Federal Health Insurance Contributions and Premium Adjustments
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe government stated that increased federal contributions to health insurance funds, intended to foster solidarity between genders and generations, are not meant to directly benefit specific insured individuals but rather to support the collective of insured persons within a fund. The new regulations adjust contributions based on age and gender, aiming to reduce premium disparities, particularly for older individuals who join late. While these changes will somewhat lessen premium differences between funds, they won't eliminate them entirely. Regarding the timing of payments, the government explained that a portion of the contributions is paid in arrears, with a new system now disbursing 50% in the first half of the year, which is an improvement over the previous 35% and considers the federal treasury's needs.
Legislator-Regeste
KI-generiertFederal Health Insurance Contributions and Premium Adjustments: The new regulations adjust contributions based on age and gender, aiming to reduce premium disparities, particularly for older individuals who join late. While these changes will somewhat lessen premium differences between funds, they won't eliminate them entirely. Regarding the timing of payments, the government explained that a portion of the contributions is paid in arrears, with a new system now disbursing 50% in the first half of the year, which is an improvement over the previous 35% and considers the federal treasury's needs.
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KI-generiertVolltext
Interpellation Rychen 774 N 22 mars 1991
#ST# 90.594 Mitunterzeichner - Cosignataires: Bühler, Daepp, Fischer-
Hägglingen, Früh, Hari, Hess Otto, Luder, Reimann Maximi-
lian, Rutishauser, Wyss William, Zölch (11 )
Interpellation Rychen
Verwendung der zusätzlichen
Schriftliche Begründung-Développement par écrit
Bundesbeiträge an die Krankenkassen Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht
Subventionnement des caisses-maladie eine schriftliche Antwort.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
vom 24. Oktober 1990
Rapport écrit du Conseil fédéral
du 24 octobre 1990
Wortlaut der Interpellation vom 20. Juni 1990 1. Mit den Bundesbeiträgen an die Krankenkassen wurden
Mit dem Bundesbeschluss vom 23. März 1990 ist den Kran- bisher und werden auch künftig nicht bestimmte Versicherte
kenkassen eine auf fünf Jahre befristete Erhöhung der Bun- direkt finanziell begünstigt. Bestimmte Gruppen von Personen
desbeiträge um jährlich 300 Millionen Franken zugesprochen (z. B. Frauen oder ältere Versicherte) bilden lediglich das Krite-
worden. Diese zusätzlichen Mittel sollen der Verstärkung der rium für die Aufteilung der Bundesbeiträge an die Krankenkas-
Solidarität zwischen den Geschlechtern und Generationen sen. Wenn also künftig für eine ältere Person in einer Kranken-
dienen. Gleichzeitig sollen die bisherigen Bundesbeiträge für kasse ein höherer Bundesbeitrag als heute bezahlt wird, so
die erwachsenen Versicherten beiderlei Geschlechts nach Al- hat dies nicht zur Folge, dass für diese Person die Prämie ent-
ter abgestuft werden. Der Bundesrat hat die Ausführungsbe- sprechend sinkt. Der Beitrag kommt der Gesamtheit der Versi-
stimmungen zu erlassen. cherten in der betreffenden Krankenkasse zugute.
Der Bundesrat wird um Auskunft darüber ersucht, ob sicher- Der Bundesbeschluss vom 23. März 1990 ändert die gesetzli-
gestellt ist, dass che Regelung über die Festsetzung der Prämien nicht. Nach
1. mit diesen zusätzlichen Bundesbeiträgen nicht Personen fi- dieser Regelung erheben die Krankenkassen die Prämien als
nanziell begünstigt werden, die erst im mittleren oder gar hö- Kopfbeiträge. Kinder bezahlen in der Regel tiefere Prämien als
heren Alter erstmals einer Krankenkasse beigetreten sind; Erwachsene. Die Prämien dürfen nach Eintrittsalter, Ge-
2. die Abstufung der Bundesbeiträge nach dem Alter der Versi- schlecht und örtlich bedingten Kostenunterschieden abge-
cherten die Abwanderung der jungen Versicherten aus Kas- stuft werden. Das Gesetz äussert sich lediglich zur Abstufung
sen mit ungünstiger Altersstruktur eindämmt; Männer-/Frauenprämien. Die Frauenprämie darf höchstens
3. den Krankenkassen die rückwirkend für das Jahr 1990 zu- 10 Prozent über der Männerprämie liegen. Die Abstufung
gesprochenen Bundesbeiträge unverzüglich gewährt wer- nach Eintrittsalter und örtlichen Kostenunterschieden wird so-
den. Es ginge nicht an, den Hauptteil des im Vorjahr entstan- mit der Verordnung des Bundesrates beziehungsweise der
denen Subventionsanspruchs erst in den letzten vier Monateji Genehmigungspraxis des Bundesamtes für Sozialversiche-
des darauffolgenden Jahres auszubezahlen. Schon Ende rung überlassen.
