Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
90.482 • VB CH 90.482 KI-generiert

Political Police Legality and Data Records Dispute

Geschäftsnummer 90.482
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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This case involves a debate over the legal basis for political police and the handling of their records. One argument highlights concerns that the political police lack sufficient legal grounding, especially regarding data informatization, and questions the legality and funding of cantonal data processing. The opposing view asserts that existing legal bases are adequate, that informatization is an organizational decision, and that costs are borne by the data owner, while also emphasizing the need for state security legislation. The debate also touches upon the preservation versus destruction of sensitive personal files versus organizational records, balancing historical research interests against individual privacy rights, and the potential for historical falsification.

Legislator-Regeste

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Art. 17 Absatz, Art. 17 BStP, Art. 5 Absatz, Art. 17 Abs. 3 BStP; Political Police Legality and Data Records Dispute: One argument highlights concerns that the political police lack sufficient legal grounding, especially regarding data informatization, and questions the legality and funding of cantonal data processing. The opposing view asserts that existing legal bases are adequate, that informatization is an organizational decision, and that costs are borne by the data owner, while also emphasizing the need for state security legislation. The debate also touches upon the preservation versus destruction of sensitive personal files versus organizational records, balancing historical research interests against individual privacy rights, and the potential for historical falsification.

Schlagwörter

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Datenlöschung Bearbeitung von Personendaten politische Grundrechte Schriftstückbeschlagnahme öffentliche Daten Missbrauch der Dienstgewalt
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 17 Abs. 3 BStP

The court considered this article as a sufficient legal basis for the political police's data collection.

