Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 90-804 KI-generiert

Traffic Violations: Fines and Driver Identification

Geschäftsnummer VPB 90-804
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The court considered a proposal to increase fines for traffic violations and to prevent individuals with multiple offenses from evading responsibility. The Federal Council acknowledged the issue, stating that while some cantons have implemented measures to compel vehicle owners to identify drivers, the federal government cannot directly hold owners liable for violations by unidentified drivers due to existing legal principles. Instead, the Federal Council proposed enhancing provincial regulations to require disclosure of the driver's identity and suggested that the issue of increasing fine limits could be addressed administratively rather than through legislative changes to the Ordinance on Administrative Fines.

Legislator-Regeste

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Art. 10 Abs. 2 OBG, Art. 5 Absatz, Art. 17 Abs. 3 SVG, Art. 5 Abs. 2 OBG; Traffic Violations: Fines and Driver Identification: The Federal Council acknowledged the issue, stating that while some cantons have implemented measures to compel vehicle owners to identify drivers, the federal government cannot directly hold owners liable for violations by unidentified drivers due to existing legal principles. Instead, the Federal Council proposed enhancing provincial regulations to require disclosure of the driver's identity and suggested that the issue of increasing fine limits could be addressed administratively rather than through legislative changes to the Ordinance on Administrative Fines.

Schlagwörter

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Ordnungsbusse Durchführungsverordnungen Motorfahrzeugbenutzung Strafen und Massnahmen Übertretungen Polizeikontrolle

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 5 Abs. 2 OBG

Cited for the Federal Council's competence to determine which fines are to be entered in the register, without requiring a change in law.

Art. 10 Abs. 2 OBG

Cited to explain that the Ordnungsbussengesetz only regulates the procedure and the accused always has the option to request the ordinary procedure.

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Volltext

11. März 1991 393 Postulat Vollmer

tersuchung ein. Meist sind es Verkehrsrowdies, die schon ein hin muss ich Ihnen sagen, dass das Problem selber vom Bun-

langes Vorstrafenregister haben und so mehrmals im Jahr frei- desrat anscheinend erkannt wurde. Der Bundesrat hat mir bei

gesprochen werden, nur weil nicht festgestellt werden kann, seiner Antwort gesagt, wie man eigentlich vorgehen sollte.

wer mit ihrem Auto gefahren ist. Und weil ich mit der Antwort, dass man auf kantonalem Gebiet

Eine Bemerkung ist noch anzubringen: nach dem heutigen vorgehen müsste, zufrieden bin, habe ich mich mit einem

OBG werden Bussen über 80 Franken einfach im kantonalen Postulat begnügt. Ich möchte ja auch, dass die Eintragungsli-

Strafregister eingetragen. Dies führt oft dazu, dass der Halter, mite ins kantonale Strafregister auf 100 Franken erhöht wird.

der von dieser Regelung keine Kenntnis hat, für Uebertretun- Aber wenn Sie Motion und Postulat ablehnen, dann gehört

gen anderer im kantonalen Strafregister eingetragen wird. das natürlich auch dazu - dann lehnen Sie das auch noch ab.

Ordnungsbussen sollten grundsätzlich nicht eingetragen wer- Mir scheint es unhaltbar, dass die kantonale Limite und die

den. Bundeslimite nicht auf gleicher Höhe sind.

Herr Fischer-Seengen hat vorhin gesagt, wer aufgrund wovon

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates bestraft werden sollte, nämlich dann, wenn mit einem typen-

vom 3. Dezember 1990 geprüften Instrument die Geschwindigkeitsüberschreitung

Rapport écrit du Conseil fédéral festgestellt werde. Nun gibt es aber Schlaumeier- sie nehmen

du 3 décembre 1990 je länger, je mehr zu -, die es verstehen, mit gewissen Metho-

Die strafrechtliche Verantwortlichkeit der Fahrzeughalter für den (weil die Sitzung öffentlich ist, will ich Ihnen diese Metho-

Verfehlungen der Lenker würde einem grundlegenden rechts- den nicht noch klarlegen) die Busse zu umgehen, weil mit der

staatlichen Prinzip, dem Verschuldensgrundsatz, zuwiderlau- Foto zwar der Wagentyp und die Nummer festgestellt werden

fen und wäre zudem ein unverhältnismässiger Eingriff des können, nicht aber, ob der Führer lange oder kurze Haare hat,

