Ligerz Tunnel Bypass Motion Converted to Postulate
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe court considered a motion proposing the construction of a long railway tunnel to bypass Ligerz, aiming to protect the landscape and local character. The government recommended converting the motion into a postulate. The court ultimately approved the conversion to a postulate, indicating that while the principle of protecting the landscape and villages is important, the government's formal review process for railway projects, which includes considering alternatives and potential impacts, is the appropriate mechanism for addressing such concerns. The government emphasized that it had not yet decided between a short or long tunnel and that any necessary project modifications would be demanded during this review.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 31 Geschäftsreglement des Nationalrates; Ligerz Tunnel Bypass Motion Converted to Postulate: The government recommended converting the motion into a postulate. The court ultimately approved the conversion to a postulate, indicating that while the principle of protecting the landscape and villages is important, the government's formal review process for railway projects, which includes considering alternatives and potential impacts, is the appropriate mechanism for addressing such concerns. The government emphasized that it had not yet decided between a short or long tunnel and that any necessary project modifications would be demanded during this review.
Schlagwörter
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertCited by the Federal Council to state that the motion cannot be accepted in its current form for formal reasons.
Volltext
Motion Zwygart 2428 N 14 décembre 1990
90.775 1990 ihre Arbeit aufgenommen. Das Ziel dieser Arbeitsgruppe
wird sein, die unterschiedlichen Regelungen zu koordinieren
#ST#
und harmonisieren. Sie soll ihre Anträge bis Ende Jahr ablie-
Motion Rechsteiner fern.
Schaffung von Informationsrechten
Schriftliche Erklärung des E'undesrates
Droit du citoyen à l'information Déclaration écrite du Consßil fédéral
Der Bundesrat beantragt, die Motion Rechsteiner in ein Postu-
lat umzuwandeln.
Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
Wortlaut der Motion vom 3. Oktober 1990
Der Bundesrat wird eingeladen, die Schaffung von Informa-
tionsrechten der Bürgerinnen und Bürger im schweizerischen
Recht eingehend zu prüfen und den eidgenössischen Räten
eine Vorlage für die erforderlichen gesetzlichen Grundlagen #ST# 90.796
zu unterbreiten.
Motion Zwygart
Texte de la motion du 3 octobre 1990
Le Conseil fédéral est chargé d'étudier de manière approfon-
Eisenbahn-Langtunnel in Ligerz
die l'inscription dans la législation du droit à l'information en Tunnel ferroviaire
faveur des citoyennes et citoyens, et de soumettre aux Cham- contournant Gléresse
bres fédérales une proposition visant la création des bases lé-
gales nécessaires.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Bäumlin Ursula, Béguelin,
Bodenmann, Braunschweig, Brügger, Bundi, Danuser, Eg- Wortlaut der Motion vom 3. Oktober 1990
genberger Georges, Fankhauser, Haering Binder, Hafner Ur- Der Bundesrat wird beauftragt, für den Doppelspurausbau im
sula, Haller, Hubacher, Jeanprêtre, Ledergerber, Leuenberger Rahmen der «Bahn 2000» auf der Strecke La Neuveville-
Moritz, Matthey, Mauch Ursula, Neukomm, Ott, Pitteloud, Rei- Twann einen Langtunnel p anen zu lassen, damit nicht nur Li-
mann Fritz, Stappung, Uchtenhagen, Ulrich, Vollmer, Züger gerz, sondern auch die Weiler Schafis und Bipschal geschont
(27) werden. Nur so ist es mogi eh, dass ein landschafts- und orts-
bildschutzverträgliches Projekt entsteht.
