Federal Council Radio Frequency Allocation and Specialized Programming Dispute
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe court considered a postulate regarding the establishment of specialized radio programs and the federal council's response concerning frequency allocation and existing local radio stations. The federal council maintained that allowing new specialized programs would preempt the upcoming Radio and Television Law and create problematic competition for struggling local stations, leading to the decision to extend existing regulations without material revision. The court's reasoning, though not explicitly stated as a verdict in this excerpt, appears to align with the federal council's cautious approach, emphasizing the need to preserve legislative freedom and avoid hindering the future implementation of the Radio and Television Law by pre-allocating limited frequencies.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 66 Abs. 1 KstG; Federal Council Radio Frequency Allocation and Specialized Programming Dispute: The federal council maintained that allowing new specialized programs would preempt the upcoming Radio and Television Law and create problematic competition for struggling local stations, leading to the decision to extend existing regulations without material revision. The court's reasoning, though not explicitly stated as a verdict in this excerpt, appears to align with the federal council's cautious approach, emphasizing the need to preserve legislative freedom and avoid hindering the future implementation of the Radio and Television Law by pre-allocating limited frequencies.
Schlagwörter
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertThis provision concerns the taxation of costs and is cited in the context of how costs are to be handled.
Volltext
Postulat Müller-Meilen 1924 N 5 octobre 1990
Schriftliche Begründung - Développement par écrit wird es den schweizerischen Medien später einmal schwerfal-
1987 wurde bei einer von mehreren Revisionen der RVO die len, sie wieder daraus zu verdrängen. Wenn der Bundesrat be-
Formel eingeführt, dass bis zur Inkraftsetzung des Radio- und hauptet, er könne die verfügbaren Frequenzen nicht zuteilen,
Fernsehgesetzes nur noch in Regionen, in denen kein Lokal- weil bestehende Lokalradios mit wirtschaftlichen Schwierig-
radio arbeitet, neue Gesuche bewilligt werden können. Damit keiten zu kämpfen hätten, verkennt er, dass auch in der Medi-
sind neue Radioformen, wie es Spartenprogramme sind, nicht enlandschaft Konkurrenz und nicht Monopole herrschen soll-
möglich. Diese bedürfen wegen ihrer schmalen Zielgruppen ten.
grösserer Agglomerationen, die aber bereits durch Lokalra-
dios besetzt sind. Der Versuch von Radio Opus im Dezember
1989 in der Region Zürich hat aufgezeigt, dass wichtige Be-
dürfnisse der Bevölkerung im Radiobereich noch nicht genü- #ST# 90.628
gend abgedeckt sind. Zuwarten bis zur Inkraftsetzung des
neuen Radio- und Fernsehgesetzes, der entsprechenden Ver- Postulat Müller-Meilen
ordnung, der Ausschreibung usw. dauert zu lange. Die Gefahr
ist gross, dass in der Zwischenzeit ausländische Sender in die Anschluss an das europäische
Lücke springen. Hochleistungs-Schienennetz
Ein Sender wie Radio Opus hat, wie der einmonatige Versuch Réseau TGV européen.
nachgewiesen hat, eine eminent kulturpolitische Funktion, die
auch von der Presse einhellig positiv gewürdigt worden ist.
Raccordement de la Suisse
Die PTT ersetzt zurzeit den Telefonrundspruch durch ein mo-
dernes digitales Uebertragungssystem mit 16 Uebertragungs-
kanälen. Es wäre sinnvoll, wenn schweizerische Spartenpro-
gramme, wie beispielsweise Radio Opus, ebenfalls Zugang zu
Wortlaut des Postulates vom 22. Juni 1990
diesem effizienten Verbreitungssystem erhalten würden. So
Der Bundesrat wird ersucht, in seinen Verhandlungen mit den
könnten Regionen, die kein genügendes Potential für die Ali-
Nachbarstaaten auf einen raschen Anschluss auch der zentra-
mentierung etwa eines Radioprogramms mit klassischer Mu-
len, der nordwestlichen und der nordöstlichen Landesteile an
sik haben, wenigstens per Kabel dieses zusätzliche Angebot
das europäische Hochleistungs-Schienennetz (Verbindun-
benützen.