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Volltext

26. November 1991 N 2129 Interpellation Bodenmann

wertvolle Akten» sind, das bestimmt nach der Archiwerord- Bundesrat Koller: Wir wollen hiers/ne ira et studio diskutieren nung - wenn ich mich nicht schwer täusche - das Bundesarund wirklich keine Geschichtsfälschung betreiben. Frau Bär, chiv selber, also nicht die abliefernden Instanzen. dass eine Zustimmung die Voraussetzung für die Vernichtung Die zweite Frage, die Sie gestellt haben, war die nach diesem war, höre ich zum ersten Mal. Mir ist ein solcher Text nicht be- Wissenschafterteam. Hier handelt es sich um die sogenannte kannt; ich kenne den Puk-Bericht zwar nicht auswendig, aber Kommission Kreis. Präsident dieser Kommission ist ein anerrelativ gut. Die entsprechende Motion lautet, dass nicht mehr kannter Historiker, Professor Kreis in Basel. Der Kommission benötigte Dokumente zu vernichten seien. Wie gesagt: Der gehört auch ein Jurist an, allerdings kein formalistischer, son- Bundesrat hat seine Anträge zuhanden des Parlaments gedern alt Bundesgerichtspräsident Kaufmann. Es ist schliessstellt. Sie werden Gelegenheit haben, darüber endgültig zu lich noch ein Politologe in diesem Team, Herr Delley aus Genf. entscheiden. Soviel zu den Fragen. Wie soll es hier weitergehen? Ich habe Ihnen gesagt, Sie ha- Abstimmung - Vote ben uns verpflichtende Motionen überwiesen. Der Bundesrat Für Ueberweisung des Postulates 65 Stimmen hat Ihnen jetzt einen neuen Bundesbeschluss betreffend die Dagegen 84 Stimmen Einsicht in die Dossiers unterbreitet. In diesem Bundesbeschluss wird diese ganze Frage der Dossiereinsicht und der Aufbewahrung der entsprechenden Akten auch endgültig entschieden werden, und zwar nicht vom Bundesrat, sondern vom Parlament. #ST# 90.482 Ich möchte Ihnen nur noch einmal unsere Erwägungen zu bedenken geben: In diesem Bundesbeschlussentwurf schlagen Interpellation Bodenmann wir Ihnen vor, dass besonders wertvolle Akten tatsächlich aufbewahrt werden sollen. Gesetzliche Grundlagen Was sind aus unserer Sicht besonders wertvolle Akten? Es der politischen Polizei sind vor allem Akten beispielsweise über Organisationen wie Police politique. Bases légales die kommunistische Partei, die Ligue marxiste révolutionnaire und andere Dossiers, in denen Sie die ganze Geschichte dieser Organisationen zusammengefasst finden. Demgegenüberich sage Ihnen das auch offen - haben wir gegenüber der Aufbewahrung von persönlichen Fichen nach Wortlaut der Interpellation vom 23. März 1990 wie vor grösste Bedenken, und zwar aus folgendem Grund: Die politische Polizei verfügt bis heute über keine genügende Man bedenkt wohl zuwenig, dass wir doch einen klaren Kongesetzliche Grundlage. Dies gilt erst recht für die Informatisieflikt zwischen zwei verschiedenen Rechtsgütern haben. Auf rung der Daten der politischen Polizei. Die Puk hat zu Recht der einen Seite ist es tatsächlich das Interesse der Geschichtsund einstimmig diesen Missstand gerügt. schreibung und damit übrigens ein allgemeines staatspoliti- Bundespräsident Koller sicherte in der Fragestunde des Natiosches Interesse, dass später auch über diese Zeit Geschichtsnalrats u. a zu, die Frage der gesetzlichen Grundlage der Inforschung zuhanden der Oeffentlichkeit betrieben werden formatisierung der Daten der politischen Polizei zu prüfen. kann. Aber das andere Gut, das hier in Frage steht, ist der Per- Folgende Fragen stellen sich in diesem Zusammenhang: sönlichkeitsschutz der Betroffenen. Hier stellt sich eben bei 1. Die Informatisierung der Daten der politischen Polizei ist in den Fichen ein ganz besonderes Problem, weil diese Fichen den Kantonen teilweise bereits erfolgt Handelt es sich hierbei besonders sensitive Daten enthalten. Wenn beispielsweise in um Daten der politischen Polizei der Kantone oder des Buneiner Fiche steht, der Betroffene habe Kontakt mit Terrorisdes? Wer bezahlte aus welchen Quellen die Kosten dieser Inmuskreisen gehabt, und das stimmt nicht, liegt darin natürlich formatisierung (Hardund Software sowie Eingabearbeit)? eine Persönlichkeitsverletzung. 2. Bis wann werden die versprochenen rechtlichen Abklärun- Es kommt dazu, dass wir bei den rund 900 000 Fichen, die es gen und Gutachten betreffend die Informatisierung der Daten gibt, unmöglich noch einmal einen riesigen Verwaltungsaufder politischen Polizei vorliegen? wand betreiben und allen Betroffenen die Gelegenheit zu ei- 3. Wann und wie werden Parlament und Oeffentlichkeit nach nem Bestreitungsvermerk geben können. dem Vorliegen der entsprechenden Arbeiten informiert? Weil wir hier so widersprüchliche Interessen haben, ist der 4. Kann der Bundesrat zusichern, dass ohne gesetzliche Bundesrat der Meinung, die Fichen der Organisationen und Grundlage die rechtswidrige Informatisierung der Daten der der juristischen Personen, bei denen die Persönlichkeitsverpolitischen Polizei in Kanton und Bund unterbleiben? letzung weniger relevant ist, könnten aufbewahrt werden, da- 5. Wer wird vom Bundesrat mit der Erarbeitung des Entwurfes gegen seien die persönlichen Fichen, die ohne grosses histoeines Staatsschutzgesetzes beauftragt? risches Interesse sind, aber grosse Gefahren der Persönlich- 6. Bis wann gedenkt der Bundesrat dem Parlament einen entkeitsverletzung beinhalten, grundsätzlich zu vernichten. Aber sprechenden Entwurf vorzulegen, dem von der politischen darüber werden, wie gesagt, Sie selber bei der Beratung die- Mehrheit im Parlament eine hohe zeitliche Dringlichkeit zugeses Bundesbeschlusses entscheiden. sprochen wird?

