Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 90-540 KI-generiert

Federal Council Leadership and Structural Reform Case

Geschäftsnummer VPB 90-540
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

This case concerns a postulate proposing a comprehensive review and analysis of federal organizational and leadership structures. The postulate argues that current structures are inadequate, leading to the overload of the Federal Council, administration, and parliament. It calls for reforms to enable Federal Councillors to focus more on leadership, creative thinking, and strategic planning, rather than being consumed by daily tasks. The court acknowledged the need for such reforms, recognizing that while incremental steps have been taken, a fundamental reevaluation of the highest executive body's structure is necessary to align with contemporary demands and ensure effective governance.

Legislator-Regeste

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Art. 14 Absatz, Art. 14 Abs. 1 des Entschädigungsgesetzes vom 8. März 1988; Federal Council Leadership and Structural Reform Case: The postulate argues that current structures are inadequate, leading to the overload of the Federal Council, administration, and parliament. It calls for reforms to enable Federal Councillors to focus more on leadership, creative thinking, and strategic planning, rather than being consumed by daily tasks. The court acknowledged the need for such reforms, recognizing that while incremental steps have been taken, a fundamental reevaluation of the highest executive body's structure is necessary to align with contemporary demands and ensure effective governance.

Schlagwörter

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Exekutive Verwaltungsreform Für Rechtsbehelfe zuständige Stellen Föderalismus staatliches Strukturprinzip ressortübergreifender Ansatz
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 14 Abs. 1 des Entschädigungsgesetzes vom 8. März 1988

This provision is cited in the context of the federal resolution regarding the amendment of the Compensation Act, specifically concerning the non-applicability of the referendum to this resolution.

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Volltext

24. September 1990 667 Postulat Gadient

Ständerat, von 1861 bis 1872 Bundesrat und von 1875 bis Mitwirkung wählen. Auch der Führungsbedarf im Innern wird

1879 Bundesrichter. Ich glaube, Dubs wusste, wovon er so oder so zunehmen.

schrieb. Was er nicht wissen konnte: dass seine Analyse auch Ich bedaure, dass der Bundesrat einmal mehr den Mut nicht

heute, über 100 Jahre später, von unverminderter, brennender gehabt hat, heute Weichen zu stellen, zumindest einmal posi-

Aktualität ist. tiv zu sagen, dass er mehr tun will - wobei ich nochmals be-

Der Bundesrat tat und tut sich schwer mit seiner eigenen Re- tone, dass ich nicht konkret kritisieren will, was heute an sehr

form, obwohl er vom Parlament immer wieder zur Remedur zaghaften Schritten beschlossen worden ist.

aufgefordert wurde, zuletzt vor vier Jahren mit einer Motion, In diesem Sinne bitte ich den Bundesrat, nochmals selbstkri-

die er zuerst nur als Postulat entgegennehmen wollte und die tisch über die Bücher zu gehen, und ich hätte es eigentlich be-

das Parlament als Motion überwiesen hat. Der Bundesrat grüsst - ich bitte um Entschuldigung, Herr Bundeskanzler,

brauchte pikanterweise bis heute, bis heute vormittag, um er- das ist nicht an Ihre Adresse gerichtet -, wenn bei diesem

ste, zaghafte Beschlüsse zu fassen. Ist das nicht der beste Be- wichtigen Geschäft der Bundespräsident anwesend gewesen

weis dafür, dass der Bundesrat als Kollegium grosse Mühe be- wäre.

kundet, seinen eigenen Reformbedarf zu erkennen und echte

Verbesserungen der Führungstätigkeit in die Wege zu leiten? Präsident: Die Kommission beantragt Ihnen, den beiden par-

Alle bisherigen Reformschritte, auch die heutigen übrigens, lamentarischen Initiativen 90.229 und 90.231 Folge zu geben.

betrafen und betreffen die Stufen unterhalb des Kollegialor-

gans. Man delegierte Geschäfte nach unten, man verbesserte Zustimmung-Adhésion

Verfahrensabläufe, man richtete Stabstellen ein, man führte

neue Titel ein, man veränderte die Departementalstruktur.

