Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 90-929 KI-generiert

Main Road Network Expansion Review

Geschäftsnummer VPB 90-929
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The parliament considered a proposal to expand Switzerland's main road network due to the increasing burden on cantons, particularly in mountain regions, to improve road safety and reduce environmental impact. The government acknowledged the need to review and potentially expand the main road network, considering regional development and tourism, but emphasized that national road construction and public transport projects would remain priorities, thus limiting immediate large-scale expansion of the main road network.

Legislator-Regeste

KI-generiert

Art. 36bis Absatz, Art. 36ter BV, Art. 12 du Treibstoffzollgesetzes; Main Road Network Expansion Review: The government acknowledged the need to review and potentially expand the main road network, considering regional development and tourism, but emphasized that national road construction and public transport projects would remain priorities, thus limiting immediate large-scale expansion of the main road network.

Schlagwörter

KI-generiert
Strassenbau Fremdenverkehrspolitik öffentliche Sicherheit Sicherheit im Straßenverkehr Öffentlicher Verkehrsdienst E-Government
KI-generiert

Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

KI-generiert
Art. 12 du Treibstoffzollgesetzes

Cited as the legal basis for including roads in the main road network.

Fragen Sie sich, wie dieser Entscheid auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Entscheid zusammen mit Bundesrecht, kantonalen Erlassen, Kommentaren und Folgeentscheiden in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →

Volltext

Postulat Lauber 230 18 mars 1991

kann Sie versichern, dass die Behörden und die Bevölkerung kehrsgesetz festgelegt. Sie wurden zuletzt anlässlich derTarif-

Verständnis für diese Lösung haben. Es darf aber nicht immer massnahmen 1984 angepasst. Seither sind weitere Tariferhö-

so herauskommen, dass die Zeche von den betroffenen Ge- hungen bei der Paket- und bei der Briefpost erfolgt. Auch die

genden bezahlt werden muss. Teuerung ist seit 1984 fortgeschritten. Deshalb besteht die Ab-

sicht, Herr Lauber, die Höchstbeträge für die Posthaftpflicht zu

Präsident: Herr Danioth erklärt sich von der Antwort des Bun- überprüfen und im Rahmen derTarifmassnahmen 1992 anzu-

desrates als befriedigt. passen.

Der Bundesrat ist deshalb bereit, das Postulat entgegenzu-

nehmen.

Ueberwiesen - Transmis

#ST# 90.909

Postulat Lauber

Verordnung zum Postverkehrsgesetz. #ST# 90.929

Höchstbeträge der Haftpflicht

Postulat Lauber

Indemnités maximales en matière

de responsabilité Erweiterung des Hauptstrassennetzes

Extension du réseau des routes

principales

Wortlaut des Postulates vom 29. November 1990

Der Bundesrat wird ersucht, von der in Artikel 68 des Postver-

kehrsgesetzes eingeräumten Kompetenz Gebrauch zu ma- Wortlaut des Postulates vom 10. Dezember 1990

chen und die in Artikel 235a der Verordnung (1) zum Postver- Die Gebirgskantone haben nach wie vor gewaltige Strassenla-

kehrsgesetz aufgeführten Höchstbeträge der Haftpflicht ange- sten zu verkraften. Grosse und vordringliche Investitionen zur

messen zu erhöhen. Verbesserung der Sicherheit der Strassen in unsern Bergtä-

lern durch den Bau von Galerien, Tunnels, Lawinen- und Stein-

Texfe du postulat du 29 novembre 1990 schlagverbauungen sollten getätigt werden. Insbesondere lei-

Le Conseil fédéral est prié de faire usage de la compétence qui den bedeutende Fremdenverkehrsorte und ganze Talschaf-

lui est octroyée en vertu de l'article 68 de la loi sur le Service ten im Berggebiet unter völlig ungenügender Sicherheit ihrer

des postes et d'augmenter, de manière adéquate, les indem- Zufahrtsstrassen. Die Kantone sind alleine ausserstande,

nités maximales en matière de responsabilité mentionnées à diese Aufgaben zu lösen. Es ist eine Aufgabe Kanton/Bund.

l'article 235a de l'ordonnance (1) relative à la loi sur le Service Eine vernünftige Erweiterung des Hauptstrassennetzes bei

des postes. gleichzeitiger Erhöhung der für den Bau von Hauptstrassen

reservierten Mittel ist daher ein dringendes Anliegen.

Mitunterzeichner - Cosignataires: Cavelty, Cottier, Danioth, Gemäss Artikel 12 des Treibstoffzollgesetzes können touri-

Delalay, Küchler, Reichmuth, Schallberger, Schmid (8) stisch und regionalpolitisch bedeutsame Strassen ins Haupt-

strassennetz aufgenommen werden.

