Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 90-486 KI-generiert

Organic Farming Recognition and Support

Geschäftsnummer VPB 90-486
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

This motion requested that Swiss agricultural legislation be amended to recognize and promote organic farming, specifically by granting legal recognition to organic farming practices and products, protecting the "Knospe" collective brand, and compensating organic farms for their environmental contributions. The rationale was that organic farming leads to significant environmental benefits, but farmers face income losses and increased labor during the transition and in operation due to lower yields and restricted use of conventional aids. The Federal Council acknowledged the validity of the concerns, stating that related issues were being reviewed, and proposed converting the motion into a postulate to allow for further consideration of the proposed measures.

Legislator-Regeste

KI-generiert

Organic Farming Recognition and Support: The rationale was that organic farming leads to significant environmental benefits, but farmers face income losses and increased labor during the transition and in operation due to lower yields and restricted use of conventional aids. The Federal Council acknowledged the validity of the concerns, stating that related issues were being reviewed, and proposed converting the motion into a postulate to allow for further consideration of the proposed measures.

Schlagwörter

KI-generiert
Biologische Landwirtschaft Erfasste Erzeugnisse Landwirtschaftsschutzzone Umweltindikator Bauernbewegung Beihilfen im Agrarsektor
KI-generiert

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Volltext

5. Oktober 1990 1905 Motion Dormann

#ST# 90.486 der umweltschonenden Produktionsmethoden hat heute

schon dazu geführt, dass Erkenntnisse aus der Forschung

und Erfahrungen mit dem praktischen biologischen Anbau

Motion Dormann auch in der konventionellen und integriert arbeitenden Land-

Anerkennung wirtschaft genutzt werden. Diese Leaderfunktion kann aber

des biologischen Landbaus nur beibehalten werden, wenn viele Betriebe ihre Produktion

umstellen.

Légitimation Die Umstellung eines Betriebes auf biologischen Anbau

de l'agriculture biologique nimmt in der Regel zwei bis maximal fünf Jahre in Anspruch.

Sie ist erst abgeschlossen, wenn die Erzeugnisse weitgehend

frei von Rückständen aus der früheren Produktion sind. Wäh-

rend der Umstellungszeit muss der Produzent Einkommens-

verluste hinnehmen. Er darf die Produkte noch nicht unter der

Wortlaut der Motion vom 23. März 1990 kollektiven Schutzmarke zu einem höheren Preis verkaufen.

Der Bundesrat wird eingeladen, die landwirtschaftliche Ge- Gleichzeitig sinken aber die Erträge, weil auf den Einsatz der

setzgebung so zu ergänzen, dass der biologische (ökologi- üblichen Hilfsstoffe verzichtet werden muss. Im weiteren hat

sche) Landbau sowie die freiwillige Umstellung landwirtschaft- der Landwirt erhebliche Mehrarbeit sowie Zeit für die Fortbil-

licher Betriebe gefördert werden können. Dies soll insbeson- dung zu investieren. Ausserdem fallen Kosten für die Umrü-

dere erreicht werden durch: stung von Gerätschaften an. In witterungsbedingten Extrem-

1. die rechtliche Anerkennung des nach den Richtlinien der jahren haben Biobauern eher unter Einkommenseinbussen

Vereinigung Schweizerischer biologischer Landbauorganisa- zu leiden als konventionell wirtschaftende Landwirte. Eine

tionen (VSBLO) praktizierten biologischen (ökologischen) staatliche Unterstützung soll in dieser Phase, im Sinne einer

Landbaus; Ueberbrückungshilfe, dazu beitragen, finanzielle Engpässe

2. den Schutz dessen pflanzlicher und tierischer Produkte zu verhindern.

über die rechtliche Anerkennung der Bezeichnung «aus biolo- Untersuchungen der Forschungsanstaltfür Betriebswirtschaft

gischem Anbau« und der Knospen-Kollektivmarke der und Landtechnik in Tänikon (FAT) zeigen, dass die Naturaler-

VSBLO; träge im biologischen Landbau um 10 bis 15 Prozent unter

3. die Ausrichtung von Beiträgen, insbesondere zur Abgel- denjenigen konventioneller Betriebe liegen. Da die Produkte

tung der Umweltleistungen der biologisch wirtschaftenden aber meistens zu einem höheren Preis verkauft werden kön-

Betriebe. nen, erreichen die Biobetriebe trotzdem ein ähnliches Einkom-

mensniveau. Der durch die umweltschonende Produktion ver-

Texte de la motion du 23 mars 1990 ursachte höhere Arbeitsaufwand führt aber zu einem um 10 bis