Bundesgesetzgebers in das kantonal-prozessuale Zeugnis- weiblichen oder männlichen Geschlechts ist. Diese Schlau-

verweigerungsrecht. In den Stellungnahmen zum Vernehm- meier würden Sie also nach wie vor bevorzugen.

lassungsschreiben des EJPD vom 16. Juli 1984 zur Teilrevi- Alle anständigen Leute in diesem Saal, die das nicht tun wür-

sion des SVG haben sich die Kantone und begrüssten Organi- den, müssten meinem Postulat - es ist jetzt ein Postulat - zu-

sationen fast einhellig gegen eine Haftung des Halters für Ver- stimmen. Die anderen sollen die Schlaumeier bevorzugen.

kehrs ve rstösse des nicht eruierbaren Fahrzeugführers ausge-

sprochen. Abstimmung - Vote

Die Situation lässt sich statt dessen durch prozessual-kanto- Für Ueberweisung des Postulates 64 Stimmen

nale Regelungen, die den Halter zur Bekanntgabe des Fahr- Dagegen 25 Stimmen

zeugführers bzw. Täters verpflichten, verbessern. Einzelne

Kantone (z. B. Zürich und Graubünden) kennen solche Vor-

schriften, die vom Bundesgericht als mit dem Strassenver-

kehrsgesetz vereinbar beurteilt wurden.

Formell könnte das Begehren schliesslich ohnehin nicht über #ST# 90.804

eine Revision des Ordnungsbussengesetzes (OBG), sondern

allenfalls durch eine Aenderung des schweizerischen Strafge- Postulat Vollmer

setzbuches (StGB) realisiert werden. Das Ordnungsbussen- Erhöhung der Ordnungsbussen

gesetz regelt nämlich lediglich das Verfahren, und der Be- im Strassenverkehr

schuldigte behält stets die Möglichkeit, anstelle des speziellen

Ordnungsbussenverfahrens das ordentliche Verfahren für Circulation routière.

Uebertretungen zu verlangen (vgl. Art. 10 Abs. 2 OBG). Relèvement des amendes d'ordre

Für die Erhöhung der Eintragungslimite der kantonalen Straf-

kontrollen, wie sie der Motionärfür den Fall der Verwirklichung Siehe Jahrgang 1990, Seite 2435 - Voir année 1990, page 2435

seines Hauptbegehrens will, bedarf es keiner Gesetzesände-

rung. Der Bundesrat bestimmt nach Artikel 5 Absatz 2 OBG,

welche Ordnungsbussen einzutragen sind, und hat daher

auch die Kompetenz, keine der in der Ordnungsbussenliste

aufgeführten Tatbestände mehr als eintragungspflichtig zu er- Diskussion - Discussion

klären. Einen entsprechenden Vorschlag wird das EJPD, in Er-

füllung eines vom Ständerat überwiesenen Prüfungsauftrags Präsident: Das Postulat wurde von Herrn Scherrer bekämpft.

(89.417 Postulat Gadient vom 16.3.89: Zentralstrafregisterein-

tragungen), demnächst im Rahmen einer Revision der Strafre- Scherrer: Voraussichtlich ist es das letzte Mal, dass ich heute

gister-, Verkehrszulassungs- und Ordnungsbussenverord- das Wort ergreife. Ich habe eigentlich das Wesentliche in ei-

nung in die Vernehmlassung geben. nem früheren Postulat schon vorweggenommen, als es eben-

falls um die Erhöhung der Ordnungsbussen ging.

