sagen. Aber ich sehe nicht ein, warum man ausgerechnet

convenables, je renonce. heute, bei einer so «heissen» Vorlage, einfach den Riegel vor-

schieben und das Volk nicht über diese Initiative abstimmen

Piller: Ich werde versuchen, mich kurz zu fassen. lassen will. Ich glaube nicht, dass das Parlament letztlich über

Ich habe mir übers Wochenende die Zeit genommen, nachzu- die Gültigkeit einer Initiative entscheidet. Das Parlament kann

lesen, wie es überhaupt zu diesem Initiativrecht gekommen meines Erachtens nur abchecken, ob die Einheit der Materie

und was im Laufe der Zeit daraus geworden ist Ich muss Ih- gewahrt ist oder nicht Hier muss man einen relativ grossen

nen sagen, dass dieses Initiativrecht von der Mehrheit des Par- Spielraum zubilligen. Das können wir nicht beliebig interpre-

lamentes immer als sehr lästig empfunden worden ist tieren.

Jean-François Aubert schreibt denn auch: «Initiativen sind im In die Chevallier-Initiative hat das Komitee so viel eingepackt -

allgemeinen von einer Minderheit getragen und haben einem Jugendunterstützung, Rüstungsbauten, Schutz für Mieter in

eher feindseligen Parlament die Stirne zu bieten.» Jean-Fran- bescheidenen Verhältnissen, Hilfe für die Katastrophenge-

çois Aubert hat damit das Klima geschildert, das damals biete-, dass man nicht mehr von Einheit der Materie sprechen

herrschte, als man dieses Initiativrecht 1891 einführte. konnte, und das hat wohl jeder gemerkt.

Der radikale Droz schrieb 1891 - nach der Annahme des Initia- Aber hier kann man nicht so spitzfindig interpretieren! Das

tivrechtes - traurig: «Politisch gesehen bedeutet dieses Ab- Volk besteht nicht nur aus Juristen und Professoren! Das Volk

stimmungsergebnis einen Sieg der Konservativen und der besteht aus sehr vielen Mitbürgerinnen und Mitbürgern mit un-

jungen Sozialistischen Partei über die Radikalen.» Dann terschiedlichem IQ. Das Volk will dieses Volksrecht nun wirk-

schreibt er weiter: «Die zeitgenössische Geschichte der lich handhaben können, wenn es das Gefühl hat, es sei nötig.

Schweiz lässt sich in drei Perioden aufteilen: Diejenige des Hier haben über 100 000 Bürgerinnen und Bürger befunden,

Parlamentarismus dauerte von 1848 bis 1874, diejenige der jetzt solle das Volk entscheiden. Lassen wir doch das Volk dar-

Demokratie nahm ihren Anfang bei der Totalrevision von 1874, über entscheiden und machen wir doch nicht diesen Winkel-

d. h. mit der Einführung des fakultativen Referendums. zug! Ich würde das als politisch sehr unklug einstufen.

Schliesslich begann mit der Abstimmung über das Initiativ- Ich bitte Sie, der Minderheit zuzustimmen.

recht eine Periode der Demagogie mit der Einführung der

Volksinitiative via Partialrevision der Bundesverfassung.» So Frau Weber Monika: Lassen Sie mich ein Wort zu den Volks-

weit Droz, der Radikale. rechten sagen. Ich möchte dabei darauf hinweisen, dass sehr

Man führte das Volksrecht ein. Ich glaube nicht, dass man da- vieles in einem Schwarzweiss-Schema gesagt wurde, und es

mals x Diskussionen mit Staatsrechtlern führte, was man da- liegt mir daran, dass man die Sache differenziert betrachtet

von zu halten habe, was man dürfe und was nicht Das einzige, Lassen Sie mich in diesem Sinne eine Vorbemerkung ma-

was man damals gesagt hat, war folgendes: Die Einheit der chen. Ich möchte Ihnen sagen, dass ich materiell nicht für

Materie müsse gewahrt sein, aus dem ganz einfachen Grund, diese Initiative bin. Ich bin der Meinung, dass die Starrheit des

40 places d'armes, ça suffit! Initiative populaire 534 16 juin 1992

Textes eine normale Planung verhindert. Ich werde eher dem ben aus, und auf dem Wege der Initiative wird irgendwann,

Gegenvorschlag von Herrn Rhinow zustimmen. vor, während oder nach dem Entscheidungsverfahren, etwas

Nun aber zum Thema, bei dem wir jetzt sind, nämlich zur anderes empfohlen. Das Referendum eignet sich dafür nicht -

Frage der Gültig- oder Ungültigerklärung. Das ist nun eine wir wissen es -, denn es setzt voraus, dass die Bundesver-

ganz andere Frage, das ist eine politische Frage, und es sammlung einen positiven Entscheid gefällt hat und dass die-

kommt nicht von ungefähr, dass wir in der Verfassung den ser verfassungsmässig dem fakultativen Referendum unter-

Grundsatz haben, dass diese Frage insbesondere politisch stellt ist Also greift man zur Initiative, bei der man freiere Hand

entschieden werden soll. Es sind also nicht die Rechtsprofes- hat, und schreibt das in die Verfassung, was einem zusagt Die

soren massgebend, sondern ein politisches Urteil ist gefragt Zuständigkeit kümmert einen kaum. Man beruft sich auf das

Ein politisches Wort kann zugunsten eines Volksrechtes nach- formale Argument, man schlage ja eine Verfassungsrevision

sichtiger sein, und zwar letztlich zugunsten des Friedens in un- vor. Das entspricht dem Wesen des Initiativrechts nicht; Herr

serem Lande, das möchte ich deutlich sagen. Sicher ist diese Zimmerli hat das klar hervorgehoben. Freilich, man kann mit

Rückwirkungsklausel eine unmögliche Form, aber wir haben der Initiative auch die Aufhebung einer Norm der betreffenden

schon andere solche Fälle gehabt, und wir haben - ebenfalls Stufe vorschlagen, aber die Initiative ist nicht für die Nachkon-

aus politischen Gründen - grosszügig gehandelt; die Ge- trolle des Entscheides einer anderen Behörde bestimmt

schichte bindet uns. Wir sollten nicht gleich so nervös sein. Wir Diese Beispiele sind nicht ganz neu. Ich erinnere mich aus

haben in bezug auf die Initiativen ein bisschen die Nerven ver- meiner studentischen Jugendzeit an die Rheinau-lnitiative, bei

loren; es ist ja eine weitere hängig. Wir sollten gegenüber sol- der sich mein Lehrer Giacometti zur Frage der Gültigkeit enga-

chen Initiativen ein bisschen gelassener auftreten und damit giert hatte. Ich erinnere Sie aber ausser an die schon genann-

auch Vertrauen zum Volk zum Ausdruck bringen. ten Beispiele an andere, die vom Verbot des Ueberschallflugs

