Court Rejects Swedish Drug Model for Switzerland
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe motion proposed a drug policy based on the Swedish model, advocating for criminalization of all drug possession, trafficking, and consumption, with mandatory treatment and rehabilitation for addicts, and no voluntary exit from treatment facilities. The court rejected this motion, arguing that while addressing drug addiction is a social concern, the proposed measures are too rigid and lack flexibility for effective implementation in Switzerland. The government preferred a more adaptable approach, emphasizing prevention, support for cantonal efforts, research, and evaluating international experiences without necessarily adopting foreign models wholesale.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 3 Absatz, Art. 6 BBAV, Art. 1, Art. 2, Art. 3, Art. 4; Court Rejects Swedish Drug Model for Switzerland: The court rejected this motion, arguing that while addressing drug addiction is a social concern, the proposed measures are too rigid and lack flexibility for effective implementation in Switzerland. The government preferred a more adaptable approach, emphasizing prevention, support for cantonal efforts, research, and evaluating international experiences without necessarily adopting foreign models wholesale.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertBasis for classifying possession, trade, and consumption of drugs as a criminal offense.
Basis for the institutionalization of drug addicts in therapy homes for rehabilitation.
Basis for prohibiting visits and leave to ensure therapy success and prevent drug smuggling.
Basis for allowing former addicts to take external work after treatment progress, while requiring them to spend leisure time at the facility.
Basis for final discharge into society after a probation period and for former addicts to cover therapy costs if possible.
Volltext
Motion Scherrer Jürg 250 N 2 mars 1992
lisière, täten das private Pensionskassen nur selten. Der Bund #ST# 90.752
realisiert das aber bekanntlich auch mit seiner eigenen Versi-
cherung, mit der EVK Motion Scherrer Jürg
Interessant ist vielleicht auch, was Professor Kohli wörtlich
ausführt: «Malheureusement l'indexation dans un système Massnahmen
économique comme celui de la Suisse est loin d'être com- zur Lösung des Drogenproblems
plète, ce qui a des conséquences néfastes et parfois même Lutte contre la drogue.
dramatiques. Cela est particulièrement vrai pour certaines ren-
Programme d'action
tes de la sécurité sociale où le manque d'indexation ne répond
à aucun impératif économique et a des conséquences désas-
treuses dans certains cas.»
Deutlicher könnte man den Mangel des fehlenden vollen
Teuerungsausgleichs nicht kennzeichnen. Die Experten
schlagen denn auch vor, den Teuerungsausgleich bei den Wortlaut der Motion vom 1. Oktober 1990
Renten der zweiten Säule über das Umlageverfahren zu fi- Der Bundesrat wird eingeladen, dem eidgenössischen Parla-
nanzieren. ment auf Gesetzesstufe einen Massnahmenkatalog zur Lö-
Der Bundesrat hat vor einigen Tagen erklärt, dass er die Frei- sung des Drogenproblems vorzulegen, welcher sich am be-
zügigkeit in der zweiten Säule - nachdem er die Freizügig- währten Modell von Schweden orientiert. Die folgenden
keits-initiative abgelehnt hatte - in einem Spezialgesetz regeln Punkte sind Bestandteile des Massnahmenkataloges:
wolle. Das ist gut; das begrüssen wir. Damit wird ein wichtiges 1. Jeder Besitz, Handel und Konsum von Drogen wird als
Anliegen realisiert Hier liegt aber ein zweites grosses Problem Straftat eingestuft. Es wird nicht zwischen «weichen» und «har-
vor, und ich meine, die Motion Dünki sei gerechtfertigt. Sie ten» Drogen unterschieden.
wäre als Motion gerechtfertigt Aber ich begreife, dass man 2. Drogenabhängige werden in Therapieheime eingewiesen,
dem Bundesrat in der Form des Postulats etwas mehr Flexibili- aus denen es kein freiwilliges Austreten gibt Fachkundige
tät belassen kann. Helfer entwöhnen die Süchtigen und unterziehen sie einer Ar-
Deshalb bitte ich Sie, dieses Anliegen als Postulat zu überwei- beitstherapie.
sen. 3. Besuche und Urlaube sind nicht gestattet, um den Thera-
pieerfolg nicht zu gefährden und das Einschmuggeln von Dro-
gen zu verhindern.
