Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 90-594 KI-generiert

Federal Health Insurance Contributions and Premium Adjustments

Geschäftsnummer VPB 90-594
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Teilweise gutgeheissen (Partially Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The government stated that increased federal contributions to health insurance funds, intended to foster solidarity between genders and generations, are not meant to directly benefit specific insured individuals but rather to support the collective of insured persons within a fund. The new regulations adjust contributions based on age and gender, aiming to reduce premium disparities, particularly for older individuals who join late. While these changes will somewhat lessen premium differences between funds, they won't eliminate them entirely. Regarding the timing of payments, the government explained that a portion of the contributions is paid in arrears, with a new system now disbursing 50% in the first half of the year, which is an improvement over the previous 35% and considers the federal treasury's needs.

Legislator-Regeste

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Federal Health Insurance Contributions and Premium Adjustments: The new regulations adjust contributions based on age and gender, aiming to reduce premium disparities, particularly for older individuals who join late. While these changes will somewhat lessen premium differences between funds, they won't eliminate them entirely. Regarding the timing of payments, the government explained that a portion of the contributions is paid in arrears, with a new system now disbursing 50% in the first half of the year, which is an improvement over the previous 35% and considers the federal treasury's needs.

Schlagwörter

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Krankenversicherungsprämien Finanzierungssystem der Versicherung Zahlung der Leistungen Überversicherung Beitragsjahr Beitragsaufrechnung
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Volltext

Interpellation Rychen 774 N 22 mars 1991

#ST# 90.594 Mitunterzeichner - Cosignataires: Bühler, Daepp, Fischer-

Hägglingen, Früh, Hari, Hess Otto, Luder, Reimann Maximi-

lian, Rutishauser, Wyss William, Zölch (11 )

Interpellation Rychen

Verwendung der zusätzlichen

Schriftliche Begründung-Développement par écrit

Bundesbeiträge an die Krankenkassen Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht

Subventionnement des caisses-maladie eine schriftliche Antwort.

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

vom 24. Oktober 1990

Rapport écrit du Conseil fédéral

du 24 octobre 1990

Wortlaut der Interpellation vom 20. Juni 1990 1. Mit den Bundesbeiträgen an die Krankenkassen wurden

Mit dem Bundesbeschluss vom 23. März 1990 ist den Kran- bisher und werden auch künftig nicht bestimmte Versicherte

kenkassen eine auf fünf Jahre befristete Erhöhung der Bun- direkt finanziell begünstigt. Bestimmte Gruppen von Personen

desbeiträge um jährlich 300 Millionen Franken zugesprochen (z. B. Frauen oder ältere Versicherte) bilden lediglich das Krite-

worden. Diese zusätzlichen Mittel sollen der Verstärkung der rium für die Aufteilung der Bundesbeiträge an die Krankenkas-

Solidarität zwischen den Geschlechtern und Generationen sen. Wenn also künftig für eine ältere Person in einer Kranken-

dienen. Gleichzeitig sollen die bisherigen Bundesbeiträge für kasse ein höherer Bundesbeitrag als heute bezahlt wird, so

die erwachsenen Versicherten beiderlei Geschlechts nach Al- hat dies nicht zur Folge, dass für diese Person die Prämie ent-

ter abgestuft werden. Der Bundesrat hat die Ausführungsbe- sprechend sinkt. Der Beitrag kommt der Gesamtheit der Versi-

stimmungen zu erlassen. cherten in der betreffenden Krankenkasse zugute.

Der Bundesrat wird um Auskunft darüber ersucht, ob sicher- Der Bundesbeschluss vom 23. März 1990 ändert die gesetzli-

gestellt ist, dass che Regelung über die Festsetzung der Prämien nicht. Nach

1. mit diesen zusätzlichen Bundesbeiträgen nicht Personen fi- dieser Regelung erheben die Krankenkassen die Prämien als

nanziell begünstigt werden, die erst im mittleren oder gar hö- Kopfbeiträge. Kinder bezahlen in der Regel tiefere Prämien als

heren Alter erstmals einer Krankenkasse beigetreten sind; Erwachsene. Die Prämien dürfen nach Eintrittsalter, Ge-

2. die Abstufung der Bundesbeiträge nach dem Alter der Versi- schlecht und örtlich bedingten Kostenunterschieden abge-

cherten die Abwanderung der jungen Versicherten aus Kas- stuft werden. Das Gesetz äussert sich lediglich zur Abstufung

sen mit ungünstiger Altersstruktur eindämmt; Männer-/Frauenprämien. Die Frauenprämie darf höchstens

3. den Krankenkassen die rückwirkend für das Jahr 1990 zu- 10 Prozent über der Männerprämie liegen. Die Abstufung

gesprochenen Bundesbeiträge unverzüglich gewährt wer- nach Eintrittsalter und örtlichen Kostenunterschieden wird so-

den. Es ginge nicht an, den Hauptteil des im Vorjahr entstan- mit der Verordnung des Bundesrates beziehungsweise der

denen Subventionsanspruchs erst in den letzten vier Monateji Genehmigungspraxis des Bundesamtes für Sozialversiche-

des darauffolgenden Jahres auszubezahlen. Schon Ende rung überlassen.

