Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 90-726 KI-generiert

Swiss Horse Training Regulations Adequacy Examined Amid Welfare Concerns

Geschäftsnummer VPB 90-726
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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The Swiss Federal Council addressed concerns about animal welfare in horse training, particularly following revelations at a world championship. The council affirmed that existing Swiss animal protection laws, including provisions against cruel training methods, are generally sufficient and could prevent or punish similar occurrences domestically. While specific instances of harsh training methods like "barring" are not officially known, the council indicated that a revision of animal protection regulations to include specific provisions for horse keeping and use is planned, and existing laws already prohibit abusive practices. Financial aid for animal welfare measures was deemed not feasible due to budget constraints.

Legislator-Regeste

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Art. 2 Absatz, Art. 22 Ab, Art. 2 Abs. 3 Tierschutzgesetz vom 9. März 1978, Art. 22 Abs. 1 Tierschutzgesetz vom 9. März 1978; Swiss Horse Training Regulations Adequacy Examined Amid Welfare Concerns: The council affirmed that existing Swiss animal protection laws, including provisions against cruel training methods, are generally sufficient and could prevent or punish similar occurrences domestically. While specific instances of harsh training methods like "barring" are not officially known, the council indicated that a revision of animal protection regulations to include specific provisions for horse keeping and use is planned, and existing laws already prohibit abusive practices. Financial aid for animal welfare measures was deemed not feasible due to budget constraints.

Schlagwörter

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Verbotene Praktiken Haushaltsordnung Amtliche Kontrollen, Veterinärkontrollen Sicherheitsbedenken Finanzplanung Veterinärrecht

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Art. 2 Absatz
Art. 22 Ab
Art. 2 Abs. 3 Tierschutzgesetz vom 9. März 1978
Cited to prohibit cruel training methods such as harsh 'barren' of horses.
Art. 22 Abs. 1 Tierschutzgesetz vom 9. März 1978
Cited to prohibit cruel training methods such as harsh 'barren' of horses.
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 2 Abs. 3 Tierschutzgesetz vom 9. März 1978

Cited to prohibit cruel training methods such as harsh 'barren' of horses.

Art. 22 Abs. 1 Tierschutzgesetz vom 9. März 1978

Cited to prohibit cruel training methods such as harsh 'barren' of horses.

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Volltext

22. März 1991 N 789 Interpellation Büttiker

allen Tierhaltern, die ihre Stallungen in den letzten Jahren den 5. Ist der Bundesrat nach den Enthüllungen an der Reiter-

Mindestmassen der Tierschutzverordnung angepasst haben, Weltmeisterschaft bereit,die Vorschläge der Arbeitsgruppe

kaum verstanden, wenn der Bundesrat weitgehende Locke- «Pferd» der Nutztierkommission des Schweizer Tierschutzes

rungen der Tierschutzvorschriften gewähren würde. unter Leitung von Professor Dr. A. Nabholz zu prüfen?

Die einzelnen Fragen können wie folgt beantwortet werden:

1. Auslaufende Betriebe, d. h. solche, in denen die Tierhaltung Texte de l'interpellation du 25 septembre 1990

in wenigen Jahren aufgegeben wird, können nach dem Des révélations incroyables ont été faites cette année lors des

Grundsatz der Verhältnismässigkeit voraussichtlich mit einer championnats du monde d'équitation de Stockholm, sur la

flexiblen Haltung der Vollzugsbehörden rechnen. Dabei ist an façon dont les chevaux de l'équipe allemande sont «barrés»

den Begriff des «auslaufenden Betriebs» ein strenger Mass- durant l'entraînement. Bien des gens se sont alors demandé

stab zu legen: wird die Tierhaltung nicht nach Ablauf der ange- quelles prescriptions de protection des animaux s'appliquent

gebenen Auslaufperiode eingestelt, so ist sie zu untersagen. en Suisse à la détention et à l'utilisation des chevaux et aux

2. Die Modalitäten einer flexiblen Behandlung der Stufen- und soins à leur donner.

Alpbetriebe, in denen sich die Tiere insgesamt nur während Je demande au Conseil fédéral de répondre aux questions

kurzer Zeit aufhalten, werden zurzeit im Bundesamt für Veteri- suivantes:

närwesen geprüft. Vom Grundsatz, wonach die Tiere an ihren 1. Est-il à son avis concevable que l'on applique en Suisse des

hauptsächlichen Aufenthaltsorten tierschutzgerecht gehalten méthodes d'entraînement des chevaux «à la Schockemöhle»?

