Federal Government to Review Police Service Compensation for National Capital
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe motion proposed that the federal government increase its compensation to the city for police services to at least 10% of the city's total police expenditures. The government acknowledged the increasing costs and the unique burdens on the city as the federal capital, particularly due to national demonstrations, and agreed to review the compensation. However, due to the complexity of assessing the exact costs and the ongoing broader review of cantonal compensation for state security services, the government proposed converting the motion into a postulate, allowing for a more thorough examination of the issue within the existing framework.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 114bis BV, Art. 71b VwVG; Federal Government to Review Police Service Compensation for National Capital: The government acknowledged the increasing costs and the unique burdens on the city as the federal capital, particularly due to national demonstrations, and agreed to review the compensation. However, due to the complexity of assessing the exact costs and the ongoing broader review of cantonal compensation for state security services, the government proposed converting the motion into a postulate, allowing for a more thorough examination of the issue within the existing framework.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertThe court cited this article to state that the Federal Council was authorized to prescribe a common presidency and secretariat for several commissions.
Volltext
5. Oktober 1990 N 1901 Motion Dietrich
Zurzeit befinden sich die Kanzleien der bestehenden eidge- Schriftliche Erklärung des Bundesrates
nössischen Rekurs- und Schiedskommissionen an verschie- Déclaration écrite du Conseil fédéral
denen Orten, hauptsächlich im Räume Bern und Lausanne. Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwan-
Der Standort dieser Rekurskommissionen ist aber keines- deln.
wegs an den Sitz des Bundesrates und der Bundesverwaltung
oder des Bundesgerichtes gebunden. Im Gegenteil würde Ueberwiesen als Postulat- Transmis comme postulat
eine Sitzverlegung dieser Rekurskommissionen «weg von
Bern» die richterliche Unabhängigkeit unterstreichen und
sichtbar machen. Nachdem Bern, die Westschweiz und die In-
nerschweiz (Eidgenössisches Versicherungsgericht) bereits
Sitzorte sind, drängt sich der Raum Ostschweiz als Standort
#ST# 90.584
für die Eidgenössischen Rekurs- und Schiedskommissionen
geradezu auf. Motion Dietrich
Abgeltung des Bundes
an die Stadt Bern für die Erfüllung
der polizeilichen Aufgaben
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
vom 17. September1990 Indemnisation de la Ville de Berne
Rapport écrit du Conseil fédéral pour ses tâches de police
du 17 septembre 1990
Der Bundesrat erachtet gemeinsame Sekretariate für mehrere
Rekurs- und Schiedskommissionen im Prinzip als zweckmäs-
sig und lehnt dafür auch einen Standort in der Ostschweiz, wie
die Motion es verlangt, nicht grundsätzlich ab. Er hat denn Wortlaut der Motion vom 20. Juni 1990
auch schon am 10. Mai 1989 im Zusammenhang mit einem Der Bundesrat wird beauftragt, die Abgeltung des Bundes an
Postulat Grassi vom 17. März 1989 (89.423), das als Standort die Stadt Bern für die Erfüllung ihrer polizeilichen Aufgaben als
den Kanton Tessin empfohlen hatte, seine Bereitschaft erklärt, Bundesstadt so anzupassen, dass der Abgeltungsbetrag min-
die Frage näher zu prüfen. Allerdings neigt er dazu, dass sich destens 10 Prozent des Gesamtaufwandes der Stadtpolizei
diese Dezentralisation des Sitzes auf bestimmte Kommissio- Bern zu decken vermag.
nen mit vergleichbarem Geschäftsbereich und gemeinsa-
mem, in der Regel vollamtlichem Vorsitz beschränken sollte. Texte de la mot/on du 20 juin 1990
In Frage kämen etwa alte und neue Kommissionen auf dem Le Conseil fédéral est chargé de faire en sorte que le dédom-
Gebiete der Sozialversicherung (AHV/IVfür Personen im Aus- magement versé par la Confédération à la Ville de Berne pour
land, berufliche Vorsorge, Krankenversicherung, Unfallversi- ses activités de maintien de l'ordre dans la Ville fédérale cou-
cherung), der Schule, Wissenschaft und Kultur (ETH, For- vre au minimum 10 pour cent du total des dépenses de la po-
schungsförderung, Filmförderung, Stiftung Pro Helvetia), der lice de celle-ci.
