Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 90-571 KI-generiert

Federal Council Rejects Amendment to Price Surveillance Act

Geschäftsnummer VPB 90-571
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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The motion proposed to amend Article 14 of the Price Surveillance Act to include prices set by the highest bodies of public-service companies wholly funded by the state. The rationale was to prevent unfair price disparities where companies with identical public ownership but different organizational structures faced different price oversight. The Federal Council rejected the motion, arguing that its acceptance would unduly restrict the Price Surveillance Office's powers, potentially impacting other public entities beyond energy companies and hindering future legislative efforts to expand its authority.

Legislator-Regeste

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Art. 14 PüG, Art. 14 LSPr, Art. 13 PüG, Art. 14 Absatz, Artikel 14 PüG; Federal Council Rejects Amendment to Price Surveillance Act: The rationale was to prevent unfair price disparities where companies with identical public ownership but different organizational structures faced different price oversight. The Federal Council rejected the motion, arguing that its acceptance would unduly restrict the Price Surveillance Office's powers, potentially impacting other public entities beyond energy companies and hindering future legislative efforts to expand its authority.

Schlagwörter

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Preisüberwachung Gesetzesänderung Minderungsklage Auf Preisen beruhende Beschränkungen Wechselprotest Preisstabilität
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Artikel 14 PüG

The core of the motion is to revise this article to include prices set by the highest bodies of public enterprises as officially fixed.

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Volltext

4. Oktober 1990 N 1845 Motion Giger

sten Verzinsung an. Ausserdem ist nicht ausgeschlossen, #ST# 90.571

dass es mit der Einführung der obligatorischen Altersvorsorge

zu einer Verlagerung der Spartätigkeit gekommen ist. Dieser

Punkt wird zurzeit noch wissenschaftlich untersucht. Die An- Motion Giger

strengungen des Bundesrates gehen dahin, die Einrichtun- Preisüberwachung

gen der beruflichen Vorsorge unter Wahrung der Interessen behördlich festgesetzter

aller Versicherten zur vermehrten Gewährung von Hypothe- oder genehmigter Preise

kardarlehen anzuregen und damit die Finanzierung von

Wohneigentum zu erleichtern. Der dringliche Bundesbe- Surveillance des prix fixés

schluss über die Anlagevorschriften schafft hierzu einen indi- ou approuvés par les autorités

rekten Anreiz. In der zweiten und dritten Säule wurden be-

trächtliche Sparvolumen geäufnet, die für vermehrte Hypothe-

karfinanzierung herangezogen werden könnten und zum Teil

auch werden. Mit der Verordnung über Darlehen der Eidge-

nössischen Versicherungskasse (EVK) zur Finanzierung von Wortlaut der Motion vom 19. Juni 1990

Wohneigentum bietet der Bundesrat den Versicherten der Der Bundesrat wird ersucht, Artikel 14 PüG in dem Sinne zu re-

EVK zudem die Möglichkeit, von ihr vergünstigte Hypothekar- vidieren, dass als behördlich festgesetzt auch jene Preise gel-

darlehen zu erhalten. Ferner prüft der Bundesrat die Möglich- ten, die von den obersten Organen einer Unternehmung mit

keit, dem Parlament nächstes Jahr eine Vorlage zu unterbrei- öffentlichem Leistungsauftrag beschlossen werden, deren Ka-

ten, die darauf abzielt, die angesparten Mittel der zweiten pital vollumfänglich von der öffentlichen Hand bereitgestellt

Säule in wesentlich grösserem Umfang als heute zur Finanzie- wurde.

rung von Wohneigentum einzusetzen. Vorgeschlagene Aenderung von Artikel 14 PüG

Zu Frage 7: -Abs. 7 (neue Fasssung)

