Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 91-012 KI-generiert

Federal Government Approves 61.4 Million Francs for KOMBV1 Electronic Communication Modernization

Geschäftsnummer VPB 91-012
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The federal government approved a new concept for electronic communication within its administration, known as KOMBV1. This initiative involves a significant investment of 61.4 million Swiss francs to modernize the outdated telecommunications infrastructure in Bern and its surroundings. The project will replace old copper cables with fiber optics, upgrade telephone exchanges, and establish a new data network, aiming to improve internal communication efficiency. While this is the first phase of a larger, multi-stage project with substantial future investments, the council agreed to the initial funding after considering expert advice and the necessity of updating the current system, which is no longer adequately supported.

Legislator-Regeste

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Art. 111 Abs. 1 ParlG; Federal Government Approves 61.4 Million Francs for KOMBV1 Electronic Communication Modernization: This initiative involves a significant investment of 61.4 million Swiss francs to modernize the outdated telecommunications infrastructure in Bern and its surroundings. The project will replace old copper cables with fiber optics, upgrade telephone exchanges, and establish a new data network, aiming to improve internal communication efficiency. While this is the first phase of a larger, multi-stage project with substantial future investments, the council agreed to the initial funding after considering expert advice and the necessity of updating the current system, which is no longer adequately supported.

Schlagwörter

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E-Government Projektfinanzierung Investitionsvorhaben behördliche Datenübermittlung Regierungsprogramm Medienöffentlichkeit
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 111 Abs. 1 ParlG

Cited as the basis for the Federal Council to be invited to examine possibilities for implementing employment programs for asylum seekers.

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Volltext

Communication électronique dans l'administration fédérale 960 26 novembre 1991

Ad 91.050 Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

Für Annahme des Entwurfes 27 Stimmen

Postulat der Finanzkommission des Ständerates (Einstimmigkeit)

Beschäftigungsprogramme für Asylbewerber

Postulat de la Commission des finances du Conseil

des Etats An den Nationalrat-Au Conseil national

Programmes d'occupation pour demandeurs d'asile

#ST# 91.012

Wortlaut des Postulates vom 5. November 1991

Der Bundesrat wird eingeladen zu prüfen, wie die Kantone und Elektronische Kommunikation

Gemeinden in Zusammenarbeit mit dem Bund vermehrt Be- in der Bundesverwaltung

schäftigungsprogramme für Asylbewerber durchführen könn- Communication électronique

ten.

dans l'administration fédérale

Texte du postulat du 5 novembre 1991

Botschaft und Beschlussentwurf vom 13. Februar 1991 (BBI11248)

Le Conseil fédéral est invité à examiner comment les cantons Message et projet d'arrêté du 13 février 1991 (FF 11186)

et les communes peuvent mettre en oeuvre des programmes Beschluss des Nationalstes vom 16. September 1991

d'occupation pour demandeurs d'asile, en collaboration avec Décision du Conseil national du 16 septembre 1991

la Confédération.

Ruesch, Berichterstatter: Es mag Sie erstaunen, dass aus der

Finanzkommission heraus ein solches Postulat kommt. Das

ist darum der Fall, weil wir uns eingehend mit dem Asylpro- Antrag der Kommission

blem auseinandergesetzt haben, auch mit den finanziellen Eintreten

Folgen dieses Asylproblems. Es war in der Finanzkommission Proposition de la commission

klar die Meinung, dass hier politisch sehr viel geschehen Entrer en matière

muss, um das Volk zu beruhigen.

