Exemption of Disabled Individuals from Military Service Fees
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe motion requested that individuals with severe disabilities be exempt from paying military service fees by the end of 1991, arguing that the existing review process was too lengthy and that such an exemption would be appropriate during Switzerland's 700th-anniversary celebration. The Federal Council, while acknowledging the need for review, proposed converting the motion into a postulate, suggesting that the existing laws already provided significant exemptions based on financial capacity rather than the degree of disability and that the matter should be addressed within the broader context of army reorganization to avoid redundant parliamentary discussions.
Legislator-Regeste
KI-generiertExemption of Disabled Individuals from Military Service Fees: die Stadt Bern für besondere Polizeiaufgaben miteinbezogen. somit einen Handlungsbedarf in diesem Sinne erkannt.
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KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertVolltext
Motion Schnider 1902 N 5 octobre 1990
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates mann Maximilian, Rohrbasser, Ruckstuhl, Rutishauser, Ry-
vom 17. September 1990 chen, Savary-Fribourg, Scheidegger, Scherrer, Schmid,
Rapport écrit du Conseil fédéral Schmidhalter, Schule, Schwab, Segmüller, Seiler Hanspeter,
du 17 septembre 1990 Seiler Rolf, Spoerry, Stamm, Stappung, Steffen, Stocker,
Die Stadt Bern bezieht gegenwärtig für besondere Polizeiauf- Stucky, Uchtenhagen, Wanner, Weder-Basel, Widmer, Widrig,
gaben (völkerrechtliche Verpflichtungen und Schutz von Bun- Wiederkehr, Wyss Paul, Wyss William, Zbinden Hans, Zölch,
desbauten), die sie zugunsten des Bundes erfüllt, eine Pau- Züger, Zwingli (126)
schalentschädigung von 2 Millionen Franken. Gestützt auf de-
taillierte Abrechnungen der Stadt Bern für die Inanspruch- Schriftliche Begründung - Développement par écrit
nahme der städtischen Polizei durch den Bund wird zurzeit die Das Anliegen, die Invaliden von der Bezahlung des Militär-
Erhöhung dieser Entschädigung ab 1991 um 1 Million Fran- pflichtersatzes zu befreien, ist ein altes Anliegen. Diverse Vor-
ken auf insgesamt 3 Millionen Franken geprüft. Ausserdem stösse in dieser Richtung wurden bereits eingereicht. Bis
werden im Rahmen der Projektorganisation Basis (Umset- heute wurde diese unbefriedigende Situation jedoch noch
zung der überwiesenen parlamentarischen Vorstösse im Zu- nicht verbessert.
sammenhang mit der Puk, insbesondere Reorganisation der In seiner Antwort auf ein am 14. März dieses Jahres einge-
Bundesanwaltschaft) auch die finanziellen Abgeltungen von reichtes Postulat erklärte sich der Bundesrat bereit, dieses ent-
Leistungen der Kantone im Bereich des Staatsschutzes über- gegenzunehmen und die Frage im Rahmen der Reorganisa-
prüft. In diese Ueberprüfung wird auch die Beitragsleistung an tion der Armee (Armeereform 95) zu prüfen. Der Bundesrat hat
die Stadt Bern für besondere Polizeiaufgaben miteinbezogen. somit einen Handlungsbedarf in diesem Sinne erkannt.
Diese Behandlungsfrist dauert jedoch zu lange. Die befriedi-
Schriftliche Erklärung des Bundesrates gende Lösung des Problems bedarf keiner derart umfassen-
Déclaration écrite du Conseil fédéral den Abklärungen und steht auch sachlich kaum in einem tiefe-
Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwan- ren Zusammenhang mit der vorgesehenen Armeereform 95.
deln. Eine Prüfung dieses Geschäftes erst in diesem Zusammen-
hang erscheint nicht zwingend und ist daher zeitlich vorzuzie-
Ueberwiesen als Postulat- Transmis comme postulat hen.
