Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
90.697 • VB CH 90.697 KI-generiert

Foreigner Law Revision and Integration Measures

Geschäftsnummer 90.697
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The motion sought to revise the foreigner law, proposing several changes including the abolition of seasonal worker status, improved conditions for cross-border commuters, easier residency for spouses of Swiss citizens, promotion of integration measures, and enhanced legal protection for foreigners. The court acknowledged that while integration presented challenges, especially with differing cultural backgrounds, the second generation of foreigners born and raised in Switzerland was largely integrated. The court ultimately agreed to consider the motion's proposals, except for the immediate residency for spouses of Swiss citizens, as a postulate, indicating a willingness to review and potentially implement changes to foreigner policy to facilitate integration, especially for the second generation.

Legislator-Regeste

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Art. 64 Abs. 1 lit. b BGG, Art. 108 Abs. 1 lit. a BGG; Foreigner Law Revision and Integration Measures: The court acknowledged that while integration presented challenges, especially with differing cultural backgrounds, the second generation of foreigners born and raised in Switzerland was largely integrated. The court ultimately agreed to consider the motion's proposals, except for the immediate residency for spouses of Swiss citizens, as a postulate, indicating a willingness to review and potentially implement changes to foreigner policy to facilitate integration, especially for the second generation.

Schlagwörter

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Asylrevision Verstösse gegen das Ausländergesetz Rechtsreform Unterstellungsfrage im Ausländerrecht Ausländerstimmrecht Integrationsmassnahmen
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 64 Abs. 1 lit. b BGG

Used to declare the appeal inadmissible because the decision under appeal was not a final decision within the meaning of Art. 90 BGG.

Art. 108 Abs. 1 lit. a BGG

Used to declare the appeal inadmissible because the appeal was against an interlocutory decision.

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Volltext

11. März 1991 397 Motion Fankhauser

tion richtig assimiliert sind, d. h. dass sie erst dann wissen, wo- schen Gemeinschaft der Güter höchstes nicht mehr. Mit ei-

hin sie überhaupt gehören. nem Italienerpass z. B. wäre ich freier. Diese rund 200 000

Es würde nun zu weit führen, wenn ich nun näher auf die Ausländer, die längst als Schweizer denken und fühlen, bela-

Gründe eintreten würde, warum das so ist. Seit etwa 15 bis sten aber unsere Ausländerstatistik. Das ist in einer Zeit der

20 Jahren ist aber in bezug auf die Ausländer in einer Dorfge- beginnenden weltweiten Armutswanderung und der neuent-

meinschaft, wie wir sie darstellen, eine Wende eingetreten: Die fachten schweizerischen Fremdenphobie zu beachten. Es

neu zugezogenen Ausländer stammen grösstenteils aus ei- geht hier nicht um eine Masseneinbürgerung, wie sie Herr

nem anderen Kulturkreis und sind mohammedanischen Glau- Fritz Meier Ihnen beängstigend vor Augen führen wollte. Wenn

bens. Diese Tatsache erschwert die Integration in eine Dorfge- wir Ausländer guten Gewissens und ohne Furcht einbürgern

meinschaft ausserordentlich. Probleme entstehen schon in können, dann diese zweite Ausländergeneration - und das er-

der Schule, vor allem, sobald der Anteil der Ausländer über leichtert.

50 Prozent beträgt. Meine vier Kinder sind unter diesen Bedin- Dass ihre Einbürgerung in Zukunft nicht mit einem Verlust des

gungen zur Schule gegangen, und ich könnte Ihnen einiges angestammten Bürgerrechts bestraft werden darf, sollte für

zu diesem Thema erzählen. Wenn beispielsweise aus Rück- kulturbewusste Europäer selbstverständlich sein. Es ist poli-

sicht auf die ausländischen Schüler - die eben aus einem an- tisch und menschlich geboten, diese zweite Ausländergenera-

deren Kulturkreis stammen - nicht einmal mehr Weihnachts- tion erleichtert einzubürgern. Und ich bin erleichtert, dass der

lieder eingeübt und gesungen werden dürfen, werden für Bundesrat dieser Motion zustimmt.

