Federal Standards for Swiss Vocational Guidance System
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe court considered a motion proposing a partial revision of the Vocational Training Act to improve the Swiss vocational guidance system. The motion aimed to establish minimum federal standards for cantonal training and further education to ensure nationwide equivalency, designate information, documentation, research, and development as a joint federal-cantonal task, and ensure international recognition of Swiss vocational counselor diplomas. The court reasoned that while vocational guidance is primarily a cantonal responsibility, federal minimum standards are necessary to prevent significant disparities in quality, particularly affecting smaller cantons, and to maintain a high standard of training and professional practice. The court recommended adopting the motion to address identified weaknesses and enhance the vocational guidance system.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 36 BüG, Art. 93 BGG; Federal Standards for Swiss Vocational Guidance System: The motion aimed to establish minimum federal standards for cantonal training and further education to ensure nationwide equivalency, designate information, documentation, research, and development as a joint federal-cantonal task, and ensure international recognition of Swiss vocational counselor diplomas. The court reasoned that while vocational guidance is primarily a cantonal responsibility, federal minimum standards are necessary to prevent significant disparities in quality, particularly affecting smaller cantons, and to maintain a high standard of training and professional practice. The court recommended adopting the motion to address identified weaknesses and enhance the vocational guidance system.
Schlagwörter
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertBasis for annulment of naturalization due to concealment of facts.
Used to declare the appeal inadmissible because it was against an interlocutory decision.
Volltext
13. Juni 1991 493 Zollpräferenzensystem
2. Die einstimmige Kommission schlägt Ihnen eine Motion Danioth: Ich möchte Ihnen die Zustimmung zur Kommisvor, die zu einer Klärung und zu einer Verbesserung der heutisionsmotion empfehlen. gen Situation führen soll. Die Kommission anerkennt damit Im Rahmen der Aufgabenteilung Bund/Kantone wurde beauch, dass der Vorstoss von Herrn Cavadini auf einige kanntlich die Berufsberatung als vorwiegend pädagogische
Schwachstellen der schweizerischen Berufsberatung, die der und soziale Dienstleistung der Hoheit der Kantone unterstellt.
Bereinigung bedürfen, aufmerksam gemacht hat. Verlangt Im Anschlussprogramm 1984 der Einsparungen im Bundes-
wird mit dieser Motion eine Teilrevision des Berufsbildungsgehaushalt wurden dann kurzerhand die Subventionsbestim-
setzes, die sich wohl auf die veränderten Zuständigkeiten abmungen für den Betrieb der Berufsberatungsstellen aus dem
stützt, aber auch auf die bisherige Zusammenarbeit und die- Gesetz gestrichen. Auf der anderen Seite blieb insbesondere
ser Rechnung trägt. Die Motion visiert drei Hauptziele an: die Bestimmung im Berufsbildungsgesetz, dass die Kantone
1. Es sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, um mit- Berufsberatungen anzubieten haben. Dem Finanzverlust der
tels Mindestvorschriften des Bundes die von den Kantonen Kantone von rund 12 Millionen Franken pro Jahr stand somit getragene Ausund Weiterbildung gesamtschweizerisch kein echter Substanzgewinn für den Föderalismus gegengleichwertig zu gestalten. Hier wird also die Verantwortung der über.
Kantone durchaus anerkannt und betont, aber es soll durch Einer totalen Kantonalisierung erwuchsen aber, je länger man
den Bund ein Minimalstandard gesetzt werden, der eben die Konsequenzen dieser Einsparungsaktionen überdachte, diese Gleichwertigkeit gewährleistet. Bedenken bildungsund staatspolitischer Natur. Nicht zuletzt
2. Information und Dokumentation sowie Forschung und Ent- Vertreter von kleinen Kantonen haben vor unserer Kommis-
wicklung im Bereiche der Berufsberatung sollen als eine gesion die Sorge geäussert, dass bei einer konsequenten und
meinsame Aufgabe von Bund und Kantonen wahrgenommen rücksichtslosen Kantonalisierung eine negative Auswirkung werden. auf die Qualität der Ausbildung der Berufsberater und letztlich
3. Es sind Vorkehrungen zu treffen, dass die Diplome der auf deren Berufstätigkeit nicht auszuschliessen sei. Der Leiter
schweizerischen Berufsberaterinnen und Berufsberater auch der Berufsberatung des Kantons Schwyz hat hier vor der Kom-
international anerkannt werden können. Wir sind überzeugt - mission eine eindrückliche Schilderung gegeben. Eine voll-
und mit uns ist es der frischgebackene Ehrenpräsident des ständige Kantonalisierung würde die Kantone der harmonisie-
Schweizerischen Verbandes für Berufsberatung, Kollege renden Wirkung bundesrechtlicher Rahmenbedingungen be-
Carlo Schmid, dem ich zu dieser Ehre auch herzlich gratulierauben. Auch wenn sich die Kantone - vorab die kleineren - in
ren möchte -, dass auf der solcherart erneuerten gesetzlichen Anlehnung an die Regionen der Erziehungsdirektorenkonfe-
Grundlage gewisse Lücken geschlossen und Schwachstellen renz zu gemeinsamen Ausbildungslösungen zusammen-
behoben werden können - das müssen sie auch -, dass damit schliessen würden, müsste mit erheblichen Unterschieden,
aber auch der hohe Standard der schweizerischen Berufsbemit Anerkennungsproblemen der Diplome, mit Lücken in der
ratung weitergeführt, ja sogar noch ausgebaut werden kann. Fortund Weiterbildung und auch mit Problemen im Einsatz
Das muss das Anliegen von uns allen sein. der Berufsberater gerechnet werden. Das Gefalle unter den Kantonen würde also grösser und nicht kleiner. Einen qualitativen Rückschritt will aber niemand. Daher setzt die Motion
M. Reymond: Je fais simplement remarquer que lorsque und nicht die Initiative die richtigen Signale. nous avons un rapport écrit, il n'est pas nécessaire de nous le Der Bund soll sich auf den Erlass von Mindestvorschriften belire, sinon à quoi peut servir de faire ce genre de rapport?