Es ist meines Erachtens auch falsch, wenn man Initianten ge- bis zum autobahnfreien Simmental reichen. Die Beispiele sind

genüber so belehrend auftritt Initiativen sind, wie Herr Piller uns ja bekannt Es stellt sich aber die Frage: Was sollen wir bei

das gesagt hat, immer unbequem, aber Initianten sind ja diesem Unbehagen tun? Sollen wir die Initiative ungültig er-

Laien, und sie bringen einfach eine Idee, ein Begehren oder klären?

ein Anliegen zum Ausdruck. Sie sollen das in der Form tun dür- Ich erlaube mir dazu drei Bemerkungen:

fen, wie sie es verstehen. Die Initiative ist insbesondere als ein 1. Wir haben zur Initiative inhaltlich Stellung zu nehmen. Das

wichtiges demokratisches Ventil gedacht, das uns letztlich Ergebnis ist aber nicht der Entscheid über Gültigkeit oder Un-

den sozialen Frieden erhält Die Frage der Rückwirkungsklau- gültigkeit, das Ergebnis ist die Empfehlung, wie sie der Bun-

sel ist eine, die wir hier in diesem Saal sicher nach dieser De- desrat in Artikel 2 des Beschlussentwurfes vorschlägt Meines

batte wieder aufnehmen müssen. Sie sollte aber grundsätzlich Erachtens haben wir keinen Anlass, den Bürger zu hindern,

behandelt und nicht mit einem hängigen Geschäft gekoppelt seinerseits diese Stellungnahme abzugeben.

werden, nur weil eine Initiative unbequem ist Ich möchte Sie 2. Die Einheit der Materie halte ich für gewahrt Der neue

auf ein Parallelbeispiel hinweisen, da habe ich genau die glei- Absatz 3 verbietet Waffenplätze und andere entsprechende

che Meinung vertreten. Es ging um die Frage der Aufhebung Uebungsplätze. Absatz 4 unterstellt die anderen Anlagen den

der Immunität von Nationalrat Ziegler Jean. Ich war damals verschiedenen Vorschriften und der Bewilligungspflicht Das

auch der Meinung, dass man das hängige Verfahren, die Ge- mag undurchführbar sein. Stellen Sie sich einmal die öffentli-

schichte und die Zukunft getrennt anschauen muss und dass che Planauflage in einem Baubewilligungsverfahren für eine

man die Regelung allgemein treffen sollte, und zwar nachdem Kommandoanlage oder eine Uebermittlungsanlage vor, die

das Verfahren über die Bühne gegangen ist; dasselbe gilt geheimzuhalten sind! Aber dann ist die Durchführung nicht

auch für diese Initiative. Wenn wir keine Rückwirkungsklausel möglich, und die Initiative verstösst damit aber nicht gegen die

mehr haben wollen, müssen wir den Mut haben, die Verfas- Einheit der Materie.

sung entsprechend zu ändern. Aber eine Initiative ungültig zu Beachten wir folgendes: Wenn wir auf Verfassungsstufe Recht

erklären, nur weil sie unbequem ist - so muss der Antrag der setzen wollen, machen wir das immer in einem relativ weiten

Kommissionsmehrheit gewertet werden -, ist meines Erach- Bereich. Denken Sie an die Abstimmung vom 17. Mai 1992

tens unakzeptabel. über den Verfassungsartikel über Gentechnologie und Fort-

Ich bin materiell gegen die Initiative. Ich wehre mich aber ent- pflanzungsmedizin. Da war auch nicht über ein einzelnes Pro-

schieden gegen die Ungültigerklärung und bin der Meinung, blem zu entscheiden, sondern über einen ganz breiten Fächer

dass die Frage der Rückwirkungsklausel separat behandelt von Fragen. Wenn wir Verfassungsartikel neu aufnehmen -

und das Problem über eine Verfassungsänderung gelöst wer- über den Umweltschutz, über die Energie, über die Wasser-

den muss. wirtschaft -, ist es immer ein relativ breiter Fächer, den wir da-

mit erfassen, sonst legiferieren wir gar nicht auf Verfassungs-

Jagmetti: Sie oder jedenfalls die meisten von Ihnen empfin- stufe.

den mit mir ein Unbehagen über die Entwicklung, die eingetre- Sie werden sagen, das seien Vorlagen der Bundesversamm-

ten ist Diese Entwicklung kristallisiert sich jetzt bei Militärvorla- lung. Tatsächlich stellt sich die Frage der Einheit der Materie

gen, aber sie beschränkt sich nicht auf sie. Aus der neueren hier etwas anders, weil die Bundesversammlung den Verfas-

Zeit erlaube ich mir noch, auf die Bemühungen der Lega hin- sungsartikel umschreibt, ihn berät, so dass auf dem Wege der

zuweisen. Wenn ich diese richtig verstanden habe, will man indirekten Demokratie die Gestaltung vorgenommen wird,

durch eine Volksinitiative dem Bundesrat verbieten, Beitritts- während bei der Initiative die Initianten selbst die Ausgestal-

verhandlungen mit der EG aufzunehmen. tung vornehmen und wir nur noch ja oder nein sagen können.

Wo liegt das Gemeinsame? Meines Erachtens in der Tendenz Immerhin möchte ich darauf hinweisen, dass - selbst wenn wir

von der organisierten zur plebiszitären Demokratie. Wir haben bei den Bundesbeschlüssen über Verfassungsänderungen

in unserer schweizerischen Staatsorganisation eine Auftei- andere Massstäbe ansetzen als bei einer Verfassungsinitia-

lung der Aufgaben auf die verschiedenen Behörden und tive - der Bürger nachher vor der gleichen Frage steht: Soll ich

Staatsorgane in Bund, Kantonen und Gemeinden. Aber es ist zum Ganzen ja oder nein sagen? Wir können die Einheit der

nicht eine Abschottung von Organen, sondern es ist eine Ko- Materie nicht beliebig weit führen, sonst haben wir in der Ver-

operation damit verbunden. fassung keine Grundsatzbestimmungen mehr, sondern nur

Ein ausländischer Beobachter hat das einmal dahingehend noch Details. Denken Sie daran, in welcher Situation unser

zusammengefasst, dass in der Schweiz keine Séparation des späterer Ratskollege Binder war, als er als Nationalrat seine

pouvoirs, sondern eine Confusion des pouvoirs herrsche. Max wegweisende Motion über den Umweltschutz einreichte.

