Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 90-700 KI-generiert

Ozone Pollution Prevention and Control

Geschäftsnummer VPB 90-700
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The postulate addressed concerns about high ozone pollution during the summer of 1990, which significantly impacted vulnerable populations and caused damage to vegetation. Recognizing the potential for recurrence, it proposed intensifying the enforcement of air quality regulations to reduce primary pollutant emissions. The postulate further urged cantons to implement special, coordinated measures during periods of high ozone concentration, including the possibility of introducing warning and intervention levels similar to those for winter smog. The Federal Council accepted the postulate, acknowledging the issue and committing to examine potential immediate measures in addition to ongoing efforts aligned with air quality goals.

Legislator-Regeste

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Art. 66 al. 1 LTF; Ozone Pollution Prevention and Control: Recognizing the potential for recurrence, it proposed intensifying the enforcement of air quality regulations to reduce primary pollutant emissions. The postulate further urged cantons to implement special, coordinated measures during periods of high ozone concentration, including the possibility of introducing warning and intervention levels similar to those for winter smog. The Federal Council accepted the postulate, acknowledging the issue and committing to examine potential immediate measures in addition to ongoing efforts aligned with air quality goals.

Schlagwörter

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Luftreinhaltung Vollstreckungsmassnahmen Verursacherprinzip Verunreinigung der Stratosphäre Wasserschadstoff Klimaschutz

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 66 al. 1 LTF

The court orders the appellant to pay the costs of the federal proceedings.

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Volltext

Postulat Bühler 940 29 novembre 1990

meinschaftlichen Entscheid wünscht -für den dann noch ein Der Bundesrat wird eingeladen, Empfehlungen an die Kan-

Bezug zur Konzession gefunden werden muss, die selbstver- tone für Interventionsmassnahmen bei «Sommersmog» aus-

ständlich in diese Betrachtungen einzubeziehen ist. zuarbeiten. Die Einführung von Warn- und Interventionsstu-

Das Postulat lässt die Frage offen, ob die Anpassung im Rah- fen, wie wir sie für den «Wintersmog» kennen, soll noch einmal

men der laufenden Gesetzgebungsarbeiten geschehen soll überprüft und eventuell entsprechende Werte festgelegt wer-

oder in einer separaten Vorlage. Ich weise Sie darauf hin, dass den. Ebenso sind Bundesmassnahmen vorzusehen (Natio-

vier der anzuwendenden Gesetze in Revision stehen: Gewäs- nalstrassen) oder entsprechende Kompetenzen an die Kan-

serschutzgesetz, Wasserbaugesetz, Fischereigesetz und tone abzutreten.

Waldgesetz. Vielleicht kann man das Anliegen dort noch ein-

bauen, vielleicht werden wir es aber auch in die Uebergangs- Texte du postulat du 19 septembre 1990

bestimmungen zu einem Wasserwirtschaftsgesetz aufneh- La longue période de bee.u temps de cet été a entraîné une

men müssen. Diese Frage soll der Bundesrat entscheiden, pollution par l'ozone d'uno telle ampleur que les malades, les

weshalb in der Einleitung festgehalten wird, die Erfüllung asthmatiques, les personnes âgées et autres groupes de po-

könne im Rahmen der laufenden Arbeiten oder durch eine be- pulation sensibles ont considérablement souffert, de sorte

sondere Vorlage erfolgen. que ce dossier est devenu d'une grande actualité dans l'opi-

Wir bitten Sie, dem Postulat zuzustimmen, das eine Gesamt- nion publique.

abwägung der Interessen bringen soll und damit entspre- Etant donné qu'il faut s'attendre à une persistance de la pollu-

chend einen einheitlichen Entscheid. Den Bezug zur Konzes- tion par l'ozone ces prochaines années, il convient de tirer dès

sion würden wir dann noch speziell regeln. maintenant les conclusions qui s'imposent. Le plus judicieux

serait sans aucun doute d'intensifier la mise en oeuvre de l'Or-

Bundesrat Cotti: Ich habe vorhin erwähnt, dass der Bundesrat donnance sur la protection de l'air et de réduire ainsi le rejet de

bereit ist, das Postulat entgegenzunehmen, und ich möchte polluants primaires.

nichts weiteres hinzufügen. Les cantons devront toutefois prendre, en sus, des mesures

spéciales pendant les périodes de grande pollution par

Ueberwiesen - Transmis l'ozone. Ils veilleront aussi à une coordination dans ce do-

maine.