Die Pflicht, Hypothekarschulden zu amortisieren, muss näher Eine Behörde im Sinne dieses Gesetzes sind die Legislative

geprüft werden. Im heutigen Zeitpunkt kann noch nicht gesagt oder Exekutive des Bundes, eines Kantons oder einer Ge-

werden, wann mit der Verwirklichung allfälliger Massnahmen meinde sowie die obersten Organe von Unternehmungen mit

zu rechnen ist. Zu beachten ist, dass allfällige Liquiditäts- öffentlichem Leistungsauftrag, die vollumfänglich der öffent-

schwierigkeiten einzelner Hypothekarschuldner, die sich aus lichen Hand gehören.

den jüngsten Hypothekarzinserhöhungen ergeben, durch die Abs. 2 (neue Fassung)

Einführung einer Amortisationspflicht nicht zusätzlich ver- Ist eine Behörde zuständig für die Festsetzung oder Genehmi-

schärft werden. Jedenfalls sollte die Hypothekarverschuldung gung einer Preiserhöhung, so hört sie zuvor den Preisüber-

fiskalisch nicht gefördert werden. wacher an. Er kann beantragen, auf die Preiserhöhung ganz

Zu Frage 8: oder teilweise zu verzichten oder einen missbräuchlich beibe-

Solange das Anschlussprogramm nicht wenigstens in den haltenen Preis zu senken.

Grundzügen feststeht, kann noch nicht gesagt werden, wel- Abs. 3 und 4

che flankierenden Massnahmen nötig sind. Denkbar ist, dass unverändert

im sozialpolitischen Bereich vermehrt Subjekthilfen nötig wer-

den. Die fiskalpolitischen Instrumente werden von einer Ar- Texfe de la motion du 19 juin 1990

beitsgruppe geprüft. Le Conseil fédéral est chargé de réviser l'article 14 de la loi fé-

Zu Frage 9: dérale concernant la surveillance des prix (LSPr) afin d'inclure

Der bundesrätliche Vorschlag, eine konjunkturpolitisch moti- dans les prix fixés par les autorités ceux qui ont été décidés par

vierte Preisüberwachung einzuführen, hat die Notwendigkeit les organes directeurs des entreprises ayant un mandat de

einer Gesamtbeurteilung der Probleme im Bereich des Bo- droit public et dont le capital a été entièrement financé par les

den- und Wohnungsmarktes bestätigt. Anlässlich der Aus- pouvoirs publics.

sprache des bundesrätlichen Ausschusses für allgemeine Modification proposée de l'article 14 LSPr:

Wirtschaftspolitik mit der SNB, der EBK und den Banken über Al. 1 (nouvelle version)

die Möglichkeit, die vierte Hypothekarzinsrunde auszusetzen, Par autorités au sens de la présente loi, on entend les autorités

wurde eine enge Zusammenarbeit des Bundes mit den Kanto- législatives ou executives de la Confédération, d'un canton ou

nen, Gemeinden, der SNB, den Banken und institutionellen d'une commune ainsi que les organes directeurs des entrepri-

Anlegern, unter Beizug der Wissenschaft, beschlossen. Die ses qui ont un mandat de droit public et sont entièrement aux

anstehenden Probleme sollen, wie das die SVP mit der Schaf- mains des pouvoirs publics.

fung einer Konsultativkommission anregt, ganzheitlich ange- Al. 2 (nouvelle version)

gangen werden. L'autorité compétente pour fixer ou approuver une augmenta-

Zu Frage 10: tion de prix entend le Surveillant avant de prendre sa décision.

Das Anschlusspaket soll so rasch wie möglich, spätestens bis Ce dernier peut lui proposer de renoncer en tout ou partie à

Ende 1991, vorgelegt werden. Es soll das Bodenproblem um- l'augmentation prévue ou d'abaisser le prix maintenu abusive-

fassend angehen und aus aufeinander abgestimmten Mass- ment. Les 3e et 4e alinéas restent inchangés.

nahmen ohne negative Nebenwirkungen bestehen.