Imboden hat das besser umschrieben: Er hat von der Koope- Wenn er mit seiner Gruppe eine Verfassungsinitiative mit dem

ration der Gewalten gesprochen. Ich halte genau das für cha- genau gleichen Inhalt von Artikel 24septies vorgeschlagen

rakteristisch für die Schweiz und unsere organisierte Demo- hätte, hätte die Bundesversammlung diese ungültig erklären

kratie, bei der die verschiedenen Staatsorgane ihre Aufgaben müssen, mit der Begründung, man wisse nicht, was nachher

ausüben, wobei aber eine Zusammenarbeit stattfindet im Umweltschutzgesetz stehen werde; daher könne sich der

Heute geschieht etwas anderes: Eine Behörde übt ihre Aufga- Bürger keine Meinung bilden. Wir haben akzeptiert, dass

16. Juni 1992 535 40 Waffenplätze sind genug. Volksinitiative

diese allgemeine Verfassungsvorschrift von einer Kommis- che sono stati qui esposti, devo dire in modo molto dignitoso.

sion - unter Leitung von Herrn Aubert und unter Mitwirkung Mi limiterò a citare le perizie giuridiche per dire che tutte le peri-

von Herrn Binder-vorgeschlagen, nachher in der Bundesver- zie concludono per l'ammissibilità della iniziativa e questo

sammlung beraten und mit einem Ja-Stimmen-Anteil von über perché si è tentato di estrapolare qualche frase per sostenere

90 Prozent in der Volksabstimmung angenommen worden ist. che le perizie invece dicevano sì che erano ammissibili le ini-

Setzen wir den Massstab bei der Einheit der Materie zu eng ziative, però che potevano anche essere considerate non am-

und lassen nur noch wenige, ganz konkrete Fragen zu, die missibili.

dem Bürger unterbreitet werden, handeln wir eigentlich nicht En réalité, après avoir dit que l'initiative est admissible - spé-

mehr auf Verfassungsstufe. cialement dans l'expertise de M. Eichenberger - on a indiqué

3. Herr Zimmeriis Argumentation trifft meines Erachtens den qu'en définitive c'est le Parlement qui peut décider. C'est lavé-

Kern der Sache. Er hat mit anderen Worten etwas zum Aus- rite, on le sait Mais, je voudrais attirer l'attention sur les consé-

druck gebracht, das ich mit meinem Stichwort von plebiszitä- quences de cette décision, car on changerait une pratique sui-

rer - im Gegensatz zu organisierter - Demokratie zum Aus- vie par ce Parlement et par le Tribunal fédéral, ne l'oublions

druck bringen wollte. Ich kann aber Herrn Zimmerli insofern pas, depuis des décennies. Cela créerait une insécurité dans

nicht folgen, als er das Zurück zur organisierten Demokratie le droit qui serait à mon avis plus grave que celle inhérente à la

an diesem Einzelfall durchführen will. Wenn nachher andere rétroactivité des initiatives. En effet, cette insécurité se refléte-

Einzelfälle folgen werden, haben wir sie wieder zu beurteilen, rait dans un domaine très sensible qui est celui des droits po-

so dass wir im Ergebnis durch Entscheide über Einzelfälle pulaires.

eine neue Praxis und eine neue Systematik entwickeln. Das Je me permets d'attirer ici l'attention des collègues sur un fait

Problem stellt sich uns über das Initiativrecht hinaus. Ich will qui a échappé dans les interventions qui ont été présentées

nicht auf andere Sachthemen übergreifen, aber es ist für mich jusqu'à présent Demain, nous voterons une modification de

klar, dass auch unsere Einbettung ins internationale Gefüge l'arrêté sur le F/A-18 qui suppose que cette initiative, avec un

eine Rückbesinnung bedingt und dass wir, denken wir an eine effet rétroactif, soit admissible, si la modification que nous al-

Neugestaltung unserer organisierten Demokratie, nicht ein- lons adopter doit avoir un sens. En effet, si le Conseil national

fach Bisheriges verankern können, sondern uns mit diesen décide de ne pas déclarer admissible l'initiative sur le F/A-18

neuen Entwicklungen in unserem Land und mit unserer inter- avec un effet rétroactif, ce que nous voterons demain n'aurait

nationalen Einbettung auseinandersetzen müssen. pas de sens. Alors je me permets de rappeler ce Conseil à une

Ich plädiere für eine Neuorientierung nicht nur bei diesem An- certaine cohérence qui est de rigueur, surtout si elle devait por-

lass, sondern in einer Grundsatzdebatte, die wir aber in vollem ter sur 24 heures.

Bewusstsein durchführen müssen, dass uns die plebiszitäre Cela dit je vais très rapidement traiter un aspect de l'unité de

Entwicklung einerseits und die internationale Einbettung an- matières qui n'a pas encore été abordé. J'ai une très grande

derseits - und vielleicht auch die Gewichtung dessen, über estime et une admiration pour le professeur Aubert, mais je ne

das wir zu entscheiden haben - berühren werden. Deshalb bin peux pas partager son opinion sur le problème de l'unité de

ich der Meinung, dass wir diese Initiative gültig erklären soll- matière qui découle probablement, comme l'a dit M. le

ten - mit der Empfehlung auf Ablehnung selbstverständlich - Conseiller fédéral Villiger, d'une formulation presque exagé-

und uns gleichzeitig die Aufgabe stellen sollten, den Weg zur rée de rigueur cartésienne. En réalité, c'est la volonté des ini-

organisierten Demokratie in einem veränderten Umfeld neu zu tiants qui est déterminante pour les initiatives. Les initiants et

bestimmen. ceux qui ont souscrit à l'initiative proposent un texte qui doit

être voté tel quel. La seule limite est le manque de relation

M. Delalay: Je ne veux pas allonger le débat qui se situe sur le entre les différents points, ce qui est raisonnable, on le com-

plan du droit constitutionnel. J'apporterai simplement un prend. Mais, même si l'on veut scinder, diviser l'initiative en

exemple pour bien souligner l'effet pervers des initiatives avec deux ou trois parties qui pourraient être soumises séparément

des clauses rétroactives. Nous avons tout récemment, lors au peuple, la volonté des initiants est en fait de les faire voter

d'une séance de commission portant sur des modifications de cumulativement et dans le même temps. Il n'appartient donc

la loi sur la protection de la nature et du paysage, constaté que ni au Parlement ni au Conseil fédéral de changer cette volonté.

l'initiative de Rothenthurm, qui a été déposée à l'époque avec Finalement, si le peuple et les électeurs n'acceptent pas un

un effet rétroactif - et a été d'ailleurs acceptée par le peuple - des points de l'initiative, ils n'ont qu'à ne pas la voter.

