Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 90-513 KI-generiert

Agricultural Production Limits and Textile Industry EEA Adaptation

Geschäftsnummer VPB 90-513
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The court considered motions concerning agricultural production limits and the textile industry's adaptation to the European Economic Area (EEA). Regarding agriculture, the government had already implemented measures to stabilize production and reduce costs by limiting guaranteed purchase quantities and cutting subsidies, thus fulfilling the motion's intent. For the textile industry, the government acknowledged the challenges posed by EEA negotiations, particularly concerning passive refinement traffic, origin rules, and border formalities. The government committed to advocating for the industry's interests in these areas during EEA negotiations, leading to the motion being transformed into a postulate.

Legislator-Regeste

KI-generiert

Art. 108 Abs. 1 Bst. a VRG; Agricultural Production Limits and Textile Industry EEA Adaptation: Regarding agriculture, the government had already implemented measures to stabilize production and reduce costs by limiting guaranteed purchase quantities and cutting subsidies, thus fulfilling the motion's intent. For the textile industry, the government acknowledged the challenges posed by EEA negotiations, particularly concerning passive refinement traffic, origin rules, and border formalities. The government committed to advocating for the industry's interests in these areas during EEA negotiations, leading to the motion being transformed into a postulate.

Schlagwörter

KI-generiert
Agrargebiet Ursprungsbestimmungen EWR = Europäischer Wirtschaftsraum Produktionskosten bäuerliches Erbrecht Betroffener Wirtschaftszweig der Erzeugnisse

Zitierte Gesetzesbestimmungen

KI-generiert
Art. 108 Abs. 1 Bst. a VRG
Basis for the conclusion that the motion was fulfilled and could therefore be archived.
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

KI-generiert
Art. 108 Abs. 1 Bst. a VRG

Basis for the conclusion that the motion was fulfilled and could therefore be archived.

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Volltext

Motion Feigenwinter 758 22 mars 1991

#ST# 90.324 Der Bundesrat hat mit seinen Preisbeschlüssen für die Ernte

1990 und 1991 unmittelbar reagiert, indem er die Uebernah-

megarantie für Brotgetreide zum vollen Preis auf 450 000 Ton-

Motion Eisenring nen beschränkte, während vorher die Preisgarantie für die ge-

Produktionsbeschränkungen samten Brotgetreideablieferungen galt. Die Verwertungsko-

im inländischen Getreidebau sten für die die garantierte Menge von 450 000 Tonnen über-

schreitenden Ablieferungen müssen infolgedessen durch die

Céréales indigènes. Produzenten selbst übernommen werden. Dementsprechend

Limitation de la production mussten den Produzenten 1990 rund 10 Franken je 100 kg ab-

geliefertes Getreide belastet werden. Parallel dazu wurden die

Anbauprämien (Grundprämien) für Körnermais um 28 und für

das übrige Futtergetreide um 9 Prozent gekürzt.

Zur langfristigen Stabilisierung der Produktion hat der Bun-

Wortlaut der Motion vom 7. Februar 1990 desrat am 21. Januar 1991 eine Botschaft über Lenkungs-

Der Bundesrat wird beauftragt, der inländischen Produktion massnahmen im Pflanzenbau verabschiedet. In dieser Bot-

von Brot- und Futtergetreide, die sich rasant einer Ueber- schaft wird vorgeschlagen, das Landwirtschaftsgesetz und

schussproduktion nähert, die erforderliche Beachtung zu das Getreidegesetz zu ändern.

schenken und rechtzeitig im Hinblick auf die Ernte 1991 Mass- Mit den vorgeschlagenen Aenderungen werden die Rechts-

nahmen zu treffen oder vorzuschlagen, um die Produktion auf grundlagen zur Ausrichtung von Beiträgen für die Stillegung

einem finanzpolitisch und aussenwirtschaftlich tragbaren Ni- von Ackerflächen, eine extensive Getreideproduktion und eine

veau zu stabilisieren. extensive Nutzung von landwirtschaftlichen Nutzflächen so-

wie die Ausrichtung von betriebs- oder flächengebundenen

Texte de /a motion du 7 février 1990 Ausgleichsbeiträgen an Stelle der poduktbezogenen Beiträge

Le Conseil fédéral est chargé d'accorder toute son attention à in Gebieten mit erschwerten Produktionsbedingungen ge-

la production indigène de céréales panifiables et fourragères, schaffen. Dazu kommt nebst der Beteiligung der Produzenten

qui menace de devenir rapidement excédentaire, et de propo- an den Verwertungskosten eine Beschränkung der Preis- und

ser, voire de prendre à temps les mesures qui s'imposent en Uebernahmegarantie beim Brotgetreide.

prévision de la récolte de 1991, afin de stabiliser la production Die Landwirtschaft soll mit diesen Massnahmen veranlasst

à un niveau acceptable du point de vue de la politique finan- werden, einen standortgerechteren und weniger intensiven

cière et de celui du commerce extérieur. Ackerbau zu betreiben, die Produktionsmenge zu stabiliseren

und ganz allgemein umweltschonender zu produzieren. Die

Mitunterzeichner - Cosignataires: Keine - Aucun Kosten dieser Massnahmen können zum grösseren Teil durch

den Wegfall produktbezogener Beiträge kompensiert werden.