Aber der Bundesrat selbst blieb und bleibt unangetastet und

somit letztlich das Grundproblem unseres Regierungssy-

stems, nämlich die Doppelbelastung der einzelnen Bundes- #ST# 90.540

räte als Mitglieder des Kollegiums und als Departementsvor-

steher. Was dringend not tut, ist die entschiedene Aufwertung Postulat Gadient

dieses Kollegiums der obersten vollziehenden und leitenden Neue Organisations- und

Behörde, wie es die Bundesverfassung so schön ausdrückt.

Führungsstrukturen auf Bundesebene

Dabei geht es nicht primär um die Entlastung des einzelnen

Bundesrates, sondern um eine Umlastung zugunsten des Réforme des structures d'organisation

Führungsgremiums. Das Geschäftsverkehrsgesetz sagt klipp et de direction au niveau fédéral

und klar, dass die Regierungstätigkeit den Vorrang vor allen

anderen Funktionen des Bundesrates hat. Das ist geltendes

Recht - aber Realität ist es nicht.

Um in diesem Sinne regieren zu können, braucht es verfüg-

bare Zeit- und alle Bundesräte klagen darüber, sie hätten sie Wortlaut des Postulates vom 7. Juni 1990

nicht-, braucht es schöpferische Müsse, braucht es innere Di- In nahezu allen Sektoren der eidgenössischen Sachpolitik ha-

stanz, braucht es sensible Fühler für gesellschaftliche Pro- ben sich die Aufgaben und Anforderungen an den Staat, die

bleme und Entwicklungen, braucht es Frühwarnsysteme zur Landesregierung und die Verwaltung grundlegend gewan-

Problemerkennung und Problemerfassung. Es braucht aber delt. Der staatliche Führungs- und Organisationsbereich hat

in dieser vielzitierten Zeit des Umbruchs mehr denn je auch die mit dieser Entwicklung nicht Schritt gehalten, so dass in den

Konfrontation mit Alternativen, mit dem Ungewohnten, mit letzten Jahren vermehrt Schwachstellen sichtbar geworden

dem heute vielleicht noch Utopischen. sind. Vordergründiges Symptom einer in weiten Teilen unge-

Ich wünschte dem Bundesrat in dieser schwierigen Zeit neben nügenden Organisations- und Führungsstruktur auf Bundes-

einer hochqualifizierten Verwaltung, über die er ja verfügt, re- ebene ist die Ueberlastung von Bundesrat, Verwaltung und

gelmässige Auseinandersetzungen mit Vordenkern, Nach- Parlament. Verschiedene Bestrebungen zur Parlaments- und

denkern und Querdenkern; denn dieses Ausbrechen aus den Regierungsreform zielen darauf ab, mit isolierten Einzelmass-

herkömmlichen Denk- und Verwaltungsstrukturen schafft den nahmen Abhilfe zu schaffen. Den Ursachen und der tatsächli-

Nährboden für kreatives und zukunftsgerichtetes Handeln. chen Dimension des Anliegens wird aber damit nicht genü-

Die grossen Unternehmungen unseres Landes haben auf- gend Rechnung getragen.

grund des veränderten Umfeldes praktisch alle ihre Führungs- Der Bundesrat wird deshalb eingeladen, eine umfassende

struktur reformiert, den Entwicklungen angepasst und gerade Ueberprüfung und Analyse der einschlägigen Organisations-

auch die oberste Leitungsebene verändert. und Führungsstrukturen auf Bundesebene vorzunehmen und

Es liegt am Bundesrat, aber auch an uns, mit derselben Offen- einen entsprechenden Bericht vorzulegen. Hauptziel soll es

heit und Reformbereitschaft auch die Führungsstruktur der sein, Voraussetzungen zu schaffen, die es den Bundesräten