Die Finanzkommission ist der Meinung, dass es sich ange- Schiesser, Berichterstatter: Die Botschaft über die Neukon-

sichts der politisch heiklen Situation rechtfertigt, den Bundes- zeption der elektronischen Kommunikation der Bundesver-

rat prüfen zu lassen, ob gegebenenfalls vermehrt Beschäfti- waltung, abgekürzt KOMBV1, ist durch zwei Charakteristika

gungsprogramme für Asylbewerber verwirklicht werden kön- gekennzeichnet Zum einen handelt es sich um eine hoch-

nen. Es erregt weitherum den Unwillen der Bevölkerung, wenn technische Angelegenheit, deren fachliche Beurteilung den

die Asylbewerber in den Ortschaften tatenlos herumsitzen. Ei- Spezialisten vorbehalten bleibt In finanzieller Hinsicht geht es

nerseits darf keinesfalls riskiert werden, dass unser Land für darum, vorerst einen Kredit von 61,4 Millionen Franken zu be-

Asylbewerber noch attraktiver wird. Das Arbeitsverbot von willigen.

sechs Monaten als solches ist aufrechtzuerhalten, um zu ver- Im Hinblick darauf, dass diese Vorlage lediglich die erste von

hindern, dass wir noch mehr zum «Magneten» werden. Auf der drei Etappen darstellt, ist der allbekannte Vergleich mit dem

anderen Seite wäre im Rahmen von Gemeinden und Kanto- Eisberg über und unterhalb der Wasseroberfläche sehr wohl

nen doch einiges an Beschäftigungsprogrammen zu machen. angebracht KOMBV 1 ist der erste Schritt, der mit einer Inve-

Ich erinnere an gewisse Aufgaben, welche die Gemeinden stition von rund 60 Millionen Franken im Laufe der nächsten

heute dem Zivilschutz übertragen, im Bereich der Umwelt Jahre Gesamtinvestitionen in der Grössenordnung von rund

usw., die ohne weiteres mit Asylbewerbern bewerkstelligt wer- einer halben Milliarde Franken auslösen wird, und zwar im

den könnten. Das Postulat gibt dem Bundesrat unverbindlich Rahmen von KOMBV 2 und 3. Unter diesem Gesichtswinkel

den Wunsch mit, einmal im Rahmen der Asylkonferenz mit kommt der heutigen Vorlage eine viel grössere Bedeutung zu,

den Kantonen nach Wegen zu suchen, damit die Leute nicht als dies auf den ersten Blick erscheinen mag. Die Kommission

mehr wegen dem Herumsitzen auf den Strassen Aergernis er- hat die Vorlage an ihrer Sitzung vom 19. November1991 bera-

regen, auf der anderen Seite die Schweiz aber nicht noch ten.

mehr zum Magneten wird. Nachdem sich die nationalrätliche Kommission durch zwei Ex-

In diesem Sinne bittet Sie die Kommission, das Postulat zu perten der Privatwirtschaft beraten Hess und uns die Unterla-

überweisen. Ein ähnliches Postulat von Herrn Ständerat Ro- gen über die Ausführungen dieser Experten vorlagen, haben

bert Bühler ist bereits überwiesen worden und könnte in glei- wir auf den Beizug weiterer Sachverständiger ausserhalb der

chem Zusammenhang bearbeitet werden. Bundesverwaltung verzichtet Unsere Kommission begrüsst

indessen den dauernden Meinungsaustausch zwischen der

Ueberwiesen - Transmis Bundesverwaltung und diesen Experten während der Ausfüh-

rung des Projekts ausdrücklich.

Wir alle wissen, dass der Einsatz von elektronischen Kommu-

nikations- und Informatikmitteln in den letzten Jahren ein un-

Bundesbeschluss II über den Voranschlag 1992 des Bun-

geahntes Ausmass erfahren hat Die Telekommunikationsin-

desamtes für Rüstungsbetriebe

frastruktur der Bundesverwaltung ist heute veraltet Ein Aus-

Arrêté fédéral II concernant le budget 1992 de l'Office fédé-

bau der Büroautomation ist nicht mehr möglich. Neue Kom-

ral de la production d'armements

munikationsmittel können nicht mehr eingeführt werden. Die

Detailberatung - Discussion par articles Telekommunikation der Bundesverwaltung in der Stadt Bern

und Umgebung beruht heute auf zwei grossen, veralteten Te-

Titel und Ingress, Art. 1-3 lefonzentralen und auf einem weitverzweigten Netz von Kup-

Antrag der Kommission ferkabeln. Diese Zentralen lassen sich nicht weiter ausbauen.

