Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 90-655 KI-generiert

Federal Tax Court vs. Tax Chamber at Federal Supreme Court

Geschäftsnummer VPB 90-655
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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The Federal Council was asked to propose the creation of a federal tax court in St. Gallen to alleviate the burden on the Federal Supreme Court. The Council recommended converting the motion into a postulate, arguing that while a dedicated tax court would offer benefits like specialization and efficiency, these could also be achieved by creating a tax law chamber within the existing Federal Supreme Court in Lausanne. This approach would avoid extending appeal processes and allow for more cost-effective implementation by utilizing existing infrastructure, while still ensuring the concentration of specialized knowledge and maintaining legal uniformity.

Legislator-Regeste

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Federal Tax Court vs. Tax Chamber at Federal Supreme Court: Gallen to alleviate the burden on the Federal Supreme Court. The Council recommended converting the motion into a postulate, arguing that while a dedicated tax court would offer benefits like specialization and efficiency, these could also be achieved by creating a tax law chamber within the existing Federal Supreme Court in Lausanne. This approach would avoid extending appeal processes and allow for more cost-effective implementation by utilizing existing infrastructure, while still ensuring the concentration of specialized knowledge and maintaining legal uniformity.

Schlagwörter

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Steuerjustizbehörde Steuerwettbewerb Kapitalsteuer Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen Bestimmung des Steuerdomizils steuerliche Zusammenarbeit in Europa
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Volltext

5. Oktober 1990 N 1903 Motion Oehler

langt wird, sich wirklich aufdrängt. Die Folge wäre nämlich, Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

dass sich das Parlament innert kurzer Zeit zweimal zu Fragen vom 12. September 1990

des Militärpflichtersatzrechtes zu äussern hätte. Ein solches Rapport écrit du Conseil fédéral

Vorgehen scheint aber dem Bundesrat um so weniger ge- du 12 septembre 1990

rechtfertigt, als die geltende Regelung, die sich bei der Befrei- Die Vorlage betreffend die Aenderung des Bundesgesetzes

ung der Behinderten an deren wirtschaftliche Leistungsfähig- über die Organisation der Bundesrechtspflege sah zur Beur-

keit und nicht an den Grad der Invalidität hält, bewusst gross- teilung von Streitigkeiten auf dem Gebiet der indirekten Bun-

zügig zugunsten der Behinderten ausgelegt wird. dessteuern die Schaffung einer Steuerrekurskommission vor.

Dieser wurde die Aufgabe zugedacht, Einspracheentscheide

Schriftliche Erklärung des Bundesrates der Eidgenössischen Steuerverwaltung zu beurteilen, wobei

Déclaration écrite du Conseil fédéral die Möglichkeit des Weiterzugs an das Bundesgericht weiter-

Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwan- hin offenbleiben sollte.

deln. Bekanntlich wurde die obengenannte Vorlage zur Entlastung

des Bundesgerichts in der Volksabstimmung vom 1. April

Ueberwiesen als Postulat- Transmis comme postulat 1990 abgelehnt. Es ist deshalb vorgesehen, dem Parlament

möglichst rasch eine neue Vorlage zu unterbreiten.

Durch die Schaffung eines Eidgenössischen Steuergerichts-

hofes, wie dies in der Motion verlangt wird, würde das Bundes-

gericht in Lausanne zweifellos entlastet. Ferner würde anders

als bei Schaffung einer Rekurskommission als Vorinstanz des

Bundesgerichts der Instanzentzug nicht verlängert, wodurch

#ST# 90.655 eine organisatorisch bedingte Verfahrensverlängerung ver-

mieden werden könnte.

Motion Oehler Die Vorteile eines Eidgenössischen Steuergerichtshofes Hes-

Eidgenössischer sen sich nun aber auch durch die Schaffung einer abgabe-

rechtlichen Kammer im Rahmen des Bundesgerichts in Lau-

Steuergerichtshof in St. Gallen

sanne erreichen, ohne gleichzeitig wesentliche Nachteile in

Cour de droit fiscal Kauf nehmen zu müssen. Dadurch könnte nämlich ebenfalls

à Saint-Gall noch besser als heute unternehmungswirtschaftliches, steu-

erwirtschaftliches und steuerrechtliches Spezialwissen orga-

nisatorisch einheitlich zusammengefasst werden. Zudem

könnte eine solche Instanz durch den Verzicht auf die in der

Motion verlangte Dezentralisierung erheblich kosteneffizienter

Wortlaut der Motion vom 22. Juni 1990 eingerichtet werden, stünde ihr doch die gesamte bereits vor-

