Government Opposes Sales Tax Exemption for Medical Aids
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThis case concerns a proposal to exempt medical aids from sales tax. The government argues against the exemption, stating that it would lead to an unforeseeable expansion of tax-exempt goods and that any financial relief for citizens should be provided through other means, such as direct taxes or cost coverage by the public sector. The government also notes that international trends in sales tax regulations are moving away from such exemptions in the healthcare sector.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 14 Absatz; Government Opposes Sales Tax Exemption for Medical Aids: The government argues against the exemption, stating that it would lead to an unforeseeable expansion of tax-exempt goods and that any financial relief for citizens should be provided through other means, such as direct taxes or cost coverage by the public sector. The government also notes that international trends in sales tax regulations are moving away from such exemptions in the healthcare sector.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertThis provision is mentioned in the postulat and the written justification as the legal basis for the exemption from sales tax, which the postulat aims to extend.
Volltext
5. Oktober 1990 1919 Postulat Hess Peter
90.620 29. September 1965). Die damals geltend gemachten Gründe
zugunsten der inzwischen übrigens gar noch erweiterten Rü-
#ST#
stungsbetriebe stossen heute indessen weitgehend ins Leere.
Postulat Eisenring Und es wäre derzeit höchst widersprüchlich, wenn Kreise, die
Redimensionierung die Initiative «Schweiz ohne Armee» forcierten, hinterher der
der Militärwerkstätten unerlässlichen Redimensionierung der Staatsrüstungsbe-
triebe (ohne soziale Härten) opponieren wollen. Es lässt sich
Redimensionnement ein Personalabbau in der derzeitigen Hochkonjunktur zudem
des ateliers militaires leichter als in Zeiten einer schlechten Beschäftigungslage
durchführen.
Der Bundesrat wird eingeladen, die Sachlage ohne Verzug un-
voreingenommen zu überprüfen und einen Bericht über sein
Konzept zu einer angemessenen Redimensionierung der
Wortlaut des Postulates vom 21. Juni 1990 staatlichen Rüstungsbetriebe vorzulegen.
Der Bundesrat wird eingeladen, ohne Verzug die Aufgaben
und die Struktur der eidgenössischen Rüstungsbetriebe um- Schrittliche Erklärung des Bundesrates
fassend zu überprüfen und eine angemessene Redimensio- vom 17. September 1990
nierung der in diesem Bereich tätigen Fabriken und Werkstät- Déclaration écrite du Conseil fédéral
ten in die Wege zu leiten. du 17 septembre 1990
Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
Texte du postulat du 21 juin 1990
Le Conseil fédéral est prié de réexaminer complètement à bref Le président: Le postulat est combattu par M. Reimann Fritz.
délai les tâches et la structure des fabriques fédérales d'arme- La discussion est renvoyée à une date ultérieure.
ment et de procéder à un redimensionnement approprié de
ces entreprises. Verschoben - Renvoyé
Mitunterzeichner- Cosignataires: Keine-Aucun
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Im Bundesamt für Rüstungsbetriebe sind 4841 Personen #ST# 90.590
(1989) beschäftigt. Im Budget 1990 ist eine bescheidene Re-
duktion auf 4694 Personen vorgesehen. Tendenziell hat hier in Postulat Hess Peter
den letzten Jahren indessen kein Abbau der Personalbe- Befreiung von Krankenmobilien
stände, sondern ein Aufbau stattgefunden. Denn 1975 sind le- und medizinischen Hilfsmitteln
diglich 4511 Personen beschäftigt worden, und 1988 wurde von der Wust
ein Anstieg bis auf 4841 Personen registriert.
Wenn auf diese Entwicklung hingewiesen wird, so insbeson- Moyens auxiliaires destinés
dere darum, weil in der gleichen Zeit und schon in frühem Jah- aux malades. Exemption de l'ICHA
ren in der privaten Rüstungsindustrie keine Personalauf-
stockung, sondern ein - zum Teil mit sehr grossen Schwierig-
keiten und Opfern für alle Betroffenen, die Belegschaft, die Un-
ternehmen und die Aktionäre verbundener - Personalabbau
stattgefunden hat. Die veränderten Verhältnisse und Vorschrif- Wortlaut des Postulates vom 20. Juni 1990
ten im Export von wehrwirtschaftlichen Erzeugnissen, die un- Der Bundesrat wird eingeladen, Artikel 14 Absatz 1 Buchsta-
genügenden Aufträge für die eigene Armee als Kompensation be b des Bundesratsbeschlusses vom 29. Juli 1941 über die
usw. sind hinlänglich bekannt, waren für die staatlichen Rü- Warenumsatzsteuer (SR 641.20) dahingehend zu ergänzen,
stungsbetriebe aber ohne Konsequenz. dass inskünftig nebst Medikamenten auch Krankenmobilien
Die staatlichen Rüstungsbetriebe werden sich einer analogen und anderes medizinisches Hilfsmaterial von der Warenum-
Abmagerungskur, wie diese die Privatindustrie hat bewältigen satzsteuer befreit werden.
