Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 90-636 KI-generiert

Land Prices and Constitutional Law

Geschäftsnummer VPB 90-636
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Teilweise gutgeheissen (Partially Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The court considered whether high land prices violated constitutional law, particularly in relation to social goals like general welfare and family protection. The court reasoned that while high land prices can hinder certain governmental tasks, they do not inherently violate constitutional rights. The court emphasized that the issue is not about balancing rights in individual cases, but rather about the targeted use of existing or new instruments and measures, pointing to an upcoming package of measures designed to replace immediate measures concerning land law.

Legislator-Regeste

KI-generiert

Art. 116 BV, Art. 3 Ab; Land Prices and Constitutional Law: The court reasoned that while high land prices can hinder certain governmental tasks, they do not inherently violate constitutional rights. The court emphasized that the issue is not about balancing rights in individual cases, but rather about the targeted use of existing or new instruments and measures, pointing to an upcoming package of measures designed to replace immediate measures concerning land law.

Schlagwörter

KI-generiert
Bodenrecht Verwendungsrecht Grundstückspreis verfassungsmässige Schranken richterliche Feststellung von Rechten Wirtschaftsrecht

Zitierte Gesetzesbestimmungen

KI-generiert
KI-generiert

Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

KI-generiert
Art. 116 BV

The court acknowledges that the federal government should pay particular attention to the representation of the four national languages in the federal administration.

Fragen Sie sich, wie dieser Entscheid auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Entscheid zusammen mit Bundesrecht, kantonalen Erlassen, Kommentaren und Folgeentscheiden in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →

Volltext

5. Oktober 1990 N 1937 Interpellation Columberg

verschiedene Neuerungen eingeführt, die ausgesprochen Wohlstandes. Dabei darf allerdings nicht übersehen werden,

mieterfreundlich sind (Stellung des Mieters beim Eigentümer- dass die Zahl der Haushalte mit preisgünstigen Mietbelastun-

wechsel, Mietzinserhöhung, Kündigungsschutz usw.) und die gen rückläufig ist und einzelne Bevölkerungsgruppen grosse

das Eigentumsrecht nach sozialen Gesichtspunkten ausge- Mühe bekunden, eine finanziell angemessene Wohnung zu

stalten und eingrenzen. finden.

Es ist die erklärte Absicht des Bundesrates, die im Herbst 1989 Im Verhältnis zu ändern Staatszielen, wie der allgemeinen

erlassenen Sofortmassnahmen durch ein Anschlusspro- Wohlfahrt, dem Familienschutz und ähnlichen Anliegen ist

gramm abzulösen. Er wird dem Parlament zu gegebener Zeit festzuhalten, dass hohe Bodenpreise nicht Verfassungsrecht

ein entsprechendes Massnahmenpaket vorlegen, mit dem die verletzen. Sie können allerdings bestimmte staatliche Aufga-

vielschichtigen Probleme auf dem Boden- und auf dem Woh- ben erschweren. Insofern besteht ein politischer Handlungs-

nungsmarkt angegangen werden können. bedarf; angesprochen ist namentlich auch das Parlament als

2. Wir verfügen nach wie vor über keine gesamtschweizeri- Gesetzgeber. Es geht also im wesentlichen nicht um Fragen

sche Bodenpreisstatistik. Gegenwärtig werden im Rahmen ei- der Rechtsgüterabwägung im Einzelfall, sondern um den ge-

nes nationalen Forschungsauftrags entsprechende Vorarbei- zielten Einsatz bestehender und allenfalls neu zu schaffender

ten geleistet. Die Preisbewegungen auf dem Bodenmarkt kön- Instrumente und Massnahmen. Hier kann wiederum auf das

nen heute nur punktuell nachgezeichnet werden. Immerhin angekündigte Massnahmenpaket zur Ablösung der boden-

weisen die vorhandenen Zahlen in der Tat auf teils kräftige rechtlichen Sofortmassnahmen für den Siedlungsbereich hin-

Preissteigerungen hin. Dabei ist jedoch zu beachten, dass gewiesen werden.

sich der Preis nicht allein aufgrund des Einstandspreises, der Die Bemühungen bei der Weiterentwicklung des Bodenrechts

Teuerung und der angemessenen Verzinsung bildet. Er ist vor werden sich, wie erwähnt, auf eine vermehrte und konsequen-

allem auch ein Ausdruck der Bodenknappheit und des gegen- tere Besteuerung von arbeitslosen Gewinnen aus Grund-

wärtigen Wohlstandes. Er kann aus ökonomischer Sicht län- stückverkäufen (z. B. planungsbedingte Mehrwerte) richten.

gerfristig nicht oder nur mit schwerwiegenden kontraprodukti- Ein weiteres Anliegen ist ferner, dass die Produktion neuer

ven Nebenwirkungen künstlich tief gehalten werden. Wohnungen vermehrt auf die Bedürfnisse der Bewohner (Fa-