provoque aujourd'hui des effets curieux et dommageables. En M. Loretan a affirmé: «Je pourrais approuver une partie de l'ini-

effet, suite à l'effet extrêmement général de cette initiative, une tiative dont nous parlons mais pas le paragraphe 4». Alors, il

commune est dans l'obligation de détruire une station d'épu- n'a qu'à ne pas la voter! C'est clair. Il est en tout cas faux de

ration qu'elle a construite dans le périmètre des installations penser que nous puissions modifier la volonté affirmée des ini-

militaires, dans le canton de Schwyz. C'est dire que de telles tiants en changeant les textes.

initiatives avec effet rétroactif peuvent avoir des conséquences Permettez-moi maintenant de revenir brièvement sur un as-

néfastes. J'ai donc quelque préoccupation en voyant que les pect politique. Il est évident que cette décision est politique

initiants de «Quarante places d'armes ça suffit» veulent aujour- plus que juridique. Alors, le malaise que nous ressentons

d'hui donner des leçons sur la protection de l'environnement à n'est-il pas dû à une espèce de fracture entre ce que nous ap-

l'armée, alors que les mêmes milieux qui ont soutenu l'initia- pelons le «palazzo» et la «piazza», entre le gouvernement et les

tive de Rothenthurm provoquent aujourd'hui la suppression électeurs? On a un peu l'impression qu'il y a un certain ma-

d'une station d'épuration des eaux usées. laise, que la politique ne passe pas tellement bien. On se

Cela dit, je n'ai aucune disposition pour faire de l'exégèse trouve alors devant certaines initiatives qui, en cas d'accepta-

constitutionnelle et je réagis à cette initiative de manière très tion, pourraient mettre en danger certaines valeurs auxquelles

simple, pensant que jusqu'ici les Chambres ont eu une posi- nous croyons et on essaie de résoudre le problème par le biais

tion très large en matière d'initiatives populaires. Nous ne de- de l'interdiction. On déclare que l'initiative n'est pas admissi-

vons donc pas aujourd'hui, à l'occasion de l'examen de l'une ble. Politiquement, est-ce la meilleure solution? Pensez-vous

d'elles, la déclarer non valable, mais nous devons - comme avec une solution de ce genre améliorer les rapports entre la

déjà dit- porter l'accent sur des modifications constitutionnel- politique et les électeurs? Moi, j'estime qu'ils vont empirer.

les afin de fixer des critères pour qu'une initiative soit déclarée Nous allons augmenter le hiatus qui existe actuellement, car

valable ou non. même ceux qui sont opposés à l'initiative diront: «On n'a pas

C'est la raison pour laquelle je fais confiance finalement au voulu nous permettre de voter. On nous a enlevé le droit de vo-

peuple et, malgré les inconséquences que nous constatons, ter sur cette question». Avec une telle façon d'agir, nous ris-

je voterai avec la minorité de la commission. quons plus, dans la situation actuelle qui est délicate, de pro-

voquer une crise que de résoudre les problèmes. Que l'initia-

On. Salvioni: Sarò molto breve perché - per citare Grazio - tive passe ou non je ne pense pas que l'avenir de la Suisse soit

«iam satis prata biberunt» (die Wiesen sind schon reichhaltig en jeu. Personnellement je ne crois pas qu'elle passera J'es-

genug bewässert worden). Quindi non ripeterò gli argomenti time qu'il serait plus grave encore de donner à l'électoral l'im-

40 places d'armes, ça suffit! Initiative populaire 536 16 juin 1992

presssion que l'Assemblée fédérale, les hommes politiques diejenige, die von der Verfassung durch die Grundnorm einge-

veulent résoudre les problèmes en enlevant la possibilité de setzt ist Wenn somit eine andere Instanz, zum Beispiel das

s'exprimer à l'opinion publique. Et je dois rendre hommage au Volk, zuständig sein sollte, müsste zuerst die geltende verfas-

Département militaire fédéral et au Conseil fédéral qui ont bien sungsrechtliche Zuständigkeitsverteilung geändert werden.

compris cette situation, et qui ont choisi la voie du défi ouvert Lediglich der Vollständigkeit halber sei darauf hingewiesen,

sur ce thème. Ils ont évité le choix des armes juridiques et dass es andernfalls durchaus zulässig wäre, eine Initiative zu

choisi l'argumentation. Dans une démocratie, un problème se starten, welche ein Gerichtsurteil aufhebt Mit anderen Worten:

discute et ne se résoud pas par des interdits. C'est pour des Initianten könnten verlangen, dass in der Verfassung ein Arti-

raisons de culture politique, ainsi que les a exprimées kel aufgenommen werde, wonach ein bestimmter Verurteilter

M. Rhinow, que je vous demande de suivre la minorité de la freizusprechen wäre. Ich zweifle daran, ob das eidgenössi-

commission, tout en étant persuadé de la nécessité d'exami- sche Parlament in einem solchen Fall ja sagen könnte. Jeden-

ner avec calme la situation, afin de garantir une certaine régu- falls würde man spätestens in diesem Moment merken, dass

larité dans les activités des organismes institutionnels. C'est die Funktionsfähigkeit unserer Demokratie von Grund auf in

un problème qui doit être réglé à part, l'attacher à une votation Frage gestellt ist

serait une grave erreur. Zusammenfassend halte ich fest, dass aufgrund der heute gel-

tenden Rechtsordnung zwar keine geschriebenen materiellen

Gemperli: Als letzter Redner kann jetzt einer sprechen, der Schranken der Verfassungsrevision vorhanden sind. Aber es

selbst bereits einmal in Neuchlen-Anschwilen gewesen ist gilt zu berücksichtigen: Volk und Stände dürfen eine Zustän-

Ein Wort zuerst an Kollege Schoch: Unsere Lehrer an der digkeitsordnung ändern, was indessen voraussetzt, dass im

Hochschule St Gallen haben durchaus die Freiheit, das zu Zuständigkeitsbereich die entsprechende Grundnorm ange-

lehren, was sie als richtig erachten. Aber die sanktgallischen sprochen wird. Soll die Zuständigkeitsordnung nur in einem

Politiker haben ihrerseits auch das Recht, allenfalls eine Stel- bestimmten Anwendungsfall geändert werden, so besteht

lungnahme zu vertreten, die von derjenigen ihrer Professoren eine Kollision zwischen bestehender allgemeiner Grundnorm

abweicht Beides zusammen gibt das, was wir brauchen, da- und neuer Zuständigkeitsnorm im Einzelfall. Dieser Konflikt

mit eine Diskussion zustande kommt kann nicht einfach durch den Grundsatz der Lex posterior ent-