Mitunterzeichner - Cosignataires: Aliesch, Aregger, Büttiker,

Fischer-Hägglingen: Im Namen meiner Fraktion erkläre ich Cincera, Eppenberger Susi, Fischer-Seengen, Gysin, Müller-

mich von der Antwort des Bundesrates als nicht befriedigt, Meilen, Scheidegger, Spalti, Spoerry, Stucky, Tschuppert,

und zwar vor allem, weil er in sehr vielen Fragen konkreten Wanner (14)

Aussagen ausweicht. Wir sind der Auffassung, dass uns der

Bundesrat in den nächsten Wochen und Monaten unbedingt Schriftliche Begründung - Développement par écrit

konkrete Vorlagen zu diesem Problembereich unterbreiten 1. Nach Artikel 14 PüG ist der Preisüberwacher nur dann auf

sollte, und zwar im Sinne der Interpellation, sonst kommt er den Erlass von Empfehlungen beschränkt, wenn Preise von

sehr schnell unter Zugszwang, und er müsste dann wieder im der Legislative oder Exekutive des Bundes, der Kantone oder

Dringlichkeitsverfahren vorgehen. der Gemeinden festgesetzt oder genehmigt werden. Falls die

staatlichen oder halbstaatlichen Kartelle oder ähnliche Orga-

nisationen autonom handeln und ihre Preise behördlich nicht

genehmigt werden, steht weiteren Befugnissen des Preisüber-

wachers nichts entgegen. Diese Regelung bringt für jene Un-

ternehmungen eine stossende Rechtsungleichheit, die zwar

völlig von der öffentlichen Hand beherrscht werden, deren Or-

ganisationsform aber so gewählt wurde, dasss die Festset-

Motion Giger 1846 N 4 octobre 1990

zung oder Genehmigung einer Preiserhöhung nicht formell festgesetzt oder genehmigt werden, gelten dagegen gemäss

durch die Legislative oder Exekutive des Bundes, eines Kan- geltendem Recht die allgemeinen Preisüberwachungsregeln,

tons oder einer Gemeinde geschieht, weil diese Behörden das heisst der Preisüberwacher verfügt über Entscheidbefug-

durch ihre Mitglieder oder durch von ihnen bestellte Vertreter nis.

diesen obersten Organen angehören. In diesen Fällen be- 2. Der Bundesrat erachtet die Beschränkung der Kompeten-

stimmt die Zufälligkeit der gewählten Organisatonsform die zen des Preisüberwachers auf ein Empfehlungsrecht in Fäl-

Möglichkeit der Einflussnahme durch den Preisüberwacher, len, in denen eine politische Behörde für eine Preisfestsetzung

obwohl faktisch kein Unterschied besteht, wenn der Preis ei- oder Genehmigung zuständig ist, auch aus heutiger Sicht für

ner Unternehmung beispielsweise von der Exekutive geneh- sachlich richtig. Es kann in der Tat nicht Sinn und Zweck einer

migt wird oder wenn derselbe durch Behördenmitglieder, die Preisüberwachung sein, dem Preisüberwacher Verfügungs-

gleichzeitig Organe eines solchen Unternehmens sind, festge- befugnisse gegenüber den obersten politischen Gremien un-

setzt wird. seres Staatswesens einzuräumen und die staatlichen Füh-

2. Die heutige Rechtslage muss zu für den Konsumenten stos- rungs- und Entscheidstrukturen zu beeinträchtigen. Eine wei-

senden Verzerrungen führen, indem die Artikel 14 PüG unter- tere Beschränkung der Kompetenzen des Preisüberwachers

stehenden Unternehmungen praktisch nach Belieben den auf ein Empfehlungsrecht gegenüber obersten Organen von

Preis bestimmen können, während jene Unternehmen, die Unternehmen mit öffentlichem Leistungsauftrag, deren Kapi-

zwar vollumfänglich von der öffentlichen Hand beherrscht tal vollumfänglich von der öffentlichen Hand bereitgestellt

werden, aber keine formelle Preisgenehmigung durch eine wurde, lehnt der Bundesrat dagegen aus folgenden Gründen

Behörde kennen, aufgrund der Einflussnahme durch den ab:

Preisüberwacher ihre Preise nach wettbewerbspolitischen - Im Gegensatz zu den obersten politischen Gremien unseres