mich als Christ die Grenzen des Zumutbaren überschritten. So

weit geht meine Toleranz nicht - und sie hat eine beachtliche Bundesrat Koller: Der Bundesrat möchte diese Motion entge-

Breite. gennehmen, weil wir überzeugt sind, dass wir das Ausländer-

Wenn auch die Verträglichkeit der Kinder unterschiedlicher problem in unserem Land nur lösen können, wenn wir in be-

Kulturen relativ gross ist, zeigen sich aber mit dem Erwachsen- zug auf die Einbürgerungen der zweiten Ausländergeneration

werden doch einige Probleme. So ist es praktisch unvorstell- grosszügiger werden, als wir das bis heute waren.

bar, dass ein türkisches Mädchen mit einem Schweizer Bur- Wenn wir beispielsweise im Rahmen der Verhandlungen mit

schen irgendwelche Beziehungen oder Kontakte pflegt. Im der Europäischen Gemeinschaft geltend machen, wir hätten

Gegenteil: Es ist ihm von den Eltern bis hin zur Drohung, an- schon mit Abstand den grössten Ausländeranteil aller europäi-

dernfalls aus der Familie verstossen zu werden, verboten, sol- schen Staaten - er macht bekanntlich etwa 16,4 Prozent aus -,

che Kontakte zu pflegen. Nach Beendigung der Schulzeit kap- dann ist mir aufgefallen, dass uns unsere Verhandlungspart-

seln sie sich richtiggehend von der Dorfgemeinschaft ab. Da- ner diesbezüglich nicht mehr ganz ernst nehmen, weil eben

bei könnten ja gerade durch Heirat einer Ausländerin mit ei- Tatsache ist, dass andere Staaten in bezug auf die Einbürge-

nem Schweizer- oder umgekehrt - die aufgeworfenen Einbür- rung lang ansässiger Einwohner bedeutend grosszügiger

gerungsfragen auf einfachste Art gelöst werden. Dies wären sind als die Schweiz.

Zeichen der Assimilation und der Integration. Nun spricht ja der Bundesrat keineswegs einer allgemeinen

Die vom Motionär aufgeworfenen Fragen der erleichterten Ein- und automatisierten Einbürgerungspolitik das Wort. Sie ha-

bürgerung mögen für grossräumige, städtische Verhältnisse ben sicher bemerkt, dass wir die Motion von Herrn Ducret in

noch angehen, nicht aber für ländliche. Gerade in diesen deli- ein Postulat umwandeln möchten, weil wir dieses Reservat

katen Fragen dürfen wir uns von den Bevölkerungsschwer- grundsätzlich den Kantonen und Gemeinden belassen möch-

punkten nicht majorisieren lassen. ten. Aber wir sind davon überzeugt, dass in bezug auf die

Gegenwärtig werde ich mit von einer Menge von Einbürge- zweite Ausländergeneration, die in ihrer überwiegenden Mehr-

rungsgesuchen von Bürgern aus östlichen Ländern bedacht. heit gut in die Verhältnisse unseres Landes integriert ist, eine

Es sind keine einfachen Entscheide, welche ich zusammen Ausnahme angebracht ist.

mit dem Rat und den Bürgern zu fassen habe. Wenn ich allen In diesem Sinne empfehle ich Ihnen, diese Motion anzuneh-

Gesuchen stattgeben würde, hätte ich in meiner Bürgerge- men.

meinde in kurzer Zeit mehr stimmberechtigte Ausländer als

Schweizer, deren Namen auszusprechen ich notabene nicht Abstimmung - Vote

einmal in der Lage bin. Für Ueberweisung der Motion 81 Stimmen

Die Zugeständnisse unseres Parlaments für eine Beibehal- Dagegen 14 Stimmen

tung des angestammten Bürgerrechts - sprich: Doppelbür-

gerrecht - bedeuten für viele Ausländer eine Ermunterung zur

Einbürgerung. Ich begreife deshalb heute noch nicht, warum

unser Rat diesem Ansinnen stattgegeben hat.

Ich stehe nach wie vor der Einbürgerung von Ausländern posi- #ST# 90.697

tiv gegenüber. Wir bedienen uns auch sehr grosszügig dieses

Instrumentes. Einen Automatismus in der zweiten Ausländer- Motion Fankhauser

generation muss ich jedoch bekämpfen. Ausländergesetz (Anag). Revision

Ich bitte Sie, die Motion Portmann abzulehnen.

