Ozone Pollution Prevention and Control
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe postulate addressed concerns about high ozone pollution during the summer of 1990, which significantly impacted vulnerable populations and caused damage to vegetation. Recognizing the potential for recurrence, it proposed intensifying the enforcement of air quality regulations to reduce primary pollutant emissions. The postulate further urged cantons to implement special, coordinated measures during periods of high ozone concentration, including the possibility of introducing warning and intervention levels similar to those for winter smog. The Federal Council accepted the postulate, acknowledging the issue and committing to examine potential immediate measures in addition to ongoing efforts aligned with air quality goals.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 66 al. 1 LTF; Ozone Pollution Prevention and Control: Recognizing the potential for recurrence, it proposed intensifying the enforcement of air quality regulations to reduce primary pollutant emissions. The postulate further urged cantons to implement special, coordinated measures during periods of high ozone concentration, including the possibility of introducing warning and intervention levels similar to those for winter smog. The Federal Council accepted the postulate, acknowledging the issue and committing to examine potential immediate measures in addition to ongoing efforts aligned with air quality goals.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertThe court orders the appellant to pay the costs of the federal proceedings.
Volltext
Postulat Bühler 940 29 novembre 1990
meinschaftlichen Entscheid wünscht -für den dann noch ein Der Bundesrat wird eingeladen, Empfehlungen an die Kan-
Bezug zur Konzession gefunden werden muss, die selbstver- tone für Interventionsmassnahmen bei «Sommersmog» aus-
ständlich in diese Betrachtungen einzubeziehen ist. zuarbeiten. Die Einführung von Warn- und Interventionsstu-
Das Postulat lässt die Frage offen, ob die Anpassung im Rah- fen, wie wir sie für den «Wintersmog» kennen, soll noch einmal
men der laufenden Gesetzgebungsarbeiten geschehen soll überprüft und eventuell entsprechende Werte festgelegt wer-
oder in einer separaten Vorlage. Ich weise Sie darauf hin, dass den. Ebenso sind Bundesmassnahmen vorzusehen (Natio-
vier der anzuwendenden Gesetze in Revision stehen: Gewäs- nalstrassen) oder entsprechende Kompetenzen an die Kan-
serschutzgesetz, Wasserbaugesetz, Fischereigesetz und tone abzutreten.
Waldgesetz. Vielleicht kann man das Anliegen dort noch ein-
bauen, vielleicht werden wir es aber auch in die Uebergangs- Texte du postulat du 19 septembre 1990
bestimmungen zu einem Wasserwirtschaftsgesetz aufneh- La longue période de bee.u temps de cet été a entraîné une
men müssen. Diese Frage soll der Bundesrat entscheiden, pollution par l'ozone d'uno telle ampleur que les malades, les
weshalb in der Einleitung festgehalten wird, die Erfüllung asthmatiques, les personnes âgées et autres groupes de po-
könne im Rahmen der laufenden Arbeiten oder durch eine be- pulation sensibles ont considérablement souffert, de sorte
sondere Vorlage erfolgen. que ce dossier est devenu d'une grande actualité dans l'opi-
Wir bitten Sie, dem Postulat zuzustimmen, das eine Gesamt- nion publique.
abwägung der Interessen bringen soll und damit entspre- Etant donné qu'il faut s'attendre à une persistance de la pollu-
chend einen einheitlichen Entscheid. Den Bezug zur Konzes- tion par l'ozone ces prochaines années, il convient de tirer dès
sion würden wir dann noch speziell regeln. maintenant les conclusions qui s'imposent. Le plus judicieux
serait sans aucun doute d'intensifier la mise en oeuvre de l'Or-
Bundesrat Cotti: Ich habe vorhin erwähnt, dass der Bundesrat donnance sur la protection de l'air et de réduire ainsi le rejet de
bereit ist, das Postulat entgegenzunehmen, und ich möchte polluants primaires.
nichts weiteres hinzufügen. Les cantons devront toutefois prendre, en sus, des mesures
spéciales pendant les périodes de grande pollution par
Ueberwiesen - Transmis l'ozone. Ils veilleront aussi à une coordination dans ce do-
maine.