Die allgemeine Dienstpflicht für die Gemeinschaft ist ein
Grundsatz unseres Systems. Wer dazu jedoch aus Gründen
der angeborenen oder krankheitsbedingten Invalidität nicht in
#ST# 90.611 der Lage ist, sollte davon befreit sein. Jedermann soll den
Dienst an der Gemeinschaft leisten, den er nach seinen per-
sönlichen Möglichkeiten in der Lage ist zu tun. Gerade im Zu-
Motion Schnider sammenhang mit der bevorstehenden 700-Jahr-Feier würde
Militärpflichtersatz. es der Schweiz gut anstehen, wenn sie bei den Invaliden auf
700-Jahr-Feier. Aufhebung die Einforderung eines Pflichtersatzes verzichten würde. Eine
der Zahlungspflicht für Invalide Prüfung dieses einfach zu verwirklichenden Anliegens erst im
Zusammenhang mit der möglichen Armeereform, deren effek-
700e anniversaire tive Verwirklichungsdauer noch völlig ungewiss ist, dauert zu
de la Confédération. lange.
Exemption de la taxe militaire Im Sinne eines der Schweizerischen Eidgenossenschaft
en faveur des infirmes höchst angemessenen Entgegenkommens im Jubiläumsjahr
1991 soll der Bundesrat daher noch in jenem Jahr dem Parla-
ment eine entsprechende Vorlage unterbreiten.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
Wortlaut der Motion vom 21. Juni 1990 vom 12. September 1990
Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament noch bis Ende Rapport écrit du Conseil fédéral
1991 eine Gesetzesrevision dergestalt vorzulegen, dass in du 12 septembre 1990
schweren Fällen von Invalidität, welche die Leistung des Mili- Der Bundesrat hat in seiner Antwort auf die Einfache Anfrage
tärdienstes verunmöglichen, die Behinderten von der Bezah- Longet vom 8. Februar 1990 betreffend Invalide und Militär-
lung des Militärpflichtersatzes befreit werden. pflichtersatz (90.1018) einerseits festgehalten, dass bereits
aufgrund der geltenden Militärpflichtersatzgesetzgebung nur
Texte de la motion du 21 juin 1990 noch diejenigen Behinderten ersatzpflichtig werden, die über
Le Conseil fédéral est chargé de présenter au Parlement, d'ici ein mehr als durchschnittliches Einkommen verfügen. So sind
à la fin de 1991, une revision de loi prévoyant que les person- Behinderte ersatzbefreit, deren Einkommen das betreibungs-
nes atteintes d'une grave infirmité qui rend impossible l'ac- rechtliche Existenzminimum nicht um mehr als 50 Prozent
complissement du service militaire, soient libérées de l'obliga- übersteigt; dabei werden gebrechlichkeitsbedingte Versiche-
tion de payer la taxe d'exemption de ce service. rungsleistungen nicht zum anrechenbaren Einkommen ge-
zählt und vermindern gebrechlichkeitsbedingte zusätzliche
Mitunterzeichner - Cosignataires: Aguet, Ammann, Aregger, Lebenshaltungskosten das anrechenbare Einkommen. An-
Auer, Baerlocher, Baggi, Basler, Bäumlin Ursula, Biel, Bircher, derseits hat sich der Bundesrat bereit erklärt, das Begehren
Blatter, Bodenmann, Bonny, Borei, Braunschweig, Bremi, um Befreiung der invaliden Mitbürger anlässlich der im Rah-
Bühler, Bundi, Bürgi, Büttiker, Cavadini, Cevey, Cincera, Co- men der Armeereorganisation durchzuführenden Gesetzesre-
lumberg, Daepp, Darbellay, Déglise, Diener, Dietrich, Dor- vision erneut zu prüfen. In diesem Sinne war er auch bereit, die
mann, Dreher, Ducret, Dünki, Eisenring, Engler, Eppenberger Postulate Ziegler (89.468) und Pini (90.416) entgegenzuneh-
Susi, Eggenberger Georges, Euler, Fäh, Fankhauser, men.
