Federal Government Approves 61.4 Million Francs for KOMBV1 Electronic Communication Modernization
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe federal government approved a new concept for electronic communication within its administration, known as KOMBV1. This initiative involves a significant investment of 61.4 million Swiss francs to modernize the outdated telecommunications infrastructure in Bern and its surroundings. The project will replace old copper cables with fiber optics, upgrade telephone exchanges, and establish a new data network, aiming to improve internal communication efficiency. While this is the first phase of a larger, multi-stage project with substantial future investments, the council agreed to the initial funding after considering expert advice and the necessity of updating the current system, which is no longer adequately supported.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 111 Abs. 1 ParlG; Federal Government Approves 61.4 Million Francs for KOMBV1 Electronic Communication Modernization: This initiative involves a significant investment of 61.4 million Swiss francs to modernize the outdated telecommunications infrastructure in Bern and its surroundings. The project will replace old copper cables with fiber optics, upgrade telephone exchanges, and establish a new data network, aiming to improve internal communication efficiency. While this is the first phase of a larger, multi-stage project with substantial future investments, the council agreed to the initial funding after considering expert advice and the necessity of updating the current system, which is no longer adequately supported.
Schlagwörter
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KI-generiertCited as the basis for the Federal Council to be invited to examine possibilities for implementing employment programs for asylum seekers.
Volltext
Communication électronique dans l'administration fédérale 960 26 novembre 1991
Ad 91.050 Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes 27 Stimmen
Postulat der Finanzkommission des Ständerates (Einstimmigkeit)
Beschäftigungsprogramme für Asylbewerber
Postulat de la Commission des finances du Conseil
des Etats An den Nationalrat-Au Conseil national
Programmes d'occupation pour demandeurs d'asile
#ST# 91.012
Wortlaut des Postulates vom 5. November 1991
Der Bundesrat wird eingeladen zu prüfen, wie die Kantone und Elektronische Kommunikation
Gemeinden in Zusammenarbeit mit dem Bund vermehrt Be- in der Bundesverwaltung
schäftigungsprogramme für Asylbewerber durchführen könn- Communication électronique
ten.
dans l'administration fédérale
Texte du postulat du 5 novembre 1991
Botschaft und Beschlussentwurf vom 13. Februar 1991 (BBI11248)
Le Conseil fédéral est invité à examiner comment les cantons Message et projet d'arrêté du 13 février 1991 (FF 11186)
et les communes peuvent mettre en oeuvre des programmes Beschluss des Nationalstes vom 16. September 1991
d'occupation pour demandeurs d'asile, en collaboration avec Décision du Conseil national du 16 septembre 1991
la Confédération.
Ruesch, Berichterstatter: Es mag Sie erstaunen, dass aus der
Finanzkommission heraus ein solches Postulat kommt. Das
ist darum der Fall, weil wir uns eingehend mit dem Asylpro- Antrag der Kommission
blem auseinandergesetzt haben, auch mit den finanziellen Eintreten
Folgen dieses Asylproblems. Es war in der Finanzkommission Proposition de la commission
klar die Meinung, dass hier politisch sehr viel geschehen Entrer en matière
muss, um das Volk zu beruhigen.
Die Finanzkommission ist der Meinung, dass es sich ange- Schiesser, Berichterstatter: Die Botschaft über die Neukon-
sichts der politisch heiklen Situation rechtfertigt, den Bundes- zeption der elektronischen Kommunikation der Bundesver-
rat prüfen zu lassen, ob gegebenenfalls vermehrt Beschäfti- waltung, abgekürzt KOMBV1, ist durch zwei Charakteristika
gungsprogramme für Asylbewerber verwirklicht werden kön- gekennzeichnet Zum einen handelt es sich um eine hoch-
nen. Es erregt weitherum den Unwillen der Bevölkerung, wenn technische Angelegenheit, deren fachliche Beurteilung den
die Asylbewerber in den Ortschaften tatenlos herumsitzen. Ei- Spezialisten vorbehalten bleibt In finanzieller Hinsicht geht es
nerseits darf keinesfalls riskiert werden, dass unser Land für darum, vorerst einen Kredit von 61,4 Millionen Franken zu be-
Asylbewerber noch attraktiver wird. Das Arbeitsverbot von willigen.
