Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 90-561 KI-generiert

Switzerland's Stance on Patentability of Living Organisms in GATT Negotiations

Geschäftsnummer VPB 90-561
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The Swiss government outlined its position on the patentability of living organisms in GATT negotiations, emphasizing a middle ground between the US's broad patentability and the EU's exceptions for plant and animal varieties. Switzerland advocated for patentability based on non-discrimination but with ethical and ecological limitations, aiming to avoid prejudicing national legislation and other international discussions while supporting innovation and trade. The government also confirmed active participation in negotiations and rejected the idea of excluding this complex issue from GATT talks.

Legislator-Regeste

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Switzerland's Stance on Patentability of Living Organisms in GATT Negotiations: Corps des garde-frontière a confirmé cet état de choses. Il est gation an den Gatt-Verhandlungen von öffentlichem Interesse.

Schlagwörter

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Patentfähigkeit Handelsgespräche Fairer Handel Genetisch veränderte Organismen internationale Abkommen Marken
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Volltext

Interpellation (Baerlocher-)Bäumlin 660 N 20 mars 1992

dergesetzgebung annehmen» darf. Das neue Recht, das am Schriftliche Begründung - Développement par écrit

22. Juni 1990 in Kraft getreten ist, sieht für die Dauer des Asyl- Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht

verfahrens den Grundsatz der Ausschliesslichkeit des Asylver- eine schriftliche Antwort.

fahrens vor. Die kantonalen Behörden haben nur die Möglich-

keit, die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung an Gesuchstel- Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

ler vorzuschlagen, die das Asylgesuch vor mehr als vier Jah- vom 12. Februar 1992

ren eingereicht haben (Art 17 Abs. 2 Asylgesetz). Diese Be- Rapport écrit du Conseil fédéral

stimmung wird indessen massvoll angewendet du 12 février 1992

Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement hat die Gemäss einem zurzeit in der Eidgenössischen Zollverwaltung

Regelung vorgeschrieben, die bei der Erteilung einer frem- bearbeiteten Projekt soll die regelmässige Präsenz des Grenz-

denpolizeilichen Aufenthaltsbewilligung zu beachten ist Arti- wachtpersonals an kleinen Grenzübergängen mit Einerbeset-

kel 13 Buchstabe f BVO kann nur angerufen werden, wenn die zung reduziert oder sogar ganz aufgehoben werden. Dement-

Verweigerung der Aufenthaltsbewilligung für den Gesuchstel- sprechend sollen die zolldienstlichen Abfertigungszeiten auf

ler äusserst schwerwiegende Folgen im Sinne der bundesge- die Stunden mit einem gewissen Warenverkehr beschränkt

richtlichen Rechtsprechung hätte. Um den Grundsatz der werden. Ausserhalb dieser Zeiten bleibt der Grenzübertritt mit

Gleichbehandlung zu wahren, wird in der Anwendung der er- gültigen Ausweisen und ohne Waren gestattet. Die Einschrän-

wähnten Bestimmung kein Unterschied zwischen Asylbewer- kungen betreffen nur Posten, in deren Nähe sich ein regelmäs-

bern und den übrigen Ausländern gemacht Das Eidgenössi- sig geöffneter, mit einem zumutbaren Umweg erreichbarer

sche Justiz- und Polzeidepartement beabsichtigt nicht, von Grenzübergang befindet

der restriktiven Praxis abzurücken, die seit dem Inkrafttreten Das durch den Abbau von statischen Kontrollaufgaben ge-

des Bundesbeschlusses vom 22. Juni 1990 über das Asylver- wonnene Personal wird in mobilen Gruppen zusammenge-

fahren befolgt wird. fasst und mit wechselnden Schwergewichten im Gelände und

auf den Grenzübergängen eingesetzt Dadurch können die

Präsident: Der Interpellant beantragt Diskussion. Einsatzzeiten und -orte wesentlich besser auf die jeweilige Ri-

sikolage ausgerichtet und Personaleinsätze an unkritischen

Abstimmung - Vote Orten vermieden werden. Ein Abbau von Bewachungsperso-

Für den Antrag auf Diskussion 22 Stimmen nal oder -stunden findet nicht statt Gleichzeitig erlaubt die

Dagegen 35 Stimmen neue Einsatzform, auf die aus Gründen der persönlichen Si-

cherheit nicht mehr vertretbaren Einzeldienste weitgehend zu

verzichten.

