Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 90-638 KI-generiert

Swiss Federal Council on EEA Agreement Costs and Personnel Policy

Geschäftsnummer VPB 90-638
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The Swiss Federal Council responded to an interpellation regarding the European Economic Area (EEA) agreement. The Council stated that the cost of joining the EEA is difficult to quantify in the short term, as costs and benefits will manifest over the medium to long term. Regarding financial contributions, the EEA treaty does not involve participation in the European Community's budget, and contributions would only be discussed for specific funds like structural or regional funds. On the issue of free movement of persons and potential salary impacts on federal personnel, the Council affirmed its intention to maintain quantitative foreign policy objectives and stated that federal personnel policy is not subject to EEA negotiations.

Legislator-Regeste

KI-generiert

Art. 3 BV, Art. 34ter BV; Swiss Federal Council on EEA Agreement Costs and Personnel Policy: The Council stated that the cost of joining the EEA is difficult to quantify in the short term, as costs and benefits will manifest over the medium to long term. Regarding financial contributions, the EEA treaty does not involve participation in the European Community's budget, and contributions would only be discussed for specific funds like structural or regional funds. On the issue of free movement of persons and potential salary impacts on federal personnel, the Council affirmed its intention to maintain quantitative foreign policy objectives and stated that federal personnel policy is not subject to EEA negotiations.

Schlagwörter

KI-generiert
EWR = Europäischer Wirtschaftsraum Strukturfonds Regionalhaushalt Personalpolitik Wirtschaftspolitik steuerliche Zusammenarbeit in Europa

Zitierte Gesetzesbestimmungen

KI-generiert
KI-generiert

Fragen Sie sich, wie dieser Entscheid auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Entscheid zusammen mit Bundesrecht, kantonalen Erlassen, Kommentaren und Folgeentscheiden in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →

Volltext

Interpellation Hafner Rudolf 1944 N 5 octobre 1990

Schriftliche Begründung - Développement par écrit #ST# 90.638

Die Urheberin verzichtet auf eine Begründung und wünscht

eine schriftliche Antwort.

Interpellation Hafner Rudolf

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates Auswirkungen des EWR-Vertrages

vom 22. August 1990 Espace économique européen.

Rapport écrit du Conseil fédéral

du 22 août 1990

Conséquences d'une adhésion éventuelle

1. Laut Bundesverfassung liegt die Schulhoheit grundsätzlich

bei den Kantonen (Art. 3 BV). In der Berufsbildung beschränkt

sich die Regelungskompetenz des Bundes auf den Erlassvon

Vorschriften über die Ausbildung in Industrie, Gewerbe, Han-

del, Landwirtschaft und Hausdienst (Art. 34ter BV). Diese Auf- Wortlaut der Interpellation vom 22. Juni 1990

gabenverteilung bringt es mit sich, dass die Zuständigkeiten Im Juni haben die Verhandlungen zur Erstellung des EWR-

und mit ihnen die rechtlichen Grundlagen der Berufsbildung Vertrages begonnen. Um in diesen Vorhandlungen dio Inter-

mannigfaltig und zum Teil recht unterschiedlich ausgestaltet essen der Schweiz wahren zu können, müssen dem Bundes-

sind. Entsprechend schwierig kann es deshalb auch sein, sich rat zweifellos auch die möglichen Auswirkungen der verschie-

über die verschiedenen Angebote einen Ueberblick zu ver- denen Vertragsoptionen bekannt sein. Da im Parlament von

schaffen. Eine gewisse Straffung der Zuständigkeiten läge da- verschiedensten Seiten mehr Informationen in diesem Zusam-

mit immerhin im Interesse von Personen, die sich über Aus- menhang gefordert wurden, wird der Bundesrat um Beantwor-

und Weiterbildungsmöglichkeiten informieren wollen. Dabei tung folgender Fragen gebeten:

könnte es allerdings nicht darum gehen, bisherige Träger von 1. Welche Kosten würde ein EWR-Beitritt in den ersten fünf

Ausbildungen aus ihrer Verantwortung zu drängen. Eine be- Jahren verursachen?

hördliche, von Bund und Kantonen getragene Regelung aller 2. Müsste die Schweiz einen Finanzausgleich an den EWR be-

Berufsausbildungen war im übrigen Gegenstand des 1973 zahlen und in welcher Höhe?

vom Souverän abgelehnten Bildungsartikels. Rückblickend 3. Kann der Bundesrat dem Bundesporsonal - insbesondere

lässt sich feststellen, dass es wohl nicht die diesbezüglichen dem Lehrpersonal (bei dem das Lohnniveau in den übrigen

