Extension of Appeal Period in Guardianship and Child Protection Law
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe proposal sought to extend the appeal period in guardianship and child protection law from 10 to 30 days. The court reasoned that the current 10-day limit, established at the beginning of the century, is too short for individuals, especially vulnerable ones, to adequately assess complex decisions and seek legal counsel. While the government acknowledged the brevity of the period, it preferred to address the issue during a comprehensive revision of the law rather than a partial one, citing potential complexities with suspending appeal effects and the desire for rapid legal finality in child protection cases.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 314 Ziff. 2 ZGB; Extension of Appeal Period in Guardianship and Child Protection Law: The court reasoned that the current 10-day limit, established at the beginning of the century, is too short for individuals, especially vulnerable ones, to adequately assess complex decisions and seek legal counsel. While the government acknowledged the brevity of the period, it preferred to address the issue during a comprehensive revision of the law rather than a partial one, citing potential complexities with suspending appeal effects and the desire for rapid legal finality in child protection cases.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertCited in the reasoning to explain the possibility of withdrawing the suspensive effect of an appeal in child protection cases.
Volltext
Postulat Dünki 2642 N 16 décembre 1992
sieht, und Herr Dreher verspottet jene, die von Luftschadstof- #ST# 90.961
fen sprechen. Ich halte dem entgegen: Immer mehr Kinder hu-
sten immer mehr, immer mehr Individualverkehr zieht eine im- Postulat Dünki
mer grössere Luftbelastung nach sich; der schweizerische
CO2-Ausstoss ist Spitze! Das ist unsere Extrawurst, Herr Rechtsmittelfristen
Scherrer. im Vormundschafts- und
Ich hoffe, Sie verstehen mich richtig: «Ein Mann, ein Wort», Sie Kindesschutzrecht
kennen diese Wendung. Ich wünschte mir von Ihnen einen
Tatbeweis. Wenn Sie Ihrem eigenen Wort, wenn Sie sich sel-
Droit de tutelle
ber Glauben schenken, dann gehen Sie mit Ihrem Auto in die et de protection de l'enfant.
Garage, drehen Sie den Motor an, und schliessen Sie das Ga- Délais de recours
ragentor! (Heiterkeit) Und wenn Sie dann einen Tag später die
Garagentür öffnen und herauskommen sollten, würde ich Ih-
nen von Herzen gern guten Tag sagen und gratulieren!
Ich bitte Sie, das Postulat zu überweisen. Der Bundesrat ist be-
reit, es entgegenzunehmen. Wortlaut des Postulates vom 13. Dezember 1990
Der Bundesrat wird eingeladen, eine Vorlage auf Teilrevision
Scherrer Jürg: Frau Danuser, ich muss Sie korrigieren. Wenn des Schweizerischen Zivilgesetzbuches auszuarbeiten, in
Sie vom CO2-Ausstoss reden - das ist eine fachliche Korrek- dem Sinne, dass die Rechtsmittelfristen im Vormundschafts-
tur-, dann muss ich Ihnen sagen, dass Sie den C02-Ausstoss und Kindesschutzrecht (inklusive Absehen von der Zustim-
mit schärferen Abgasnormen nicht beeinflussen. Wenn Sie mung eines Elternteils bei der Adoption) von 10 auf 30 Tage
aber schärfere Abgasnormen verlangen, die von verbrauchs- verlängert werden.
günstigen Kleinfahrzeugen nicht eingehalten werden können,
fördern Sie den Absatz von grossen, verbrauchsungünstigen Texte du postulat du 13 décembre 1990
Fahrzeugen. Dann haben Sie genau das Gegenteil von dem, Le Conseil fédéral est invité à préparer un projet de révision
was Sie wollen: nämlich einen grösseren C02-Ausstoss. partielle du Code civil suisse, afin de faire passer de 10 à
Dann noch zu Ihrem unsachlichen Argument vom «Auto in die 30 jours les délais de recours dans le droit de tutelle et de pro-
Garage einschliessen und den Motor laufenlassen»: Sie wis- tection de l'enfant (y compris lorsqu'on fait abstraction du
sen vielleicht nicht, dass ich Automobilfachmann war. Es gibt consentement de l'un des parents lors d'une adoption).