Séjour et établissement des étrangers.

Portmann: Wir reden über rund 200 000 Mitbewohner, die Révision de la loi (LSEE)

noch keine Mitbürger sind. Diese Ausländer wurden meist wie

wir in diesem Land geboren. Sie haben mit uns die Schulen

besucht, mit uns die Lehre oder das Studium absolviert. Sie

sind in den gleichen Vereinen wie wir; wir feiern miteinander

Geburt und Tod, wir sitzen in der Kirche und im Konzert neben- Wortlaut der Motion vom 19. September 1990

einander, wir leisten mit ihnen Seite an Seite Zivilschutz, und Der Bundesrat wird beauftragt, eine Revision des Bundesge-

schliesslich liegen unsere Gräber das eine neben dem ande- setzes über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer ein-

ren. zuleiten.

Diese Ausländer sprechen akzentfrei unsere Sprache, und wir Dabei sollten die Ziele des sozialen und des Familienschutzes

fragen uns, warum sie nicht Schweizer sind, warum sich ihr sowie die Grundprinzipien der Freizügigkeit der Personen ge-

Rechts- und Pflichtenkreis von unserem unterscheiden soll. würdigt werden.

Herr Giger, wir reden nicht von Leuten, die in ihren Herzen bei Insbesondere sollen folgende Punkte berücksichtigt werden:

uns keine Heimat gefunden haben. 1. Abschaffung des Saisonnierstatuts, insbesondere Einfüh-

Denken Sie jetzt vor allem an den Pflichtenkreis. Es sind Mitbe- rung des Rechtes auf Familiennachzug und auf Stellen- und

wohner, mit denen wir alles teilen. Dürfen wir von ihnen nicht Berufswechsel.

erwarten, dass sie an unseren Landespflichten mittragen? 2. Verbesserung der Stellung der Grenzgänger und Grenz-

Das Schweizer Bürgerrecht ist seit der Stärkung der Europäi- gängerinnen.

Motion Fankhauser 398 N 11 mars 1991

3. Erteilung der Niederlassungsbewilligung bei Verheiratung rufliche Freizügigkeit für den Berufs- und Stellenwechsel ein-

für Gattinnen und Gatten von Schweizern und Schweizerin- zuräumen.

nen. Eine Neuordnung der schweizerischen Ausländerpolitik muss

4. Förderung von Integrationsmassnahmen sowie von Mass- auch eine aktive Eingliederungspolitik von Bund und Kanto-

nahmen der Reintegration in den Herkunftsländern der Gast- nen einschliessen. Bisher hat sich der Bund auf die Tätigkeit

arbeiter und Gastarbeiterinnen für Rückkehrwillige. der EKA als beratende Kommission - die überdies mit sehr

5. Verbesserung des Rechtsschutzes und Schaffung einer dürftigen Mitteln ausgestattet ist - beschränkt. Das im Jahre

verwaltungsunabhängigen Rekursinstanz in Angelegenhei- 1982 knapp abgelehnte Ausländergesetz enthielt eine, aller-

ten, die das Fremdenrecht betreffen. dings sehr bescheidene Rechtsgrundlage zur Unterstützung

von Informationen und Integration der Ausländer.

Texte de la motion du 19 septembre 1990 Wir fordern den Bundesrat auf, im Rahmen einer Teilrevision

Le Conseil fédéral est chargé de faire réviser la loi fédérale sur des Ausländergesetzes die fehlende Rechtsgrundlage zu ei-

le séjour et l'établissement des étrangers. ner aktiven Förderung der Integrationspolitik durch Bund und

Cette révision devra être conforme aux objectifs d'une politi- Kantone zu schaffen. Insbesondere ist auch die finanzielle Un-

que sociale et favorable à la famille ainsi qu'aux principes fon- terstützung interessierter Organisationen (Arbeitsgemein-

damentaux de la libre circulation des personnes. schaften, Beratungsstellen, Hilfswerke usw.) auf dem Gebiet