müssen, zu unterziehen haben. Auf Dauer ist es auch kein Zu-
stand, dass sich die staatlichen Rüstungsbetriebe auf Grund Texte du postulat du 20 juin 1990
von Aufträgen aus der privaten Wirtschaft ihre gute Beschäfti- Le Conseil fédéral est invité à compléter l'article 14,1er alinéa,
gungslage sichern. Es verlautet zwar, dass diese Privatauf- lettre b, de l'arrêté du Conseil fédéral du 29 juillet 1941 insti-
träge ertragsbringend seien. Doch sind Zweifel angebracht, tuant un impôt sur le chiffre d'affaires (RS 641.20). Devraient
da den Rüstungsbetrieben andere Strukturen als privaten Un- en effet être francs d'impôt, en plus des médicaments, déjà ci-
ternehmen zugrunde liegen und der Staat hier als zweifelhaf- tés, les moyens auxiliaires destinés aux malades.
ter Wettbewerber auftritt.
Sichtlich dem sogenannten Gebot der Stunde auf Grund der Mitunterzeichner- Cosignataires: Baggi, Bürgi, Cotti, Déglise,
veränderten militärpolitischen Lage und des veränderten Si- Dietrich, Engler, Fischer-Sursee, Hänggi, Hildbrand, Iten,
cherheitsdispositivs folgend, hat sich Bundesrat Kaspar Villi- Jung, Keller, Paccolat, Portmann, Rüttimann, Schmidhalter,
ger zur Einfrierung der Militärausgaben für die nächsten Jahre Stamm, Wellauer (18)
bereit erklärt. Wenn dies nach Regierungsbeurteilung als Si-
gnal einer friedensverheissenden Zukunft zu werten ist, kann Schriftliche Begründung - Développement par écrit
man dies nur begrüssen. Entsprechend rasch ist nun aber Gemäss Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe b des Bundesratsbe-
auch die Redimensionierung der bisher nie von einem sol- schlusses vom 29. Juli 1941 über die Warenumsatzsteuer sind
chen Prozess betroffenen Rüstungsbetriebe in Gang zu set- u. a. «Medikamente» von der Wust befreit. Nicht befreit sind
zen. Soweit eine gewisse «Rüstungsproduktionsbereitschaft« hingegen gemäss Wegleitung 1982 für Grossisten (Rand-
weiterhin bestehen soll, ist diese mit der Privatindustrie zu ko- ziffer 290, 2. Lemma) «....Verbandmaterial, Prothesen, Kran-
ordinieren, zumal noch vorhandene private Kapazitäten den kenstöcke u. dgl.», also auch nicht Rollstühle.
Bund nichts kosten. Innert der letzten 10 Jahre haben sich die Preise für bestimmte
Bislang wurden jeweilen starke politische Kräfte mobilisiert, Krankenmobilien beinahe verdoppelt, was sehr viele betrof-
sobald Kritik an den Rüstungsbetrieben erhoben worden ist. fene Pflegebedürftige hart trifft. Anderseits ist bekannt, dass
So ist insbesondere an das energische Eintreten unseres frü- die Kosten des Gesundheitswesens generell sehr stark ange-
hern Kollegen und Präsidenten des Schweizerischen Gewerk- stiegen sind. Es befremdet daher, dass der Bund, der durch
schaftsbundes, E. Wüthrich, zu erinnern (Postulat vom Direktbeiträge oder über die IV-Beiträge einen namhaften Teil
Postulat Pini 1920 N 5 octobre 1990
der Kosten des Gesundheitswesens trägt, die Kosten von - Waren, welche nur gelegentlich als Arzneimittel oder zur Her-
Krankenmobilien und anderen medizinischen Hilfsmitteln mit stellung von Medikamenten verwendet worden und daher
der Wust zusätzlich um 6,2 Prozent verteuert. Nachdem es auch in der Pharmacopoea Helvetica figurieren; darunterfal-
sich bei diesen Gütern weder um Konsumgüter noch um Lu- len sogar bestimmte Weine und Spirituosen;
xusgüter handelt, ist eine Befreiung von der Wust gerechtfer- - chirurgische Geräte und Instrumente wie Oporationssaal-
tigt und auch finanziell vertretbar. ausrüstungen, Röntgenapparate, andere medizinische Unter-
suchungseinrichtungen. Es stellt sich bei dieser Warongruppe
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates überhaupt die Frage, ob nicht der grösste Teil der Spital- und
vom 12. September 1990 Arztpraxeneinrichtungen deswegen von der Steuer befreit
Rapport écrit du Conseil fédéral werden müsste.