Unternehmung Schweiz auf die Erfordernisse der Zeit auszu- erlauben, ihre Tätigkeit vermehrt auf die eigentliche Führungs-

richten. arbeit zu konzentrieren. Sie sollen darüber hinaus die notwen-

Ueber die Beschlüsse, die der Bundesrat heute gefasst hat, digen Freiräumefür kreatives und prospektives Denken erhal-

werden wir später diskutieren; ich gehe nicht darauf ein. Was ten. Der Bericht soll unter Berücksichtigung organisatorischer,

mich aber betrübt hat, ist die Feststellung in der Pressemittei- administrativer, personeller und technischer Belange Reform-

lung, es würden sich zurzeit keine institutionellen Reformen vorschläge aufzeigen, die auf allen Stufen der Bundesverwal-

aufdrängen; erst später sei der Bundesrat bereit, Aenderun- tung eine auf die aktuellen Erfordernisse ausgerichtete Füh-

gen zu prüfen, «falls sich das politische Umfeld, z. B. infolge ei- rungsarbeit gewährleisten. Es ist insbesondere auch zu prü-

ner Beteiligung der Schweiz am europäischen Integrations- fen, inwieweit die bestehende Departementseinteilung und

prozess, grundlegend verändern sollte». Was muss sich denn -aufteilung, die Zahl der Departemente und die Departements-

noch alles ändern? Ich komme um den Eindruck nicht herum, logistik einer Anpassung bedürfen. Einer Prüfung bedarf auch

dass der Bundesrat vor lauter Tagesgeschäften Mühe hat, das die Frage, wie die technisch-administrative Departementsfüh-

hier Wesentliche zu erkennen und danach zu handeln, des- rung neu gestaltet werden kann.

halb sieht er auch seine eigene Reformbedürftigkeit nicht. Der Bericht soll Varianten möglicher Lösungswege aufzeigen.

Lässt hier - etwas boshaft gefragt - nicht der berühmte Baron Darüber hinaus sind Reformvorschläge, soweit sie Aspekte ei-

von Münchhausen grüssen? ner Parlamentsreform berühren, mit dieser zu verknüpfen.

Wenn wir in den nächsten Jahren etwas realisieren wollen,

müssen wir heute mit der Arbeit beginnen. Warten auf Europa Texte du postulat du 7 juin 1990

bringt überhaupt nichts, weil die internationale Belastung der Dans pratiquement tous les secteurs de la politique fédérale,

Landesregierung so oder so zunehmen wird, ob wir in einem les tâches incombant à l'Etat, au gouvernement et à l'adminis-

EWR oder in einer EG mittun, oder ob wir andere Formen der tration ainsi que les exigences auxquelles ces organismes

16-S

Postulat Gadient 668 24 septembre 1990

doivent satisfaire ont fondamentalement évolué. Le domaine gerichtete Führungsarbeit gewährleisten. Es ist insbesondere

touchant à l'organisation et à la direction de l'Etat n'ayant pas auch zu prüfen, inwieweit die bestehende Departementsein-

évolué au même rythme, des lacunes de plus en plus fréquen- teilung und -aufteilung, die Zahl der Departements und die De-

tes sont apparues ces dernières années. Le fait que le Conseil partementslogistik einer Anpassung bedürfen. Einer Prüfung

fédéral, l'administration et le Parlement soient surchargés tra- bedarf auch die Frage, wie die technisch-administrative De-

duit de manière évidente les insuffisances souvent constatées partementsführung neu gestaltet werden kann.

au niveau des structures d'organisation et de direction sur le Der Bericht soll Varianten möglicher Lösungswege aufzeigen.

plan fédéral. Divers efforts en vue de réformer le Parlement et Darüber hinaus sind Reformvorschläge, soweit sie Aspekte ei-

le gouvernement visent à remédier à cette situation moyen- ner Parlamentsreform berühren, mit dieser zu verknüpfen. Mit

nant des mesures isolées, mais ils ne tiennent pas suffisam- anderen Worten: Es geht genau um jene in der heute vorge-

ment compte des causes et de la dimension effective du pro- legten Botschaft erwähnten, tiefgreifenden Reformen, die je-

blème. doch eigentlich ohne plausiblen Grund nun auf die lange Bank

Pour ces motifs, le Conseil fédéral est invité à réexaminer de geschoben werden. Herr Rhinow hat sich soeben mit diesem

manière exhaustive les structures d'organisation et de direc- Problemkreis auseinandergesetzt, verbunden mit dem Hin-

tion et de présenter un rapport à ce sujet. Il convient essentiel- weis, dass die Zeit nach der Klärung der Situation rund um die

lement de créer des conditions permettant aux conseillers fé- europäische Integration keineswegs abzuwarten sei.