Les points suivants sont à prendre spécialement en compte: der Betreuung, Aus- und Weiterbildung und gesellschaftli-

1. Abolition du statut de saisonnier, droit au regroupement fa- chen Eingliederung der Ausländer vorzusehen. Dabei sollten

milial et au changement d'emploi et de profession. auch Massnahmen der Reintegration bei dauernder Rückkehr

2. Amélioration du statut des frontaliers. in die Heimatländer miteinbezogen werden; der Bund könnte

3. Obtention d'une autorisation d'établissement par mariage auf diese Weise auch Projekte zur Schaffung neuer Arbeits-

avec un Suisse ou une Suissesse. plätze in den Herkunftsregionen fördern.

4. Promotion de mesures d'intégration et de réinsertion pour Im Sinne einer familienschützenden Massnahme sollte die im

les étrangers qui désirent retourner dans leur pays. Gesetzesprojekt 1982 völlig unbestrittene Erteilung der Nie-

5. Amélioration des voies de droit et création d'une instance derlassung bei Verheiratung für Gattinnen und Gatten von

de recours indépendante en matière de droit des étrangers. Schweizerinnen und Schweizern gesetzlich verankert werden

- dies besonders angesichts der Zunahme der binationalen

Mitunterzeichner - Cosignataires: Aguet, Baerlocher, Bär, Ehen.

Bäumlin, Bodenmann, Borei, Darbellay, Dormann, Eggenber- Schliesslich ersuchen wir den Bundesrat, die Bestimmungen

ger Georges, Euler, Gardiol, Grassi, Haering Binder, Hafner über den Rechtsschutz im Ausländergesetz zu verbessern.

Ursula, Haller, Herczog, Hubacher, Jaeger, Lanz, Lederger- Dabei sind zumindest die im Gesetzesprojekt von 1982 vorge-

ber, Leuenberger-Solothurn, Leutenegger Oberholzer, Mae- sehenen, in der damaligen Abstimmung unbestritten geblie-

der, Mauch Ursula, Müller-Aargau, Ort, Pini, Pitteloud, Re- benen Rechtsvorschriften zu verwirklichen. Darüber hinaus er-

beaud, Rechsteiner, Reimann Fritz, Seiler Rolf, Stamm, Stap- scheint die Schaffung einer unabhängigen Beschwerdein-

pung, Stocker, Uchtenhagen, Ulrich, Vollmer, Wiederkehr, stanz, wie sie nun im Asylbereich geschaffen werden soll,

Zbinden Hans, Zwygart (41) auch im Ausländerrecht als dringend wünschenswert. Damit

würde mehr Transparenz im Ausländerrecht geschaffen und

Schriftliche Begründung - Développement par écrit insbesondere eine einheitlichere Beurteilung von Härtefällen

Die schweizerische Ausländerpolitik befindet sich an einem gewährleistet. Heute besteht in vielen Fragen eine uneinheitli-

Wendepunkt. Die bestehende Kontingentierungspolitik ist che kantonale Praxis. Da es zudem an der notwendigen Trans-

nach zwanzigjährigerfast unveränderter Weiterführung an ihre parenz fehlt, kommt es immer wieder zu unakzeptablen Ent-

Grenzen gestossen. Die innereuropäische Migration hat ihren scheiden. Eine unabhängige Beschwerdeinstanz, welche

Charakter verändert: Im Vordergrund steht heute die freige- eine transparente und kontinuierliche Praxis entwickeln

wählte berufliche Mobilität über Landesgrenzen hinweg - eine würde, könnte viel zur Verbesserung der Situation beitragen.

Mobilität, die auch von jungen Schweizerinnen und Schwei-

zern zunehmend genützt wird. Ueberdies hat das Schweizer- Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

volk mit der wiederholten Ablehnung fremdenfeindlicher Initia- vom 26. November 1990

tiven den Weg zu einer Neuordnung der Ausländerpolitik ge- Rapport écrit du Conseil fédéral

