Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 90-590 KI-generiert

Government Opposes Sales Tax Exemption for Medical Aids

Geschäftsnummer VPB 90-590
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

This case concerns a proposal to exempt medical aids from sales tax. The government argues against the exemption, stating that it would lead to an unforeseeable expansion of tax-exempt goods and that any financial relief for citizens should be provided through other means, such as direct taxes or cost coverage by the public sector. The government also notes that international trends in sales tax regulations are moving away from such exemptions in the healthcare sector.

Legislator-Regeste

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Art. 14 Absatz; Government Opposes Sales Tax Exemption for Medical Aids: The government argues against the exemption, stating that it would lead to an unforeseeable expansion of tax-exempt goods and that any financial relief for citizens should be provided through other means, such as direct taxes or cost coverage by the public sector. The government also notes that international trends in sales tax regulations are moving away from such exemptions in the healthcare sector.

Schlagwörter

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Abgabenbefreiungen direkte Steuer finanzielle Mittel Haushaltsordnung Staatlicher Sektor trotz medizinischer Bedenken

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Art. 14 Absatz
von Aufträgen aus der privaten Wirtschaft ihre gute Beschäfti- Le Conseil fédéral est invité à compléter l'article 14,1er alinéa,
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 14 Abs. 1 Bst. b des Bundesratsbeschlusses vom 29. Juli 1941 über die Warenumsatzsteuer (SR 641.20)

This provision is mentioned in the postulat and the written justification as the legal basis for the exemption from sales tax, which the postulat aims to extend.

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Volltext

5. Oktober 1990 1919 Postulat Hess Peter

90.620 29. September 1965). Die damals geltend gemachten Gründe

zugunsten der inzwischen übrigens gar noch erweiterten Rü-

#ST#

stungsbetriebe stossen heute indessen weitgehend ins Leere.

Postulat Eisenring Und es wäre derzeit höchst widersprüchlich, wenn Kreise, die

Redimensionierung die Initiative «Schweiz ohne Armee» forcierten, hinterher der

der Militärwerkstätten unerlässlichen Redimensionierung der Staatsrüstungsbe-

triebe (ohne soziale Härten) opponieren wollen. Es lässt sich

Redimensionnement ein Personalabbau in der derzeitigen Hochkonjunktur zudem

des ateliers militaires leichter als in Zeiten einer schlechten Beschäftigungslage

durchführen.

Der Bundesrat wird eingeladen, die Sachlage ohne Verzug un-

voreingenommen zu überprüfen und einen Bericht über sein

Konzept zu einer angemessenen Redimensionierung der

Wortlaut des Postulates vom 21. Juni 1990 staatlichen Rüstungsbetriebe vorzulegen.

Der Bundesrat wird eingeladen, ohne Verzug die Aufgaben

und die Struktur der eidgenössischen Rüstungsbetriebe um- Schrittliche Erklärung des Bundesrates

fassend zu überprüfen und eine angemessene Redimensio- vom 17. September 1990

nierung der in diesem Bereich tätigen Fabriken und Werkstät- Déclaration écrite du Conseil fédéral

ten in die Wege zu leiten. du 17 septembre 1990

Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.

Texte du postulat du 21 juin 1990

Le Conseil fédéral est prié de réexaminer complètement à bref Le président: Le postulat est combattu par M. Reimann Fritz.

délai les tâches et la structure des fabriques fédérales d'arme- La discussion est renvoyée à une date ultérieure.

ment et de procéder à un redimensionnement approprié de

ces entreprises. Verschoben - Renvoyé

Mitunterzeichner- Cosignataires: Keine-Aucun

Schriftliche Begründung - Développement par écrit

Im Bundesamt für Rüstungsbetriebe sind 4841 Personen #ST# 90.590

(1989) beschäftigt. Im Budget 1990 ist eine bescheidene Re-

duktion auf 4694 Personen vorgesehen. Tendenziell hat hier in Postulat Hess Peter

den letzten Jahren indessen kein Abbau der Personalbe- Befreiung von Krankenmobilien

stände, sondern ein Aufbau stattgefunden. Denn 1975 sind le- und medizinischen Hilfsmitteln

diglich 4511 Personen beschäftigt worden, und 1988 wurde von der Wust

ein Anstieg bis auf 4841 Personen registriert.