Schriftliche Erklärung des Bundesrates Wir haben heute Tempolimiten, das wissen Sie alle, die an

Déclaration écrite du Conseil fédéral Schikane grenzen. Wir haben eine Behinderung des Privatver-

Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwan- kehrs, die nicht mehr nur eine Schikane ist, sondern die dazu

deln. führt, dass die Gesetze zum Teil gar nicht mehr eingehalten

werden können, sie sind einfach rein willkürlich. Immer wenn

Scherrer: Wenn ich nicht sehr stark irre, verlangt die Motion schikanöse Gesetze da sind, lehnt sich der Bürger dagegen

Lanz das gleiche wie Herr Ledergerber in seinem Postulat, auf, missachtet die Gesetze - zum Teil kann man nicht einmal

nämlich die Kausalhaftung des Fahrzeugbesitzers für eine von Unvernunft sprechen - und wird dann gebüsst. Dass er

Uebertretung eines Lenkers, der nicht festgestellt werden gebüsst wird, wenn er ein Gesetz übertritt, das ist richtig, dage-

kann. Wir haben jedoch Ziffer 2 des Postulates Ledergerber gen kann man sich nicht wenden. Aber man muss sich dage-

bereits abgelehnt. Also bin ich der Meinung, wir sollten hier gen wenden, dass mit einem Strassenverkehrsgesetz, das im-

auch das Postulat ablehnen, damit wir wenigstens vernünftig mer unvernünftiger wird, immer mehr eigentliche Kriminelle

und folgerichtig vorgehen. Wir können nicht in einem Fall ein «geschaffen» werden und dass vor allem auch die höheren

Postulat nicht überweisen und dann im anderen ein zweites Bussen immer früher einen Eintrag ins Strafregister nach sich

gleichlautendes überweisen. Da stimmt ja etwas nicht mehr. ziehen.

Ich bitte Sie also, auch das Postulat abzulehnen. Wenn ich denke, wie es um unseren Rechtsstaat bestellt ist,

dann finde ich diese übertriebene, harte Verfolgung von Stras-

Lanz: Es scheint in diesem Saal Sitte zu werden, nicht schon senverkehrssündern - deren Uebertretungen zum grössten

auf der Liste zu sagen, wer etwas bekämpft und wer nicht. In Teil nicht gravierender Natur sind - z. B. gegenüber dem Lau-

früheren Zeiten gab es diese Unsitte noch nicht. Aber immer- fenlassen von Demonstranten - bedenklich.

Postulat Vollmer 394 N 11 mars 1991

Deshalb bitte ich Sie, das Postulat Vollmer abzulehnen und fer der Schlächterei auf unseren Strassen wieder einigermas-

diesem Antrag auf Erhöhung der Ordnungsbussen im Stras- sen auf die Beine zu stellen, Schuldige und Unschuldige -das

senverkehr nicht zuzustimmen. Ich wäre für eine Erhöhung ist einfach grotesk und makaber.

der Ordnungsbussen, wenn man sich voll hinter diese Rege- Wir schlachten auf unseren Schweizer Strassen pro Jahr rund

lungen im Strassenverkehrsgesetz stellen und sagen könnte: viermal mehr Leute, als die Alliierten im ganzen Golfkrieg verlo-

Jawohl, es ist richtig; jemand, der ein Gesetz übertritt, handelt ren haben. Das ist die Realität.

gefährlich. Sehen Sie, wenn Sie heute auf der Autobahn mit Schreiben Sie auch einmal so viel darüber, oder vielleicht kön-

130 km/h fahren statt mit 120 km/h, dann handeln Sie nicht ge- nen wir auch einmal auf dem CNN-Kanal ebenso anschaulich

fährlich. Vor ein paar Jahren war es noch erlaubt, und heute die Opfer auf unseren Strassen darstellen wie diesen grässli-

bezahlen Sie dafür eine Busse. Wenn die Busse erhöht wird, chen Krieg «War in thè Gulf»!

kommen Sie wenn möglich noch ins kantonale Straf reg ister, Herr Scherrer kommt hierher und verharmlost Tempoüber-

und das ist doch nicht mehr in Ordnung. schreitungen, nachdem wir vor kurzem auf der N 1 den gröss-

ten Crash aller Zeiten erlebt haben, zwar bei Glatteis und Ne-

Vollmer: Ich möchte nichts auf die Worte erwidern, die Herr bel, aber nichtsdestotrotz ganz klar als Folge der Raserei.