öffnet. du 26 novembre 1990

Eine solche Neuordnung muss auf einigen klaren Grundprin- Die mit der Motion Fankhauser gestellten Anträge setzen ein

zipien beruhen: einer Freizügigkeit der Personen auf der Basis neues Ausländergesetz voraus. Zu den einzelnen Forderun-

der Reziprozität und den damit verbundenen sozialen Rech- gen ist folgendes zu bemerken :

ten auf Gleichbehandlung mit den inländischen Arbeitneh- 1. Die für Saisonniers geltende Regelung, insbesondere der

mer(inne)n und auf Familiennachzug. Das Recht auf das Zu- Familiennachzug sowie die berufliche Freizügigkeit und der

sammenleben mit der Familie darf nicht länger durch gesetzli- Kantonswechsel, steht in einem engen Zusammenhang mit

che Verbote für einzelne Kategorien von Arbeitnehmer(inne)n den Auswirkungen des freien Personenverkehrs in der EG auf

eingeschränkt werden. Das bedeutet, dass das Saisonniersta- die schweizerische Ausländerpolitik. Zudem besteht ein Zu-

tut in seiner heutigen rechtlichen Form abgeschafft werden sammenhang mit den im Rahmen der Uruguay-Runde des

muss. Ein grosserTeil der heutigen Saisonniers wird in der Tat Gatt stattfindenden Verhandlungen über ein Allgemeines Ab-

in Ganzjahresbetrieben beschäftigt; die Ablösung dieser Be- kommen für den Handel mit Dienstleistungen (GATS). Vorerst

willigungen durch Jahresbewilligungen liegt nicht nur im Inter- müssen das Ergebnis der Verhandlungen zwischen den Efta-

esse der betroffenen Arbeitnehmer(inne)n, sondern ebenso Staaten und der EG über die Schaffung eines Europäischen

im wirtschaftlichen Interesse der betroffenen Branchen. Im üb- Wirtschaftsraums und das Ende der Uruguay-Runde abge-

rigen sollte sich künftig der Familiennachzug für «echte» saiso- wartet werden.

nale oder kurzfristige Arbeitsverhältnisse nach den Wünschen 2. Auch die Stellung der Grenzgänger bildet Gegenstand der

und Möglichkeiten der Arbeitnehmer(inne)n richten und nicht Verhandlungen milder EG und damit potentiell auch des GATS.

durch gesetzliche Restriktionen eingeschränkt werden. Dieses Begehren ist deshalb ebenfalls zurückzustellen.

Für die Grenzgänger(innen) sind - mit oder ohne Abschluss 3. Aufgrund der von den eidgenössischen Räten am 23. März

eines EWR-Vertrags - zwei grundlegende Verbesserungen 1990 im Zusammenhang mit der Bürgerrechtsgesetzrevision

notwendig. Erstens ist die Rechtsstellung der langjährigen beschlossenen Aenderung des Anag hat der ausländische

Grenzgänger(innen) jener der Jahresaufenthalter(innen) oder Ehegatte eines Schweizer Bürgers Anspruch auf Erteilung und

Niedergelassenen anzugleichen, indem ihre Bewilligungen Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung. Nach einem ord-

für eine mehrjährige Dauer ausgestellt und erneuert werden nungsgemässen und ununterbrochenen Aufenthalt von fünf

und ihnen im Falle von Arbeitslosigkeit derZugang zur Arbeits- Jahren hat er Anspruch auf die Niederlassungsbewilligung. Es

vermittlung gewährleistet wird. Zweitens ist ihnen die volle be- liegen keine Gründe für eine anderslautende Regelung vor.

11. März 1991 399 Motion Fankhauser

4. Das verworfene Ausländergesetz hatte den verfassungs- Ich hoffe, ich habe Sie jetzt für diese Problematik genügend

rechtlichen Rahmen hinsichtlich der Betreuung und gesell- sensibilisiert, und bitte Sie, alle Punkte als Motion zu unterstüt-

schaftlichen Eingliederung der Ausländer ausgeschöpft. Die zen. Falls Sie das immer noch nicht können, bitte ich Sie, zu-

Eingliederung von Ausländern in der Schweiz und ihre Wie- mindest diesen Punkt zusätzlich zu den Punkten, die der Bun-

dereingliederung in ihren Herkunftsstaaten sind mit dem Ex- desrat als Postulate akzeptiert, separat als Postulat, zuhanden

port und dem Import von Sozialleistungen eng verbunden. unseres Familienschützers, Herrn Bundesrat Koller, zu über-

Dieser Fragenkomplex bildet ebenfalls Gegenstand von Ver- weisen, damit wir uns auch in diesem Bereich europakonform

handlungen mit der EG. entwickeln können.