Ad 87.036 Le Conseil fédéral est invité à préparer, à l'intention des can-
Motion der Kommission des Ständerates tons, des recommandations concernant les mesures à pren-
Motion de la commission du Conseil des Etats dre en cas d'apparition du smog d'été. Il examinera de nou-
veau la possibilité d'introduire différents niveaux d'alerte et
Iten, Berichterstatter: Zum Gewässerschutzgesetz noch eine d'intervention comme cela existe pour le smog d'hiver et il
letzte Bemerkung: Ich beantrage, die Motion der Kommission fixera le cas échéant les valeurs à respecter. Il prévoira en
des Ständerates vom 28. November 1989 als erfüllt abzu- outre les mesures à prendre sur le plan fédéral, par exemple
schreiben. Es ging um die Frage der Ausgleichsbeiträge. Dar- en ce qui concerne les routes nationales, ou procédera à une
über haben wir heute Beschluss gefasst. délégation de compétence« aux cantons.
Abgeschrieben - Classé Mitunterzeichner - Cosignataires: Bührer, Cottier, Dobler,
Flückiger, Jaggi, Jelmini, Meier Josi, Miville, Piller, Rhinow,
Roth, Seiler, Simmen.Zimrnerli (14)
An den Nationalrat-Au Conseil national
Bühler: Das Ozon nimmt in Oekosystem Erde mehrmals Ein-
fluss auf das Leben auf dieser Erde. Das Ozon der Strato-
sphäre absorbiert energiereiches Sonnenlicht und hindert die-
#ST# 90.700 ses am Auftreffen auf der Erdoberfläche. Ohne diesen Schutz-
schild hätten sich die heute vorliegenden Tier- und Pflanzenar-
Postulat Bühler ten und sicher auch der Mesnsch nicht entwickeln können. Das
Problem des Abbaus des stratosphärischen Ozons und seine
Eidgenössische Empfehlungen an Folgen sind uns bekannt. Das steht aber mit diesem Postulat
die Kantone. nicht zur Diskussion. Das Ozon der Troposphäre kann zu ei-
Interventipnsmassnahmen bei nem schädlichen Gift für Pflanzen, Tiere und Menschen wer-
übermässigen Immissionsbelastungen den. Es entsteht durch fotochemische Reaktionen der Primär-
durch Ozon schadstoffe.
Wir unterscheiden zwischem natürlichem und durch den Men-
Mesures à prendre en cas de schen verursachtem Ozon. Zu hohe Ozonbelastungen kön-
pollution excessive par l'ozone. nen u. a. beim Menschen zu Augenreizungen, zu entzündli-
Recommandations aux cantons chen Prozessen der Lunc;e und zur Reduktion der körperli-
chen Leistungsfähigkeit führen. Ebenfalls hat es negative Aus-
wirkungen auf die Vegetation, z. B. Ernteverluste. Es ist also
zum Schütze von Menschen, Tieren und Pflanzen notwendig,
das Ozon zu begrenzen. Bei Einhaltung des Emissionsgrenz-
Wortlaut des Postulates vom 19. September 1990 wertes der Luftreirhalte-Verordnung kann dieser Schutz ge-
Die Ozonbelastung im Sommer 1990 war durch die Länge der währt werden. Der maximale Einstunden-Mittelwert ist bei
unterbruchsfreien Schönwetterperiode so hoch, dass die ne- 120 Mikrogramm pro Kubikmeter angesetzt.
gativen Auswirkungen auf Kranke, ältere Leute, Asthmatiker Die Ozonbelastung im Sommer 1990 war durch die Länge der
usw. intensiv waren und die Problematik nachhaltiger ins Be- unterbruchsfreien Schönwetterperiode so hoch, dass die ne-
wusstsein der Bevölkerung kam. gativen Auswirkungen auf Kranke, ältere Leute, Asthmatiker
Da ähnliche Ozonbelastungen auch für die nächsten Jahre zu usw. intensiv waren und die Problematik nachhaltig ins Be-
erwarten sind, scheint es angebracht, mögliche Konsequen- wusstsein der Bevölkerung kam. Die Grenzwerte -120 Mikro-
zen aus der vergangenen Periode zu ziehen. Die sinnvollste gramm - wurden weit überschritten; in Chiasso z. B. wurden
Konsequenz dürfte ohne Zweifel die Intensivierung des Voll- über 300 und in Luzern über 200 Mikrogramm pro Kubikmeter
zugs der Luftreinhalte-Verordnung und somit die Reduktion gemessen. Da ähnliche Ozonbelastungen auch für die näch-
des Ausstosses an Primärschadstoffen sein. sten Jahre zu erwarten sind, scheint es angebracht, mögliche
Die Kantone werden in Zukunft für die Zeit hoher Ozonbela- Konsequenzen aus der vergangenen Periode zu ziehen.
stungen aber zusätzlich Sondermassnahmen ergreifen müs- Die sinnvollste Konsequenz dürfte ohne Zweifel die Intensivie-
sen. Ein koordiniertes Vorgehen ist angezeigt. rung des Vollzuges der Luftreinhalte-Verordnung und somit
29. November 1990 S 941 Postulat Bühler
die Reduktion des Ausstosses an Primärschadstoffen sein.