Ad 87.036 Le Conseil fédéral est invité à préparer, à l'intention des can-

Motion der Kommission des Ständerates tons, des recommandations concernant les mesures à pren-

Motion de la commission du Conseil des Etats dre en cas d'apparition du smog d'été. Il examinera de nou-

veau la possibilité d'introduire différents niveaux d'alerte et

Iten, Berichterstatter: Zum Gewässerschutzgesetz noch eine d'intervention comme cela existe pour le smog d'hiver et il

letzte Bemerkung: Ich beantrage, die Motion der Kommission fixera le cas échéant les valeurs à respecter. Il prévoira en

des Ständerates vom 28. November 1989 als erfüllt abzu- outre les mesures à prendre sur le plan fédéral, par exemple

schreiben. Es ging um die Frage der Ausgleichsbeiträge. Dar- en ce qui concerne les routes nationales, ou procédera à une

über haben wir heute Beschluss gefasst. délégation de compétence« aux cantons.

Abgeschrieben - Classé Mitunterzeichner - Cosignataires: Bührer, Cottier, Dobler,

Flückiger, Jaggi, Jelmini, Meier Josi, Miville, Piller, Rhinow,

Roth, Seiler, Simmen.Zimrnerli (14)

An den Nationalrat-Au Conseil national

Bühler: Das Ozon nimmt in Oekosystem Erde mehrmals Ein-

fluss auf das Leben auf dieser Erde. Das Ozon der Strato-

sphäre absorbiert energiereiches Sonnenlicht und hindert die-

#ST# 90.700 ses am Auftreffen auf der Erdoberfläche. Ohne diesen Schutz-

schild hätten sich die heute vorliegenden Tier- und Pflanzenar-

Postulat Bühler ten und sicher auch der Mesnsch nicht entwickeln können. Das

Problem des Abbaus des stratosphärischen Ozons und seine

Eidgenössische Empfehlungen an Folgen sind uns bekannt. Das steht aber mit diesem Postulat

die Kantone. nicht zur Diskussion. Das Ozon der Troposphäre kann zu ei-

Interventipnsmassnahmen bei nem schädlichen Gift für Pflanzen, Tiere und Menschen wer-

übermässigen Immissionsbelastungen den. Es entsteht durch fotochemische Reaktionen der Primär-

durch Ozon schadstoffe.

Wir unterscheiden zwischem natürlichem und durch den Men-

Mesures à prendre en cas de schen verursachtem Ozon. Zu hohe Ozonbelastungen kön-

pollution excessive par l'ozone. nen u. a. beim Menschen zu Augenreizungen, zu entzündli-

Recommandations aux cantons chen Prozessen der Lunc;e und zur Reduktion der körperli-

chen Leistungsfähigkeit führen. Ebenfalls hat es negative Aus-

wirkungen auf die Vegetation, z. B. Ernteverluste. Es ist also

zum Schütze von Menschen, Tieren und Pflanzen notwendig,

das Ozon zu begrenzen. Bei Einhaltung des Emissionsgrenz-

Wortlaut des Postulates vom 19. September 1990 wertes der Luftreirhalte-Verordnung kann dieser Schutz ge-

Die Ozonbelastung im Sommer 1990 war durch die Länge der währt werden. Der maximale Einstunden-Mittelwert ist bei

unterbruchsfreien Schönwetterperiode so hoch, dass die ne- 120 Mikrogramm pro Kubikmeter angesetzt.

gativen Auswirkungen auf Kranke, ältere Leute, Asthmatiker Die Ozonbelastung im Sommer 1990 war durch die Länge der

usw. intensiv waren und die Problematik nachhaltiger ins Be- unterbruchsfreien Schönwetterperiode so hoch, dass die ne-

wusstsein der Bevölkerung kam. gativen Auswirkungen auf Kranke, ältere Leute, Asthmatiker

Da ähnliche Ozonbelastungen auch für die nächsten Jahre zu usw. intensiv waren und die Problematik nachhaltig ins Be-

erwarten sind, scheint es angebracht, mögliche Konsequen- wusstsein der Bevölkerung kam. Die Grenzwerte -120 Mikro-

zen aus der vergangenen Periode zu ziehen. Die sinnvollste gramm - wurden weit überschritten; in Chiasso z. B. wurden

Konsequenz dürfte ohne Zweifel die Intensivierung des Voll- über 300 und in Luzern über 200 Mikrogramm pro Kubikmeter

zugs der Luftreinhalte-Verordnung und somit die Reduktion gemessen. Da ähnliche Ozonbelastungen auch für die näch-

des Ausstosses an Primärschadstoffen sein. sten Jahre zu erwarten sind, scheint es angebracht, mögliche

Die Kantone werden in Zukunft für die Zeit hoher Ozonbela- Konsequenzen aus der vergangenen Periode zu ziehen.

stungen aber zusätzlich Sondermassnahmen ergreifen müs- Die sinnvollste Konsequenz dürfte ohne Zweifel die Intensivie-

sen. Ein koordiniertes Vorgehen ist angezeigt. rung des Vollzuges der Luftreinhalte-Verordnung und somit

29. November 1990 S 941 Postulat Bühler

die Reduktion des Ausstosses an Primärschadstoffen sein.