einen anderen Test, den können auch Sie machen: Sie kön-
nen sich einen Plastiksack über den Kopf ziehen und ihn zu- Mitunterzeichner - Cosignataires: Biel, Borei François, David,
binden; das überleben Sie auch nicht Diener, Dormann, Eggenberger, Grendelmeier, Günter, Haf-
Ich meine, solche Vergleiche, die hanebüchen sind, haben in ner Rudolf, Jaeger, Kühn, Maeder, Meier Hans, Meier Samuel,
einer Diskussion, wo es um technische Fakten geht - und Reimann Maximilian, Steffen, Stocker, Vollmer, Weder Hans-
darum geht es -, wirklich keinen Platz. jürg, Widmer, Widrig, Wiederkehr, Zbinden Hans, Züger,
Zwygart (25)
Bundesrat Koller: Am 27. Januar dieses Jahres hat der Bun-
desrat über die Anträge der Kantone im Rahmen der Massnah- Schriftliche Begründung - Développement par écrit
menpläne Luftreinhaltung entschieden. Er hat dabei unter an- Soviel bekannt ist, beabsichtigt der Bundesrat, das Vormund-
derem mein Departement beauftragt, innert einem Jahr nach schaftsrecht als letztes Kapitel der Familienrechtsrevision in
der EWR-Abstimmung für die Weiterentwicklung der soge- Angriff zu nehmen. Diese Arbeit wird wahrscheinlich über zehn
nannten FAV1, also der Verordnung über die Abgasemissio- Jahre dauern. Nach meiner Meinung ist deswegen die Revi-
nen der leichten Motorwagen, und bis Ende 1993 für den Er- sion der Rechtsmittelfristen dringend. Der Gesetzgeber kann
lass von Abgasvorschriften für die Fahrmotoren der landwirt- sie auf einfache Weise realisieren.
schaftlichen Motorfahrzeuge und der Arbeitsmotorwagen An- In den Kantonen beträgt die Rekursfrist in Verwaltungsrechts-
trag zu stellen. Nach dem negativen Ausgang der EWR- angelegenheiten in der Regel 20 oder 30 Tage. Im Vormund-
Abstimmung stehen wir auch hier vor einer neuen Situation. schafts- und Kindesschutzrecht hingegen ist die bundesrecht-
An sich wären wir jetzt wieder vollständig frei, wie wir in der liche Regelung zu beachten. In diesen Fällen müssen die Be-
Frage dieser Abgasvorschriften vorgehen wollen: Wollen wir troffenen innert 10 Tagen Beschwerde führen, Einsprachen er-
uns an den US-Vorschriften orientieren oder an den EG-Vor- heben oder gerichtliche Beurteilung verlangen, wenn sie sich
schriften? gegen folgende Massnahmen wehren wollen: Entmündigung
Nach Meinung des Bundesrates würden wir bei einer Nichtbe- usw., Ernennung des Vormunds, Aufhebung der elterlichen
achtung der EG-Vorschriften aber doch das Risiko eingehen, Obhut, Entzug der elterlichen Gewalt über die eigenen Kinder,
in sehr kurzer Zeit in Europa völlig isoliert dazustehen, denn Absehen von der Zustimmung zur Adoption, fürsorgerischer
unsere Partnerländer auf diesem Gebiet, vor allem Oester- Entzug der Freiheit Erst bei der Berufung an das Bundesge-
reich und Schweden, werden demnächst aufgrund des EWR- richt hat der Betroffene 30 Tage Zeit.
Vertragesdie EG-Vorschriften übernehmen. Die erwähnten Eingriffe in die Rechtsstellung des Individuums
Wir werden die Frage daher sehr sorgfältig prüfen und dann sind weit gravierender als die meisten verwaltungsrechtlichen
rechtzeitig gemäss diesem genannten Zeitplan Antrag stellen, Anordnungen. Betroffen von solchen Eingriffen sind die
ob nicht trotz der negativen EWR-Abstimmung auf die EG-Vor- schwächsten und am meisten schutzbedürftigen Personen.