Der Bundesrat wird eingeladen, dem Parlament Bericht und handene Infrastruktur des Bundesgerichts zur Verfügung. Fer-

Antrag über die Schaffung eines eidgenössischen Steuerge- ner ist die Einheitlichkeit in allgemeinen Rechtsanwendungs-

richtshofes mit Sitz in der Stadt oder in der Region St. Gallen fragen leichter zu erreichen, wenn auf eine weitere Dezentrali-

zu unterbreiten. sierung des Bundesgerichts verzichtet wird. Schliesslich ver-

fügt nicht nur St. Gallen, sondern auch Lausanne als Sitz des

Texte de la motion du 22 juin 1990 Bundesgerichtes über eine Hochschule mit juristischer und

Le Conseil fédéral est chargé de faire rapport au Parlement sur wirtschaftswissenschaftlicher Fakultät.

la création d'une cour fédérale de droit fiscal à Saint-Gall Es drängt sich deshalb nicht auf, einen analog zum Eidgenös-

même ou dans la région et de lui soumettre une proposition à sischen Versicherungsgericht vom Bundesgericht ausgeglie-

ce sujet. derten Eidgenössischen Steuergerichtshof zu schaffen und

diesen ausserhalb von Lausanne anzusiedeln. Das Bundes-

Mitunterzeichner- Cosignataires: Kühne, Ruckstuhl, Segmül- gericht hat sich in seinem Geschäftsbericht 1989 vorläufig so-

ler, Widrig (4) gar gegen die Bildung einer dritten öffentlich-rechtlichen Ab-

teilung ausgesprochen (vgl. Berichte über die Geschäftsfüh-

Schriftliche Begründung - Développement par écrit rung des Bundesrates, des Bundesgerichts und Eidgenössi-

Trotz oder wegen der Ablehnung des Bundesrechtspflegege- schen Versicherungsgerichts im Jahre 1989, S. 432). Der Bun-

setzes durch das Volk sind die drängenden Probleme des desrat prüft aber bei der Ausarbeitung der neuen Vorlage na-

Bundesgerichtes nicht gelöst worden. Nach wie vor ist eine mentlich auch die organisatorischen Verbesserungsmöglich-

grundlegende, aber unkomplizierte Neuorganisation des keiten, welche sich im Rahmen des Bundesgerichts selbst bie-

Bundesgerichtes und seiner Funktionen notwendig. ten.

Der Rechtsweg ist trotz aller Anstrengungen und des perso-

nellen Ausbaus des Bundesgerichtes in Lausanne nach wie Schriftliche Erklärung des Bundesrates

vor zu lange. Nichts deutet darauf hin, dass das in absehbarer Déclaration écrite du Conseil fédéral

Zeit geändert werden kann, es sei denn durch eine erneute Der Bundsesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu-

Anstrengung, diese Institution in ihrer Organisation zu ändern. wandeln.

Eine Lösungsmöglichkeit besteht darin, dass ein eidgenössi-

scher Steuergerichtshof geschaffen wird. Auf diese Weise - Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat

kann auf einfachem Wege ein Fachbereich ausgegliedert und

analog dem Eidgenössischen Versicherungsgericht neu orga-

nisiert und dann geführt werden.

Die Nähe einer Hochschule oder Universität bringt Vorteile, zu-

mal auf diesem Wege Synergien ohne grossen Aufwand ge-

funden und zum Nutzen aller Betroffenen geschaffen werden.

In diesem Sinne bietet die Wahl der Stadt St. Gallen als Stand-

ort eines eidgenössischen Steuergerichtshofes zusammen

mit der Hochschule St. Gallen für Wirtschafts- und Sozialwis-

senschaften nur Vorteile.

Nicht regionalpolitische Ueberlegungen dürfen bei der

Rechtsfindung indessen die entscheidende Rolle spielen, viel-

mehr sind es die Forderungen für die Durchsetzung unseres

Rechtsstaates, welche bestimmend zu sein haben.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Motion Oehler Eidgenössischer Steuergerichtshof in St. Gallen

Motion Oehler Cour de droit fiscal à Saint-Gall

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1990

Année

Anno

Band IV

Volume

Volume

Session Herbstsession

Session Session d'automne

Sessione Sessione autunnale

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 17

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 90.655

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 05.10.1990 - 08:00

Date

Data

Seite 1903-1903

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Ref. No 20 019 044

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