Aber auch bei intensivsten Anstrengungen durch die Kantone
und die Wirtschaft werden noch viele Sommer mit zu hohen
schädlichen Ozonbelastungen durch die Lande ziehen. Die
Kantone werden in Zukunft für die Zeit zu hoher Ozonbelastun-
gen zu zusätzlichen Sondermassnahmen greifen müssen. Ein
koordiniertes Vorgehen ist angezeigt. Ich zitiere aus der Zei-
tung eine Regelung aus der Gemeinde Allschwil: «Der Ge-
meinderat von Allschwil im Kanton Baselland hat am Mittwoch
eine Sommersmog-Verfügung veröffentlicht, mit der künftig
der Verkehr auf den Gemeindestrassen verboten werden soll,
und zwar für alle Motorfahrzeuge, die keinen Katalysator ein-
gebaut haben.» Diese Regelung gilt dann, wenn Ozonwerte
über 120 Mikrogramm pro Kubikmeter festgestellt werden..
Aber so kann es nicht gehen. Die Gemeinde kann nur auf der
Gemeindestrasse entsprechende Massnahmen ergreifen. Es
müssen also gesamtschweizerische Massnahmen ergriffen
werden oder keine.
Der Bundesrat wird somit eingeladen, Empfehlungen an die
Kantone für Interventionsmassnahmen bei Sommersmog
auszuarbeiten. Die Einführung von Warn- und Interventions-
stufen, wie wir sie für den Wintersmog kennen, soll noch ein-
mal überprüft und es sollen eventuell entsprechende Werte
festgelegt werden. Ebenso sind Bundesmassnahmen vorzu-
sehen. Ich denke an Geschwindigkeitsbeschränkungen auf
den Nationalstrassen, oder es müssen den Kantonen entspre-
chende Kompetenzen für solche Massnahmen abgegeben
werden.
Ich empfehle Ihnen, dem Postulat zuzustimmen.
Bundesrat Cotti: Stichwortartig: Sie wissen, dass die Eidge-
nössische Lufthygienekommission zweimal mit der Frage des
Ozons an die Oeffentlichkeit getreten ist, das letzte Mal vor we-
nigen Monaten. Zweimal ist sie zum Schluss gekommen - auf-
grund objektiver wissenschaftlicher Ueberlegungen -, dass
Sofortmassnahmen aus verschiedenen Gründen das Pro-
blem nur schwer beheben können. Hingegen sei die konse-
quente Arbeit in die Richtung der Zielsetzungen des Luftrein-
halte-Konzepts die mittelfristige Lösung. Angesichts der letz-
tes Jahr besonders schwerwiegenden Ozon-Erscheinungen
habe ich das Buwal noch einmal gebeten, bis Ende März auch
die Frage allfälliger Sofortmassnahmen zu prüfen, falls sich
die letztjährigen Ereignisse wiederholen. Bis Ende März soll-
ten, wenn das Buwal pünktlich ist, die Oeffentlichkeit und
selbstverständlich auch Kantone und Gemeinden über die Re-
sultate informiert werden.
Ich kann noch hinzufügen, dass sich dieselben Probleme
auch in den angrenzenden Ländern stellen und dass die Wis-
senschafter sich zurzeit sehr stark auf diese Frage konzentrie-
ren. So oder so werden die Lösungen im Sinne des Luftrein-
halte-Konzeptes erst in einigen Jahren wirksam. Sie behaup-
ten also mit Recht, dass die Prüfung allfälliger kurzfristiger
Massnahmen unbedingt konsequent durchgeführt werden
muss.
In diesem Sinne ist der Bundesrat bereit, das Postulat von
Herrn Bühler entgegenzunehmen.
Uebenviesen - Transmis
Schluss der Sitzung um 12.10 Uhr
La séance est levée à 12 h 10
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Postulat Bühler Eidgenössische Empfehlungen an die Kantone. Interventionsmassnahmen
bei übermässigen Immissionsbelastungen durch Ozon
Postulat Bühler Mesures à prendre en cas de pollution excessive par l'ozone.
Recommandations aux cantons
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1990
Année
Anno
Band V
Volume
Volume
Session Wintersession
Session Session d'hiver
Sessione Sessione invernale
Rat Ständerat
Conseil Conseil des Etats
Consiglio Consiglio degli Stati
Sitzung 04
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 90.700
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 29.11.1990 - 08:00
Date
Data
Seite 940-941
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Pagina
Ref. No 20 019 497
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