Im Zusammenhang mit der vorliegenden Initiative ist von den schieden werden, da der Anwendung dieses Grundsatzes die

Gutachtern offenbar die Ansicht vertreten worden, dass es verfassungsrechtlich garantierte Geltung einer bestehenden

keine materiellen Schranken der Verfassungsrevision gibt, mit Norm gegenübersteht Für das Verbot der Rückwirkung mit

Ausnahme der autonomen Schranke, der Einheit der Materie Bezug auf eine vorgegebene Kompetenzordnung braucht es

und der Form. Die Rückwirkungsklausel in der vorliegenden keine geschriebene Verfassungsbestimmung. Das Verbot er-

Initiative wird damit als zulässig erklärt Ein starkes Argument gibt sich aus der verfassungsrechtlich garantierten Geltung ei-

für diese Auffassung wird in der bisherigen Praxis von Bundes- ner Norm aufgrund eines vorausgegangenen Werturteils von

rat und Parlament gesehen, wonach bei Initiativen in aller Re- Volk und Ständen.

gel kein strenger Massstab angewendet worden sei. Daraus Lieber die Einheit der Materie möchte ich mich nicht ausspre-

wird gefolgert, dass man sich bei der Waffenplatz-lnitiative dar- chen. Ich neige eher dazu, dass man bei weitherziger Interpre-

auf berufen könne, dass die bisherige Praxis weitergeführt tation allenfalls noch von einer Einheit sprechen könnte, gebe

werde. Ist das nun der juristischen Weisheit letzter Schluss? aber zu, dass starke Argumente ebenfalls für die andere Seite

Meines Erachtens nicht! Es geht nämlich konkret - das wird sprechen.

übersehen - um eine Kompetenzfrage. Sie ist von Herrn Zim- Die Ungültigerklärung einer Volksinitiative ist nie ein befriedi-

merli angesprochen worden. Artikel 84ff. BV enthalten die gendes Ergebnis. Es entsteht der Eindruck, dass man die

Befugnisse der Bundesversammlung, Artikel 95 enthält die Volksrechte geringachte und ein missliebiges Volksbegehren

Befugnisse des Bundesrates und Artikel 106 schliesslich die mittels juristischer Spitzfindigkeiten abwürgen wolle. Herr

Befugnisse des Bundesgerichtes. Die Aufteilung der Befug- Plattner, es besteht hier überhaupt keine Wut Ich bin durch-

nisse widerspiegelt das anerkannte Prinzip der Gewaltentren- aus offen; man kann über solche Fragen diskutieren. Ich bin

nung. Zwar kann dieses Prinzip durchaus durch eine Aende- doch nicht erbost, weil eine solche Initiative im politischen

rung der Verfassung eingeschränkt beziehungsweise die Raum steht Es ist auch kein politischer Opportunismus, wenn

Kompetenz zwischen Parlament, Regierung, Volk und Justiz ich mich für die Ungültigerklärung ausspreche. Es ist viel einfa-

verschoben werden. Dies setzt indessen voraus, dass die ent- cher, in diesem Umfeld davon auszugehen, dass diese Initia-

sprechende Grundnorm geändert wird und eine beispiels- tive gültig sei und darüber abgestimmt werden solle.

weise heute in die abschliessende Kompetenz des Parlamen- Frau Weber, ich bin auch kein bisschen nervös wegen dieser

tes gegebene Entscheidung neu dem Volke übertragen wird. Initiative. Gerade vom Kanton St Gallen her gesehen wäre

Bezogen auf die vorliegende Initiative bedeutet das, dass Arti- eine Abstimmung gar nicht so schlecht; dann hat letztlich das

kel 85 Ziffer 14 BV geändert werden müsste. Volk entschieden, und es sind nicht die Parlamentarier allein

Nicht zulässig ist es hingegen, dass mittels einer Verfassungs- gewesen. Aber: Respekt vor dem Recht gilt auch, wenn es um

initiative lediglich ein Einzelgeschäft mit einer Rückwirkungs- Volksrechte geht Etwas anderes kann man nicht sagen. Zwar

klausel auf Verfassungsstufe gehoben wird, ohne Aenderung ist das Recht des Souveräns, sich zu einer Frage auszuspre-

der grundsätzlichen Zuständigkeitsordnung. Dadurch ent- chen, sehr hoch anzusetzen. Demgegenüber dürfen aber an-

steht eine eigentliche Kollision zwischen der Grundnorm dere Werte wie Rechtssicherheit und Treu und Glauben nicht

(Art. 85 Ziff. 14 BV) und der neuen Verfassungsbestimmung, einfach unbeachtet bleiben. Insbesondere die Rechtssicher-

welche für einen Einzelfall eine Abweichung von der verfas- heit ist ein entscheidender Wert Wenn eine vorgegebene

sungsmässig vorgegebenen Grundnorm verlangt In einem Kompetenzordnung in Einzelfällen nach Belieben ausser Kraft

solchen Konfliktfall ist doch entscheidend, dass die Verfas- gesetzt werden kann, wird das geordnete Zusammenleben

sung, solange sie selbst die geltende Kompetenzordnung der Rechtsgemeinschaft gefährdet Würden zum Beispiel im

grundsätzlich garantiert, der verfassungsändernden Instanz nachhinein, wie erwähnt, Gerichtsurteile ausser Kraft gesetzt

für einen Einzelfall nicht zur Verfügung steht Die verfassungs- oder nachträglich Sozialleistungen, auf die Bedürftige ange-

rechtliche Garantie und Geltung dieser Grundnorm steht der wiesen sind, aufgehoben, so könnte das ebenfalls zu einer

Regelung in einem Einzelfall gegenüber. schweren und kaum mehr gutzumachenden Vertrauenskrise

Diese Aussagen zeigen die Schranken der Verfassungsrevi- führen. Die Rechtssicherheit ist ein zu hohes Gut, das nicht

sion mit Bezug auf die Kompetenzordnung. Dem Volk steht es nach Belieben zur Disposition gestellt werden kann, auch

zu, die Zuständigkeit der staatlichen Rechtsfunktionen anders nicht gegenüber Volksrechten. Anders zu handeln hiesse, der

zu verteilen. Sofern aber ein staatliches Organ zur Ausübung Willkür Tür und Tor zu öffnen. Herr Piller, darauf möchte ich

einer Rechtsfunktion verfassungsrechtlich zuständig erklärt hinweisen: Gerade das schadet letztlich dann auch den

ist, steht ihm allein und letztinstanzlich die Ausübung dieser Schwachen in dieser Gesellschaft! Recht kann nicht einfach

besonderen Form der Staatsgewalt zu. Keine anderen Instan- den jeweiligen Stimmungen angepasst werden, sondern es

zen sind damit für die staatliche Rechtsfunktion zuständig als ist Ausfluss einer grundsätzlichen Wertung, die auch dann

