Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 90-602 KI-generiert

Federal Council Rejects Postulate to Cut Subsidies for Anti-Skid Courses

Geschäftsnummer VPB 90-602
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The Federal Council requested that the parliamentary postulate regarding anti-skid courses be rejected. The postulate argued that these courses, which were subsidized by the accident prevention fund, led to more severe accidents and injuries, and thus their funding should be discontinued. The Federal Council responded that the study cited was outdated and evaluated older courses, while current courses have been significantly modified and improved with a broader focus on driving safety beyond just skid control. Therefore, they saw no reason to halt the subsidies for the currently recognized courses.

Legislator-Regeste

KI-generiert

Art. 81 Absatz; Federal Council Rejects Postulate to Cut Subsidies for Anti-Skid Courses: The postulate argued that these courses, which were subsidized by the accident prevention fund, led to more severe accidents and injuries, and thus their funding should be discontinued. The Federal Council responded that the study cited was outdated and evaluated older courses, while current courses have been significantly modified and improved with a broader focus on driving safety beyond just skid control. Therefore, they saw no reason to halt the subsidies for the currently recognized courses.

Schlagwörter

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Subvention parlamentarisches Postulat Verkehrssicherheitsbedenken Fahrverbot als Massnahme Legitimation gegen Baubewilligung Transportrecht
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 2 Abs. 1 des Unfallverhütungsbeitragsgesetzes vom 25. Juni 1976

This provision states that funds from accident prevention contributions must be used for road traffic accident prevention. The argument was made that using funds for measures that could increase accidents and injuries would be a misuse of these funds.

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Volltext

11. März 1991 389 Postulat Fierz

Präsident: Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzuschrei- solventen hatten auch mehr Unfälle mit Sachschaden über

ben. Der Postulant ist damit einverstanden. 20 000 Franken, nämlich 8,6 Prozent aller Unfälle gegenüber

nur 3,5 Prozent bei der Kontrollgruppe, während die Kontroll-

Abgeschrieben - Classé gruppe mehr Blechschäden aufwies. Diese Unterschiede er-

gaben eine schwache statistische Signifikanz (S. 40-42).

Interessant ist auch, dass die Versuchsgruppe bei den beson-

ders gefährlichen Frontalkollisionen etwas schlechter ab-

schnitt: Frontalkollision beim Kreuzen (16,0 Prozent aller Un-

#ST# 90.602 fälle der Versuchsgruppe gegenüber 11,4 Prozent der Kon-

trollgruppe), Frontalkollision beim Linksabbiegen (1,9 Pro-

Postulat Fierz zent in der Versuchsgruppe gegenüber 0,4 Prozent in der

Kontrollgruppe) sowie Frontalkollision beim Ueberholen

Antischleuderkurse (1,2 Prozent in der Versuchsgruppe gegenüber 0,4 Prozent in

Cours antidérapage der Kontrollgruppe). In absoluten Zahlen gab es bei den Kurs-

absolventen 31 Frontalkollisionen und in der Kontrollgruppe

28 (diese Zahlen stehen so nicht im Report, wurden aber aus

den Prozentzahlen zurückgerechnet, S. 43).

In der Versuchsgruppe fand sich ein minim höherer Anteil an

Wortlaut des Postulates vom 21. Juni 1990 verschuldeten Unfällen: 52,5 Prozent gegenüber 49,1 Prozent

Der Bundesrat wird gebeten, den BfU-Report Nr. 10 betreffend (BfU-Report S. 44). Betreffend Zusammenhang mit Schleu-

Erfolgskontrolle von Antischleuderkursen sowie dessen emp- dern zeigte sich kein (!) Unterschied zwischen den beiden

fehlende Schlussfolgerung durch einen unabhängigen Exper- Gruppen (S. 45).

ten in wissenschaftlicher Statistik überprüfen zu lassen. Die Kontrollgruppe erreichte ihre günstigeren Zahlen trotz hö-

Gleichzeitig möchte er prüfen, ob nicht die Subventionierung herer jährlicher Fahrleistung und geringerer Fahrpraxis (S. 25

solcher Kurse (Kursbeiträge an Teilnehmer, Aufwendungen des .BfU-Reports). Bezogen auf den gefahrenen Kilometer

für Werbung und Lehrmittel) durch den Fonds für Unfallverhü- würde also das schlechtere Abschneiden der Kursabsolven-

tung einzustellen sei, da Kursabsolventen gemäss dieser Stu- ten noch deutlicher ausfallen! Die Kontrollgruppe erreichte

die in mehr Unfälle mit Verletzten verwickelt sind. ihre günstigeren Zahlen auch, obschon sie prozentual etwas

weniger Frauen aufwies, die ja bekanntlich weniger ganz

Texte du postulat du 21 juin 1990 schwere Unfälle verursachen (S. 22).