Lauber: Ich habe den Bundesrat in einem Postulat ersucht, Der Bundesrat wird hiermit ersucht, die dringend notwendige

von der im Postverkehrsgesetz eingeräumten Kompetenz Ge- Erweiterung des schweizerischen Hauptstrassennetzes so

brauch zu machen und die in der Verordnung zu diesem Ge- rasch wie möglich vorzunehmen.

setz aufgeführten Höchstbeträge der Haftpflicht angemessen

zu erhöhen. Texte du postulat du 10 décembre 1990

In den Artikeln 51 bis 54 des Postverkehrsgesetzes sind unter Les cantons continuent de devoir supporter de très grosses

anderem die Höchstbeträge der Haftpflicht der PTT-Betriebe charges routières. Il est urgent de consacrer d'importants in-

für den Verlust einer eingeschriebenen Briefpostsendung, ei- vestissements à l'amélioration de la sécurité routière dans nos

nes eingeschriebenen Paketes usw. aufgeführt. Nach Arti- vallées de montagne en construisant des galeries et des tun-

kel 68 dieses Gesetzes kann der Bundesrat diese Höchstbe- nels, et en procédant à des travaux de défense contre les ava-

träge erhöhen. Der Bundesrat hat am 19. Oktober 1983 erst- lanches et les chutes de pierres. En région de montagne no-

mals und auch letztmals von dieser Kompetenz Gebrauch ge- tamment, la sécurité est tout à fait insuffisante sur les routes

macht. Es hat sich gezeigt, dass die 1983 festgesetzten d'accès à d'importantes stations touristiques et à des vallées

Höchstbeträge nicht mehr zeitgemäss sind. Zum Beispiel ver- entières. Les cantons ne sont pas en mesure d'accomplir

güten die PTT-Betriebe für den Verlust eines eingeschriebe- seuls cette tâche, c'est un devoir qui incombe tant à la Confé-

nen Paketes bis zum Gewicht von 5 kg höchstens 600 Fran- dération qu'aux cantons. Une extension raisonnable des rou-

ken. Weist das Paket einen höheren Wert auf, müssen die tes principales et l'augmentation simultanée des moyens des-

PTT-Kunden eine Zusatzversicherung abschliessen, da sie tinés à la construction de telles routes constituent donc un be-

sonst zu Schaden kommen. Diese Prämien sind recht hoch. soin impératif.

Für ein 1-kg-Paket im Wert von 1000 Franken beträgt die Prä- Selon l'article 12 de la loi concernant l'utilisation du produit

mie beispielsweise 9.50 Franken; für ein 1-kg-Paket im Wert des droits d'entrée sur les carburants, des routes importantes

von 5000 Franken beträgt sie 17.50 Franken. en matière de développement touristique et de politique régio-

In Unkenntnis der Dinge werden solche Zusatzversicherun- nale peuvent être intégrées dans le réseau des routes princi-

gen oft gar nicht abgeschlossen. Als bedeutender Dienstlei- pales.

stungsbetrieb unseres Landes tragen die PTT eine bestimmte Le Conseil fédéral est donc prié de procéder aussi vite que

Verantwortung; das ist ein Gebot der sozialen Gerechtigkeit. In possible à l'extension du réseau national des routes principa-

diesem Sinne wird der Bundesrat ersucht, diese Höchstbe- les, extension qui s'avère absolument indispensable.

träge angemessen zu erhöhen, sie zumindest dem heutigen

Geldwert anzupassen. Mitunterzeichner - Cosignataires: Cavelty, Danioth, Delalay,

Flückiger, Gadient, Jelmini, Küchler, Reichmuth, Schallberger

Bundesrat Ogi: Der Postulant, Herr Lauber, wünscht, dass der

0)

Bundesrat die Höchstbeträge der Haftpflicht für Dienstleistun-

gen im Postbereich erhöht. Lauber: Am 10. Dezember des vergangenen Jahres habe ich

Diese Höchstbeträge sind in der Verordnung 1 zum Postver- zusammen mit neun Mitunterzeichnern den Bundesrat mit ei-

18. März 1991 231 Postulat Lauber

nem Postulat ersucht, die Erweiterung unseres Hauptstras- Sicherheitsprobleme und unzumutbare Belastungen bei Orts-

sennetzes so rasch wie möglich an die Hand zu nehmen. durchfahrten auf. Die Projekte zur Entschärfung werden, be-

Eingangs möchte ich in aller Klarheit festhalten, dass es uns dingt durch Umweltanliegen und Sicherheitsvorkehrungen,

mit diesem Begehren nicht um den Bau neuer Strassen geht. immer komplexer und damit technisch sowie auch finanziell

Dagegen ist es notwendig, die bestehenden Strassen in einen aufwendiger. Diese Tatsache gilt für die meisten Projekte. Um

besseren und vor allem in einen sichereren Zustand zu verset- diese unhaltbaren Verhältnisse mancherorts zu verbessern,

zen. Dazu sind offensichtlich die Gemeinden und gewisse wird kurzfristig eine wesentliche Erhöhung der Mittel nötig

Kantone nicht in der Lage. sein.