Wenn auf diese Entwicklung hingewiesen wird, so insbeson- Moyens auxiliaires destinés

dere darum, weil in der gleichen Zeit und schon in frühem Jah- aux malades. Exemption de l'ICHA

ren in der privaten Rüstungsindustrie keine Personalauf-

stockung, sondern ein - zum Teil mit sehr grossen Schwierig-

keiten und Opfern für alle Betroffenen, die Belegschaft, die Un-

ternehmen und die Aktionäre verbundener - Personalabbau

stattgefunden hat. Die veränderten Verhältnisse und Vorschrif- Wortlaut des Postulates vom 20. Juni 1990

ten im Export von wehrwirtschaftlichen Erzeugnissen, die un- Der Bundesrat wird eingeladen, Artikel 14 Absatz 1 Buchsta-

genügenden Aufträge für die eigene Armee als Kompensation be b des Bundesratsbeschlusses vom 29. Juli 1941 über die

usw. sind hinlänglich bekannt, waren für die staatlichen Rü- Warenumsatzsteuer (SR 641.20) dahingehend zu ergänzen,

stungsbetriebe aber ohne Konsequenz. dass inskünftig nebst Medikamenten auch Krankenmobilien

Die staatlichen Rüstungsbetriebe werden sich einer analogen und anderes medizinisches Hilfsmaterial von der Warenum-

Abmagerungskur, wie diese die Privatindustrie hat bewältigen satzsteuer befreit werden.

müssen, zu unterziehen haben. Auf Dauer ist es auch kein Zu-

stand, dass sich die staatlichen Rüstungsbetriebe auf Grund Texte du postulat du 20 juin 1990

von Aufträgen aus der privaten Wirtschaft ihre gute Beschäfti- Le Conseil fédéral est invité à compléter l'article 14,1er alinéa,

gungslage sichern. Es verlautet zwar, dass diese Privatauf- lettre b, de l'arrêté du Conseil fédéral du 29 juillet 1941 insti-

träge ertragsbringend seien. Doch sind Zweifel angebracht, tuant un impôt sur le chiffre d'affaires (RS 641.20). Devraient

da den Rüstungsbetrieben andere Strukturen als privaten Un- en effet être francs d'impôt, en plus des médicaments, déjà ci-

ternehmen zugrunde liegen und der Staat hier als zweifelhaf- tés, les moyens auxiliaires destinés aux malades.

ter Wettbewerber auftritt.

Sichtlich dem sogenannten Gebot der Stunde auf Grund der Mitunterzeichner- Cosignataires: Baggi, Bürgi, Cotti, Déglise,

veränderten militärpolitischen Lage und des veränderten Si- Dietrich, Engler, Fischer-Sursee, Hänggi, Hildbrand, Iten,

cherheitsdispositivs folgend, hat sich Bundesrat Kaspar Villi- Jung, Keller, Paccolat, Portmann, Rüttimann, Schmidhalter,

ger zur Einfrierung der Militärausgaben für die nächsten Jahre Stamm, Wellauer (18)

bereit erklärt. Wenn dies nach Regierungsbeurteilung als Si-

gnal einer friedensverheissenden Zukunft zu werten ist, kann Schriftliche Begründung - Développement par écrit

man dies nur begrüssen. Entsprechend rasch ist nun aber Gemäss Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe b des Bundesratsbe-

auch die Redimensionierung der bisher nie von einem sol- schlusses vom 29. Juli 1941 über die Warenumsatzsteuer sind

chen Prozess betroffenen Rüstungsbetriebe in Gang zu set- u. a. «Medikamente» von der Wust befreit. Nicht befreit sind

zen. Soweit eine gewisse «Rüstungsproduktionsbereitschaft« hingegen gemäss Wegleitung 1982 für Grossisten (Rand-

weiterhin bestehen soll, ist diese mit der Privatindustrie zu ko- ziffer 290, 2. Lemma) «....Verbandmaterial, Prothesen, Kran-

ordinieren, zumal noch vorhandene private Kapazitäten den kenstöcke u. dgl.», also auch nicht Rollstühle.

Bund nichts kosten. Innert der letzten 10 Jahre haben sich die Preise für bestimmte

Bislang wurden jeweilen starke politische Kräfte mobilisiert, Krankenmobilien beinahe verdoppelt, was sehr viele betrof-

sobald Kritik an den Rüstungsbetrieben erhoben worden ist. fene Pflegebedürftige hart trifft. Anderseits ist bekannt, dass

So ist insbesondere an das energische Eintreten unseres frü- die Kosten des Gesundheitswesens generell sehr stark ange-

hern Kollegen und Präsidenten des Schweizerischen Gewerk- stiegen sind. Es befremdet daher, dass der Bund, der durch

schaftsbundes, E. Wüthrich, zu erinnern (Postulat vom Direktbeiträge oder über die IV-Beiträge einen namhaften Teil