werden müssen, soll nicht abgewichen werden. 2. Est-il prêt à compléter l'ordonnance sur la protection des

3. Das Tierschutzgesetz bietet keine Rechtsgrundlage für di- animaux par des dispositions relatives à la détention et à l'utili-

rekte Bundesbeiträge an Tierschutzmassnahmen. Somit fehlt sation des chevaux dans le sens requis par la protection des

es an einer entscheidenden Voraussetzung, um Bundesmittel animaux, les détenteurs de chevaux, les amis de ces bêtes et

zur Verfügung zu stellen. les sociétés de sport équestre?

Die Gewährung einer indirekten Bundeshilfe über zusätzliche 3. Pourquoi a-t-il jusqu'à présent omis d'interdire les moyens

Meliorationsbeiträge und Investitionskredite fällt nicht in Be- de «barrer» les chevaux?

trachtwegen der Notwendigkeit, das Ausgabenwachstum des 4. Pourquoi n'a-t-il pas encore pris en considération les propo-

Bundeshaushalts einzuschränken. In diesem Zusammen- sitions élaborées en 1984 par le groupe de travail «Chevaux»

hang darf darauf hingewiesen werden, dass Geflügel-, de la «Protection suisse des animaux», propositions qui

Schweine-, Heimtier-, Wildtier- und Versuchstierhalter für die avaient été transmises à l'Office vétérinaire fédéral?

weitgehend abgeschlossene Anpassung ihrer Betriebe an die 5. Est-il prêt, après les révélations faites aux championnats du

Tierschutzvorschriften keine staatlichen Beihilfen erhalten ha- monde d'équitation, à étudier les propositions présentées par

ben. le groupe de travail susmentionné de la commission des ani-

maux de rente de la «Protection suisse des animaux» que diri-

Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundesra- geait le professeur A. Nabholz?

tes nicht befriedigt.

Mitunterzeichner-Cosignataires: Keine -Aucun

Schriftliche Begründung - Développement par écrit

Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht

eine schriftliche Antwort.

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

vom 10. Dezember 1990

#ST# 90.726 Rapport écrit du Conseil fédéral

du 10 décembre 1990

Interpellation Büttiker Die Vorkommnisse im Zusammenhang mit der Pferdesport-

Weltmeisterschaft 1990, namentlich die Vorwürfe an deutsche

Missbräuche beim Pferdetraining Reiter, gaben Anlass zu einer Ueberprüfung der schweizeri-

Entraînement des chevaux. Abus schen Tierschutznormen. Im Ergebnis zeigte sich, dass un-

sere Rechtsvorschriften im grossen und ganzen einen ausrei-

chenden Schutz des Pferdes gewährleisten; ähnliche Vor-

kommnisse könnten in unserem Land verhindert oder geahn-

det werden.

Wortlaut der Interpellation vom 25. September 1990 Die einzelnen Fragen können wie folgt beantwortet werden:

Bei der diesjährigen Reiter-Weltmeisterschaft in Stockholm 1. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch in der

sind bezüglich «Barren» von Pferden (Trainingsmethoden) bei Schweiz bei der Ausbildung von Pferden für den Springsport

der deutschen Reiterequipe unglaubliche Dinge aufgedeckt harte Methoden wie das «Barren» mit Stangen zur Anwendung

worden. Viele Leute auch in unserem Lande haben sich dabei kommen. Konkrete Einzelfälle sind dem Bundesrat nicht be-

gefragt, wie es in der Schweiz mit den Tierschutzvorschriften kannt.

über die Haltung, die Pflege und die Verwendung von Pferden In den letzten Jahren wurde ein Fall, bei dem unter den Bein-

steht. bandagen des Tieres harte, verletzende Metallgegenstände

Deshalb frage ich den Bundesrat an: eingebunden waren, vom zuständigen Gericht geahndet. Die

1. Hält es der Bundesrat für möglich, dass auch in der Schweiz Untersuchung eines anderen Falls, in dem vermutet wurde,

im Reitsport Trainingsmethoden «à la Schockemöhle» vor- dass hautreizende Substanzen (Terpentin) in Bandagen ver-

kommen? wendet wurde, wurde eingestellt.

