Federal Council Rejects Amendment to Price Surveillance Act
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe motion proposed to amend Article 14 of the Price Surveillance Act to include prices set by the highest bodies of public-service companies wholly funded by the state. The rationale was to prevent unfair price disparities where companies with identical public ownership but different organizational structures faced different price oversight. The Federal Council rejected the motion, arguing that its acceptance would unduly restrict the Price Surveillance Office's powers, potentially impacting other public entities beyond energy companies and hindering future legislative efforts to expand its authority.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 14 PüG, Art. 14 LSPr, Art. 13 PüG, Art. 14 Absatz, Artikel 14 PüG; Federal Council Rejects Amendment to Price Surveillance Act: The rationale was to prevent unfair price disparities where companies with identical public ownership but different organizational structures faced different price oversight. The Federal Council rejected the motion, arguing that its acceptance would unduly restrict the Price Surveillance Office's powers, potentially impacting other public entities beyond energy companies and hindering future legislative efforts to expand its authority.
Schlagwörter
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertThe core of the motion is to revise this article to include prices set by the highest bodies of public enterprises as officially fixed.
Volltext
4. Oktober 1990 N 1845 Motion Giger
sten Verzinsung an. Ausserdem ist nicht ausgeschlossen, #ST# 90.571
dass es mit der Einführung der obligatorischen Altersvorsorge
zu einer Verlagerung der Spartätigkeit gekommen ist. Dieser
Punkt wird zurzeit noch wissenschaftlich untersucht. Die An- Motion Giger
strengungen des Bundesrates gehen dahin, die Einrichtun- Preisüberwachung
gen der beruflichen Vorsorge unter Wahrung der Interessen behördlich festgesetzter
aller Versicherten zur vermehrten Gewährung von Hypothe- oder genehmigter Preise
kardarlehen anzuregen und damit die Finanzierung von
Wohneigentum zu erleichtern. Der dringliche Bundesbe- Surveillance des prix fixés
schluss über die Anlagevorschriften schafft hierzu einen indi- ou approuvés par les autorités
rekten Anreiz. In der zweiten und dritten Säule wurden be-
trächtliche Sparvolumen geäufnet, die für vermehrte Hypothe-
karfinanzierung herangezogen werden könnten und zum Teil
auch werden. Mit der Verordnung über Darlehen der Eidge-
nössischen Versicherungskasse (EVK) zur Finanzierung von Wortlaut der Motion vom 19. Juni 1990
Wohneigentum bietet der Bundesrat den Versicherten der Der Bundesrat wird ersucht, Artikel 14 PüG in dem Sinne zu re-
EVK zudem die Möglichkeit, von ihr vergünstigte Hypothekar- vidieren, dass als behördlich festgesetzt auch jene Preise gel-
darlehen zu erhalten. Ferner prüft der Bundesrat die Möglich- ten, die von den obersten Organen einer Unternehmung mit
keit, dem Parlament nächstes Jahr eine Vorlage zu unterbrei- öffentlichem Leistungsauftrag beschlossen werden, deren Ka-
ten, die darauf abzielt, die angesparten Mittel der zweiten pital vollumfänglich von der öffentlichen Hand bereitgestellt
Säule in wesentlich grösserem Umfang als heute zur Finanzie- wurde.
rung von Wohneigentum einzusetzen. Vorgeschlagene Aenderung von Artikel 14 PüG
Zu Frage 7: -Abs. 7 (neue Fasssung)
Die Pflicht, Hypothekarschulden zu amortisieren, muss näher Eine Behörde im Sinne dieses Gesetzes sind die Legislative
geprüft werden. Im heutigen Zeitpunkt kann noch nicht gesagt oder Exekutive des Bundes, eines Kantons oder einer Ge-
werden, wann mit der Verwirklichung allfälliger Massnahmen meinde sowie die obersten Organe von Unternehmungen mit
zu rechnen ist. Zu beachten ist, dass allfällige Liquiditäts- öffentlichem Leistungsauftrag, die vollumfänglich der öffent-
schwierigkeiten einzelner Hypothekarschuldner, die sich aus lichen Hand gehören.