1989 war absehbar, dass sich der Bundesbeitrag für die Kran- Die Abstufung nach Eintrittsalter ist in einer freiwilligen Versi-

kenkassen um rund 300 Millionen Franken erhöhen würde. Es cherung durchaus richtig,'wenigstens bei Personen, die einer

wäre daher schwerverständlich, wenn es unserem Finanzmi- Krankenkasse erst in hohem Alter erstmals beitreten. Diese

nister nicht gelänge, den Krankenkassen in der ersten Hälfte Regelung gilt aber auch für Personen, die in hohem Alter die

des Jahres 1991 mindestens 70 Prozent des Bundesbeitrages Kasse wechseln müssen, beispielsweise weil ihre bisherige

für 1990 auszubezahlen. Beim heutigen Zinsniveau ist die Ver- Kasse sich aufgelöst und mit einer anderen Kasse fusioniert

schleppung von Beitragszahlungen in diesem sozialpolitisch hat. Für diese, unter Umständen bereits seit jungen Jahren

hochbrisanten Bereich nicht mehr tolerierbar. versicherten Personen führt das geltende Recht zu einem

stossenden Ergebnis. Der Bundesrat hat deshalb mit seinen

Ausführungsbestimmungen zum Bundesbeschluss vom

Texte de l'interpellation du 20 juin 1990 23. März 1990 neben der Abstufung der Bundesbeiträge nach

L'arrêté fédéral du 23 mars 1990 prévoit d'augmenter les Alter und Geschlecht auch Aenderungen über die Festset-

contributions de la Confédération aux caisses-maladie de 300 zung der Prämien beschlossen. Das Bundesamt für Sozialver-

millions de francs par an, et ce pendant cinq ans. Ces moyens sicherung lässt heute zwischen der untersten Eintrittsalters-

supplémentaires contribueront à renforcer la solidarité entre gruppe (in der Regel bei einem Beitritt vor dem 30. Altersjahr)

les sexes et les générations. En même temps, les contribu- und der höchsten Eintrittsaltersgruppe (in der Regel bei einem

tions fédérales versées jusqu'à présent pour les assurés adul- Beitritt nach dem 65. Altersjahr) eine maximale Prämiendiffe-

tes des deux sexes seront échelonnées en fonction de l'âge. renz im Verhältnis von 1 zu 3 zu. Der Bundesrat hat nun diese

Le Conseil fédéral est-il certain que: Differenz auf ein Verhältnis von 1 zu 2 gesenkt. Dies führt zu

1. ces contributions supplémentaires de la Confédération ne Prämiensenkungen für Versicherte in hohen Eintrittsalters-

favoriseront pas des personnes qui n'ont commencé à cotiser gruppen. Dabei kann allerdings nicht zwischen Personen un-

qu'à un âge moyen, voire élevé? terschieden werden, die in hohem Alter von einer anderen

2. l'échelonnement des contributions selon l'âge des assurés 'Krankenkasse übertreten mussten und Personen, die sich

incitera moins les jeunes à quitter des caisses où la structure erstmals in hohem Alter bei einer Krankenkasse versichert ha-

des âges ne joue pas en leur faveur? ben, weil die Krankenkassen diese unterschiedliche Herkunft

3. les contributions attribuées rétroactivement pour l'année der Versicherten oft nicht kennen, beziehungsweise nicht er-

1990 seront immédiatement versées aux caisses-maladie? Il fassen. Nachdem aber die Versicherungsdichte in der Kran-

ne serait pas souhaitable que les caisses-maladie doivent at- kenpflegeversicherung seit Jahren sehr hoch ist (1970:

tendre le dernier tiers d'une année pour recevoir la majeure 88,9 Prozent; 1980:96,8 Prozent, 1988:99,3 Prozent), darf an-

partie des contributions de l'année précédente. Fin 1989, il genommen werden, dass die Zahl der Versicherten, die erst in

était déjà prévisible que les contributions de la Confédération hohem Alter einer Kasse beigetreten sind, nicht sehr bedeu-

aux caisses-maladie augmenteraient d'environ 300 millions tend ist. Sie dürfte zudem eher abnehmend sein.

