Land Hoarding Tax for Affordable Housing: Postulate Recommended
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe motion requested the introduction of a tax on hoarded, buildable land, with the proceeds allocated to affordable housing. The Federal Council acknowledged that capturing planning gains is a key concern in spatial planning and that existing law mandates cantons to establish systems for compensating advantages and disadvantages arising from planning measures. However, as only a few cantons had implemented such systems and efforts to strengthen this measure through revisions to the Spatial Planning Act were abandoned, the Council proposed converting the motion into a postulate. This would allow for further examination of models for implementing compensation systems in cooperation with the cantons, alongside other ongoing relevant legal reviews, rather than immediate legislative action.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 5 RPG, Art. 12 Abs. 2Bst. e HStG; Land Hoarding Tax for Affordable Housing: Postulate Recommended: The Federal Council acknowledged that capturing planning gains is a key concern in spatial planning and that existing law mandates cantons to establish systems for compensating advantages and disadvantages arising from planning measures. However, as only a few cantons had implemented such systems and efforts to strengthen this measure through revisions to the Spatial Planning Act were abandoned, the Council proposed converting the motion into a postulate. This would allow for further examination of models for implementing compensation systems in cooperation with the cantons, alongside other ongoing relevant legal reviews, rather than immediate legislative action.
Schlagwörter
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertThe court acknowledged that the Cantons are responsible for introducing an equalization system according to this article.
The court noted that this article equates planning surcharges achieved without disposition to dispositions, provided cantonal law subjects this to land gains tax.
Volltext
Motion Günter 756 N 22 mars 1991
sich ein Nutzenausgleich auf. Das Problem wurde vom Ge- #ST# 90.798
setzgeber bereits vor vielen Jahren gesehen. So hat der Bund
die Kantone in Artikel 5 des Bundesgesetzes über die Raum-
planung verpflichtet, einen Ausgleich der Vor- und Nachteile
Motion Günter
aus planerischen Festlegungen vorzunehmen. Während die Abgabe auf gehortetem Bauland
Abgeltung von Verlusten durch Rückzonungen schon seit Thésaurisation de terrains à bâtir.
Jahrzehnten gebräuchlich ist, haben bisher nur zwei oder drei
Kantone auch die ungerechtfertigten Gewinne teilweise abge- Prélèvements fiscaux
schöpft.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
vom 20. Februar 1991
Rapport écrit du Conseil fédéral Wortlaut der Motion vom 3. Oktober 1990
du 20 février 1991 Der Bundesrat wird ersucht, dem Parlament eine Vorlage zu-
Die Abschöpfung von Mehrwerten infolge planerischer Mass- zuleiten, wonach gehortetes baureifes Land mit einer Abgabe
nahmen ist ohne Zweifel ein zentrales Anliegen der Raumpla- zu belegen ist. Der Ertrag dieser Abgabe ist zugunsten des
nung. Das Bundesgesetz vom 22. Juni 1979 über die Raum- Baus preisgünstiger Wohnungen zu verwenden.
planung (RPG) sieht die Mehrwertabschöpfung nicht als Ein-
zelmassnahme, sondern als Teil eines Ausgleichssystems
Texte de la motion du 3 octobre 1990
vor; danach sollen erhebliche Vor- und Nachteile, die sich aus
raumplanerischen Massnahmen ergeben, angemessen aus- Le Conseil fédéral est chargé de soumettre au Parlement une
proposition visant à instituer un prélèvement fiscal sur les ter-
geglichen werden. Nach Artikel 5 RPG sind die Kantone für die
Einführung eines Ausgleichssystems zuständig. Leider sind rains à bâtir thésaurises. Le produit de ce prélèvement sera af-
fecté à la construction de logements à bon marché.
bisher nur wenige Kantone diesem Gesetzesauftrag nachge-
kommen.
Im Vernehmlassungsverfahren zur Revision des Raumpla- Mitunterzeichner - Cosignataires: Biel, Dünki, Jaeger, Kühn,
nungsgesetzes vom letzten Sommer wurde verschiedentlich Maeder, Müller-Aargau, Weder-Basel, Widmer, Wiederkehr,
eine gesetzliche Verstärkung dieser Massnahme gefordert. Zwygart (10)
Mit dem Abbruch der Revisionsarbeiten vom 10. Dezember
1990 wurden aber diese Vorschläge gegenstandslos. Der
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Bundesrat beauftragte jedoch das Eidgenössische Justiz- und
Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht
Polizeidepartement mit der Durchführung eines Vollzugsför-
eine schriftliche Antwort.
