Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 90-508 KI-generiert

Constitutional Freedom Guarantee Motion Rejected as Unnecessary and Misguided

Geschäftsnummer VPB 90-508
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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The motion proposed enshrining a constitutional guarantee of freedom, obligating the federal government to continuously simplify and repeal existing laws to maintain a balance between regulated and unregulated life areas. The court rejected the motion, reasoning that fundamental rights primarily serve defensive purposes against state overreach and do not create enforceable claims for positive state actions. Furthermore, the court found that while the government already prioritizes reducing regulatory density, codifying such an obligation within a freedom guarantee would be unnecessary and potentially misinterpret the relationship between law and freedom, as law can also safeguard liberties.

Legislator-Regeste

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Art. 74 Absatz; Constitutional Freedom Guarantee Motion Rejected as Unnecessary and Misguided: The court rejected the motion, reasoning that fundamental rights primarily serve defensive purposes against state overreach and do not create enforceable claims for positive state actions. Furthermore, the court found that while the government already prioritizes reducing regulatory density, codifying such an obligation within a freedom guarantee would be unnecessary and potentially misinterpret the relationship between law and freedom, as law can also safeguard liberties.

Schlagwörter

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Grundrechte Recht auf Leben staatliche Pflicht freiheitsbeschränkende Massnahme Gefährdung der verfassungsmässigen Ordnung verfassungsrechtliche Rüge
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Volltext

14. Dezember 1990 2425 Motion der grünen Fraktion

#ST# 90.508 mehrere differenzierte Freiheitsgarantien enthalten und sich

nicht auf eine einzige Garantie sehr genereller Art beschrän-

ken.

Motion Portmann 2. Die in der Verfassung verankerten Grund- oder Freiheits-

Verfassungsrechtliche rechte sind primär auf die Abwehr übermässiger staatlicher

Freiheitsgarantie Eingriffe gerichtet. Sie begründen in der Regel keine gericht-

lich durchsetzbaren Ansprüche der Bürger auf positive Lei-

Norme constitutionnelle stungen des Staates, enthalten aber auch einen Auftrag an

sur la liberté den Staat, für ihre Verwirklichung in der ganzen Rechtsord-

nung zu sorgen. Sollte der Bund verfassungsrechtlich ver-

pflichtet werden, das geltende Recht fortlaufend zu vereinfa-

chen und wenn möglich aufzuheben, müsste dies nicht in der

Form einer Freiheitsgarantie für die Bürger, sondern als Auf-

Wortlaut der Motion vom 5. Juni 1990

trag an den Gesetzgeber vorgesehen werden. Einen solchen

Der Bundesrat wird eingeladen, eine Verfassungs-Bestim-

Auftrag erachten wir aber als weder notwendig noch sinnvoll.

mung vorzulegen, welche das Freiheitsempfinden von Volk

3. Ein in der Verfassung verankerter Auftrag ist nicht notwen-

und Ständen durch die Verankerung der Freiheitsgarantie in

dig, weil der Bund dem in der Motion zum Audruck gebrachten

unserem Grundgesetz festigt.

Anliegen auch ohne solchen Auftrag volle Beachtung schen-

Diese Garantie soll die Rechtsetzung des Bundes auch ver-

ken kann und dies auch tatsächlich tut. Dem Abbau der Rege-

pflichten, bestehendes Recht fortlaufend bürgernah zu verein-

lungsdichte wird nach dem Bericht des Bundesrates über die

fachen und - wo immer möglich - aufzuheben, damit ein er-

Richtlinien der Regierungspolitik 1987 bis 1991 in der laufen-

trägliches Gleichgewicht zwischen den rechtsgebundenen

den Legislaturperiode hohe Priorität eingeräumt. Daran wird

und den rechtsfreien Lebensbereichen gesichert wird.

sich auch in der nächsten Legislaturperiode voraussichtlich

Texfe de la motion du 5 juin 1990 nichts ändern. Neben den federführenden Aemtern bemühen

Le Conseil fédéral est invité à présenter un projet de norme sich vor allem die Bundeskanzlei und das Bundesamt für Ju-

constitutionnelle qui renforce le principe de liberté cher à notre stiz, denen aufgrund der ihnen obliegenden Aufgaben eine

peuple et à nos cantons par l'insertion, dans la constitution, besondere Verantwortung für die Qualität der Gesetzgebung

d'une disposition garantissant la liberté. zukommt, den Erlass unnötigen Rechts zu vermeiden, für die

Par cette garantie, le législateur fédéral doit également être Aufhebung obsoleter Bestimmungen zu sorgen und die einfa-

tenu de simplifier systématiquement la législation pour la ren- che und verständliche Gestaltung rechtlicher Vorschriften si-

dre plus accessible au citoyen, voire, dans la mesure du possi- cherzustellen. Es wäre zwar an sich möglich, ihre diesbezügli-

ble, d'abroger des prescriptions, afin de créer un équilibre ac: chen Aufgaben auf Gesetzes- oder Verordnungsstufe oder al-

ceptable entre la sphère de la vie qui est régie par des actes lé- lenfalls in verwaltungsinternen Vorschriften zu präzisieren. Wir

gislatifs et celle qui ne l'est pas. erachten jedoch eine solche Präzisierung angesichts der ge-

genwärtigen Praxis als nicht erforderlich.

