Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 90-501 KI-generiert

Motion to Postulate Federal Regulation on Land Use Planning Compensation

Geschäftsnummer VPB 90-501
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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The court debated a motion concerning a provision in the land-use planning law that requires cantons to ensure fair compensation for major advantages and disadvantages arising from planning measures. While only two cantons had fully implemented this, and the federal government's revision of the law did not address compensation, the motion urged the government to introduce a mandatory federal regulation. The court ultimately decided to transform the motion into a postulate, meaning the government would consider the proposal but was not strictly bound to implement it, citing the need for further consultation and consideration of federal legislative competence.

Legislator-Regeste

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Art. 5 Absatz, Art. 5 RPG, Artikel 5 des Bundesgesetzes über die Raumplanung; Motion to Postulate Federal Regulation on Land Use Planning Compensation: While only two cantons had fully implemented this, and the federal government's revision of the law did not address compensation, the motion urged the government to introduce a mandatory federal regulation. The court ultimately decided to transform the motion into a postulate, meaning the government would consider the proposal but was not strictly bound to implement it, citing the need for further consultation and consideration of federal legislative competence.

Schlagwörter

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Grundstücksnutzung Entschädigung für Nutzung Gesetzgebungszuständigkeit Grundstückspreis Zone mit Planungspflicht Grundlast

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Art. 5 Absatz
der kriegerischen Politik von Saddam Hussein zu sammeln.» Aux termes de l'article 5 de la loi fédérale sur l'aménagement
Art. 5 RPG
der kriegerischen Politik von Saddam Hussein zu sammeln.» Aux termes de l'article 5 de la loi fédérale sur l'aménagement
Artikel 5 des Bundesgesetzes über die Raumplanung
This provision requires cantons to legally regulate adequate compensation for significant advantages and disadvantages arising from land-use planning. It was cited by the motion's proponent to highlight the lack of cantonal implementation and by the Federal Council to acknowledge the issue and the need for federal regulation.
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Artikel 5 des Bundesgesetzes über die Raumplanung

This provision requires cantons to legally regulate adequate compensation for significant advantages and disadvantages arising from land-use planning. It was cited by the motion's proponent to highlight the lack of cantonal implementation and by the Federal Council to acknowledge the issue and the need for federal regulation.

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Volltext

26. November 1991 2131 Motion Wiederkehr

stammt aus der Zeit des Golfkrieges. Kurz vor dessen Aus- hen, entweder als zwingendes Bundesrecht oder als subsi-

bruch hat das Departement die Polizeiorgane von Bund und diäre Bestimmung, die greift, wenn die Kantone keine eigenen

Kantonen beauftragt, Informationen über die Ausübung politi- Vorschriften erlassen.

scher Rechte und über die Teilnahme an rechtmässig durch-

geführten Veranstaltungen und Kundgebungen zugunsten Texte de la motion du 23 mars 1990

der kriegerischen Politik von Saddam Hussein zu sammeln.» Aux termes de l'article 5 de la loi fédérale sur l'aménagement

Ich habe das dem GPK-Bericht entnommen, insofern hoffe du territoire, les cantons sont tenus d'établir, dans leur droit,

ich, dass ich gutgläubig bin; diese zensurierte Version wurde un régime de compensation permettant de tenir compte équi-

doch offenbar auch von den CVP-Mitgliedern mitgetragen. tablement des avantages et des inconvénients majeurs qui ré-

sultent de mesures d'aménagement Jusqu'à présent, seule-

Bundesrat Koller: Herr Bodenmann, Sie wissen ganz genau, ment deux cantons (BS et NE) ont respecté cette obligation. Le

dass im Bereich des Staatsschutzes aufgrund neuer Lagen canton de Soleure, pour sa part, a au moins élaboré un projet

neuer Handlungsbedarf entsteht. Nach den schwerwiegen- de loi.

den Drohungen, die damals Saddam Hussein auch gegen die Ce manque de réglementations en matière de compensation

Schweiz ausgesprochen hatte, war es unsere verdammte contribue sensiblement à alimenter la crise qui peut être cons-

Pflicht und Schuldigkeit, mit den Kantonen aufgrund ganz tatée au niveau de l'exécution des mesures d'aménagement

konkreter Weisungen dafür zu sorgen, dass es nicht zu derarti- du territoire. Chaque jour, des plus-values sont réalisées en

gen Terroranschlägen in der Schweiz kommen konnte. Diese Suisse, et il n'est pas rare qu'elles atteignent des millions de

Pflicht haben wir erfüllt, und das ist keinerlei Verletzung der francs. Citons, à titre d'exemple, la flambée du prix des terrains

Negativliste, sondern das war die Konkretisierung der Negativ- avoisinant des tronçons d'autoroute nouvellement construits

liste in einem ganz akuten Fall neuer staatlicher Bedrohung. ou encore à construire.