Als Hauptstrassen klassierte Abschnitte werden durch die Eid- Diese hier skizzierte Aufgabe ist unserer Meinung nach nicht

genossenschaft eben besser finanziert. Damit kann man die- nur eine Aufgabe der Kantone, sondern eine gemeinsame Auf-

sen Regionen wenigstens hier entgegenkommen. Wir wissen, gabe der Kantone und des Bundes. Es steht dem Bund sehr

dass eine Erweiterung des Nationalstrassennetzes nicht in wohl an, im Jubiläumsjahr der Eidgenossenschaft auch in die-

Frage kommt. Der Verkehr nimmt aber weiter zu. Dieser er- sem Bereich eine markante Geste innerhalb der Gemarkun-

giesst sich auf das übrige Strassennetz. Beim Zusammentref- gen unseres Landes zu machen. Viele Menschen in diesem

fen des Nationalstrassennetzes mit dem übrigen Strassennetz Land sind an einem raschen Entscheid des Bundesrates in

resultieren gewaltige Probleme, die bewältigt werden müssen. hohem Masse interessiert, weil manche Regionen immer

Ich denke an die Verbesserung der Anschlüsse, an die Entla- noch mit enormen Strassenproblemen zu kämpfen haben,

stung der Siedlungsräume, an die Erhöhung der Sicherheit weil sie auf die Strassen zwingend angewiesen sind und weil

gegenüber verschiedenen Naturgewalten. die finanziellen Möglichkeiten der betreffenden Kantone bei

Bei der Ergänzung des Hauptstrassennetzes ist den erwähn- weitem nicht hinreichen, um den vielen Ausbaunotwendigkei-

ten Punkten Rechnung zu tragen. Daher sind die wichtigen ten nachkommen zu können.

Zubringerstrassen zum Nationalstrassennetz, die heute we- Aus all diesen Gründen möchte ich den Bundesrat eindrück-

der zum National- noch zum Hauptstrassennetz gehören, zu- lich bitten, das vorliegende Postulat baldmöglichst zu erfüllen

mindest ins Hauptstrassennetz aufzunehmen. und damit den in unserem Land immer hochgehaltenen Soli-

Dieses Begehren ist keineswegs neu. Seit Jahren werden von daritätsgedanken auch in diesem Bereich in die Tat umzuset-

verschiedenen Kantonen mit gewisser Regelmässigkeit Be- zen. Wir sind Ihnen dafür, sehr geehrter Herr Bundesrat, sehr

gehren um Aufnahme von neuen Strassenverbindungen in dankbar.

das schweizerische Hauptstrassennetz gestellt. Dies erfolgte

vor allem im Zusammenhang mit dem jeweiligen Ausbaupro- Bundesrat Ogi: Markante Gesten macht der Bund tagtäglich.

gramm. Artikel 36bis Absatz 4 und Artikel 36ter BV, welche Man sieht es nur nicht immer. Und die Solidarität mit den

von Volk und Ständen im Februar 1983 sehr deutlich ange- Rand- und Berggebieten ist bei uns kein leeres Wort.

nommen wurden, sowie die diesbezügliche Ausführungsge- Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen. Wir

setzgebung vom März 1985 haben entsprechende rechtliche sind derzeit daran, die anbegehrten Erweiterungen des

Grundlagen geschaffen und auch neue Hoffnungen geweckt. Hauptstrassennetzes zu prüfen. Das Begehren des Postulan-

Das vom Bundesrat nach Artikel 12 des Treibstoffzollgesetzes ten wird in diese Ueberprüfung einfliessen. Der Entwurf des

vom März 1985 bezeichnete Hauptstrassennetz ist im An- neuen Hauptstrassennetzes wird vor der Beschlussfassung

hang 1 zurVerordnung über die Hauptstrassen vom April1987 durch den Bundesrat auch noch den Kantonen zur Vernehm-

enthalten. lassung unterbreitet werden. Der Bundesrat, Herr Ständerat

Ergänzungsbegehren wurden früher mit dem Hinweis auf die Lauber, wird noch im Jubiläumsjahr 1991, also in diesem

Arbeit der eidgenössischen Kommission für die schweizeri- Sommer oder Herbst, seinen Beschluss fassen.

sche Gesamtverkehrskonzeption und später auf die in Verbin- Materiell ist aber auf die derzeitige Kreditsituation hinzuwei-

dung mit der Realisierung einer koordinierten Verkehrspolitik sen. Das Parlament stellt für den Hauptstrassenbau beträchtli-

in Aussicht genommene Gesamtüberprüfung des Netzes zu- che Mittel zurVerfügung. Für 1991 sind es 350 Millionen Fran-

rückgestellt. ken. Trotzdem werden damit längst nicht alle kantonalen Be-

Der Bundesrat hat eine Erweiterung des schweizerischen gehren erfüllt werden können, da einzelne Grossprojekte

Hauptstrassennetzes verschiedentlich in Aussicht gestellt. heute die Mittel stark beanspruchen.