déraux de se concentrer davantage sur des activités de direc- Eine Bemerkung noch zum weiteren Vorgehen betreffend Ein-

tion et de disposer du temps nécessaire pour développer leur bezug der Parlamentarier: Die Parlamentarier können sicher

pensée créative et prospective. Tout en tenant compte des as- konsultativ beigezogen werden, aber diese verfügen - das

pects organisationnels, administratifs, humains et techniques, muss auch einmal in aller Form gesagt werden - in aller Regel

ce rapport doit indiquer des propositions de réforme visant à nicht über das nötige Fach- und Sachwissen, das für eine sol-

garantir, à tous les échelons de l'administration fédérale, un che Arbeit unabdingbar ist.

exercice des fonctions de direction qui réponde aux impératifs Als das vorliegende Postulat eingereicht worden ist, lagen le-

actuels. Il faudra notamment examiner dans quelle mesure il diglich die parlamentarischen Initiativen Rhinow vor. Soweit es

serait judicieux de modifier la structure des départements, la sich um die Regierungsreform handelt, die ich mit dem Postu-

répartition de leurs tâches ainsi que leur nombre et leur logisti- lat angehe, werden darin Vorschläge als Modelle erwähnt. Aus

que. Enfin, il conviendra de se demander comment la direction dem textlichen Hinweis - das heisst u. a., dass sich diese Mo-

départementale pourrait être réaménagée sur les plans techni- delle nicht als abschliessend verstehen - ist abzuleiten, dass

que et administratif. eine weitergehende Prüfung erfolgen soll.

Le rapport souhaité devrait indiquer diverses solutions envisa- Aus der schriftlichen Begründung sodann, die wir leider erst

geables. En outre, les propositions de réforme devraient tenir vor relativ kurzer Zeit zusammen mit dem Bericht der Kommis-

compte des aspects d'une réforme parlementaire qui seraient sion erhielten, geht hervor, wie und in welcher Richtung der In-

éventuellement concernés. itiant seinen Vorstoss versteht. Er hat heute auch noch die be-

züglichen Klarstellungen vorgenommen und seine Ueberle-

Mitunterzeichner-Cosignataires: Seiler, Uhlmann, Zimmerli gungen entsprechend untermauert.

(3) Die Begründung geht in der Tat weit über den Initiativtext hin-

aus und zielt nun vermehrt im Sinne des vorliegenden Postu-

Gadient: In meinem Vorstoss wird die Ueberlastung von Bun- lats auf die strukturelle Ebene. Gemessen an der Bedeutung

desrat, Verwaltung und Parlament als vordergründiges Sym- des Anliegens ist Wert zu legen auf die sorgfältige Erarbeitung

ptom einer in weiten Teilen ungenügenden Organisations- von Entscheidungsvoraussetzungen - wir stimmen hier in den

und Führungsstruktur auf Bundesebene bezeichnet, um da- Ueberlegungen durchaus überein -, wie das im Postulatstext

mit sichtbar zu machen, dass die Ursachen tiefer liegen. hervorgehoben wird. Der Initiativtext- also die vier Punkte - ist,

Das Postulat beauftragt bewusst den Bundesrat, die in Frage mindestens grammatikalisch interpretiert, bereits stark auf

stehende Ueberprüfung vorzunehmen, denn das Parlament Einzelmassnahmen ausgerichtet, insbesondere auf solche

hat dazu weder die Sachkompetenz noch die instrumentalen personeller Art.