derungsprogramms RPG. Zu behandeln ist dabei auch die
Frage der Mehrwertabschöpfung, indem zusammen mit den
Kantonen Modelle zu untersuchen sind für die Realisierung Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
des Ausgleichs nach Artikel 5 RPG. vom 20. Februar 1991
Ueberdies befasst sich auch das am 14. Dezember 1990 vom Rapport écrit du Conseil fédéral
Parlament verabschiedete Bundesgesetz über die Harmoni- du 20 février 1991
sierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden mit Die Abschöpfung von Mehrwerten infolge planerischer Mass-
dem Problem der Planungsmehrwerte. Es stellt die ohne Ver- nahmen ist ohne Zweifel ein zentrales Anliegen der Raumpla-
äusserung erzielten Planungsmehrwerte im Sinne des RPG nung. Das Bundesgesetz vom 22. Juni 1979 über die Raum-
den Veräusserungen gleich, «sofern das kantonale Recht die- planung (RPG) sieht die Mehrwertabschöpfung nicht als Ein-
sen Tatbestand der Grundstückgewinnsteuer unterstellt» zelmassnahme, sondern als Teil eines Ausgleichssystems
(Art. 12 Abs. 2Bst. e). Die gewählte Formulierung bringt somit vor; danach sollen erhebliche Vor- und Nachteile, die sich aus
klar zum Ausdruck, dass man eine föderalistische Lösung ge- raumplanerischen Massnahmen ergeben, angemessen aus-
troffen hat. geglichenwerden. Nach Artikel 5 RPG sind die Kantone für die
Eine Revision des Raumplanungsgesetzes erscheint aus die- Einführung eines Ausgleichssystems zuständig. Leider sind
sen Gründen zurzeit nicht opportun. Der Bundesrat will die Er- bisher nur wenige Kantone diesem Gesetzesauftrag nachge-
gebnisse des Vollzugsförderungsprogramms abwarten. Aus- kommen.
serdem soll das Problem auch in der interdepartementalen Ar- Im Vernehmlassungsverfahren zur Revision des Raumpla-
beitsgruppe Bodenrecht behandelt werden. nungsgesetzes vom letzten Sommer wurde verschiedentlich
eine gesetzliche Verstärkung dieser Massnahme gefordert.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Mit dem Abbruch der Revisionsarbeiten vom 10. Dezember
Déclaration écrite du Conseil fédéral 1990 wurden aber diese Vorschläge gegenstandslos. Der
Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwan- Bundesrat beauftragte jedoch das Eidgenössische Justiz- und
deln. Polizeidepartement mit der Durchführung eines Vollzugsför-
derungsprogramms RPG. Zu behandeln ist dabei auch die
Ueberwiesen als Postulat- Transmis comme postulat Frage der Mehrwertabschöpfung, indem zusammen mit den
Kantonen Modelle zu untersuchen sind für die Realisierung
des Ausgleichs nach Artikel 5 RPG.
Ueberdies befasst sich auch das am 14. Dezember 1990 vom
Parlament verabschiedete Bundesgesetz über die Harmoni-
sierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden mit
dem Problem der Planungsmehrwerte. Es stellt die ohne Ver-
äusserung erzielten Planungsmehrwerte im Sinne des RPG
den Veräusserungen gleich, «sofern das kantonale Recht die-
sen Tatbestand der Grundstückgewinnsteuer unterstellt»
(Art. 12 Abs. 2Bst. e). Die gewählte Formulierung bringt somit
klar zum Ausdruck, dass man eine föderalistische Lösung ge-
troffen hat.
Eine Revision des Raumplanungsgesetzes erscheint aus die-
sen Gründen zurzeit nicht opportun. Der Bundesrat will die Er-
gebnisse des Vollzugsförderungsprogramms abwarten. Aus-
serdem soll das Problem auch in der interdepartementalen Ar-
beitsgruppe Bodenrecht behandelt werden.
22. März 1991 757 Motion Eisenring
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Le Conseil fédéral est chargé de présenter au Parlement des
Déclaration écrite du Conseil fédéral projets complétant ou modifiant toutes les bases légales né-
Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwan- cessaires à la création d'un Office fédéral de la concurrence et
deln. d'un Office fédéral des affaires bancaires et financières.
Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat Mitunterzeichner - Cosignataires: Keine - Aucun
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht
eine schriftliche Antwort.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
vom 21. Januar 1991
#ST# 90.706 Rapport écrit du Conseil fédéral
du 21 janvier 1991
Motion Eisenring 1. Die Banken- und die Kartellkommission erfüllen ihre wichti-
gen Aufgaben grundsätzlich unabhängig von den Verwal-
Schaffung eines Bundesamtes tungsbehörden. Ihre Mitglieder zeichnen sich durch besonde-
für Wettbewerb ren Sachverstand aus. Unvereinbarkeits- und Ausstandsbe-
und eines Bundesamtes stimmungen sorgen dafür, dass auch die Unabhängigkeit des
für Banken und Finanzen einzelnen Mitgliedes gewahrt bleibt. Unterstützt werden die
Kommissionen durch kleine, aber leistungsstarke Sekreta-
Création d'un Office riate. Die besondere Stellung der Kommissionen findet ihre
de la concurrence Grundlage im Banken- und Kartellgesetz. Sie hat sich bisher
et d'un Office des affaires sehr gut bewährt und wurde kaum in Frage gestellt.
bancaires et financières 2. Die Unabhängigkeit der beiden Kommissionen ist begrenzt.