Bundesrat Cotti: Es besteht kein Zweifel, dass der Teuerungs- 4. Wenn es die Behandlungsfortschritte erlauben, können die
ausgleich auf Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenrenten we- ehemaligen Süchtigen eine externe Arbeit annehmen. Die
sentlich zur Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung bei- Freizeit muss jedoch im Heim verbracht werden.
trägt Es ist also ein durchaus soziales Anliegen, dem im Bun- 5. Nach einer bestimmten Bewährungsfrist erfolgt die endgül-
desgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und In- tige Entlassung in die Gesellschaft. Die durch die Therapie ent-
validenvorsorge für den Bereich der obligatorischen Minimal- standenen Kosten sind wenn möglich vom ehemaligen Dro-
vorsorge bereits heute Rechnung getragen wird. Danach sind gensüchtigen zu decken.
die Hinterlassenen- und Invalidenrenten bis zum Rücktrittsal-
ter des Anspruchsberechtigten generell der Teuerung anzu- Texte afe la motion du 1 octobre 1990
passen. Nach diesem Zeitpunkt erfolgt die Anpassung dieser Le Conseil fédéral est chargé de présenter aux Chambres fé-
Renten wie auch der Altersrenten nur noch im Rahmen der fi- dérales, à titre de projet de loi, un catalogue de mesures en
nanziellen Möglichkeiten jeder einzelnen Vorsorgeeinrich- vue de résoudre le problème de la drogue. Ce catalogue s'ins-
tung. pirera du modèle suédois, qui a fait ses preuves, et il englo-
Eine Ausdehnung der generellen Teuerungsanpassung auch bera les points suivants:
auf diesen Bereich ist sicher ein berechtigtes Anliegen. Es wird 1. Toute possession, tout commerce et toute consommation
zurzeit im Rahmen der vorgesehenen ersten BVG-Revision ge- de drogues constituera un acte punissable. On ne fera pas de
prüft Die Teuerungsanpassung muss aber-wie ich eingangs distinction entre les drogues «dures» et les drogues «douces».
gesagt habe - finanziell verkraftbar bleiben, weshalb der Fi- 2. Les toxicomanes seront envoyés dans des établissements
nanzierungsfrage grösste Aufmerksamkeit geschenkt werden curatifs d'où il leur sera impossible de sortir par leur libre choix
muss. et où ils seront désintoxiqués par des spécialistes et devront
Dabei sind insbesondere die Ergebnisse der verschiedenen se soumettre à une thérapie de réadaptation au travail.
Gutachten, die der Bundesrat letztes Jahr hat erstellen lassen 3. On ne tolérera nulle visite et nul congé de manière à ne pas
und die Sie, Herr Bundi, erwähnt haben, zu berücksichtigen. compromettre le résultat de la thérapie et pour éviter que les
Wir werden in der zweiten Jahreshälfte - Herr Bundi, Sie ha- drogues ne fassent leur apparition dans ces établissements.
ben das erwähnt- die Gutachten insofern ausgewertet haben, 4. Si les progrès de la thérapie l'autorisent, les toxicomanes
als wir der breiten Oeffentlichkeit einige wenige Grundsätze im guéris pourront travailler à l'extérieur, mais ils devront passer
Rahmen der Altersvorsorge und besonders der Querbezie- tous leurs loisirs dans l'établissement qui les soigne.
hungen zwischen der ersten und der zweiten Säule unterbrei- 5. Après une période d'observation déterminée pendant la-
ten werden. Wir werden also praktisch dem Vorgehen folgen, quelle ils devront faire leurs preuves, les toxicomanes guéris
das wir schon bei der Krankenversicherung angewendet ha- seront rendus à la vie normale. Dans la mesure du possible, le
ben: zuerst erfolgen einige grundsätzliche Entscheide des toxicomane guéri remboursera les frais que la thérapie aura
Bundesrates und anschliessend die entsprechenden Geset- occasionnés.
zesänderungsvorschläge. Für die AHV ist es die 11. Revision,
für das BVG die 1. Revision. Mitunterzeichner-Cosignataires: Allenspach, Aubry, Blocher,
Die Problematik ist aber noch so offen, Herr Dünki, dass wir Ih- Daepp, Dreher, Eisenring, Etique, Feigenwinter, Friderici
ren Vorstoss in keiner Weise als Motion entgegennehmen kön- Charles, Früh, Graf, Hari, Hess Otto, Hildbrand, Jeanneret,
nen. Sie haben ja selber gesagt: «.... die Diskussion vertiefen, Kühne, Leuba, Massy, Neuenschwander, Reimann Maximi-
in die Diskussion einbeziehen, überprüfen.» Dafür sind wir zu lian, Rohrbasser, Seiler Hanspeter, Stucky, Theubet, Wellauer
haben, aber dafür genügt auch ein Postulat. (25)
Das ist der Grund, weshalb wir den Nationalrat bitten, die Mo-
tion in ein Postulat umzuwandeln. Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Die Schweiz wird von der Drogenwelle überrollt. Vor allem in
den Städten sind öffentliche Plätze zu wahren Drogenghettos
Abstimmung - Vote verkommen. Herumliegende Fixerspritzen sind nicht nur ein
Für Ueberweisung des Postulates 69 Stimmen allgemeines Aergernis, sondern bergen auch die An-
Dagegen 57 Stimmen steckungsgefahr mit Aids in sich.