Fischer-Sursee, Frey Claude, Frey Walter, Früh, Graf, Gui- Bei der anstehenden Armeereorganisation wird aufgrund der
nand, Günter, Haller, Hänggi, Mari, Herczog, Hess Otto, Hess Neuordnung der Heeresklassen und der Wehrpflichtdauer
Peter, Hildbrand, Hösli, Houmard, Hubacher, Humbel, Iten, das Bundesgesetz über den Militärpflichtersatz geändert wer-
Jaeger, Jung, Keller, Kohler, Kühn, Kühne, Lanz, Ledergerber, den müssen. Es ist denn auch vorgesehen, die Revision zu-
Leuenberger-Solothurn, Leuenberger Moritz, Leutenegger sammen mit den Aenderungsentwürfen zur Militärorganisa-
Oberholzer, Loeb, Longet, Luder, Maeder, Maitre, Meizoz, tion, Truppenordnung und Zivilschutzgesetzgebung dem Par-
Mühlemann, Müller-Meilen, Nabholz, Nussbaumer, Oehler, lamentvorzulegen.
Ott, Paccolat, Perey, Petitpierre, Philipona, Pini, Pitteloud, Man kann sich deshalb fragen, ob ein zeitliches Vorziehen der
Portmann, Rebeaud, Rechsteiner, Reich, Reimann Fritz, Rei- Ueberprüfung der Ersatzbefreiung, wie dies vom Motionär ver-
5. Oktober 1990 N 1903 Motion Oehler
langt wird, sich wirklich aufdrängt. Die Folge wäre nämlich, Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
dass sich das Parlament innert kurzer Zeit zweimal zu Fragen vom 12. September 1990
des Militärpflichtersatzrechtes zu äussern hätte. Ein solches Rapport écrit du Conseil fédéral
Vorgehen scheint aber dem Bundesrat um so weniger ge- du 12 septembre 1990
rechtfertigt, als die geltende Regelung, die sich bei der Befrei- Die Vorlage betreffend die Aenderung des Bundesgesetzes
ung der Behinderten an deren wirtschaftliche Leistungsfähig- über die Organisation der Bundesrechtspflege sah zur Beur-
keit und nicht an den Grad der Invalidität hält, bewusst gross- teilung von Streitigkeiten auf dem Gebiet der indirekten Bun-
zügig zugunsten der Behinderten ausgelegt wird. dessteuern die Schaffung einer Steuerrekurskommission vor.
Dieser wurde die Aufgabe zugedacht, Einspracheentscheide
Schriftliche Erklärung des Bundesrates der Eidgenössischen Steuerverwaltung zu beurteilen, wobei
Déclaration écrite du Conseil fédéral die Möglichkeit des Weiterzugs an das Bundesgericht weiter-
Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwan- hin offenbleiben sollte.
deln. Bekanntlich wurde die obengenannte Vorlage zur Entlastung
des Bundesgerichts in der Volksabstimmung vom 1. April
Ueberwiesen als Postulat- Transmis comme postulat 1990 abgelehnt. Es ist deshalb vorgesehen, dem Parlament
möglichst rasch eine neue Vorlage zu unterbreiten.
Durch die Schaffung eines Eidgenössischen Steuergerichts-
hofes, wie dies in der Motion verlangt wird, würde das Bundes-
gericht in Lausanne zweifellos entlastet. Ferner würde anders
als bei Schaffung einer Rekurskommission als Vorinstanz des
Bundesgerichts der Instanzentzug nicht verlängert, wodurch
#ST# 90.655 eine organisatorisch bedingte Verfahrensverlängerung ver-
mieden werden könnte.
Motion Oehler Die Vorteile eines Eidgenössischen Steuergerichtshofes Hes-
Eidgenössischer sen sich nun aber auch durch die Schaffung einer abgabe-
rechtlichen Kammer im Rahmen des Bundesgerichts in Lau-
Steuergerichtshof in St. Gallen
sanne erreichen, ohne gleichzeitig wesentliche Nachteile in
Cour de droit fiscal Kauf nehmen zu müssen. Dadurch könnte nämlich ebenfalls
à Saint-Gall noch besser als heute unternehmungswirtschaftliches, steu-
erwirtschaftliches und steuerrechtliches Spezialwissen orga-
nisatorisch einheitlich zusammengefasst werden. Zudem
könnte eine solche Instanz durch den Verzicht auf die in der
Motion verlangte Dezentralisierung erheblich kosteneffizienter
Wortlaut der Motion vom 22. Juni 1990 eingerichtet werden, stünde ihr doch die gesamte bereits vor-
Der Bundesrat wird eingeladen, dem Parlament Bericht und handene Infrastruktur des Bundesgerichts zur Verfügung. Fer-
Antrag über die Schaffung eines eidgenössischen Steuerge- ner ist die Einheitlichkeit in allgemeinen Rechtsanwendungs-
richtshofes mit Sitz in der Stadt oder in der Region St. Gallen fragen leichter zu erreichen, wenn auf eine weitere Dezentrali-
zu unterbreiten. sierung des Bundesgerichts verzichtet wird. Schliesslich ver-
fügt nicht nur St. Gallen, sondern auch Lausanne als Sitz des
Texte de la motion du 22 juin 1990 Bundesgerichtes über eine Hochschule mit juristischer und
Le Conseil fédéral est chargé de faire rapport au Parlement sur wirtschaftswissenschaftlicher Fakultät.