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Es sollte heute unbestritten sein, dass das Prinzip der Oeffent- Texte de la motion du 3 octobre 1990
lichkeit und der Zugänglichkeit der relevanten Informationen Dans la perspective du dédoublement de la voie ferrée entre
eine der entscheidenden Voraussetzungen der Demokratie Douanne et La Neuveville, dédoublement prévu dans le cadre
ist. Der Grundsatz ist im schweizerischen Recht nur ungenü- de RAIL 2000, le Conseil fédéral est chargé de faire établir les
gend verwirklicht, nachdem nach wie vor das Prinzip der Ge- plans d'un long tunnel ferroviaire qui contournerait le village
heimhaltung dominiert (z. B. über die Geheimnisartikel des de Gléresse mais aussi les hameaux de Chavannes et de Bip-
StGB). Die im Datenschutzgesetz vorgesehenen Auskunfts- schal. Ce projet est le seul moyen de préserver le site et le pay-
und Einsichtsrechte bilden hierzu nur ein ungenügendes Kor- sage.
rektiv, weil sie die Zugänglichkeit höchstens hinsichtlich derje-
nigen Daten gewährleisten, welche die die Auskunft bean- Mitunterzeichner-Cosignataires: Bär, Bonny, Daepp, Dietrich,
spruchende Person persönlich betreffen. Es drängt sich auf, Dünki, Fierz, Günter, Hafner Rudolf, Haller, Herczog, Kohler,
auch für das schweizerische Recht die Schaffung von Informa- Kühn, Loretan, Luder, Maeder, Reimann Fritz, Ruf, Schwab,
tionsrechten zu prüfen und in geeigneter Form auf dem Weg Seiler Hanspeter, Vollmer, Weder-Basel, Wyss William (22)
der Gesetzgebung vorzuschlagen. Andere Länder (insbeson-
dere Schweden und die USA mit dem «freedom of information Schriftliche Begründung - Développement par écrit
act» bzw. dem «right to know») haben mit dem Oeffentlich- Das linke Bielerseeufer mit seiner harmonischen Rebberg-
keitsprinzip seit längerem gute Erfahrungen gemacht. landschaft sowie den weitgehend intakten und historisch wert-
vollen Ortsbildern (Tüscherz, Twann, Wingreis, Bipschal, Li-
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates gerz, Schafis) wurde vom Bundesrat als Landschaft von natio-
vom 26. November 1990 naler Bedeutung erklärt (Aufnahme ins erste Bundesinventar
Rapport écrit du Conseil fédéral BLN, 1977). Die erwähnten 3emeinden und Weiler wurden zu-
du 26 novembre 1990 dem in das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder
Durch zwei Motionen (80.544 Informanten und Journalisten, der Schweiz (ISOS) aufgenommen. Aus dieser Landschaft
Rechtsstellung; Binder; 80.467 Aktenklassifizierung und öf- sticht ügerz heraus, welches über ein weitgehend unverän-
fentliche Meinung; Jelmini) wurde der Bundesrat 1982 beauf- dertes Dorfbild mit gut erhaltenen Gebäuden aus dem 16. bis
tragt, bestimmte Aspekte des Informations- und Geheimhal- 18. Jahrhundert verfügt.
tungsrechts zu überprüfen. Der Bundesrat setzte daraufhin für Das aufgelegte Projekt eines Doppelspurausbaus sieht nur
den Teilaspekt der Ueberprüfung des Geheimhaltungsrechts eine Umfahrung des Dorfkorns von Ligerz vor. Der direkt am
und der Geheimhaltungspraxis der Bundesverwaltung eine See gelegene Weiler Bipschal sowie der zu La Neuveville ge-
Arbeitsgruppe «Oeffentlichkeit und Geheimhaltung» ein. hörende Weiler Schafis werden nicht geschont. Zwei Bahn-
Diese lieferte ihren Bericht im Juli 1986 ab. Der Bundesrat übergänge würden die Staatsstrasse queren, was für eine
nahm am 1. Juli 1987 von diesem Bericht Kenntnis und legte Neuplanung unbefriedigend ist, trotz der Autobahn N 5. Diese
das weitere Vorgehen fest. Hierbei beauftragte er die Bundes- massiven Eingriffe würden zu einer Umklammerung von Li-
kanzlei, aufgrund des Schlussberichts der Arbeitsgruppe im gerz führen. Massive Eingrilfe führten zu vielen negativen Aus-
Bereich Information aus der Bundesverwaltung Vorschläge zu wirkungen wie Landverlust, Lärmbelastungen und Eingriffe
unterbreiten. Ein in der Folge ausgearbeiteter erster Entwurf ins Rebgelände.