1989 war absehbar, dass sich der Bundesbeitrag für die Kran- Die Abstufung nach Eintrittsalter ist in einer freiwilligen Versi-
kenkassen um rund 300 Millionen Franken erhöhen würde. Es cherung durchaus richtig,'wenigstens bei Personen, die einer
wäre daher schwerverständlich, wenn es unserem Finanzmi- Krankenkasse erst in hohem Alter erstmals beitreten. Diese
nister nicht gelänge, den Krankenkassen in der ersten Hälfte Regelung gilt aber auch für Personen, die in hohem Alter die
des Jahres 1991 mindestens 70 Prozent des Bundesbeitrages Kasse wechseln müssen, beispielsweise weil ihre bisherige
für 1990 auszubezahlen. Beim heutigen Zinsniveau ist die Ver- Kasse sich aufgelöst und mit einer anderen Kasse fusioniert
schleppung von Beitragszahlungen in diesem sozialpolitisch hat. Für diese, unter Umständen bereits seit jungen Jahren
hochbrisanten Bereich nicht mehr tolerierbar. versicherten Personen führt das geltende Recht zu einem
stossenden Ergebnis. Der Bundesrat hat deshalb mit seinen
Ausführungsbestimmungen zum Bundesbeschluss vom
Texte de l'interpellation du 20 juin 1990 23. März 1990 neben der Abstufung der Bundesbeiträge nach
L'arrêté fédéral du 23 mars 1990 prévoit d'augmenter les Alter und Geschlecht auch Aenderungen über die Festset-
contributions de la Confédération aux caisses-maladie de 300 zung der Prämien beschlossen. Das Bundesamt für Sozialver-
millions de francs par an, et ce pendant cinq ans. Ces moyens sicherung lässt heute zwischen der untersten Eintrittsalters-
supplémentaires contribueront à renforcer la solidarité entre gruppe (in der Regel bei einem Beitritt vor dem 30. Altersjahr)
les sexes et les générations. En même temps, les contribu- und der höchsten Eintrittsaltersgruppe (in der Regel bei einem
tions fédérales versées jusqu'à présent pour les assurés adul- Beitritt nach dem 65. Altersjahr) eine maximale Prämiendiffe-
tes des deux sexes seront échelonnées en fonction de l'âge. renz im Verhältnis von 1 zu 3 zu. Der Bundesrat hat nun diese
Le Conseil fédéral est-il certain que: Differenz auf ein Verhältnis von 1 zu 2 gesenkt. Dies führt zu
1. ces contributions supplémentaires de la Confédération ne Prämiensenkungen für Versicherte in hohen Eintrittsalters-
favoriseront pas des personnes qui n'ont commencé à cotiser gruppen. Dabei kann allerdings nicht zwischen Personen un-
qu'à un âge moyen, voire élevé? terschieden werden, die in hohem Alter von einer anderen
2. l'échelonnement des contributions selon l'âge des assurés 'Krankenkasse übertreten mussten und Personen, die sich
incitera moins les jeunes à quitter des caisses où la structure erstmals in hohem Alter bei einer Krankenkasse versichert ha-
des âges ne joue pas en leur faveur? ben, weil die Krankenkassen diese unterschiedliche Herkunft
3. les contributions attribuées rétroactivement pour l'année der Versicherten oft nicht kennen, beziehungsweise nicht er-
1990 seront immédiatement versées aux caisses-maladie? Il fassen. Nachdem aber die Versicherungsdichte in der Kran-
ne serait pas souhaitable que les caisses-maladie doivent at- kenpflegeversicherung seit Jahren sehr hoch ist (1970:
tendre le dernier tiers d'une année pour recevoir la majeure 88,9 Prozent; 1980:96,8 Prozent, 1988:99,3 Prozent), darf an-
partie des contributions de l'année précédente. Fin 1989, il genommen werden, dass die Zahl der Versicherten, die erst in
était déjà prévisible que les contributions de la Confédération hohem Alter einer Kasse beigetreten sind, nicht sehr bedeu-
aux caisses-maladie augmenteraient d'environ 300 millions tend ist. Sie dürfte zudem eher abnehmend sein.