den jüngsten Hypothekarzinserhöhungen ergeben, durch die Abs. 2 (neue Fassung)
Einführung einer Amortisationspflicht nicht zusätzlich ver- Ist eine Behörde zuständig für die Festsetzung oder Genehmi-
schärft werden. Jedenfalls sollte die Hypothekarverschuldung gung einer Preiserhöhung, so hört sie zuvor den Preisüber-
fiskalisch nicht gefördert werden. wacher an. Er kann beantragen, auf die Preiserhöhung ganz
Zu Frage 8: oder teilweise zu verzichten oder einen missbräuchlich beibe-
Solange das Anschlussprogramm nicht wenigstens in den haltenen Preis zu senken.
Grundzügen feststeht, kann noch nicht gesagt werden, wel- Abs. 3 und 4
che flankierenden Massnahmen nötig sind. Denkbar ist, dass unverändert
im sozialpolitischen Bereich vermehrt Subjekthilfen nötig wer-
den. Die fiskalpolitischen Instrumente werden von einer Ar- Texfe de la motion du 19 juin 1990
beitsgruppe geprüft. Le Conseil fédéral est chargé de réviser l'article 14 de la loi fé-
Zu Frage 9: dérale concernant la surveillance des prix (LSPr) afin d'inclure
Der bundesrätliche Vorschlag, eine konjunkturpolitisch moti- dans les prix fixés par les autorités ceux qui ont été décidés par
vierte Preisüberwachung einzuführen, hat die Notwendigkeit les organes directeurs des entreprises ayant un mandat de
einer Gesamtbeurteilung der Probleme im Bereich des Bo- droit public et dont le capital a été entièrement financé par les
den- und Wohnungsmarktes bestätigt. Anlässlich der Aus- pouvoirs publics.
sprache des bundesrätlichen Ausschusses für allgemeine Modification proposée de l'article 14 LSPr:
Wirtschaftspolitik mit der SNB, der EBK und den Banken über Al. 1 (nouvelle version)
die Möglichkeit, die vierte Hypothekarzinsrunde auszusetzen, Par autorités au sens de la présente loi, on entend les autorités
wurde eine enge Zusammenarbeit des Bundes mit den Kanto- législatives ou executives de la Confédération, d'un canton ou
nen, Gemeinden, der SNB, den Banken und institutionellen d'une commune ainsi que les organes directeurs des entrepri-
Anlegern, unter Beizug der Wissenschaft, beschlossen. Die ses qui ont un mandat de droit public et sont entièrement aux
anstehenden Probleme sollen, wie das die SVP mit der Schaf- mains des pouvoirs publics.
fung einer Konsultativkommission anregt, ganzheitlich ange- Al. 2 (nouvelle version)
gangen werden. L'autorité compétente pour fixer ou approuver une augmenta-
Zu Frage 10: tion de prix entend le Surveillant avant de prendre sa décision.
Das Anschlusspaket soll so rasch wie möglich, spätestens bis Ce dernier peut lui proposer de renoncer en tout ou partie à
Ende 1991, vorgelegt werden. Es soll das Bodenproblem um- l'augmentation prévue ou d'abaisser le prix maintenu abusive-
fassend angehen und aus aufeinander abgestimmten Mass- ment. Les 3e et 4e alinéas restent inchangés.
