Switzerland's Stance on Patentability of Living Organisms in GATT Negotiations
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe Swiss government outlined its position on the patentability of living organisms in GATT negotiations, emphasizing a middle ground between the US's broad patentability and the EU's exceptions for plant and animal varieties. Switzerland advocated for patentability based on non-discrimination but with ethical and ecological limitations, aiming to avoid prejudicing national legislation and other international discussions while supporting innovation and trade. The government also confirmed active participation in negotiations and rejected the idea of excluding this complex issue from GATT talks.
Legislator-Regeste
KI-generiertSwitzerland's Stance on Patentability of Living Organisms in GATT Negotiations: Corps des garde-frontière a confirmé cet état de choses. Il est gation an den Gatt-Verhandlungen von öffentlichem Interesse.
Schlagwörter
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertVolltext
Interpellation (Baerlocher-)Bäumlin 660 N 20 mars 1992
dergesetzgebung annehmen» darf. Das neue Recht, das am Schriftliche Begründung - Développement par écrit
22. Juni 1990 in Kraft getreten ist, sieht für die Dauer des Asyl- Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht
verfahrens den Grundsatz der Ausschliesslichkeit des Asylver- eine schriftliche Antwort.
fahrens vor. Die kantonalen Behörden haben nur die Möglich-
keit, die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung an Gesuchstel- Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
ler vorzuschlagen, die das Asylgesuch vor mehr als vier Jah- vom 12. Februar 1992
ren eingereicht haben (Art 17 Abs. 2 Asylgesetz). Diese Be- Rapport écrit du Conseil fédéral
stimmung wird indessen massvoll angewendet du 12 février 1992
Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement hat die Gemäss einem zurzeit in der Eidgenössischen Zollverwaltung
Regelung vorgeschrieben, die bei der Erteilung einer frem- bearbeiteten Projekt soll die regelmässige Präsenz des Grenz-
denpolizeilichen Aufenthaltsbewilligung zu beachten ist Arti- wachtpersonals an kleinen Grenzübergängen mit Einerbeset-
kel 13 Buchstabe f BVO kann nur angerufen werden, wenn die zung reduziert oder sogar ganz aufgehoben werden. Dement-
Verweigerung der Aufenthaltsbewilligung für den Gesuchstel- sprechend sollen die zolldienstlichen Abfertigungszeiten auf
ler äusserst schwerwiegende Folgen im Sinne der bundesge- die Stunden mit einem gewissen Warenverkehr beschränkt
richtlichen Rechtsprechung hätte. Um den Grundsatz der werden. Ausserhalb dieser Zeiten bleibt der Grenzübertritt mit
Gleichbehandlung zu wahren, wird in der Anwendung der er- gültigen Ausweisen und ohne Waren gestattet. Die Einschrän-
wähnten Bestimmung kein Unterschied zwischen Asylbewer- kungen betreffen nur Posten, in deren Nähe sich ein regelmäs-
bern und den übrigen Ausländern gemacht Das Eidgenössi- sig geöffneter, mit einem zumutbaren Umweg erreichbarer
sche Justiz- und Polzeidepartement beabsichtigt nicht, von Grenzübergang befindet
der restriktiven Praxis abzurücken, die seit dem Inkrafttreten Das durch den Abbau von statischen Kontrollaufgaben ge-
des Bundesbeschlusses vom 22. Juni 1990 über das Asylver- wonnene Personal wird in mobilen Gruppen zusammenge-
fahren befolgt wird. fasst und mit wechselnden Schwergewichten im Gelände und
auf den Grenzübergängen eingesetzt Dadurch können die
Präsident: Der Interpellant beantragt Diskussion. Einsatzzeiten und -orte wesentlich besser auf die jeweilige Ri-
sikolage ausgerichtet und Personaleinsätze an unkritischen
Abstimmung - Vote Orten vermieden werden. Ein Abbau von Bewachungsperso-
Für den Antrag auf Diskussion 22 Stimmen nal oder -stunden findet nicht statt Gleichzeitig erlaubt die
Dagegen 35 Stimmen neue Einsatzform, auf die aus Gründen der persönlichen Si-
cherheit nicht mehr vertretbaren Einzeldienste weitgehend zu
verzichten.