Scherrer bei seiner Bekämpfung meines Postulates vorgetra- Wer heute auf der N 1 fährt, weiss, wie es dort zu und her geht,

gen hat. Ich glaube, über diese Auspuffphilosophie, die sich und es ist ein Wunder, dass nicht täglich ein ähnlicher Crash

dagegen wehrt, dass Gesetzesübertretungen geahndet wer- passiert, auch bei besseren Strassenverhältnissen. Ich bin der

den, über die Tatsache, dass er das als Schikane bezeichnet, Meinung, wir sollten wirklich aufhören, Verkehrsfolgen zu ver-

lohnt sich nicht, Worte zu verlieren. harmlosen. Herr Vollmer gibt mit seinem Postulat eine Gele-

Ich möchte hier etwas sagen, weil mir das Postulat und die An- genheit, auf die Opfer hinzuweisen. Aber ich möchte diese Ge-

gelegenheit wichtig sind: Niemand glaubt, dass wir allein mit legenheit auch wahrnehmen, darauf hinzuweisen, dass die

der Erhöhung von Ordnungsbussen und von Bussen über- Auto-Partei und ihre Exponenten eine enorme Verantwortung

haupt der zunehmenden Verkehrsverwilderung begegnen dafür haben, dass Leute in diesem Lande umkommen, invalid

können. Es brauchtauch immer weitere Massnahmen, wir wis- werden, zu Tode gefahren werden, weil sie Geschwindigkeits-

sen das, es braucht vor allem auch bauliche Massnahmen, da- übertretungen massiv verharmlosen und dann den Leuten

mit wir diese Verwilderung in den Griff bekommen. Trotzdem vorgaukeln, man könne mit irgendwelchen technischen Mass-

scheint es mir wichtig, dass wir hier festhalten, dass sich die nahmen und Kursen diese Sache beherrschen. Unfälle sind

Regelung der Ordnungsbussen an sich grundsätzlich sehr be- vor allem eine Sache der Psychologie und des Respekts vor

währt hat. Es ist ein einfaches System, ein unbürokratisches dem Leben, und genau das wird missaclptet, wenn man so

System. leichtfertig von Geschwindigkeitsüberschreitungen spricht

Jetzt stellen wir aber fest, dass seit der Einführung dieser Ord- und sich nicht vor Augen hält, wie viele unserer Landsleute un-

nungsbussen im Jahre 1973, also vor 18 Jahren, keine Anpas- ter den Folgen unverantwortlichen Fahrens leiden. Geschwin-

sung mehr stattgefunden hat. Mit anderen Worten, die Geld- digkeitsüberschreitungen müssen bestraft werden, auch

entwertung im Laufe dieser 18 Jahre hat dazu geführt, dass wenn es Prominente betrifft, auch wenn es uns selber betrifft -

die präventive Funktion, die eigentlich diese Ordnungsbussen es geht nicht anders. Wir müssen uns hier am Zügel reissen,

haben sollten, weitgehend verlorengegangen ist. Zurzeit erle- anders ist es nicht möglich, dass wir auf unseren Strassen wie-

ben wir auf unseren Strassen äusserst bedenkliche Entwick- der mehr Ordnung haben, anders geht die Schlächterei wei-

lungen. Allein die Statistiken der Polizeiorgane sprechen neu- ter, und die Unfallquote steigt weiter - doch diese muss jetzt

erdings wieder eine ganz deutliche Sprache. Wir stellen mas- wieder herunterkommen.

sive Ueberschreitungen bei den Geschwindigkeiten fest; wir

stellen fest, dass immer häufiger Rotlichter überfahren werden

usw. Die Folgen dieser massiven Verwilderungen sind gravie- Dreher: Ich möchte nicht auf das argumentatorische Niveau

rend, und um diese Folgen geht es mir. Es ist eine Zunahme des ehrenwerten Doktor Günter heruntersteigen. Die Ge-

der Verkehrstoten festzustellen, und zwar vor allem eine Zu- schwindigkeitslimiten in der Schweiz sind eine politische An-

nahme der Opfer bei Kindern und Jugendlichen. Sie sind es, gelegenheit; sie haben mit Sachlichkeit und Sicherheit gar

die von Rasern betroffen sind, weil Kinder aufgrund ihrer Ent- nichts zu tun. Wie Sie wissen: Da war ein Tempo «Waldster-

wicklung die Geschwindigkeit des herannahenden Fahrzeu- ben», das dann der Bundesrat beibehalten hat, mit der Be-