nahmen ohne negative Nebenwirkungen bestehen.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Aliesch, Aregger, Büttiker,
Fischer-Hägglingen: Im Namen meiner Fraktion erkläre ich Cincera, Eppenberger Susi, Fischer-Seengen, Gysin, Müller-
mich von der Antwort des Bundesrates als nicht befriedigt, Meilen, Scheidegger, Spalti, Spoerry, Stucky, Tschuppert,
und zwar vor allem, weil er in sehr vielen Fragen konkreten Wanner (14)
Aussagen ausweicht. Wir sind der Auffassung, dass uns der
Bundesrat in den nächsten Wochen und Monaten unbedingt Schriftliche Begründung - Développement par écrit
konkrete Vorlagen zu diesem Problembereich unterbreiten 1. Nach Artikel 14 PüG ist der Preisüberwacher nur dann auf
sollte, und zwar im Sinne der Interpellation, sonst kommt er den Erlass von Empfehlungen beschränkt, wenn Preise von
sehr schnell unter Zugszwang, und er müsste dann wieder im der Legislative oder Exekutive des Bundes, der Kantone oder
Dringlichkeitsverfahren vorgehen. der Gemeinden festgesetzt oder genehmigt werden. Falls die
staatlichen oder halbstaatlichen Kartelle oder ähnliche Orga-
nisationen autonom handeln und ihre Preise behördlich nicht
genehmigt werden, steht weiteren Befugnissen des Preisüber-
wachers nichts entgegen. Diese Regelung bringt für jene Un-
ternehmungen eine stossende Rechtsungleichheit, die zwar
völlig von der öffentlichen Hand beherrscht werden, deren Or-
ganisationsform aber so gewählt wurde, dasss die Festset-
Motion Giger 1846 N 4 octobre 1990
zung oder Genehmigung einer Preiserhöhung nicht formell festgesetzt oder genehmigt werden, gelten dagegen gemäss
durch die Legislative oder Exekutive des Bundes, eines Kan- geltendem Recht die allgemeinen Preisüberwachungsregeln,
tons oder einer Gemeinde geschieht, weil diese Behörden das heisst der Preisüberwacher verfügt über Entscheidbefug-
durch ihre Mitglieder oder durch von ihnen bestellte Vertreter nis.
diesen obersten Organen angehören. In diesen Fällen be- 2. Der Bundesrat erachtet die Beschränkung der Kompeten-
stimmt die Zufälligkeit der gewählten Organisatonsform die zen des Preisüberwachers auf ein Empfehlungsrecht in Fäl-
Möglichkeit der Einflussnahme durch den Preisüberwacher, len, in denen eine politische Behörde für eine Preisfestsetzung
obwohl faktisch kein Unterschied besteht, wenn der Preis ei- oder Genehmigung zuständig ist, auch aus heutiger Sicht für
ner Unternehmung beispielsweise von der Exekutive geneh- sachlich richtig. Es kann in der Tat nicht Sinn und Zweck einer
migt wird oder wenn derselbe durch Behördenmitglieder, die Preisüberwachung sein, dem Preisüberwacher Verfügungs-
gleichzeitig Organe eines solchen Unternehmens sind, festge- befugnisse gegenüber den obersten politischen Gremien un-
setzt wird. seres Staatswesens einzuräumen und die staatlichen Füh-
2. Die heutige Rechtslage muss zu für den Konsumenten stos- rungs- und Entscheidstrukturen zu beeinträchtigen. Eine wei-
senden Verzerrungen führen, indem die Artikel 14 PüG unter- tere Beschränkung der Kompetenzen des Preisüberwachers
stehenden Unternehmungen praktisch nach Belieben den auf ein Empfehlungsrecht gegenüber obersten Organen von
Preis bestimmen können, während jene Unternehmen, die Unternehmen mit öffentlichem Leistungsauftrag, deren Kapi-
zwar vollumfänglich von der öffentlichen Hand beherrscht tal vollumfänglich von der öffentlichen Hand bereitgestellt
werden, aber keine formelle Preisgenehmigung durch eine wurde, lehnt der Bundesrat dagegen aus folgenden Gründen
Behörde kennen, aufgrund der Einflussnahme durch den ab:
Preisüberwacher ihre Preise nach wettbewerbspolitischen - Im Gegensatz zu den obersten politischen Gremien unseres
Gesichtspunkten zu gestalten haben. Es ist damit möglich, Staatswesens tragen die obersten Organe eines Unterneh-
dasszwei Produzenten oder Verteiler elektrischer Energie, de- mens, das sich im Besitz der Oeffentlichkeit befindet, keine di-
ren Versorgungsgebiete ineinandergreifen, völlig unter- rekte politische Verantwortung. Dass sich das oberste Organ
schiedliche Preisstrukturen haben, weil das eine Unterneh- eines Unternehmens unter Umständen ganz oder teilweise
men seine Preise nach wettbewerbspolitischen Grundsätzen aus Regierungsvertretern zusammensetzt, ändert nach Auf-
festlegen muss und das andere mit dem Preis gleichzeitig fassung des Bundesrates an dieser Feststellung nichts. Ent-
energiepolitische Ziele verfolgt. Solche Verzerrungen werden scheidend ist nicht die Zusammensetzung der entscheiden-
von den Konsumenten kaum begriffen und können im Extrem- den Behörde, sondern deren Funktion. Die obersten Organe
fall dazu führen, dass insbesondere Industriebetriebe, die von eine Unternehmens erfüllen primär eine gesellschaftsrecht-
Tarifen betroffen sind, welche nach energiepolitischen Grund- liche und nicht eine politische Funktion.
