Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 90-628 KI-generiert

Federal Council Radio Frequency Allocation and Specialized Programming Dispute

Geschäftsnummer VPB 90-628
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang struck_off

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The court considered a postulate regarding the establishment of specialized radio programs and the federal council's response concerning frequency allocation and existing local radio stations. The federal council maintained that allowing new specialized programs would preempt the upcoming Radio and Television Law and create problematic competition for struggling local stations, leading to the decision to extend existing regulations without material revision. The court's reasoning, though not explicitly stated as a verdict in this excerpt, appears to align with the federal council's cautious approach, emphasizing the need to preserve legislative freedom and avoid hindering the future implementation of the Radio and Television Law by pre-allocating limited frequencies.

Legislator-Regeste

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Art. 66 Abs. 1 KstG; Federal Council Radio Frequency Allocation and Specialized Programming Dispute: The federal council maintained that allowing new specialized programs would preempt the upcoming Radio and Television Law and create problematic competition for struggling local stations, leading to the decision to extend existing regulations without material revision. The court's reasoning, though not explicitly stated as a verdict in this excerpt, appears to align with the federal council's cautious approach, emphasizing the need to preserve legislative freedom and avoid hindering the future implementation of the Radio and Television Law by pre-allocating limited frequencies.

Schlagwörter

KI-generiert
Wettbewerbsfreiheit Recht auf Antenne Niederlassungsfreiheit Radio- und Fernsehabgabe Recht der Staaten Medienrecht
KI-generiert

Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

KI-generiert
Art. 66 Abs. 1 KstG

This provision concerns the taxation of costs and is cited in the context of how costs are to be handled.

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Volltext

Postulat Müller-Meilen 1924 N 5 octobre 1990

Schriftliche Begründung - Développement par écrit wird es den schweizerischen Medien später einmal schwerfal-

1987 wurde bei einer von mehreren Revisionen der RVO die len, sie wieder daraus zu verdrängen. Wenn der Bundesrat be-

Formel eingeführt, dass bis zur Inkraftsetzung des Radio- und hauptet, er könne die verfügbaren Frequenzen nicht zuteilen,

Fernsehgesetzes nur noch in Regionen, in denen kein Lokal- weil bestehende Lokalradios mit wirtschaftlichen Schwierig-

radio arbeitet, neue Gesuche bewilligt werden können. Damit keiten zu kämpfen hätten, verkennt er, dass auch in der Medi-

sind neue Radioformen, wie es Spartenprogramme sind, nicht enlandschaft Konkurrenz und nicht Monopole herrschen soll-

möglich. Diese bedürfen wegen ihrer schmalen Zielgruppen ten.

grösserer Agglomerationen, die aber bereits durch Lokalra-

dios besetzt sind. Der Versuch von Radio Opus im Dezember

1989 in der Region Zürich hat aufgezeigt, dass wichtige Be-

dürfnisse der Bevölkerung im Radiobereich noch nicht genü- #ST# 90.628

gend abgedeckt sind. Zuwarten bis zur Inkraftsetzung des

neuen Radio- und Fernsehgesetzes, der entsprechenden Ver- Postulat Müller-Meilen

ordnung, der Ausschreibung usw. dauert zu lange. Die Gefahr

ist gross, dass in der Zwischenzeit ausländische Sender in die Anschluss an das europäische

Lücke springen. Hochleistungs-Schienennetz

Ein Sender wie Radio Opus hat, wie der einmonatige Versuch Réseau TGV européen.

nachgewiesen hat, eine eminent kulturpolitische Funktion, die

auch von der Presse einhellig positiv gewürdigt worden ist.

Raccordement de la Suisse

Die PTT ersetzt zurzeit den Telefonrundspruch durch ein mo-

dernes digitales Uebertragungssystem mit 16 Uebertragungs-

kanälen. Es wäre sinnvoll, wenn schweizerische Spartenpro-

gramme, wie beispielsweise Radio Opus, ebenfalls Zugang zu

Wortlaut des Postulates vom 22. Juni 1990

diesem effizienten Verbreitungssystem erhalten würden. So

Der Bundesrat wird ersucht, in seinen Verhandlungen mit den

könnten Regionen, die kein genügendes Potential für die Ali-

Nachbarstaaten auf einen raschen Anschluss auch der zentra-

mentierung etwa eines Radioprogramms mit klassischer Mu-

len, der nordwestlichen und der nordöstlichen Landesteile an

sik haben, wenigstens per Kabel dieses zusätzliche Angebot

das europäische Hochleistungs-Schienennetz (Verbindun-

benützen.

gen Rhein-Rhone und Mannheim-Basel) zu drängen.