Texte de l'interpellation du 23 mars 1990 Frau Bär: Wenn ich Bundesrat Ogi wäre, würde ich jetzt sa- La Commission d'enquête parlementaire a critiqué unanimegen: Ich halte es zuhanden der Geschichtsschreibung fest ment et à juste titre le fait que la police politique ne dispose pas Ich halte es zumindest zuhanden des Protokolls fest. Also: Es de bases légales suffisantes, ceci en particulier pour l'informawar nie die Meinung der Puk EJPD, dass die Akten auf diese tisation de ses données. Weise vernichtet würden. Es gibt eine Motion 2 der Kommis- Au cours de l'heure des questions du Conseil national, sion; ich habe hier das Protokoll. Dort wurde verlangt-und die M. Koller, président de la Confédération, a assuré entre autres Motion wurde von diesem Rat überwiesen -, dass alle Betrofqu'il examinera la question des bases légales à donner à l'infenen umfassende Einsicht in ihre Akten haben. Dann erst formatisation des données de la police politique. kommt Ziffer 3 dieser Motion: «Ueberholte Einträge und Doku- A cet égard, il y a lieu de poser les questions suivantes: mente sind zu vernichten.» Nur dann, wenn diese Einsicht voll 1. Certains cantons ont déjà partiellement informatisé les donund ganz gewährt worden sei, und nur mit Zustimmung der nées de la police politique. S'agit-il de données cantonales ou Betroffenen könne man dann die Einträge löschen oder verfédérales? Qui a financé, et avec quels moyens, le coût de nichten. Nur so ist die Gefahr der Geschichtsfälschung gecette informatisation (software, hardware et travaux de saisie)? bannt! 2. Quand les résultats de l'examen des bases légales et les Ich bitte Sie in diesem Sinne, das Postulat Leuenberger Ernst rapports concernant l'informatisation des données de la pozu überweisen. lice fédérale promis seront-ils présentés? Interpellation Bodenmann 2130 N 26 novembre 1991

