Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 90-551 KI-generiert

Federal Council: Doping, Chemical Database, and Hazardous Materials

Geschäftsnummer VPB 90-551
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The Federal Council acknowledges the need to combat doping in sports due to health risks and unfair advantages, and agrees that sport federations should enforce doping prohibitions through internal disciplinary systems. The Council supports the development of a chemical database for dangerous substances to aid emergency services and transport companies, and proposes risk reduction measures such as decentralized production and smaller transport units for hazardous materials. The Council also plans to convert the motion into a postulate, indicating their intention to address the issues raised.

Legislator-Regeste

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VO NAZ, Art. 1, Abs. 4, USG, Art. 10; Federal Council: Doping, Chemical Database, and Hazardous Materials: The Council supports the development of a chemical database for dangerous substances to aid emergency services and transport companies, and proposes risk reduction measures such as decentralized production and smaller transport units for hazardous materials. The Council also plans to convert the motion into a postulate, indicating their intention to address the issues raised.

Schlagwörter

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Gefährliche Stoffe Disziplinarordnung C-Waffen gesundheitliche Gründe Ablauf des Auswahlverfahrens Sonderabfall

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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VO NAZ, Art. 1, Abs. 4
The Federal Council states that the Federal Government has provided for the procurement of a computerised information system for dangerous substances to fulfil the tasks of the National Emergency Centre (NAZ) in case of danger from chemical substances.
USG, Art. 10
The Federal Council mentions that concrete measures to protect the population and the environment from disasters have been taken in many places following the chemical fire in 'Schweizerhalle'.
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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VO NAZ, Art. 1, Abs. 4

The Federal Council states that the Federal Government has provided for the procurement of a computerised information system for dangerous substances to fulfil the tasks of the National Emergency Centre (NAZ) in case of danger from chemical substances.

USG, Art. 10

The Federal Council mentions that concrete measures to protect the population and the environment from disasters have been taken in many places following the chemical fire in 'Schweizerhalle'.

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Volltext

Motion Ledergerber 1896 N 5 octobre 1990

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates dikamente. Die Heilmittelkontrolle, als Sache der Kantone,

vom 8. November 1989 wird gegenwärtig geprüft.

Rapport écrit du Conseil fédéral 5. Das Bundesamt für Gesundheitswesen (Bag), die Eidge-

du 8 novembre 1989 nössische Sportschule Magglingen (ESSM) und die Interkan-

1. Der Bundesrat geht mit dem Motionär einig, dass der Do- tonale Kontrollstelle für Heilmittel (IKS) erstellen gegenwärtig

pingmissbrauch im Sport bekämpft werden muss, einerseits eine Liste der Dopingsubstanzen enthaltenden Medikamente.

weil Dopingmittel der Gesundheit der Sportler schaden kön- Diese soll nach der Fertigstellung in der Fachpresse veröffent-

nen und andererseits, weil sie als unredliche Mittel die Leistun- licht werden und dazu beitragen, dass Aerzte und Apotheker

gen verfälschen. Die Durchsetzung des Dopingverbotes im In- keine Dopingsubstanzen enthaltenden Medikamente irrtümli-

land möchte er - entsprechend dem schweizerischen Sport- cherweise an Sportler abgeben.

konzept-den Sportverbänden überlassen, die bereits jetzt mit

Hilfe von Kontrollen und Sanktionen gegen Dopingfälle vorge- Schriftliche Erklärung des Bundesratcs

gangen sind. In den letzten Jahren machte die Zahl der positi- Déclaration écrite du Conseil fédéral

ven Dopingfälle in der Schweiz 0,8 bis 1 Prozent von den je- Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwan-

weils rund tausend durchgeführten Proben pro Jahraus (inter- deln.

nationaler Durchschnitt zwischen 2 und 2,5 Prozent). Eine

vom Schweizerischen Landesverband für Sport (SLS) einbe- Le président: La motion est combattue. La discussion est ren-

rufene interdisziplinär zusammengesetzte Projektgruppe hat voyée à une date ultérieure.

ein Massnahmenkonzept ausgearbeitet, das als Grundlage

für neue Verfahrensrichtlinien und Réglemente dient. Das Kon- Verschoben - Renvoyé