Bestimmungen waren, welche zum Scheitern der Vorlage in europäischen Staaten eher tiefer liegt) zusichern, dass es

ihrer Gesamtheit geführt haben. Das Anliegen würde es daher nach dem EWR-Beitritt keine Lohneinbussen erleiden würde?

nach der Auffassung des Bundesrates verdienen, gelegent-

lich wiederaufgenommen zu werden. Immerhin bleibt festzu-

Texte de l'interpellation du 22 juin 1990

halten, dass sich landesintern aus der bisherigen Ordnung

En juin ont débuté les négociations visant à l'élaboration d'un

keine unüberwindlichen Schwierigkeiten ergeben haben.

traité sur l'Espace économique européen (EEE). Si, au cours

2. Die Bestimmungen über die berufliche Freizügigkeit im

de ces négociations, le Conseil fédéral veut défendre les inté-

nicht-akademischen Bereich sind auch innerhalb der Europäi-

rêts de la Suisse, il doit indubitablement connaître les consé-

schen Gemeinschaft noch nicht bis zur Erlassreife gediehen,

quences possibles des diverses options contractuelles. Des

so dass die uns interessierenden EWR-Verhandlungen in die-

parlementaires de toutes tendances exigeant plus d'informa-

ser Hinsicht noch nicht in eine konkrete Phase eingetreten

tions à cet égard, je prie le Conseil fédéral de répondre aux

sind. Bis jetzt zeichnen sich keine Probleme ab, die auf die in

questions suivantes:

der Schweiz geltende Zuständigkeitsregelung zurückzufüh-

1. Quel serait le coût, durant les cinq premières années, do

ren wären.

l'adhésion à l'EEE?

3. Die Einführung einer allgemeinen Bundeskompetenz in der

2. La Suisse devrait-elle verser une compensation financière à

Berufsbildung, welche die heute nicht erfassten Berufsfelder

l'EEE, et le cas échéant, quel en serait le montant?

einbezieht, würde eine Revision der Bundesverfassung vor-

3. Le Conseil fédéral peut-il garantir au personnel foderai, no-

aussetzen.

tamment au personnel enseignant dont les rémunérations

Als Folge davon könnte der Bund, in Absprache mit den Kan-

sont plutôt inférieures à celles versées dans les autres Etats

tonen und den interessierten Kreisen, Ausbildungs- und Prü-

européens, qu'il ne devra pas consentir de sacrifices d'ordre

fungsanforderungen auch für die bisher nicht erfassten Berufe

salarial du fait de l'adhésion à l'EEE?

erlassen, die Ausbildung der dafür erforderlichen Berufsschul-

lehrer übernehmen, berufliche Weiterbildungen eidgenös-

sisch anerkennen und die in der Berufsbildung üblichen Sub- Mitunterzeichner - Cosignataires: Bär, Diener, Meier-Glattfol-

ventionen, insbesondere zugunsten der Berufsschulen, aus- den, Stocker (4)

richten. Sache der Kantone wäre es, an der Entwicklung der

gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken und den Vollzug,

Schriftliche Begründung - Développement par écrit

vor allem den Berufsschulunterricht zu gewährleisten.

Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht

eine schriftliche Antwort.

Le président: L'interpellatrice est satisfaite de la réponse du

Conseil fédéral.

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

vom 22. August 1990

Rapport écrit du Conseil fédéral

du 22 août 1990

1. Der Bundesrat hat am 27. Juni 1990 beschlossen, eine ge-

samtwirtschaftliche Wertung der verschiedenen integrations-

politischen Szenarien zu erstellen. Bestandteil dieser Studio

wird u.a. auch sein, die volkswirtschaftlichen Kosten und Nut-

zen dieser Szenarien zu schätzen. Die Studie wird voraussicht-

lich bis im Frühsommer 1991 abgeschlossen sein. Da das pri-

märe Ziel des EWR-Vertrages die Schaffung binnenmarktühn-

licher Verhältnisse bezüglich der vier Grundfreiheiten sowie

eine verstärkte Kooperation im Bereich der flankierenden Poli-

tiken ist, liegt es im Charakter des Vertragswerkes, nämlich der

Schaffung optimaler Rahmenbedingungen, dass sowohl Ko-

sten wie Nutzen erst mirtei- bis langfristig zum Tragen kom-

men. Die Kosten eines zukünftigen EWR-Vertragos sind somit

5. Oktober 1990 N 1945 Interpellation Sager

kurzfristig nur schwer bezifferbar und können allenfalls erst im Mitunterzeichner- Cosignataires: Keine -Aucun

Lichte der Verhandlungsergebnisse konkreter beziffert wer-

den.

