Federal Decree on Genetic Engineering Regulation
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe Swiss Federal Council was asked to consider creating a federal decree to bridge the gap until new legislation on genetic engineering came into effect. This decree would cover the production of genetically engineered organisms and substances, modifications to animal hereditary traits transmissible to offspring, and the deliberate release of genetically modified organisms, while also prohibiting genetic modifications to human germ cells transmissible to offspring. The council's justification for this proposed decree highlighted the rapidly advancing nature of genetic technology, the potential risks it posed to humans and the environment, and the inadequacy of existing laws to address these issues comprehensively. They emphasized the need for clear regulatory and control mechanisms to be established at the federal level, particularly in sensitive areas like pharmaceuticals and environmental releases, before new, comprehensive legislation could be enacted.
Legislator-Regeste
KI-generiertFederal Decree on Genetic Engineering Regulation: This decree would cover the production of genetically engineered organisms and substances, modifications to animal hereditary traits transmissible to offspring, and the deliberate release of genetically modified organisms, while also prohibiting genetic modifications to human germ cells transmissible to offspring. The council's justification for this proposed decree highlighted the rapidly advancing nature of genetic technology, the potential risks it posed to humans and the environment, and the inadequacy of existing laws to address these issues comprehensively. They emphasized the need for clear regulatory and control mechanisms to be established at the federal level, particularly in sensitive areas like pharmaceuticals and environmental releases, before new, comprehensive legislation could be enacted.
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KI-generiertVolltext
Postulat Nussbaumer 1986 N 4 octobre 1991
#ST# 90.816 weil die meisten Länder mit einer entwickelten chemischen
und pharmazeutischen Industrie diese Fragen schon geregelt
Postulat Nussbaumer haben oder unmittelbar vor einer Regelung stehen. Zudem
wäre, falls in nächster Zeit ein schwerwiegender Zwischenfall
Gentechnologie. passieren sollte, der Gedanke schwer erträglich, dass es der
Ueberbrückungsbeschluss Gesetzgeber versäumt hat, die Zuständigkeiten und damit die
Génie génétique. Verantwortung in diesem für Mensch und Umwelt so wichtigen
Gebiet auch in Bereichen zu regeln, die weit über Umwelt-
Régime transitoire schutzprobleme hinausgehen.
Was die vorgeschlagenen Aenderungen des Umweltschutz-
gesetzes in diesem Bereich betrifft, begrüsse ich dessen Ziel-
richtungen. Ich bin aber der Meinung, dass die oben genann-
ten Probleme nicht mehr mit Kann-Formeln wie im Vorschlag
Wortlaut des Postulates vom 4. Oktober 1990 zum Artikel 29 Buchstabe c USG angegangen werden kön-
Der Bundesrat wird ersucht zu prüfen, ob es möglich wäre, nen, sondern geregelt werden müssen. Bewilligungs- und
dem Parlament möglichst bald einen Bundesbeschluss vorzu- Ueberprüfungsinstanzen müssen einen offiziellen Stellenwert
legen, welcher im Bereich der Gentechnologie die Zeitspanne bekommen und ihre Anordnungen allenfalls auch durchset-
bis zum Inkrafttreten der Folgegesetzgebung zum Verfas- zen können.
sungsartikel überbrückt. Zudem bin ich wie gesagt der Ueberzeugung, dass längst
In diesem Beschluss wären der Bewilligungspflicht des Bun- nicht alle Probleme im Bereich der Gentechnik nur vom Blick-
des zu unterstellen und zu regeln: punkt des Umweltschutzes her angegangen werden können.
- die Produktion von Lebewesen oder Stoffen mittels gentech- Verwiesen sei in diesem Zusammenhang als Beispiel auf die
nologischer Methoden; Produktion von Stoffen mit Hilfe von gentechnisch veränder-
- die gentechnologischen Veränderungen an den Erbeigen- ten Mikroorganismen. Solche Produktionen finden auch in der
schaften von Tieren, die an die Nachkommen übertragen wer- Schweiz längst statt und betreffen zum grossen Teil pharma-
den;
zeutische Wirkstoffe. Die entsprechende Forschung und die
- die gewollte Freisetzung von genetisch veränderten Orga- Produktionsstätten unterliegen bis heute keiner obligatori-
nismen aller Art zu Forschungs- oder anderen Zwecken. schen Bewilligung und Kontrolle durch den Bund. Die meisten
Es wären zu verbieten: der allenfalls mit solchen Fragen konfrontierten Kantone dürf-
- gentechnologische Veränderungen an menschlichen Zellen ten fachtechnisch überfordert sein. Die Komplexität der Mate-
(insbesondere Keimzellen), die auf die Nachkommen übertra- rie spricht im Bereich Gentechnologie eindeutig für eine Bun-
gen werden. deskompetenz.