La loi fédérale sur l'aménagement du territoire est actuelle-

Präsident: Wir haben nicht Diskussion beschlossen. Aus- ment en révision. Le projet élaboré par la Commission d'ex-

nahmsweise hat Herr Bodenmann ganz kurz Gelegenheit für perts Jagmetti est en consultation auprès des cantons et des

eine zweite persönliche Erklärung. partis. Ce projet ne traite toutefois pas la question de la com-

pensation en matière d'aménagement

Persönliche Erklärung - Déclaration personnelle C'est pourquoi le Conseil fédéral est chargé de prévoir, dans

le projet de révision de la LAT, une réglementation en matière

Bodenmann: Ich habe gerade etwas zuwenig zitiert. Das Zitat

de compensation; celle-ci pourrait prendre laforme d'une dis-

geht weiter: «Dies hat die Verunsicherung erhöht, weil da-

position contraignante de droit fédéral ou d'une disposition

durch die Negativliste verletzt wurde.» So steht es im GPK-

subsidiaire s'appliquant lorsque les cantons n'ont pas établi

Bericht, Herr Bundesrat Koller.

leurs propres prescriptions.

Bundesrat Koller: Es kommt halt gelegentlich vor, dass eine

Mitunterzeichner - Cosignataires: Baerlocher, Bär, Béguelin,

Kommission und der Bundesrat nicht der gleichen Meinung

Bodenmann, Braunschweig, Bürgi, Cotti, Daepp, Danuser,

sind. Der Bundesrat ist nach wie vor der Ueberzeugung, dass

Darbellay, Diener, Dietrich, Dormann, Dünki, Eggenberg-

er hier situationsgerecht gehandelt hat. Ich habe auch nicht ei-

Thun, Engler, Fäh, Fehr, Gardiol, Grendelmeier, Günter, Hae-

genmächtig gehandelt, sondern wir haben im Bundesrat eine

ring Binder, Hafner Rudolf, Herczog, Hubacher, Jaeger, Jean-

Beurteilung vorgenommen, aufgrund derer diese Weisungen

prêtre, Keller Anton, Kühn, Leutenegger Oberholzer, Longet,

erlassen worden sind.

Loretan, Luder, Maeder, Meier Hans, Müller-Aargau, Nebiker,

Neukomm, Nussbaumer, Ort, Petitpierre, Portmann, Salvioni,

Scheidegger, Schmid Peter, Schnider, Schule, Seiler Rolf,

Spalti, Stamm Judith, Stocker, Thür, Uchtenhagen, Vollmer,

#ST# 90.501 Weder Hansjürg, Widmer, Wyss William, Zbinden Hans, Zü-

ger, Zwygart (60)

Motion Wiederkehr

Raumplanungsgesetz. Ausgleich Schriftliche Begründung - Développement par écrit

Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht

Loi sur l'aménagement du territoire. eine schriftliche Antwort.

Péréquation

Schriftliche Stellungnahme des Bundtesrates

vom 9. Mail 990

Rapport écrit du Conseil fédéral

du 9 mai 1990

Wortlaut der Motion vom 23. März 1990 Tatsächlich haben bis heute nur zwei Kantone im Sinne von

Artikel 5 des Bundesgesetzes über die Raumplanung schreibt Artikel 5 Absatz 1 RPG einen angemessenen Ausgleich für er-

den Kantonen vor, einen angemessenen Ausgleich für erhebli- hebliche Planungsvorteile und -nachfeile geregelt

che Vor- und Nachteile, welche durch Planungen nach diesem Die vom EJPD zur Revision des RPG eingesetzte Experten-