zept überträgt die Durchführung von Kontrollen und Sanktio-

nen den Sportverbänden. Sanktionen für Zuwiderhandlungen

gegen die Dopingnormen des Vereins- und Verbandsrechts

werden im wesentlichen durch das interne Disziplinarsystem

der Vereine und Verbände, insbesondere der internationalen

Verbände ausgesprochen und durchgesetzt. Sanktionen sol- #ST# 90.551

len korrekt und nach rechtsstaatlichen Grundsätzen durchge-

führt werden. Schliesslich bemüht sich der SLS um eine Har- Motion Ledergerber

monisierung der Bekämpfungsmassnahmen sowohl im In-

land wie auf internationaler Ebene. Chemiedatenbank

2. Während des Trainings sind unerwartete Dopingkontrollen Banque de données chimiques

nötig. Ihre Einführung wird vom SLS und den Verbänden vor-

bereitet. Im Frühjahr 1990 kann voraussichtlich mit der Einfüh-

rung derartiger Ueberraschungskontrollen für Eliteathleten

gerechnet werden. Diese Kontrollen fallen ausschliesslich in

die Kompetenz des SLS, wobei die betroffenen Athleten unter Wortlaut der Motion vom 13. Juni 1990

notarieller Aufsicht ausgelost werden sollen. Zudem plant der Das Risiko schwerer und schwerster Chemieunfälle bei Pro-

SLS die Einsetzung einer mobilen Equipe, die stichproben- duktion, Umschlag und insbesondere bei Transporten hat in

weise die Kontrollen der Verbände an Wettkämpfen überprüft. den letzten Jahren deutlich zugenommen. Wir fordern den

Für die Verbandskontrolleure ist eine zentrale Aus- und Weiter- Bundesrat deshalb auf,

bildung durch den SLS vorgesehen. 1. bei der Nationalen Alarmzentrale ein EDV-gestütztes Infor-

3. Das schweizerische Sportkonzept ruht auf einem öffentlich- mationssystem über gefährliche und umweltrelevante Stoffe

rechtlichen und einem privatrechtlichen Pfeiler. Der öffentlich- zu schaffen. Dieses soll auch den kantonalen Behörden, den

rechtliche Bereich ist im Bundesgesetz vom 17. März 1972 mit Vorsorge oder Rettungsmassnahmen beauftragten Instan-

über Turnen und Sport (SR 415.0) geregelt. Für den privat- zen (Feuer- und Chemiewehren, Polizei, Gosundheits- und

rechtlichen Bereich (Verbandsrecht inklusive Hochleistungs- Umweltbehörden) sowie den Transportbetrieben zur Verfü-

sport) ist der SLS verantwortlich. Die Schaffung der in der Mo- gungstehen;

tion geforderten rechtlichen Grundlage zur Durchsetzung ei- 2. zusammen mit den betroffenen Wirtschaftszweigen geeig-

nes Dopingverbots in der Schweiz würde diesen privatrechtli- nete Vorkehrungen zu treffen, um die Chomierisiken grund-

chen Bereich stark einengen. Die Anstrengungen der Ver- sätzlich zu vermindern. Dazu gehören unter anderem stren-

bände im Disziplinarbereich, die Begrenzung der erheblichen gere Anforderungen an die Transportsicherheit, kleinere

Sachverhalte auf einen relativ engen Lebensbereich mit be- Transporteinheiten, dezentralere Produktion und Lagerung,

sonderen Zielen und Wertvorstellungen, die Abhängigkeit des und wo nötig, Einschränkung des Einsatzes besonders risiko-

sanktionierten Verhaltens von einer nichtstaatlichen Regelum- reicher Stoffe.

schreibung sowie die im Hinblick auf den legalen Gebrauch

solcher Substanzen in der Medizin schwer lösbaren Abgren- Texte de la motion du 13 juin 1990

zungsprobleme sprechen aber derzeit gegen eine Ergänzung Le risque d'accident grave voire très grave que l'on court en fa-

des Strafgesetzbuches mit entsprechenden Strafnormen oder briquant des produits chimiques et, plus encore, en les trans-

die Einführung entsprechender Verwaltungsstrafrechtsnor- portant, s'est sensiblement accru ces dernières années. Nous

men. Eine solcher Eingriff wäre nur dann gerechtfertigt, wenn chargeons le Conseil fédéral:

sich der privatrechtlich organisierte Sport nicht selber zu regu- 1. de créer, à la Centrale nationale d'alarme, une banque de

lieren vermöchte. données sur les substances dangereuses ou pouvant nuire à

4. Der Europarat hat eine Konvention zur Bekämpfung des Do- l'environnement, banque que pourraient consulter les autori-

pingmissbrauchs im Sport ausgearbeitet. Sie liegt seit dem tés des cantons, les instances chargées de la prévention des

16. November 1989 zur Unterzeichnung auf. Die Konvention accidents et les corps d'intervention (pompiers, pompiers

sieht unter anderem Massnahmen zur Einschränkung der Ver- d'entreprise, policiers, autorités sanitaires et services de la

fügbarkeit (Verkehr, Besitz, Einfuhr, Vertrieb und Verkauf) von protection de l'environnement), mais aussi les entreprises de