16. Juni 1992 537 40 Waffenplätze sind genug. Volksinitiative

zu akzeptieren ist, wenn einmal besondere Verhältnisse vor- dass im Rahmen von Europa eine solche Einschränkung un-

liegen. ausweichlich sein wird. Eine Praxisänderung in der Frage der

Von den Griechen stammt das Wort: «Das Volk muss um sein Einheit der Materie bei Initiativen würde aber eine solche Ten-

Recht kämpfen wie um eine Mauer.» Der Kampf ums Recht be- denz andeuten, und das ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht er-

deutet aber im täglichen Leben auch - und vor allem - Re- wünscht.

spektierung einer einmal vorgegebenen Ordnung. Weite Teile des Schweizervolkes, die in dieser Frage etwas be-

Ich bitte Sie, für die Ungültigerklärung zu stimmen. unruhigt sind, erwarten wahrscheinlich im Gegenteil eher Zei-

chen, dass die Mitsprachemöglichkeit des Volkes auch in ei-

Bundesrat Villiger: Nicht nur die Länge, auch die Qualität und nem wachsenden Europa gewährleistet bleibt.

Intensität dieser Debatte zeigen, dass wir vor einem Problem 2. Ein Gutachter hat in seinem Bericht darauf hingewiesen,

stehen, das weit über diese Initiative hinausreicht Ich glaube, dass die Tendenz eigentlich in der ändern Richtung geht, in

es war nötig, sich einmal über diese Fragen zu unterhalten. Ich Richtung auf eine gewisse Ausweitung des Einheitsbegriffes.

hoffe auch, dass diese Debatte Folgen haben wird. Künftige Verfassungsrevisionen werden wohl vermehrt nicht

Wenn Professoren und Fachleute so unterschiedlicher Mei- mehr nur eng begrenzte Teilrevisionen enthalten, sondern

nung sind, dann schafft das immer einen gewissen Freiraum dürften ganze Regelungsbereiche erfassen, wie es in einigen

für die Laien, eigene Gedanken zu entwickeln. Ich möchte hier neueren Kantonsverfassungen vorgesehen ist und auch in

diese Gelegenheit wahrnehmen. Entwürfen zu einer neuen Bundesverfassung vorgeschlagen

Die Mehrheit Ihrer Kommission schlägt vor, die Initiative ungül- wird. Eine Einschränkung dieses Einheitsbegriffes könnte

tig zu erklären. Das würde mir aus der Sicht meines Departe- langfristig negative Konsequenzen haben und diesen Erfor-

mentes eigentlich sehr behagen. Ich könnte so wahrschein- dernissen zuwiderlaufen.

lich einige Kraft sparen. Und doch sind der Bundesrat und ich 3. Diese Debatte hat auch gezeigt, dass es zwischen strikter

der Meinung, dass diese Initiative nicht ungültig erklärt werden Rechtsstaatlichkeit und unbegrenzter Demokratie durchaus

soll. Zielkonflikte geben kann, die nicht leicht zu lösen sind.

Ich darf vielleicht noch eine kurze Vorbemerkung zur Titelfrage Bisher hat man - das wurde mehrfach erwähnt- bei der Gültig-

machen. Ich teile die geäusserten Meinungen zur Problematik keit von Initiativen im Zweifelsfalle grosszügig entschieden,

des Titels. Ich meine, dass hier die Bundeskanzlei etwas also zugunsten der Demokratie. Es wäre auch politisch nicht

schärfer urteilen soll. Sie haben vielleicht festgestellt, dass bei ganz ohne Risiko, bei einer missliebigen Initiative - das ist sie

der Kampfflugzeug-Initiative-die Initiative gegen den F/A-18- auch für mich in hohem Masse - plötzlich einen abrupten Pra-

der Titel geändert worden ist. Das ist vielleicht der Anfang einer xiswechsel vorzunehmen. Dabei geht es mir überhaupt nicht

neuen Praxis. um die Initianten. Diese haben - da teile ich eine hier häufig

Die Mehrheit Ihrer Kommission begründet ihren Antrag mit der geäusserte Meinung - mit ihrer Initiative bewusst das Initiativ-

fehlenden Einheit der Materie. Es sei denkbar, dass der recht strapaziert, um nicht von Missbrauch zu reden; dieses

Stimmbürger nur einen Teil der Initiative annehmen, den än- Wort schiene mir persönlich angemessen.

dern Teil hingegen ablehnen wolle. Das könne er aber nicht. Es geht mir um das Volk, das sich keine solchen Grundsatz-

Das Erfordernis eines sachlichen Zusammenhangs der bei- überlegungen macht Es müsste den Eindruck bekommen,

den Begehren - einerseits das Verbot, Waffen-, Schiess- und man wolle nun eine politisch missliebige Initiative vor allem ju-

Uebungsplätze neu zu errichten oder zu erweitern, und ander- ristisch und nicht politisch bekämpfen. Das könnte den im

seits die Gleichstellung ziviler und militärischer Bauten bezüg- Volk verbreiteten Eindruck verstärken, dass «die in Bern ja

lich Umweltrecht - betrachtet die Mehrheit Ihrer Kommission doch tun, was sie wollen». Dieser Eindruck könnte sich verstär-

als nicht erfüllt Damit will sie eine Aenderung der bisherigen, ken. Und gerade in der politisch aufgeregten Situation, in der

grosszügigen Praxis des Parlaments bezüglich der Gültigkeit wir uns im Moment befinden - Identitätsprobleme, Angst vor

von Volksinitiativen einleiten. Europa, Sie kennen all das-, sollte man meines Erachtens sol-

Der Bundesrat hat in der Botschaft - gestützt auf ein Gutach- che Eindrücke vermeiden. Wir kommen deshalb nicht darum

ten - seine Meinung dargelegt und die Gültigkeit bejaht. In der herum, diese perfid formulierte und im Kleingedruckten fol-

Botschaft haben wir ausgeführt, dass die beiden Hauptbestim- genschwere, verfehlte Initiative mit allem Nachdruck politisch

mungen des Begehrens unter sich zwar nicht in einem logi- zu bekämpfen. Das wird einen grossen Einsatz von Leuten

schen Zusammenhang stehen, dass sie jedoch verschiedene brauchen, die zur Armee stehen - ich werde mich selbstver-

Aspekte desselben politischen Problems betreffen, so dass da- ständlich auch nicht drücken. Wenn aber Armeefreunde zu ei-

mit ein sachlicher Zusammenhang gegeben ist. Auch die zwei nem solchen Einsatz nicht mehr bereit wären - er ist bei meh-