2. März 1992 N 251 Motion Scherrer Jürg
Trotz Drogenanlaufstellen und «Fixerstüblis» beanspruchen Bundesrat verpflichten, das Drogenproblem nach dem Vor-
die Drogensüchtigen immer mehr Raum. Selbst vor Kinder- bild des sogenannten Schwedenmodells anzugehen. Ich
spielplätzen wird nicht haltgemacht Bereits mussten Spiel- gehe kurz auf die Begründung ein, wie ich sie auch in der Mo-
plätze gesperrt werden, da die Gefahr gross ist, dass sich Kin- tion schriftlich niedergelegt habe, um anschliessend noch ei-
der an einer infizierten Spritze mit dem Aids-Virus anstecken. nige Ergänzungen anzubringen.
Die Erfahrung zeigt, dass jede Liberalisierung in der Drogen- Jedes Land, das in der Drogenfrage liberal denkt und handelt,
frage das Problem nicht löst, sondern im Gegenteil der Dro- fördert den Drogenkonsum. Das ist in der Schweiz so, das war
gensucht Vorschub leistet Drogenanlaufstellen, Fixerstüblis in den Niederlanden so, das ist in Frankreich, in Spanien und
und Spritzenbusse werden zwar regelmässig eröffnet, bald Portugal ebenfalls so. Es gibt also keinen Grund, Lösungen
darauf jedoch wieder geschlossen, da diese Stellen mit Dro- vorgaukeln zu wollen und gleichzeitig eine liberale Drogenpo-
gensüchtigen aus ganz Europa überschwemmt werden. litik zu betreiben.
Solche «Massnahmen» sind also reine Experimente, welche Ich kann mich mit der Antwort des Bundesrates auf meine Mo-
nachweisbar nicht zum Erfolg führen. Der Bundesrat wird des- tion durchaus einverstanden erklären. Aber die Massnahmen,
halb eingeladen, sich am «Schwedenmodell» zu orientieren, die der Bundesrat jetzt in die Wege geleitet hat, sind ja nur eine
weil der Erfolg der schwedischen Drogenpolitik offensichtlich Ergänzung. Das Problem muss an der Wurzel gepackt und vor
ist allem gesamtschweizerisch gelöst werden. Das Drogenpro-
Nach Auskunft des schwedischen Gesundheitsministeriums blem kantonal lösen wollen heisst sich in föderalistische Ein-
können nach der Therapie elf von dreizehn Drogensüchtigen zelheiten verzetteln; jeder Kanton macht gerade dann etwas,
als geheilt entlassen werden. Damit ist bewiesen, dass nur wenn er das Gefühl hat, er müsse handeln, aber es gibt keine
eine seriöse, auf Entwöhnung und Wiedereingliederung in die einheitliche schweizerische Drogenpolitik.
Gesellschaft ausgerichtete Drogenpolitik zur Lösung eines im- Man hat das kürzlich wieder gesehen: Da wurde der Zürcher
mer grösser werdenden Problems taugt Platzspitz geschlossen, die Drogensüchtigen haben sich zum
Teil nach Bern verschoben, jetzt handelt die Stadt Bern und
schliesst den Kocherpark. Ich frage mich, wo dann die Süchti-
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates gen morgen sind; dann geschieht in dieser oder jener Stadt
vom 8. Mai 1991 wieder etwas, und so geht es endlos weiter; die Schraube
Rapport écrit du Conseil fédéral dreht sich ohne Ende.
du 8 mai 1991 Die Drogensüchtigen einzusperren, ist keine Lösung, sofern
Der Bundesrat hat am 20. Februar 1991 ein Massnahmenpa- das Einsperren in einer Gefängnis- oder gar Zuchthausstrafe
ket zur Verminderung der Drogenprobleme verabschiedet besteht. Hingegen will ich, dass wieder jeder Handel, Besitz
und damit das Engagement des Bundes, der Drogensucht und Konsum von Drogen strafbar wird. Es geht doch nicht an,
und ihren Folgen entgegenzutreten, erhöht Zu diesem Zweck dass Leute, seien es Händler oder Drogensüchtige, ein, zwei
hat er die personellen und finanziellen Mittel des Bundesam- Gramm Heroin unter den Augen der Polizei transportieren und
tes für Gesundheitswesen erheblich verstärkt handeln können, ohne dass der Staat eingreift Es geht nicht
Der Kernpunkt dieser Massnahmen umfasst die Verstärkung an, dass ein Bundesrichter entscheidet, Haschisch sei eine
der Prävention auf gesamtschweizerischer Ebene sowie die ungefährliche Droge. Man weiss heute, dass Haschisch fast
Hilfestellung für die Kantone bei deren Bemühungen im Be- zwangsläufig zu härteren Drogen führt. Man weiss, dass Ha-
reich der Prävention und beim Ausbau von Betreuungs- und schisch körperlich abhängig macht, und man weiss, dass Ha-
Behandlungsmöglichkeiten für drogenabhängige Menschen. schisch schwer gesundheitsschädigend ist-im Gegensatz zu
Wichtige Dienstleistungen des Bundes in diesem Bereich sind Alkohol und Tabak beispielsweise, da ja immer wieder der Ver-
der Ausbau der Forschung und der wissenschaftlichen Eva- gleich mit diesen Drogen herangezogen wird.