de francs. Il serait donc difficilement compréhensible que le Die vom Parlament im Grundsatz beschlossene, durch den

ministre des finances ne puisse verser aux caisses-maladie au Bundesrat zu konkretisierende Verstärkung der Solidarität zwi-

moins 70 pour cent des contributions fédérales prévues pour schen den Geschlechtern und den Generationen führt somit

1990, dans les six premiers mois de 1991. Vu le niveau actuel zu einer stärkeren Unterstützung bestimmter Krankenkassen,

des taux d'intérêt, il n'est plus tolérable que le paiement des nämlich solcher mit überdurchschnittlich vielen Frauen und

contributions traîne en longeur, dans un domaine aussi délicat Betagten. Dabei werden sämtliche Frauen und Betagte be-

sur le plan socio-politique. rücksichtigt, unabhängig vom Zeitpunkt ihres Beitrittes zur

22. März 1991 N 775 Interpellation Büttiker

Kasse, also auch Personen, die erst in einem höheren Alter - Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass das Nationalfonds-

erstmals einer Krankenkasse beigetreten sind. budget zu erhöhen ist?

2. Die Abstufung der Bundesbeiträge nach dem Alter der Ver- - Ist der Bundesrat bereit, für die Besserstellung der Doktoran-

sicherten ist für Kassen mit einer ungünstigen Altersstruktur den entsprechende Massnahmen vorzusehen?

vorteilhafter als die bisherige Aufteilung der Bundesbeiträge,

die auf die Altersstruktur keine Rücksicht nahm. Die neue Re- Texte de l'interpellation du 21 juin 1990

gelung wird die Prämienunterschiede zwischen den Kassen Le Fonds national suisse subventionne la recherche, notam-

etwas verringern, aber nicht völlig aufheben. Dazu wären mehr ment en rémunérant les collaborateurs des instituts scientifi-

Mittel oder, wie dies gegenwärtig in der Expertenkommission ques. Depuis quelque temps, il aide financièrement de plus en

für die Revision der Krankenversicherung diskutiert wird, eine plus de candidats au doctorat. Ceux-ci n'ont droit qu'à un

Art Finanzausgleich (Risikoausgleich) zwischen den Kassen poste à mi-temps. Or, les salaires, établis selon les barèmes

nötig. trop bas du Fonds national, ne sont pas suffisants pour couvrir

3. Mit der neuen Regelung über die Bundesbeiträge ist der les besoins de la vie citadine. Et les candidats au doctorat ne

Bundesrat auch vollständig zum System der nachschüssigen peuvent envisager l'éventualité d'un second emploi car la re-

Auszahlung übergegangen. Bereits bisher wurden die Bun- cherche scientifique exige d'eux 50 à 60 heures de travail par

desbeiträge zum allergrössten Teil (für das Subventionsjahr semaine.

1989 zu 96 Prozent) nachschüssig ausbezahlt. Das vom Volk Les maigres rémunérations offertes par le Fonds national ont

abgelehnte Bundesgesetz vom 20. März 1987 (Sofortpro- des effets d'autant plus graves que de nombreuses universités

gramm) sah ebenfalls die nachschüssige Auszahlung vor. Wir ont été amenées à adapter à celles-ci les salaires des assis-

haben indessen ein gewisses Verständnis dafür, dass die tants, qui, autrefois, étaient suffisants ou même avantageux.

Krankenkassen die nachschüssig ausbezahlten Bundesbei- La politique du Fonds national porte également atteinte à la re-

träge möglichst früh erhalten möchten. Auf der anderen Seite cherche dans le domaine de l'industrie. En effet, ce sont très

gilt es auch die Bedürfnisse der Trésorerie des Bundes zu be- souvent les diplômés d'université intéressés par l'économie

rücksichtigen. Den Krankenkassen wird demnach im ersten qui renoncent aux activités de recherche à cause des traite-

Halbjahr 50 Prozent des Bundesbeitrages ausgerichtet. Diese ments insuffisants. La thèse nécessaire pour pouvoir faire de

neue Lösung ist für die Krankenkassen vorteilhafter als die bis- la recherche ayant de facto la même valeur que le brevet né-

herige Regelung, bei welcher bis zur Jahreshälfte etwa 35 Pro- cessaire à l'exercice de la profession d'avocat, ces diplômés

zent der Bundesbeiträge ausbezahlt wurden. Für den Bund se détournent à jamais de la recherche.

andererseits ist bei den heutigen Zinssätzen dadurch mit einer - Le Conseil fédéral pense-t-il également que cette situation

Mehrbelastung von immerhin rund 11 Millionen Franken pro porte gravement atteinte à la recherche scientifique en

Jahr zu rechnen. Suisse?