Gesichtspunkten zu gestalten haben. Es ist damit möglich, Staatswesens tragen die obersten Organe eines Unterneh-

dasszwei Produzenten oder Verteiler elektrischer Energie, de- mens, das sich im Besitz der Oeffentlichkeit befindet, keine di-

ren Versorgungsgebiete ineinandergreifen, völlig unter- rekte politische Verantwortung. Dass sich das oberste Organ

schiedliche Preisstrukturen haben, weil das eine Unterneh- eines Unternehmens unter Umständen ganz oder teilweise

men seine Preise nach wettbewerbspolitischen Grundsätzen aus Regierungsvertretern zusammensetzt, ändert nach Auf-

festlegen muss und das andere mit dem Preis gleichzeitig fassung des Bundesrates an dieser Feststellung nichts. Ent-

energiepolitische Ziele verfolgt. Solche Verzerrungen werden scheidend ist nicht die Zusammensetzung der entscheiden-

von den Konsumenten kaum begriffen und können im Extrem- den Behörde, sondern deren Funktion. Die obersten Organe

fall dazu führen, dass insbesondere Industriebetriebe, die von eine Unternehmens erfüllen primär eine gesellschaftsrecht-

Tarifen betroffen sind, welche nach energiepolitischen Grund- liche und nicht eine politische Funktion.

sätzen festgelegt wurden, Standortveränderungen vorneh- - Eine Beschränkung der Kompetenzen des Preisüberwa-

men, um in einem Gebiet mit nach wettbewerbspolitischen chers in diesen Fällen könnte mit Artikel 31septies Bundesver-

Grundsätzen festgelegten Tarifen zu günstigeren Bedingun- fassung kaum in Einklang gebracht werden. Der in diesen Be-

gen arbeiten zu können. stimmungen enthaltene Grundsatz, wonach die Preise von

3. Gerade dieses letzte Beispiel zeigt auch, dass insbeson- Kartellen und ähnlichen Organisationen des privaten und öf-

dere im Sektor Energie eine Ueberwachung der Preisgestal- fentlichen Rechts nötigenfalls herabgesetzt werden können,

tung von Unternehmen, welche von der öffentlichen Hand be- sollte nur aus sachlich zwingenden Gründen durchbrochen

herrscht werden, nach den im Preisüberwachungsgesetz fest- werden. Solche Gründe liegen in Fällen vor, in denen eine

gelegten Grundsätzen nicht sinnvoll sein kann. Gerade die oberste politische Behörde für eine Preisfestsetzung oder Ge-

gleichen Kreise, welche bei der Preisüberwachung auch die nehmigung zuständig ist, in Fällen, wo ein Entscheid eines Or-

Monopolpreise staatlicher und gemischtwirtschaftlicher Orga- gans einer Unternehmung vorliegt, nach Auffassung des Bun-

nisationen miteinbezogen wissen wollen, reden heute einer desrates dagegen nicht.

Energiepolitik über den Preis das Wort. Bei der heutigen 3. Die vom Motionär skizzierten Schwierigkeiten im Zusam-

Rechtslage hat der Preisüberwacher nur die Möglichkeit, die menhang mit den Elektrizitätsunternehmen sind theoretisch

Preise nach wettbewerbspolitischen und betriebswirtschaft- denkbar. Die heutige Regelung hat aber in der bisherigen Pra-

lichen Grundsätzen zu überprüfen, was gezwungenermassen xis des Preisüberwachers zu Strompreiserhöhungen zu kei-

eine Preisgestaltung nach energiepolitischen Grundsätzen nen nennenswerten Problemen geführt. Bei Ueberprüfungen

verhindert. Das wiederum führt dazu, dass gewisse staatliche von Strompreiserhöhungen unterscheidet der Preisüberwa-

oder halbstaatliche Kartelle oder ähnliche Organisationen cher nämlich grundsätzlich nicht, ob es sich um behördlich