luation neuer Betreuungs- und Behandlungskonzepte; damit Das einzige Mittel, um das Drogenproblem in der Schweiz zu
sollen fundierte Grundlagen für effektives Handeln geschaffen lösen, ist das sogenannte Schwedenmodell. Herr Bundesrat,
werden. Dazu gehört auch die systematische Auswertung von ich gehe mit Ihnen einig, dass das Schwedenmodell nicht
Erfahrung anderer Staaten, wie z. B. von Schweden. ganz genau so, wie es dort praktiziert wird, auf die Schweiz
Aus Erfahrungen anderer Länder lassen sich sicher nützliche übertragbar ist, das verlangt meine Motion auch nicht Meine
Impulse für die eigene Drogenpolitik ableiten. Modelle ande- Motion verlangt lediglich, dass man sich am Schwedenmodell
rer Staaten lassen sich indessen wegen des spezifischen ge- orientiert. Das sieht folgendermassen aus:
sellschaftlichen Umfelds, in welchem sie zur Anwendung kom- Jeder Drogenabhängige - egal, ob er nun Haschisch, Kokain,
men, nicht ohne weiteres von einem Land auf ein anderes Heroin oder was sonst noch alles auf dem Markt ist konsu-
übertragen. miert - kommt in eine Rehabilitations- und Wiedereingliede-
Der Bundesrat ist der Ueberzeugung, dass die Verwirklichung rungsstätte. Da verbringt er ungefähr ein halbes Jahr und wird
der Ziele in den Bereichen der Prävention, Betreuung, Thera- psychologisch betreut, bis er von der Drogensucht befreit ist.
pie und Forschung die vordringlichste Aufgabe darstellt Dazu Wenn er diese erste Stufe durchlaufen hat, wird eine Arbeits-
bedarf es erheblicher Anstrengungen und einer intensiven Zu- stelle für ihn gesucht Er wird nicht nur auf die Strasse gestellt
sammenarbeit aller beteiligten Behörden. wie bei uns, wo es heisst: Wir wünschen dir viel Glück, und
Mit Ausnahme punktueller Aenderungen des Betäubungsmit- hundert Meter weiter ist die Bahnhofunterführung, und dann
telgesetzes, bedingt durch die vom Bundesrat beabsichtigten geht es wieder von vorne los; nein, man muss ihm eine Ar-
Ratifikationen der drei internationalen Abkommen im Drogen- beitsstelle beschaffen. Er wird arbeiten, muss aber seine Frei-
bereich, lassen sich die Ziele des Bundesrats ohne Aende- zeit zur Kontrolle wieder im Rehabilitationsheim verbringen.
rung der Gesetzgebung realisieren. Das Ersetzen von Strafen Nach einer zweiten Phase, die er auch mit Bewährung durch-
durch Massnahmen bei erstmals mit dem Gesetz in Konflikt laufen haben muss, wird er in die Freiheit entlassen, aber auch
geratenen Drogenkonsumenten sowie die Erhöhung des Min- wieder nur mit einer gesicherten Arbeitsstelle.
destrafmasses für Drogenhandel werden gegenwärtig ge- Schweden hat damit die grössten Erfolge. Elf von dreizehn
prüft. Bei einer Einführung dieser Massnahmen wäre eine Teil- Drogenabhängigen können als geheilt entlassen werden.
revision des Betäubungsmittelgesetzes nötig. Selbst nach vier Jahren ist die Rückfallquote immer noch un-
gefähr nur 30 Prozent. Der Erfolg ist also da
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Der Drogenkonsum nimmt zu, das Problem ist nicht föderali-
Déclaration écrite du Conseil fédéral stisch lösbar, und der Handlungsbedarf ist gegeben. Ich
Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen. weiss, dass das Geld kostet, aber die volkswirtschaftlichen
Verluste, die wir durch den illegalen Drogenkonsum erleiden -
der durch die jüngsten Bundesgerichtsentscheide zumindest
Scherrer Jürg: Das Drogenproblem in der Schweiz nimmt un- teilweise legalisiert wird -, kommen uns weit teurer zu stehen,
aufhörlich zu. Das war der Grund, wieso ich vor ungefähr ein- als wenn wir dieses Problem jetzt endlich einmal angehen.
einhalb Jahren eine Motion eingereicht habe. Diese will den In diesem Sinne bitte ich Sie, meiner Motion zuzustimmen.