ges noch nicht abschätzen können; sie werden dann über- gründung, es fördere die Unfallabnahme. In der Bundesrepu-

durchschnittlich oft Opfer dieser Rasereien. Erfahrungen in blik Deutschland (West) haben sie eine wesentlich bessere

anderen Ländern zeigen, dass mit drastischeren Bussen ganz Unfallentwicklung auf Autobahnen als in der Schweiz. Das ist

eindeutig präventive Wirkungen erzielt werden können. Wenn alles bekannt; aber Sie wollen es nicht glauben, weil es dem

wir hier etwas tun, heisst das, dass wir damit auch konkret Un- von Ihnen so verehrten Bundesrat nicht ins Konzept passt.

fälle vermeiden wollen. Wir wollen damit ganz konkret Men- Ich hätte mich hier nicht geäussert, wäre nicht das Wort «Aus-

schenleben schützen. puffphilosophie» gefallen - auch das qualifiziert den Absen-

Ich bin dem Bundesrat deshalb dankbar, dass er bereit ist, das der. Sie reden von einer Zunahme der Verkehrstoten in die-

Postulat anzunehmen. Aber ich muss schon sagen, Herr Bun- sem Jahr, vor allem innerorts - das ist wahr und traurig. Aber:

desrat Koller, ich bin eigentlich ein bisschen enttäuscht und Wir haben doch gesamtschweizerisch Hunderte von Millionen

erstaunt, dass der Bundesrat in dieser Angelegenheit nicht Franken ausgegeben, um die Geschwindigkeit herunterzuset-

schon selbständig gehandelt hat. Es wäre längst fällig gewe- zen, die Strassen zu verriegeln/zu verrammeln und unpassier-

sen, hier eine Anpassung vorzunehmen. Versuchen wir doch bar zu machen; wir haben überall Geschwindigkeitslimiten,

wenigstens in den Bereichen, in denen wir gesetzgeberisch Tempo 30 innerorts, usw. eingeführt, und trotzdem steigt die

und auf Verordnungsstufe Einflussmöglichkeiten haben, auf Zahl der Toten. Ja, irgend etwas stimmt da nicht. Offenbar er-

das Unfallgeschehen einzuwirken, diesen Spielraum auszu- ziehen Sie den Autofahrer zum Tachometeridioten, so dass er

nützen. nicht mehr auf den Verkehr, sondern auf die Hindernisse ach-

Ich hoffe, dass mit der Ueberweisung dieses Postulates der tet, anders lässt es sich nicht erklären. Sie wissen so gut wie

Bundesrat auch endlich ernst macht. ich, dass die Zahl der Unfälle, Verletzten und Toten auf Auto-

bahnen, wo auf richtungsgetrennten Fahrbahnen gefahren

Günter: Eigentlich habe ich mir vorgenommen, mich nicht wird, am geringsten ist und dass dort auch mit Abstand die be-

von Herrn Scherrer provozieren zu lassen. Aber wenn er da mit ste Unfallentwicklung in der Schweiz und auch im vergleichba-

ruhiger Stimme nun diese grotesken Dinge zum besten gibt, ren Ausland anzutreffen ist. Das alles sind Fakten, an die man

wenn er da ganz ruhig erzählt, dass die Geschwindigkeits- sich eigentlich halten könnte.

übertretungen nicht so schlimm seien, wenn wir wissen, wie Leider ist es so, dass mit dem Postulat Vollmer in erster Linie

die Unfallkurve rabiat ansteigt, dann ist ein gefährlicher Ver- der Bussen- und Polizeistaat ausgebaut werden soll - das sind

harmloser am Werk. Es wird verharmlost, wie heute wieder ge- doch die Fakten. Ueberrascht uns das? Das überrascht uns

rast wird. Wir können dann in den Spitälern versuchen, die Op- gar nicht. Hat doch der Herr Postulant den Machthabern des