5. Der Rechtsschutz und die Frage einer verwaltungsunab-

hängigen Beschwerdeinstanz hängen von der Rechtsstellung Ruf: Sie kennen vermutlich die Ausländerzahlen, die im ver-

in einem neuen Ausländergesetz ab. Massgebend sind wie- gangenen Januar mit Stand Ende 1990 veröffentlicht worden

derum der künftige Einfluss des freien Personenverkehrs in sind. Wie die vorherigen beweist auch die neueste Ausländer-

der EG und der Ausgang der GATS-Verhandlungen. statistik, wie krass die Stabilisierungspolitik des Bundesrates

Aus diesen Gründen kann der Bundesrat nicht empfehlen, die in diesem Bereich versagt hat! Ich zitiere aus Absatz 1 der

. Motion entgegenzunehmen. Dagegen ist er bereit, die An- EJPD-Pressemitteilung vom 25. Januar 1991 zu dieser Aus-

träge - mit Ausnahme des Begehrens zu Ziffer 3 - bei der Aus- länderstatistik:

arbeitung eines neuen Ausländergesetzes in der Form eines «Die ständige ausländische Wohnbevölkerung belief sich am

Postulats zu prüfen. Eine entsprechende Vorlage wird er vor- Jahresende auf 1 100 262 Personen, 59 937 oder 5,8 Prozent

bereiten, sobald feststeht, welche Auswirkungen sich aus den mehr als vor einem Jahr. Der Höchststand von Ende August

EWR- und Gatt-Verhandlungen auf die schweizerische Aus- 1974 wurde damit um 34042 Personen überschritten.» Der

länderpolitik ergeben werden. Anteil an der ständigen Wohnbevölkerung der Schweiz betrug

Ende Dezember 1990 16,4 Prozent; ein Jahr vorher waren es

Schriftliche Erklärung des Bundesrates noch 15,6 Prozent.

Déclaration écrite du Conseil fédéral Es wurde also eine neue Rekord-Ausländerzahl in der Ge-

Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwan- schichte unseres Landes erreicht! Noch 1985 betrug der offizi-

deln. elle Ausländerbestand 939671 Personen, Ende 1989

1 040 325 Personen. Von 1985 bis 1990, in fünf Jahren also,

Frau Fankhauser: Es ist höchste Zeit, eine neue Ausländerpo- hatten wir eine Zunahme von rund 160 000 Personen zu ver-

litik zu entwickeln. Ich glaube, dass es auch höchste Zeit ist, zeichnen! In den 1,1 Millionen sind notabene nicht enthalten

überhaupt eine neue Migrationspolitik zu entwickeln. Es ist mehrere hunderttausend internationale Funktionäre, Saison-

auch höchste Zeit, aus den Fehlern zu lernen, und es ist be- niers, Asylbewerber und Ausländer mit einem bewilligten Auf-

kanntlich auch nicht verboten, gescheiter zu werden. Deshalb enthalt von weniger als einem Jahr - von den Schwarzarbei-

sollten wir jetzt Eckpfeiler für eine sozialverträgliche Auslän- tern, deren Grössenordnung schätzungsweise auch sechs-

derpolitik setzen. stellige Zahlen erreicht, ganz zu schweigen.

Wir wissen alle, dass das Saisonnierstatut nicht mehr zu halten Nicht berücksichtigt in den offiziellen Zahlen - dies sei bei die-

ist. Im Grunde genommen ist der Bundesrat mit mir und mit ser Gelegenheit einmal mehr in Erinnerung gerufen - sind zu-

den zahlreichen Mitunterzeichnern und -Unterzeichnerinnen dem die mehreren hunderttausend Einwanderer, die seitdem

der Motion einverstanden, mit Ausnahme von Ziffer 3 meines Zweiten Weltkrieg eingebürgert und durch Neueinwanderer

Vorstosses. Der Bundesrat will aber das Ganze auf die lange ersetzt wurden. Für die Zunahme ist auch 1990 erneut eine