Möglichkeiten. Das Parlament ist durchaus in der Lage, die Ar- Der Bundesrat hat sich mit dem einschlägigen Problemkreis,

beit des Bundesrates im Auge zu behalten und zu intervenie- wie Herr Buser soeben umfassend dargelegt hat, wiederholt

ren, wenn dies erforderlich sein sollte. Es ist jedoch von ent- befasst, auch mit den Vorschlägen, die er heute in der Bot-

scheidender Bedeutung, dass die Bundesräte bei der Suche schaft konkretisiert, damals allerdings noch unter dem Titel

nach Lösungen aktiv und kontinuierlich mitwirken. Die Grund- Generaldirektoren, Staatssekretäre und Erweiterung des Kol-

lage muss ihre départementale und kollegiale Bundesratser- legiums. Die Aufgabe der parlamentarischen Staatssekretäre

fahrung sein, die sie nur selber in die Sachdiskussion kon- sah man als Vertreter der Departementschefs in Kommissio-

struktiv einbringen können. Dabei ist darauf hinzuweisen, nen und vor dem Parlament, und dies mit voller Vertretungsle-

dass auch im Bundesrat selber solche Anliegen wiederholt gitimation des jeweiligen Departementsvorstehers. Man hat

diskutiert worden sind, so dass auf entsprechende Materialien damals jedoch klargestellt, dass der Departementschef per-

und auch auf Stellungnahmen früherer Bundesräte zurück- sönlich départementale Führungsarbeit zu leisten habe, ins-

gegriffen werden kann. besondere im Zielbereich und bei der Bestimmung der Priori-

Soeben ist eine Botschaft über die Teilrevision des Verwal- täten, und dass die persönliche Mitwirkung im Bundesrat bei

tungsorganisationsgesetzes auf den Tisch des Hauses gelegt sämtlichen Geschäften zwingend sein dürfte, wie auch die

worden. Ich verdanke diese Arbeit, die ich als wertvollen Auf- Präsenz im Parlament.

bruch zur Reform begrüsse. Sie trägt aber andererseits doch Dieser Konflikt scheint mir in der eben aufgelegten Botschaft ~

einen Widerspruch in sich selber, wenn einerseits auf die Not- ich habe sie allerdings nur diagonal durchlesen können ~

wendigkeit der Reformen hingewiesen wird und andererseits noch nicht ausgetragen. Man signalisierte damals zudem die

die Beschränkung auf diese paar wenigen schnell greifenden Notwendigkeit, die Schwergewichtsdepartemente aufzuglie-

Massnahmen erfolgt. dern, eventuell unter Schaffung neuer Departemente. Heute

Eine umfassende Analyse der Organisations- und Führungs- wird diese Notwendigkeit kurzerhand und ohne eine meines

strukturen auf Bundesebene fehlt einstweilen. Hauptziel muss Erachtens hinreichend fundierte Begründung negiert.

es sein, Voraussetzungen zu schaffen, die es den Bundesrä- Umfassendes Material in dieser Angelegenheit liegt vor. Wir

ten erlauben, ihre Tätigkeit vermehrt auf die eigentliche Füh- haben auch wiederholt darüber diskutiert. Die einschlägige

rungsarbeit zu konzentrieren. Sie sollen darüber hinaus die Dokumentation ist in jahrelanger Arbeit zum Teil durch Spezia-

notwendigen Freiräume für kreatives und prospektives Den- listen zusammengetragen worden, so dass nunmehr die nöti-

ken erhalten. Der Bericht soll unter Berücksichtigung organi- gen Strategien von den Departementen und vom Bundesrat

satorischer, administrativer, personeller und technischer Be- nach entsprechender Analyse ohne Zweifel entwickelt werden

lange Reformvorschläge aufzeigen, die auf allen Stufen der können. Es geht also nicht darum, dass wieder Unterneh-

Bundesverwaltung eine auf die aktuellen Erfordernisse aus- mungsberatungsfirmen eingeschaltet werden mit diesbezüg-

24. September 1990 669 Parlamentarische Initiative (Büro des Ständerates)

liehen Aufträgen. Ich glaube, dass die hausinternen Kräfte die

Aufgaben ohne weiteres bewältigen können, unter Beizug al- #ST# 90.236

lenfalls hervorragender Kenner unserer institutionellen Ein-

richtungen, der Verwaltung und der Verwaltungsabläufe, und Parlamentarische Initiative

es durchaus ausreichen dürfte, wenn man eine entspre- (Büro des Ständerates)

chende Kommission formiert. Entschädigungen für Parlamentarier.