«Weisungen über die Auskunfterteilung und die Akteneinsicht Von den höheren finanziellen Aufwendungen braucht man
in Bundesangelegenheiten» wurde von der Verwaltung mit nicht zurückzuschrecken, wenn man daran denkt, dass dieser
Skepsis aufgenommen. In der Zwischenzeit hat eine neue in- Eingriff für immer bestehenbleibt. Ligerz hat bei der Autobahn
terdépartementale Arbeitsgruppe «Akteneinsichtskonferenz» lange gekämpft. Die mit dem langen N-5-Strassentunnel in
unter Federführung der Bundeskanzlei am 18. September Aussicht stehende Entlastung von Schafis, Ligerz und Bip-
14. Dezember 1990 N 2429 Postulat der LdU/EVP-Fraktion
schal und der Erhaltung eines Stücks wertvoller Landschaft nen. Die Entwicklungsländer mit ihren finanziell und technisch
darf durch einen Kurztunnel der Eisenbahn nicht zunichte ge- schlechteren Ausstattungen stellen dabei ein besonderes Pro-
macht werden. blem dar. Verschiedene Anfragen aus Entwicklungsländern
um technische und finanzielle Unterstützung seitens der
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates Schweiz, z. B. im Entsorgungsbereich, belegen das Bedürfnis
vom 21. November 1990 nach einer Verstärkung der schweizerischen Umweltmass-
Rapport écrit du Conseil fédéral nahmen gegenüber den Entwicklungsländern.
du 21 novembre 1990 Die vier Rahmenkredite für Entwicklungszusammenarbeit
Gemäss Bundesverfassung und Eisenbahngesetz unterste- (technische Zusammenarbeit und Finanzhilfe, wirtschafts-
hen Bau und Betrieb der Eisenbahnen der Aufsicht des Bun- und handelspolitische Massnahmen, humanitäre Hilfe, Kapi-
desrates bzw. des EVED. Laut Artikel 31 Geschäftsreglement talbeteiligungen an den Entwicklungsbanken) bieten nur un-
des Nationalrates dürfen Motionen weder in an den Bundesrat genügend Spielraum für die vom Bundesrat verschiedentlich
übertragene Bereiche eingreifen noch auf einen in gesetzlich skizzierte ökologische Aussenpolitik der Schweiz. Insbeson-
geordnetem Verfahren zu treffenden Verwaltungsakt einwir- dere lassen auch die beiden in diesem Jahr diskutierten Rah-
ken. Aus formellen Gründen kann die Motion nicht in dieser menkredite über technische Zusammenarbeit und Finanzhilfe
Form entgegengenommen werden. sowie über wirtschafts- und handelspolitische Massnahmen
Materiell weist der Bundesrat darauf hin, dass gegenwärtig un- praktisch keinen Raum für neue Aktionen. Auf der Durchfüh-
ter der Federführung des für das Projekt zuständigen Bun- rungsebene ist ebenfalls nach neuen Mitteln und Wegen zu
desamtes für Verkehr (Bav) das gesetzlich vorgeschriebene suchen, um die Umweltmassnahmen nicht nur über multilate-
Anhörungsverfahren durchgeführt wird. Das heisst, dass das rale Kanäle abzuwickeln, sondern ergänzend dazu weiterhin
Bav gestützt auf das Ergebnis der Einigungsverhandlungen und vermehrt auch auf bilateraler Basis durchziehen zu kön-
mit den Einsprechern und die Vernehmlassung des Kantons nen.