Entgegen der Auffassung des Interpellanten ergibt sich aus
den Massnahmen somit nicht ein Abbau von grenzpolizeili-
#ST# 91.3408 cher Sicherheit, sondern ein Effizienzgewinn.
Interpellation Steinemann Präsident: Der Interpellant beantragt Diskussion.
Offene Grenzen Abstimmung - Vote
Frontières non gardées Für den Antrag auf Diskussion Minderheit
Dagegen offensichtliche Mehrheit
Wortlaut der Interpellation vom 11. Dezember 1991 #ST# 90.561
Der Presse war kürzlich zu entnehmen - und ist auf Anfrage
von der Grenzwacht bestätigt worden -, dass Grenzüber- Interpellation (Baerlocher-)Bäumlin
gänge im St Galler Rheintal nachts und zum Teil auch tags- Gatt-Verhandlungen
über unbemannt sind und somit formlos passiert werden kön- betreffend Patentierung von Lebewesen
nen. Es liegt auf der Hand, dass sich Kriminelle und auch Asy-
lanten-Schlepperorganisationen diese Regelung zunutze ma- Négociations du GATT.
chen können. Brevetabilité des organismes
Ich frage den Bundesrat an, mit welchen Massnahmen er den
möglichen Folgen dieses Sicherheitsabbaus (Asylantenzu-
strom, Drogen-, Waffen- und Warenschmuggel) entgegenzu-
treten gedenkt
Wortlaut der Interpellation vom 14. Juni 1990
Texte de l'interpellation du 11 décembre 1991 An internationalen Gatt-Verhandlungen in Genf wird zurzeit im
On a pu lire récemment dans la presse que, dans le canton de Rahmen zur nächsten Welthandelsrunde, welche im Dezem-
Saint-Gall, le long de la vallée du Rhin, des frontières ne sont ber 1990 ihren Abschluss finden soll, auch über die Patentier-
pas gardées pendant la nuit en raison de l'insuffisance d'effec- barkeit von Lebewesen debattiert Im Zusammenhang mit der
tifs. Certaines même ne sont pas gardées de jour, de sorte sich zurzeit in einer Nationalratskommission befindenden Re-
qu'elles peuvent être passées sans aucune formalité. Le vision des Patentgesetzes ist die Position der Schweizer Dele-
Corps des garde-frontière a confirmé cet état de choses. Il est gation an den Gatt-Verhandlungen von öffentlichem Interesse.
évident que des criminels et des passeurs de requérants In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Be-
d'asile peuvent mettre cette situation à profit pour leurs agisse- antwortung folgender Fragen:
ments. 1. Welches ist die Schweizer Position in der Frage der Paten-
Le Conseil fédéral est prié d'indiquer par quelles mesures il tierung von Lebewesen an diesen Gatt-Verhandlungen?
entend remédier aux risques que présente cette situation (af- 2. Trifft es zu, dass die Schweizer Delegation eine sehr aktive
flux de requérants, contrebande de drogues, d'armes et d'au- Rolle in der Behandlung dieser Frage spielt?
tres marchandises). 3. Welches ist die Haltung der Schweizer Delegation zur doch
sehr weitgehenden Position der US-Delegation, welche eine
Mitunterzeichner-Cosignataires: Bezzola, Blocher, Borer Ro- Patentierung aller Lebewesen fordert?
land, Bührer Gerald, Dreher, Fehr, Frey Walter, Giezendanner, 4. Was gedenkt der Bundesrat zu unternehmen, dass die offi-
Mari, Hegetschweiler, Jenni Peter, Kern, Mauch Rolf, Miesch, zielle Haltung der Schweizer Delegation in den Gatt-Verhand-
Moser, Mühlemann, Neuenschwander, Rychen, Scherrer lungen nicht in Widerspruch zur kontroversen politischen Dis-
Jürg, Tschuppert Karl, Verterli, Wittenwiler, Zölch (23) kussion in der Schweiz gerät?