2. Ist der Bundesrat bereit, die Verordnung zum Eidgenössi- 2. Eine Ergänzung der Tierschutzverordnung vom 27. Mai

schen Tierschutzgesetz im Sinne des Tierschutzes, der Pfer- 1981 mit Vorschriften über Haltung und Verwendung von Pfer-

dehalter, Pferdefreunde und Pferdesportverbände mit Vor- den ist im Rahmen einer nächsten Revision vorgesehen. Eine

schriften über die Haltung und Verwendung von Pferden zu er- kurzfristige Anpassung drängt sich nicht auf, da die allgemei-

gänzen? nen Tierhaltungsvorschriften auch auf die Haltung und Ver-

3. Warum hat es der Bundesrat bis heute unterlassen, die Ver- wendung von Pferden anwendbar sind.

wendung von Mitteln zum «Barren» von Rerden zu verbieten? 3. Tierquälerische Trainingsmethoden wie das harte «Barren»

4. Warum hat der Bundesrat die von einer Arbeitsgruppe von Rerden sind durch Artikel 2 Absatz 3 und Artikel 22 Ab-

«Pferd» des Schweizerischen Tierschutzes 1984 ausgearbei- satz 1 des Tierschutzgesetzes vom 9. März 1978 verboten.

teten Vorschläge, die an das Bundesamt für Veterinärwesen 4. Am 12. Dezember 1985 hat das Bundesamt für Veterinärwe-

eingereicht wurden, bis heute schubladisiert? sen eine Information an die Kantone abgegeben, die weitge-

Interpellation Aguet 790 N 22 mars 1991

hend auf dem Bericht über die Haltung und Verwendung von Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

Pferden der Arbeitsgruppe «Pferd» der Nutztierkommission vom 21. Januar 1991

des Schweizer Tierschutzeis basiert. Darin werden die abzu- Rapport écrit du Conseil fédéral

lehnenden Formen des «Barrens» von Pferden umschrieben. du 21 janvier 1991

Es liegt an den Kantonen, diese Regeln durchzusetzen. 1. Die Lehrlingszahlen werden bis 1993/94 weiter abnehmen.

5. Die Vorschläge der Arbeitsgruppe werden die Grundlage Die Umkehr dieser Tendenz ab 1994, eine erneute Zunahme

für die vorgesehene Revision der Tierschutzverordnung bil- der Schulabgänger, dürfte dann bis zum Jahre 2000 anhalten.

den. Wie die Entwicklung in den einzelnen Branchen verlaufen

wird, hängt weitgehend von der Konjunktur sowie den Ausbil-

Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundesra- dungs- und Arbeitsbedingungen der entsprechenden Berufe

tes befriedigt. ab.

Der Bundesrat erachtet die gewerbliche Berufslehre in Form

der Meisterlehre nach wie vor als geeignet, junge Menschen

auf ihr Berufsleben vorzubereiten. Es ist indessen nicht zu ver-

kennen, dass die Veränderungen in der Arbeitswelt und Inder

Gesellschaft auch ihren Einfluss auf die Ausbildung haben.

Die materiellen und gesetzlichen Voraussetzungen sind gege-

#ST# 90.731 ben, um den neuen Herausforderungen zu begegnen. Die Be-

reitschaft, Nachwuchskräfte mit attraktiven Aus- und Weiterbil-

Interpellation Hänggi dungsbedingungen zu gewinnen, dürfte zunehmen.

Förderung 2. Mit der Aufgabe, die gewerblichen Berufslehren attraktiver

der gewerblichen Berufslehre zu gestalten, sind sowohl der Staat wie die Wirtschaft heraus-

gefordert. Eine enge Zusammenarbeit - die bereits besteht -

Arts et métiers. drängt sich auf beim Erlass zukunftsgerichteter Ausbildungs-

Revalorisation de l'apprentissage normen, bei der Schulung der Lehrmeister, beim Ausbau der

überbetrieblichen Einführungskurse. Dem Gedanken des le-

benslangen Lernens muss vermehrt sowohl in den Betrieben

wie in den Berufsschulen Nachachtung verschafft werden. Ein

grosszügiges Angebot an zusätzlichen Kursen, das die Ju-

Wortlaut der Interpellation vom 26. September 1990 gendlichen auch tatsächlich nutzen können, soll die Voraus-

Das schweizerische Gewerbe leidet unter einem ausgespro- setzungen zu späterer Weiterbildung schon während der

chenen Lehrlingsmangel. Dies bringt auch die neueste Studie Lehrzeit verbessern. Für die Lehrkräfte der Berufsschulen be-

des schweizerischen Gewerbeverbandes deutlich zum Aus- findet sich ein Nachdiplomstudium im Aufbau, das sich in ei-

druck. nem ersten Testlauf bewährt hat.