gen Rhein-Rhone und Mannheim-Basel) zu drängen.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates Texfe du postulat du 22 juin 1990
vom 22. August 1990 Le Conseil fédéral est chargé d'insister, dans ses négociations
Rapport écrit du Conseil fédéral avec les Etats voisins, pour que les régions du centre, du
du 22 août 1990 nord-est et du nord-ouest de notre pays soient aussi raccor-
Der Bundesrat hat am 18. Juni 1990 die Verordnung über lo- dées sans tarder au réseau européen à grande vitesse (liai-
kale Rundfunk-Versuche (RVO) bis zum Inkrafttreten des Ra- sons Rhin-Rhône et Mannheim-Bâle).
dio- und Fernsehgesetzes (RTVG), längstens aber bis zum
30. April 1994 verlängert. Er hat auf eine materielle Revision Mitunterzeichner - Cosignataires: Bircher, Couchepin,
der RVO verzichtet und damit die im Postulat angeregte Zulas- Fischer-Seengen, Frey Walter, Kühne, Loeb, Mühlemann,
sung neuer Veranstalter für sogenannte Spartenprogramme Steinegger, Wanner, Weber-Schwyz (10)
ausgeschlossen. Der Bundesrat hat sich dabei von folgenden
Ueberlegungen leiten lassen: Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Die Zulassung neuer Lokalradios und die Vergabe der letzten Während Genf seit 1981 und Lausanne seit 1984 mit grossem
verfügbaren Frequenzen zum jetzigen Zeitpunkt würde das Erfolg vom TGV-Angebot profitieren und der Bund weitere Ver-
Radio- und Fernsehgesetz präjudizieren, das gegenwärtig im besserungen aktiv unterstützt, dauern die Fahrzeiten von Zü-
Parlament beraten wird. Mit der inhaltlich unveränderten Ver- rich nach Paris und Lyon nach wie vor im besten Fall 6 bzw.
längerung der RVO wird die Entscheidungsfreiheit des Ge- 5,5 Stunden. Der TGV Rhein-Rhone erlaubt mindestens deren
setzgebers gewahrt und sichergestellt, dass der zukünftige Halbierung und damit die immer dringlicher werdende Entla-
Vollzug des RTVG durch den Bundesrat nicht beeinträchtigt stung der Flughäfen und Flugstrassen von solchen Verbin-
wird. Es wäre in der Tat stossend, wenn im RTVG vorgesehene dungen. Die deutschen ICE-Züge sollten ausser nach Mün-
Möglichkeiten nicht oder nur teilweise realisiert werden könn- chen baldmöglichst auch in die Schweiz verkehren.
ten, weil die erforderlichen Sendefrequenzen nicht mehr vor-
handen sind. Schriftliche Erklärung des Bundesrates
Schliesslich wären durch die Zulassung neuer Veranstalter in vom 22. August 1990
Regionen, in denen bereits Lokalradios in Betrieb sind, neue Déclaration écrite du Conseil fédéral
Konkurrenzverhältnisse geschaffen worden. Da mehrere Sta- du 22 août 1990
tionen nach wie vor mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
kämpfen und die Lokalradiowerbung gegenwärtig eine rück-
läufige Tendenz aufweist, wäre die Zulassung neuer Konkur- Ueberwiesen - Transmis
renten nach Ansicht des Bundesrates problematisch.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates
Déclaration écrite du Conseil fédéral
Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzuschreiben.
Abgeschrieben - Classé
Persönliche Erklärung - Déclaration personnelle
Allenspach: Ich habe das Wort zu einer Erklärung verlangt,
weil der Bundesrat mein Postulat betreffend «Radio Opus» ab-
schreiben will. Formell ist dagegen nichtseinzuwenden, mate-
riell hat sich der Bundesrat ganz einfach um einen Entscheid
gedrückt. Es ist falsch, wenn der Bundesrat die Frequenzen
hortet, weil er damit Positionen preisgibt. Wenn sich die aus-
ländischen Medien in bestehende Lücken eingenistet haben,
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Postulat Müller-Meilen Anschluss an das europäische Hochleistungs-Schienennetz
Postulat Müller-Meilen Réseau TGV européen. Raccordement de la Suisse
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1990
Année
Anno
Band IV
Volume
Volume
Session Herbstsession
Session Session d'automne
Sessione Sessione autunnale
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 17
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 90.628
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 05.10.1990 - 08:00
Date
Data
Seite 1924-1924
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Ref. No 20 019 075
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