3. Quand et comment le Parlement et le public seront-ils infor- Vom Zeitpunkt der Interpellation bis heute sind zwei Sachen més des travaux à ce sujet? sichtbar geworden: 4. Le Conseil fédéral peut-il assurer qu'en l'absence de base Aufgrund des GPK-Berichtes steht fest, dass die politische Polégale, il sera mis un terme à l'informatisation illicite des donlizei einfach nicht in den Griff zu bekommen ist. Sie arbeitet nées de la police politique dans les cantons et au sein de la trotz Pük-Berichten praktisch gleich weiter wie in der Vergan- Confédération? genheit, und alles, was man uns an Reformen, an neuem Geist 5. Qui sera chargé par le Conseil fédéral d'élaborer le projet de bei dieser politischen Polizei versprochen hat, hat nicht stattloi sur la sécurité de l'Etat? gefunden. Das ist nicht irgendeine Behauptung von unserer 6. Quand le Conseil fédéral compte-t-il présenter le projet de Seite; das steht selbst im GPK-Bericht, obwohl er zensuriert loi au Parlement, projet auquel la majorité politique du Parlewurde. Wir sehen auch auf der Ebene der Gesetzgebungsbement donne un caractère extrêmement urgent? mühungen beim Staatsschutzgesetz, dass man nicht wirklich etwas verändern will. Wer den Entwurf des Staatsschutzgeset- Mitunterzeichner-Cosignataires: Keine -Aucun zes durchliest, stellt unschwer fest, dass man, gestütztauf dieses Gesetz, eigentlich alles machen kann, was man in der Ver- Schriftliche Begründung - Développement par écrit gangenheit auch gemacht hat. Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht Wenn wir diese beiden Elemente betrachten, nämlich einereine schriftliche Antwort. seits, dass es trotz Puk-Berichten weitergeht wie in derVergan- Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates genheit, und andererseits, dass man mit den neuen gesetzlivom 11. Juni 1990 chen Grundlagen - mit ganz wenigen Ausnahmen - eigentlich Rapport écrit du Conseil fédéral das gleiche machen könnte wie in der Vergangenheit, gibt es du 11 juin 1990 nur eine Position: Wir brauchen in Zukunft in einem freien Land Die politische Polizei verfügt über eine zureichende gesetzlikeine politische Polizei. Das Erstaunliche ist: Bis jetzt war das che Grundlage in Artikel 17 Absatz 3 BStP, was die Parlamennur eine politische Position der Linken. Wer die letzte «Zeit» zur tarische Untersuchungskommission (Puk) auch ausdrücklich Hand nimmt, kann bezüglich des Deutschen Bundesamtes für anerkannt hat (Ziff. VI. 5.1 Puk-Bericht). Die Puk beanstandet Verfassungsschutz - das ist die deutsche politische Polizei - denn auch keineswegs, dass die Daten informatisiert werden folgendes lesen: «Ausgerechnet die ordnungsliebende CSU sollen. Unbestritten ist indessen auch, dass die Generalklauwollte anfangs Monat die ganze Festung schleifen. Generalsesel von Artikel 17 BStP heutigen Delegationsgrundsätzen kretär Erwin Huber schlug unter dem Applaus von SPD- und nicht mehr entspricht und deshalb vom Gesetzgeber konkreti- FDP-Politikern vor, aus den neuen Amtsstuben ein Heim für siert werden soll. Es handelt sich um eine Sanierungsbedürf- Asylsuchende zu machen. 'Von kommunistischer Unterwantig'keit gesetzlicher Grundlagen, die auch anderswo in der derung kann keine Rede mehr sein', beendete Huber in der Rechtsordnung anzutreffen ist 'Bild am Sonntag' die Nachkriegsära und stellte fest, rechtsradikale Krawallmacher seien ein Fall für die Polizei.» Das heisst: 1. Der Entscheid, ob eine Datensammlung manuell oder infor- Die Erkenntnis, dass wir heute keine politische Polizei mehr matisiert geführt wird, ist ein organisatorischer Entscheid der brauchen, findet selbst in der deutschen CSU Anhänger. Exekutive. Ein Bedarf nach einer formell-gesetzlichen Grund- Ich wäre froh, Herr Bundesrat Koller, wenn wir bald von verlage ergibt sich vor allem dann, wenn neue Zugriffsmöglichgleichbar erfreulichen Entwicklungen innerhalb der Schweizer keiten realisiert werden sollen, die durch die Verwaltungstätig- CVP berichten könnten. keit mit einer manuellen Datensammlung nicht abgedeckt wären. Die Kosten für die Informatisierung trägt der Inhaber der Datenbank. 