Entgegen der Auffassung des Interpellanten ergibt sich aus

den Massnahmen somit nicht ein Abbau von grenzpolizeili-

#ST# 91.3408 cher Sicherheit, sondern ein Effizienzgewinn.

Interpellation Steinemann Präsident: Der Interpellant beantragt Diskussion.

Offene Grenzen Abstimmung - Vote

Frontières non gardées Für den Antrag auf Diskussion Minderheit

Dagegen offensichtliche Mehrheit

Wortlaut der Interpellation vom 11. Dezember 1991 #ST# 90.561

Der Presse war kürzlich zu entnehmen - und ist auf Anfrage

von der Grenzwacht bestätigt worden -, dass Grenzüber- Interpellation (Baerlocher-)Bäumlin

gänge im St Galler Rheintal nachts und zum Teil auch tags- Gatt-Verhandlungen

über unbemannt sind und somit formlos passiert werden kön- betreffend Patentierung von Lebewesen

nen. Es liegt auf der Hand, dass sich Kriminelle und auch Asy-

lanten-Schlepperorganisationen diese Regelung zunutze ma- Négociations du GATT.

chen können. Brevetabilité des organismes

Ich frage den Bundesrat an, mit welchen Massnahmen er den

möglichen Folgen dieses Sicherheitsabbaus (Asylantenzu-

strom, Drogen-, Waffen- und Warenschmuggel) entgegenzu-

treten gedenkt

Wortlaut der Interpellation vom 14. Juni 1990

Texte de l'interpellation du 11 décembre 1991 An internationalen Gatt-Verhandlungen in Genf wird zurzeit im

On a pu lire récemment dans la presse que, dans le canton de Rahmen zur nächsten Welthandelsrunde, welche im Dezem-

Saint-Gall, le long de la vallée du Rhin, des frontières ne sont ber 1990 ihren Abschluss finden soll, auch über die Patentier-

pas gardées pendant la nuit en raison de l'insuffisance d'effec- barkeit von Lebewesen debattiert Im Zusammenhang mit der

tifs. Certaines même ne sont pas gardées de jour, de sorte sich zurzeit in einer Nationalratskommission befindenden Re-

qu'elles peuvent être passées sans aucune formalité. Le vision des Patentgesetzes ist die Position der Schweizer Dele-

Corps des garde-frontière a confirmé cet état de choses. Il est gation an den Gatt-Verhandlungen von öffentlichem Interesse.

évident que des criminels et des passeurs de requérants In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Be-

d'asile peuvent mettre cette situation à profit pour leurs agisse- antwortung folgender Fragen:

ments. 1. Welches ist die Schweizer Position in der Frage der Paten-

Le Conseil fédéral est prié d'indiquer par quelles mesures il tierung von Lebewesen an diesen Gatt-Verhandlungen?

entend remédier aux risques que présente cette situation (af- 2. Trifft es zu, dass die Schweizer Delegation eine sehr aktive

flux de requérants, contrebande de drogues, d'armes et d'au- Rolle in der Behandlung dieser Frage spielt?

tres marchandises). 3. Welches ist die Haltung der Schweizer Delegation zur doch

sehr weitgehenden Position der US-Delegation, welche eine

Mitunterzeichner-Cosignataires: Bezzola, Blocher, Borer Ro- Patentierung aller Lebewesen fordert?

land, Bührer Gerald, Dreher, Fehr, Frey Walter, Giezendanner, 4. Was gedenkt der Bundesrat zu unternehmen, dass die offi-

Mari, Hegetschweiler, Jenni Peter, Kern, Mauch Rolf, Miesch, zielle Haltung der Schweizer Delegation in den Gatt-Verhand-

Moser, Mühlemann, Neuenschwander, Rychen, Scherrer lungen nicht in Widerspruch zur kontroversen politischen Dis-

Jürg, Tschuppert Karl, Verterli, Wittenwiler, Zölch (23) kussion in der Schweiz gerät?