Falls die Aenderung des Umweltschutzgesetzes in Kraft tritt,
Texte du postulat du 4 octobre 1990 könnte man zwar die Auswirkungen von solchen Produktio-
Le Conseil fédéral est invité à examiner la possibilité de pré- nen auf die Umwelt überprüfen. Ein Kontroll- und Bewilli-
senter, dans les plus brefs délais, un arrêté fédéral qui assure gungsverfahren im Pharmabereich hat aber vor allem Pro-
un régime transitoire dans le domaine du génie génétique bleme im Bereich des Gesundheitswesens und der Medika-
jusqu'à l'entrée en viguer d'une législation découlant d'un arti- mentenproduktion zu regeln.
cle constitutionnel. Was Bewilligungen für gentechnologische Veränderungen an
Cet arrêté devrait réglementer les points suivants et les sou- den Erbeigenschaften von Tieren betrifft, versteht es sich von
mettre à l'autorisation obligatoire de la Confédération: selbst, dass diese, insbesondere bei Nutztieren, nur mit äus-
- la production d'organismes ou de substances par des mé- serster Zurückhaltung erteilt werden dürfen.
thodes faisant appel au génie génétique; Das gleiche gilt für Freilandversuche mit gentechnisch verän-
- les modifications génétiques portant sur les caractères héré- derten Mikroorganismen oder für die Freisetzung von gen-
ditaires d'animaux et pouvant être transmises à leur progéni- technisch veränderten Pflanzen oder Tieren. Für die nächsten
ture; Jahre erwarte ich dabei ein Moratorium, insbesondere im Be-
- la dissémination délibérée (deliberated release) d'organis- reich der potentiell pathogenen Mikroorganismen, bis welt-
mes ayant subi des modifications génétiques pour la recher- weit einigermassen abgeklärt ist, welches Risikopotential sol-
che ou à d'autres fins. che Versuche haben. Dabei erinnere ich daran, dass generell
En outre, cet arrêté devrait interdire: einmal freigesetzte Organismen sich vermehren können.
- les modifications génétiques pratiquées sur les cellules hu- Sollte es sich später herausstellen, dass sie nicht im Sinne ih-
maines (les gamètes en particulier) et pouvant être transmises rer Schöpfer funktionieren oder sonstige unerwünschte Wir-
aux générations suivantes. kungen zeitigen, können sie, einmal breit freigesetzt, nicht wie
irgendein mechanischer Gegenstand ins Labor zurückgeru-
Mitunterzeichner-Cosignataires: Bircher Peter, Blatter, Bürgi, fen werden. Sie sind in der freien Natur und vermehren sich
Columberg, Déglise, Dormann, Hänggi, Keller, Kühne, Pacco- weiter.
lat, Ruckstuhl, Rüttimann, Schnider, Seiler Rolf, Stamm, Wid- Was schliesslich die Forschung betrifft, kennen wir das unge-
rig (16) schriebene Verfassungsrecht der Forschungsfreiheit. Ohne
dieses Recht grundsätzlich einschränken zu wollen, steht fest,
Schriftliche Begründung - Développement par écrit dass auch im Rahmen der Forschung nicht alles gemacht wer-
Zurzeit ist der Gesetzgeber daran, auf Verfassungsstufe den darf, was möglich ist. Dies bedingt, dass Forschungsver-
Grundlagen für eine Gesetzgebung im Bereich der Bio- und suche erfasst und im Sinne der Verfassungskonformität auf
Gentechnologie zu schaffen. Bekanntlich dauert es aber von möglichen Missbrauch überprüft werden.