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Ihre Wartung durch die PTT-Betriebe ist nicht mehr gewährlei-

stet Schon aus diesem Grund sind Erneuerungen angezeigt,

Titre et préambule, art. 1-3 soll das einwandfreie Funktionieren der Kommunikation in der

Proposition de la commission Bundesverwaltung gewährleistet bleiben.

Adhérer au projet du Conseil fédéral Das heute vorliegende Projekt KOMBV 1 basiert auf einem

vom Bundesrat im Jahre 1990 genehmigten Gesamtkonzept

Angenommen -Adopté über die elektronische Datenkommunikation in der Bundes-

26. November 1991 961 Elektronische Kommunikation in der Bundesverwaltung

Verwaltung. Im wesentlichen geht es bei KOMBV1 darum, in gendwelche Präjudizien schaffen wollen und können. Wollen

der Stadt Bern und Umgebung ein Basisnetzwerk für die wir die Kosten im Griff behalten, so müssen derartige vorgezo-

Sprach- und Datenkommunikation in der Verwaltung aufzu- gene Teilschritte dem Parlament zur Beschlussfassung unter-

bauen. Dies erfordert die Verbindung der verschiedenen breitet werden.

Amtsstellen mit Glasfaserkabeln anstelle der alten Kupferka- Die Kommission ist grundsätzlich damit einverstanden, dass

bel sowie die Erneuerung der beiden Telefonzentralen. Dieses in der Erstellungsphase von KOMBV 1 laufend die techni-

Basisnetzwerk für den Transport elektronischer Informationen schen Neuerungen berücksichtigt werden, soweit dadurch

lässt sich mit der Erstellung eines Strassen- und Schienennet- der finanzielle Rahmen nicht überschritten wird. Angesichts

zes für den Transport von Gütern vergleichen. der Grosse des Projektes und der Unwägbarkeiten der rasan-

Das heute zur Diskussion stehende Projekt zerfällt in neun Teil- ten technischen Entwicklung ist nicht nur ein strenges Projekt-

projekte, deren Kurzbeschrieb Sie auf den Seiten 10 bis 12 der management dringend angezeigt, es wird vor allem auch Sa-

Botschaft finden: che der Aufsichts- und Kontrollorgane sein, mit einer intensi-

Teilprojekt 1 betrifft die sogenannten Knotenräume, von de- ven Kontrolle und Aufsicht ein Abgleiten des Projekts in ein fi-

nen es 33 geben soll. In diesen Knotenräumen befindet sich nanzielles Abenteuer zu verhindern. Die Aussichten, das Pro-

die technische Infrastruktur für die Telefonie- und die Daten- jekt in einem tragbaren finanziellen Rahmen durchzuführen,

kommunikation. Kosten: 5,3 Millionen Franken. erscheinen heute als gegeben.

Teilprojekt 2 beschlägt die Anpassung des bestehenden, Aus diesen Gründen empfiehlt Ihnen Ihre Kommission ein-

50 Jahre alten Kupfernetzes, das weiterhin die Feinverteilung stimmig, auf die Vorlage einzutreten und dem Beschlussent-

ab diesen Knotenräumen übernehmen soll. Kosten: 9,2 Millio- wurf zuzustimmen.

nen Franken.

Gemäss Teilprojekt 3 werden die Knotenräume mit Glasfaser- Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen

kabeln, den sogenannten «Autobahnen», verbunden. Kosten: Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière

5,9 Millionen Franken.

Teilprojekt 4 umfasst die Endausrüstungen für das Glasfaser- Detailberatung - Discussion par articles

netz mit Kosten von 5,7 Millionen Franken.