Im Sinne eines ersten Schrittes ist die in der heutigen Bot- Bundesbeschluss. Aenderung

schaft bereits konkret anvisierte Flexibilisierung sicher vertret-

bar. Wenn man im Bereich der Generalsekretariate, der Initiative parlementaire

Pressechefs und in der näheren Entourage der Departements- (Bureau du Conseil des Etats)

chefs die Vorzüge der privatwirtschaftlichen Regelung der An- Indemnités parlementaires. Arrêté fédéral.

stellungsverhältnisse anstrebt, mehr Bewegung, grössere Modification

Verantwortlichkeitsbereiche schaffen und die Vertretung der

Bundesräte in den Kommissionen ermöglichen will, dann sind

das Massnahmen, die alle ohne Zweifel in die richtige Rich-

tung zielen; aber sie müssen ausgewogen sein und eingebet-

tet werden in ein gesamtheitliches Konzept, und wir dürfen Herr Cavelty unterbreitet im Namen des Büros den folgenden

nicht bei den erwähnten Sofortmassnahmen stehenbleiben. schriftlichen Bericht:

Ich habe übrigens - das muss ich sagen - in der Botschaft

auch Hinweise darüber vermisst, wie man dann die Beamten Wir unterbreiten Ihnen gemäss Artikel 21quater des Ge-

zu stellen gedenkt, die man offenbar in das privatrechtliche schäftsverkehrsgesetzes die Entwürfe zu einer Revision des

Anstellungsverhältnis überführen will und die damit rechnen Bundesbeschlusses vom 18. März 1988 zum Entschädi-

müssen, dass sie vielleicht beim nächsten Departementsvor- gungsgesetz (Beilage 1) sowie einen erläuternden Bericht

steher nicht mehr persona grata sein werden. Ich glaube, das (Beilage 2). Wir unterbreiten diesen Bericht gleichzeitig dem

gehört zur Fairness gegenüber den Leuten, von denen man Bundesrat zur Stellungnahme.

auch erheblichen Mehreinsatz und erhebliche Mehrverant-

wortung erwartet. Beilage 1

Das Postulat will mehr als nur Sofortmassnahmen und zielt auf Bundesbeschluss zum Entschädigungsgesetz

eine umfassende Erarbeitung und Ausgestaltung zeitgemäs- (Entwurf)

ser Führungsstrukturen auf allen Stufen der Verwaltung, so- vom ....

weit die bezügliche Arbeit nicht bereits in letzter Zeit abge- Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossen-

schlossen wurde oder im Gange befindlich ist. Die Botschaft schaft,

enthält die Begründung dafür, zum Teil rudimentär, aber in gestützt auf Artikel 14 Absatz 1 des Entschädigungsgesetzes

den wesentlichen Zügen ist sie heute vorhanden. Sie bleibt vom 8. März 1988)

aber bei den für mich spärlichen Sofortmassnahmen stehen. beschliesst:

Die Teilrevision des Verwaltungsorganisationsgesetzes wird Ziff. l

eine erste Gelegenheit bieten, die zur Diskussion stehenden Der Bundesbeschluss vom 18. März 1988 zum Entschädi-

Führungsstrukturen zu evaluieren. Die Ueberweisung des Po- gungsgesetz wird wie folgt geändert:

stulats bringt nicht nur die Notwendigkeit zur Fortsetzung des Art. 2 Taggeld

Reformprogrammes zum Ausdruck, sondern zeigt gleichzeitig Das Taggeld beträgt 300 Franken und wird für jeden Arbeits-

auch, dass es bei den heute in Aussicht genommenen Mass- tag ausgerichtet.

nahmen nicht sein Bewenden haben darf und dass ein weite- Art. 3 Mahlzeiten- und Uebernachtungsentschädigung

res Zuwarten bis nach Klärung der Situation rund um die euro- Abs. 1

päische Integration weder nötig noch zu verantworten ist. Die Mahlzeitenentschädigung beträgt 85 Franken pro Tag, die

Ich bitte Sie, das Postulat zu überweisen. Uebernachtungsentschädigung 130 Franken.