Dopingmitteln vor. Gegenwärtig wird abgeklärt, welche Kon- transport;

sequenzen die Ratifikation dieser Konvention für die Schweiz 2. de prendre, avec les responsables des branches concer-

haben würde. Dabei stellt sich unter anderem die Frage der nées, les mesures susceptibles de limiter autant que faire se

Einfuhrkontrolle und ob sich eine Einfuhrbeschränkung von peut les risques d'accident (renforcement des dispositions sur

Dopingmitteln, soweit es sich dabei um Medikamente handelt, la sécurité des transports, réduction de la taille de ces der-

im Rahmen eines Bundesgesetzes über die Einfuhrkontrolle niers, décentralisation de la production et du stockage des

von Heilmitteln verwirklichen liesse. Immer wiederfordern ver- matières dangereuses et, s'il le faut, limitation de l'utilisation

schiedenste Kreise eine Einfuhr- und Ausfuhrkontrolle für Me- de produits à haut risque).

5. Oktober 1990 1897 Motion Reimann Fritz

Mitunterzeichner - Cosignataires: Aguet, Ammann, Bäumlin werden darin berücksichtigt. Im übrigen dient ein regelmässi-

Ursula, Béguelin, Bodenmann, Borei, Braunschweig, Bundi, ger Erfahrungsaustausch der Vollzugsbehörden einer wir-

Danuser, Eggenberg-Thun, Fankhauser, Haering Binder, Hal- kungsvollen Umsetzung der Vorschriften.

ler, Hubacher, Jeanprêtre, Lanz, Leuenberger-Solothurn,

Mauch Ursula, Ott, Pitteloud, Rechsteiner, Reimann Fritz, Schriftliche Erklärung des Bundesrates

Stappung, Vollmer, Ziegler, Züger (26) Déclaration écrite du Conseil fédéral

Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwan-

Schriftliche Begründung - Développement par écrit deln.

Die Chemieunfälle der letzten Zeit sowie das Unfallrisiko der

wachsenden Mengen an transportierten, risikoreichen Chemi- Ueberwiesen als Postulat- Transmis comme postulat

kalien zeigen deutlich, dass Polizei, Feuerwehr, Gesundheits-

und Umweltbehörden raschen Zugang zu möglichst vollstän-

digen und zuverlässigen Informationen haben müssen. Nur

so kann in konkreten Gefahrensituationen schnell und kompe-

tent reagiert oder vorbeugend gehandelt werden.

Der Aufbau einer leistungsfähigen und möglichst vollständi- #ST# 90.552

gen Chemiedatenbank ist zwar mit spürbaren Kosten verbun-

den. Gelingt es jedoch, dank zuverlässigen und schnellen In- Motion Reimann Fritz

formationen die Auswirkungen von Chemie- und Transportun- Massnahmen gegen

fällen einzugrenzen, so dürften sich diese Aufwendungen bei die Entsolidarisierung

weitem lohnen. Entsprechende Informationssysteme sind auf

dem Markt vorhanden und können relativ rasch eingeführt

in der Krankenversicherung

werden. Assurance-maladie. Mesures

Information allein genügt aber nicht. Es gilt auch vorsorgliche contre la désolidarisation

Massnahmen zu ergreifen, um die Risiken wieder zu verklei-

nern. Anstatt wachsende Mengen an hochgefährlichen Stof-

fen in der Weltgeschichte herumzutransportieren, sollen diese

dezentraler hergestellt werden. Dies ist zwar in der Regel mit

Mehrkosten verbunden, die aber zur Risikominderung bis zu Wortlaut der Motion vom 13. Juni 1990

Der Bundesrat wird ersucht, als Massnahme gegen die zuneh-

einem bestimmten Punkt durchaus in Kauf zu nehmen sind.

mende Entsolidarisierung in der sozialen Krankenversiche-

Es handelt sich hier um ein klassisches Optimierungspro-

rung, dem Parlament so rasch als möglich eine Vorlage zu ei-

blem. Der Bundesrat soll darauf hinwirken, dass dabei der As-

pekt der Risikominderung stärker gewichtet wird. ner Partialrevision des KUVG vorzulegen, die folgende Punkte

enthält:

1. Das Verbot der Kollektiv/Versicherung im Krankenpflegebe-

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

vom 12. September 1990 reich.

2. Einführung eines Lastenausgleiches zwischen den Kran-

Rapport écrit du Conseil fédéral

kenkassen. Dieser ist vom Bund durch die Einforderung eines

du 12 septembre 1990

Lastenausgleichsbeitrages bei den Krankenkassen und des-

1. Zur Wahrnehmung der Aufgaben der Nationalen Alarmzen-

sen Rückverteilung nach dem Alter der Versicherten durchzu-

trale (NAZ) bei einer Gefährdung durch chemische Stoffe

führen.