Mitunterzeichner - Cosignataires: Keine - Aucun 4. Die Annahme der Motion erscheint uns auch nicht sinnvoll,

weil diese von einer Antinomie zwischen Recht und Freiheit

Schriftliche Begründung - Développement par écrit ausgeht. Rechtsfreiheit bedeutet aber nicht unbedingt Frei-

Das Freiheitsbewusstsein leidet im Rechtsstaat unter dem heit, und Rechtsgebundenheit ist nicht unbedingt mit staatli-

ständigen Erlass von Recht. chem Zwang gleichzusetzen. Gerade die Entwicklung der

Wir sperren laufend mehr Lebensbereiche, die in Unordnung Grundrechte sowie z. B. die Gesetzgebung im Bereich des

geraten sind, in den «Rechtskäfig» ein, ohne dass wir gleich- Umweltschutzes und der Sozialversicherung machen den Bei-

zeitig versuchen, andere Lebensgebiete, die mit Hilfe des trag des Rechts zur Sicherung der Freiheit, der Gesundheit

Rechts in Ordnung gebracht werden konnten, wieder aus dem und der Wohlfahrt der Bürger deutlich.

«Gesetzeskäfig» zu entlassen. So beschränkt sich unser

Rechtsstaat vorwiegend auf den Erlass von Recht und ver- Schriftliche Erklärung des Bundesrates

nachlässigt die ebenso wichtige Sparte der Straffung und -wo Déclaration écrite du Conseil fédéral

möglich - der Aufhebung von Recht. Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.

Dadurch empfinden Volk und Stände, der schweizerische

Rechtsstaat ziele aus Eigendynamik oder auf internationalen Abgelehnt - Rejeté

Anpassungdruck darauf ab, möglichst viele Lebensbereiche

zur Regelungsdomäne des Bundes zu erklären und zu ver-

rechtlichen. Dem drohenden Verlust des Freiheitsbewusst-

seins im Rechtsstaat ist so entgegenzuwirken, dass der Bund

in einer Verfassungsnorm verpflichtet wird, mit dem Instru- 90.519

#ST#

mentarium des Rechts auch dafür zu sorgen, dass ständig ein

erträgliches Gleichgewicht zwischen den rechtsgebundenen Motion der grünen Fraktion

und den rechtsfreien Lebensbereichen herrscht. Frauenstimmrecht. Aenderung

von Artikel 74 Absatz 4 BV

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

vom 24. September 1990 Motion du groupe écologiste

Rapport écrit du Conseil fédéral Suffrage féminin. Révision

du 24 septembre 1990 de l'article 74,4e alinéa est.

1. Gemäss Artikel 3 des Bundesbeschlusses vom 3. Juni 1987

über die Totalrevision der Bundesverfassung wird der Bundes-

rat der Bundesversammlung einen Entwurf zu einer neuen

Bundesverfassung unterbreiten, in dem das geltende ge-

schriebene und ungeschriebene Verfassungsrecht nachge- Wortlaut der Motion vom 5. Juni 1990

führt wird (BB1198711963). Der Entwurf wird somit neben den Der Bundesrat wird eingeladen, dem Parlament unverzüglich

bereits jetzt in der Verfassung verankerten Freiheitsrechten eine Ergänzung von Artikel 74 Absatz 4 BVzu unterbreiten, mit

auch jene Grundrechte enthalten, die von der Rechtspre- der das Stimm- und Wahlrecht von Frauen und Männern auch

chung entwickelt worden sind und unbestrittene Teile unseres in kantonalen Angelegenheiten in gleicher Weise vollumfäng-

Verfassungsrechts bilden. Dazu gehört z. B. der Schutz der lich gewährleistet wird. Dabei ist auch vorzusehen, dass wider-

Persönlichkeit (s. dazu den Bericht über die Totalrevision der sprechendes kantonales Recht sofort nach Annahme der revi-

Bundesverfassung, BBI 1985 III 1). Der Entwurf wird somit dierten Verfassungsbestimmungen ausser Kraft tritt.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Motion Portmann Verfassungsrechtliche Freiheitsgarantie

Motion Portmann Norme constitutionnelle sur la liberté

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1990

Année

Anno

Band V

Volume

Volume

Session Wintersession

Session Session d'hiver

Sessione Sessione invernale

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 15

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 90.508

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 14.12.1990 - 08:00

Date

Data

Seite 2425-2425

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Ref. No 20 019 330

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