20. März 1992 N 661 Interpellation Weder Hansjürg
5. Ist der Bundesrat allenfalls bereit, sich an den Gatt-Verhand- chen. Diese soll indessen durch den Vorbehalt des Ordre Pu-
lungen dafür einzusetzen, dass die diesjährige Gatt-Runde blic (Schutz von Leben und Gesundheit von Mensch, Tier und
ohne Beschlussfassung über diese Patentregelungen abge- Pflanzen), durch den Verfassungsgrundsatz der Menschen-
schlossen wird, um damit einen zeitlichen Aufschub in dieser würde, sowie vor allem mit Bezug auf Tiere, durch die Grund-
komplexen Frage zu erlangen? sätze der Moral eingeschränkt werden. Die Patentierbarkeit
soll auch ausgeschlossen werden können, wo die Verwertung
Texte de l'interpellation du 14 juin 1990 einer Erfindung zu einer ernsthaften Gefährdung der Umwelt
Des négociations du GATT se déroulent actuellement à Ge- führt. Diese primär auf ethischen und ökologischen Gesichts-
nève dans la perspective du prochain cycle mondial de négo- punkten basierende Haltung bezweckt, unerwünschte Ent-
ciations. Elles doivent prendre fin en décembre 1990 et ont no- wicklungen und Wirkungen im Bereich der Gentechnologie
tamment porté sur la brevetabilité des organismes. Etant von der Patentierbarkeit auszuschliessen und in Grenzberei-
donné la révision de la loi fédérale sur les brevets d'invention, chen einer differenzierten Güterabwägung im Einzelfall zuzu-
qui est en discussion au Conseil national, la position défendue führen. Dabei sieht das Verhandlungsmandat des Bundesra-
par la délégation suisse lors des négociations du GATT est tes vor, dass keine Verpflichtung zur Patentierbarkeit von
d'intérêt public. Pflanzensorten besteht und diese anderweitig geschützt wer-
A ce propos, je prie le Conseil fédéral de répondre aux ques- den können, so z. B. durch die UPOV-Konvention oder andere
tions suivantes: nationale Sortenschutzgesetzgebungen, welche den Züchter-
1. Quelle est la position de la Suisse sur la question de la bre- vorbehalt und das sogenannte Landwirteprivileg ausdrücklich
vetabilité des organismes débattue au GATT? anerkennen. Der Bundesrat hat ferner bezüglich einer erwei-
2. Est-il exact que la délégation suisse joue un rôle moteur terten Patentierbarkeit lebender Materie festgehalten, dass
dans ces débats? seine in den Gatt-Verhandlungen eingenommene Haltung die
3. Comment se situe la délégation suisse par rapport à la posi- Position der Schweiz in anderen Verhandlungen, insbeson-
tion très libérale de la délégation américaine, qui défend la bre- dere mit Bezug auf die Verhandlungen im Rahmen der UN-
vetabilité de tous les organismes? CED zur Erhaltung der Biodiversität, nicht präjudizieren soll.
4. Que pense faire le Conseil fédéral pour éviter que la position 2. Es trifft zu, dass die schweizerische Delegation im Bereich
officielle de la délégation suisse aux négociations du GATT des geistigen Eigentums aus den einleitend genannten Grün-
n'interfère avec le débat politique animé qui a cours en den allgemein eine aktive Rolle gespielt hat, u. a durch die
Suisse? Vorlage eines umfassenden Vertragsentwurfes im Mai 1990
5. Le Conseil fédéral est-il disposé, le cas échéant, à faire son (MTN.GNG/NG11/W/73).
possible pour qu'aucune décision en matière de brevets ne 3. Die schweizerische Delegation hat eine Mittelstellung zwi-
soit prise cette année aux négociations du GATT, afin d'obtenir schen den Grundhaltungen den USA (keine ausdrücklichen
un sursis dans ce domaine si complexe? Ausnahmen von der Patentierbarkeit) und der EG (generelle
Ausnahme von Pflanzensorten und Tierrassen ohne Beto-
Mitunterzeichner - Cosignataires: nung ethischer Aspekte) eingenommen.