2. und 3. Datenschutz und Informatik sind ein Teilprojekt in der Bundesrat Koller: Erlauben Sie mir noch eine kurze Stellung- Projektorganisation «Basis», mit welcher die im Zusammennahme zu den Vorwürfen von Herrn Bodenmann: Ich frage hang mit der Puk überwiesenen Vorstösse umgesetzt werden. mich, ganz ehrlich, Herr Bodenmann: War dieses Votum wirk- Die Konzeptphase wird Anfang 1991 abgeschlossen. lich gutgläubig? Meinen Studenten habe ich gesagt, guter Glaube sei ein entschuldbarer Irrtum über die Lage. Ich weiss 4. Die vorgesehene Informatisierung ist rechtmässig, weil kein aber nicht recht, ob es wirklich noch entschuldbar ist, wenn Zugriff durch Aussenstehende vorgesehen ist; das Konzept man sagt, im Bereich des Staatsschutzes habe sich überhaupt wird im Lichte der überwiesenen parlamentarischen Vorstösse nichts geändert. noch inhaltlich überprüft. 5. Der Bundesrat wird voraussichtlich im Herbst 1990 erste Der eigentliche Missstand im Staatsschutz war auch gemäss Grundsatzentscheide über die Reorganisation der Bundesan- Bericht der Parlamentarischen Untersuchungskommission waltschaft treffen. Darunter wird auch die Frage sein, ob das die Gesinnungsschnüffelei und die Ueberwachung der politi- Staatsschutzgesetz im Rahmen der Projektorganisation verschen Tätigkeit von Bürgerinnen und Bürgern. Sie wissen waltungsintern bearbeitet wird oder ob Experten damit beaufdoch wie ich haargenau, dass seit dem Erlass der Negativtragt werden. liste - die Negativliste ist einen Monat nach der Behandlung des Puk-Berichts gemeinsam mit den Kantonen erlassen wor- 6. Der Erlass eines Staatsschutzgesetzes hat hohe zeitliche den - kein einziger Fall einer solchen Gesinnungsschnüffelei - Priorität, darf aber auch nicht überstürzt werden. Der Vorentund in diesem Sinne der politischen Polizei - mehr vorgekomwurf, der in die Vernehmlassung gegeben werden kann, wird men ist So sind doch die Fakten; da geht es doch nicht an, im Verlaufe des Jahres 1991 vorliegen. Folglich können Entdass man erklärt, es habe sich auf diesem Gebiet überhaupt wurf und Botschaft voraussichtlich 1992 den Räten unterbreinichts geändert! tet werden. Was das Staatsschutzgesetz betrifft, so muss ich Ihnen sagen: Bodenmann: Meine Interpellation habe ich vor fast zwei Jah- Wir kennen die Haltung Ihrer Partei. Die Mehrheit dieses Rats ren hinterlegt. Die Antwort erfolgte vor eineinhalb Jahren. In und des Ständerats - übrigens auch der Parlamentarischen der Zwischenzeit hat sich relativ viel entwickelt. Wenn wir es Untersuchungskommission - ist klar von der Notwendigkeit anschauen, so sind sowohl die Fragen wie die Antworten einer Staatsschutztätigkeit überzeugt. Wir haben unterdessen durch den Gang der Dinge inzwischen überholt. Aber ich ein neues Staatsschutzgesetz mit ganz entscheidenden Vermöchte doch noch einmal auf den grundsätzlichen Konflikt, besserungen in die Vernehmlassung gegeben. Ich freue mich der uns trennt, hinweisen: Unsere Partei vertritt den Standschon heute auf die Diskussionen, die wir miteinander haben punkt, es brauche in der Schweiz keine politische Polizei. Wo werden. jemand Delikte vorbereitet, wo jemand Delikte begeht, da haben wir das Strafgesetzbuch, da haben wir die gerichtspolizeilichen Möglichkeiten. Was im Vorfeld oder im Bereich der poli- Persönliche Erklärung - Déclaration personnelle tischen Meinungsäusserungen geschieht, betrifft die Polizei Bodenmann: Meine Gutgläubigkeit wurde angezweifelt Ihgrundsätzlich nicht. Der Bundesrat hingegen möchte weiternen steht wohl der gleiche Bericht der GPK wie mir zur Verfühin eine politische Polizei aufrechterhalten. gung. Auf Seite 16 steht wortwörtlich: «Ein weiteres Beispiel 26. November 1991 2131 Motion Wiederkehr