Le Conseil fédéral est prié de faire réévaluer, par un expert en Vom präventivmedizinischen Standpunkt aus sind Unfälle mit

statistique indépendant, le rapport BPA no 10 concernant le Blechschäden unerheblich, und deren Verminderung kann

contrôle de l'efficacité des cours antidérapage ainsi que la das Durchführen und Subventionieren von Antischleuderkur-

conclusion de ce rapport en vertu de laquelle ces cours se- sen nur rechtfertigen, wenn damit keine negativen Erschei-

raient recommandables. En outre, il est invité à examiner si le nungen verbunden sind. Der BfU-Report zeigt nun aber zu-

fonds de sécurité routière ne devrait pas cesser de subvention- sammenfassend bei den Absolventen des Antischleuderkur-

ner ces cours (contributions aux frais d'inscription ainsi qu'aux ses etwa 50 Prozent mehr schwere Unfälle mit Verletzten und

dépenses pour la publicité et le matériel d'enseignement) vu mit grossen Sachschäden, dies trotz geringerer Jahreskilome-

que, selon l'étude précitée, les personnes qui ont suivi les terleistung und grösserer Fahrpraxis der Absolventen!

cours ont été impliquées dans un plus grand nombre d'acci- Diese Zahlen müssen in höchstem Mass zu Besorgnis Anlass

dents ayant fait des blessés. geben. Es überrascht und stellt die Glaubwürdigkeit der Bera-

tungsstelle für Unfallverhütung in Frage, wenn sie auf diese

Mitunterzeichner - Cosignataires: Bär, Basler, Béguelin, Zahlen nicht unverzüglich mit Skepsis und vertiefter Ueberprü-

Caccia, Daepp, Diener, Günter, Hafner Rudolf, Jeanprêtre, fung reagiert hat. Wenn in der Prüfung einer anderen präven-

Kühne, Leutenegger Oberholzer, Longet, Maeder, Meier- tivmedizinischen Massnahme - z. B. bei einer Impfung -

Glattfelden, Nebiker, Petitpierre, Pidoux, Rebeaud, Rutishau- 50 Prozent mehr schwere Komplikationen auftreten als ohne

ser, Schmid, Spoerry, Stocker, Thür, Wiederkehr (24) Impfung, so müsste und würde die Zulassungsbehörde sofort

mit einem Verbot einschreiten; bei nicht ganz sicherer Daten-

Schriftliche Begründung - Développement par écrit lage käme allenfalls höchstens noch ein wissenschaftlich be-

Seit Frühjahr 1989 unterstützt der Fonds für Verkehrssicher- gleiteter und kontrollierter Einsatz in Frage, mit dem Ziel, zu

heit anerkannte Weiterbildungskurse der Schweizerischen hieb- und stichfesten Daten zu kommen (sog. «monitored re-

Konferenz für Sicherheit im Strassenverkehr. Gemäss dem Se- lease»). Ein solches Vorgehen wäre, da Menschenleben auf

kretariat seien bis 28. Mai 1990 Beiträge in Höhe von insge- dem Spiel stehen, bei der vorhandenen Datenlage die Pflicht

samt 577 000 Franken an Kursteilnehmer ausbezahlt worden. der BfU, der Schweizerischen Konferenz für Sicherheit im

Der Entscheid des Fonds, Weiterbildungskurse mitzufinanzie- Strassenverkehr und auch der Leitung des Fonds für Unfall-

ren, basiere u. a. auf dem BfU-Report Nr. 10, der 1987 publi- verhütung gewesen.

ziert wurde. Darin würden aufgrund des positiven Effekts auf Es sei abschliessend darauf hingewiesen, dass gemäss Arti-

das Unfallgeschehen solche Weiterbildungskurse empfohlen. kel 2 Absatz 1 des Unfallverhütungsbeitragsgesetzes vom