sätzen festgelegt wurden, Standortveränderungen vorneh- - Eine Beschränkung der Kompetenzen des Preisüberwa-
men, um in einem Gebiet mit nach wettbewerbspolitischen chers in diesen Fällen könnte mit Artikel 31septies Bundesver-
Grundsätzen festgelegten Tarifen zu günstigeren Bedingun- fassung kaum in Einklang gebracht werden. Der in diesen Be-
gen arbeiten zu können. stimmungen enthaltene Grundsatz, wonach die Preise von
3. Gerade dieses letzte Beispiel zeigt auch, dass insbeson- Kartellen und ähnlichen Organisationen des privaten und öf-
dere im Sektor Energie eine Ueberwachung der Preisgestal- fentlichen Rechts nötigenfalls herabgesetzt werden können,
tung von Unternehmen, welche von der öffentlichen Hand be- sollte nur aus sachlich zwingenden Gründen durchbrochen
herrscht werden, nach den im Preisüberwachungsgesetz fest- werden. Solche Gründe liegen in Fällen vor, in denen eine
gelegten Grundsätzen nicht sinnvoll sein kann. Gerade die oberste politische Behörde für eine Preisfestsetzung oder Ge-
gleichen Kreise, welche bei der Preisüberwachung auch die nehmigung zuständig ist, in Fällen, wo ein Entscheid eines Or-
Monopolpreise staatlicher und gemischtwirtschaftlicher Orga- gans einer Unternehmung vorliegt, nach Auffassung des Bun-
nisationen miteinbezogen wissen wollen, reden heute einer desrates dagegen nicht.
Energiepolitik über den Preis das Wort. Bei der heutigen 3. Die vom Motionär skizzierten Schwierigkeiten im Zusam-
Rechtslage hat der Preisüberwacher nur die Möglichkeit, die menhang mit den Elektrizitätsunternehmen sind theoretisch
Preise nach wettbewerbspolitischen und betriebswirtschaft- denkbar. Die heutige Regelung hat aber in der bisherigen Pra-
lichen Grundsätzen zu überprüfen, was gezwungenermassen xis des Preisüberwachers zu Strompreiserhöhungen zu kei-
eine Preisgestaltung nach energiepolitischen Grundsätzen nen nennenswerten Problemen geführt. Bei Ueberprüfungen
verhindert. Das wiederum führt dazu, dass gewisse staatliche von Strompreiserhöhungen unterscheidet der Preisüberwa-
oder halbstaatliche Kartelle oder ähnliche Organisationen cher nämlich grundsätzlich nicht, ob es sich um behördlich
Energiepolitik betreiben können und gewisse nicht, was bei festgesetzte Stromtarife im Sinne von Artikel 14 PüG oder au-
der immer wichtiger werdenden Bedeutung der Energiepolitik tonom festgesetzte Tarife gemäss Artikel 6 bis 10 PüG handelt.