In der Schweiz besitzt die überwiegende Mehrheit kein Grund- milienwohnungen) ausgerichtet wird. Aufgabe unserer Sozial-

eigentum. Für breite Bevölkerungsschichten liegt der Erwerb politik ist es schliesslich, gezielte Hilfe für jene Personen be-

von Grundeigentum weiterhin ausserhalb ihrer finanziellen reitzustellen, die keinen Wohnraum finden, der für sie finanziell

Möglichkeiten, und die Eigentumsquote wird allgemein als zu tragbar ist.

tiefempfunden. Allein die Tatsache, dass jemand kein Grund-

eigentum besitzt, kann indessen nicht als unsoziale Härte be- Le président: L'interpellateur n'est que partiellement satisfait

zeichnet werden. Die vom Eidgenössischen Justiz- und Poli- de la réponse du Conseil fédéral.

zeidepartement eingesetzte Arbeitsgruppe Weiterentwicklung

des Bodenrechts stellt gegenwärtig Massnahmen zusammen,

die das selbstgenutzte Wohneigentum fördern. Das erwähnte

Massnahmenpaket, das die drei dringlichen Bundesbe-

schlüsse ablöst oder ergänzt, wird auch Vorschläge in dieser #ST# 90.636

Richtung umfassen.

Lieber die zu ergreifenden Massnahmen hat der Bundesrat Interpellation Columberg

noch nicht entschieden. Schon heute kann jedoch festgehal- Sprachliche Minderheiten

ten werden, dass grundsätzlich an einem möglichst freien Bo- in der Bundesverwaltung

denmarkt festgehalten werden soll. Dies schliesst grundsätz-

lich nicht aus, dass durch den Handel mit Grundstücken Ge- Minorités linguistiques au sein

winn erzielt werden kann. Insbesondere wird jedoch geprüft de l'Administration fédérale

werden, ob diese Gewinne nicht vermehrt abzuschöpfen sind,

um die vom Interpellanten kritisierten arbeitslosen Einkom-

men zu verhindern. Nach der geltenden Kompetenzordnung

steht den Kantonen die Möglichkeit offen, Grundstückge-

winne zu besteuern. Sie machen von dieser Möglichkeit Wortlaut der Interpellation vom 22. Juni 1990

grundsätzlich Gebrauch. Allerdings wäre denkbar, die Ge- Kürzlich ist die Vernehmlassung zum Bericht über eine mögli-

winne noch konsequenter zu erfassen und zu besteuern. Die che Aenderung des Sprachenartikels in der Bundesverfas-

Kantone sind ferner verpflichtet, einen angemessenen Aus- sung (Art. 116 BV) abgeschlossen worden. Diese zeigt eine

gleich für erhebliche Vor- und Nachteile, die durch die Raum- vermehrte Sensibilisierung gegenüber den Herausforderun-

planung entstehen, zu regeln (Art. 5 Raumplanungsgesetz). gen, denen sich heute die viersprachige Schweiz ausgesetzt

Hier besteht noch ein erheblicher Handlungsbedarf, denn bis- sieht (auch in einer erweiterten europäischen Perspektive).

her sind nur ganz wenige Kantone dieser Regelungspflicht Die letzte vom EFD erarbeitete Untersuchung über die Berück-

nachgekommen. Die Erträge könnten gezielt, beispielsweise sichtigung der sprachlichen Minderheiten in der Bundesver-

für die Wohheigentumsförderung, eingesetzt werden. waltung (8. November 1989) kommt zum Schluss, dass die er-

Ferner ist in diesem Zusammenhang auf die Wohneigentums- wünschten Verbesserungen bezüglich der Vertretung der la-

förderung im Rahmen der zweiten und dritten Säule hinzuwei- teinischen Landessprachen nicht eingetreten sind.

sen. Der Bundesrat hat die Verordnung über die steuerliche Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass gerade der

Abzugsberechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgefor- Bund als Arbeitgeber der Vertretung der vier Landessprachen

men (BW 3) auf den 1. Januar 1990 durch einen Artikel 3 Ab- in der Bundesverwaltung besonderes Gewicht beimessen

satz 3 ergänzt. Damit können die Versicherten das im Rahmen sollte?

der gebundenen Selbstvorsorge angesparte Geld für das von Welche Massnahmen schlägt er diesbezüglich vor?

ihnen benutzte Wohneigentum verwenden. Die Vorberei-

tungsarbeiten für die Verbesserung der Wohneigentumsför- Texfe de l'interpellation du 22 juin 1990

derung in der zweiten Säule im Sinne der überwiesenen parla- La procédure de consultation sur le rapport concernant la mo-

mentarischen Initiativen Spoerry (89.232) und Kündig (89.235) dification éventuelle de l'article 116 de la constitution sur les

sind bereits weit fortgeschritten: Der Bundesrat wird bis Mitte langues vient de s'achever. Il en ressort qu'une sensibilisation