Energiepolitik betreiben können und gewisse nicht, was bei festgesetzte Stromtarife im Sinne von Artikel 14 PüG oder au-

der immer wichtiger werdenden Bedeutung der Energiepolitik tonom festgesetzte Tarife gemäss Artikel 6 bis 10 PüG handelt.

nicht sinnvoll sein kann und, um wieder am Anfang anzuknüp- Grundsätzlich wendet er in beiden Fällen die wettbewerbspoli-

fen, zu einer geradezu skurrilen Rechtsungleichheit gegen- tischen Beurteilungselemente von Artikel 13 PüG an. Bei be-

über im wesentlichen gleichen Unternehmen führen muss. hördlich festgesetzten und genehmigten Tarifen hat er ge-

mäss Artikel 14 Absatz 3 PüG auch übergeordnete öffentliche

Interessen zu berücksichtigen. In Zusammenhang mit Strom-

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates tarifen fallen dabei Anliegen der Energie- oder Umweltpolitik in

vom 12. September 1990 Betracht. Der Motionär erblickt darin eine Ungleichbehand-

Rapport écrit du Conseil fédéral du 12 septembre 1990 lung von Elektrizitätsunternehmen und will deshalb auch Un-

1. Es war ein besonderes Anliegen der Initianten der Volksin- ternehmen mit öffentlichem Leistungsauftrag, deren Kapital

itiative «zur Verhinderung missbräuchlicher Preise», der Preis- vollumfämglich von der öffentlichen Hand zur Verfügung ge-

überwachung auch Monopolpreise staatlicher und gemischt- stellt wurde, der Regelung von Artikel 14 PüG unterstellen.

wirtschaftlicher Organisationen zu unterstellen (BBL 1981 III Eine allfällige Ungleichbehandlung von Elektrizitätsunterneh-

362). Preise von staatlichen Monopolen rechtlicher oder fakti- men Hesse sich mit der vom Motionär vorgezeichneten Lö-

scher Art werden häufig von einer politischen Behörde - Exe- sung nicht vermeiden, weil bei dieser Variante Elektrizitätsun-

kutive oder Legislative - festgesetzt oder genehmigt. Bei der ternehmen, deren Kapital nur zum Teil oder gar nicht von der

Schaffung des Preisüberwachungsgesetzes (PüG) erschien öffentlichen Hand bereitgestellt wurden, auch weiterhin den

es problematisch, den Preisüberwacher über Exekutiven oder allgemeinen Preisüberwachungsregeln der Artikel 6 bis 10

Legislativen des Bundes, der Kantone oder der Gemeinden zu PüG unterstehen würden. Die Lösung ist vielmehr darin zu er-

setzen und ihm in derartigen Fällen ein Verfügungsrecht zuzu- blicken, dass der Preisüberwacher auch bei autonom festge-

billigen. Der Gesetzgeber beschränkte die Kompetenz des setzten Strompreisen übergeordnete öffentliche Interessen,

Preisüberwachers in diesen Fällen deshalb auf ein Empfeh- soweit diese zum Beispiel in einer Konzession oder in einem

lungsrecht (Artikel 14 PüG). Falls die staatlichen oder halb- Leistungsauftrag konkretisiert sind, berücksichtigt. Der nicht

staatlichen Kartelle oder ähnliche Organisationen autonom abschliessende Katalog der Beurteilungselemente von Arti-

handeln und ihre Preise nicht von einer politischen Behörde kel 13 PüG lässteine derartige Ergänzung ohne weiteres zu.

4. Oktober 1990 N 1847 Interpellation der FDP-Fraktion

Eine Gesetzesänderung drängt sich nach Auffassung des verstehen, weshalb der Bundesrat meine Motion ablehnt. Ein

Bundesrates auch unter diesem Gesichtspunkt nicht auf. Widerspruch in sich, möchte ich sagen.

Ich bitte Sie deshalb, meiner Motion zuzustimmen und ihr

Folge zu geben.