schriften übergewechselt werden könnte. Wir werden bis Manchmal sind sie auch mühsam und schwierig. Das darf
Ende nächsten Jahres entsprechende Anträge an den Bun- aber kein stillschweigend akzeptierter Grund dafür sein, ihnen
desrat stellen. weiterhin den Rechtsweg schneller abzuschneiden als den
In diesem Sinne möchte ich Sie bitten, das Postulat zu über- Beteiligten in anderen Verfahren.
weisen. Der Bundesrat ist bereit, es anzunehmen. Bei besonderer Dringlichkeit soll es selbstverständlich mög-
lich bleiben, eine kürzere Rechtsmittelfrist anzuordnen und/
Abstimmung - Vote oder die aufschiebende Wirkung zum voraus abzuerkennen
Für Ueberweisung des Postulates 44 Stimmen (vgl.Art. 314 Ziff. 2 ZGB).
Dagegen 28 Stimmen Die bestehende, sehr kurze Rechtsmittelfrist hindert die Be-
troffenen oft daran, sich allein oder zusammen mit einem ge-
eigneten Rechtsvertreter in Ruhe zu überlegen, ob sie die an-
geordnete Massnahme akzeptieren können oder ob sich ein
Weiterzug lohnt Es besteht das Risiko von emotioneilen
«Schnellschüssen» und rein vorsorglicher Einlegung von
Rechtsmitteln. Für das Finden eines Rechtsvertreters und für
16. Dezember 1992 N 2643 Postulat Dünki
eine sorgfältige Begründung der Beschwerde usw. bleibt samtrevision zu verzögern, scheint es sinnvoller, letztere zügig
kaum Zeit, namentlich nicht in der Ferienzeit und über die Fei- voranzutreiben.
ertage. Entsprechende Nachteile erwachsen auch den vor-
mundschaftlichen Instanzen. Schriftliche Erklärung des Bundesrates
Aus den genannten Gründen bitte ich den Bundesrat, meinen Déclaration écrite du Conseil fédéral
Vorstoss zu übernehmen und ihm Folge zu geben. Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates Dünki: Für den Bundesrat und viele von Ihnen mag das von
vom 10. April 1991 mir aufgeworfene Problem von kleiner Bedeutung sein. Für Di-
Rapport écrit du Conseil fédéral rektbetroffene ist es aber ein enorm wichtiges Anliegen.
du 10 avril 1991 Der Bundesrat anerkennt in seiner Begründung, dass die im
Die im Vormundschafts- und Kindesrecht vorgesehene Vormundschafts- und Kindesrecht vorgesehenen Rechtsmit-
Rechtsmittelfrist von zehn Tagen ist in der Tat kurz. Allerdings telfristen von 10 Tagen kurz sind. Sie wurden ja zu Beginn die-
gilt sie im Entmündigungs- und Verbeiratungsverfahren und ses Jahrhunderts in das ZGB aufgenommen. Heute haben
im Verfahren auf Entzug der elterlichen Gewalt nicht von Bun- sich die Verhältnisse stark geändert. Nicht umsonst wurden in
desrechts wegen. Vielmehr bestimmt in diesen Fällen das kan- Verwaltungsangelegenheiten und ändern Gesetzen sowie
tonale Recht die Frist. Verordnungen sukzessive längere Fristen - 20 oder 30 Tage -
Die zehntägige Rechtsmittelfrist wurde zu Beginn dieses Jahr- eingeführt. Nur im recht komplizierten und einschneidenden
hunderts ins ZGB aufgenommen. Sie ist bis heute wenig kriti- Vormundschafts- und Kindesrecht denkt man noch lange
siert worden. Vielmehr wählte der Gesetzgeber bei der Revi- nicht daran, bei den Fristen etwas zu ändern.
sion der Bestimmungen über die fürsorgerische Freiheitsent- Der Bundesrat möchte keine Teilrevision vornehmen und die
ziehung im Jahre 1978 wieder die gleiche Frist. Ihre Kürze wird Frage erst bei der Gesamtrevision des entsprechenden Kapi-
mit der Notwendigkeit begründet, dass ein Entscheid im Vor- tels des Zivilgesetzbuches prüfen. Mir wurde aber gesagt, der
mundschafts- und Kindesschutzbereich möglichst rasch Bundesrat beabsichtige, das Vormundschaftsrecht als letztes
rechtskräftig und vollstreckbar werden sollte. Im letzteren Fall Kapitel der Familienrechtsrevision an die Hand zu nehmen.