dieser Stufe bis zum Inkrafttreten eines entsprechenden Ge- Es ist mit grosser Wahrscheinlichkeit zu erwarten, dass die
setzes im Normalfall Jahre, und wenn die Materie schwierig Gentechnologiefür Mensch und Umwelt mittel- und langfristig
oder umstritten ist, manchmal Jahrzehnte. mehr Veränderungen bringt als alle anderen Wissenschaften
Da die Gentechnologie heute bereits eine etablierte Wissen- bisher. Auch ihr Risikopotential ist grosser als das der meisten
schaft ist und auf diesem Gebiet nicht nur Forschung betrie- bisherigen Technologien. Trotzdem gibt es immer noch keine
ben, sondern auch produziert wird, kann der Gesetzgeber grundlegende und obligatorische Risikoforschung in diesem
nicht so lange warten. Er muss schon heute die nötigen Bewil- Gebiet.
ligungs- und Kontrollinstrumente, insbesondere in den Berei-
chen Pharma, Chemie und Agro schaffen. Die Verfassungs- Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
grundlagen dafür sind nach einem in einer Zeitschrift für vom 28. August 1991
Staatsrecht unlängst publizierten Artikel vorhanden. Rapport écrit du Conseil fédéral
Diese Regelung drängt sich nicht zuletzt auch deshalb auf, du 28 août 1991
4. Oktober 1991 1987 Postulat Schnider
Die vom Postulanten angesprochenen Regelungen betref- Texfe du postulat du 13 mars 1991
fend die Forschung und Produktion in der chemischen und Le Conseil fédéral est invité à mettre en place des program-
pharmazeutischen Industrie, den Einsatz der Gentechnik in mes de relance pour pouvoir faire face à une récession qui
der Züchtung und für die Nutzung von Tieren und die gewollte causerait du chômage.
Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen in die Um- Il conviendrait notamment d'étudier la possibilité de prendre
welt können bereits aufgrund der geltenden Verfassungs- des mesures dans les domaines de l'économie d'énergie, de
grundlagen durch Ergänzungen bestehender Gesetze ver- l'encouragement des transports publics et du recyclage ainsi
wirklicht werden. Dabei ist auf die gesetzgeberische Entwick- que du perfectionnement des connaissances professionnel-
lung in Europa, vor allem in der EG, zu achten. Zwei EG-Richtli- les, afin d'assurer le plein emploi.
nien (90/219 und 90/220) über die Nutzung von gentechnisch
veränderten Organismen in geschlossenen Systemen bzw. Mitunterzeichner- Cosignataires: Aguet, Brügger, Bundi, Ca-
über die gewollte Freisetzung von gentechnisch veränderten robbio, Fankhauser, Hafner Ursula, Herczog, Lanz, Lederger-
Organismen sind besonders zu berücksichtigen. ber, Meizoz, Pitteloud, Reimann Fritz, Ruffy, Stappung, Uch-
In diesem Sinne ist für die Nutzung der Gentechnik in der Le- tenhagen, Vollmer, Zbinden Hans, Züger (18)
bensmitteltechnologie eine Revision der Lebensmittelgesetz-
gebung im Gange. Regelungen über Erforschung, Entwick- Schriftliche Begründung - Développement par écrit
lung und Produktion von pharmazeutischen Erzeugnissen Die Erfahrung lehrt, dass bei Beschäftigungseinbrüchen die
können durch Ergänzung des Epidemiengesetzes erzielt wer- öffentliche Hand recht schnell von allen Seiten aufgefordert
den. Dabei ist zu vermerken, dass bestimmte Aspekte der bio- wird, Beschäftigungsprogramme in Gang zu bringen. Traditio-
logischen Risiken der gentechnologischen Produktion in ge- nellerweise standen Massnahmen im Strassenbau und die
schlossenen Systemen bereits durch die Störfallverordnung Beschaffung von Rüstungsgütern im Vordergrund. Es scheint
vom 27. Februar 1991 (SR 814.012) abgedeckt worden sind. sinnvoll, andere Gebiete zu suchen, in denen beschäftigungs-
Der Einsatz der Gentechnik in der Züchtung und bei der Nut- wirksame Massnahmen vorbereitet werden können. Diese
zung von Tieren löst in der Oeffentlichkeit Bedenken aus. Ent- Programme bedürfen der intensiven Vorbereitung, um bei
sprechende Regelungen sollten in der Tierschutzgesetzge- grösseren Beschäftigungseinbrüchen aus der Schublade ge-
bung erlassen werden. zogen werden zu können.