11. März 1991 N 395 Motion Wiederkehr

blutigsten Mörderstaates (der ehemaligen DDR) noch vor kur- 1. Définition des faits constitutifs de la récidive

zem den Speichel geleckt- so ist es doch! Un système de points inscrits sur le permis de conduire sera

institué de manière à permettre facilement la constatation de la

Bundesrat Koller: Der Bundesrat ist bereit, das Postulat ent- récidive et à servir de base à la jurisprudence. Le système de

gegenzunehmen. Ich möchte aber doch noch einige Punkte points sera lié à une définition uniforme du retrait du permis.

klarstellen. Gegenüber Herrn Nationalrat Dreher möchte ich Les conditions actuelles de retrait du permis seront mainte-

betonen, dass die Tempolimiten nicht vom Bundesrat festge- nues. Le système de points complétera la procédure des

legt worden sind, sondern in einer Volksabstimmung; und das amendes d'ordre.

Volk hat bekanntlich immer recht. Dann darf ich gegenüber 2. Retrait du permis

Herrn Vollmer betonen, dass der Bundesrat aus eigener Initia- Le troisième retrait de permis sera prononcé à vie (art. 17, al. 4,

tive die Bussenansätze der Bussenverordnung in den Jahren nouveau).

1979 und 1986 bereits teilweise angehoben hat. Die von Ihnen 3. Conduite sans permis

verlangten massiven Erhöhungen der Ordnungsbussenan- Celui qui conduit un véhicule à moteur, alors que le permis de

sätze mittels Verordnungsänderung sind leider - und darüber conduire ou le permis d'élève conducteur lui a été refusé ou

möchte ich hier doch Klarheit schaffen - gar nicht möglich, retiré, sera puni des arrêts et de l'amende (art. 95, ch. 2, mo-

weil nämlich das Ordnungsbussengesetz nur Ordnungsbus- dif.). Le véhicule conduit sera confisqué, indépendamment du

sen bis 100 Franken zulässt. Das ist der Grund, weshalb der rapport de propriété, sauf s'il est établi que les droits du pro-

Bundesrat heute morgen im Rahmen der Massnahmen des priétaire ont été violés par un acte illicite (art. 95, ch. 2, complé-

Luftreinhalte-Konzepts mein Departement beauftragt hat, ihm ment).

eine Botschaft zur Aenderung des Ordnungsbussengesetzes

zu unterbreiten. Mitunterzeichner - Cosignataires: Ammann, Basler, Bäumlin,

In diesem Sinne nehmen wir das Postulat an. Béguelin, Blatter, Brügger, Bundi, Bürgi, Büttiker, Danuser,

Diener, Dormann, Dünki, Engler, EppenbergerSusi, Fankhau-

Abstimmung - Vote ser, Gardiol, Grendelmeier, Günter, Haering Binder, Hafner

Für Ueberweisung des Postulates 60 Stimmen Rudolf, Hafner Ursula, Jaeger, Jeanprétre, Keller, Kühn,

Dagegen 21 Stimmen Leuenberger Moritz, Longet, Luder, Maeder, Müller-Aargau,

Nebiker, Neukomm, Nussbaumer, Ott, Pitteloud, Portmann,

Rebeaud, Scheidegger, Seiler Rolf, Stamm, Stocker, Ulrich,

Vollmer, Weder-Basel, Widmer, Zbinden Hans, Züger, Zwy-

gart (49)

#ST# 90.874

Schriftliche Begründung - Développement par écrit

Motion Wiederkehr Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht

Strassenverkehrsgesetz. eine schriftliche Antwort.

Massnahmen gegen Wiederholungstäter Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

Loi sur la circulation routière. vom 8. Dezember 1990

Mesures contre les récidivistes Rapport écrit du Conseil fédéral

du 8 décembre 1990

I.Erfassung des Wiederholungstatbestandes mit einem

Punktesystem:

Die Einführung eines Punktesystems würde voraussetzen,

Wortlaut der Motion vom 5. Oktober 1990 dass das heutige, bewährte System bei Führerausweisentzü-

Der Bundesrat wird ersucht, eine Aenderung des Strassenver- gen grundlegend geändert werden müsste. Ein solcher Sy-

kehrsgesetzes (SVG) vorzulegen, welche die notorischen Wie- stemwechsel aber kommt nur in Betracht, wenn damit wesent-

derholungstäter zum Schütze der rücksichtsvollen Verkehrs- liche Verbesserungen bezüglich Verkehrssicherheit erzielt

teilnehmerwirksam zu fassen vermag. Namentlich soll die Re- werden können. Dies lässt sich zwar noch nicht abschliessend

vision folgende Punkte umfassen: beurteilen, ist aber eher zweifelhaft. Ausländische Staaten, die

