Switzerland: Vehicle Emission Standards Revision
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThis case concerns a legislative proposal to revise emission standards for vehicles in Switzerland. One side argued for stricter regulations, citing air quality concerns and international trends, while the other side opposed them, claiming they would unfairly burden consumers with smaller, more fuel-efficient vehicles and were unnecessary given existing regulations. The court ultimately considered the economic impact on the Swiss vehicle market and the need for harmonization with European standards.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 314 Ziff. 2 ZGB; Switzerland: Vehicle Emission Standards Revision: One side argued for stricter regulations, citing air quality concerns and international trends, while the other side opposed them, claiming they would unfairly burden consumers with smaller, more fuel-efficient vehicles and were unnecessary given existing regulations. The court ultimately considered the economic impact on the Swiss vehicle market and the need for harmonization with European standards.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertCited as a basis for the possibility of ordering shorter appeal periods and/or advance denial of suspensive effect in cases of particular urgency.
Volltext
16. Dezember 1992 2641 Postulat Danuser
gers und jeder Schweizer Bürgerin auf Waffenerwerb und Waf- #ST# 90.939
fentragen eingreifen, besser gedient wäre, wenn wir keine ent-
sprechende Bestimmung in die Verfassung aufnehmen; denn Postulat Danuser
was die Wehrpflicht anbelangt, steht ja schon im geltenden Ar-
tikel 18 Absatz 3 BV: «.... Die Waffe bleibt unter den durch die Revision der Abgasverordnung 87
Bundesgesetzgebung aufzustellenden Bedingungen in den Gaz d'échappement.
Händen des Wehrmannes.» Révision de l'ordonnance 87
Wir werden von diesem individuellen Recht ausgehen und
diese Besonderheiten in der Ausführungsgesetzgebung zu Diskussion - Discussion
berücksichtigen haben. Wir sind uns alle einig, dass es sich le-
diglich um eine Missbrauchsgesetzgebung handeln kann. Siehe Jahrgang 1991, Seite 1349 - Voir année 1991, page 1349
Aber darin ist man sich natürlich immer einig. Ich bin mir be-
wusst, dass die Ausführungsgesetzgebung im Detail noch
recht schwierig sein wird.
Wir werden daher jetzt parallel zur Behandlung dieses Vor-
schlages für einen Verfassungsartikel im Ständerat und dann Präsident: Der Bundesrat beantragt, das Postulat entgegen-
in der Volksabstimmung bereits einen neuen, überarbeiteten zunehmen; es wird aber von Herrn JürgScherrer bekämpft
Gesetzesentwurf vorbereiten, damit wir - wenn die Verfas-
sungsbestimmung hoffentlich Ende nächsten Jahres von Volk
und Ständen genehmigt ist-sofort eine Expertenkommission Scherrer Jürg: Ich beantrage Ihnen, das Postulat Danuser ab-
einsetzen und das Resultat in die Vernehmlassung geben kön- zulehnen - nicht nur, weil die Argumentation in der Begrün-
nen. Ein optimaler Zeitplan würde darin bestehen, Ihnen be- dung des Postulates teilweise falsch ist. Ich lege Wert auf den
reits etwa Ende 1994 die Botschaft zu einer Ausführungsge- Hinweis, dass die Luft in der Schweiz nicht schlechter wird, wie
setzgebung unterbreiten zu können; denn selbstverständlich Frau Danuser in ihrer Begründung behauptet, sondern sie
müssen wir gerade auf diesem Gebiet unseren Beitrag zur Be- wird besser. Wenn nämlich für ein Altfahrzeug, welches noch
kämpfung der internationalen Kriminalität leisten. Das können nicht den US-Normen entspricht, ein Fahrzeug mit einem Drei-
wir nur mit einem neuen schweizerischen Waffenrecht tun. wegkatalysator in Verkehr gesetzt wird, reduziert sich der Aus-
In diesem Sinne beantrage ich Ihnen Eintreten auf die Vorlage stoss an schädlichen Abgasen um 90 Prozent. Um eine gleich
Ihrer Kommission. grosse Luftbelastung zu haben wie vorher, brauchte es also
10 Neufahrzeuge für die Ausserverkehrsetzung eines Alt-
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen wagens.
Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière Aber darum geht es nicht Es geht um folgendes:
Die Schweiz hat zweimal Extrazüge gefahren, mit der Norm
Präsident: Der Rückweisungsantrag Fischer-Seengen wurde AGV 82 - AGV heisst Abgasverordnung - und mit der Norm
zurückgezogen. AGV 86 bzw. 87. Es ist jetzt an der Zeit, dass wir in der Schweiz
mit diesen Extrawürsten aufhören, die uns nicht nur wirtschaft-
Detailberatung - Discussion par articles lich behindern.
Frau Danuser verlangt in ihrem Postulat die Einführung der
Titel und Ingress, Ziff. l, II neuesten kalifornischen Normen. Die kalifornischen Normen
Antrag der Kommission sind tatsächlich viel tiefer als die US-Norm 83, aber ich weise
Zustimmung zum Entwurf der Kommission darauf hin, dass sich der Fahrzeugmarkt in Kalifornien völlig
anders zusammensetzt als in der Schweiz Viele Kleinfahr-
Titre et préambule, eh. l, II zeuge, die bei uns auf dem Markt erhältlich sind, sind in Kalifor-
Proposition de la commission nien nicht lieferbar, also erfüllen sie auch die Abgasnormen,
Adhérer au projet de la commission wie sie Frau Danuser im Postulat verlangt, nicht.
Es wäre das Falscheste, jetzt Abgasnormen in Kraft zu setzen,
Angenommen -Adopté die in Amerika, in Kalifornien, aufgrund des Fahrzeugparks
durchaus ihre Berechtigung haben, aber in der Schweiz dazu
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble führen würden, dass Kleinfahrzeuge - besonders verbrauchs-
Für Annahme des Entwurfes 111 Stimmen günstige Kleinfahrzeuge - mindestens vorübergehend vom
(Einstimmigkeit) Markt verschwinden.
Weder ich noch die Auto-Partei haben grundsätzlich etwas ge-
gen Abgasnormen einzuwenden, die sich am Stand der Tech-
An den Ständerat -Au Conseil des Etats nik zu orientieren haben. Aber wir dürfen nicht vergessen: Wir
haben in der Schweiz gut 3 Millionen Personenwagen, wäh-
rend pro Jahr rund 80 Millionen Fahrzeuge die Grenze der
Schweiz passieren, die unsere Abgasnormen nicht erfüllen.
Jetzt nochmals schärfere Abgasnormen einzuführen, ist wirk-
lich ein Verhältnisblödsinn. Der EWR wurde - ich muss sagen,
Gott sei Dank - am 6. Dezember abgelehnt; trotzdem sind wir
der Meinung, dass wir vor allem in technischen Bereichen -
aber nicht nur da - mit Europa harmonisieren müssen. Wir
sollten mit neuen, schärferen Abgas- bzw. Lärmnormen war-
ten, bis die EG solche einführt Dann ist dagegen nichts mehr
einzuwenden. Wer die Isolation der Schweiz auch in diesem
kleinen Bereich vermeiden will, wo es um technische Normen
von Neufahrzeugen, Baumaschinen oder landwirtschaftlichen
Fahrzeugen geht, soll dieses Postulat ablehnen.
Frau Danuser: Herr Scherrer Jürg von der Auto-Partei hat
heute schon mehrmals zu seinem Thema gesprochen. Wenn
man hundertmal das gleiche sagt, muss es dadurch noch
nicht wahr werden. Die Abgasnormen sind ein Teil der Luftrein-
haltepolitik; Luftreinhaltepolitik heisst, dass die Politik sich da-
für einsetzt, dass die Luft reiner wird. Sie bekämpfen diese Ab-
Postulat Dünki 2642 N 16 décembre 1992
sieht, und Herr Dreher verspottet jene, die von Luftschadstof- #ST# 90.961
fen sprechen. Ich halte dem entgegen: Immer mehr Kinder hu-
sten immer mehr, immer mehr Individualverkehr zieht eine im- Postulat Dünki
mer grössere Luftbelastung nach sich; der schweizerische
CO2-Ausstoss ist Spitze! Das ist unsere Extrawurst, Herr Rechtsmittelfristen
Scherrer. im Vormundschafts- und
Ich hoffe, Sie verstehen mich richtig: «Ein Mann, ein Wort», Sie Kindesschutzrecht
kennen diese Wendung. Ich wünschte mir von Ihnen einen
Tatbeweis. Wenn Sie Ihrem eigenen Wort, wenn Sie sich sel-
Droit de tutelle
ber Glauben schenken, dann gehen Sie mit Ihrem Auto in die et de protection de l'enfant.