stammt aus der Zeit des Golfkrieges. Kurz vor dessen Aushen, entweder als zwingendes Bundesrecht oder als subsibruch hat das Departement die Polizeiorgane von Bund und diäre Bestimmung, die greift, wenn die Kantone keine eigenen Kantonen beauftragt, Informationen über die Ausübung politi- Vorschriften erlassen. scher Rechte und über die Teilnahme an rechtmässig durchgeführten Veranstaltungen und Kundgebungen zugunsten Texte de la motion du 23 mars 1990 der kriegerischen Politik von Saddam Hussein zu sammeln.» Aux termes de l'article 5 de la loi fédérale sur l'aménagement Ich habe das dem GPK-Bericht entnommen, insofern hoffe du territoire, les cantons sont tenus d'établir, dans leur droit, ich, dass ich gutgläubig bin; diese zensurierte Version wurde un régime de compensation permettant de tenir compte équidoch offenbar auch von den CVP-Mitgliedem mitgetragen. tablement des avantages et des inconvénients majeurs qui résultent de mesures d'aménagement Jusqu'à présent, seule- Bundesrat Koller: Herr Bodenmann, Sie wissen ganz genau, ment deux cantons (BS et NE) ont respecté cette obligation. Le dass im Bereich des Staatsschutzes aufgrund neuer Lagen canton de Soleure, pour sa part, a au moins élaboré un projet neuer Handlungsbedarf entsteht. Nach den schwerwiegende loi. den Drohungen, die damals Saddam Hussein auch gegen die Ce manque de réglementations en matière de compensation Schweiz ausgesprochen hatte, war es unsere verdammte contribue sensiblement à alimenter la crise qui peut être cons- Pflicht und Schuldigkeit, mit den Kantonen aufgrund ganz tatée au niveau de l'exécution des mesures d'aménagement konkreter Weisungen dafür zu sorgen, dass es nicht zu derartidu territoire. Chaque jour, des plus-values sont réalisées en gen Terroranschlägen in der Schweiz kommen konnte. Diese Suisse, et il n'est pas rare qu'elles atteignent des millions de Pflicht haben wir erfüllt, und das ist keinerlei Verletzung der francs. Citons, à titre d'exemple, la flambée du prix des terrains Negativliste, sondern das war die Konkretisierung der Negativavoisinant des tronçons d'autoroute nouvellement construits liste in einem ganz akuten Fall neuer staatlicher Bedrohung. ou encore à construire. La loi fédérale sur l'aménagement du territoire est actuelle- Präsident: Wir haben nicht Diskussion beschlossen. Ausment en révision. Le projet élaboré par la Commission d'exnahmsweise hat Herr Bodenmann ganz kurz Gelegenheit für perts Jagmetti est en consultation auprès des cantons et des eine zweite persönliche Erklärung. partis. Ce projet ne traite toutefois pas la question de la compensation en matière d'aménagement Persönliche Erklärung - Déclaration personnelle C'est pourquoi le Conseil fédéral est chargé de prévoir, dans le projet de révision de la LAT, une réglementation en matière Bodenmann: Ich habe gerade etwas zuwenig zitiert. Das Zitat de compensation; celle-ci pourrait prendre laforme d'une disgeht weiter: «Dies hat die Verunsicherung erhöht, weil daposition contraignante de droit fédéral ou d'une disposition durch die Negativliste verletzt wurde.» So steht es im GPK- subsidiaire s'appliquant lorsque les cantons n'ont pas établi Bericht, Herr Bundesrat Koller. leurs propres prescriptions. Bundesrat Koller: Es kommt halt gelegentlich vor, dass eine Mitunterzeichner - Cosignataires: Baerlocher, Bär, Béguelin, Kommission und der Bundesrat nicht der gleichen Meinung Bodenmann, Braunschweig, Bürgi, Cotti, Daepp, Danuser, sind. Der Bundesrat ist nach wie vor der Ueberzeugung, dass Darbellay, Diener, Dietrich, Dormann, Dünki, Eggenberger hier situationsgerecht gehandelt hat. Ich habe auch nicht ei- Thun, Engler, Fäh, Fehr, Gardiol, Grendelmeier, Günter, Haegenmächtig