1991 den Eidgenössischen Räten eine Botschaft zur Aende- s'est opérée face aux défis que la Suisse doit relever pour

rung der heutigen Gesetzgebung unterbreiten. maintenir son quadrilinguisme, ce également dans la pers-

3. Jüngste Statistiken zeigen, dass der Wohnflächenver- pective plus étendue qu'offre l'Europe.

brauch pro Kopf der Bevölkerung in den letzten Jahren trotz Or la dernière étude réalisée par le Département fédéral des fi-

steigender Preise kontinuierlich zugenommen hat. Die hohen nances (datée du 8 novembre 1989) sur la prise en considéra-

Bodenpreise sind deshalb nicht zuletzt eine Folge unseres tion des minorités linguistiques dans l'Administration fédérale

Interpellation Longet 1938 N 5 octobre 1990

conclut que les améliorations souhaitées en matière de repré- tement beauftragt, ihm in folgenden Bereichen neue Mass-

sentation des langues latines n'ont pas été apportées. nahmen vorzuschlagen: Sprachen (Ausbildung, Kenntnisse,

Le Conseil fédéral est-il également d'avis que la Confédération Gebrauch usw.); Redaktion und Uebersetzung (gemeinsame

se doit, en tant qu'employeur, d'accorder une attention parti- Redaktion in den Amtssprachen, Ausbau des deutschen

culière à la présence des quatre langues nationales dans son Uebersetzungswesens usw.); Rekrutierung und Einführung

administration? neuer Mitarbeiter (Ausrichtung der Stellenangebote auf be-

Quelles mesures se propose-t-il de prendre à cet effet? stimmte Adressatenkreise, Sensibilisierung der Rekrutie-

rungsbeamten, Image der Verwaltung usw.). Ferner wird ge-

Mitunterzeichner- Cosignataires: Aliesch, Baggi, Blatter, Büh- prüft, wie die Bundesämter diese Massnahmen unter Berück-

ler, Caccia, Darbellay, David, Dietrich, Eggenberg-Thun, Kel- sichtigung ihrer spezifischen Verhältnisse und des Arbeits-

ler, Kühne, Mühlemann, Nabholz, Portmann, Reimann Fritz, marktes in die Zielsetzungen ihrer Personal- und Verwaltungs-

Ruckstuhl, Schmidhalter, Stamm (18) führung einbeziehen können.

Schriftliche Begründung - Développement par écrit Le président: Lïnterpellateur est satisfait de la réponse du

Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht Conseil fédéral.

eine schriftliche Antwort.

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

vom 12. September 1990

Rapport écrit du Conseil fédéral

du 12 septembre 1990 #ST# 89.667

Der Bundesrat legt viel Gewicht auf eine ausgewogene Vertre-

tung der sprachlichen Gemeinschaften in der Bundesverwal- Interpellation Longet

tung. Auch ist er darum besorgt, dass die Bediensteten der Pflanzenschutzprodukte.

vier Landessprachen gleiche arbeitsorganisatorische Voraus-

Restriktive Politik

setzungen und Karrieremöglichkeiten haben.

Deshalb bestätigt er im Jahre 1983 seine Weisungen über die Produits phytosanitaires.

Vertretung der sprachlichen Gemeinschaften in der allgemei- Politique restrictive

nen Bundesverwaltung. 1987 bekräftigte er dieses Anliegen

mit der Annahme der Empfehlungen des vom Eidgenössi-

schen Finanzdepartement herausgegebenen «Berichts über

die Arbeitsbedingungen der Bundesbediensteten in Bern un-

ter dem Gesichtspunkt der Muttersprache» und führte Kon- Wortlaut der Interpellation vom S. Oktober 1989

trollinstrumente zur Ueberprüfung der Wirksamkeit der Mass- 1. Wird für jede in der Schweiz als Pflanzenschutzmittel be-

nahmen ein. Der Bericht, auf den sich der Interpellant bezieht, nutzte Substanz ermittelt, wie sie sich kurz- und langfristig auf

bildet eines dieser Instrumente. die Mikroorganismen im Boden, die Tier- und Pflanzenwelt so-

Aus diesen Kontrollen geht hervor, dass Verbesserungen zwar wie die natürlichen Feinde der Pflanzenschädlinge auswirkt

erzielt worden sind, aber nicht im gewünschten Ausmass: und wie lange ihre Wirkung anhält?