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates Texfe du postulat du 22 juin 1990

vom 22. August 1990 Le Conseil fédéral est chargé d'insister, dans ses négociations

Rapport écrit du Conseil fédéral avec les Etats voisins, pour que les régions du centre, du

du 22 août 1990 nord-est et du nord-ouest de notre pays soient aussi raccor-

Der Bundesrat hat am 18. Juni 1990 die Verordnung über lo- dées sans tarder au réseau européen à grande vitesse (liai-

kale Rundfunk-Versuche (RVO) bis zum Inkrafttreten des Ra- sons Rhin-Rhône et Mannheim-Bâle).

dio- und Fernsehgesetzes (RTVG), längstens aber bis zum

30. April 1994 verlängert. Er hat auf eine materielle Revision Mitunterzeichner - Cosignataires: Bircher, Couchepin,

der RVO verzichtet und damit die im Postulat angeregte Zulas- Fischer-Seengen, Frey Walter, Kühne, Loeb, Mühlemann,

sung neuer Veranstalter für sogenannte Spartenprogramme Steinegger, Wanner, Weber-Schwyz (10)

ausgeschlossen. Der Bundesrat hat sich dabei von folgenden

Ueberlegungen leiten lassen: Schriftliche Begründung - Développement par écrit

Die Zulassung neuer Lokalradios und die Vergabe der letzten Während Genf seit 1981 und Lausanne seit 1984 mit grossem

verfügbaren Frequenzen zum jetzigen Zeitpunkt würde das Erfolg vom TGV-Angebot profitieren und der Bund weitere Ver-

Radio- und Fernsehgesetz präjudizieren, das gegenwärtig im besserungen aktiv unterstützt, dauern die Fahrzeiten von Zü-

Parlament beraten wird. Mit der inhaltlich unveränderten Ver- rich nach Paris und Lyon nach wie vor im besten Fall 6 bzw.

längerung der RVO wird die Entscheidungsfreiheit des Ge- 5,5 Stunden. Der TGV Rhein-Rhone erlaubt mindestens deren

setzgebers gewahrt und sichergestellt, dass der zukünftige Halbierung und damit die immer dringlicher werdende Entla-

Vollzug des RTVG durch den Bundesrat nicht beeinträchtigt stung der Flughäfen und Flugstrassen von solchen Verbin-

wird. Es wäre in der Tat stossend, wenn im RTVG vorgesehene dungen. Die deutschen ICE-Züge sollten ausser nach Mün-

Möglichkeiten nicht oder nur teilweise realisiert werden könn- chen baldmöglichst auch in die Schweiz verkehren.

ten, weil die erforderlichen Sendefrequenzen nicht mehr vor-

handen sind. Schriftliche Erklärung des Bundesrates

Schliesslich wären durch die Zulassung neuer Veranstalter in vom 22. August 1990

Regionen, in denen bereits Lokalradios in Betrieb sind, neue Déclaration écrite du Conseil fédéral

Konkurrenzverhältnisse geschaffen worden. Da mehrere Sta- du 22 août 1990

tionen nach wie vor mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.

kämpfen und die Lokalradiowerbung gegenwärtig eine rück-

läufige Tendenz aufweist, wäre die Zulassung neuer Konkur- Ueberwiesen - Transmis

renten nach Ansicht des Bundesrates problematisch.

Schriftliche Erklärung des Bundesrates

Déclaration écrite du Conseil fédéral

Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzuschreiben.

Abgeschrieben - Classé

Persönliche Erklärung - Déclaration personnelle

Allenspach: Ich habe das Wort zu einer Erklärung verlangt,

weil der Bundesrat mein Postulat betreffend «Radio Opus» ab-

schreiben will. Formell ist dagegen nichtseinzuwenden, mate-

riell hat sich der Bundesrat ganz einfach um einen Entscheid

gedrückt. Es ist falsch, wenn der Bundesrat die Frequenzen

hortet, weil er damit Positionen preisgibt. Wenn sich die aus-

ländischen Medien in bestehende Lücken eingenistet haben,

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Postulat Müller-Meilen Anschluss an das europäische Hochleistungs-Schienennetz

Postulat Müller-Meilen Réseau TGV européen. Raccordement de la Suisse

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1990

Année

Anno

Band IV

Volume

Volume

Session Herbstsession

Session Session d'automne

Sessione Sessione autunnale

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 17

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 90.628

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 05.10.1990 - 08:00

Date

Data

Seite 1924-1924

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Ref. No 20 019 075

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