la création d'une cour fédérale de droit fiscal à Saint-Gall Es drängt sich deshalb nicht auf, einen analog zum Eidgenös-
même ou dans la région et de lui soumettre une proposition à sischen Versicherungsgericht vom Bundesgericht ausgeglie-
ce sujet. derten Eidgenössischen Steuergerichtshof zu schaffen und
diesen ausserhalb von Lausanne anzusiedeln. Das Bundes-
Mitunterzeichner- Cosignataires: Kühne, Ruckstuhl, Segmül- gericht hat sich in seinem Geschäftsbericht 1989 vorläufig so-
ler, Widrig (4) gar gegen die Bildung einer dritten öffentlich-rechtlichen Ab-
teilung ausgesprochen (vgl. Berichte über die Geschäftsfüh-
Schriftliche Begründung - Développement par écrit rung des Bundesrates, des Bundesgerichts und Eidgenössi-
Trotz oder wegen der Ablehnung des Bundesrechtspflegege- schen Versicherungsgerichts im Jahre 1989, S. 432). Der Bun-
setzes durch das Volk sind die drängenden Probleme des desrat prüft aber bei der Ausarbeitung der neuen Vorlage na-
Bundesgerichtes nicht gelöst worden. Nach wie vor ist eine mentlich auch die organisatorischen Verbesserungsmöglich-
grundlegende, aber unkomplizierte Neuorganisation des keiten, welche sich im Rahmen des Bundesgerichts selbst bie-
Bundesgerichtes und seiner Funktionen notwendig. ten.
Der Rechtsweg ist trotz aller Anstrengungen und des perso-
nellen Ausbaus des Bundesgerichtes in Lausanne nach wie Schriftliche Erklärung des Bundesrates
vor zu lange. Nichts deutet darauf hin, dass das in absehbarer Déclaration écrite du Conseil fédéral
Zeit geändert werden kann, es sei denn durch eine erneute Der Bundsesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu-
Anstrengung, diese Institution in ihrer Organisation zu ändern. wandeln.
Eine Lösungsmöglichkeit besteht darin, dass ein eidgenössi-
scher Steuergerichtshof geschaffen wird. Auf diese Weise - Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
kann auf einfachem Wege ein Fachbereich ausgegliedert und
analog dem Eidgenössischen Versicherungsgericht neu orga-
nisiert und dann geführt werden.
Die Nähe einer Hochschule oder Universität bringt Vorteile, zu-
mal auf diesem Wege Synergien ohne grossen Aufwand ge-
funden und zum Nutzen aller Betroffenen geschaffen werden.
In diesem Sinne bietet die Wahl der Stadt St. Gallen als Stand-
ort eines eidgenössischen Steuergerichtshofes zusammen
mit der Hochschule St. Gallen für Wirtschafts- und Sozialwis-
senschaften nur Vorteile.
Nicht regionalpolitische Ueberlegungen dürfen bei der
Rechtsfindung indessen die entscheidende Rolle spielen, viel-
mehr sind es die Forderungen für die Durchsetzung unseres
Rechtsstaates, welche bestimmend zu sein haben.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Schnider Militärpflichtersatz. 700-Jahr-Feier. Aufhebung der Zahlungspflicht für
Invalide
Motion Schnider 700e anniversaire de la Confédération. Exemption de la taxe militaire en
faveur des infirmes
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1990
Année
Anno
Band IV
Volume
Volume
Session Herbstsession
Session Session d'automne
Sessione Sessione autunnale
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 17
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 90.611
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 05.10.1990 - 08:00
Date
Data
Seite 1902-1903
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Ref. No 20 019 043
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