Schriftliche Erklärung des Bundesrates

Déclaration écrite du Conseil fédéral

M. Delamuraz, conseiller fédéral: L'acceptation de la motion

Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.

de M. Giger signifierait une limitation des compétences du

Surveillant des prix. En effet, la constitution prévoit que les prix

Giger: Bei den aktuellen energiepolitischen Diskussionen ist fixés par des cartels ou par des organisations analogues pour-

der Ruf nach einer grundlegenden Reform der Elektrizitätsta- ront être abaissées si besoin est, et que l'on ne fera pas appli-

rife laut geworden. Um die Notwendigkeit einer solchen zu be- cation de cette disposition. En général, on ne peut y excepter

gründen, wird das Hauptargument ins Feld geführt, die elektri- que s'il y a vraiment des raisons contraignantes de ne pas faire

sche Energie werde zu billig abgegeben. Das Preisniveau sei application de cette disposition. En dépit de l'argumentation

so tief, dass schon von der monetären Seite her nicht der ge- d'ailleurs fort intéressante et fort logique de M. Giger, le Con-

ringste Anreiz bestehe, den elektrischen Strom sparsam und seil fédéral est de l'avis que ces raisons contraignantes n'ap-

rationell einzusetzen. Im Verlaufe der vergangenen Jahre sind paraissent pas en l'occurrence.

die Elektrizitätspreise in der Tat weniger stark angestiegen als Je note au passage que les entreprises d'électricité ne se-

die allgemeine Teuerung. Sie haben also eine namhafte, reale raient pas les seules concernées par la modification de la loi.

Verbilligung erfahren. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die Cette modification touchera en effet d'autres organismes des

Elektrizitätswerke kostenorientierte Tarife ausgestalten und régies, pour autant qu'il s'agisse de prix fixés d'une manière

die Konsumenten dadurch entsprechend entlasten. Dies ist autonome et non pas soumis à l'autorisation du Conseil fédé-

dann der Fall, wenn sich zum Beispiel die spezifischen Durch- ral ou d'un office fédéral. Elle entraînerait des suites qui ne se

schnittskosten der elektrizitätswirtschaftlichen Infrastruktur limiteraient pas aux seules entreprises d'électricité.

real ermässigt haben. C'est la raison pour laquelle nous pensons qu'elle présente un

Offenbar besteht nun die Befürchtung, dass auf diese Weise degré de généralité et d'abaissement des compétences du

dem Anliegen eines wirkungsvollen Stromsparens zuwenig Surveillant des prix qui diminue son efficacité, ce qui ne nous

Rechnung getragen werde. Aus diesen und anderen Gründen paraît pas opportun en un temps où, précisément, nous som-

redet daher das Bundesamt für Energiewirtschaft einer an den mes saisis d'une initiative populaire qui réclame, elle, au

langfristigen Grenzkosten orientierten Tarifgestaltung das contraire, l'élargissement des compétences du Surveillant

Wort. Auf der anderen Seite hat sich nun aber innerhalb dersel- des prix et dont vous venez d'accepter le contre-projet.

ben Bundesverwaltung eine Preisüberwachungsstelle institu- Le Conseil fédéral désirerait réaliser les demandes contenues

tionalisiert, die sich offensichtlich zum Ziele setzt, die Elektrizi- dans cette initiative par une révision de loi. Il aura par consé-

tätspreise möglichst tief zu halten. Dieses widersprüchliche quent à mettre en chantier cette révision et à procéder à des

Verhalten des Bundes trägt zur weiteren Verunsicherung der consultations. Il aimerait le faire en toute liberté et si une mo-

ohnehin schon verfahrenen energiepolitischen Situation bei tion allant dans la direction opposée était votée, il aurait peine

und verschafft damit dem bürokratischen Leerlauf weiteren à agir à rencontre d'une motion déposée. De ce fait, Monsieur