öffentlichen Abgaben (indirekte Bundessteuern, Zoll, Alkohol)
und der Landesverteidigung (Militärverwaltung, Zivilschutz). Mitunterzeichner- Cosignataires: Fierz, Hafner Rudolf, Haller,
Heute verfügen fünf Kommissionen mit Sitz in Lausanne Loeb, Neukomm, Ruf, Sager, Zölch (8)
(AHV/IVfür Personen im Ausland, berufliche Vorsorge, Zoll, Al-
kohol, Getreide) über ein gemeinsames Sekretariat. Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Die in der Referendumsabstimmung vom 1. April 1990 verwor- Die Stadt Bern erhält vom Bund für die Erfüllung ihrer polizeili-
fene Vorlage vom 23. Juni 1989 über die Revision OG hatte in chen Bewachungs-, Ordnungs- und weiterer Aufgaben als
ihren allgemeinen Bestimmungen über die eidgenössischen Bundesstadt einen seit Jahren unveränderten Abgeltungsbe-
Rekurs- und Schiedskommissionen den Bundesrat ausdrück- trag von jährlich 2 Millionen Franken.
lich ermächtigt, für mehrere Kommissionen einen gemeinsa- Die Kosten der Stadtpolizei sind in den vergangenen Jahren
men Vorsitz und ein gemeinsames Sekretariat vorzuschreiben stark angestiegen, zum Beispiel für Ausrüstung, Ausbildung,
(Art. 71bVwVG in der Fassung von Anhang Nr. 3, BB1 198911 Fahrzeuge, Teuerungsanpassungen und Lohnerhöhungen,
891). Der Sitz der Kommissionen gehört stillschweigend zu Verbesserungen bei Schicht-, Nacht-, Sonntags- und Spe-
den Einzelheiten der Organisation, die der Bundesrat auf dem zialeinsätzen.
Verordnungsweg zu regeln hätte (Schlussbestimmungen der Der Aufwand für die Bewachung von Bundesgebäuden und
Revision OG, Ziff. 1 Abs. 3 Bst. a, BB1 1989 II 886). In diesen Botschaften sowie für den Schutz bei Demonstrationen ist
Punkten war die verworfene Vorlage nicht kontrovers. Der stark angewachsen. Die nationalen Demonstrationen, deren
Bundesrat beabsichtigt, in der neuen Vorlage, die sich in Vor- Zahl zunimmt, werden in der Regel in Bern abgehalten. Die
bereitung befindet, jene gesetzlichen Bestimmungen unver- zum Teil bedauerlichen Begleiterscheinungen beeinträchti-
ändert zu übernehmen. Sie lassen Raum für flexible, regional gen das normale Leben in der Stadt an zahlreichen Wochen-
ausgewogene Korrekturen am Status quo. Weitergehende ge- enden eines Jahres. Die psychischen und physischen Anfor-
setzliche Bestimmungen darüber hält der Bundesrat wederfür derungen an die zum Einsatz gelangenden Polizeiangehöri-
notwendig noch für zweckmässig. gen sind gestiegen.
Eine generelle Sitzverlegung, wie die Motion es verlangt, liefe Die Berner Stadtpolizei weist zurzeit einen Gesamtaufwand in
übrigens letzten Endes darauf hinaus, ein neues, unteres Bun- der Höhe von rund 52 Millionen Franken jährlich aus, woran
desverwaltungsgericht in Form einer zentralen Verwaltungsre- sich der Kanton Bern mit 17 Millionen Franken beteiligt. Der
kurskommission nach den Vorstellungen der Studienkommis- Beitrag des Bundes von jährlich 2 Millionen Franken erreicht
sion Cavin einzuführen. Die Expertenkommission Dubs und also nicht einmal 4 Prozent. Es kann nicht Pflicht des Stadtber-
der Bundesrat boten dazu nicht Hand, in der Meinung, dass ner Steuerzahlers sein, die stark angestiegenen Kosten allein
die Neuerung, unabhängig von der Antwort auf die Frage ihrer zu tragen, erfüllt Bern als Bundesstadt doch in mancherlei Hin-
Vereinbarkeit mit Artikel 114bis BV, einen umfangreichen Ap- sicht nationale Aufgaben. Nur knapp die Hälfte des in Bern ar-
parat ohne entscheidende Vorteile für die Qualität der Bundes- beitenden Bundespersonals hat Wohnsitz in der Stadt Bern
verwaltungsrechtspflege mit sich brächte (Bericht der Exper- und bezahlt hier die Steuern. Zusätzlich entgehen der Stadt
tenkommission Dubs, 15 ff.; ferner BB1 1985 II 749 und Bern wegen der gesetzlich festgelegten Steuerfreiheit der
808 ff.). So oder so würde sie den Rahmen der in Vorbereitung Bundesbetriebe und ihrer Liegenschaften Steuereinnahmen
befindlichen Vorlage sprengen, die sich als Teilrevision OG mit in Millionenhöhe.