Gutachter, die Ihre Kommission beauftragt hat, gelangen zum reren Initiativen nötig -, dann müsste man um die Zukunft der

Schluss, dass aufgrund der bisherigen Praxis der Bundesver- Armee bangen, Initiative hin oder her.

sammlung von der Gültigkeit der Initiative auszugehen sei. Ich bin mir bewusst, dass die Mehrheit Ihrer Kommission mit

Es ist nun in der Tat so, dass bei der Beurteilung der Frage, ob der Ungültigerklärung ein politisches Zeichen setzen wollte,

die Einheit der Materie gegeben sei, ein Ermessensspielraum und dafür habe ich mehr als nur Verständnis. Ich meine, dass

besteht, und ich bin durchaus der Auffassung, dass beide Mei- wir in der Tat die Frage der Initiative und auch die unserer De-

nungen stichhaltig begründet werden können. Da es sich um mokratie überdenken müssen. Die direkte Demokratie ist für

eine staatspolitisch recht bedeutsame Frage handelt, haben mich ein unverzichtbares Element unserer politischen Kultur,

wir sie im Bundesrat nach der Kommissionssitzung noch ein- ebenso unverzichtbar wie Föderalismus, Subsidiaritätsprin-

mal diskutiert. Dabei ist dem Bundesrat und mir völlig klar, zip, Zweikammersystem, Ständemehr, Achtung der Minder-

dass Sie selbstverständlich frei sind, Ihre Praxis zu überprüfen heiten, Milizprinzip usw. Ich bin überzeugt, dass ohne diese

und sie gegebenenfalls auch zu ändern. politische Kultur das Zusammenleben unseres Vielvölkerstaa-

Ich möchte Ihnen aber einige der bundesrätlichen Ueberle- tes kaum so erfolgreich verlaufen wäre; und es war erfolgreich,

gungen nicht vorenthalten. Für den Entscheid, den Sie fällen wenn sie es mit dem anderer Vielvölkerstaaten in der Gegen-

müssen, spielen verschiedene Kriterien eine Rolle. Ich meine, wart vergleichen.

dass dieser Entscheid auch Auswirkungen auf die Praxis bei Herr Rhinow hat zu Recht gesagt: Jedes übernutzte Prinzip

künftigen Volksinitiativen hat. Deshalb darf nicht nur das oder jedes übernutzte Recht kann sich in sein Gegenteil ver-

Schicksal des vorliegenden Volksbegehrens für diesen Ent- kehren. Auch das ist eine alte historische Erfahrung. Wenn die

scheid massgebend sein. direkte Demokratie von fundamentalistischen Gruppen zur

Der Bundesrat hält an seiner Meinung fest, die Initiative sei gül- Durchsetzung partikularegoistischer Ziele ständig übernutzt

tig zu erklären, vor allem aus drei Gründen: wird, kann das zu ihrer Ueberforderung führen. Die Riesenzahl

1. Die Frage der Volksrechte - das ist eine politische Betrach- von Vorlagen pro Abstimmungssonntag - sieben letztes Mal,

tungsweise - wird mit Sicherheit auch die Europadiskussion wahrscheinlich sieben im September, im Dezember vielleicht

belasten. Bundesrat und Parlament sollten deshalb keine Zei- etwas weniger, aber nächstes Jahr wieder gleich viele - ist na-

chen setzen, die als Tendenz zu einer weiteren Einschränkung türlich ein Indiz dafür, dass wir auf diesem Weg sind. Parteien

der Volksrechte ausgelegt werden könnten, und Sie wissen, und Bürger haben Mühe, das zu verdauen, und jeder von Ih-

40 places d'armes, ça suffit! Initiative populaire 538 16 juin 1992

nen, der vor Abstimmungen vom «Bären» zum «Schwanen» Majorité

und weiter zum «Löwen» reist, um mit dem Volk darüber zu L'initiative.... est déclarée nulle.

sprechen, kann davon ein Lied singen. Minorité

Ich glaube aber nicht, dass das nur ein Problem des Mittels ist, (Schoch, Coutau, Martin)

sondern es ist ein Problem der masslosen Nutzung dieses Mit- Adhérer à la décision du Conseil national

tels, und das ist letztlich ein Problem des Zeitgeistes, des poli-

tischen Verständnisses, ein Problem, das wohl recht tief geht Abstimmung - Vote

und bloss rechtlich kaum zu fassen sein wird. Für den Antrag der Minderheit 22 Stimmen

Meines Erachtens hat die Demokratie auch materielle Gren- Für den Antrag der Mehrheit 15 Stimmen

zen - ich teile die Meinungen, die dazu geäussert worden

sind -, wenn sie nicht zu einem riskanten Demokratismus Art. 1 a (neu)

oder - wie Herr Jagmetti gesagt hat - zu einer plebiszitären Antrag Rhinow

Demokratie verkommen soll. Ich nenne nur zwei extreme Bei- Abs.1

spiele, wo wir wahrscheinlich alle einig sind: Die Volksmehr- Gleichzeitig wird Volk und Ständen ein Gegenvorschlag der

heit darf beispielsweise nicht Minderheiten unterdrücken. Sie Bundesversammlung zur Abstimmung unterbreitet

darf sicher auch nicht die Demokratie selber abschaffen. Es Abs. 2

gab in einem Land im Maghreb vor kurzem ein solches Pro- Die Bundesversammlung schlägt vor, den Artikel 22 der Bun-

blem. Das alles kennen Sie. desverfassung wie folgt zu ergänzen:

Ich glaube auch, dass Demokratie - auch hier teile ich Meinun- Art. 22 Abs. 3 und 4BV

gen, die geäussert worden sind - von Rechtssicherheit, von Abs. 3

Berechenbarkeit, von Verfahrensordnungen, von Spielregeln, Bund und Kantone betreiben höchstens 40 Waffenplätze.

die stabil sind, begleitet sein muss, weil letztlich nur so ein Abs. 4

Land regierbar und ein Staat berechenbar bleibt Bau und Betrieb von Waffenplätzen unterstehen der Bundes-

Das ist - und davon bin ich überzeugt - auch für die Schweiz gesetzgebung über Raumplanung und Umwelt

als Werkplatz von grosser Bedeutung; wie Sie wissen, gingen

von diesem Land in der letzten Zeit durch die vielen Initiativen Art. 1 a (nouveau)

und die laufende Infragestellung von sehr vielem etliche Si- Proposition Rhinow

gnale der Unberechenbarkeit aus, und das hat uns sicher sehr AI.1

geschadet Ich meine deshalb, dass eine «organisierte Demo- Un contre-projet de l'Assemblée fédérale est soumis simulta-

kratie» - Herr Jagmetti hat diesen Begriff gebraucht-auch für nément au vote du peuple et des cantons.

das Volk und für die Bewältigung der Herausforderungen der Al. 2

Zukunft eminent wichtig ist L'Assemblée fédérale propose de compléter l'article 22 de la

Initiativen, die rückwirkend Recht ändern, die die verfassungs- Constitution fédérale comme il suit:

mässige Kompetenzordnung über den Haufen werfen, kön- Art. 22 3e et 4e al. Cst.

nen fatale Konsequenzen haben, und zwar auch für das Volk Al. 3

selber. Diese Initiative tut beides. Es schiene mir deshalb La Confédération et les cantons exploitent au plus 40 places

durchaus nötig, dass-wenn das Schule machen würde-die d'armes.