Motion Scherrer Jürg 252 N 2 mars 1992
M. Pidoux: Notre collègue, M. Scherrer Jürg, a dit et écrit des wusst, dass diese Massnahmen viel Geld kosten, doch dürfen
choses justes; malheureusement, il en a aussi affirmé qui ne wir, wenn es darum geht, Menschenleben zu retten, nicht
sont pas tout àfait exactes. Dans notre pays, il existe une seule knauserig sein. Schliesslich wird wohl doch der volkswirt-
loi sur la drogue. Le problème est donc bien réglé sur le plan schaftliche Schaden, den das Drogenelend erwiesenermas-
fédéral, mais, par définition, cette loi est appliquée de différen- sen anrichtet, auf diese Art bedeutend gemildert werden kön-
tes manières. Par exemple, en Suisse alémanique, dans la ville nen.
où nous siégeons et dans celle de Zurich, on a appliqué la loi Eines muss ich allerdings zugeben: Die Patentlösung ist auch
de façon très singulière. En effet, des théoriciens avaient das nicht Solange es nicht gelingt, den internationalen Dro-
même incité les autorités à ne plus appliquer la loi et à se com- genkartellen, die leider zum Teil auch in unserem Lande Unter-
porter différemment Or, le laxisme ne peut jamais servir de stützung finden, an den Karren zu fahren, so lange bleibt das
modèle dans le domaine de la santé publique. Preuve en sont Drogenproblem aktuell -ja, leider sehr aktuell.
les expériences de Zurich et de Berne, qui ont été mauvaises, Ich bitte Sie deshalb, die Motion zu überweisen.
et qui contraignent les autorités à revenir à un peu plus de rai-
son. Bundesrat Cotti: Die Motion Scherrer Jürg scheint mir nicht
Il est également important que le fédéralisme ait permis nom- geeignet, um vor dem Parlament eine breite drogenpolitische
bre d'expériences, bonnes et mauvaises, dans ce domaine. Je Diskussion zu entfachen. Ich muss Ihnen aber sagen: Das Be-
ne prétends pas qu'en Suisse romande, dans mon canton en dürfnis, einmal im Parlament vertieft über diese Fragen zu
particulier, nous trouvions la solution toute faite au fond de no- sprechen, verspüre ich durchaus. Sie werden demnächst Ge-
tre poche. Nous cherchons aussi comment éviter que des jeu- legenheit haben, sich darüber zu unterhalten, wenn die Revi-
nes gens se tuent en consommant de la drogue. La nouvelle sion des Betäubungsmittelgesetzes - eine zwar sehr be-
attitude du Conseil fédéral nous a beaucoup aidés et je tiens à schränkte Revision, welche mit dem längst fälligen Beitritt der
exprimer ici mon respect à M. Cotti, conseiller fédéral, qui n'a Schweiz zu drei europäischen Konventionen im Zusammen-
pas suivi les bons conseils à la mode tendant à la décriminali- hang steht - dem Parlament unterbreitet wird. Ich möchte
sation de la drogue («Entkriminalisierung»), mais a tenu bon mich deshalb heute nur ganz kurz zu diesen Fragen äussern.