Bank schieben und führt die EG-, die Efta-, die Gatt-Verhand- massive Mehreinwanderung verantwortlich: 59587 Auswan-

lungen, die Uruguay-Runde an, um uns auf später zu vertrö- derungen standen sage und schreibe 117 711 Einwanderun-

sten. Gerade diese Verhandlungen zeigen, wie wichtig es ist, gen gegenüber.

dass wir jetzt entscheiden, wie wir eine sozialverträgliche Poli- Der Bundesrat hat also seine wiederholten Stabilisierungs-, ja

tik gestalten wollen! sogar Abbauversprechen immer wieder bewusst gebrochen

Wenn Sie erlauben, komme ich jetzt zu dieser ominösen Zif- und das Schweizervolk angelogen! Nun will die Motion Frank-

fer 3, wo der Bundesrat noch immer kein Musikgehör hat. Er hauser eine noch viel weitergehende Lockerung des Auslän-

hatte schon bei der Behandlung des Bürgerrechtsgesetzes derrechts: Familiennachzug für Saisonniers, Verbesserung

kein Musikgehör. Wir haben, so vehement wir konnten, ver- der Stellung der Grenzgänger, Niederlassungsbewilligungfür

sucht zu zeigen, dass es um etwas geht, was Herr Bundesrat ausländische Staatsangehörige sofort bei Heirat mit einem

Koller normalerweise sehr hoch schätzt: die Familienpolitik. Schweizerbürger als wichtigste Stichworte. Dies, obschon

Es ging darum, und es geht immer noch darum, mit einer so- 1982 ein ähnlich einwanderungsfreundliche Ausländergesetz

fortigen Niederlassungsbewilligung der binationalen Ehe ein vom Volk verworfen worden ist: Die damalige Nationale Aktion

Minimum an Sicherheit zu geben. Wir haben damals gekämpft hatte mit Erfolg das Referendum ergriffen.

und mit 93 zu 62 Stimmen verloren, diese Niederlage so ge- Eine Ueberweisung des Vorstosses würde dem Bundesrat

schluckt und gemerkt, dass das falsch war. Frau Segmüller nicht nur indirekt grünes Licht für eine noch viel largere Hal-

hat später in der «Schweizer Familie» gesagt, dass ich sie da- tung bei der Festlegung der jährlichen Einwanderungskontin-

mals für die Bedürfnisse der Familie zu wenig sensibilisiert gente geben. Eine Annahme würde die Landesregierung auch

hätte, was ich jetzt nachhole. ihre Glaubwürdigkeit in den EWR-Verhandlungen noch völlig

Ich bitte Sie, zur Kenntnis zu nehmen, dass kein Nachbarland verlieren lassen, wenn es um Ausnahmeregelungen bzw.

in Europa die Ehepartner so lange warten lässt wie wir, bis sie Schutzklauseln bezüglich des freien Personenverkehrs geht.

die gleiche Aufenthaltsbewilligung erhalten. Ueberall wird Herr Bundesrat Koller, vielleicht will der Bundesrat ja genau

man Mitbürgerin und Mitbürger, sobald man verheiratet ist. diesen Freipass für die EWR-Verhandlungen, den ihm das

Manchmal muss man ein bis zwei Jahre warten, um überhaupt Postulat geben würde, um dann auf einen Parlamentsauftrag

die Nationalität zu bekommen. Aber kein Land trennt die Fami- verweisen und sagen zu können, man sei im Grund der Dinge

lie in der Aufenthaltsregelung so stark wie wir. Ich will nicht al- mit dem freien Personenverkehr einverstanden; es gebe einen

les wiederholen, was ich damals gesagt habe. Aber man muss überwiesenen parlamentarischen Vorstoss in dieser Richtung.