Schliesslich konnte im Zusammenhang mit dem Freiset- Die Qualifikation von Arbeitslosigkeit bedrohter oder betroffe-
zungsversuch eines gentechnisch veränderten Kartoffelklo- ner Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist besonders zu
nes in der Eidgenössischen Forschungsanstalt Changins fest- fördern wie auch die durch die Arbeitslosenversicherung fi-
gestellt werden, dass von Kreisen, die sich für den Natur- und nanzierten Projekte der Beschäftigung von Langzeitarbeitslo-
Umweltschutz einsetzen, die baldige Einführung einer allge- sen (inkl. Motivationskurse).
meingültigen Bewilligungspflicht für gewollte Freisetzungen
gefordert wird. Dies ist eines der Ziele, das mit der gegenwär- Schriftliche Erklärung des Bundesrates
tig in Vorbereitung stehenden Revision des Umweltschutzge- vom 28. August 1991
setzes erreicht werden sollte. Déclaration écrite du Conseil fédéral
Zurzeit sind das Umweltschutzgesetz und das Epidemiege- du 28 août 1991
setz in Revision. Eine entsprechende Botschaft wird der Bun- Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
desrat voraussichtlich bereits im Herbst 1991 verabschieden.
Daher stellt sich die Frage eines dringlichen Bundesbeschlus- Ueberwiesen - Transmis
ses bis zum Inkrafttreten der Aenderungen der oben erwähn-
ten Gesetze nicht.
Was die Bewilligungen für gentechnologische Eingriffe in die
Erbeigenschaften von Tieren betrifft, kann die vom Postulat #ST# 91.3117
angeregte Zurückhaltung bereits aufgrund des geltenden
Tierschutzgesetzes erreicht werden. Postulat Schnider
Subventionierung
Schriftliche Erklärung des Bundesrates von Umbauten in der Landwirtschaft
Déclaration écrite du Conseil fédéral
Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen. Tranformation d'immeubles agricoles.
Subventions
Abgelehnt - Rejeté
Wortlaut des Postulates vom 22. März 1991
#ST# 91.3061 Für die schweizerische Landwirtschaft bestehen gegenüber
dem Ausland in vielfacher Hinsicht Handicaps - geschaffen
Postulat Leuenberger-Solothurn durch Investitions-, Produktions- und Qualitätsnachteile. Das
Vorbereitung Tierschutzgesetz, das Gewässerschutzgesetz und andere Er-
von Beschäftigungsprogrammen lasse zwingen viele Landwirte, auf ihrem Hof zugunsten des
Tier- und Umweltschutzes Umbauten und Renovationen vor-
Postulat Leuenberger-Soleure zunehmen. Die heutigen hohen Baukosten und Zinsen verur-
Mise en place de programmes de relance sachen aber vielen Landwirten neue, nicht über den Produkte-
preis abwälzbare Lasten.
Aus diesen Gründen wird der Bundesrat eingeladen, Mittel be-
reitzustellen und-wenn notwendig-Gesetzesänderungen in
die Wege zu leiten, damit vermehrt auch solche kleinere Bau-
Wortlaut des Postulates vom 13. März 1991 vorhaben wie Umbauten und Renovationen subventioniert
Um im Falle einer Rezession mit Beschäftigungseinbruch ge- werden können. Für den Bund wird sich diese Massnahme
wappnet zu sein, wird der Bundesrat eingeladen, Beschäfti- langfristig vorteilhaft auswirken.
gungsprogramme vorzubereiten.
Insbesondere wären zu prüfen beschäftigungswirksame Texte du postulat du 22 mars 1991
Massnahmen auf dem Gebiet des Energiesparens und der Les agriculteurs suisses souffrent, par rapport à leurs homolo-
Förderung des öffentlichen Verkehrs sowie die Förderung von gues étrangers, de multiples handicaps en matière d'investis-
Umschulung und Weiterbildung. sements, de production et de qualité de la production. La loi
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Postulat Nussbaumer Gentechnologie. Ueberbrückungsbeschluss
Postulat Nussbaumer Génie génétique. Régime transitoire
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1991
Année
Anno
Band IV
Volume
Volume
Session Herbstsession
Session Session d'automne
Sessione Sessione autunnale
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 16
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 90.816
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 04.10.1991 - 08:00
Date
Data
Seite 1986-1987
Page
Pagina
Ref. No 20 020 424
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