Danuser, Herczog, Leutenegger Oberholzer, Stocker, Ulrich, 4. Durch die Betonung ethisch wie ökologisch begründeter
Zbinden Hans (6) Einschränkungen berücksichtigt die Verhandlungsposition
des Bundesrates die diesbezügliche politische Diskussion
Schriftliche Begründung - Développement par écrit und die geltend gemachten Bedenken gegen die Patentier-
Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht barkeit lebender Materie. Auch die sich heute abzeichnenden
eine schriftliche Antwort. Ergebnisse der Gatt-Verhandlungen belassen den Vertrags-
parteien hinreichend Spielraum für die Fortsetzung der politi-
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates schen Diskussion und die Ausgestaltung der nationalen Ge-
vom 12. Februar 1992 setzgebung, sowie auch für die Weiterführung der Verhand-
Rapport écrit du Conseil fédéral lungen in anderen internationalen Gremien. Insbesondere
du 12 février 1992 werden durch die zu erwartende Gatt-Regelung der obener-
Neben anderen Verhandlungsbereichen befasst sich die Uru- wähnte Züchtervorbehalt und das Landwirteprivileg gemäss
guay-Runde des Gatt mit der weltweiten Verbesserung des UPOV-Konvention nicht beeinträchtigt
Schutzes des geistigen Eigentums in all seinen Ausprägun- 5. Aus all den erwähnten Gründen kommt für die Schweiz eine
gen (Urheber- und Nachbarrechte, Schutz von Topographien, Ausklammerung dieses Problems nicht in Frage.
Marken recht, Muster und Modelle, Herkunftsbezeichnungen,
Patente, Produktionsgeheimnisse). Diese Verbesserung ist für Präsident: Die Interpellantin beantragt Diskussion.
den innovationsabhängigen Forschungs- und Industriestand-
ort Schweiz von zentraler Bedeutung. Die bestehenden unter- Abstimmung - Vote
schiedlichen Regelungen und der oft fehlende Schutz führen Für den Antrag auf Diskussion 57 Stimmen
namentlich in den Industriestaaten und Schwellenländern zu Dagegen 68 Stimmen
erheblichen Wettbewerbsverzerrungen auf dem Weltmarkt
Dies gilt insbesondere auch für neue und investitionsintensive
Technologien, so z. B. für die moderne Biotechnologie. Diese
bildet eine wesentliche Grundlage für die Forschungs- und
Entwicklungstätigkeit der näheren und weiteren Zukunft. #ST# 91.3009
In der Gesamtverhandlung über den Schutz des geistigen Ei-
gentums bildet der Schutz biotechnologischer Erfindungen Interpellation Weder Hansjürg
aus diesen Gründen auch für die Schweiz einer der wichtig- Tierschutz-Vollzug. Ausnahmen
sten Verhandlungsgegenstände der laufenden Gatt-Runde. In
diesem Rahmen berühren die Verhandlungen auch die Frage Protection des animaux.
der Patentierbarkeit von Lebewesen, wie sie von der Interpella- Application de l'ordonnance
tion anvisiert wird.
Im einzelnen werden die aufgeworfenen Fragen wie folgt be-
antwortet:
1. Der Bundesrat hat sich wiederholt in seinem Mandat für die
Gatt-Verhandlungen vom Grundsatz der Nichtdiskriminierung Wortlaut der Interpellation vom 22. Januar 1991
leiten lassen, der es nicht erlaubt, ein Gebiet der Technik a pri- Der Bundesrat hat in seiner Antwort auf die Interpellation Bürgi
ori vom Patentschutz auszunehmen. Gestützt auf das gel- vom 18. September 1990 eine Verlängerung der Uebergangs-
tende internationale und nationale Recht hat er sich grund- fristen der Tierschutzverordnung grundsätzlich abgelehnt,
sätzlich für die Patentierbarkeit lebender Materie ausgespro- was wir begrüssen. Ausnahmen hält der Bundesrat anderer-
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation (Baerlocher-)Bäumlin Gatt-Verhandlungen betreffend Patentierung von
Lebewesen
Interpellation (Baerlocher-)Bäumlin Négociations du GATT. Brevetabilité des organismes
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1992
Année
Anno
Band II
Volume
Volume
Session Frühjahrssession
Session Session de printemps
Sessione Sessione primaverile
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 12
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 90.561
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 20.03.1992 - 08:00
Date
Data
Seite 660-661
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Pagina
Ref. No 20 021 099
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