Seit Jahren finanziert der Fonds auch die Werbung und die 25. Juni 1976 die Mittel aus den Unfallverhütungsbeiträgen

Unterrichtsmittel für die Aus- und Weiterbildung (also auch für zur Unfallverhütung im Strassenverkehr verwendet werden

Antischleuderkurse, s. Jahresbericht des Fonds 1988 S. 11 ). müssen. Eine Verwendung für Massnahmen, die zur Zu-

In diesem BfU-Report wird das Unfallgeschehen bei 1545 Ab- nahme von schweren Unfällen und Verletzten führen könnte,

solventen der Antischleuderschule Regensdorf verglichen mit ist somit wohl ausgeschlossen.

demjenigen einer gleichen Anzahl von Nichtabsolventen, und

zwar für die Vierjahresperiode 1980-1983. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

Die Kursabsolventen hatten total mehr Unfälle mit Verletzten vom 17. September 1990

(26 = 1,68 Prozent) als die Nichtabsolventen (17 = 1,1 Pro- Rapport écrit du Conseil fédéral

zent), anders ausgedrückt produzierten die Absolventen du 17 septembre 1990

52,7 Prozent mehr Unfälle mit Verletzten. Dieser Unterschied Es ist allgemein anerkannt, dass durch eine bessere Ausbil-

wird als «nicht signifikant» bezeichnet - eine Signifikanzbe- dung der Motorfahrzeugführer die Sicherheit im Strassenver-

rechnung für diese Totalzahlen findet sich im BfU-Report aber kehr gefördert werden kann. Diesem Ziel dienen die den Kan-

nicht. Eine Signifikanzberechnung findet sich nur bei einer Ta- tonen und Verbänden im März 1990 unterbreiteten Vorschläge

belle, wo die Leicht- und Schwerverletzten für Versuchs- und des EJPD für eine bessere Aus- und Weiterbildung der Motor-

Kontrollgruppe getrennt aufgeführt sind, wobei kleine Zahlen fahrzeugführer ebenso wie die von der Schweizerischen Kon-

entstehen, die keine Signifikanz mehr erreichen. Die Kursab- ferenz für Sicherheit im Strassenverkehr (SKS) anerkannten

Postulat Fierz 390 N 11 mars 1991

Weiterbildungskurse, deren Nutzen in Fachkreisen unbestrit- Mit einem «logischen Rösselsprung» kommt dann die BfU

ten ist. Das Kursangebot ist breit und das Teilnehmerfeld ent- dazu, man müsse diese Kurse aus dem Fonds für Verkehrssi-

sprechend vielfältig; es reicht vom Neulenker bis zum Berufs- cherheit subventionieren, den wir alle über die obligatorischen

chauffeur. Auch beim Militär und beim kantonalen Polizei- Haftpflichtprämien mitfinanzieren müssen. Aufgrund dieser

korps gehören solche Kurse zur ständigen Weiterbildung. Studie hat dann der Fonds für Verkehrssicherheit Antrag ge-

Wieweit welche Weiterbildungskurse zur Unfallverhütung bei- stellt, dass man solche Studien subventionieren müsse, und

tragen, hängt weitgehend davon ab, ob die Teilnehmer die ih- seither werden sie subventioniert!

rem Ausbildungsstand und ihrer Fahrpraxis entsprechenden Mein Postulat verlangt nun zwei Dinge:

Kurse besuchen. Dass man durch einen unabhängigen statistischen Fach-

Der vom Postulanten angesprochene BfU-Report Nr. 10 über mann - das gibt es z. B. an der Universität Bern - überprüfen

die Erfolgskontrolle von Antischleuderkursen ist, namentlich lasse, ob diese Differenz nicht signifikant sei. Wenn ja, dann

hinsichtlich statistischer Beurteilung, unter Fachleuten um- müssen halt die Subventionierungen eingestellt werden.

stritten. Der Bundesrat möchte sich dazu nicht äussern, weil Der Bundesrat ist damit nicht einverstanden und sagt: Ja, die

der Bericht die von 1980 bis 1983 durchgeführten Kurse eva- Kurse seien jetzt viel besser und anders, man schule jetzt an-

luiert, dieser Kurstyp jedoch in den letzten Jahren im Licht ders, z. B. die Blicktechnik und den Verkehrssinn. Nur, die

neuer Erkenntnisse wesentlich modifiziert und verbessert wor- Blicktechnik und der Verkehrssinn wurden schon 1983 in den

den ist. Es werden nicht mehr die blosse Fahrtechnik und das untersuchten Kursen unterrichtet. Und der Verkehrssinn

Verhindern des Schleuderns instruiert, sondern auch die wurde bis 1990 mit dem genau gleichen Film unterrichtet. Jetzt

Blicktechnik, der Verkehrssinn (Verständnis schaffen für das gibt es einen neuen Film.