dans un certain nombre de secteurs. Es ist von Ihnen erwähnt worden, auch von Herrn Pidoux, dass
niemand über ein Patentrezept in diesen Fragen verfügt Ich
Keller Rudolf: Es sind schon einige Jahre ins Land gezogen, könnte diese Behauptung x-mal unterstreichen, vielleicht mit
seit die Zürcher Kantonsratsfraktion unserer Partei für die Er- dem Hinweis - aber ich möchte nicht ironisch werden -, dass
richtung geschlossener Drogenkliniken eingetreten ist Wir gar manche in diesem Land geglaubt haben und zum Teil im-
haben das auch in einer Abstimmung in Zürich in die Tat umzu- mer noch glauben, über dieses Patentrezept zu verfügen. Wie
setzen versucht, doch war uns damals leider kein Erfolg be- sich die Resultate gewisser lokaler oder städtischer Politiken
schieden. Hätte man frühzeitig Einhalt geboten, wäre die so- auswirken, kann jeder überprüfen. Abenteuer sind gerade in
genannte Drogenwelle sehr wahrscheinlich nicht mit so gros- diesem Bereiche wirklich ungeeignet; nach wenigen Jahren
ser Wucht über unser Land hereingebrochen, wie wir das stellen sich die Misserfolge ein, die geradezu vorprogrammiert
heute erleben müssen. waren. Ich möchte keine Beispiele erwähnen, aber - Herr
Wir sind davon überzeugt, dass auf dem Weg der reinen Frei- Scherrer Jürg-Sie haben eines erwähnt
willigkeit nichts oder zumindest nicht sehr viel passieren wird. Die Politik des Bundes zu dieser Frage ist Ihnen bekannt Sie
Drogensüchtigen muss geholfen werden. Das geht für die Be- ist absolut klar. An den gesetzlichen Grundlagen unserer Poli-
troffenen nicht nur auf freiwilliger Basis, Druck ist auch vonnö- tik wird nicht gerüttelt, auch an den strafrechtlichen Grundla-
ten. Hilfe ist neben der Vorbeugung die vordringlichste Mass- gen nicht Das mag bei gewissen Leuten nicht sehr populär
nahme, die wir in die Tat umsetzen müssen. Wir stehen vorder sein, es ist aber dringend notwendig. Ich las vor kurzem ge-
erschreckenden Tatsache, dass die Zahl der Drogentoten lau- wisse Aussagen von zuständigen Ministern in Ländern, wel-
fend zunimmt 410 Menschen kamen 1991 in unserem Land che von der Frage genauso geplagt sind wie die Schweiz, Herr
durch Drogen ums Leben. Unzählige weitere Menschen lei- Scherrer Jürg. Es wurde gesagt, eine Strafbefreiung führe un-
den unter ihrer Sucht, ganz zu schweigen vom familiären und weigerlich zu viel grösserem Konsum. Schliesslich sind wir
weiteren persönlichen Umfeld der Betroffenen. auch den vielen Menschen in diesem Lande verpflichtet, wel-
Wir müssen in unserem Land konsequent dazu übergehen, che von diesem Uebel, von dieser Krankheit, wenn Sie wollen,
das Betäubungsmittelgesetz zu vollziehen. Wozu haben wir verschont geblieben sind.
denn eigentlich diese Gesetze, wenn man nicht mehr gewillt Aber damit ist natürlich nicht genug gesagt Sie kennen die
ist, sie einzuhalten; wenn Kantone und zum Teil sogar Gemein- letztes Jahr vom Bundesrat beschlossenen Massnahmen. Es
den sie zu unterlaufen beginnen? geht um eine wesentliche Verstärkung der Bundespräsenz in
Wir als Politikerinnen und Politiker sollten zur Kenntnis neh- dieser Frage, um vermehrte nationale Prävention, um gewisse
men, dass in den USA und in immer mehr europäischen Län- vertiefte Forschungsaufträge, die uns halt - sagen wir das
dern eine restriktive Drogenpolitik eingeschlagen wird. Ich zi- ganz offen - besser aufklären und uns grössere Erkenntnisse
tiere hierzu aus einem Artikel des «Aargauer Tagblattes» vom gewinnen lassen können. Wir sind daran, diese verschiede-
14. Januar 1992: «Eine nachdrückliche Absage erteilt der aus nen Massnahmen in die Tat umzusetzen. Demnächst werden
dreizehn internationalen Experten bestehende Suchtstoff- wir eine Verordnung über verstärkte Forschung erlassen.
Kontrollrat der Uno der in einigen Staaten zunehmend disku- Es gilt auch, die Kantone in den Fragen der Betreuung der
tierten Legalisierung aller Drogen, welche die Austrocknung Drogenkranken zu unterstützen. Dabei - lassen Sie mich das
des kriminellen Umfeldes des Drogenkonsums bezweckt sagen - besteht ohne Zweifel die Notwendigkeit, verstärkt In-
Dies würde von potentiellen Konsumenten unzweifelhaft als stitutionen zwecks Entwöhnung und Abkehr von dieser Krank-
eine Sanktionierung des Drogenmissbrauchs ausgelegt und heit zu schaffen.
möglicherweise einen explosionsartigen Anstieg des Drogen- Herr Scherrer Jürg - ich appelliere insbesondere an Sie -, es
missbrauchs mit all seinen Folgen nach sich ziehen.» ist klar, dass bei der Betreuung in erster Linie die Kantone auf-
Die Folgerung aus diesem Bericht ist die Forderung nach ei- gerufen sind. Wenn wir beginnen würden, in dieser Frage kan-
ner mehr oder weniger geschlossenen Drogenklinik, ganz tonale Pflegeheime und vielleicht auch noch Spitäler zu unter-
ähnlich dem Konzept, das mit recht grossem Erfolg in Schwe- stützen, würden wir eine Aufgabenteilung, die sich ganz klar
den praktiziert wird. Das bedeutet halt nun einmal, dass die aus der Verfassung ergibt, verletzen. Ich denke dennoch, des-
betroffenen Menschen einige Zeit von ihrer Umwelt isoliert le- sen kann ich Sie versichern, an die Möglichkeit, vielleicht die
ben müssen. Der relativ grössere Erfolg, den die Schweden - Kantone in dieser schwierigen Aufgabe verstärkt zu unterstüt-
im Gegensatz zu anderen, liberalen Versuchen - bisher erzie- zen. Aber die prioritäre Aufgabe bleibt lokal, und der Bund
len konnten, rechtfertigt die vom Motionär geforderten Mass- kann diese lokale Aufgabe nicht übernehmen.