Spielregeln grundsätzlich überdacht würden. Aber es besteht Al. 4

für mich kein Grund, die Spielregeln in diesem speziellen Fall La construction et l'exploitation des places d'armes sont sou-

zu ändern. mises à la législation fédérale sur l'aménagement du territoire

Ich meine, dass die Frage der Rückwirkung überprüft werden et sur l'environnement

muss. Aber das sollte losgelöst von einem emotional belaste-

ten Tagesgeschäft geschehen, vielleicht auf der Basis einer Küchler: Ich beantrage Ihnen, gestützt auf Artikel 61 unseres

Verfassungs- oder Gesetzesänderung. Es ist auch eine Spiel- Ratsreglementes, das ganze Geschäft in die Kommission zu-

regel, dass man Spielregeln nicht während des Spiels ändert rückzugeben. Wir haben heute eine ausführliche, sorgfältige

und dass man auch bei Aenderungen der Spielregeln die Debatte geführt Ich meine, es handelt sich um eine Verfas-

Spielregeln einhält sungsbestimmung, die ebenso sorgfältig unter die Lupe ge-

Ich bitte Sie deshalb, trotz Bedenken der Gültigerklärung die- nommen werden muss, die nach allen Aspekten ausgeleuch-

ser Initiative zuzustimmen. tet werden muss und die mit dem Initiativtext in einen Konnex

gebracht werden muss.

Eintreten ist obligatorisch Aus all diesen Gründen dürfen wir diesen Antrag von Kollege

L'entrée en matière est acquise de plein droit Rhinow jetzt nicht in Anbetracht der fortgeschrittenen Zeit

übers Knie brechen; wie Kollege Salvioni gesagt hat, müssen

Detailberatung - Discussion par articles wir diese Bestimmung in aller Ruhe ausdiskutieren. Es geht ja

zum einen um die grundsätzliche Frage, ob der Gegenvor-

Titel und Ingress schlag sachlich richtig ist, ob es tatsächlich einen Bedarf gibt,

Antrag der Kommission beispielsweise die Waffenplätze in der Verfassung zahlenmäs-

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates sig zu begrenzen und diese Waffenplätze usw. den Raumpla-

nungsbestimmungen zu unterstellen.

Titre et préambule Sodann sollte die Sicherheitspolitische Kommission den Ge-

Proposition de la commission genvorschlag auch unter den abstimmungspolitischen und

Adhérer à la décision du Conseil national abstimmungstaktischen Aspekten prüfen. Diese Fragen kön-

nen und dürfen nicht pauschal erledigt werden.

Angenommen -Adopté Wir hatten auch in der Kommission noch keine Gelegenheit,

uns mit dem Gegenvorschlag auseinanderzusetzen. Wir ha-

Art. 1 ben uns materiell praktisch nicht einmal mit der Initiative aus-

Antrag der Kommission einandergesetzt Die Fraktionen sollten ebenfalls Gelegenheit

Mehrheit haben, über eine Verfassungsbestimmung zu diskutieren.

Die Volksinitiative.... wird ungültig erklärt Aus diesen Gründen bitte ich Sie, die ganze Sache in die Kom-

Minderheit mission zurückzugeben.

(Schoch, Coutau, Martin)

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Schoch: Gestatten Sie, dass ich als Präsident der Sicherheits-

politischen Kommission zu diesem Ordnungsantrag drei Be-

Art. 1 merkungen mache.

Proposition de la commission 1. Die Initiative ist inhaltlich zwar durchaus diskutiert worden,

16. Juni 1992 539 40 Waffenplätze sind genug. Volksinitiative

aber sehr knapp und kurz, und zwar deswegen, weil die Mei-

nungen effektiv gemacht waren. Es gab keinen Antrag, die In-

itiative zur Annahme zu empfehlen, und zwar deswegen nicht,

weil die SP wegen des Unfalles von Herrn Vizepräsident Piller

nicht vertreten war. Alle anderen Mitglieder der Kommission

waren einer Meinung. Von daher gesehen bestand kein An-

lass, sich ausgiebig der Diskussion des materiellen Inhaltes

der Initiative zu widmen.

2. Ich muss gestehen - das nehme ich auf mich -, dass ich,

wahrscheinlich verleitet durch die Tatsache, dass ein Antrag

auf Zustimmung zur Initiative nicht vorlag, in der Kommission

keine Schlussabstimmung durchgeführt habe. Es ist zwar dar-

über diskutiert worden, aber ich habe in der Kommission keine

Schlussabstimmung durchgeführt

3. Sehr ausgiebig diskutiert und später wieder zurückgezogen

wurde ein Gegenvorschlag, den ich selbst eingereicht habe;

dieser hatte aber nicht den gleichen Wortlaut wie der Gegen-

vorschlag, den Herr Rhinow jetzt dem Rat vorlegt Inhaltlich

haben wir also das, was Herr Rhinow dem Rat jetzt unterbrei-

tet, in der Kommission noch nicht diskutiert.

Den Entscheid über den Ordnungsantrag von Herrn Küchler

muss ich den Mitgliedern des Rates überlassen.

Präsidentin: Dem Ordnungsantrag von Herrn Küchler wurde

nicht widersprochen. Das Geschäft wird somit an die Kommis-

sion zurückgewiesen.

Schluss der Sitzung um 13.00 Uhr

La séance est levée à 13 h 00

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

40 Waffenplätze sind genug. Volksinitiative

40 places d'armes, ça suffit! Initiative populaire

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1992

Année

Anno

Band III

Volume

Volume

Session Sommersession

Session Session d'été

Sessione Sessione estiva

Rat Ständerat

Conseil Conseil des Etats

Consiglio Consiglio degli Stati

Sitzung 10

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 91.051

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 16.06.1992 - 08:00

Date

Data

Seite 521-539

Page

Pagina

Ref. No 20 021 451

Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung.

Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale.

Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.