Verhalten von Partnern, insbesondere schwächerer Verkehrs- Nachdem man mit diesen Kursen immer nur schlechte Erfah-

teilnehmer) und die Gefahrenlehre (frühes Erkennen von Ge- rungen gemacht hat, sollte man den Erfolg hier ernsthaft über-

fahren). prüfen, nur dies fordert mein Postulat. Ein Verantwortlicher ei-

Aufgrund der Erfahrungen hat ein SKS-Fachausschuss im ner chemischen Firma, die ein Medikament verkaufen würde

Juni 1985 ein Handbuch für Instruktoren und Kursveranstalter und behauptet, es nütze - obwohl das Medikament 50 Pro-

zu Inhalt und Gestaltung von Weiterbildungskursen herausge- zent mehr Schäden verursacht, als es nützt -, käme ins Ge-

geben, das periodisch neuen Erkenntnissen angepasst wird. fängnis; das gäbe einen Haftpflichtprozess. Ich weiss wirklich

Zurzeit wird geprüft, wie die umweltschonende und ökonomi- nicht, wie man dazu kommt, eine so schädliche Massnahme

sche Fahrweise in die Kurse eingebaut werden kann. noch unter dem Titel «Verkehrssicherheit» zu subventionieren.

Die im BfU-Report Nr. 10 begutachteten Kurse von 1980-1983 Das ist wider das Gesetz über die Beiträge an die Unfallverhü-

wurden vom Fonds für Verkehrssicherheit nicht subventioniert tung und rechtswidrig und schlägt jedem Sicherheitsdenken

und werden, wie dargelegt, in dieser Form seit Jahren nicht ins Gesicht. Es werden hier «Killerkurse» von Staates wegen

mehr durchgeführt. Der Fonds für Verkehrssicherheit unter- subventioniert.

stützt die SKS-anerkannten Kurse erst seit Mai 1989. Daher hat

der Bundesrat keinen Anlass, dem Fonds für Verkehrssicher- Frey Walter: Damit die Interessenlage klar ist: Ich wäre dieje-

heit nahezulegen, die Subventionierung von SKS-anerkann- nige Person, die bei der Einrichtung dieser sogenannten «Kil-

ten Kursen einzustellen. lerkurse» mitgeholfen hat, und ich bin stolz darauf, dass sie

überhaupt stattfinden - sie dienen nämlich der Weiterausbil-

Schriftliche Erklärung des Bundesrates dung des Motorfahrzeuglenkers. Ich bin dort Stiftungsratsprä-

Déclaration écrite du Conseil fédéral sident - es ist übrigens eine Stiftung, die das Verkehrssicher-

Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen. heitszentrum Veitheim betreibt.

Herr Dr. Fierz, Sie sind mir seit sehr langem bekannt als abso-

Fierz: Dieses Postulat mit den Schleuderkursen betrifft eine luter Gegner der Weiterausbildung im automobilistischen Be-

uralte Streitfrage. Man hat diese Schleuderkurse in den siebzi- reich. Ich kann Ihnen das sehr einfach beweisen: Ich habe we-

ger Jahren eingeführt. Es gab das Verkehrssicherheitszen- gen Ihnen ein Dossier angelegt, weil Sie mir nämlich geschrie-

trum in Veitheim und andere solche Kurszentren. Da war ben haben, und ich habe dort Ihre Leserbriefe zu diesem

grosse Begeisterung. Man hat gesagt, man lernt dort sicher Thema über Jahre sammeln dürfen. Sie haben dann aus eige-

fahren. Die Altstadt-Versicherung, damals noch eine amerika- nem, freiwilligem Entscheid, nach einer Aussprache mit mir,

nische Gesellschaft, hat ihren Versicherungsnehmern den Ihre Leserbriefschreiber-Tätigkeit einmal für ein Jahr einge-