Ihre Tätigkeit richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmun-
gen und den vom Bundesrat genehmigten Reglementen.
Zwar erstatten die Kommissionen je einen Jahresbericht,
doch kann der Bundesrat von der Bankenkommission auch
Wortlaut der Motion vom 20. September 1990 Spezialberichte verlangen, wie es in jüngster Vergangenheit
In den Bereichen des Wettbewerbsrechtes einerseits und des gleich zweimal geschehen ist (Berichte der EBK vom 24. April
Banken- und Finanzrechtes anderseits haben sich in den letz- 1990 über die Finanzbeziehungen zwischen Liechtenstein
ten Jahrzehnten Aenderungen und Neuerungen ergeben, die und der Schweiz sowie über den «Mini-Crash» vom Oktober
sowohl in bezug auf die Sachkompetenz'wie in bezug auf 1989). Auch der Kartellkommission kann der Bundesrat Auf-
Rechtsfragen und Rechtsschutz von sehr grosser Tragweite träge erteilen. In diesem Zusammenhang ist zu betonen, dass
sind. die besondere Stellung der Kommissionen die parlamentari-
Die bisherige Regelung über die zwei hierfür zuständigen sche Kontrolle keineswegs ausschliesst; so haben 1989 so-
Fachorgane des Bundes, das heisst die Kartellkommission wohl die Geschäftsprüfungs- als auch die Finanzkommission
und die Bankenkommission mit blosser jährlicher Berichter- des Nationalrates der Bankenkommission Besuch abgestat-
stattung an den Bundesrat, entsprechen den heutigen und tet.
insbesondere den künftigen Erfordernissen nicht, insbeson- 3. Zurzeit gibt es keine Hinweise darauf, dass neu zu schaf-
dere da diese Kommissionen ausserhalb jeder Kontrolle fende Bundesämter die heute der Banken- und Kartellkom-
durch das zwar als Gesetzgeber tätige und somit auch in der mission übertragenen Aufgaben besser bewältigen könnten.
letzten Verantwortung stehende Parlament tätig sind. Der Bundesrat verkennt aber nicht, dass die internationale Zu-
Auch im Blick auf die künftige internationale Zusammenarbeit sammenarbeit, insbesondere die europäische Integration, un-
drängt sich eine Strukturanpassung im Sinne der Schaffung ser Land gerade auch im Finanz- und Bankenbereich sowie in
einer wirksamen Kontrolle der bisher diesen Kommissionen der Wettbewerbspolitik vor neue Anforderungen stellt. Ob dar-
zufallenden Kompetenzen durch deren Unterstellung unter aus institutionelle Konsequenzen zu ziehen sind, lässtsich ge-
das Parlament auf. genwärtig noch nicht beurteilen. Auch kann ohne Abstützung
Der Bundesrat wird eingeladen, dem Parlament die nötigen auf eine umfassende Integrationspolitik die Einleitung punktu-
Vorlagen zur Ergänzung beziehungsweise Aenderung aller eller Massnahmen nicht verantwortet werden. Hingegen be-
gesetzlichen Grundlagen vorzulegen, die zur Schaffung eines obachtet der Bundesrat die weitere Entwicklung sorgfältig und
Bundesamtes für Wettbewerb sowie eines Bundesamtes für wird den eidgenössischen Räten nötigenfalls zu einem späte-
Banken und Finanzen notwendig sind. ren Zeitpunkt Antrag stellen.
Texte de la motion du 20 septembre 1990 Schriftliche Erklärung des Bundesrates
En matière de droit de la concurrence et de droit bancaire et fi- Déclaration écrite du Conseil fédéral
nancier, des innovations sont apparues ces dernières années Der Bundesrat ist bereit, die Motion entgegenzunehmen.
dont la portée est considérable tant pour ce qui est des com-
pétences qu'en ce qui concerne le droit et la protection juridi- Ueberwiesen - Transmis
que.
La réglementation actuellement applicable aux deux organes
spécialisés de la Confédération, à savoir la Commission des
cartels et la Commission des banques, ne prévoit qu'un rap-
port annuel au Conseil fédéral. Les dispositions en vigueur ne
satisfont pas aux exigences actuelles et futures, du fait notam-
ment que ces commissions échappent au contrôle du Parle-
ment qui, pourtant, assume la responsabilité finale en qualité
de législateur.
Dans la perspective de la coopération internationale future,
une restructuration s'impose également: ces deux commis-
sions devront désormais relever du Parlement, de manière
que soit institué un contrôle efficace des compétences qui leur
sont attribuées.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Günter Abgabe auf gehortetem Bauland
Motion Günter Thésaurisation de terrains à bâtir. Prélèvements fiscaux
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1991
Année
Anno
Band II
Volume
Volume
Session Frühjahrssession
Session Session de printemps
Sessione Sessione primaverile
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 17
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 90.798
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 22.03.1991 - 08:00
Date
Data
Seite 756-757
Page
Pagina
Ref. No 20 019 755
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