20. März 1992 N 661 Interpellation Weder Hansjürg

5. Ist der Bundesrat allenfalls bereit, sich an den Gatt-Verhand- chen. Diese soll indessen durch den Vorbehalt des Ordre Pu-

lungen dafür einzusetzen, dass die diesjährige Gatt-Runde blic (Schutz von Leben und Gesundheit von Mensch, Tier und

ohne Beschlussfassung über diese Patentregelungen abge- Pflanzen), durch den Verfassungsgrundsatz der Menschen-

schlossen wird, um damit einen zeitlichen Aufschub in dieser würde, sowie vor allem mit Bezug auf Tiere, durch die Grund-

komplexen Frage zu erlangen? sätze der Moral eingeschränkt werden. Die Patentierbarkeit

soll auch ausgeschlossen werden können, wo die Verwertung

Texte de l'interpellation du 14 juin 1990 einer Erfindung zu einer ernsthaften Gefährdung der Umwelt

Des négociations du GATT se déroulent actuellement à Ge- führt. Diese primär auf ethischen und ökologischen Gesichts-

nève dans la perspective du prochain cycle mondial de négo- punkten basierende Haltung bezweckt, unerwünschte Ent-

ciations. Elles doivent prendre fin en décembre 1990 et ont no- wicklungen und Wirkungen im Bereich der Gentechnologie

tamment porté sur la brevetabilité des organismes. Etant von der Patentierbarkeit auszuschliessen und in Grenzberei-

donné la révision de la loi fédérale sur les brevets d'invention, chen einer differenzierten Güterabwägung im Einzelfall zuzu-

qui est en discussion au Conseil national, la position défendue führen. Dabei sieht das Verhandlungsmandat des Bundesra-

par la délégation suisse lors des négociations du GATT est tes vor, dass keine Verpflichtung zur Patentierbarkeit von

d'intérêt public. Pflanzensorten besteht und diese anderweitig geschützt wer-

A ce propos, je prie le Conseil fédéral de répondre aux ques- den können, so z. B. durch die UPOV-Konvention oder andere

tions suivantes: nationale Sortenschutzgesetzgebungen, welche den Züchter-

1. Quelle est la position de la Suisse sur la question de la bre- vorbehalt und das sogenannte Landwirteprivileg ausdrücklich

vetabilité des organismes débattue au GATT? anerkennen. Der Bundesrat hat ferner bezüglich einer erwei-

2. Est-il exact que la délégation suisse joue un rôle moteur terten Patentierbarkeit lebender Materie festgehalten, dass

dans ces débats? seine in den Gatt-Verhandlungen eingenommene Haltung die

3. Comment se situe la délégation suisse par rapport à la posi- Position der Schweiz in anderen Verhandlungen, insbeson-

tion très libérale de la délégation américaine, qui défend la bre- dere mit Bezug auf die Verhandlungen im Rahmen der UN-

vetabilité de tous les organismes? CED zur Erhaltung der Biodiversität, nicht präjudizieren soll.

4. Que pense faire le Conseil fédéral pour éviter que la position 2. Es trifft zu, dass die schweizerische Delegation im Bereich

officielle de la délégation suisse aux négociations du GATT des geistigen Eigentums aus den einleitend genannten Grün-

n'interfère avec le débat politique animé qui a cours en den allgemein eine aktive Rolle gespielt hat, u. a durch die

Suisse? Vorlage eines umfassenden Vertragsentwurfes im Mai 1990

5. Le Conseil fédéral est-il disposé, le cas échéant, à faire son (MTN.GNG/NG11/W/73).

possible pour qu'aucune décision en matière de brevets ne 3. Die schweizerische Delegation hat eine Mittelstellung zwi-

soit prise cette année aux négociations du GATT, afin d'obtenir schen den Grundhaltungen den USA (keine ausdrücklichen

un sursis dans ce domaine si complexe? Ausnahmen von der Patentierbarkeit) und der EG (generelle

Ausnahme von Pflanzensorten und Tierrassen ohne Beto-

Mitunterzeichner - Cosignataires: nung ethischer Aspekte) eingenommen.