Der Bundesrat hat somit das Anliegen des Motionärs bereits in

Schriftliche Begründung - Développement par écrit • konkrete Massnahmen umgesetzt. Die Motion ist damit erfüllt

Die inländische Brot- und Futtergetreideproduktion ist in den und kann abgeschrieben werden.

letzten beiden Jahren zufolge massiver Intensivierung und

Flächenausdehnung dramatisch gestiegen. Der Selbstversor- Schriftliche Erklärung des Bundesrates

gungsgrad schnellte allein in zwei Jahren von 65 auf über Déclaration écrite du Conseil fédéral

80 Prozent. Diese Entwicklung geht rasant auf eine Ueberpro- Der Bundesrat beantragt, die Motion abzuschreiben.

duktion zu, sind doch für 1990 die Anbauflächen für Brot- und \

Futtergetreide insgesamt erheblich erweitert worden. Abgeschrieben - Classé

Diese Entwicklung widerspricht den Stillhaltevereinbarungen

der Schweiz im Gatt und wird deren Verhandlungsposition

ernsthaft in Frage stellen und beeinträchtigt schliesslich die In-

teressen der Gesamtwirtschaft.

Die aufgezeigte Entwicklung ist auch finanzpolitisch nicht län-

ger tragbar. Die volkswirtschaftlichen Kosten des Getreide- #ST# 90.513

baus aus Förderungsmassnahmen, entgangenen Grenzab-

gaben usw. dürften schon 1989 die stolze Summe von 750 Mil- Motion Feigenwinter

lionen Franken erreicht haben.

Die Entwicklung auf eine Ueberproduktion hin ist zudem nicht EWR und Schweizer Text! l industrie

im Interesse der Landwirtschaft, werden doch damit zahlrei- L'industrie suisse des textiles

che Probleme im Zusammenhang mit der Verwertung anderer face à l'Espace économique européen

inländischer Produkte geschaffen.

Eine Stabilisierung des Selbstversorgungsgrades im Getrei-

debau drängt sich auf. In der öffentlichen Diskussion wurden

bereits Vorschläge gemacht, wie dies realisiert werden

könnte, ohne dass unbedingt das landwirtschaftliche Einkom- Wortlaut der Motion vom 5. Juni 1990

men tangiert werden müsste (z. B. Grünbrache usw.). Nöti- Die Verhandlungen um den Europäischen Wirtschaftsraum

genfalls sind flächenbezogene Produktionsbeschränkungen (EWR) tangieren auch die Interessen der schweizerischen

einzuführen. Textilindustrie in hohem Masse.

Der Bundesrat wird deshalb eingeladen,

1. das Problem des passiven Veredlungsverkehrs (PTV) in be-

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates friedigender Weise zu lösen bzw. dafür zu sorgen, dass der Ur-

vom 13. Februar 1991 sprungsbegriff auf alle Waren des PTV, welche zwischen der

Rapport écrit du Conseil fédéral EG und der Efta zirkulieren, ausgedehnt wird;

du 13 février 1991 2. bei den EWR-Verhandlungen auch für die Textilindustrie mit •

Die Produktion von Brot- und Futtergetreide ist seit 1987 tat- Nachdruck auf ein alternatives Wertkriterium für den Ursprung

sächlich stark gestiegen, nachdem sie zwischen 1984 und zu insistieren, d. h. auf eine einfache und umfassende Ur-

1987 abnehmende Tendenz aufwies. Die starke Zunahme ist sprungsregel, die für alle industriellen Erzeugnisse Geltung

aber nur zu einem geringen Teil auf die grössere Fläche (plus haben könnte;

11 Prozent) zurückzuführen. Sehr günstige klimatische Bedin- 3. die Abfertigung an der Schweizer Grenze zu erleichtern mit-

gungen und bessere Anbaumethoden haben zu hohen Hekt- tels Ursprungsbestätigung auf den Exportfakturen, Stichpro-

arerträgen geführt. benkontrollen und Gebührenfreiheit der Grenzabfertigung.