ist leider häufig ein Schaden für das Kind bereits eingetreten, Diese Arbeit wird somit nicht vor zehn Jahren bewältigt sein.
zum Teil schon vor Einleitung des Verfahrens (deshalb kann Ich kann daher nicht verstehen, dass er ein anerkanntes Pro-
die entscheidende oder die Rekursinstanz gestützt auf blem, das auf ganz einfache Art und Weise gelöst werden
Art. 314 Ziff. 2 ZGB einer Beschwerde die aufschiebende Wir- kann, nicht früher aus der Welt schaffen will. Wir haben schon
kung entziehen). bei ändern kleinen Gesetzen Teilrevisionen in die Wege gelei-
Die Kürze der Rechtsmittelfrist wird dadurch gemildert, dass tet. Meine Forderung dürfte an und für sich unbestritten sein.
ein verspäteter Rekurs ein Einschreiten der Behörden von Am- Beim Vormundschafts- und Kindesrecht geht es um Eingriffe
tes wegen auslösen kann. Der Beschwerdeführer kann unter indie Rechtsstellung des Individuums. Sie sind weit gravieren-
bestimmten Voraussetzungen auch die Wiederherstellung der der als die meisten verwaltungsrechtlichen Anordnungen. Be-
Frist bewirken. troffen von solchen Eingriffen sind die schwächsten und am
Im übrigen muss eine Beschwerde in diesen Bereichen (Un- meisten schutzbedürftigen Personen. Zugegeben, manchmal
tersuchungsmaxime) nicht ausführlich begründet werden, sind sie auch mühsam und schwierig. Das darf aber kein
und die Formvorschriften sind beschränkt. Schliesslich kann Grund dafür sein, ihnen weiterhin den Rechtsweg schneller
nicht nur der Betroffene, sondern jedermann, der ein Inter- abzuschneiden als den Beteiligten in ändern Verfahren.
esse hat, Beschwerde erheben. Ferner können die Vormund- Ich bin auf Gemeindestufe auf diesem Gebiet der Anwendung
schaftsbehörden auch für einen nicht rechtzeitig angefochte- des Vormundschafts- und Kindesrechtes tätig. Aus meiner
nen Entscheid verantwortlich werden (Schadenersatzpflicht). Optik glaube ich, beurteilen zu können, dass die kurze, sehr
Bei der fürsorgerischen Freiheitsentziehung, deren Ueberprü- kurze Rechtsmittelfrist die Betroffenen oft daran hindert, sich
fung in einem einfachen und raschen Verfahren erfolgt, wird im allein oder zusammen mit einem geeigneten Rechtsvertreter
Hinblick auf die Dringlichkeit der Massnahme der Beschwerde in Ruhe zu überlegen, ob die angeordnete Massnahme akzep-
häufig keine aufschiebende Wirkung eingeräumt. Trotz der tiert werden könnte oder ob sich ein Weiterzug lohnt Für das
Kürze der Rechtsmittelfrist kommt es nicht selten vor, dass die Finden eines guten Rechtsvertreters und die Ausarbeitung ei-
Beschwerde gegenstandslos oder zurückgezogen wird, weil ner sorgfältigen Begründung bleibt kaum Zeit, namentlich
die fürsorgerische Freiheitsentziehung in der Zwischenzeit be- nicht in der Ferienzeit und über die Feiertage.
reits wieder beendet ist. Ferner sind die formellen Anforderun- Im Interesse der Schutzbefohlenen bitte ich Sie, mein Postulat
gen an eine Beschwerde noch geringer als im übrgen Vor- dem Bundesrat zur Prüfung zu überweisen und ihm nahezule-
mundschaftsrecht Ist die Frist abgelaufen, so kann trotzdem gen, in dieser Angelegenheit tätig zu werden. Es ist ja nur ein
jederzeit ein Entlassungsgesuch gestellt werden, bei dessen Postulat.