schränken, diese aber immerhin weiterhin erlassen dürfen. Excusez-moi, Monsieur Onken, de cette intervention mais je Schliesslich ist die Berufsausbildung ja weitgehend vom tiens à répéter, pour la bonne marche des travaux de ce Bund, von seinen Vorschriften selber beherrscht. Damit würconseil et afin qu'il reprenne son rythme de travail d'autrefois, den Konkordatslösungen der Kantone keineswegs überflüsqu'on ne devrait pas lire un rapport écrit, chacun en ayant déjà sig, im Gegenteil, sie würden geradezu gefördert. Ich meine, pris connaissance; on gagne du temps en donnant tout de die Initiative Cavadini hat eine interessante bildungspolitische suite la parole à l'auteur de l'initiative.
Standortbestimmung vorgenommen und eine Diskussion in Merci, Monsieur le président, de m'avoir laissé apporter cette unserer Kommission mit interessanten Hearings ausgelöst. remarque avant de donner la parole à M. Cavadini.
Diese Beratungen haben zu unserer eigenen Kommissionsmotion geführt, deren Annahme ich Ihnen nochmals empfeh-
M. Cavadini: Je comprends le plaisir qu'on a eu à revoir ce len möchte. rapport; il était de qualité et nous en remercions la commission, mais, effectivement, nous en avions pris connaissance et Präsident: Die Kommission beantragt Ihnen, der parlamentaje me bornerai à une brève déclaration.
rischen Initiative keine Folge zu geben, hingegen die Motion Lorsque j'ai déposé cette initiative parlementaire, c'était dans der Kommission zu überweisen. le souci de pousser dans ses dernières conséquences la systématique politique et institutionnelle de la répartition des tâ- Zustimmung -Adhésion ches entre la Confédération et les cantons. Au moment où la Confédération retirait financièrement son soutien à la formation de l'orientation professionnelle, réalisant au passage - ne soyons pas mesquins - une économie de quelque 12 millions de francs, il nous paraissait légitime que la compétence légale #S91.017 T#
soit redonnée à ceux qui assuraient ce financement, donc aux cantons. Entwicklungsländer. Aujourd'hui, ce thème est bien affaibli et la commission a ex- Zollpräferenzensystem aminé nos propositions. Nous avons admis une partie du raisonnement qui l'a conduite à suggérer, par le biais d'une mo- Pays en développement. tion, de reprendre deux des éléments de mon initiative. Système de préférences douanières Je suis ainsi partiellement satisfait et j'insiste pour que le troi-
sième point de la motion soit l'objet d'un examen rapide, car la Botschaft und Beschlussentwurfvom 20. Februar 1991 (BBI11410)
Message et projetd'arrêtédu20février1991 (FF11342) libre circulation des personnes exige une prise en compte de cette donnée qui n'a certainement échappé à personne. En conclusion, je me rallie à l'idée d'une motion dont je crois savoir que le Conseil fédéral accepte sa transmission comme motion et non comme postulat.
Antrag der Kommission Eintreten Präsident: Herr Bundesrat Delamuraz hat mir mitgeteilt, dass Proposition de la commission der Bundesrat die Motion als solche annimmt. Entrer en matière Système de préférences douanières 494 13 juin 1991
Danioth, Berichterstatter: Die Schweiz gewährt den Entwick- Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen
lungsländern bekanntlich seit 1972 allgemeine Zollpräferen- Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
zen. Der letztmals um zehn Jahre verlängerte Zollpräferenzenbeschluss läuft am 29. Februar 1992 aus. Der Bundesrat bean- Gesamtberatung - Traitement global du projet tragt eine Verlängerung um fünf Jahre, weil im Lichte der Resultate der Uruguay-Runde und eventuell der EWR-Verhand- Titel und Ingress, Ziff. l, II lungen der Umfang der schweizerischen Zollpräferenzen ge- Titre et préambule, ch. I, II prüft werden muss. Die vom Bundesrat während der Geltungszeit getroffenen Massnahmen werden wie bisher jeweils in den Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble halbjährlich erscheinenden Berichten über zolltarifarische Für Annahme des Entwurfes 17 Stimmen Massnahmen dem Parlament unterbreitet.