Danuser, Herczog, Leutenegger Oberholzer, Stocker, Ulrich, 4. Durch die Betonung ethisch wie ökologisch begründeter

Zbinden Hans (6) Einschränkungen berücksichtigt die Verhandlungsposition

des Bundesrates die diesbezügliche politische Diskussion

Schriftliche Begründung - Développement par écrit und die geltend gemachten Bedenken gegen die Patentier-

Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht barkeit lebender Materie. Auch die sich heute abzeichnenden

eine schriftliche Antwort. Ergebnisse der Gatt-Verhandlungen belassen den Vertrags-

parteien hinreichend Spielraum für die Fortsetzung der politi-

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates schen Diskussion und die Ausgestaltung der nationalen Ge-

vom 12. Februar 1992 setzgebung, sowie auch für die Weiterführung der Verhand-

Rapport écrit du Conseil fédéral lungen in anderen internationalen Gremien. Insbesondere

du 12 février 1992 werden durch die zu erwartende Gatt-Regelung der obener-

Neben anderen Verhandlungsbereichen befasst sich die Uru- wähnte Züchtervorbehalt und das Landwirteprivileg gemäss

guay-Runde des Gatt mit der weltweiten Verbesserung des UPOV-Konvention nicht beeinträchtigt

Schutzes des geistigen Eigentums in all seinen Ausprägun- 5. Aus all den erwähnten Gründen kommt für die Schweiz eine

gen (Urheber- und Nachbarrechte, Schutz von Topographien, Ausklammerung dieses Problems nicht in Frage.

Marken recht, Muster und Modelle, Herkunftsbezeichnungen,

Patente, Produktionsgeheimnisse). Diese Verbesserung ist für Präsident: Die Interpellantin beantragt Diskussion.

den innovationsabhängigen Forschungs- und Industriestand-

ort Schweiz von zentraler Bedeutung. Die bestehenden unter- Abstimmung - Vote

schiedlichen Regelungen und der oft fehlende Schutz führen Für den Antrag auf Diskussion 57 Stimmen

namentlich in den Industriestaaten und Schwellenländern zu Dagegen 68 Stimmen

erheblichen Wettbewerbsverzerrungen auf dem Weltmarkt

Dies gilt insbesondere auch für neue und investitionsintensive

Technologien, so z. B. für die moderne Biotechnologie. Diese

bildet eine wesentliche Grundlage für die Forschungs- und

Entwicklungstätigkeit der näheren und weiteren Zukunft. #ST# 91.3009

In der Gesamtverhandlung über den Schutz des geistigen Ei-

gentums bildet der Schutz biotechnologischer Erfindungen Interpellation Weder Hansjürg

aus diesen Gründen auch für die Schweiz einer der wichtig- Tierschutz-Vollzug. Ausnahmen

sten Verhandlungsgegenstände der laufenden Gatt-Runde. In

diesem Rahmen berühren die Verhandlungen auch die Frage Protection des animaux.

der Patentierbarkeit von Lebewesen, wie sie von der Interpella- Application de l'ordonnance

tion anvisiert wird.

Im einzelnen werden die aufgeworfenen Fragen wie folgt be-

antwortet:

1. Der Bundesrat hat sich wiederholt in seinem Mandat für die

Gatt-Verhandlungen vom Grundsatz der Nichtdiskriminierung Wortlaut der Interpellation vom 22. Januar 1991

leiten lassen, der es nicht erlaubt, ein Gebiet der Technik a pri- Der Bundesrat hat in seiner Antwort auf die Interpellation Bürgi

ori vom Patentschutz auszunehmen. Gestützt auf das gel- vom 18. September 1990 eine Verlängerung der Uebergangs-

tende internationale und nationale Recht hat er sich grund- fristen der Tierschutzverordnung grundsätzlich abgelehnt,

sätzlich für die Patentierbarkeit lebender Materie ausgespro- was wir begrüssen. Ausnahmen hält der Bundesrat anderer-

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Interpellation (Baerlocher-)Bäumlin Gatt-Verhandlungen betreffend Patentierung von

Lebewesen

Interpellation (Baerlocher-)Bäumlin Négociations du GATT. Brevetabilité des organismes

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1992

Année

Anno

Band II

Volume

Volume

Session Frühjahrssession

Session Session de printemps

Sessione Sessione primaverile

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 12

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 90.561

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 20.03.1992 - 08:00

Date

Data

Seite 660-661

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