Abweisung eine neue Rechtsmittelfrist zu laufen beginnt. Diejenigen Personen, die vom Vormundschafts- und Kindes-
Sicher kann eine Verlängerung der Rechtsmittelfrist auf 20 recht am meisten betroffen sind, haben keine Lobby. Es ist un-
oder 30 Tage erwogen werden. Sie darf indessen nicht von der sere Pflicht, sie bei der Gesetzgebung nicht zu vergessen und
Frage der aufschiebenden Wirkung einer Beschwerde oder ei- sie nicht immer auf später zu vertrösten. Sicher sind sie eine
ner Abkürzung der Frist in gewissen Fällen getrennt werden. ganz kleine Minderheit Minderheiten sollten aber in unserem
Die Aufnahme einer dem Artikel 314 Ziffer 2 ZGB (Kindes- Land ernst genommen und besonders geschützt werden. Sol-
schutz) entsprechenden, allgemeinen Norm ins Vormund- che Aussagen habe ich während den Feierlichkeiten anläss-
schaftsrecht, wie sie dem Urheber des Postulates vorzu- lich der 700-Jahr-Feier unserer Eidgenossenschaft und auch
schweben scheint, könnte aber für den Rechtsuchenden unter am vorletzten Montag immer wieder gehört. Machen wir ernst
Umständen eine gegenteilige Wirkung haben, als mit dem damit, auf dass eine konkrete Forderung auf den Tisch kommt.
Postulat angestrebt wird, indem die entscheidenden oder die Ich danke Ihnen für dieses Verständnis.
Rechtsmittelinstanzen allgemein der Beschwerde die auf-
schiebende Wirkung entziehen könnten. Bundesrat Koller: Herr Dünki verlangt von uns, dass wir die
Bei allem Verständnis für das Anliegen des Postulates ist der Rechtsmittelfristen im Vormundschafts- und Kindesrecht ge-
Bundesrat aus all diesen Gründen der Auffassung, dass eine nerell von heute 10 Tagen auf 30 Tage verlängern.
Teilrevision des Vormundschaftsrechts heute nicht unerläss- Wenn das Postulat so formuliert gewesen wäre, hätte ich es
lich ist Vielmehr sollte die Frage der Rechtsmittelfristen und zur Prüfung entgegengenommen, weil wir im Rahmen der To-
der aufschiebenden Wirkung von Beschwerden im Rahmen talrevision des Vormundschaftsrechts diese Frage selbstver-
der Gesamtrevision des Vormundschaftsrechts geprüft wer- ständlich prüfen. Sie verlangen von uns aber eine sofortige
den, für die erste Vorbereitungsarbeiten bereits eingeleitet Teilrevision. Dafür haben wir mit Blick auf unsere übrigen Ge-
worden sind. Da Teilrevisionen meist geeignet sind, die Ge- setzgebungsprogramme schlicht keine Zeit.
Motion (Günter-)Zwygart 2644 N 16 décembre 1992
Zudem ist der jetzige Zustand keineswegs so unbefriedigend, dose eben nicht ausschliesslich aus schweizerischen Wasser-
dass ein sofortiges gesetzliches Handeln im Rahmen einer oder Kernkraftwerken stammt, sondern aus dem europäi-
Sondervorlage nötig wäre, denn die heutige Regelung ist zeit- schen Elektrizitätsverbund, wo rund 90 Prozent des Stroms in
mässig so kurz gewählt, damit gerade zugunsten der Bevor- thermischen Kraftwerken erzeugt werden. Es ist eine techni-
mundeten und der Kinder sehr rasch klare rechtliche Verhält- sche Binsenwahrheit, dass der Verlust in diesen thermischen
nisse geschaffen werden können. Kraftwerken - dazu gehören Kernkraftwerke, Kohle- und Oel-
Auf der anderen Seite deuten Sie ja selber an, dass eine gene- kraftwerke - sehr hoch ist, so dass diese Kraftwerke nur noch
relle Verlängerung der Rechtsmittelfrist von 10 Tagen auf auf einen Wirkungsgrad von rund 30 Prozent kommen.