gehandelt, sondern wir haben im Bundesrat eine ring Binder, Hafner Rudolf, Herczog, Hubacher, Jaeger, Jean- Beurteilung vorgenommen, aufgrund derer diese Weisungen prêtre, Keller Anton, Kuhn, Leutenegger Oberholzer, Longet, erlassen worden sind. Loretan, Luder, Maeder, Meier Hans, Müller-Aargau, Nebiker, Neukomm, Nussbaumer, Ott, Petitpierre, Portmann, Salvioni, Scheidegger, Schmid Peter, Schnider, Schule, Seiler Rolf, Spalti, Stamm Judith, Stocker, Thür, Uchtenhagen, Vollmer, #ST#90.501 Weder Hansjürg, Widmer, Wyss William, Zbinden Hans, Züger, Zwygart (60) Motion Wiederkehr Raumplanungsgesetz. Ausgleich Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht Loi sur l'aménagement du territoire. eine schriftliche Antwort. Péréquation Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 9. Mai1990 Rapport écrit du Conseil fédéral du 9 mai 1990 Wortlaut der Motion vom 23. März 1990 Tatsächlich haben bis heute nur zwei Kantone im Sinne von Artikel 5 des Bundesgesetzes über die Raumplanung schreibt Artikel 5 Absatz 1 RPG einen angemessenen Ausgleich für erden Kantonen vor, einen angemessenen Ausgleich für erheblihebliche Planungsvorteile und -nachfeile geregelt che Vorund Nachteile, welche durch Planungen nach diesem Die vom EJPD zur Revision des RPG eingesetzte Experten- Gesetz entstehen, rechtlich zu regeln. Bisher sind nur gerade kommission unter dem Vorsitz von Herrn Ständerat Jagmetti zwei Kantone (BS und NE) dieser Verpflichtung nachgekomhat sich mit der Frage befasst, ob anstelle des heutigen Gemen. Im Kanton Solothurn liegt immerhin ein Gesetzentwurf setzgebungsauftrags an die Kantone eine direkt anwendbare vor. Norm in das RPG aufzunehmen sei. Wie dem Bericht der Ex- Mangelnde Ausgleichsregelungen tragen wesentlich zur Vollpertenkommission zu entnehmen ist, haben Bedenken hinzugskrise in der Raumplanung bei. Täglich werden in der sichtlich der Kompetenz des Bundesgesetzgebers zur Schaf- Schweiz Mehrwerte realisiert, häufig solche in Millionenhöhe. fung einer solchen Norm und die Ueberlegung, dass Fragen Als Beispiele seien Landpreissteigerungen in der Umgebung der Steuererhebung eher in das Steuerharmonisierungsgevon neu erstellten oder neu zu erstellenden Autobahnabsetz als ins Raumplanungsgesetz aufzunehmen sind, die schnitten erwähnt Kommission veranlasst, auf einen entsprechenden Vorschlag Zurzeit befindet sich das Bundesgesetz über die Raumplazu verzichten. nung in Revision. Der Entwurf der Expertenkommission von Der Entwurf der Expertenkommission ist bis zum 30. Juni 1990 Herrn Ständerat Jagmetti befindet sich bei den Kantonen und in der Vernehmlassung. Der Bundesrat will erst aufgrund der Parteien in der Vernehmlassung. Eine Regelung des Pla- Ergebnisse der Vernehmlassung über die weitere Richtung nungsausgleichs sieht dieser Entwurf nicht vor. der Revision des RPG entscheiden. Er wird dabei auch eine di- Der Bundesrat wird deshalb aufgefordert, im Entwurf für die rekt anwendbare Norm zum Planungsausgleich prüfen. Ein Revision des RPG eine Regelung über den Ausgleich vorzuseangemessener Ausgleich von Planungsvorteilen und -nach- Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Interpellation Bodenmann Gesetzliche Grundlage der politischen Polizei

Interpellation Bodenmann Police politique. Bases légales

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1991 Année Anno

Band V Volume Volume

Session Wintersession Session Session d'hiver Sessione Sessione invernale

Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 02 Séance Seduta

Geschäftsnummer 90.482 Numéro d'objet Numero dell'oggetto

Datum 26.11.1991 - 08:00 Date Data

Seite 2129-2131 Page Pagina

Ref. No 20 020 663

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