nicht sinnvoll sein kann und, um wieder am Anfang anzuknüp- Grundsätzlich wendet er in beiden Fällen die wettbewerbspoli-
fen, zu einer geradezu skurrilen Rechtsungleichheit gegen- tischen Beurteilungselemente von Artikel 13 PüG an. Bei be-
über im wesentlichen gleichen Unternehmen führen muss. hördlich festgesetzten und genehmigten Tarifen hat er ge-
mäss Artikel 14 Absatz 3 PüG auch übergeordnete öffentliche
Interessen zu berücksichtigen. In Zusammenhang mit Strom-
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates tarifen fallen dabei Anliegen der Energie- oder Umweltpolitik in
vom 12. September 1990 Betracht. Der Motionär erblickt darin eine Ungleichbehand-
Rapport écrit du Conseil fédéral du 12 septembre 1990 lung von Elektrizitätsunternehmen und will deshalb auch Un-
1. Es war ein besonderes Anliegen der Initianten der Volksin- ternehmen mit öffentlichem Leistungsauftrag, deren Kapital
itiative «zur Verhinderung missbräuchlicher Preise», der Preis- vollumfämglich von der öffentlichen Hand zur Verfügung ge-
überwachung auch Monopolpreise staatlicher und gemischt- stellt wurde, der Regelung von Artikel 14 PüG unterstellen.
wirtschaftlicher Organisationen zu unterstellen (BBL 1981 III Eine allfällige Ungleichbehandlung von Elektrizitätsunterneh-
362). Preise von staatlichen Monopolen rechtlicher oder fakti- men Hesse sich mit der vom Motionär vorgezeichneten Lö-
scher Art werden häufig von einer politischen Behörde - Exe- sung nicht vermeiden, weil bei dieser Variante Elektrizitätsun-
kutive oder Legislative - festgesetzt oder genehmigt. Bei der ternehmen, deren Kapital nur zum Teil oder gar nicht von der
Schaffung des Preisüberwachungsgesetzes (PüG) erschien öffentlichen Hand bereitgestellt wurden, auch weiterhin den
es problematisch, den Preisüberwacher über Exekutiven oder allgemeinen Preisüberwachungsregeln der Artikel 6 bis 10
Legislativen des Bundes, der Kantone oder der Gemeinden zu PüG unterstehen würden. Die Lösung ist vielmehr darin zu er-
setzen und ihm in derartigen Fällen ein Verfügungsrecht zuzu- blicken, dass der Preisüberwacher auch bei autonom festge-
billigen. Der Gesetzgeber beschränkte die Kompetenz des setzten Strompreisen übergeordnete öffentliche Interessen,
Preisüberwachers in diesen Fällen deshalb auf ein Empfeh- soweit diese zum Beispiel in einer Konzession oder in einem
lungsrecht (Artikel 14 PüG). Falls die staatlichen oder halb- Leistungsauftrag konkretisiert sind, berücksichtigt. Der nicht
staatlichen Kartelle oder ähnliche Organisationen autonom abschliessende Katalog der Beurteilungselemente von Arti-
handeln und ihre Preise nicht von einer politischen Behörde kel 13 PüG lässteine derartige Ergänzung ohne weiteres zu.
4. Oktober 1990 N 1847 Interpellation der FDP-Fraktion
Eine Gesetzesänderung drängt sich nach Auffassung des verstehen, weshalb der Bundesrat meine Motion ablehnt. Ein
Bundesrates auch unter diesem Gesichtspunkt nicht auf. Widerspruch in sich, möchte ich sagen.