Aufgrund der Definition dieses Netzes in Artikel 12 des Treib- Tendenziell sieht der Bundesrat zudem in klarer Priorität die

stoffzollgesetzes kann eine Reihe von regionalpolitisch und für zügige Fertigstellung des Nationalstrassennetzes vor. Er ist

den Tourismus bedeutsamen Strassen neu in dieses Netz auf- dementsprechend gewillt, in den nächsten Jahren die Mittel-

genommen werden. zuteilung im Hinblick auf diese Priorität auch zu gewichten,

Im Rahmen der Vernehmlassung zur Hauptstrassenverord- ohne die Rand- und Berggebiete zu vernachlässigen und zu

nung haben die Kantone im August 1986 ihre Begehren ange- vergessen. Aber der Ausbau des Hauptstrassennetzes wird in

meldet. Ueber eine Erweiterung des Netzes können die Ben- Zukunft entsprechend eher zurückhaltend vorgesehen wer-

zinzollgelder vermehrt auch jenen Kantonen zugeführt wer- den müssen. Auch hier muss sich der Bundesrat klar für Priori-

den, die besonders hohe Strassenlasten zu tragen haben. täten entscheiden. Dies auch im Blick auf die kommenden Auf-

Vom Februar bis Mai 1989 führte das Bundesamt für Strassen- gaben im Bereich des öffentlichen Verkehrs. Denken Sie an

bau bei den kantonalen Baudirektoren ein Antragsverfahren «Bahn und Bus 2000»! Denken Sie aber auch an den Alpen-

durch. Eine speziell eingesetzte Arbeitsgruppe wurde mit der transit! Hier sind teilweise ebenfalls Treibstoffzollgelder vorge-

Erarbeitung konkreter Vorschläge für die Erweiterung des Net- sehen. Die von Herrn Ständerat Lauber gewünschte Verdop-

zes beauftragt. Wir meinen, dass die rechtlichen und sachli- pelung der Mittel - das möchte ich klar und deutlich sagen -

chen Voraussetzungen zu einem Entscheid des Bundesrates kann ich deshalb hier und heute nicht versprechen.

heute gegeben sind. Bestimmte Kantone haben immer Ich fasse zusammen: Der Bundesrat ist bereit, das Postulat

drückendere Aufgaben im Strassenbau zu bewältigen, vor al- entgegenzunehmen. Die Prüfung des Anliegens von Herrn

lem zur Verbesserung der Sicherheit gegenüber Naturgewal- Ständerat Lauber wird im Rahmen des neuen Netzbeschlus-

ten und zur dringend nötigen Verminderung der schädigen- ses erfolgen. Zukünftig müssen wir uns in bezug auf die Erwei-

den Umweltbelastung in den Siedlungsräumen durch Orts- terung des Hauptstrassennetzes eher der Zurückhaltung be-

umfahrungen usw. Die durch ihre Standorte verkehrsmässig fleissigen. Priorität hat der Nationalstrassenbau, und die an-

schon benachteiligten Industrie-, Gewerbe- und Dienstlei- stehenden Grossprojekte werden uns in Zukunft stark bela-

stungsbetriebe sowie gewisse Touristenorte, aber auch die sten.

Bevölkerung der Bergtäler haben unserer Meinung nach ei-

nen berechtigten Anspruch auf Zufahrts- und Verbindungs- Ueberwiesen - Transmis

strassen mit verbesserter Sicherheit und weniger Umweltbela-

stung.

Der Verkehrszuwachs der letzten Jahre war auch auf den Schluss der Sitzung um 19.00 Uhr

Haupt- und Nebenstrassen enorm. Dadurch treten verstärkt La séance est levée à 19 h 00

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Postulat Lauber Erweiterung des Hauptstrassennetzes

Postulat Lauber Extension du réseau des routes principales

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1991

Année

Anno

Band II

Volume

Volume

Session Frühjahrssession

Session Session de printemps

Sessione Sessione primaverile

Rat Ständerat

Conseil Conseil des Etats

Consiglio Consiglio degli Stati

Sitzung 09

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 90.929

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 18.03.1991 - 17:00

Date

Data

Seite 230-231

Page

Pagina

Ref. No 20 019 898

Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung.

Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale.

Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.