1. Gemäss den Weisungen von 1983 soll «das Verhältnis zwi- 2. Wird für die Anerkennung neuer Substanzen eine solche

schen den Bediensteten deutscher, französischer, italieni- Analyse verlangt, die auch den Forderungen der Umwelt-

scher und rätoromanischer Muttersprache jenem der Schwei- schutzgesetzgebung gerecht wird?

zer Bevölkerung laut der offiziellen Statistik» entsprechen; 3. Ist der Bundesrat bereit, die Schaffung von Stellen zu unter-

demnach sollte die Bundesverwaltung sich zu 73,5 Prozent stützen, welche die Hersteller beraten und von den Chemieun-

aus Deutsch-, zu 20,1 Prozent aus Französisch-, zu 4,5 aus Ita- ternehmen unabhängig sind?

lienisch-, zu 0,9 Prozent aus Rätoromanischsprachigen und 4. Ist der Bundesrat bereit, den Kauf von Pflanzenschutzpro-

zu 1 Prozent aus Personen, die keine der Landessprachen als dukten nur den Berufsleuten in der Landwirtschaft vorzubehal-

Muttersprache haben; zusammensetzen. Seit dem Inkrafttre- ten und ein Giftscheinsystem einzuführen, das demjenigen

ten der Weisungen im März 1983 ist in der allgemeinen Bun- der Bundesgesetzgebung über den Verkehr mit Giften ent-

desverwaltung der Anteil spricht?

- der Deutschsprachigen um 0,8 Prozent auf 77,3 Prozent zu- 5. Will er die Forschung über die Verminderung der Verwen-

rückgegangen, dung von Pflanzenschutzmitteln vorantreiben, und ist er bereit

-jener der Französischsprachigen um 0,5 Prozent auf vorzusehen, dass keine chemische Behandlung mehr zuge-

15,7 Prozent und lassen werden darf, wenn sich eine biologische Alternative mit

-jener der Italienischsprachigen um 0,1 Prozent auf 4,8 Pro- vergleichbarer Wirkung anbietet?

zentgestiegen, Ist es ausserdem zulässig, Kulturen mit Pflanzenschutzmitteln

-jener der Rätoromanen mit 0,6 Prozent unverändert geblie- zu behandeln, nur damit sie Ansprüchen bezüglich Grosse,

ben, Aussehen und Farbe genügen?

-jener der Personen, die keine der Landessprachen als Mut- 6. Ist die Schweiz bereit, sich auf internationaler Ebene für das

tersprache haben, um 0,2 Prozent auf 1,7 Prozent gestiegen. System einzusetzen, wonach vor der Ausfuhr von Pflanzen-

Diese Anteile variieren je nach Departement, Dienstort und Be- schutzprodukten das Einverständnis des Einfuhrstaates ein-

soldungsklassen. So hat in den oberen Besoldungsklassen geholt werden muss, und ist sie bereit, diese Auflage in ihre ei-

(18 und höher) die Vertretung der Nicht-Deutschsprachigen gene Gesetzgebung aufzunehmen?

stärker zugenommen, ohne dass dabei allerdings das ange- 7. Ist der Bundesrat bereit, nach dem Vorbild der Konferenz

strebte Ziel erreicht worden ist. über giftige Abfälle, die kürzlich in Basel stattgefunden hat,

2. Den Weisungen von 1983 ist ferner zu entnehmen: «Damit eine internationale Konferenz über die Problematik der Pflan-

vor allem die in Bern domizilierten Amtsleitungen sich in zenschutzsubstanzen einzuberufen?

sprachlicher Hinsicht ergänzen, empfiehlt es sich, folgendes 8. Ist der Bundesrat bereit, dafür zu sorgen, dass eine Statistik

zu beachten; Ist der Direktor ein Deutschschweizer, so soll je erstellt wird, die Auskunft darüber gibt, für welche Kulturen

nach Organisation sein Stellvertreter oder ein Vizedirektor Ver- was für Substanzen als Pflanzenschutzmittel in unserem Land

treter der sprachlichen Minderheiten sein und umgekehrt, so- eingesetzt werden?

fern der jeweilige Kandidat die entsprechende Eignung zur

Ausübung seines Amtes besitzt.» Texfe de l'interpellation du 5 octobre 1989

Bis Anfang 1988 hat nur die Hälfte aller Bundesämter dieses 1. Existe-t-il pour chaque substance employée en Suisse en

Ziel erreicht. tant que phytosanitaire, une évaluation de ses effets à court et

Der Bundesrat hat deshalb das Eidgenössische Finanzdepar- à long terme sur les micro-organismes du sol, la flore et la

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Interpellation Columberg Sprachliche Minderheiten in der Bundesverwaltung

Interpellation Columberg Minorités linguistiques au sein de l'Administration fédérale

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1990

Année

Anno

Band IV

Volume

Volume

Session Herbstsession

Session Session d'automne

Sessione Sessione autunnale

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 17

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 90.636

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 05.10.1990 - 08:00

Date

Data

Seite 1937-1938

Page

Pagina

Ref. No 20 019 088

Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung.

Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale.

Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.