Bern die betroffenen Bundesstellen anhört. Anschliessend er- Entscheidend für einen effizienten Einsatz der Mittel aus ei-
halten die SBB Gelegenheit, sich zum Ergebnis der Anhörung nem allfälligen Rahmenkredit für Umweltmassnahmen ist die
zu äussern. Das Bav wird, soweit nötig, Beweise erheben und Schaffung der notwendigen personellen und administrativen
zwischen den Parteien zu vermitteln versuchen. In der Folge Rahmenbedingungen. Dabei ist für die Abwicklung der bilate-
prüft das Bav das Projekt auf seine Vereinbarkeit mit den mass- ralen Massnahmen auch vermehrt Durchführungskapazität
gebenden rechtlichen Bestimmungen. Daraus ergibt sich, ausserhalb der Verwaltung (Hilfswerke, Universitäten, Privat-
dass sich das Bav zurzeit weder für eine Variante «Kurztunnel» wirtschaft) zu suchen.
noch gegen eine Variante «Langtunnel» entschieden hat. Aus diesen Ueberlegungen heraus drängt es sich auf, die
Sollte die umfassende Prüfung des Projekts ergeben, dass die Möglichkeiten eines neuen, zusätzlichen Rahmenkredits für
Vorlage Anpassungen bedarf, wird das Bav die entsprechen- Umweltmassnahmen gegenüber Entwicklungsländern zu
den Projektänderungen von den SBB verlangen. prüfen. Diese Frage fügt sich nahtlos in den Auftrag des Stän-
derates nach einem departementsübergreifenden Leitbild für
Schriftliche Erklärung des Bundesrates die künftigen Nord-Süd-Beziehungen der Schweiz ein.
Déclaration écrite du Conseil fédéral
Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwan- Schriftliche Erklärung des Bundesrates
deln. vom 7. November 1990
Déclaration écrite du Conseil fédéral
Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat du 7 novembre 1990
Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
Ueberwiesen - Transmis
#ST# 90.707
Postulat Segmüller
Rahmenkreditfür Umweltmassnahmen
in Entwicklungsländern
#ST# 90.717
Sauvegarde de l'environnement dans
le tiers monde. Crédit de programme Postulat der LdU/EVP-Fraktion
Uno-Beitritt
Postulat du groupe Adl/PEP
Adhésion a I'ONU
Wortlaut des Postulates vom 20. September 1990
Der Bundesrat wird eingeladen, die Eröffnung eines zusätzli-
chen Rahmenkredits für Umweltmassnahmen gegenüber Ent-
wicklungsländern zu prüfen.
Wortlaut des Postulates vom 24. September 1990
Texte du postulat du 20 septembre 1990 Der Bundesrat wird eingeladen, die Frage zu prüfen, auf wann
Le Conseil fédéral est invité à examiner l'ouverture d'un crédit Volk und Ständen eine Vorlage betreffend den Beitritt der
de programme complémentaire concernant des mesures de Schweiz zur Uno unterbreitet werden soll.
sauvegarde de l'environnement dans le tiers monde.
Texte du postulat du 24 septembre 1990
Mitunterzeichner - Cosignataires: Keine - Aucun Le Conseil fédéral est invité à examiner la question suivante:
quand un projet relatif à l'adhésion de la Suisse à l'ONU sera-
Schriftliche Begründung - Développement par écrit t-il soumis au peuple et aux cantons?
Der Schonung der Umwelt wird im In- und Ausland wach-
sende Aufmerksamkeit zuteil. Auch die Schweiz muss in Er- Sprecher-Porte-parole: Widmer
gänzung zu ihrer internen Umweltpolitik vermehrt auf interna-
tionaler Ebene aktiv werden, damit die globalen ökologischen Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Fragen (Ozonschicht, Treibhauseffekt, Abfallentsorgung Die Urheber verzichten auf eine Begründung und wünschen
usw.) einer wirksamen Lösung näher gebracht werden kön- eine schriftliche Antwort.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Zwygart Eisenbahn-Langtunnel in Ligerz
Motion Zwygart Tunnel ferroviaire contournant Gléresse
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1990
Année
Anno
Band V
Volume
Volume
Session Wintersession
Session Session d'hiver
Sessione Sessione invernale
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 15
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 90.796
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 14.12.1990 - 08:00
Date
Data
Seite 2428-2429
Page
Pagina
Ref. No 20 019 335
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