Federal Tax Court vs. Tax Chamber at Federal Supreme Court
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe Federal Council was asked to propose the creation of a federal tax court in St. Gallen to alleviate the burden on the Federal Supreme Court. The Council recommended converting the motion into a postulate, arguing that while a dedicated tax court would offer benefits like specialization and efficiency, these could also be achieved by creating a tax law chamber within the existing Federal Supreme Court in Lausanne. This approach would avoid extending appeal processes and allow for more cost-effective implementation by utilizing existing infrastructure, while still ensuring the concentration of specialized knowledge and maintaining legal uniformity.
Legislator-Regeste
KI-generiertFederal Tax Court vs. Tax Chamber at Federal Supreme Court: Gallen to alleviate the burden on the Federal Supreme Court. The Council recommended converting the motion into a postulate, arguing that while a dedicated tax court would offer benefits like specialization and efficiency, these could also be achieved by creating a tax law chamber within the existing Federal Supreme Court in Lausanne. This approach would avoid extending appeal processes and allow for more cost-effective implementation by utilizing existing infrastructure, while still ensuring the concentration of specialized knowledge and maintaining legal uniformity.
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KI-generiertVolltext
5. Oktober 1990 N 1903 Motion Oehler
langt wird, sich wirklich aufdrängt. Die Folge wäre nämlich, Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
dass sich das Parlament innert kurzer Zeit zweimal zu Fragen vom 12. September 1990
des Militärpflichtersatzrechtes zu äussern hätte. Ein solches Rapport écrit du Conseil fédéral
Vorgehen scheint aber dem Bundesrat um so weniger ge- du 12 septembre 1990
rechtfertigt, als die geltende Regelung, die sich bei der Befrei- Die Vorlage betreffend die Aenderung des Bundesgesetzes
ung der Behinderten an deren wirtschaftliche Leistungsfähig- über die Organisation der Bundesrechtspflege sah zur Beur-
keit und nicht an den Grad der Invalidität hält, bewusst gross- teilung von Streitigkeiten auf dem Gebiet der indirekten Bun-
zügig zugunsten der Behinderten ausgelegt wird. dessteuern die Schaffung einer Steuerrekurskommission vor.
Dieser wurde die Aufgabe zugedacht, Einspracheentscheide
Schriftliche Erklärung des Bundesrates der Eidgenössischen Steuerverwaltung zu beurteilen, wobei
Déclaration écrite du Conseil fédéral die Möglichkeit des Weiterzugs an das Bundesgericht weiter-
Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwan- hin offenbleiben sollte.
deln. Bekanntlich wurde die obengenannte Vorlage zur Entlastung
des Bundesgerichts in der Volksabstimmung vom 1. April
Ueberwiesen als Postulat- Transmis comme postulat 1990 abgelehnt. Es ist deshalb vorgesehen, dem Parlament
möglichst rasch eine neue Vorlage zu unterbreiten.
Durch die Schaffung eines Eidgenössischen Steuergerichts-
hofes, wie dies in der Motion verlangt wird, würde das Bundes-
gericht in Lausanne zweifellos entlastet. Ferner würde anders
als bei Schaffung einer Rekurskommission als Vorinstanz des
Bundesgerichts der Instanzentzug nicht verlängert, wodurch
#ST# 90.655 eine organisatorisch bedingte Verfahrensverlängerung ver-
mieden werden könnte.
Motion Oehler Die Vorteile eines Eidgenössischen Steuergerichtshofes Hes-
Eidgenössischer sen sich nun aber auch durch die Schaffung einer abgabe-
rechtlichen Kammer im Rahmen des Bundesgerichts in Lau-
Steuergerichtshof in St. Gallen
sanne erreichen, ohne gleichzeitig wesentliche Nachteile in
Cour de droit fiscal Kauf nehmen zu müssen. Dadurch könnte nämlich ebenfalls
à Saint-Gall noch besser als heute unternehmungswirtschaftliches, steu-
erwirtschaftliches und steuerrechtliches Spezialwissen orga-
nisatorisch einheitlich zusammengefasst werden. Zudem
könnte eine solche Instanz durch den Verzicht auf die in der
Motion verlangte Dezentralisierung erheblich kosteneffizienter
Wortlaut der Motion vom 22. Juni 1990 eingerichtet werden, stünde ihr doch die gesamte bereits vor-
Der Bundesrat wird eingeladen, dem Parlament Bericht und handene Infrastruktur des Bundesgerichts zur Verfügung. Fer-
Antrag über die Schaffung eines eidgenössischen Steuerge- ner ist die Einheitlichkeit in allgemeinen Rechtsanwendungs-
richtshofes mit Sitz in der Stadt oder in der Region St. Gallen fragen leichter zu erreichen, wenn auf eine weitere Dezentrali-
zu unterbreiten. sierung des Bundesgerichts verzichtet wird. Schliesslich ver-
fügt nicht nur St. Gallen, sondern auch Lausanne als Sitz des
Texte de la motion du 22 juin 1990 Bundesgerichtes über eine Hochschule mit juristischer und
Le Conseil fédéral est chargé de faire rapport au Parlement sur wirtschaftswissenschaftlicher Fakultät.