Schriftliche Begründung - Développement par écrit

2. Der EWR-Vertrag sieht keine Teilnahme an der Budgetpoli-

Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht

tik der Europäischen Gemeinschaft (EG) und daher generell

eine schriftliche Antwort.

auch keine Beiträge an das Budget der EG vor. Der Grossteil

der Budgetbeiträge der Mitgliedstaaten der EG erfolgt im Zu-

sammenhang mit der Durchführung der Gemeinsamen Agrar- Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

politik. Da der EWR jedoch die Uebernahme der Gemeinsa- vom 21. Februar 1990

men Agrarpolitik ausschliesst, stehen auch Budgetbeiträge in Rapport écrit du Conseil fédéral

diesem Bereich nicht zur Diskussion. du 21 février 1990

Offen bleibt, inwiefern rein punktuelle Beiträge, etwa an Struk- 1. Es gilt beim Imageverfahren zwei Einsatzmöglichkeiten

tur- oder Regionalfonds oder im Rahmen der Forschungs- auseinanderzuhalten:

und Technologiezusammenarbeit in den EWR-Vertrag einge- a. Die digitalisierte Erfassung von Belegbildern (z. B. am Post-

hen werden. Das Ausmass solcher Beiträge wird erst Verhand- schalter) mit anschliessender Uebertragung über ein landes-

lungsgegenstand sein. weites Telekommunikationsnetz (beispielsweise an Post-

3. Der freie Verkehr von Personen ist ein Grundpfeiler des an- checkämter oder Rechenzentren) und

gestrebten EWR-Vertrages und wird Auswirkungen auf die b. der Einsatz der digitalen Bildverarbeitung lokal beschränkt

Lage und Entwicklung des schweizerischen Arbeitsmarktes auf Datenerfassungs-Systeme innerhalb eines Rechenzen-

haben. Der Bundesrat hat jedoch die Absicht, in den Verhand- trums oder Postcheckamtes. Dabei werden Zahlungsbelege,

lungen die quantitativen Ziele der Ausländerpolitik beizube- die von Lese- und Sortiermaschinen nicht oder nur teilweise

halten. Die Beschäftigung in der öffentlichen Verwaltung, so- gelesen werden können, zur manuellen Ergänzung der Daten

lange sie eine Anstellung im öffentlich-rechtlichen Verhältnis lokal auf Bildschirmen sichtbar gemacht.

des Bundes nach bisher geltenden Kriterien oder die Wahr- Der Unterschied zwischen Buchstabe a und b liegt also darin,

nehmung genereller Interessen des Staates impliziert, ist nicht ob die digitalisierten Daten über das Netz weiter übertragen

Gegenstand der Verhandlungen. Ebenfalls im Rahmen des oder nur lokal verwendet werden.

EWR nicht zur Diskussion steht die Personalpolitik des Bun- Bei der Debatte des Nationalrates am 4. Dezember 1989 über

des im speziellen. den PTT-Voranschlag 1990 ging es um die Anwendung des

Imageverfahrens gemäss Buchstabe a. Der vom Interpellant

Le président: L'interpellateur n'est que partiellement satisfait unterstützte PTT-Beamte wirft den PTT fälschlicherweise vor,

de la réponse du Conseil fédéral. sie planten die Anwendung des Imageverfahrens mit an-

schliessender Uebertragung der Daten. Die PTT-Betriebe ha-

ben tatsächlich im Rahmen der Planung der Automation der

Kontoführung und des Giroverkehrs in den Postcheckämtern

(Stufe C des Projektes Apoco) die Frage der digitalisierten Er-

#ST# 89.806 fassung und Uebermittlung von Girobelegen zwischen den

Postcheckämtern und auch zum Rechenzentrum als Variante

Interpellation Sager geprüft. Diese Belegbild-Uebertragung kommt indessen an-

gesichts der - insbesonders im Vergleich mit den Zahlungen

PTT. Imageverfahren (Apoco) bei Banken - sehr grossen Belegmengen in der Automations-

PTT. Procédé virtuel (APOCO) stufe C nicht in Frage, weil die in den nächsten Jahren verfüg-

baren Telekommunikationsnetze derartige Datenmengen

kaum wirtschaftlich verkraften können. Das zu übertragende

Datenvolumen vergrössert sich bei der Bilddigitalisierung

rund um den Faktor 200.