Postulat Pini 1920 N 5 octobre 1990

der Kosten des Gesundheitswesens trägt, die Kosten von - Waren, welche nur gelegentlich als Arzneimittel oder zur Her-

Krankenmobilien und anderen medizinischen Hilfsmitteln mit stellung von Medikamenten verwendet worden und daher

der Wust zusätzlich um 6,2 Prozent verteuert. Nachdem es auch in der Pharmacopoea Helvetica figurieren; darunterfal-

sich bei diesen Gütern weder um Konsumgüter noch um Lu- len sogar bestimmte Weine und Spirituosen;

xusgüter handelt, ist eine Befreiung von der Wust gerechtfer- - chirurgische Geräte und Instrumente wie Oporationssaal-

tigt und auch finanziell vertretbar. ausrüstungen, Röntgenapparate, andere medizinische Unter-

suchungseinrichtungen. Es stellt sich bei dieser Warongruppe

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates überhaupt die Frage, ob nicht der grösste Teil der Spital- und

vom 12. September 1990 Arztpraxeneinrichtungen deswegen von der Steuer befreit

Rapport écrit du Conseil fédéral werden müsste.

du 12 septembre 1990 Die vorstehende, nicht abschliessende Aufzählung zeigt, zu

1. Nach Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe b des Bundesratsbe- welcher umfangreichen und in ihren Auswirkungen kaum voll-

schlusses vom 29. Juli 1941 über die Warenumsatzsteuer ständig überblickbaren Erweiterung des Kreises von steuer-

(WUB) figurieren auf der Steuerfreiliste, d. h. auf der Liste der freien Waren es führen müsste, wenn neu die Warengruppen

Waren, deren Umsätze und Einfuhren generell von der Steuer «Krankenmobilien» und «andere medizinische Hilfsmittel» auf

befreit sind, unter anderem die Medikamente. Welche Erzeug- die Steuerfreiliste gesetzt würden. Die heute bestehende Frei-

nisse unter diesen Begriff fallen, ist nicht im WUB festgelegt, liste ist ohnehin schon ausserordentlich umfassend. Eine Frei-

sondern in der Verfügung Nr. 12, die das Eidgenössische Fi- stellung weiterer Güter widerspräche dem Prinzip einer allge-

nanzdepartement am 15. Juli 1958 erlassen hatte meinen Umsatzbesteuerung noch mehr. Wenn für bestimmte

(SR 641.234), sowie in der von der Eidgenössischen Steuer- Waren im Sinne einer Berücksichtigung der geringeren finan-

verwaltung herausgegebenen Wegleitung 1982 für Grossi- ziellen Leistungsfähigkeit einzelner Bevölkerungskreise, wie

sten. Als steuerfrei gelten demnach (s. Artikel 1 der genannten namentlich zugunsten von Pflegebedürftigen, ein Ausgleich

Verfügung bzw. Randziffern 286-289) der erwähnten Weglei- zu finden ist, so sollte dies auf anderem Wege geschehen,

tung): z. B. durch entsprechende Anordnungen bei den direkten

a) die pharmazeutischen Spezialitäten (einschliesslich Haus- Steuern oder, worauf auch der Postulant hinweist, durch

spezialitäten) und konfektionierten Arzneimittel, deren Ab- Uebernahme von Kosten durch das Gemeinwesen.

gabe im Detail nach den Abgrenzungsgrundsätzen der Inter- 3. Soweit die Mitgliedstaaten der EG überhaupt in ihren natio-

kantonalen Kontrollstelle für Heilmittel (IKS) nur in Apotheken nalen Umsatzsteuerordnungen Steuerbefreiungen, d. h. Null-

und Drogerien zulässig ist (IKS-Listen A-D). Diesen Produk- sätze kennen, beschränkt sich ihre Anwendung im Bereich

ten gleichgestellt sind: des Gesundheitswesens auf Medikamente. Nach den Vor-

- Sera und Impfstoffe zur Verhütung und Behandlung von schlägen der EG-Kommission für die Vollendung des Binnen-

Krankheiten bei Menschen und Tieren; marktes sollen Nullsätze für die Besteuerung von Inlandum-

- Diagnostica (auch Reagenzien genannt) für die Erkennung sätzen grundsätzlich abgeschafft werden und im Gesund-

krankhafter oder störender Erscheinungen, unmittelbar an heitswesen einzig pharmazeutische Erzeugnisse einem or-