22. März 1991 N 759 Motion Feigenwinter

Texte de la motion du 5 juin 1990 b. Ursprungsregeln

Les négociations sur l'Espace économique européen (EEE) Mit der Verwirklichung des Binnenmarktprogramms entsteht

touchent aussi considérablement aux intérêts de l'industrie ein freier Handel in der EG. Die damit verbundene nachteilige

suisse des textiles. Auswirkung bezieht sich auf die EG/Efta-Ursprungsregeln. Bei

C'est pourquoi le Conseil fédéral est chargé der Unterzeichnung des Freihandelsvertrages im Jahre 1972

1. de résoudre de manière satisfaisante le problème du trafic standen sich zwei ungefähr gleich grosse Blöcke gegenüber.

de perfectionnement passif (TPP) et de faire en sorte que la Inzwischen hat sich aber das Machtverhältnis zugunsten der

notion d'origine soit étendue à toutes les marchandises du EG verschoben. Der Binnenmarkt ist von so grosser Dimen-

TPP circulant entre la CE et l'AELE; sion, dass für EG-Unternehmen eine Konzentration der Aktivi-

2. de militer fermement, lors des négociations sur l'EEE, en fa- täten auf diesen ausreichen. Dank der Zollunion innerhalb der

veur de l'introduction, pour l'industrie des textiles, d'un critère EG und weil Exporte in die Efta nicht notwendig sind, verliert

alternatif de valeur en ce qui concerne l'origine, à savoir, d'une die Erfüllung der Ursprungsregeln bei der Produktion an Be-

règle d'origine simple et pouvant s'appliquer à tous les pro- deutung. Was einmal in die EG importiert wurde, kann darin

duits industriels; frei zirkulieren.

3. de faciliter le dédouanement à la frontière suisse moyen- Dem Schweizer Textilunternehmen bleibt diese Option ver-

nant une attestation d'origine sur les factures d'exportation, wehrt. Da er hauptsächlich Kunden aus der EG beliefert, muss

des contrôles par sondage et l'exemption de taxes de dédoua- bei der Produktion die Ursprungsregelung beachtet werden,

nement. um in den Genuss eines zollfreien Zugangs in die EG zu gelan-

gen. Das bedeutet, dass der doppelte Tarifsprung nachgewie-

sen werden muss bzw. auf Vormaterialien aus Drittländern

Mitunterzeichner-Cosignataires: Allenspach, Basler, Blocher,

nicht zurückgegriffen werden kann. Somit müssen beachtli-

Bonny, David, Dreher, Eisenring, Fischer-Seengen, Hänggi,

che Wettbewerbsnachteile in Kauf genommen werden.

Hess Peter, Humbel, Iten, Keller, Kühne, Loretan, Oehler,

Möglichst einfache und klare Ursprungsregeln, zum Beispiel

Reichling, Reimann Maximilian, Rüttimann, Schule, Spalti,

in Form eines alternativen Wertkriteriums, würden dem Pro-

Stucky, Weber-Schwyz, Wyss Paul, Zwingli (25)

blem Abhilfe leisten. Ein SOprozentiges Wertzuwachskriterium

würde dabei der durchgeführten Arbeit eher Rechnung tra-

Schriftliche Begründung - Développement par écrit gen, wird doch der qualitative Aspekt viel mehr einbezogen

Die Schweiz hat den liberalsten Texilmarkt der Welt bedingt und damit auch der Ursprung eines Produktes besser wieder-

durch das Fehlen von mengenmässigen Beschränkungen bei spiegelt.

der Einfuhr und weltweit niedrigste Zölle. Die schweizerische c. Grenzformalitäten

Textilindustrie befürwortet den freien Welthandel, wehrt sich Mit der Verwirklichung des Binnenmarktprogrammes fallen

aber dafür, dass nicht nur der Schweizer Markt für Importe of- auch die innergemeinschaftlichen Grenzen weg. Die Europäi-

fen ist, sondern auch die ausländischen Märkte Gegenrecht sche Gemeinschaft wird somit zu einem von Hindernissen be-

gewähren. freiten Markt. Dies erlaubt eine schnellere Abwicklung von Auf-

Die ausländischen Märkte werden aber durch diverse staatli- trägen und Transporten sowie eine Senkung des administrati-

che Massnahmen wie Einfuhrbeschränkungen, Zollschran- ven Aufwandes, verbunden mit hohen Kosteneinsparungen.

ken sowie nichttarifäre Handelshemmnisse geschützt. Die Das Bearbeiten von Absatzmärkten wird nachhaltig erleichtert.

schweizerische Textilindustrie wird dadurch massiv getroffen, Von dieser Aenderung können die schweizerischen Unterneh-

ist sie doch wegen dem relativ kleinen Heimmarkt auf Exporte men nicht in gleichem Masse profitieren. Mit der schweizeri-

und damit auf einen freien Zugang zu den ausländischen schen Grenze besteht vielmehr weiterhin eine Barriere, welche

Märkten angewiesen. die Flexibilität gegenüber der EG-Konkurrenz einschränkt.