sechs Monaten als solches ist aufrechtzuerhalten, um zu ver- Im Hinblick darauf, dass diese Vorlage lediglich die erste von
hindern, dass wir noch mehr zum «Magneten» werden. Auf der drei Etappen darstellt, ist der allbekannte Vergleich mit dem
anderen Seite wäre im Rahmen von Gemeinden und Kanto- Eisberg über und unterhalb der Wasseroberfläche sehr wohl
nen doch einiges an Beschäftigungsprogrammen zu machen. angebracht KOMBV 1 ist der erste Schritt, der mit einer Inve-
Ich erinnere an gewisse Aufgaben, welche die Gemeinden stition von rund 60 Millionen Franken im Laufe der nächsten
heute dem Zivilschutz übertragen, im Bereich der Umwelt Jahre Gesamtinvestitionen in der Grössenordnung von rund
usw., die ohne weiteres mit Asylbewerbern bewerkstelligt wer- einer halben Milliarde Franken auslösen wird, und zwar im
den könnten. Das Postulat gibt dem Bundesrat unverbindlich Rahmen von KOMBV 2 und 3. Unter diesem Gesichtswinkel
den Wunsch mit, einmal im Rahmen der Asylkonferenz mit kommt der heutigen Vorlage eine viel grössere Bedeutung zu,
den Kantonen nach Wegen zu suchen, damit die Leute nicht als dies auf den ersten Blick erscheinen mag. Die Kommission
mehr wegen dem Herumsitzen auf den Strassen Aergernis er- hat die Vorlage an ihrer Sitzung vom 19. November1991 bera-
regen, auf der anderen Seite die Schweiz aber nicht noch ten.
mehr zum Magneten wird. Nachdem sich die nationalrätliche Kommission durch zwei Ex-
In diesem Sinne bittet Sie die Kommission, das Postulat zu perten der Privatwirtschaft beraten Hess und uns die Unterla-
überweisen. Ein ähnliches Postulat von Herrn Ständerat Ro- gen über die Ausführungen dieser Experten vorlagen, haben
bert Bühler ist bereits überwiesen worden und könnte in glei- wir auf den Beizug weiterer Sachverständiger ausserhalb der
chem Zusammenhang bearbeitet werden. Bundesverwaltung verzichtet Unsere Kommission begrüsst
indessen den dauernden Meinungsaustausch zwischen der
Ueberwiesen - Transmis Bundesverwaltung und diesen Experten während der Ausfüh-
rung des Projekts ausdrücklich.
Wir alle wissen, dass der Einsatz von elektronischen Kommu-
nikations- und Informatikmitteln in den letzten Jahren ein un-
Bundesbeschluss II über den Voranschlag 1992 des Bun-
geahntes Ausmass erfahren hat Die Telekommunikationsin-
desamtes für Rüstungsbetriebe
frastruktur der Bundesverwaltung ist heute veraltet Ein Aus-
Arrêté fédéral II concernant le budget 1992 de l'Office fédé-
bau der Büroautomation ist nicht mehr möglich. Neue Kom-
ral de la production d'armements
munikationsmittel können nicht mehr eingeführt werden. Die
Detailberatung - Discussion par articles Telekommunikation der Bundesverwaltung in der Stadt Bern
und Umgebung beruht heute auf zwei grossen, veralteten Te-
Titel und Ingress, Art. 1-3 lefonzentralen und auf einem weitverzweigten Netz von Kup-
Antrag der Kommission ferkabeln. Diese Zentralen lassen sich nicht weiter ausbauen.