Le Conseil fédéral est chargé de compléter la législation sur 20 Prozent tieferen Arbeitsverdienst.

l'agriculture de manière à promouvoir les cultures biologiques In abgelegenen Regionen, wo die speziellen Vermarktungs-

(écologiques) et la conversion volontaire des exploitations strukturen für Nahrungsmittel aus biologischem Anbau fehlen,

agricoles. Ces objectifs seront atteints de la manière suivante: kann der Landwirt keine höheren Preise erzielen. Eine Aus-

1. La Confédération reconnaîtra dans sa législation l'agricul- dehnung des biologischen Landbaus in diesen Regionen

ture biologique (écologique) qui est pratiquée selon les direc- kann also nur erfolgen, wenn der Bauer eine angemessene

tives arrêtées par l'Association suisse des organisations de Abgeltung für seine Leistungen zur Erhaltung der Lebens-

l'agriculture biologique (ASOAB); grundlagen erhält.

2. La Confédération protégera les produits d'origine végétale Die Tatsache, dass Landwirte, die Leistungen im Sinne des All-

et animale en les reconnaissant juridiquement sous l'appella- gemeinwohls erbringen, Einkommenseinbussen in Kauf neh-

tion de «produits de l'agriculture biologique» ainsi que par la men müssen, sollte nicht weiter geduldet werden. Mit den vor-

marque déposée «Bourgeon» de l'ASOAB; geschlagenen Massnahmen kann dies mindestens teilweise

3. Elle versera des subsides afin, notamment, d'indemniser korrigiert werden.

les exploitations pour la contribution qu'elles apportent à la

sauvegarde de l'environnement en pratiquant une agriculture Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

biologique. vom 29. August 1990

Rapport écrit du Conseil fédéral

Mitunterzeichner- Cosignataires: Blatter, David, Engler, Mari, du 29 août 1990

Keller, Kühne, Nussbaumer, Ruckstuhl, Seiler Hanspeter, Sei- Die in der Motion angesprochenen Themen sind auch im Be-

ler Rolf, Stamm, Widrig (12) richt der vom Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement

eingesetzten Kommission Direktzahlungen behandelt wor-

Schriftliche Begründung - Développement par écrit den. Der Bundesrat wird den Bericht, der nun vorliegt, prüfen

In den 1980 gegründeten Vereinigung Schweizerischer Biolo- und hierauf dem Parlament, soweit nötig, eine Anpassung der

gischer Landbauorganisationen (VSBLO) sind alle acht Pro- Rechtsgrundlagen vorschlagen. Ob die Begehren der Motion

duzentenorganisationen, d. h. alle Schweizer Biobauern zu- in der vorliegenden Form verwirklicht werden können, kann

sammengeschlossen. Ihre wichtigste Aufgabe ist die Kontrolle zurzeit noch nicht gesagt werden.

und Erteilung der rechtlich geschützten Kollektivmarke (sog.

Knospe) für Produkte, die nach den Richtlinien der VSBLO an- Schriftliche Erklärung des Bundesrates

gebaut werden. Diese Richtlinien werden periodisch den Déclaration écrite du Conseil fédéral

neuesten Erkenntnissen angepasst. In der Schweiz garantiert Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwan-

einzig diese Kollektivmarke die aus dem biologischen Anbau deln.

stammende Herkunft. Eine Anerkennung der Bezeichnung

«aus biologischem Anbau» und des Knospen-Markenzei- Ueberwiesen als Postulat- Transmis comme postulat

chens würde demnach die Konsumentinnen und Konsumen-

ten vor den bekannten Missbräuchen schützen und gleichzei-

tig den Biolandbau stärken.

In der offiziellen Landwirtschaftspolitik sind heute Bestrebun-

gen im Gang, durch die Förderung der sogenannten Integrier-

ten Produktion (lP) die Umweltbelastungen der Landwirtschaft

zu reduzieren. Aufgrund seines hohen ökologischen Wir-

kungsgrades trägt der biologische Landbau sehr viel zur

Schonung unserer Umwelt bei.

Diese Spitzenstellung des biologischen Landbaus innerhalb

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Motion Dormann Anerkennung des biologischen Landbaus

Motion Dormann Légitimation de l'agriculture biologique

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1990

Année

Anno

Band IV

Volume

Volume

Session Herbstsession

Session Session d'automne

Sessione Sessione autunnale

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 17

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 90.486

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 05.10.1990 - 08:00

Date

Data

Seite 1905-1905

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Ref. No 20 019 046

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