Garage, drehen Sie den Motor an, und schliessen Sie das Ga- Délais de recours
ragentor! (Heiterkeit) Und wenn Sie dann einen Tag später die
Garagentür öffnen und herauskommen sollten, würde ich Ih-
nen von Herzen gern guten Tag sagen und gratulieren!
Ich bitte Sie, das Postulat zu überweisen. Der Bundesrat ist be-
reit, es entgegenzunehmen. Wortlaut des Postulates vom 13. Dezember 1990
Der Bundesrat wird eingeladen, eine Vorlage auf Teilrevision
Scherrer Jürg: Frau Danuser, ich muss Sie korrigieren. Wenn des Schweizerischen Zivilgesetzbuches auszuarbeiten, in
Sie vom CO2-Ausstoss reden - das ist eine fachliche Korrek- dem Sinne, dass die Rechtsmittelfristen im Vormundschafts-
tur-, dann muss ich Ihnen sagen, dass Sie den C02-Ausstoss und Kindesschutzrecht (inklusive Absehen von der Zustim-
mit schärferen Abgasnormen nicht beeinflussen. Wenn Sie mung eines Elternteils bei der Adoption) von 10 auf 30 Tage
aber schärfere Abgasnormen verlangen, die von verbrauchs- verlängert werden.
günstigen Kleinfahrzeugen nicht eingehalten werden können,
fördern Sie den Absatz von grossen, verbrauchsungünstigen Texte du postulat du 13 décembre 1990
Fahrzeugen. Dann haben Sie genau das Gegenteil von dem, Le Conseil fédéral est invité à préparer un projet de révision
was Sie wollen: nämlich einen grösseren C02-Ausstoss. partielle du Code civil suisse, afin de faire passer de 10 à
Dann noch zu Ihrem unsachlichen Argument vom «Auto in die 30 jours les délais de recours dans le droit de tutelle et de pro-
Garage einschliessen und den Motor laufenlassen»: Sie wis- tection de l'enfant (y compris lorsqu'on fait abstraction du
sen vielleicht nicht, dass ich Automobilfachmann war. Es gibt consentement de l'un des parents lors d'une adoption).
einen anderen Test, den können auch Sie machen: Sie kön-
nen sich einen Plastiksack über den Kopf ziehen und ihn zu- Mitunterzeichner - Cosignataires: Biel, Borei François, David,
binden; das überleben Sie auch nicht Diener, Dormann, Eggenberger, Grendelmeier, Günter, Haf-
Ich meine, solche Vergleiche, die hanebüchen sind, haben in ner Rudolf, Jaeger, Kühn, Maeder, Meier Hans, Meier Samuel,
einer Diskussion, wo es um technische Fakten geht - und Reimann Maximilian, Steffen, Stocker, Vollmer, Weder Hans-
darum geht es -, wirklich keinen Platz. jürg, Widmer, Widrig, Wiederkehr, Zbinden Hans, Züger,
Zwygart (25)
Bundesrat Koller: Am 27. Januar dieses Jahres hat der Bun-
desrat über die Anträge der Kantone im Rahmen der Massnah- Schriftliche Begründung - Développement par écrit
menpläne Luftreinhaltung entschieden. Er hat dabei unter an- Soviel bekannt ist, beabsichtigt der Bundesrat, das Vormund-
derem mein Departement beauftragt, innert einem Jahr nach schaftsrecht als letztes Kapitel der Familienrechtsrevision in
der EWR-Abstimmung für die Weiterentwicklung der soge- Angriff zu nehmen. Diese Arbeit wird wahrscheinlich über zehn
nannten FAV1, also der Verordnung über die Abgasemissio- Jahre dauern. Nach meiner Meinung ist deswegen die Revi-
nen der leichten Motorwagen, und bis Ende 1993 für den Er- sion der Rechtsmittelfristen dringend. Der Gesetzgeber kann
lass von Abgasvorschriften für die Fahrmotoren der landwirt- sie auf einfache Weise realisieren.