Wortlaut der Interpellation vom 14. Dezember 1989 Die Sichtbarmachung von Belegbildern mit Hilfe des Image-

Der Bundesrat wird eingeladen, Aufschluss über folgendes verfahrens im Sinne von Buchstabe b dagegen wird seit Jah-

Vorkommnis anlässlich der Debatte über das PTT-Budget zu ren erfolgreich angewandt. Dank der Bildverarbeitung können

geben: im Rechenzentrum des Postzahlungsverkehrs die Mitarbeite-

1. Ist es richtig, dass die PTT das sogenannte Imageverfahren rinnen im gleichen Zeitraum rund zehnmal mehr Belege bear-

im Rahmen der Apoco weiterverfolgen? beiten, als wenn sie diese einzeln in die Hand nehmen müss-

2. Trifft es zu, dass mithin die gegenteilige Zusicherung, welche ten. Die PTT werden deshalb die sehr rationelle Bildverarbei-

Kommissionssprecher Jaeger - unter stillschweigender Zu- tung auch im Rahmen der Stufe C des Projekts Apoco bei der

stimmung des anwesenden Departementsvorstehers - dem Verarbeitung der Zahlungsaufträge der Postcheckkonto-Inha-

unterzeichneten Antragsteller für einen Kredit zum Austesten ber in den 25 Postcheckämtern einsetzen. Der Belegaus-

eines Verbesserungsvorschlages erteilt hat, unrichtig war? tausch zwischen den Postcheckämtern unter sich und mit

3. Wie gedenkt der Bundesrat auf das Anliegen des Unter- dem erwähnten Rechenzentrum wird aus den geschilderten

zeichneten in fairer Weise zurückzukommen, nachdem der Gründen jedoch nach wie vor auf dem Postweg erfolgen.

Unterzeichnete seinen Antrag vor dem Rat nur deshalb zu- Diese Lösung ist nötig, weil die grünen Zahlungsbelege auch

rückgezogen hat, weil er durch eine falsche Auskunft irrege- handschriftliche Absenderangaben sowie teilweise Mitteilun-

führt worden ist? gen des Schuldners an den Gläubiger aufweisen, die die Aus-

lieferung der Originalbelege erforderlich machen.

Texte de l'interpellation du 14 décembre 1989 Die PTT wenden das Imageverfahren nach Buchstabe b mit

Le Conseil fédéral est invité à donner des explications sur l'in- Erfolg auch bei der Briefsortierung in den grossen Brief-

cident suivant qui a eu lieu lors du débat sur le budget des PTT: versandämtern an.

1. Est-il vrai que les PTT poursuivent le procédé virtuel dans le 2. Die vom Sprecher der nationalrätlichen Finanzkommission,

cadre d'APOCO? Herrn Nationalrat Jaeger, in der Debatte vom 4. Dezember

2. Est-il vrai que, dans ces conditions, l'assurance du contraire 1989 erteilte Auskunft betrifft die Anwendungsmöglichkeit des

qui fut donnée au soussigné par le rapporteur de la commis- Imageverfahrens nach Buchstabe a und ist somit richtig.

sion (M. Jaeger) - avec le consentement tacite du chef du dé- 3. Da der Interpellant seinen Antrag aufgrund einer nach wie

partement alors présent dans la salle - et qui prévoyait un cré- vor zutreffenden Auskunft zurückgezogen hat, sieht sich der

dit pour tester urje proposition d'amélioration, était inexacte? Bundesrat nicht veranlasst, darauf zurückzukommen. Im übri-

3. Comment le Conseil fédéral entend-il, en toute loyauté, re- gen hat das Generaldirektorium der PTT inzwischen dem Inter-

venir sur la demande du soussigné, demande que celui-ci pellanten in einem ausführlichen Gespräch den Sachverhalt

avait retirée après avoir été induit en erreur? und den weiteren Ablauf des Projekts dargelegt.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Interpellation Hafner Rudolf Auswirkungen des EWR-Vertrages

Interpellation Hafner Rudolf Espace économique européen. Conséquences d'une adhésion

éventuelle

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1990

Année

Anno

Band IV

Volume

Volume

Session Herbstsession

Session Session d'automne

Sessione Sessione autunnale

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 17

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 90.638

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 05.10.1990 - 08:00

Date

Data

Seite 1944-1945

Page

Pagina

Ref. No 20 019 094

Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung.

Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale.

Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.