Sofortmassnahmen zur Entlastung des Bundesgerichts ver- Der Bund sollte sich an den Gesamtkosten der Stadtpolizei
steht. Aus diesen Gründen beantragt der Bundesrat, die Mo- Bern mit mindestens 10 Prozent beteiligen, zurzeit mit rund
tion in ein Postulat umzuwandeln. 5,2 Millionen Franken im Jahr.
Motion Schnider 1902 N 5 octobre 1990
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates mann Maximilian, Rohrbasser, Ruckstuhl, Rutishauser, Ry-
vom 17. September 1990 chen, Savary-Fribourg, Scheidegger, Scherrer, Schmid,
Rapport écrit du Conseil fédéral Schmidhalter, Schule, Schwab, Segmüller, Seiler Hanspeter,
du 17 septembre 1990 Seiler Rolf, Spoerry, Stamm, Stappung, Steffen, Stocker,
Die Stadt Bern bezieht gegenwärtig für besondere Polizeiauf- Stucky, Uchtenhagen, Wanner, Weder-Basel, Widmer, Widrig,
gaben (völkerrechtliche Verpflichtungen und Schutz von Bun- Wiederkehr, Wyss Paul, Wyss William, Zbinden Hans, Zölch,
desbauten), die sie zugunsten des Bundes erfüllt, eine Pau- Züger, Zwingli (126)
schalentschädigung von 2 Millionen Franken. Gestützt auf de-
taillierte Abrechnungen der Stadt Bern für die Inanspruch- Schriftliche Begründung - Développement par écrit
nahme der städtischen Polizei durch den Bund wird zurzeit die Das Anliegen, die Invaliden von der Bezahlung des Militär-
Erhöhung dieser Entschädigung ab 1991 um 1 Million Fran- pflichtersatzes zu befreien, ist ein altes Anliegen. Diverse Vor-
ken auf insgesamt 3 Millionen Franken geprüft. Ausserdem stösse in dieser Richtung wurden bereits eingereicht. Bis
werden im Rahmen der Projektorganisation Basis (Umset- heute wurde diese unbefriedigende Situation jedoch noch
zung der überwiesenen parlamentarischen Vorstösse im Zu- nicht verbessert.
sammenhang mit der Puk, insbesondere Reorganisation der In seiner Antwort auf ein am 14. März dieses Jahres einge-
Bundesanwaltschaft) auch die finanziellen Abgeltungen von reichtes Postulat erklärte sich der Bundesrat bereit, dieses ent-
Leistungen der Kantone im Bereich des Staatsschutzes über- gegenzunehmen und die Frage im Rahmen der Reorganisa-
prüft. In diese Ueberprüfung wird auch die Beitragsleistung an tion der Armee (Armeereform 95) zu prüfen. Der Bundesrat hat
die Stadt Bern für besondere Polizeiaufgaben miteinbezogen. somit einen Handlungsbedarf in diesem Sinne erkannt.
Diese Behandlungsfrist dauert jedoch zu lange. Die befriedi-
Schriftliche Erklärung des Bundesrates gende Lösung des Problems bedarf keiner derart umfassen-
Déclaration écrite du Conseil fédéral den Abklärungen und steht auch sachlich kaum in einem tiefe-
Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwan- ren Zusammenhang mit der vorgesehenen Armeereform 95.
deln. Eine Prüfung dieses Geschäftes erst in diesem Zusammen-
hang erscheint nicht zwingend und ist daher zeitlich vorzuzie-
Ueberwiesen als Postulat- Transmis comme postulat hen.
Die allgemeine Dienstpflicht für die Gemeinschaft ist ein
Grundsatz unseres Systems. Wer dazu jedoch aus Gründen
der angeborenen oder krankheitsbedingten Invalidität nicht in
#ST# 90.611 der Lage ist, sollte davon befreit sein. Jedermann soll den
Dienst an der Gemeinschaft leisten, den er nach seinen per-
sönlichen Möglichkeiten in der Lage ist zu tun. Gerade im Zu-
Motion Schnider sammenhang mit der bevorstehenden 700-Jahr-Feier würde
Militärpflichtersatz. es der Schweiz gut anstehen, wenn sie bei den Invaliden auf
700-Jahr-Feier. Aufhebung die Einforderung eines Pflichtersatzes verzichten würde. Eine
der Zahlungspflicht für Invalide Prüfung dieses einfach zu verwirklichenden Anliegens erst im
Zusammenhang mit der möglichen Armeereform, deren effek-
700e anniversaire tive Verwirklichungsdauer noch völlig ungewiss ist, dauert zu
de la Confédération. lange.