schaftlichen Motorfahrzeuge und der Arbeitsmotorwagen An- In den Kantonen beträgt die Rekursfrist in Verwaltungsrechts-
trag zu stellen. Nach dem negativen Ausgang der EWR- angelegenheiten in der Regel 20 oder 30 Tage. Im Vormund-
Abstimmung stehen wir auch hier vor einer neuen Situation. schafts- und Kindesschutzrecht hingegen ist die bundesrecht-
An sich wären wir jetzt wieder vollständig frei, wie wir in der liche Regelung zu beachten. In diesen Fällen müssen die Be-
Frage dieser Abgasvorschriften vorgehen wollen: Wollen wir troffenen innert 10 Tagen Beschwerde führen, Einsprachen er-
uns an den US-Vorschriften orientieren oder an den EG-Vor- heben oder gerichtliche Beurteilung verlangen, wenn sie sich
schriften? gegen folgende Massnahmen wehren wollen: Entmündigung
Nach Meinung des Bundesrates würden wir bei einer Nichtbe- usw., Ernennung des Vormunds, Aufhebung der elterlichen
achtung der EG-Vorschriften aber doch das Risiko eingehen, Obhut, Entzug der elterlichen Gewalt über die eigenen Kinder,
in sehr kurzer Zeit in Europa völlig isoliert dazustehen, denn Absehen von der Zustimmung zur Adoption, fürsorgerischer
unsere Partnerländer auf diesem Gebiet, vor allem Oester- Entzug der Freiheit Erst bei der Berufung an das Bundesge-
reich und Schweden, werden demnächst aufgrund des EWR- richt hat der Betroffene 30 Tage Zeit.
Vertragesdie EG-Vorschriften übernehmen. Die erwähnten Eingriffe in die Rechtsstellung des Individuums
Wir werden die Frage daher sehr sorgfältig prüfen und dann sind weit gravierender als die meisten verwaltungsrechtlichen
rechtzeitig gemäss diesem genannten Zeitplan Antrag stellen, Anordnungen. Betroffen von solchen Eingriffen sind die
ob nicht trotz der negativen EWR-Abstimmung auf die EG-Vor- schwächsten und am meisten schutzbedürftigen Personen.
schriften übergewechselt werden könnte. Wir werden bis Manchmal sind sie auch mühsam und schwierig. Das darf
Ende nächsten Jahres entsprechende Anträge an den Bun- aber kein stillschweigend akzeptierter Grund dafür sein, ihnen
desrat stellen. weiterhin den Rechtsweg schneller abzuschneiden als den
In diesem Sinne möchte ich Sie bitten, das Postulat zu über- Beteiligten in anderen Verfahren.
weisen. Der Bundesrat ist bereit, es anzunehmen. Bei besonderer Dringlichkeit soll es selbstverständlich mög-
lich bleiben, eine kürzere Rechtsmittelfrist anzuordnen und/
Abstimmung - Vote oder die aufschiebende Wirkung zum voraus abzuerkennen
Für Ueberweisung des Postulates 44 Stimmen (vgl.Art. 314 Ziff. 2 ZGB).
Dagegen 28 Stimmen Die bestehende, sehr kurze Rechtsmittelfrist hindert die Be-
troffenen oft daran, sich allein oder zusammen mit einem ge-
eigneten Rechtsvertreter in Ruhe zu überlegen, ob sie die an-
geordnete Massnahme akzeptieren können oder ob sich ein
Weiterzug lohnt Es besteht das Risiko von emotioneilen
«Schnellschüssen» und rein vorsorglicher Einlegung von
Rechtsmitteln. Für das Finden eines Rechtsvertreters und für
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Postulat Danuser Revision der Abgasverordnung 87
Postulat Danuser Gaz d'échappement. Révision de l'ordonnance 87
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1992
Année
Anno
Band VI
Volume
Volume
Session Wintersession
Session Session d'hiver
Sessione Sessione invernale
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 12
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 90.939
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 16.12.1992 - 15:00
Date
Data
Seite 2641-2642
Page
Pagina
Ref. No 20 022 070
Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung.
Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale.
Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.