nahmen. Ein letztes Wort noch zur Frage der zwangsweisen Einweisung
Die Fraktion der Schweizer Demokraten und der Lega dei Tici- von Drogenkranken in diese Heime. Sie wissen, unsere Ge-
nesi wird deshalb dieser Motion zustimmen. Es ist uns be- setzgebung erlaubt eine Einweisung ohne weiteres schon
2. März 1992 N 253 Postulat Weder Hansjürg
heute. Sie setzt aber ein minimales Einverständnis des Betrof- Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
fenen voraus. Diese Möglichkeit im Strafrecht ist gegeben, vom 21. November 1990
und an der möchten wir in keiner Weise rütteln. Rapport écrit du Conseil fédéral
Das Rezept zur Lösung dieser Fragen hat wohl niemand. Wir du 21 novembre 1990
sind überzeugt - was die beschränkten Kompetenzen des 1. Grundsätzlich kann es im Rahmen der Alters-, (-unterlasse-
Bundes betrifft-, den richtigen Weg zu gehen, und wir werden nen- und Invalidenvorsorge im Sinne von Artikel 34quater der
diesen Weg unbeirrt auch weitergehen. Deshalb wäre es ei- Bundesverfassung - namentlich Absatz 6 - weniger darum
gentlich der Wunsch des Bundesrates, der Motion nicht zu gehen, mit den Geldern der beruflichen Vorsorge den allge-
entsprechen. Ich möchte aber sagen, dass die einzelnen wich- meinen Wohnungsbau zu fördern, sondern vielmehr darum,
tigen Inhalte der Motion in die Ueberlegungen des Bundesra- den Zugang der Versicherten zu selbstbenutztem Wohneigen-
tes einbezogen werden. tum oder die Belastung dieses Wohneigentums mit Fremdka-
pital zu erleichtern. Die Förderung von Wohngenossenschaf-
Abstimmung - Vote ten kann nur mittelbar und insofern in Betracht fallen, als sie ih-
Für Ueberweisung der Motion 31 Stimmen ren Mitgliedern zu Wohneigentum verhelfen. Die Vorsorgeein-
Dagegen 85 Stimmen richtungen können aufgrund der geltenden Anlagevorschrif-
ten bis zu 100 Prozent ihres Vermögens in Form von Darlehen
und bis zu 75 Prozent in Form von Grundpfandtiteln anlegen.
Der Zwang zur Anlage in bestimmten Anlagebereichen ist
schon deshalb problematisch, weil der Bund damit auch die
Verantwortung für entsprechende Anlagerisiken übernehmen
müsste. Zudem ist festzuhalten, dass beim Wohnungsbau we-
niger die Kreditbeschaffung ein Problem darstellt, sondern
#ST# 90.790 vielmehr die schlechten Renditenaussichten infolge hoher Er-
stellungskosten (Bodenpreise, Baukosten, Kreditkosten) so-
Postulat Weder Hansjürg wie mangelnder verfügbarer Boden.
Pensionskassengelder Wohnungsbedarf und Entwicklung der Versicherungsvermö-
für den Wohnungsbau gen verlaufen ferner nicht zwingend parallel, weshalb die Ver-
knüpfung dieser beiden Grossen beispielsweise durch den
Construction de logements Zwang, einen bestimmten Prozentsatz des Vermögens für Hy-
financée au moyen des fonds pothekardarlehen zur Verfügung zu stellen, nicht sinnvoll ist
des caisses de retraite Im Rahmen der angelaufenen Revision der Regelung über die
Wohneigentumsförderung wird allerdings geprüft, ob auch
Anteilscheine von Wohngenossenschaften unter bestimmten
Voraussetzungen durch Gelder der beruflichen Vorsorge fi-
nanziert werden könnten.