Kurs subventioniert. Nach drei Jahren hat die Altstadt-Versi- schränkt, dafür hat dann Ihre Frau über das Thema geschrie-

cherung dann gesagt: So, jetzt wollen wir sehen, wie die Scha- ben.

densummen sinken. Sie hat das überprüfen lassen, und die Nun aber zur Sache: Es wurde eine äusserst sorgfältige Lang-

Schadensummen waren gestiegen. Daraufhin hat die Alt- fristuntersuchung der ETH über mehr als 3000 Kursbesucher

stadt-Versicherung die Subventionierung dieser Kurse einge- angestrengt. Das Resultat dieser Untersuchung, das für die

stellt. Gewisse Versicherungen, die sonst noch an diesem Applikanten dieser Kurse äusserst positiv war, passt Ihnen

Zentrum beteiligt waren, haben sich dann auch dort wieder jetzt nicht. Darum möchten Sie eine wissenschaftliche Ueber-

abgemeldet. Aufgrund dieser internen Studie, die damals in ei- prüfung. Wissen Sie, ich verstehe es: Wenn man an etwas

ner berühmten «Telearena»-Sendung bekanntgeworden war, glaubt und wenn einem die Wissenschaft das Gegenteil be-

wurde dann von der Schweizerischen Konferenz für Sicherheit weisen will, findet man sich nicht gerne damit ab. Aber diese

im Strassenverkehr, die im wesentlichen die Verkehrsver- Untersuchung, die nun die BfU -deren Hauptzweck es ist, die

bände zusammenschliesst, an der ETH eine Studie über sol- Verkehrssicherheit zu fördern - wegen ihrer Eindeutigkeit

che Kurse durchgeführt. Diese Studie ergab zunächst einen dazu veranlasst hat, sogar ein ganzes Jahre unter den Slogan

negativen Effekt der Kurse. Sie wurde dann von der SKS so- zu stellen: «Bleib auf Kurs, nimm einen Kurs», diese Untersu-

lange zurückgewiesen und umgeschrieben, bis das Ergebnis chung nun einfach zu verteufeln, finde ich ein bisschen gefähr-

unklar war. Man hat dann gesagt, man müsse eine neue Stu- lich. Ich möchte Ihnen auch sagen, dass es von Ihnen als Arzt,

die machen, und diese neue Studie ist 1987 herausgekom- der sich ganz sicher über die Verunsicherung der Leute, die

men. Das ist der BfU-Report Nr. 10, wo dann steht-das kann ein Gefährt lenken, ein Bild machen kann, nicht besonders ge-

man nachlesen; diese Studie können Sie bei der BfU bestellen schickt ist, Leuten, die sich weiterausbilden möchten, vor die-

-, dass die Kursabsolventen nach Absolvierung des Kurses ser Möglichkeit zu stehen. Das Resultat der Untersuchung

50 Prozent mehr Verletzte produzieren. Die Studie ist messer- war, wie gesagt, eindeutig, klar und positiv; die Zahl der unter-

scharf kontrolliert, das sind vergleichbare Gruppen, es gibt gar suchten Personen betrug 3000. Ich darf Ihnen auch sagen,

nichts zu husten. Wenn überhaupt ein Fehler in der Studie dass in der Zwischenzeit viele Versicherungen diese Arbeit

wäre, wäre es der, dass die Kursabsolventen an sich etwas äl- wieder mehr als begrüssen. Wir machen diese Kurse ja nicht

ter sind, sich darunter mehr Frauen befinden und dass sie des- nur für Personenwagenlenker - ich muss Sie da enttäuschen

halb sicherer fahren sollten. Sie tun es aber nicht, sie verursa- -, auch das Militär lässt alle Fahrer von schweren Lastwagen

chen nach dem Kurs 50 Prozent mehr Verletzte. diese Kurse machen, und wir führen sie auch für Zweiradien-

11. März 1991 391 Motion Fischer-Seengen

ker durch. Diese Kurse werden auch für die Mofalenker ange- bois, Eppenberger Susi, Etique, Fäh, Fischer-Hägglingen,

boten, und wir haben - und ich bin stolz darauf und auch auf Frey Claude, Frey Walter, Friderici, Früh, Giger, Graf, Gros, Gy-

die Arbeit unserer Leute, die sich mit Hingabe diesen Kursen sin, Hari, Hess Otto, Hildbrand, Houmard, Humbel, Jeanneret,

widmen - sehr gute Resultate zu verzeichnen. Kohler, Loeb, Luder, Martin, Mühlemann, Müller-Meilen,