30 Tage wohl in vielen Fällen zur Folge hätte, dass der Be- Wenn Sie also einen Stromverbrauch pro Elektromobil mit
schwerde die aufschiebende Wirkung entzogen würde. Mit ei- 1,5 Liter Benzin gleichsetzen, dann verbraucht dieses Fahr-
ner solchen Regelung wäre den Betroffenen auch nicht besser zeug schlussendlich 4,5 Liter an Primärenergie; das ist die
gedient. richtige Rechnung.
Es sind daher auch diese materiellen Gründe, die den Bun- Nun gibt es aber auf dem Markt ein deutsches Fahrzeug - ich
desrat bewogen haben zu sagen: Wir studieren diese Frage im darf keine Werbung machen: Es wiegt zwischen 800 und
Rahmen der Totalrevision, aber es liegt wirklich kein genügen- 1000 Kilo, hat einen Dieselmotor, fünf Plätze, einen anständi-
der Grund vor, um diesem überlasteten Parlament jetzt eine gen Kofferraum, ist ein normales Strassenfahrzeug, wird mit
Sondervorlage zu unterbreiten. einem Turbodieselmotor betrieben und verbraucht ungefähr
Nur aus diesem Grund beantragen wir, das Postulat abzu- 4 bis 4,5 Liter Dieseltreibstoff. Das ist die Zukunft Reine Elek-
lehnen. trofahrzeuge haben aufgrund ihres Umweltverhaltens, auf-
grund des schlechten Preis-Leistungs-Verhältnisses und auf-
Abstimmung - Vote grund des Gewicht-Leistungs-Verhältnisses in Zukunft keine
Für Ueberweisung des Postulates 41 Stimmen Chance. Es ist völlig sinnlos, dass mit irgendwelchen
Dagegen 26 Stimmen Massnahmen irgendwelche Förderungsaktionen betrieben
werden - schon gar nicht mit finanziellen Anreizen.
Kommen wir noch auf den Aspekt der Sicherheit In einem
Elektrofahrzeug der Leichtestbauweise sind Sie allenfalls ein
bisschen besser geschützt als auf einem Motorroller. Diese
#ST# 90.986 Fahrzeuge haben nicht genügend Stabilität bei einer Kollision
mit einem grösseren Fahrzeug; das ist ein zusätzlicher negati-
Motion (Günter-)Zwygart ver Aspekt.
Ich bekämpfe das Postulat nicht zuletzt aus dem Grund, weil
Elektrofahrzeuge. Förderung wir in der Schweiz Gesetze haben - man kann darüber disku-
Electromobiles tieren, ob sie gut oder schlecht sind; ich halte sie für gut -; wir
haben minimale Anforderungen an Führerprüfungen, und wir
Diskussion - Discussion haben meiner Ansicht nach auch vernünftige Anforderungen,
die von Fahrzeugen, welche zum Verkehr zugelassen werden,
Siehe Jahrgang 1991, Seite 1330 - Voir année 1991, page 1330 erfüllt werden müssen. Wir gehen nicht hin und reduzieren
noch die gesetzlichen Anforderungen an Fahrzeuge, die um-
weltpolitisch falsch sind, und setzen die geltenden Normen
noch weiter hinab.
Ich bitte Sie, dieses Postulat abzulehnen.
Scherrer Jürg: Ich bin mir völlig bewusst, dass sich, wenn ich
diesen Vorstoss bekämpfe, grundsätzlich nicht mehr viel än- Zwygart: Das Unscheinbare hat es schwer. Im Vorstoss von
dert. Ich bin mir auch bewusst, dass Sie dieses Postulat wahr- Paul Günter ist ausdrücklich von Elektrofahrzeugen der Leich-
scheinlich genauso überweisen werden wie das Postulat Da- testbauweise die Rede. Man ist sich durchaus bewusst, dass
nuser, auch wenn es vom technischen Standpunkt her falsch das Elektrofahrzeug nicht ein Fahrzeug ist, wie es hier gemeint
ist. Aber Sie treffen offensichtlich rein politische Entscheide. ist, das eine grosse Verbreitung finden wird und das für Lang-
Wieso bekämpfe ich das Postulat Elektrofahrzeuge. Förde- strecken gedacht ist. Dementsprechend braucht es im Ver-
rung? Der Vorstoss wurde vor zwei Jahren eingereicht Da- bund mit den anderen Fahrzeugen auf der Strasse diese Kon-
mals herrschte noch Euphorie, und jeder glaubte, Elektrofahr- kurrenz. Damit eine gewisse Breitenentwicklung möglich ist,
zeuge seien die Lösung aller umweltpolitischen Verkehrspro- sollen wenigstens - dafür setzen sich ja die Auto-Partei und
bleme. Mittlerweile sind auch einige andere Leute ein biss- der Bekämpfer Herr Scherrer in erster Linie ein - möglichst we-
chen gescheiter geworden. Die ersten Erkenntnisse, die im nig Schwierigkeiten in bezug auf die äusseren Bestimmungen
praktischen Alltag mit diesen Fahrzeugen gesammelt wurden, gemacht werden. In diesem Sinn sollen also die äusseren Nor-
sind ausgewertet worden, und man weiss: Ein Elektrofahr- men wenigstens eine Erleichterung bringen, weil diese Elek-
zeug ist in der Gesamtheit wesentlich umweltbelastender als trofahrzeuge häufig ein unkonventionelles Aussehen haben.