Auftrieb. Giger, pour permettre un bon déroulement des opérations, ce

Das Preisüberwachungsgesetz dient in seinem Wesen der Be- serait une bonne chose de renoncer à la motion. Je prends

kämpfung von Preismissbräuchen. Die Preisüberwachungs- l'engagement que, quand le Conseil fédéral examinera l'initia-

stelle ist daher weder verpflichtet noch berechtigt, die Tarif- tive, quand il fera ses propositions pour la consultation puis

kalkulationen in allen Einzelheiten zu durchforsten und Kor- ensuite, sous la forme d'un message, pour une éventuelle mo-

rekturen anzuordnen, die den werkspezifischen Gegebenhei- dification de la loi à l'intention du Parlement, il reviendra à ce

ten nicht Rechnung tragen, ganz abgesehen davon, dass sie moment sur ce que vous avez dit, parce que cela fait aussi par-

auf diese Weise - wie bereits erwähnt - dem Energiesparen ei- tie d'un ensemble de débats politiques. Dire que l'on veut res-

nen sehr schlechten Dienst erweist. treindre les compétences du surveillant des prix, c'est aussi un

Ein weiterer Mangel der heutigen Praxis besteht darin, dass courant qu'il faudra pouvoir apprécier parmi d'autres.

das Verfahren für ein Elektrizitätswerk, je nach seiner Organi- Vous faciliteriez la besogne et le débat serein du traitement de

sationsform, völlig verschieden sein kann. Daraus kann sich cette initiative populaire si vous n'obligiez pas le Conseil fédé-

eine stossende Rechtsungleichheit ergeben. Diese führt bei- ral à recevoir cette motion sous la forme d'une motion.

spielsweise dazu, dass eine Gemeinde, ein Stadt- oder Kan-

tonswerk Preiserhöhungen erlassen kann, ohne dass der Abstimmung - Vote

Preisüberwacher einschreitet. Ein benachbartes Ueberland-

werk aber, das z. B. als Aktiengesellschaft organisiert ist, des- Für Ueberweisung der Motion 31 Stimmen

sen Aktien jedoch im Besitze der öffentlichen Hand sind, muss Dagegen 36 Stimmen

riskieren, dass der Preisüberwacher selbst eine geringfügige

Preiserhöhung durch eine formelle Verfügung untersagt.

Diese gravierenden Differenzen können sich aufgrund rein for-

meller, für die Erfüllung des Versorgungsauftrages aber völlig

irrelevanter Unterschiede in der Organisationsform der betref- #ST# 90.345

fenden Elektrizitätswerke ergeben.

Eine Ueberprüfung der vorliegenden, äusserst unbefriedigen- Interpellation der

den Situation drängt sich zwingend auf. In einem ersten Schritt freisinnig-demokratischen Fraktion

gilt es, die erwähnte Rechtsungleichheit aus der Welt zu schaf- Anstieg des

fen. Sie kann in der praktischen Anwendung zu unverständli- schweizerischen Zinsniveaus

chen und geradezu grotesken Situationen führen. Um dies zu

verhindern, bedarf es einer Anpassung des Gesetzestextes Interpellation du

von Artikel 14 des Preisüberwachungsgesetzes. Die Anpas- groupe radical-démocratique

sung ist nicht einschneidend, trägt aber wesentlich zur Ver- Hausse des taux d'intérêt

besserung der heute untauglichen Regelung bei. Sie kann

auch einen Beitrag zur Förderung der sparsamen und rationel-

len Energieverwendung leisten.

Nachdem das Schweizervolk einem Energieartikel in der Bun-

desverfassung zugestimmt hat, wäre es sicher angebracht, Wortlaut der Interpellation vom 8. Februar 1990

wenn Sie meiner Motion zustimmen würden. Es wäre ein er- Das schweizerische Zinsniveau hat sich seit dem Frühjahr

ster Schritt in die richtige Richtung. Ich kann nun wirklich nicht 1988 auch im internationalen Vergleich in ausserordentlichem

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Motion Giger Preisüberwachung behördlich festgesetzter oder genehmigter Preise

Motion Giger Surveillance des prix fixés ou approuvés par les autorités

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1990

Année

Anno

Band IV

Volume

Volume

Session Herbstsession

Session Session d'automne

Sessione Sessione autunnale

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 16

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 90.571

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 04.10.1990 - 15:00

Date

Data

Seite 1845-1847

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Ref. No 20 019 019

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