Ziff. II Referendum und Inkrafttreten

Bundeskanzler Buser: Wie ich bereits in meinen Ausführun- Abs. 1

gen zu den beiden parlamentarischen Initiativen dargelegt Dieser Beschluss ist allgemeinverbindlich; er untersteht je-

habe, ist der Bundesrat bereit, das Postulat von Herrn Stände- doch aufgrund von Artikel 14 Absatz 1 des Entschädigungs-

rat Gadient entgegenzunehmen. gesetzes vom 18. März 1988 nicht dem Referendum.

Ich darf noch zwei Bemerkungen anfügen: Was die Ausführun- Abs. 2

gen sowohl von Herrn Rhinow zur Regierungsreform als auch Er tritt am 15. Oktober 1990 in Kraft.

von Herrn Gadient zu seinem Postulat betrifft, können Sie ver-

sichert sein, dass der Bundespräsident sie in reinster Form Beilage 2

durch mich zur Kenntnis erhalten wird, wenn er heute auch Erläuterungen des Büros

nicht selber anwesend sein konnte. Ich hoffe, dass er bei einer 1. Tragweite der Revision

späteren Sitzung selbst dabei sein kann. Bei der letzten Aenderung des Entschädigungsgesetzes und

Die Flexibilisierung, Herr Ständerat Gadient, auf die Sie hin- des entsprechenden Bundesbeschlusses im März 1988 stan-

weisen, ist ein besonderes Statut, ähnlich jenem der persön- den die Erhöhung der Jahresentschädigung von 16500 auf

lichen Mitarbeiter der Bundesräte, man denkt an ein Mittelding 30 000 Franken und die Heraufsetzung der Uebernachtungs-

zwischen öffentlich-rechtlichem und privatrechtlichem Ver- entschädigung (von 70 auf 120 Franken) im Vordergrund.

trag, also nicht an eine rein privatrechtliche Anstellung. Der Das Arbeitsentgelt (250 Franken) und die Mahlzeitenentschä-

Bundesrat hat heute lediglich seine Absicht bekanntgeben digung (70 Franken) wurden letztmals am 1. Januar 1984 er-

können, weil der entsprechende Verordnungstext noch nicht höht.

definitiv ausgearbeitet vorliegt, aber er wird ebenfalls in abseh- Damals erreichte der Konsumentenpreisindex 102,5 Punkte.

barer Zeit kommen. Im August 1990 lag er bei 122,3 Punkten. Die Teuerung be-

trägt also 19,3 Prozent.

Ueberwiesen - Transmis Die Uebernachtungsentschädigung ist am I.Juli 1988 auf

120 Franken erhöht worden. Seither ist eine Teuerung von un-

gefähr 9 Prozent zu verzeichnen.

Das Büro erachtet es als gerechtfertigt, die Entschädigungen

der Teuerung anzupassen. Es schlägt deshalb vor, die ver-

schiedenen Beträge wie folgt festzulegen:

Arbeitsentgelt: Fr. 300 ( + 20%)

Mahlzeitenentschädigung: Fr. 85(+21,4%)

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Postulat Gadient Neue Organisations- und Führungsstrukturen auf Bundesebene

Postulat Gadient Réforme des structures d'organisation et de direction au niveau fédéral

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1990

Année

Anno

Band IV

Volume

Volume

Session Herbstsession

Session Session d'automne

Sessione Sessione autunnale

Rat Ständerat

Conseil Conseil des Etats

Consiglio Consiglio degli Stati

Sitzung 05

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 90.540

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 24.09.1990 - 18:15

Date

Data

Seite 667-669

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Ref. No 20 019 207

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