Exemption de la taxe militaire Im Sinne eines der Schweizerischen Eidgenossenschaft
en faveur des infirmes höchst angemessenen Entgegenkommens im Jubiläumsjahr
1991 soll der Bundesrat daher noch in jenem Jahr dem Parla-
ment eine entsprechende Vorlage unterbreiten.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
Wortlaut der Motion vom 21. Juni 1990 vom 12. September 1990
Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament noch bis Ende Rapport écrit du Conseil fédéral
1991 eine Gesetzesrevision dergestalt vorzulegen, dass in du 12 septembre 1990
schweren Fällen von Invalidität, welche die Leistung des Mili- Der Bundesrat hat in seiner Antwort auf die Einfache Anfrage
tärdienstes verunmöglichen, die Behinderten von der Bezah- Longet vom 8. Februar 1990 betreffend Invalide und Militär-
lung des Militärpflichtersatzes befreit werden. pflichtersatz (90.1018) einerseits festgehalten, dass bereits
aufgrund der geltenden Militärpflichtersatzgesetzgebung nur
Texte de la motion du 21 juin 1990 noch diejenigen Behinderten ersatzpflichtig werden, die über
Le Conseil fédéral est chargé de présenter au Parlement, d'ici ein mehr als durchschnittliches Einkommen verfügen. So sind
à la fin de 1991, une revision de loi prévoyant que les person- Behinderte ersatzbefreit, deren Einkommen das betreibungs-
nes atteintes d'une grave infirmité qui rend impossible l'ac- rechtliche Existenzminimum nicht um mehr als 50 Prozent
complissement du service militaire, soient libérées de l'obliga- übersteigt; dabei werden gebrechlichkeitsbedingte Versiche-
tion de payer la taxe d'exemption de ce service. rungsleistungen nicht zum anrechenbaren Einkommen ge-
zählt und vermindern gebrechlichkeitsbedingte zusätzliche
Mitunterzeichner - Cosignataires: Aguet, Ammann, Aregger, Lebenshaltungskosten das anrechenbare Einkommen. An-
Auer, Baerlocher, Baggi, Basler, Bäumlin Ursula, Biel, Bircher, derseits hat sich der Bundesrat bereit erklärt, das Begehren
Blatter, Bodenmann, Bonny, Borei, Braunschweig, Bremi, um Befreiung der invaliden Mitbürger anlässlich der im Rah-
Bühler, Bundi, Bürgi, Büttiker, Cavadini, Cevey, Cincera, Co- men der Armeereorganisation durchzuführenden Gesetzesre-
lumberg, Daepp, Darbellay, Déglise, Diener, Dietrich, Dor- vision erneut zu prüfen. In diesem Sinne war er auch bereit, die
mann, Dreher, Ducret, Dünki, Eisenring, Engler, Eppenberger Postulate Ziegler (89.468) und Pini (90.416) entgegenzuneh-
Susi, Eggenberger Georges, Euler, Fäh, Fankhauser, men.
Fischer-Sursee, Frey Claude, Frey Walter, Früh, Graf, Gui- Bei der anstehenden Armeereorganisation wird aufgrund der
nand, Günter, Haller, Hänggi, Mari, Herczog, Hess Otto, Hess Neuordnung der Heeresklassen und der Wehrpflichtdauer
Peter, Hildbrand, Hösli, Houmard, Hubacher, Humbel, Iten, das Bundesgesetz über den Militärpflichtersatz geändert wer-
Jaeger, Jung, Keller, Kohler, Kühn, Kühne, Lanz, Ledergerber, den müssen. Es ist denn auch vorgesehen, die Revision zu-
Leuenberger-Solothurn, Leuenberger Moritz, Leutenegger sammen mit den Aenderungsentwürfen zur Militärorganisa-
Oberholzer, Loeb, Longet, Luder, Maeder, Maitre, Meizoz, tion, Truppenordnung und Zivilschutzgesetzgebung dem Par-
Mühlemann, Müller-Meilen, Nabholz, Nussbaumer, Oehler, lamentvorzulegen.
Ott, Paccolat, Perey, Petitpierre, Philipona, Pini, Pitteloud, Man kann sich deshalb fragen, ob ein zeitliches Vorziehen der
Portmann, Rebeaud, Rechsteiner, Reich, Reimann Fritz, Rei- Ueberprüfung der Ersatzbefreiung, wie dies vom Motionär ver-
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Dietrich Abgeltung des Bundes an die Stadt Bern für die Erfüllung der
polizeilichen Aufgaben
Motion Dietrich Indemnisation de la Ville de Berne pour ses tâches de police
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1990
Année
Anno
Band IV
Volume
Volume
Session Herbstsession
Session Session d'automne
Sessione Sessione autunnale
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 17
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 90.584
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 05.10.1990 - 08:00
Date
Data
Seite 1901-1902
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Ref. No 20 019 042
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