la création d'une cour fédérale de droit fiscal à Saint-Gall Es drängt sich deshalb nicht auf, einen analog zum Eidgenös-
même ou dans la région et de lui soumettre une proposition à sischen Versicherungsgericht vom Bundesgericht ausgeglie-
ce sujet. derten Eidgenössischen Steuergerichtshof zu schaffen und
diesen ausserhalb von Lausanne anzusiedeln. Das Bundes-
Mitunterzeichner- Cosignataires: Kühne, Ruckstuhl, Segmül- gericht hat sich in seinem Geschäftsbericht 1989 vorläufig so-
ler, Widrig (4) gar gegen die Bildung einer dritten öffentlich-rechtlichen Ab-
teilung ausgesprochen (vgl. Berichte über die Geschäftsfüh-
Schriftliche Begründung - Développement par écrit rung des Bundesrates, des Bundesgerichts und Eidgenössi-
Trotz oder wegen der Ablehnung des Bundesrechtspflegege- schen Versicherungsgerichts im Jahre 1989, S. 432). Der Bun-
setzes durch das Volk sind die drängenden Probleme des desrat prüft aber bei der Ausarbeitung der neuen Vorlage na-
Bundesgerichtes nicht gelöst worden. Nach wie vor ist eine mentlich auch die organisatorischen Verbesserungsmöglich-
grundlegende, aber unkomplizierte Neuorganisation des keiten, welche sich im Rahmen des Bundesgerichts selbst bie-
Bundesgerichtes und seiner Funktionen notwendig. ten.
Der Rechtsweg ist trotz aller Anstrengungen und des perso-
nellen Ausbaus des Bundesgerichtes in Lausanne nach wie Schriftliche Erklärung des Bundesrates
vor zu lange. Nichts deutet darauf hin, dass das in absehbarer Déclaration écrite du Conseil fédéral
Zeit geändert werden kann, es sei denn durch eine erneute Der Bundsesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu-
Anstrengung, diese Institution in ihrer Organisation zu ändern. wandeln.
Eine Lösungsmöglichkeit besteht darin, dass ein eidgenössi-
scher Steuergerichtshof geschaffen wird. Auf diese Weise - Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
kann auf einfachem Wege ein Fachbereich ausgegliedert und
analog dem Eidgenössischen Versicherungsgericht neu orga-
nisiert und dann geführt werden.
Die Nähe einer Hochschule oder Universität bringt Vorteile, zu-
mal auf diesem Wege Synergien ohne grossen Aufwand ge-
funden und zum Nutzen aller Betroffenen geschaffen werden.
In diesem Sinne bietet die Wahl der Stadt St. Gallen als Stand-
ort eines eidgenössischen Steuergerichtshofes zusammen
mit der Hochschule St. Gallen für Wirtschafts- und Sozialwis-
senschaften nur Vorteile.
Nicht regionalpolitische Ueberlegungen dürfen bei der
Rechtsfindung indessen die entscheidende Rolle spielen, viel-
mehr sind es die Forderungen für die Durchsetzung unseres
Rechtsstaates, welche bestimmend zu sein haben.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Oehler Eidgenössischer Steuergerichtshof in St. Gallen
Motion Oehler Cour de droit fiscal à Saint-Gall
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1990
Année
Anno
Band IV
Volume
Volume
Session Herbstsession
Session Session d'automne
Sessione Sessione autunnale
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 17
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 90.655
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 05.10.1990 - 08:00
Date
Data
Seite 1903-1903
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Ref. No 20 019 044
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