Von 150 Biga-Berufen finden nur noch gerade 100 Berufs- 3. Im Spätsommer 1990 haben einige junge Spanier im Rah-

zweige genügend Nachwuchs. In Anbetracht des anhalten- men eines vom Biga bewilligten Versuchs eine Berufsausbil-

den Geburtenrückgangs und dem verstärkten Trend zu den dung in der Schweiz aufgenommen. In einem Vorjahr dient die

Dienstleistungen wird sich diese Situation noch verschärfen. Hälfte der Ausbildungszeit dem Erlernen der deutschen Spra-

Dieser Zustand ist nicht nur für die betroffenen Berufe alarmie- che und der Vertiefung der schulischen Grundausbildung; da-

rend, sondern auch volkswirtschaftlich und staatspolitisch be- neben lernen die jungen Leute ihren künftigen Beruf bei der

denklich. Arbeit in einem Betrieb kennen. 1991 nehmen die künftigen

Ich bitte deshalb den Bundesrat um die Beantwortung folgen- Strassenbauer ihre ordentliche Lehre zusammen mit Schwei-

der Fragen: zer Kollegen auf. Angesichts der kurzen Zeit, die seit dem Be-

1. Wie beurteilt der Bundesrat die Zukunftsperspektiven der ginn des Projektes vergangen ist, kann noch nicht über die

gewerblichen Berufslehre? bisherigen Erfahrungen berichtet werden.

2. Welche Möglichkeiten sieht der Bundesrat, um die gewerb-

liche Berufslehre attraktiver zu machen? Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundesra-

3. Welche Erfahrungen wurden bisher mit dem Projekt der tes befriedigt.

Ausbildung von ausländischen Lehrlingen gemacht?

Texte de l'interpellation du 26 septembre 1990

La dernière enquête effectuée par les arts et métiers suisses

montre clairement que le secteur souffre d'un manque aigu

d'apprentis. #ST# 90.736

Des cent cinquante professions agréées par l'OFIAMT seules

cent trouvent à assurer la relève. Et cette situation ne fera Interpellation Aguet

qu'empirer en raison de la dénatalité persistante et de l'ac- HTL-Titel. Anerkennung in Europa

croissement du secteur teirtiaire. La situation est alarmante

pour les professionnels concernés et elle l'est tout autant pour Reconnaissance du titre ETS

l'économie et pour l'Etat. au plan européen

Je demande donc au Conseil fédéral de répondre aux ques-

tions suivantes:

1. Que pense-t-il de l'avenir de l'apprentissage dans le secteur

des arts et métiers?

2. Quelles possibilités voit-il pour attirer plus de jeunes vers Wortlaut der Interpellation vom 26. September 1990

ces professions? Der Nationalrat hat sich 1988 und 1989 mit der Anerkennung

3. Quels enseignements tire-t-on jusqu'à présent de la mise der HTL-Titel in Europa beschäftigt. Bundesrat Delamuraz un-

en pratique du projet de formation des apprentis de nationalité terstrich anlässlich der letzten Behandlung im Rat die grund-

étrangère? sätzliche Aufgeschlossenheit, welche seine angesehenen

Verhandlungspartner der Europäischen Gemeinschaft an den

Mitunterzeichner-Cosignataires: Keine -Aucun Tag legen.

In unserer Wirtschaft werden dreimal mehr Stellen für HTL-

Schriftliche Begründung - Développement par écrit Absolventen angeboten als für ETH-Abgänger. Daran lässt

Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht sich die Bedeutung dieser Ausbildung für die wirtschaftliche

eine schriftliche Antwort. Entwicklung der Schweiz erkennen.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Interpellation Büttiker Missbräuche beim Pferdetraining

Interpellation Büttiker Entraînement des chevaux. Abus

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1991

Année

Anno

Band II

Volume

Volume

Session Frühjahrssession

Session Session de printemps

Sessione Sessione primaverile

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 17

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 90.726

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 22.03.1991 - 08:00

Date

Data

Seite 789-790

Page

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Ref. No 20 019 798

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