du 12 septembre 1990 Die vorstehende, nicht abschliessende Aufzählung zeigt, zu
1. Nach Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe b des Bundesratsbe- welcher umfangreichen und in ihren Auswirkungen kaum voll-
schlusses vom 29. Juli 1941 über die Warenumsatzsteuer ständig überblickbaren Erweiterung des Kreises von steuer-
(WUB) figurieren auf der Steuerfreiliste, d. h. auf der Liste der freien Waren es führen müsste, wenn neu die Warengruppen
Waren, deren Umsätze und Einfuhren generell von der Steuer «Krankenmobilien» und «andere medizinische Hilfsmittel» auf
befreit sind, unter anderem die Medikamente. Welche Erzeug- die Steuerfreiliste gesetzt würden. Die heute bestehende Frei-
nisse unter diesen Begriff fallen, ist nicht im WUB festgelegt, liste ist ohnehin schon ausserordentlich umfassend. Eine Frei-
sondern in der Verfügung Nr. 12, die das Eidgenössische Fi- stellung weiterer Güter widerspräche dem Prinzip einer allge-
nanzdepartement am 15. Juli 1958 erlassen hatte meinen Umsatzbesteuerung noch mehr. Wenn für bestimmte
(SR 641.234), sowie in der von der Eidgenössischen Steuer- Waren im Sinne einer Berücksichtigung der geringeren finan-
verwaltung herausgegebenen Wegleitung 1982 für Grossi- ziellen Leistungsfähigkeit einzelner Bevölkerungskreise, wie
sten. Als steuerfrei gelten demnach (s. Artikel 1 der genannten namentlich zugunsten von Pflegebedürftigen, ein Ausgleich
Verfügung bzw. Randziffern 286-289) der erwähnten Weglei- zu finden ist, so sollte dies auf anderem Wege geschehen,
tung): z. B. durch entsprechende Anordnungen bei den direkten
a) die pharmazeutischen Spezialitäten (einschliesslich Haus- Steuern oder, worauf auch der Postulant hinweist, durch
spezialitäten) und konfektionierten Arzneimittel, deren Ab- Uebernahme von Kosten durch das Gemeinwesen.
gabe im Detail nach den Abgrenzungsgrundsätzen der Inter- 3. Soweit die Mitgliedstaaten der EG überhaupt in ihren natio-
kantonalen Kontrollstelle für Heilmittel (IKS) nur in Apotheken nalen Umsatzsteuerordnungen Steuerbefreiungen, d. h. Null-
und Drogerien zulässig ist (IKS-Listen A-D). Diesen Produk- sätze kennen, beschränkt sich ihre Anwendung im Bereich
ten gleichgestellt sind: des Gesundheitswesens auf Medikamente. Nach den Vor-
- Sera und Impfstoffe zur Verhütung und Behandlung von schlägen der EG-Kommission für die Vollendung des Binnen-
Krankheiten bei Menschen und Tieren; marktes sollen Nullsätze für die Besteuerung von Inlandum-
- Diagnostica (auch Reagenzien genannt) für die Erkennung sätzen grundsätzlich abgeschafft werden und im Gesund-
krankhafter oder störender Erscheinungen, unmittelbar an heitswesen einzig pharmazeutische Erzeugnisse einem or-
Menschen oder Tieren innerlich oder äusserlich appliziert; mässigten Steuersatz, der mindestens 4 Prozent und höch-
- radioaktive Isotope zu medizinischen Zwecken; stens 9 Prozent zu betragen hätte, unterstehen.