Wissen Sie, Herr Kollege Fierz, Sie kommen mir ein bisschen Neuenschwander, Perey;Philipona, Pidoux, Portmann, Reich,

vor wie jemand, der einem Swissair-Piloten sagt, er habe aus- Reimann Maximilian, Rutishauser, Rüttimann, Rychen, Sa-

gelernt und er solle sich nicht mehr weiterbilden. Ich habe das vary-Vaud, Scheidegger, Scherrer, Schmidhalter, Schnider,

Gefühl, Weiterausbildung kann einem Automobilisten nicht Schule, Schwab, Seiler Hanspeter, Spalti, Spoerry, Tschup-

schaden, sie kann höchstens nützen, vor allem dann, wenn sie pert, Wanner, Weber-Schwyz, Wellauer, Wyss Paul, Wyss Wil-

professionell betrieben wird. liam, Zölch.Zwingli (70)

Ich möchte Sie also bitten, dieses Postulat abzulehnen, wie

das der Bundesrat auch bereits vorgeschlagen hat.

Schriftliche Begründung - Développement par écrit

Kürzlich hat das Bundesgericht die Bestrafung eines Fahr-

Bundesrat Koller: Ich bin mit Herrn Nationalrat Fierz einver-

zeuglenkers bestätigt, dessen Geschwindigkeitsüberschrei-

standen; es handelt sich hier wirklich um eine uralte Streit-

tung durch Polizeibeamte geschätzt worden war. Diese Me-

frage. Ich habe den Eindruck, dass man zum Teil aneinander

thode genügt meiner Auffassung nach nicht, um in einem

vorbeiredet, denn diese in den siebziger Jahren durchgeführ-

Rechtsstaat einem Fahrzeuglenker ein solches Vergehen

ten Antischleuderkurse waren vom Fonds für Verkehrssicher-

rechtsgenüglich nachzuweisen. Nachdem das Bundesgericht

heit noch nicht subventioniert worden; darauf bezieht sich

zum Schluss gelangt ist, die Schätzung von Polizeibeamten

aber der BfU-Report Nr. 10. Erst danach hat dann der SKS-

genüge für diesen Nachweis und deshalb dieses Vorgehen

Fachausschuss ein Handbuch für Instruktoren und Kursveran-

zur Praxis zu werden droht, müssen die entsprechenden

stalter herausgegeben. In diesem Handbuch sind nun aber-

Rechtsgrundlagen geändert werden.

gestützt auf die drei zitierten wissenschaftlichen Untersuchun-

Mit der vorliegenden Motion ist keineswegs beabsichtigt, den

gen - neue Erkenntnisse aufgenommen worden. Erst die

Volksentscheid vom 26. November 1989 über die Tempolimi-

nach diesem Handbuch neu konzipierten Antischleuderkurse

ten in Frage zu stellen. Ebensowenig soll die konsequente

wurden dann vom Fonds für Verkehrssicherheit mitfinanziert.

Durchsetzung der gültigen Geschwindigkeitsbeschränkun-

Insofern bezieht sich die Kritik auf etwas, was der Fonds tat-

gen erschwert oder gar verhindert werden. Die Ahndung von

sächlich gar nicht finanziert hat. Wir geben auch gerne zu,

Geschwindigkeitsüberschreitungen muss aber auf rechts-

dass man bei der Mitfinanzierung in einem gewissen Dilemma

staatlich einwandfreie Weise erfolgen, indem der Nachweis

ist. Doch der grosse Vorteil der Mitfinanzierung dieser Kurse

aufgrund von Messungen durch typengeprüfte und geeichte

durch den Fonds besteht natürlich darin, dass man auf den In-

Geräte erbracht wird.

halt dieser Kurse auch Einfluss nehmen kann. Aus diesem

Wie umfassende Untersuchungen ergeben haben, ist das

Grunde hat sich der Fonds für die Mitfinanzierung entschie-

menschliche Auge nicht in der Lage, Geschwindigkeiten ge-

den, und insofern hat er sicher auch nicht gesetzwidrig gehan-

nügend genau wahrzunehmen. Insbesondere können der Be-

delt. Das ist der Grund, weshalb Ihnen der Bundesrat die Ab-

obachtungswinkel, die Breite der Fahrbahn, die Entfernung

lehnung des Postulates vorschlägt.

des Beobachters, die Grosse des Fahrzeugs, der Lärm

u. a. m. einen wesentlichen Einfluss auf das Schätzungser-

Abstimmung - Vote gebnis haben. Bei einem entsprechenden Test haben 160 Ver-

Für Ueberweisung des Postulates 41 Stimmen

suchspersonen die Geschwindigkeit bis zu 65 Prozent unter-

Dagegen 64 Stimmen

und bis zu 55 Prozent überschätzt!