Dieses entscheidet (Einstimmigkeit) dann darüber, ob die Massnahmen in Kraft bleiben können oder nicht. Mit der Gewährung von Zollpräferenzen an die Entwicklungs- An den Nationalrat-Au Conseil national länder durch die Industrieländer sollen bekanntlich die Importe von verarbeiteten Produkten aus den Entwicklungsländern gefördert werden, damit sich diese Länder von ihrer Abhängigkeit von den Rohstoffen befreien können. Aufgrund die- Schluss der Sitzung um 10.00 Uhr ser Idee entwickelte die Uno-Konferenz für Handel und Ent- La séance est levée à 10 h 00 wicklung (Unctad) das seit 1972 bestehende allgemeine Zollpräferenzensystem (APS).
Dieses System berücksichtigt die unterschiedlichen Interessen der Industrieländer und deren Zollschutzsysteme. Das APS besteht somit aus einer Reihe von nationalen Schemen, die auf gemeinsamen Zielen und Prinzipien aufgebaut sind. Diese Schemen sind alle als einseitige und autonome Massnahmen konzipiert. Die Eingliederung des APS in das multilaterale Handelssystem erforderte eine Ausnahme von den Gatt-Satzungen im Zusammenhang mit der Meistbegünstigungsklausel. Die Industrieländer wurden ermächtigt, die Entwicklungsländer bevorzugt zu behandeln, ohne diese Vorzugsbehandlung auch den anderen Vertragsparteien zugestehen zu müssen.
Als langfristiges Ziel wird aber die völlige Integrierung der Entwicklungsländer in das internationale Handelssystem angestrebt. Die Ausgangsquote, das heisst der Teil der Importe mit möglichen APS-Zollvergünstigungen, für den effektiv Präferenzen verlangt und erteilt wurden, ist bezüglich der Schweiz mit einer seit 1972 unverändert gebliebenen Ausnützungsquote zwischen 35 und 40 Prozent die niedrigste aller OECD- Länder. Dies ist einerseits darauf zurückzuführen, dass unser Land bedeutende Importe an Metallen und Edelsteinen tätigt, die wohl von einer präferentiellen Behandlung profitieren könnten, welche aber in Anbetracht der unbedeutenden Zollbelastung - weniger als ein halbes Prozent - nur selten verlangt wird.
Schliesst man diese Importe aus, bewegt sich die Ausnützung in der Grössenordnung von 65 Prozent, eine Quote, die durchaus mit jener der Mehrheit der OECD-Lander vergleichbar ist. Zudem weist die Schweiz für Industrieprodukte von allen OECD-Ländern die - handelsanteilsmässig gewichtet - niedrigste durchschnittliche Zollbelastung auf: 2,2 Prozent vor der Uruguay-Runde. Das schweizerische Präferenzensystem wird in erster Linie auf die Industriegüter der Kapitel 25 bis 99 des Gebrauchszolltarifes angewendet. Ausnahmen bestehen bei jenen Produkten, bei denen die Entwicklungsländer besonders wettbewerbsfähig sind.
Bei diesen Produkten beträgt der préférentielle Zollansatz 50 Prozent des Normaltarifes. Die Schweiz ist das einzige Land, welches in seinem Präferenzensystem keine mengenmässigen Beschränkungen oder den Ausschluss von Textilien und Bekleidungen vorsieht. Obwohl die Wirkung der Zollpräferenzen begrenzt ist, denkt kein einziges Industrieland daran, die Zollpräferenzen in naher Zukunft ausser Kraft zu setzen. Die Gewährung von Zollpräferenzen ist mit Einbussen bei den Zolleinnahmen verbunden. Von 1972 bis 1984 belief sich der kumulierte Einnahmenausfall auf immerhin fast 300 Millionen Franken, auf genau 295,5 Millionen Franken.
Die Verlängerung des Präferenzenschemas bedingt keine zusätzliche Verminderung der Zolleinnahmen. Die Verlängerung des Präferenzenbeschlusses hat keine Erhöhung des Personals zur Folge. Die Ausführung des Präferenzenbeschlusses obliegt ausschliesslich dem Bund. Die einstimmige Kommission beantragt Ihnen, auf die Vorlage einzutreten und dem Bundesbeschluss über die Gewährung von Zollpräferenzen zugunsten der Entwicklungsländer zuzustimmen. Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Entwicklungsländer. Zollpräferenzensystem
Pays en développement. Système de préférences douanières
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1991 Année Anno
Band III Volume Volume
Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva
Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati
Sitzung 08 Séance Seduta
Geschäftsnummer 91.017 Numéro d'objet Numero dell'oggetto
Datum 13.06.1991 - 08:00 Date Data
Seite 493-494 Page Pagina
Ref. No 20 020 212
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