- Considère-t-il aussi que le budget du Fonds national devrait

Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundesra- être augmenté?

tes teilweise befriedigt. - Est-il disposé à prévoir les mesures nécessaires à l'améliora-

tion des conditions de vie et de travail des candidats au docto-

rat?

#ST# 90.607 Mitunterzeichner - Cosignataires: Keine - Aucun

Interpellation Büttiker Schrittliche Begründung - Développement par écrit

Bessere Unterstützung Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht

der Doktoranden durch den Nationalfonds eine schriftliche Antwort.

Fonds national. Aide accrue Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

aux candidats au doctorat vom 5. September 1990

Rapport écrit du Conseil fédéral

du 5 septembre 1990

Im Jahre 1989 richtete der Schweizerische Nationalfonds an

1300 Doktoranden Beiträge von insgesamt 30 Millionen Fran-

Wortlaut der Interpellation vom 21. Juni 1990 ken aus. Im selben Zeitraum unterstützte er 323 Stipendiaten

Der Schweizerische Nationalfonds unterstützt die Forschung mit einem Totalbetrag von 10,3 Millionen Franken.

unter anderem durch die Besoldung wissenschaftlicher Mitar- Die vom Nationalfonds ausgerichtete Doktorandenentschädi-

beiter in wissenschaftlichen Institutionen. In letzter Zeit wer- gung ist das Ergbenis intensiver Beratungen zwischen Vertre-

den vermehrt Doktoranden unterstützt. Doktoranden haben tern verschiedener Fachbereiche und entspricht einem

nur Anspruch auf eine halbe Stelle. Bei den tiefen Ansätzen schweizerischen Mittelwert. Falls die persönlichen Existenz-

des Nationalfonds führt dies zu Gehältern, die, in städtischer bedürfnisse des Doktoranden damit nicht vollständig gedeckt

Umgebung, die Existenzbedürfnisse nicht voll decken. Eine sind, können ihm von der Universität (allenfalls auch aus Dritt-

Nebenbeschäftigung ist ausgeschlossen, da in der naturwis- quellen) gegen anteilmässige Entlöhnung im Rahmen einer

senschaftlichen Forschung die Belastung eines Doktoranden Assistenz gewisse Sonderaufgaben übertragen werden.

mit etwa 50 bis 60 Wochenstunden zu beziffern ist. Die Doktorandenentschädigungen des Nationalfondswerden

Die schlechte Besoldung ist um so gravierender, da viele Uni- aus der Sicht der verschiedenen Industriezweige'unterschied-

versitäten dazu übergegangen sind, die ehemals ausreichen- lich beurteilt. Während Vertreter der chemischen Industrie die

den bis guten Assistentensaläre den schlechten Konditionen Ansätze als genügend erachten, tendieren Exponenten der

des Nationalfonds anzugleichen. Maschinenindustrie auf eine Anhebung. Im Sinne einer

Die Politik des Nationalfonds gefährdet auch die Forschung in Gleichbehandlung aller Forschungsbereiche verzichtet der

der Industrie, da es sehr oft die wirtschaftlich interessierten Nationalfonds darauf, den Doktoranden je nach Disziplin

Hochschulabsolventen sind, die wegen der ungenügenden marktgerechte Entschädigungen zu bezahlen, um sie zur Pro-

Bezahlung eine Forschungstätigkeit ausschlagen. Da die Dis- movierung anzuhalten.

sertation für die Forschungstätigkeit de facto den gleichen 1. Der Bundesrat geht mit dem Interpellanten einig, dass für

Stellenwert hat wie das Anwaltspatent für die Tätigkeit des An- die Grundlagenforschung in der Schweiz und damit auch für

walts, gehen diese Personen der Forschung für immer verlo- die in den Projekten engagierten Doktoranden mehr getan

ren. werden muss, um den Forschungsplatz Schweiz zu sichern

- Ist der Bundesrat auch der Ansicht, dass diese Zustände und für die kommenden Anforderungen an die Wissenschaft

den schweizerischen Wissenschaftsbetrieb in hohem Grade gerüstet zu sein. Als Folge der angespannten Finanzlage sah

gefährden? sich der Nationalfonds gezwungen, bei den Beitragsgesu-

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Interpellation Rychen Verwendung der zusätzlichen Bundesbeiträge an die Krankenkassen

Interpellation Rychen Subventionnement des caisses-maladie

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1991

Année

Anno

Band II

Volume

Volume

Session Frühjahrssession

Session Session de printemps

Sessione Sessione primaverile

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 17

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 90.594

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 22.03.1991 - 08:00

Date

Data

Seite 774-775

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Ref. No 20 019 782

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