(VO NAZ, Art. 1, Abs. 4) hat der Bund die Beschaffung eines

EDV-gestützten Informationssystems über gefährliche Stoffe Texte de la motion du 13 juin 1990

vorgesehen. Das Eidgenössische Departement des Innern Le Conseil fédéral est chargé, en vue de remédier à la désoli-

hat die Komac mit den Abklärungen zur Beschaffung einer sol- darisation croissante en matière d'assurance-maladie sociale,

chen Chemiedatenbank beauftragt. Es wurde eine Arbeits- de soumettre le plus vite possible au Parlement un projet de

gruppe eingesetzt, die aus Vertretern der betroffenen Bundes- révision partielle de la LAMA portant sur les points suivants:

ämter, der Kantone, der Komac und der chemischen Industrie 1. Interdiction de l'assurance collective en matière de soins

besteht. Die Arbeitsgruppe soll bestehende Chemiedatenban- médico-pharmaceutiques.

ken evaluieren, allfällige Anpassungen an schweizerische Be- 2. Introduction d'un système de péréquation des charges

dürfnisse prüfen und Wege zur Fortschreibung auf dem Be- entre les caisses-maladie. Pour ce faire, la Confédération exi-

triebssystem der NAZ aufzeigen. gerait une contribution des caisses-maladie et procéderait à

2. Nach dem Chemiebrand in «Schweizerhalle» wurden une redistribution en fonction de l'âge des assurés.

vielerorts konkrete Massnahmen zum Schütze der Bevölke-

Mitunterzeichner - Cosignataires: Aguet, Ammann, Bäumlin,

rung und der Umwelt vor Katastrophen getroffen (USG,

Béguelin, Bodenmann, Borei, Braunschweig, Bundi, Danuser,

Art. 10). In.verschiedenen Unternehmungen wurden risikorei-

Eggenberg-Thun, Eggenberger Georges, Fankhauser, Hae-

che Verfahren aufgegeben und Lagermengen reduziert. Di-

ring Binder, Haller, Hubacher, Jeanprêtre, Lanz, Ledergerber,

verse Fachorganisationen haben neue Normen und Richtli-

Leuenberger-Solothurn, Mauch Ursula, Ott, Pitteloud, Rech-

nien erlassen.

steiner, Stappung, Vollmer, Ziegler, Züger (27)

Auf Bundesebene hat eine breit angelegte Expertenkommis-

sion den Entwurf zu einer Störfallverordnung erarbeitet. Dieser Schriftliche Begründung - Développement par écrit

wurde in der Vernehmlassung positiv aufgenommen. Mit der Mit dem Bundesbeschluss vom 23. März 1990 hat das Parla-

Verordnung sind Betriebsinhaber aufgefordert, eigenverant- ment einen Beitrag zur Bekämpfung der Entsolidarisierung in

wortlich die zur Verminderung von Risiken geeigneten Mass- der Krankenpflegeversicherung geleistet. Die Wirksamkeit

nahmen zu treffen. Dazu gehören Massnahmen zur Herabset- dieser Massnahme ist zwangsläufig beschränkt. Der Bundes-

zung des Gefahrenpotentials, zur Verhinderung von Störfällen rat hat denn auch die Vorarbeiten zu einer Totalrevision aufge-

und zur Begrenzung von Störfallauswirkungen. Das gleiche nommen. Bis eine solche in Kraft tritt, werden noch Jahre ver-

soll auch für den in der Verordnung zu regelnden Transport gehen.

gefährlicher Güter gelten. Mit Inkrafttreten der Störfallverord- Wie der Presse zu entnehmen war, haben deshalb die Kran-

nung-voraussichtlich anfangs 1991 -wird der Bundesrat den kenkassen selbst das Eidgenössische Departement des In-

Vollzugsbehörden ein Instrumentarium zur Verfügung stellen, nern ersucht, auf Verordnungsebene alle Massnahmen zu tref-

mit welchem die Anliegen der Motion erfüllt werden können. fen, die die Entsolidarisierung zurückdämmen können. Die

Als Vollzugshilfe erarbeitet das Buwal gemeinsam mit den Krankenkassen haben selbst entsprechende Anträge einge-

Kantonen und den Fachorganisationen auch ein Handbuch reicht.

zur Verordnung. Die in Teilgebieten bereits vorhandenen tech- Diese Massnahmen können jedoch nur von beschränkter

nischen Normen von Verbänden und Fachorganisationen Tragweite sein, weil das heutige KUVG die Entsolidarisierung

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Motion Ledergerber Chemiedatenbank

Motion Ledergerber Banque de données chimiques

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1990

Année

Anno

Band IV

Volume

Volume

Session Herbstsession

Session Session d'automne

Sessione Sessione autunnale

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 17

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 90.551

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 05.10.1990 - 08:00

Date

Data

Seite 1896-1897

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