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Ihre Wartung durch die PTT-Betriebe ist nicht mehr gewährlei-
stet Schon aus diesem Grund sind Erneuerungen angezeigt,
Titre et préambule, art. 1-3 soll das einwandfreie Funktionieren der Kommunikation in der
Proposition de la commission Bundesverwaltung gewährleistet bleiben.
Adhérer au projet du Conseil fédéral Das heute vorliegende Projekt KOMBV 1 basiert auf einem
vom Bundesrat im Jahre 1990 genehmigten Gesamtkonzept
Angenommen -Adopté über die elektronische Datenkommunikation in der Bundes-
26. November 1991 961 Elektronische Kommunikation in der Bundesverwaltung
Verwaltung. Im wesentlichen geht es bei KOMBV1 darum, in gendwelche Präjudizien schaffen wollen und können. Wollen
der Stadt Bern und Umgebung ein Basisnetzwerk für die wir die Kosten im Griff behalten, so müssen derartige vorgezo-
Sprach- und Datenkommunikation in der Verwaltung aufzu- gene Teilschritte dem Parlament zur Beschlussfassung unter-
bauen. Dies erfordert die Verbindung der verschiedenen breitet werden.
Amtsstellen mit Glasfaserkabeln anstelle der alten Kupferka- Die Kommission ist grundsätzlich damit einverstanden, dass
bel sowie die Erneuerung der beiden Telefonzentralen. Dieses in der Erstellungsphase von KOMBV 1 laufend die techni-
Basisnetzwerk für den Transport elektronischer Informationen schen Neuerungen berücksichtigt werden, soweit dadurch
lässt sich mit der Erstellung eines Strassen- und Schienennet- der finanzielle Rahmen nicht überschritten wird. Angesichts
zes für den Transport von Gütern vergleichen. der Grosse des Projektes und der Unwägbarkeiten der rasan-
Das heute zur Diskussion stehende Projekt zerfällt in neun Teil- ten technischen Entwicklung ist nicht nur ein strenges Projekt-
projekte, deren Kurzbeschrieb Sie auf den Seiten 10 bis 12 der management dringend angezeigt, es wird vor allem auch Sa-
Botschaft finden: che der Aufsichts- und Kontrollorgane sein, mit einer intensi-
Teilprojekt 1 betrifft die sogenannten Knotenräume, von de- ven Kontrolle und Aufsicht ein Abgleiten des Projekts in ein fi-
nen es 33 geben soll. In diesen Knotenräumen befindet sich nanzielles Abenteuer zu verhindern. Die Aussichten, das Pro-
die technische Infrastruktur für die Telefonie- und die Daten- jekt in einem tragbaren finanziellen Rahmen durchzuführen,
kommunikation. Kosten: 5,3 Millionen Franken. erscheinen heute als gegeben.
Teilprojekt 2 beschlägt die Anpassung des bestehenden, Aus diesen Gründen empfiehlt Ihnen Ihre Kommission ein-
50 Jahre alten Kupfernetzes, das weiterhin die Feinverteilung stimmig, auf die Vorlage einzutreten und dem Beschlussent-
ab diesen Knotenräumen übernehmen soll. Kosten: 9,2 Millio- wurf zuzustimmen.
nen Franken.
Gemäss Teilprojekt 3 werden die Knotenräume mit Glasfaser- Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen
kabeln, den sogenannten «Autobahnen», verbunden. Kosten: Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
5,9 Millionen Franken.
Teilprojekt 4 umfasst die Endausrüstungen für das Glasfaser- Detailberatung - Discussion par articles
netz mit Kosten von 5,7 Millionen Franken.