Gesetz entstehen, rechtlich zu regeln. Bisher sind nur gerade kommission unter dem Vorsitz von Herrn Ständerat Jagmetti

zwei Kantone (BS und NE) dieser Verpflichtung nachgekom- hat sich mit der Frage befasst, ob anstelle des heutigen Ge-

men. Im Kanton Solothurn liegt immerhin ein Gesetzentwurf setzgebungsauftrags an die Kantone eine direkt anwendbare

vor. Norm in das RPG aufzunehmen sei. Wie dem Bericht der Ex-

Mangelnde Ausgleichsregelungen tragen wesentlich zur Voll- pertenkommission zu entnehmen ist, haben Bedenken hin-

zugskrise in der Raumplanung bei. Täglich werden in der sichtlich der Kompetenz des Bundesgesetzgebers zur Schaf-

Schweiz Mehrwerte realisiert, häufig solche in Millionenhöhe. fung einer solchen Norm und die Ueberlegung, dass Fragen

Als Beispiele seien Landpreissteigerungen in der Umgebung der Steuererhebung eher in das Steuerharmonisierungsge-

von neu erstellten oder neu zu erstellenden Autobahnab- setz als ins Raumplanungsgesetz aufzunehmen sind, die

schnitten erwähnt Kommission veranlasst, auf einen entsprechenden Vorschlag

Zurzeit befindet sich das Bundesgesetz über die Raumpla- zu verzichten.

nung in Revision. Der Entwurf der Expertenkommission von Der Entwurf der Expertenkommission ist bis zum 30. Juni 1990

Herrn Ständerat Jagmetti befindet sich bei den Kantonen und in der Vernehmlassung. Der Bundesrat will erst aufgrund der

Parteien in der Vernehmlassung. Eine Regelung des Pla- Ergebnisse der Vernehmlassung über die weitere Richtung

nungsausgleichs sieht dieser Entwurf nicht vor. der Revision des RPG entscheiden. Er wird dabei auch eine di-

Der Bundesrat wird deshalb aufgefordert, im Entwurf für die rekt anwendbare Norm zum Planungsausgleich prüfen. Ein

Revision des RPG eine Regelung über den Ausgleich vorzuse- angemessener Ausgleich von Planungsvorteilen und -nach-

Motion Wiederkehr 2132 N 26 novembre 1991

teilen vermag einen gewichtigen Beitrag zur Beruhigung des Wir dürfen uns hier von vornherein keine Illusionen machen.

Bodenmarkts zu leisten. Die Abschöpfung von Planungs- Sie wissen genau, Herr Wiederkehr, dass das Problem der

mehrwerten kann der Baulandhortung entgegen wirken und Mehrwertabschöpfung Grund für die erste Ablehnung des

hilft damit, den Baulandmarkt zu verflüssigen. Entschädigun- Raumplanungsgesetzes war und dass unterdessen leider

gen für Planungsnachteile andererseits fördern die Verkleine- auch die fakultative Bestimmung von den Kantonen wenig ge-

rung bundesrechtswidriger Bauzonen. Die Nutzungsplanung nutzt worden ist Wir haben uns daher im Bundesrat entschie-

kann von finanziellem Druck entlastet werden und sich besser den, diese Idee im Rahmen des Anschlussprogrammes wie-

nach planerischen Kriterien richten, was einerseits dem Eigen- der aufzunehmen, aber wir werden - wie bei den anderen

tümer von Bauland mehr Rechtssicherheit verschafft, anderer- Massnahmen des Anschlussprogramms - eine Vernehmlas-

seits das Landwirtschaftsland langfristig zu sichern vermag. sung dazu durchführen. Wirwerden auch das Resultat derVer-

Aus diesen Gründen war der Bundesrat bereit, ähnliche parla- nehmlassung abwarten müssen, bis wir Ihnen endgültige Vor-

mentarische Vorstösse als Postulat entgegenzunehmen schläge unterbreiten können.

(87.074 Postulat der Kommissionsminderheit vom 21. Juni Hierin liegt der Grund, weshalb wir Ihren Vorstoss nicht in der

1988, vom Nationalrat am 3. Oktober 1988 überwiesen; 85.501 verbindlichen Form der Motion, sondern nur in der unverbind-

Motion Ruffy vom 20. Juni 1985, vom Nationalrat am 4. Okto- lichen Form des Postulats entgegennehmen können. Sie kön-

ber 1985 als Postulat überwiesen). nen sich darauf verlassen: Der Bundesrat wird diese Idee wie

angekündigt im Sommer 1993, im Rahmen der nächsten Revi-

Schrittliche Erklärung des Bundesrates sion des Raumplanungsgesetzes, in Vernehmlassung geben.