Bei der Verhängung eines Penaltys in einem Fussballspiel

mag es angehen, dass der Schiedsrichter, gestützt auf einen

sogenannten «Tatsachenentscheid», einen solchen Strafstoss

#ST# 90.633 ausführen lässt. Um einen Fahrzeuglenker nach schweizeri-

schem Recht zu bestrafen, genügt indessen diese Methode

nicht. Die Gefahr ist allzu gross, dass neben der Sinnestäu-

Motion Fischer-Seengen schung auch noch menschliche Faktoren eine Rolle spielen

Geschwindigkeitskontrollen könnten. Willkürliche Entscheide könnten nicht ausgeschlos-

Limitations de vitesse. sen werden.

Indem strafrechtlich relevante Messungen lediglich mit tech-

Contrôles nisch einwandfreien Geräten durchgeführt werden, lassen

sich rechtsstaatlich nicht haltbare Resultate vermeiden.

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

Wortlaut der Motion vom 22. Juni 1990 vom 17. September 1990

Der Bundesrat wird aufgefordert, die einschlägigen Verord- Rapport écrit du Conseil fédéral

nungen, insbesondere aber die Weisungen über Geschwin- du 17 septembre 1990

digkeitskontrollen im Strassenverkehrvom 28. Juni 1984 inso- Nach Artikel 81 Absatz 2 der Verordnung über Bau und Ausrü-

fern zu ergänzen, als eine Bestrafung von fehlbaren Fahrzeug- stung der Strassenfahrzeuge (SR 741.41) unterliegen die zu

lenkern nur aufgrund von Messungen durch typengeprüfte, amtlichen Verkehrskontrollen verwendeten Geschwindig-

amtlich geeichte Geräte erfolgen darf. keitsmessapparate der Typenprüfung. In den Weisungen des

EJPD vom 28. Juni 1984 über Geschwindigkeitskontrollen im

Texte de la motion du 22 juin 1990 Strassenverkehr ist überdies die periodische Ueberprüfung

Le Conseil fédéral est chargé de compléter les ordonnances der Geräte auf ihre Präzision vorgeschrieben. Die diesbezügli-

entrant en ligne de compte, et notamment les instructions du chen Anliegen der Motion sind somit erfüllt.

28 juin 1984 sur les contrôles de vitesse dans la circulation Ziffer 5 der Weisungen erklärt u. a. blosse Geschwindigkeits-

routière, de façon à ce que les conducteurs appréhendés ne schätzungen ohne konkrete Vergleichsmöglichkeiten aus-

puissent être punis que si les contrôles sont effectués avec drücklich als unzulässig. Ziffer 6 sieht jedoch vor, dass fla-

des appareils d'un type homologué, ayant fait l'objet d'une vé- grante Uebertretungen, die von der Polizei auf andere als in

rification officielle. den Weisungen vorgeschriebene Art festgestellt werden,

ebenfalls zur Ahndung gelangen können ; denn es wäre unver-

Mitunterzeichner-Cosignataires: Aliesch, Allenspach, Antille, ständlich, wenn offensichtliche und massive Geschwindig-

Aubry, Béguelin, Biel, Bonny, Bühler, Burckhardt, Büttiker, Ca- keitsüberschreitungen ohne strafrechtliche Konsequenzen

vadini, Cevey, Cincera, Cotti, Couchepin, Daepp, Dietrich, Du- blieben. Im Normalfall und insbesondere bei systematischen

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Postulat Fierz Antischleuderkurse

Postulat Fierz Cours antidérapage

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1991

Année

Anno

Band II

Volume

Volume

Session Frühjahrssession

Session Session de printemps

Sessione Sessione primaverile

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 06

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 90.602

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 11.03.1991 - 14:30

Date

Data

Seite 389-391

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Ref. No 20 019 676

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