Wortlaut des Postulates vom 3. Oktober 1990 2. Der Bundesrat wird - wie in der Frühjahrssession 1990 zu
Der Bundesrat wird eingeladen, dem Parlament einen Bericht den parlamentarischen Initiativen Spoerry und Kündig be-
über die Möglichkeit des Einsatzes von Geldern der Pensions- schlossen - in der zweiten Hälfte 1991 den eidgenössischen
kassen zugunsten des Wohnungsbaus vorzulegen. Räten eine Botschaft mit Gesetzentwurf unterbreiten, der die
Dabei sind insbesondere die folgenden Probleme abzuklären : Regelung der Wohneigentumsförderung im Rahmen der
1. Einsatz von Pensionskassengeldern für den allgemeinen zweiten Säule wesentlich verbessert
Wohnungsbau (Mietwohnungen) via Darlehensgewährung; 3. Die Aufhebung des Bundesbeschlusses vom 6. Oktober
2. Wohnungsbau für den Eigenbedarf durch die Versicherten 1989 über die Anlagevorschriften für Einrichtungen der berufli-
der entsprechenden Pensionskassen; chen Vorsorge und für Versicherungseinrichtungen (BBAV)
3. Aufhebung des «Bundesbeschlusses über Anlagevorschrif- wäre schon deshalb problematisch, weil dieser Beschluss
ten für Einrichtungen der beruflichen Vorsorge und für Versi- nicht nur Einschränkungen, sondern auch neue Möglichkei-
cherungseinrichtungen»; ten für die Anlage der Vorsorgegelder geschaffen hat, so hin-
4. Wahrung der Rechte der übrigen Versicherten, deren Ren- sichtlich der Anlage in ausländische Grundstücke und in Ak-
tenerwartungen nicht durch die Kreditgewährung zugunsten tien von Gesellschaften im Ausland. Ebenso wichtig erscheint,
des Wohnungsbaues geschädigt werden dürfen. dass mit diesem Beschluss bezüglich der Bewertung der
Grundstücke der Vorsorgeeinrichtungen eine Versachlichung
Texte du postulat du 3 octobre 1990 und Vereinheitlichung möglich wurden.
Le Conseil fédéral est invité à soumettre au Parlement un rap- Gegen die vorzeitige Aufhebung des BBAV spricht zudem das
port relatif à la possibilité d'affecter des fonds des caisses de Gebot der Rechtssicherheit Eine ständige Aenderung der
retraite à la construction de logements. Rechtslage würde zu einer unzumutbaren Unsicherheit im Be-
Ce rapport prendra notamment en compte les problèmes sui- reich der Vermögensanlage führen. Die Anlagepolitik ist
vants: grundsätzlich langfristig konzipiert Die bis zum Auslaufen des
1. affectation de fonds des caisses de retraite à la construction Bundesbeschlusses bevorstehenden vier Jahre sind für die
de logements en général (logements loués) sous forme d'oc- Vorsorgeeinrichtungen zumutbar, zumal der Beschluss auf-
troi de prêts; grund der verschiedenen Ausnahmebestimmungen flexibel
2. construction de logements pour le propre usage des assu- angewendet werden kann. So wird keine Einrichtung bei
rés de ces caisses de retraite; Ueberschreitung der Maximalquote gezwungen, Grund-
3. abrogation de l'arrêté fédéral concernant des dispositions stücke zu verkaufen. Ferner werden die Anlagen in Grund-
en matière de placement pour les institutions de prévoyance stücke im Sinne von Artikel 3 Absatz 2 BBAV von der Begren-
professionnelle et pour les institutions d'assurance; zung ausgenommen, und schliesslich können die Aufsichts-
4. sauvegarde des droits des autres assurés dont les expecta- behörden gemäss Artikel 6 BBAV während drei Jahren Ueber-
tives en matière de rentes ne peuvent être menacées par l'oc- schreitungen der Anlagelimiten zulassen.
troi de crédits à la construction de logements. Für eine Aufhebung des Beschlusses müsste eine dringende
Notwendigkeit gegeben sein, die sich nur aufgrund einwand-
Mitunterzeichner - Cosignataires: Biel, Dünki, Jaeger, Kühn, freier Fakten belegen liesse. Diese Grundlagen fehlen aber
Maeder, Müller-Aargau, Widmer, Wiederkehr, Zwygart (9) aufgrund der erst kurzen Wirkungsdauer des Beschlusses.
Der Bundesrat wird jedoch die Entwicklung in diesem Bereich
Schriftliche Begründung - Développement par écrit aufmerksam weiterverfolgen.
Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht 4. Es versteht sich von selbst, dass eine Vorsorgeeinrichtung
eine schriftliche Antwort die Gleichbehandlung der Versicherten auch bezüglich der
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Scherrer Jürg Massnahmen zur Lösung des Drogenproblems
Motion Scherrer Jürg Lutte contre la drogue. Programme d'action
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1992
Année
Anno
Band II
Volume
Volume
Session Frühjahrssession
Session Session de printemps
Sessione Sessione primaverile
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 01
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 90.752
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 02.03.1992 - 14:30
Date
Data
Seite 250-253
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Ref. No 20 020 951
Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung.
Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale.
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