b) die Stoffe und Stoffgemische in Arzneibuch-Qualität, deren
Abgabe im Detail nach den Abgrenzungsgrundsätzen der IKS Schriftliche Erklärung des Bundesrates
nur in Apotheken und Drogerien zulässig ist, sofern sie nicht in Déclaration écrite du Conseil fédéral
gleicher Qualität in beachtenswertem Umfange für andere als Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
medizinische Zwecke verwendet werden. Mit dieser Ein-
schränkung sind alle Stoffe und Stoffgemische steuerfrei, wel- Abgelehnt - Rejeté
che in den IKS-Listen A-D oder im schweizerischen oder in ei-
nem ausländischen Arzneibuch aufgeführt sind.
Produkte, welche dieser Begriffsumschreibung nicht entspre-
chen, geniessen die Steuerfreiheit der Medikamente nicht. Al-
lenfalls kommt die Steuerbefreiung solcher Waren dann in Be-
tracht, wenn sie zu den Ess- und Trinkwaren (z. B. Hustenbon- 90.459
bons, Teesorten) oder zu den Futtermitteln gerechnet werden
#ST#
können.
2. Der Postulant verlangt, dass nebst den Medikamenten auch Postulat Pini
Krankenmobilien und anderes medizinisches Hilfsmaterial ge- Beiträge an die Pferdeaufzucht
nerell von der Warenumsatzsteuer befreit werden. Eine derar- Postulato Pini
tige Ausweitung der Steuerfreiliste hätte indessen eine unab- Contributi a favore
sehbare Ausdehnung des Kreises von Waren, die zusätzlich dell'allevamento equino
zu den heute schon von der Steuer befreiten Warengruppen
aus der Besteuerung herausgenommen würden, zur Folge; Postulat Pini
denn diejenigen Güter, welche als Krankenmobilien oder als Subsides à l'élevage chevalin
medizinisches Hilfsmaterial bezeichnet werden können, sind
sehr vielfältig. Die Liste solcher Waren müsste z. B. umfassen:
- Rollstühle und andere Fahrzeuge für Kranke, Verunfallte und
Körperbehinderte, auch mit Motor oder anderer Vorrichtung
zur mechanischen Fortbewegung versehen; Wortlaut des Postulates vom 21. März 1990
- Körperersatzstücke, orthopädische Apparate und andere or- Die Pferdezucht hat sich in den letzten Jahren stark entwickelt;
thopädische Vorrichtungen sowie Vorrichtungen zum Behe- sie bildet eine Alternative zur herkömmlichen Tierzucht (zum
ben von Funktionsschäden oder Gebrechen, z. B. künstliche Beispiel der Rindviehzucht) in den verschiedenen Regionen
Gelenke, orthopädische Apparate aller Art, Krücken, Prothe- der Schweiz, wo die landwirtschaftliche Tradition sowohl im
sen, Schwerhörigengeräte, Herzschrittmacher, orthopädi- Berg- als auch im Talgebiot noch lebendig ist.
sche Schuhe und Schuheinlagen, Brillen; Ich schliesse mich den Vorschlägen, die Ständerat Michel
- Materialien für die Zahnbehandlung, namentlich vorge- Flückiger in seinem Postulat vom 14. März 1990 macht, an und
formte Elemente wie Zähne, Brücken, Kronen, Inlays, Hülsen, ersuche den Bundesrat, insbesondere zu prüfen, ob es nicht
Stifte, Drähte; Abdruckmassen, Modelle und chirurgisches möglich wäre:
Nahtmaterial; Desinfektionsmittel; 1. die Massnahmen des Bundes zur Unterstützung der Pferde-
-sämtliches Verbandmaterial wie Verbandstoffe, -watte, zucht an jene zur Unterstützung der Rindviehzucht anzuglei-
-gaze, elastische Binden, Traggurten, Schienen; chen;
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Postulat Hess Peter Befreiung von Krankenmobilien und medizinischen Hilfsmitteln von
der Wust
Postulat Hess Peter Moyens auxiliaires destinés aux malades. Exemption de l'ICHA
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1990
Année
Anno
Band IV
Volume
Volume
Session Herbstsession
Session Session d'automne
Sessione Sessione autunnale
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 17
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 90.590
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 05.10.1990 - 08:00
Date
Data
Seite 1919-1920
Page
Pagina
Ref. No 20 019 067
Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung.
Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale.
Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.