Ich bitte Sie deshalb, meiner Motion zuzustimmen und ihr
Folge zu geben.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates
Déclaration écrite du Conseil fédéral
M. Delamuraz, conseiller fédéral: L'acceptation de la motion
Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
de M. Giger signifierait une limitation des compétences du
Surveillant des prix. En effet, la constitution prévoit que les prix
Giger: Bei den aktuellen energiepolitischen Diskussionen ist fixés par des cartels ou par des organisations analogues pour-
der Ruf nach einer grundlegenden Reform der Elektrizitätsta- ront être abaissées si besoin est, et que l'on ne fera pas appli-
rife laut geworden. Um die Notwendigkeit einer solchen zu be- cation de cette disposition. En général, on ne peut y excepter
gründen, wird das Hauptargument ins Feld geführt, die elektri- que s'il y a vraiment des raisons contraignantes de ne pas faire
sche Energie werde zu billig abgegeben. Das Preisniveau sei application de cette disposition. En dépit de l'argumentation
so tief, dass schon von der monetären Seite her nicht der ge- d'ailleurs fort intéressante et fort logique de M. Giger, le Con-
ringste Anreiz bestehe, den elektrischen Strom sparsam und seil fédéral est de l'avis que ces raisons contraignantes n'ap-
rationell einzusetzen. Im Verlaufe der vergangenen Jahre sind paraissent pas en l'occurrence.
die Elektrizitätspreise in der Tat weniger stark angestiegen als Je note au passage que les entreprises d'électricité ne se-
die allgemeine Teuerung. Sie haben also eine namhafte, reale raient pas les seules concernées par la modification de la loi.
Verbilligung erfahren. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die Cette modification touchera en effet d'autres organismes des
Elektrizitätswerke kostenorientierte Tarife ausgestalten und régies, pour autant qu'il s'agisse de prix fixés d'une manière
die Konsumenten dadurch entsprechend entlasten. Dies ist autonome et non pas soumis à l'autorisation du Conseil fédé-
dann der Fall, wenn sich zum Beispiel die spezifischen Durch- ral ou d'un office fédéral. Elle entraînerait des suites qui ne se
schnittskosten der elektrizitätswirtschaftlichen Infrastruktur limiteraient pas aux seules entreprises d'électricité.
real ermässigt haben. C'est la raison pour laquelle nous pensons qu'elle présente un
Offenbar besteht nun die Befürchtung, dass auf diese Weise degré de généralité et d'abaissement des compétences du
dem Anliegen eines wirkungsvollen Stromsparens zuwenig Surveillant des prix qui diminue son efficacité, ce qui ne nous
Rechnung getragen werde. Aus diesen und anderen Gründen paraît pas opportun en un temps où, précisément, nous som-
redet daher das Bundesamt für Energiewirtschaft einer an den mes saisis d'une initiative populaire qui réclame, elle, au
langfristigen Grenzkosten orientierten Tarifgestaltung das contraire, l'élargissement des compétences du Surveillant
Wort. Auf der anderen Seite hat sich nun aber innerhalb dersel- des prix et dont vous venez d'accepter le contre-projet.
ben Bundesverwaltung eine Preisüberwachungsstelle institu- Le Conseil fédéral désirerait réaliser les demandes contenues
tionalisiert, die sich offensichtlich zum Ziele setzt, die Elektrizi- dans cette initiative par une révision de loi. Il aura par consé-
tätspreise möglichst tief zu halten. Dieses widersprüchliche quent à mettre en chantier cette révision et à procéder à des
Verhalten des Bundes trägt zur weiteren Verunsicherung der consultations. Il aimerait le faire en toute liberté et si une mo-
ohnehin schon verfahrenen energiepolitischen Situation bei tion allant dans la direction opposée était votée, il aurait peine
und verschafft damit dem bürokratischen Leerlauf weiteren à agir à rencontre d'une motion déposée. De ce fait, Monsieur
Auftrieb. Giger, pour permettre un bon déroulement des opérations, ce
Das Preisüberwachungsgesetz dient in seinem Wesen der Be- serait une bonne chose de renoncer à la motion. Je prends
kämpfung von Preismissbräuchen. Die Preisüberwachungs- l'engagement que, quand le Conseil fédéral examinera l'initia-
stelle ist daher weder verpflichtet noch berechtigt, die Tarif- tive, quand il fera ses propositions pour la consultation puis
kalkulationen in allen Einzelheiten zu durchforsten und Kor- ensuite, sous la forme d'un message, pour une éventuelle mo-
rekturen anzuordnen, die den werkspezifischen Gegebenhei- dification de la loi à l'intention du Parlement, il reviendra à ce
ten nicht Rechnung tragen, ganz abgesehen davon, dass sie moment sur ce que vous avez dit, parce que cela fait aussi par-
auf diese Weise - wie bereits erwähnt - dem Energiesparen ei- tie d'un ensemble de débats politiques. Dire que l'on veut res-
nen sehr schlechten Dienst erweist. treindre les compétences du surveillant des prix, c'est aussi un
Ein weiterer Mangel der heutigen Praxis besteht darin, dass courant qu'il faudra pouvoir apprécier parmi d'autres.