de francs. Il serait donc difficilement compréhensible que le Die vom Parlament im Grundsatz beschlossene, durch den
ministre des finances ne puisse verser aux caisses-maladie au Bundesrat zu konkretisierende Verstärkung der Solidarität zwi-
moins 70 pour cent des contributions fédérales prévues pour schen den Geschlechtern und den Generationen führt somit
1990, dans les six premiers mois de 1991. Vu le niveau actuel zu einer stärkeren Unterstützung bestimmter Krankenkassen,
des taux d'intérêt, il n'est plus tolérable que le paiement des nämlich solcher mit überdurchschnittlich vielen Frauen und
contributions traîne en longeur, dans un domaine aussi délicat Betagten. Dabei werden sämtliche Frauen und Betagte be-
sur le plan socio-politique. rücksichtigt, unabhängig vom Zeitpunkt ihres Beitrittes zur
22. März 1991 N 775 Interpellation Büttiker
Kasse, also auch Personen, die erst in einem höheren Alter - Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass das Nationalfonds-
erstmals einer Krankenkasse beigetreten sind. budget zu erhöhen ist?
2. Die Abstufung der Bundesbeiträge nach dem Alter der Ver- - Ist der Bundesrat bereit, für die Besserstellung der Doktoran-
sicherten ist für Kassen mit einer ungünstigen Altersstruktur den entsprechende Massnahmen vorzusehen?
vorteilhafter als die bisherige Aufteilung der Bundesbeiträge,
die auf die Altersstruktur keine Rücksicht nahm. Die neue Re- Texte de l'interpellation du 21 juin 1990
gelung wird die Prämienunterschiede zwischen den Kassen Le Fonds national suisse subventionne la recherche, notam-
etwas verringern, aber nicht völlig aufheben. Dazu wären mehr ment en rémunérant les collaborateurs des instituts scientifi-
Mittel oder, wie dies gegenwärtig in der Expertenkommission ques. Depuis quelque temps, il aide financièrement de plus en
für die Revision der Krankenversicherung diskutiert wird, eine plus de candidats au doctorat. Ceux-ci n'ont droit qu'à un
Art Finanzausgleich (Risikoausgleich) zwischen den Kassen poste à mi-temps. Or, les salaires, établis selon les barèmes
nötig. trop bas du Fonds national, ne sont pas suffisants pour couvrir
3. Mit der neuen Regelung über die Bundesbeiträge ist der les besoins de la vie citadine. Et les candidats au doctorat ne
Bundesrat auch vollständig zum System der nachschüssigen peuvent envisager l'éventualité d'un second emploi car la re-
Auszahlung übergegangen. Bereits bisher wurden die Bun- cherche scientifique exige d'eux 50 à 60 heures de travail par
desbeiträge zum allergrössten Teil (für das Subventionsjahr semaine.
1989 zu 96 Prozent) nachschüssig ausbezahlt. Das vom Volk Les maigres rémunérations offertes par le Fonds national ont
abgelehnte Bundesgesetz vom 20. März 1987 (Sofortpro- des effets d'autant plus graves que de nombreuses universités
gramm) sah ebenfalls die nachschüssige Auszahlung vor. Wir ont été amenées à adapter à celles-ci les salaires des assis-
haben indessen ein gewisses Verständnis dafür, dass die tants, qui, autrefois, étaient suffisants ou même avantageux.
Krankenkassen die nachschüssig ausbezahlten Bundesbei- La politique du Fonds national porte également atteinte à la re-
träge möglichst früh erhalten möchten. Auf der anderen Seite cherche dans le domaine de l'industrie. En effet, ce sont très
gilt es auch die Bedürfnisse der Trésorerie des Bundes zu be- souvent les diplômés d'université intéressés par l'économie
rücksichtigen. Den Krankenkassen wird demnach im ersten qui renoncent aux activités de recherche à cause des traite-
Halbjahr 50 Prozent des Bundesbeitrages ausgerichtet. Diese ments insuffisants. La thèse nécessaire pour pouvoir faire de
neue Lösung ist für die Krankenkassen vorteilhafter als die bis- la recherche ayant de facto la même valeur que le brevet né-
herige Regelung, bei welcher bis zur Jahreshälfte etwa 35 Pro- cessaire à l'exercice de la profession d'avocat, ces diplômés
zent der Bundesbeiträge ausbezahlt wurden. Für den Bund se détournent à jamais de la recherche.
andererseits ist bei den heutigen Zinssätzen dadurch mit einer - Le Conseil fédéral pense-t-il également que cette situation
Mehrbelastung von immerhin rund 11 Millionen Franken pro porte gravement atteinte à la recherche scientifique en
Jahr zu rechnen. Suisse?