Déclaration écrite du Conseil fédéral

Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwan- Abstimmung - Vote

deln. Für Ueberweisung als Postulat 59 Stimmen

Für Ueberweisung als Motion 53 Stimmen

Wiederkehr: Seit eh und je ist in Artikel 5 des Raumplanungs-

gesetzes festgeschrieben, dass der ungerechtfertigte Mehr-

wert abgeschöpft werden muss, wenn irgendwo Land durch

Schluss der Sitzung um 12.50 Uhr

Planungen mehr wert wird-z. B. heute bei S-Bahn-Stationen

La séance est levée à 12 h 50

in Zürich, wo die Preise für Land und Gebäude gewaltig gestie-

gen sind. Und wer durch Planungen Verluste erlitten hat, soll

mit dem Ausgleich entschädigt werden - z. B. ein Bauer bei ei-

ner Kehrichtverbrennungsanlage, dessen Kühe wegen der

Schadstoffe eingehen. Aber bisher haben nur zwei Kantone

diesem Artikel 5 des Raumplanungsgesetzes Nachachtung

verschafft.

Warum ist das so? Sie ist nicht einfach zu handhaben, diese

Mehrwertabschöpfung, dieser Ausgleich, das ist zuzugeben.

Der Bund hat den Kantonen freie Hand gelassen, und die Kan-

tone haben das Problem auf die lange Bank geschoben. Sie

fühlten sich dazu um so berechtigter, als der Bundesrat mit

seiner Revision des Raumplanungsgesetzes selbst das Signal

zum Abwarten gegeben hat. Da haben sich die Kantone ge-

sagt: Verschränken wir die Arme, warten wir ab, was da noch

weiter aus Bern kommt; bemühen wir uns jetzt lieber nicht

darum, denn vielleicht müssen wir später wieder alles ändern.

Motionen und Postulate haben immer wieder verlangt, dass

Artikel 5 RPG endlich Nachachtung zu verschaffen ist Und im-

mer hat der Bund vertröstet: Wir kommen dann schon, wenn

die Kantone nichts tun. Heute sind wir an dem Punkt, wo selbst

der Bundesrat - im September dieses Jahres - sagt: Ange-

sichts der verbreiteten Untätigkeit der Kantone drängt sich der

Erlass einer direkt anwendbaren subsidiären Bundesnorm

auf. Da kann man mal fragen, Herr Bundesrat Koller: Warum

erst jetzt, warum nicht früher? Warum gingen sechs Jahre ver-

loren? Der einfache Bürger glaubt nicht mehr daran, dass es

dem Bundesrat möglich ist, einfachen Artikeln, die im Raum-

planungsgesetz schon längst aufgenommen sind, gerecht zu

werden. Selbstverständlich könnte man jetzt sagen: Na ja,

jetzt hat der Bundesrat erklärt, er wolle ab 1993 endlich etwas

tun, bis dann sollen die Vorschläge auf dem Tisch liegen. Al-

lein, mir fehlt nach so langer Zeit der Glaube.

Es hat sechzig Leute in diesem Saal gegeben, denen dieser

Glaube auch gefehlt hat Ich habe extra darauf geachtet, dass

in etwa 30 rechts der Mitte und 30 links der Mitte meine Motion

mitunterzeichnet haben. Sie haben diese ewige Trölerei eben-

falls satt.

Ich bitte Sie, zwingen Sie den Bundesrat jetzt dazu, sein Ver-

sprechen zu halten, geben Sie ihm nicht wieder die Möglich-

keit, sich in die Unverbindlichkeit eines Postulats zu flüchten.

Stimmen Sie der Motion zu.

Bundesrat Koller: Das Anliegen, das uns Herr Wiederkehr in

Form einer Motion unterbreitet, ist - darüber haben wir inzwi-

schen informiert - Bestandteil des sogenannten Anschluss-

programmes, das die bodenrechtlichen Sofortmassnahmen

ablösen soll, die wir zum Teil heute morgen beraten haben.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Motion Wiederkehr Raumplanungsgesetz. Ausgleich

Motion Wiederkehr Loi sur l'aménagement du territoire. Péréquation

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1991

Année

Anno

Band V

Volume

Volume

Session Wintersession

Session Session d'hiver

Sessione Sessione invernale

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 02

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 90.501

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 26.11.1991 - 08:00

Date

Data

Seite 2131-2132

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Ref. No 20 020 664

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