jedes von der Grosse her vergleichbare treibstoffgetriebene Ich bin dankbar zu sehen, dass der Bundesrat gewillt ist, den
Fahrzeug. Wenn ich Treibstoff sage, so meine ich Benzin- oder Vorstoss als Postulat entgegenzunehmen. Es braucht nach
Dieseltreibstoff. wie vor Idealismus, mit einem Elektrofahrzeug herumzufah-
Ein Elektrofahrzeug ist in verschiedener Hinsicht umweltnega- ren, und ich bin dankbar, wenn auch wir in der Schweiz den
tiv. Erstens einmal hat es ein sehr grosses Batterievolumen. Idealisten entgegenkommen, die bereit sind, an dieser Kon-
Die Batterien enthalten zum Teil hochgiftige Stoffe. Die Batte- struktion, die auch weitere Wirkungen haben kann, in der heu-
rien müssen als Sondermüll entsorgt werden. Elektrofahr- tigen Zeit mitzuwirken.
zeuge der Leicht- und Leichtestbauweise sind aus Kunststoff Ich bitte Sie, dieses Postulat zu unterstützen.
gefertigt Dieser Kunststoff ist heute - praktisch in allen Fäl-
len - nicht wiederverwertbar, fällt wieder als Sondermüll an, Bundesrat Koller: Ich fürchte, wir führen hier eine Diskussion
muss als Sondermüll entsorgt werden. um des Kaisers Bart, weil der Zug für die Förderung der Elek-
Aufgrund des hohen Gewichts, bedingt durch die grossen trofahrzeuge bereits abgefahren ist. Der Bundesrat hat näm-
Batterien, hat das Fahrzeug einen relativ schlechten Wirkungs- lich am 13. Februar 1989 beschlossen, Förderungsmassnah-
grad. Die meisten Elektrofahrzeuge sind Einplätzer, allenfalls men für Elektrofahrzeuge im Rahmen des zusätzlichen Mass-
Zweiplätzer, und sie verbrauchen Strom, der mit einem Ben- nahmenpaketes zur Erreichung der Ziele des Luftreinhalte-
zin-oder Treibstoffäquivalent von 1,5 Litern verglichen werden konzeptes zu prüfen, und hat das EVED, das Departement des
kann. Und da liegt der zweite wunde Punkt des Elektromobils. Herrn Bundespräsidenten Ogi, mit dem Vollzug beauftragt.
Elektromobile werden in der Regel an der Steckdose aufgela- Die Rechtsgrundlage ist bereits ergangen, nämlich der Ener-
den. Es ist eine Tatsache, dass dieser Strom aus der Steck- gienutzungsbeschluss, Artikel 10 und Artikel 23 der Energie-
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Postulat Dünki Rechtsmittelfristen im Vormundschafts- und Kindesschutzrecht
Postulat Dünki Droit de tutelle et de protection de l'enfant. Délais de recours
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1992
Année
Anno
Band VI
Volume
Volume
Session Wintersession
Session Session d'hiver
Sessione Sessione invernale
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 12
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 90.961
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 16.12.1992 - 15:00
Date
Data
Seite 2642-2644
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Pagina
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