- Considère-t-il aussi que le budget du Fonds national devrait
Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundesra- être augmenté?
tes teilweise befriedigt. - Est-il disposé à prévoir les mesures nécessaires à l'améliora-
tion des conditions de vie et de travail des candidats au docto-
rat?
#ST# 90.607 Mitunterzeichner - Cosignataires: Keine - Aucun
Interpellation Büttiker Schrittliche Begründung - Développement par écrit
Bessere Unterstützung Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht
der Doktoranden durch den Nationalfonds eine schriftliche Antwort.
Fonds national. Aide accrue Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
aux candidats au doctorat vom 5. September 1990
Rapport écrit du Conseil fédéral
du 5 septembre 1990
Im Jahre 1989 richtete der Schweizerische Nationalfonds an
1300 Doktoranden Beiträge von insgesamt 30 Millionen Fran-
Wortlaut der Interpellation vom 21. Juni 1990 ken aus. Im selben Zeitraum unterstützte er 323 Stipendiaten
Der Schweizerische Nationalfonds unterstützt die Forschung mit einem Totalbetrag von 10,3 Millionen Franken.
unter anderem durch die Besoldung wissenschaftlicher Mitar- Die vom Nationalfonds ausgerichtete Doktorandenentschädi-
beiter in wissenschaftlichen Institutionen. In letzter Zeit wer- gung ist das Ergbenis intensiver Beratungen zwischen Vertre-
den vermehrt Doktoranden unterstützt. Doktoranden haben tern verschiedener Fachbereiche und entspricht einem
nur Anspruch auf eine halbe Stelle. Bei den tiefen Ansätzen schweizerischen Mittelwert. Falls die persönlichen Existenz-
des Nationalfonds führt dies zu Gehältern, die, in städtischer bedürfnisse des Doktoranden damit nicht vollständig gedeckt
Umgebung, die Existenzbedürfnisse nicht voll decken. Eine sind, können ihm von der Universität (allenfalls auch aus Dritt-
Nebenbeschäftigung ist ausgeschlossen, da in der naturwis- quellen) gegen anteilmässige Entlöhnung im Rahmen einer
senschaftlichen Forschung die Belastung eines Doktoranden Assistenz gewisse Sonderaufgaben übertragen werden.
mit etwa 50 bis 60 Wochenstunden zu beziffern ist. Die Doktorandenentschädigungen des Nationalfondswerden
Die schlechte Besoldung ist um so gravierender, da viele Uni- aus der Sicht der verschiedenen Industriezweige'unterschied-
versitäten dazu übergegangen sind, die ehemals ausreichen- lich beurteilt. Während Vertreter der chemischen Industrie die
den bis guten Assistentensaläre den schlechten Konditionen Ansätze als genügend erachten, tendieren Exponenten der
des Nationalfonds anzugleichen. Maschinenindustrie auf eine Anhebung. Im Sinne einer
Die Politik des Nationalfonds gefährdet auch die Forschung in Gleichbehandlung aller Forschungsbereiche verzichtet der
der Industrie, da es sehr oft die wirtschaftlich interessierten Nationalfonds darauf, den Doktoranden je nach Disziplin
Hochschulabsolventen sind, die wegen der ungenügenden marktgerechte Entschädigungen zu bezahlen, um sie zur Pro-
Bezahlung eine Forschungstätigkeit ausschlagen. Da die Dis- movierung anzuhalten.
sertation für die Forschungstätigkeit de facto den gleichen 1. Der Bundesrat geht mit dem Interpellanten einig, dass für
Stellenwert hat wie das Anwaltspatent für die Tätigkeit des An- die Grundlagenforschung in der Schweiz und damit auch für
walts, gehen diese Personen der Forschung für immer verlo- die in den Projekten engagierten Doktoranden mehr getan
ren. werden muss, um den Forschungsplatz Schweiz zu sichern
- Ist der Bundesrat auch der Ansicht, dass diese Zustände und für die kommenden Anforderungen an die Wissenschaft
den schweizerischen Wissenschaftsbetrieb in hohem Grade gerüstet zu sein. Als Folge der angespannten Finanzlage sah
gefährden? sich der Nationalfonds gezwungen, bei den Beitragsgesu-
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Rychen Verwendung der zusätzlichen Bundesbeiträge an die Krankenkassen
Interpellation Rychen Subventionnement des caisses-maladie
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1991
Année
Anno
Band II
Volume
Volume
Session Frühjahrssession
Session Session de printemps
Sessione Sessione primaverile
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 17
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 90.594
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 22.03.1991 - 08:00
Date
Data
Seite 774-775
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Ref. No 20 019 782
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