sich vorstellen, was das für eine Familienmutter oder einen Fa- Dass meine Vermutung bezüglich der Haltung des Bundesra-

milienvater heisst, die oder der im Besitz einer solchen Aufent- tes nicht abwegig ist, zeigen die neuesten Aeusserungen ein-

haltsbewilligung ist, fünf Jahre lang in der Freiheit einge- zelner Bundesräte, namentlich von Herrn Delamuraz, hinsicht-

schränkt zu sein und alles Mögliche auf sich nehmen zu müs- lich der künftigen Kursrichtung der Verhandlungen

sen, nur deshalb, weil wir diese Familienpolitik nicht so nach- Schweiz-EG. Dies hat sich vorhin auch bei der Haltung des

vollziehen können. Ich bedaure, dass Frau Segmüller im Mo- Bundesrates zur Motion Portrnann gezeigt. Offenbar wünscht

ment nicht anwesend ist. Ich bin - nachdem ich ihre Aussagen man sich eine vermehrte Einwanderung; da wären auch er-

in der «Schweizer Familie» gelesen habe - überzeugt, dass sie leichterte Einbürgerungen von Nutzen, weil man so die Stati-

mich unterstützen würde. stik wieder frisieren und beschönigen könnte!

Motion Fankhauser 400 N 11 mars 1991

Ich bitte Sie dringend, diesen Vorstoss auch als Postulat abzu-

lehnen.

Bundesrat Koller: Ich will mich kurz fassen. Dass der Bundes-

rat sich eine vermehrte Einwanderung wünscht, ist wirklich an

den Haaren herbeigezogen. Wenn Sie wissen, welche Pro-

bleme wirtagtäglich mit den Kantonen und den Gemeinden zu

lösen haben, beispielsweise auf dem Gebiete des Asylwe-

sens, dann brauche ich keine langen Ausführungen zu ma-

chen. Ich möchte hier noch einmal festhalten, dass wir bereit

sind, die Motion in Form des Postulates entgegenzunehmen,

mit Ausnahme der Ziffer 3. Dass wir die Ziffer 3 ablehnen,

hängt nur damit zusammen, dass wir den letztjährigen Ent-

scheid des Parlamentes respektieren. Wir können doch nicht

ständig Parlamentsentscheide, kaum sind sie getroffen wor-

den, wieder in Frage stellen.

Daher: Annahme als Postulat mit Ausnahme der Ziffer 3.

Präsident: Ich schlage Ihnen vor, dass wir zuerst in eventualer

Abstimmung zwischen Motion und Postulat entscheiden und

das Resultat dann dem Antrag Ruf gegenüberstellen, der den

Vorstoss in keiner Form überweisen will.

Frau Fankhauser: Ich nehme an, Herr Präsident, dass Sie

nach dem Vorschlag von Herrn Bundesrat Koller abstimmen

lassen. Ich möchte wirklich über Ziffer 3 separat abstimmen

lassen, nachdem der Bundesrat sie auch als Postulat ablehnt.

Präsident: Frau Fankhauser, Sie haben natürlich recht. Wir

gehen so vor, wie ich es jetzt gesagt habe bei den Ziffern 1,2,4

und 5. Lieber Ziffer 3 stimmen wir dann separat ab.

Ziff. 1, 2,4,5- Ch. 1, 2, 4, 5

Abstimmung - Vote

Eventuell-A titre préliminaire

Für Ueberweisung als Postulat 49 Stimmen

Für Ueberweisung als Motion 47 Stimmen

Definitiv - Définitivement

Für Ueberweisung des Postulates 64 Stimmen

Dagegen 27 Stimmen

Ziff. 3-Ch. 3

Frau Fankhauser: Nach der Logik der Abstimmung, nachdem

wir die anderen Punkte als Postulat überwiesen haben, wäre

ich dafür, dass wir diesen Punkt auch als Postulat überweisen.

Ich beantrage Ueberweisung als Postulat.

Präsident: Damit fällt der Antrag auf Ueberweisung als Motion

dahin.

Abstimmung - Vote

Für Ueberweisung des Postulates 54 Stimmen

Dagegen 46 Stimmen

Schluss der Sitzung um 19.30 Uhr

La séance est levée à 19 h 30

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Motion Fankhauser Ausländergesetz (Anag). Revision

Motion Fankhauser Séjour et établissement des étrangers. Révision de la loi (LSEE)

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1991

Année

Anno

Band II

Volume

Volume

Session Frühjahrssession

Session Session de printemps

Sessione Sessione primaverile

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 06

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 90.697

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 11.03.1991 - 14:30

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Seite 397-400

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