Lieber 69 Prozent der Exporte der schweizerischen Textilindu- Auch wenn diese generell zu befürworten ist, könnten mit ver-

strie werden von den Mitgliedstaaten der Europäischen Ge- schiedenen Massnahmen die nachteiligen Folgen für die Wirt-

meinschaft aufgenommen. Damit beeinf lussi der freie Zugang schaft gemildert werden. Gerade die schweizerische Textilin-

zu den EG-Märkten die Position der schweizerischen Textilin- dustrie muss ihren Kunden eine schnelle Abwicklung der Ge-

dustrie in massgebender Weise! Ein Bestehen im Wettbewerb schäfte garantieren können. Mit einer Ursprungsbestätigung

ist nur möglich, falls sie sich mit den Anbietern in der EG mes- auf den Exportfakturen, Stichprobenkontrollen beim Grenz-

sen kann. übergang sowie Gebührenfreiheit könnte dies erreicht wer-

Die schweizerische Textilindustrie wird aber in drei Aspekten den.

gegenüber Unternehmen der EG stark diskriminiert:

a. Passiver Veredlungsverkehr (PTV) Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

Hier geht es um Veredlungsarbeiten auf Stufe der nachgela- vom 29. August 1990

gerten Konfektion. Diese arbeitsintensiven und damit kost- Rapport écrit du Conseil fédéral

spieligen Prozesse sind auch in den Mitgliedstaaten der EG, du 29 août 1990

insbesondere für die Bundesrepublik Deutschland, rhit einer Am 27./2S. Juni 1990 sind in Brüssel die Verhandlungen über

Einbusse an Konkurrenzfähigkeit gegenüber den Anbietern einen EWR-Vertrag eröffnet worden. Zu den Zielen gehört eine

aus den Billiglohnländern verbunden. Dies bewog die Euro- substantielle Verbesserung des Freihandelssystems. Auf Be-

päische Gemeinschaft, die Durchführung von Veredlungsar- treiben der Schweiz hat die Efta für den Handel mit Textilien

beiten bei Waren mit EG-Ursprung in gewissen Ländern aus- der EG Vorschläge unterbreitet, die Regelungen für den passi-

serhalb der EG zu begünstigen. Die Beschränkung auf Waren ven Veredelungsverkehr, den Ursprung und die Grenzkontrol-

mit EG-Ursprung sichert dabei eine rentable Produktion inner- len im Sinne der Motion zum Inhalt haben.

halb der EG und trägt, sowohl mengenmässig wie auch zoll- Der Bundesrat hat die Verhandlungsdelegation angewiesen,

rechtlich begünstigt, zur Erhöhung der Konkurrenzfähigkeit diese Vorschläge mit Entschlossenheit zu vertreten, und er

gegenüber Drittländern bei. wird die Bundesversammlung zu gegebener Zeit über die er-

Auf Produkte mit Schweizer Ursprung wie auch Produkte mit zielten Ergebnisse orientieren.

EG-Ursprung, welche Schweizer Vormaterialien enthalten, ist

hingegen ein Differenzzoll zu entrichten, da sie von dieser Re- Schriftliche Erklärung des Bundesrates

gelung ausgenommen sind. Dies entspricht einer krassen Ver- Déclaration écrite du Conseil fédéral

letzung des Geistes des Freihandelsvertrages und ist insbe- Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwan-

sondere mit einem künftigen EWR-Vertrag unvereinbar. deln.

Mit einer Ausdehnug des Ursprungsbegriffs auf alle Waren

des PTV, also der Gleichstellung schweizerischer Waren mit Ueberwiesen als Postulat- Transmis comme postulat

jenen der EG im PTV und der Aufhebung von Zollbarrieren zwi-

schen der EG und der Efta für in diesem Bereich verarbeitete

Produkte, liesse sich die Diskriminierung beseitigen.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Motion Feigenwinter EWR und Schweizer Textilindustrie

Motion Feigenwinter L'industrie suisse des textiles face à l'Espace économique européen

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1991

Année

Anno

Band II

Volume

Volume

Session Frühjahrssession

Session Session de printemps

Sessione Sessione primaverile

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 17

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 90.513

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 22.03.1991 - 08:00

Date

Data

Seite 758-759

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Ref. No 20 019 758

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