das Verfahren für ein Elektrizitätswerk, je nach seiner Organi- Vous faciliteriez la besogne et le débat serein du traitement de
sationsform, völlig verschieden sein kann. Daraus kann sich cette initiative populaire si vous n'obligiez pas le Conseil fédé-
eine stossende Rechtsungleichheit ergeben. Diese führt bei- ral à recevoir cette motion sous la forme d'une motion.
spielsweise dazu, dass eine Gemeinde, ein Stadt- oder Kan-
tonswerk Preiserhöhungen erlassen kann, ohne dass der Abstimmung - Vote
Preisüberwacher einschreitet. Ein benachbartes Ueberland-
werk aber, das z. B. als Aktiengesellschaft organisiert ist, des- Für Ueberweisung der Motion 31 Stimmen
sen Aktien jedoch im Besitze der öffentlichen Hand sind, muss Dagegen 36 Stimmen
riskieren, dass der Preisüberwacher selbst eine geringfügige
Preiserhöhung durch eine formelle Verfügung untersagt.
Diese gravierenden Differenzen können sich aufgrund rein for-
meller, für die Erfüllung des Versorgungsauftrages aber völlig
irrelevanter Unterschiede in der Organisationsform der betref- #ST# 90.345
fenden Elektrizitätswerke ergeben.
Eine Ueberprüfung der vorliegenden, äusserst unbefriedigen- Interpellation der
den Situation drängt sich zwingend auf. In einem ersten Schritt freisinnig-demokratischen Fraktion
gilt es, die erwähnte Rechtsungleichheit aus der Welt zu schaf- Anstieg des
fen. Sie kann in der praktischen Anwendung zu unverständli- schweizerischen Zinsniveaus
chen und geradezu grotesken Situationen führen. Um dies zu
verhindern, bedarf es einer Anpassung des Gesetzestextes Interpellation du
von Artikel 14 des Preisüberwachungsgesetzes. Die Anpas- groupe radical-démocratique
sung ist nicht einschneidend, trägt aber wesentlich zur Ver- Hausse des taux d'intérêt
besserung der heute untauglichen Regelung bei. Sie kann
auch einen Beitrag zur Förderung der sparsamen und rationel-
len Energieverwendung leisten.
Nachdem das Schweizervolk einem Energieartikel in der Bun-
desverfassung zugestimmt hat, wäre es sicher angebracht, Wortlaut der Interpellation vom 8. Februar 1990
wenn Sie meiner Motion zustimmen würden. Es wäre ein er- Das schweizerische Zinsniveau hat sich seit dem Frühjahr
ster Schritt in die richtige Richtung. Ich kann nun wirklich nicht 1988 auch im internationalen Vergleich in ausserordentlichem
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Giger Preisüberwachung behördlich festgesetzter oder genehmigter Preise
Motion Giger Surveillance des prix fixés ou approuvés par les autorités
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1990
Année
Anno
Band IV
Volume
Volume
Session Herbstsession
Session Session d'automne
Sessione Sessione autunnale
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 16
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 90.571
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 04.10.1990 - 15:00
Date
Data
Seite 1845-1847
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