Aber auch bei intensivsten Anstrengungen durch die Kantone

und die Wirtschaft werden noch viele Sommer mit zu hohen

schädlichen Ozonbelastungen durch die Lande ziehen. Die

Kantone werden in Zukunft für die Zeit zu hoher Ozonbelastun-

gen zu zusätzlichen Sondermassnahmen greifen müssen. Ein

koordiniertes Vorgehen ist angezeigt. Ich zitiere aus der Zei-

tung eine Regelung aus der Gemeinde Allschwil: «Der Ge-

meinderat von Allschwil im Kanton Baselland hat am Mittwoch

eine Sommersmog-Verfügung veröffentlicht, mit der künftig

der Verkehr auf den Gemeindestrassen verboten werden soll,

und zwar für alle Motorfahrzeuge, die keinen Katalysator ein-

gebaut haben.» Diese Regelung gilt dann, wenn Ozonwerte

über 120 Mikrogramm pro Kubikmeter festgestellt werden..

Aber so kann es nicht gehen. Die Gemeinde kann nur auf der

Gemeindestrasse entsprechende Massnahmen ergreifen. Es

müssen also gesamtschweizerische Massnahmen ergriffen

werden oder keine.

Der Bundesrat wird somit eingeladen, Empfehlungen an die

Kantone für Interventionsmassnahmen bei Sommersmog

auszuarbeiten. Die Einführung von Warn- und Interventions-

stufen, wie wir sie für den Wintersmog kennen, soll noch ein-

mal überprüft und es sollen eventuell entsprechende Werte

festgelegt werden. Ebenso sind Bundesmassnahmen vorzu-

sehen. Ich denke an Geschwindigkeitsbeschränkungen auf

den Nationalstrassen, oder es müssen den Kantonen entspre-

chende Kompetenzen für solche Massnahmen abgegeben

werden.

Ich empfehle Ihnen, dem Postulat zuzustimmen.

Bundesrat Cotti: Stichwortartig: Sie wissen, dass die Eidge-

nössische Lufthygienekommission zweimal mit der Frage des

Ozons an die Oeffentlichkeit getreten ist, das letzte Mal vor we-

nigen Monaten. Zweimal ist sie zum Schluss gekommen - auf-

grund objektiver wissenschaftlicher Ueberlegungen -, dass

Sofortmassnahmen aus verschiedenen Gründen das Pro-

blem nur schwer beheben können. Hingegen sei die konse-

quente Arbeit in die Richtung der Zielsetzungen des Luftrein-

halte-Konzepts die mittelfristige Lösung. Angesichts der letz-

tes Jahr besonders schwerwiegenden Ozon-Erscheinungen

habe ich das Buwal noch einmal gebeten, bis Ende März auch

die Frage allfälliger Sofortmassnahmen zu prüfen, falls sich

die letztjährigen Ereignisse wiederholen. Bis Ende März soll-

ten, wenn das Buwal pünktlich ist, die Oeffentlichkeit und

selbstverständlich auch Kantone und Gemeinden über die Re-

sultate informiert werden.

Ich kann noch hinzufügen, dass sich dieselben Probleme

auch in den angrenzenden Ländern stellen und dass die Wis-

senschafter sich zurzeit sehr stark auf diese Frage konzentrie-

ren. So oder so werden die Lösungen im Sinne des Luftrein-

halte-Konzeptes erst in einigen Jahren wirksam. Sie behaup-

ten also mit Recht, dass die Prüfung allfälliger kurzfristiger

Massnahmen unbedingt konsequent durchgeführt werden

muss.

In diesem Sinne ist der Bundesrat bereit, das Postulat von

Herrn Bühler entgegenzunehmen.

Uebenviesen - Transmis

Schluss der Sitzung um 12.10 Uhr

La séance est levée à 12 h 10

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Postulat Bühler Eidgenössische Empfehlungen an die Kantone. Interventionsmassnahmen

bei übermässigen Immissionsbelastungen durch Ozon

Postulat Bühler Mesures à prendre en cas de pollution excessive par l'ozone.

Recommandations aux cantons

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1990

Année

Anno

Band V

Volume

Volume

Session Wintersession

Session Session d'hiver

Sessione Sessione invernale

Rat Ständerat

Conseil Conseil des Etats

Consiglio Consiglio degli Stati

Sitzung 04

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 90.700

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 29.11.1990 - 08:00

Date

Data

Seite 940-941

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Ref. No 20 019 497

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