Teilprojekt 5 sieht anstelle der beiden alten 31 neue Haupt- Titel und Ingress, Art. 1-3
und Neben-Telefonzentralen für 17,6 Millionen Franken vor; Antrag der Kommission
es handelt sich hier um das Kernstück der Vorlage. Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Teilprojekt 6 betrifft die Anschaffung von mehreren Tausend
neuen Endgeräten für 4,8 Millionen Franken. Titre et préambule, art. 1-3
Teilprojekt 7 enthält den Anschluss der Telefonzentralen an Proposition de la commission
das automatische Fernmeldenetz; hier ist kein Teilkredit vor- Adhérer à la décision du Conseil national
gesehen, wie Sie aus der Zusammenstellung auf Seite 12
leicht ersehen können. Es entstehen aber auch hier Kosten Angenommen -Adopté
von rund 10 Millionen Franken.
Den diesbezüglichen Verpflichtungskredit hat das Parlament Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
früher bewilligt, die Hälfte dieser Summe ist bereits ausgege- Für Annahme des Entwurfes 25 Stimmen
ben, der Rest folgt in den nächsten Jahren auf dem Budget- (Einstimmigkeit)
weg.
Die letzten beiden Teilprojekte, das Datennetz und die Zusatz-
dienste, wie Mannschaftsalarmanlage und Personensuchan- An den Bundesrat-Au Conseil fédéral
lage, kosten weitere 7,8 Millionen Franken.
Zusammen mit den 5,1 Millionen Franken für Unvorhergese-
henes ergeben sich somit gesamthaft die 61,4 Millionen ge-
mäss Gesamtkredit. Diese 61,4 Millionen sollen bis zum Jahr Schluss der Sitzung um 12.15 Uhr
1995 ausgegeben werden. La séance est levée à 12 h 15
Nach Erstellung von KOMBV 1 werden voraussichtlich jährli-
che Betriebskosten von 2,7 Millionen sowie Energiekosten
von rund 140 000 Franken entstehen. Zudem sind im Bundes-
amt für Informatik vier neue Etatstellen für die Gewährleistung
des Betriebes des Datennetzes erforderlich.
Die PTT-Betriebe sind, gemäss Auskunft der Verwaltung, we-
der willens noch in der Lage, diese Aufgabe zu übernehmen.
Nachdem das Projekt KOMBV 1 lediglich den ersten Schritt im
Hinblick auf Gesamtinvestitionen von rund einer halben Milli-
arde im Rahmen von KOMBV 2 und 3 darstellt, gestatte ich mir
noch folgende Ausführungen:
KOMBV 2 betrifft die Erschliessung der Arbeitsplätze mit zeit-
gemässen Kommunikationsmitteln innerhalb der Gebäude.
Die Finanzierung erfolgt über den ordentlichen Budgetweg,
wobei Tranchen von jährlich 40 Millionen Franken vorgesehen
sind.
KOMBV 3 sieht vor, das System von KOMBV 1 auf die ganze
Schweiz auszudehnen. Hier sind frühzeitige und intensive
Kontakte mit den Kantonen dringend angezeigt Zu diesem
Projekt KOMBV 3 ist noch eine weitere Bemerkung zu ma-
chen: Gemäss den vorliegenden Informationen soll ein Teil-
projekt aus KOMBV 3 vorgezogen werden. Es handelt sich um
die Erneuerung der Telefonzentrale der ETH Zürich. Der Ko-
stenrahmen bewegt sich in der Grössenordnung von aber-
mals 10 Millionen Franken.
Ich spreche hier die klare Erwartung aus, dass dieses Projekt
dem Parlament in einer besonderen Botschaft vorgelegt wird,
handelt es sich doch um einen Bestandteil von KOMBV 3, wor-
über wir mit der heutigen Beschlussfassung in Keiner Weise ir-
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Elektronische Kommunikation in der Bundesverwaltung
Communication électronique dans l'administration fédérale
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1991
Année
Anno
Band V
Volume
Volume
Session Wintersession
Session Session d'hiver
Sessione Sessione invernale
Rat Ständerat
Conseil Conseil des Etats
Consiglio Consiglio degli Stati
Sitzung 02
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 91.012
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 26.11.1991 - 08:00
Date
Data
Seite 960-961
Page
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Ref. No 20 020 813
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