1. Erfassung des Wiederholungstatbestandes: das Punktesystem bereits kennen, haben nämlich minde-

Mit einem geeigneten Punktesystem im Führerschein ist si- stens so viele Probleme mit der Verkehrssicherheit wie die

cherzustellen, dass der Wiederholungstatbestand einfach er- Schweiz.

fasst und damit der Rechtsprechung als Entscheidungsgrund- Der Bundesrat lehnt daher die Entgegennahme als Motion ab.

lage vorliegen kann. Das Punktesystem soll mit einem verein- Er ist aber bereit, das Begehren als Prüfungsauftrag entgegen-

heitlichten Führerausweisentzug gekoppelt sein. Die heutigen zunehmen und in die Abklärungen bezüglich Massnahmen

Entzugsmöglichkeiten werden damit nicht aufgehoben. Das zur Verbesserung der Verkehrssicherheit einzubeziehen. In

Punktesystem soll auch das Ordnungsbussenverfahren er- diesem Sinn hat er bereits früher ähnliche Begehren (85.543

gänzen. Motion Graf: Geschwindigkeitsüberschreitungen. Entkrimina-

2. Führerausweisentzug: lisierung, 90.321 Postulat Jaeger: Verkehrssicherheit und

Der dritte Führerausweisentzug gilt lebenslänglich (Art. 17 89.724 Motion Ledergerber: Führerschein mit Punktesystem)

Abs.4neu). als Postulate entgegengenommen.

3. Fahren ohne Führerschein: 2. Lebenslängliche Dauer des dritten Führerausweisentzugs:

Wer ein Motorfahrzeug führt, obwohl ihm der Führer- oder Aufgrund der heutigen Regelung des Strassenverkehrsgeset-

Lernfahrausweis verweigert oder entzogen wurde, wird mit zes (Art. 16/14Abs. 2 Bst. d SVG) wird Führern, die nach ihrem

Gefängnis und mit Busse bestraft (Art. 95 Ziff. 2 Aenderung). bisherigen Verhalten nicht Gewähr bieten, dass sie als Motor-

Das gelenkte Fahrzeug ist - unabhängig der Eigentumsver- fahrzeugführer die Vorschriften beachten und auf die Mitmen-

hältnisse daran - einzuziehen, es sei denn, der Gewahrsam schen Rücksicht nehmen, der Führerausweis auf unbe-

des Eigentümers oder Besitzers sei durch eine widerrechtli- stimmte Dauer entzogen. Der Betroffene erhält den Ausweis

che Handlung gebrochen worden (Art. 95 Ziff. 2 Ergänzung). erst - «bedingt und unter angemessenen Auflagen» - nach

Ablauf der angeordneten Bewährungsfrist und wenn ange-

Texte de la motion du 5 octobre 1990 nommen werden darf, die Massnahme habe ihren Zweck er-

Le Conseil fédéral est chargé de modifier la loi sur la circula- reicht (vgl. Art. 17 Abs. 3 SVG in der neuen, vom Volk am

tion routière de manière à réprimer efficacement les cas de ré- 23. September 1990 angenommenen Fassung). Unverbes-

cidives notoires, afin de protéger les usagers de la voie publi- serliche müssen zudem bereits heute damit rechnen, dass ih-

que respectueux des règles. La revision devra notamment por- nen der Ausweis dauernd entzogen wird (Art. 17Abs. 2SVG).

ter sur les points suivants: Der Vorschlag des Motionärs würde zu einer schematischen

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Postulat Vollmer Erhöhung der Ordnungsbussen im Strassenverkehr

Postulat Vollmer Circulation routière. Relèvement des amendes d'ordre

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1991

Année

Anno

Band II

Volume

Volume

Session Frühjahrssession

Session Session de printemps

Sessione Sessione primaverile

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 06

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 90.804

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 11.03.1991 - 14:30

Date

Data

Seite 393-395

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Ref. No 20 019 679

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