Teilprojekt 5 sieht anstelle der beiden alten 31 neue Haupt- Titel und Ingress, Art. 1-3

und Neben-Telefonzentralen für 17,6 Millionen Franken vor; Antrag der Kommission

es handelt sich hier um das Kernstück der Vorlage. Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Teilprojekt 6 betrifft die Anschaffung von mehreren Tausend

neuen Endgeräten für 4,8 Millionen Franken. Titre et préambule, art. 1-3

Teilprojekt 7 enthält den Anschluss der Telefonzentralen an Proposition de la commission

das automatische Fernmeldenetz; hier ist kein Teilkredit vor- Adhérer à la décision du Conseil national

gesehen, wie Sie aus der Zusammenstellung auf Seite 12

leicht ersehen können. Es entstehen aber auch hier Kosten Angenommen -Adopté

von rund 10 Millionen Franken.

Den diesbezüglichen Verpflichtungskredit hat das Parlament Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

früher bewilligt, die Hälfte dieser Summe ist bereits ausgege- Für Annahme des Entwurfes 25 Stimmen

ben, der Rest folgt in den nächsten Jahren auf dem Budget- (Einstimmigkeit)

weg.

Die letzten beiden Teilprojekte, das Datennetz und die Zusatz-

dienste, wie Mannschaftsalarmanlage und Personensuchan- An den Bundesrat-Au Conseil fédéral

lage, kosten weitere 7,8 Millionen Franken.

Zusammen mit den 5,1 Millionen Franken für Unvorhergese-

henes ergeben sich somit gesamthaft die 61,4 Millionen ge-

mäss Gesamtkredit. Diese 61,4 Millionen sollen bis zum Jahr Schluss der Sitzung um 12.15 Uhr

1995 ausgegeben werden. La séance est levée à 12 h 15

Nach Erstellung von KOMBV 1 werden voraussichtlich jährli-

che Betriebskosten von 2,7 Millionen sowie Energiekosten

von rund 140 000 Franken entstehen. Zudem sind im Bundes-

amt für Informatik vier neue Etatstellen für die Gewährleistung

des Betriebes des Datennetzes erforderlich.

Die PTT-Betriebe sind, gemäss Auskunft der Verwaltung, we-

der willens noch in der Lage, diese Aufgabe zu übernehmen.

Nachdem das Projekt KOMBV 1 lediglich den ersten Schritt im

Hinblick auf Gesamtinvestitionen von rund einer halben Milli-

arde im Rahmen von KOMBV 2 und 3 darstellt, gestatte ich mir

noch folgende Ausführungen:

KOMBV 2 betrifft die Erschliessung der Arbeitsplätze mit zeit-

gemässen Kommunikationsmitteln innerhalb der Gebäude.

Die Finanzierung erfolgt über den ordentlichen Budgetweg,

wobei Tranchen von jährlich 40 Millionen Franken vorgesehen

sind.

KOMBV 3 sieht vor, das System von KOMBV 1 auf die ganze

Schweiz auszudehnen. Hier sind frühzeitige und intensive

Kontakte mit den Kantonen dringend angezeigt Zu diesem

Projekt KOMBV 3 ist noch eine weitere Bemerkung zu ma-

chen: Gemäss den vorliegenden Informationen soll ein Teil-

projekt aus KOMBV 3 vorgezogen werden. Es handelt sich um

die Erneuerung der Telefonzentrale der ETH Zürich. Der Ko-

stenrahmen bewegt sich in der Grössenordnung von aber-

mals 10 Millionen Franken.

Ich spreche hier die klare Erwartung aus, dass dieses Projekt

dem Parlament in einer besonderen Botschaft vorgelegt wird,

handelt es sich doch um einen Bestandteil von KOMBV 3, wor-

über wir mit der heutigen Beschlussfassung in Keiner Weise ir-

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Elektronische Kommunikation in der Bundesverwaltung

Communication électronique dans l'administration fédérale

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1991

Année

Anno

Band V

Volume

Volume

Session Wintersession

Session Session d'hiver

Sessione Sessione invernale

Rat Ständerat

Conseil Conseil des Etats

Consiglio Consiglio degli Stati

Sitzung 02

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 91.012

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 26.11.1991 - 08:00

Date

Data

Seite 960-961

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Ref. No 20 020 813

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