Menschen oder Tieren innerlich oder äusserlich appliziert; mässigten Steuersatz, der mindestens 4 Prozent und höch-

- radioaktive Isotope zu medizinischen Zwecken; stens 9 Prozent zu betragen hätte, unterstehen.

b) die Stoffe und Stoffgemische in Arzneibuch-Qualität, deren

Abgabe im Detail nach den Abgrenzungsgrundsätzen der IKS Schriftliche Erklärung des Bundesrates

nur in Apotheken und Drogerien zulässig ist, sofern sie nicht in Déclaration écrite du Conseil fédéral

gleicher Qualität in beachtenswertem Umfange für andere als Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.

medizinische Zwecke verwendet werden. Mit dieser Ein-

schränkung sind alle Stoffe und Stoffgemische steuerfrei, wel- Abgelehnt - Rejeté

che in den IKS-Listen A-D oder im schweizerischen oder in ei-

nem ausländischen Arzneibuch aufgeführt sind.

Produkte, welche dieser Begriffsumschreibung nicht entspre-

chen, geniessen die Steuerfreiheit der Medikamente nicht. Al-

lenfalls kommt die Steuerbefreiung solcher Waren dann in Be-

tracht, wenn sie zu den Ess- und Trinkwaren (z. B. Hustenbon- 90.459

bons, Teesorten) oder zu den Futtermitteln gerechnet werden

#ST#

können.

2. Der Postulant verlangt, dass nebst den Medikamenten auch Postulat Pini

Krankenmobilien und anderes medizinisches Hilfsmaterial ge- Beiträge an die Pferdeaufzucht

nerell von der Warenumsatzsteuer befreit werden. Eine derar- Postulato Pini

tige Ausweitung der Steuerfreiliste hätte indessen eine unab- Contributi a favore

sehbare Ausdehnung des Kreises von Waren, die zusätzlich dell'allevamento equino

zu den heute schon von der Steuer befreiten Warengruppen

aus der Besteuerung herausgenommen würden, zur Folge; Postulat Pini

denn diejenigen Güter, welche als Krankenmobilien oder als Subsides à l'élevage chevalin

medizinisches Hilfsmaterial bezeichnet werden können, sind

sehr vielfältig. Die Liste solcher Waren müsste z. B. umfassen:

- Rollstühle und andere Fahrzeuge für Kranke, Verunfallte und

Körperbehinderte, auch mit Motor oder anderer Vorrichtung

zur mechanischen Fortbewegung versehen; Wortlaut des Postulates vom 21. März 1990

- Körperersatzstücke, orthopädische Apparate und andere or- Die Pferdezucht hat sich in den letzten Jahren stark entwickelt;

thopädische Vorrichtungen sowie Vorrichtungen zum Behe- sie bildet eine Alternative zur herkömmlichen Tierzucht (zum

ben von Funktionsschäden oder Gebrechen, z. B. künstliche Beispiel der Rindviehzucht) in den verschiedenen Regionen

Gelenke, orthopädische Apparate aller Art, Krücken, Prothe- der Schweiz, wo die landwirtschaftliche Tradition sowohl im

sen, Schwerhörigengeräte, Herzschrittmacher, orthopädi- Berg- als auch im Talgebiot noch lebendig ist.

sche Schuhe und Schuheinlagen, Brillen; Ich schliesse mich den Vorschlägen, die Ständerat Michel

- Materialien für die Zahnbehandlung, namentlich vorge- Flückiger in seinem Postulat vom 14. März 1990 macht, an und

formte Elemente wie Zähne, Brücken, Kronen, Inlays, Hülsen, ersuche den Bundesrat, insbesondere zu prüfen, ob es nicht

Stifte, Drähte; Abdruckmassen, Modelle und chirurgisches möglich wäre:

Nahtmaterial; Desinfektionsmittel; 1. die Massnahmen des Bundes zur Unterstützung der Pferde-

-sämtliches Verbandmaterial wie Verbandstoffe, -watte, zucht an jene zur Unterstützung der Rindviehzucht anzuglei-

-gaze, elastische Binden, Traggurten, Schienen; chen;

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Postulat Hess Peter Befreiung von Krankenmobilien und medizinischen Hilfsmitteln von

der Wust

Postulat Hess Peter Moyens auxiliaires destinés aux malades. Exemption de l'ICHA

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1990

Année

Anno

Band IV

Volume

Volume

Session Herbstsession

Session Session d'automne

Sessione Sessione autunnale

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 17

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 90.590

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 05.10.1990 - 08:00

Date

Data

Seite 1919-1920

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Ref. No 20 019 067

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