Parliament Debates Baltic Self-Determination and Canada Relocation Agreement
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThis document contains parliamentary proceedings regarding the self-determination of the Baltic states and an interpellation about a confidential agreement between Switzerland and Canada concerning the relocation of Swiss companies during emergencies. The Parliament resolved to postpone discussion on the Canada agreement. Regarding the Baltic states, the federal government was invited to use diplomatic means, including within the framework of the CSCE, to support their national independence and peaceful integration into the European community, recognizing Switzerland's historical commitment to self-determination.
Legislator-Regeste
KI-generiertArtikel 61; Parliament Debates Baltic Self-Determination and Canada Relocation Agreement: The Parliament resolved to postpone discussion on the Canada agreement. Regarding the Baltic states, the federal government was invited to use diplomatic means, including within the framework of the CSCE, to support their national independence and peaceful integration into the European community, recognizing Switzerland's historical commitment to self-determination.
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KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertThis article establishes that the Federal Council's resolution remains valid until specific legislation on the protection of assets comes into force.
Volltext
7. Juni 1990 N 917 Interpellation Spielmann
dies noch keineswegs, dass internationale Krisenlagen ein für Gysin, Hänggi, Hess Otto, Hösli, Luder, Massy, Mauch Rolf,
allemal ausbleiben werden. Vorsorgliche Massnahmen einzel- Müller-Meilen, Müller-Wiliberg, Nabholz, Nebiker, Neuen-
ner Firmen zur vorübergehenden Sitzverlegung behalten des- schwander, Reichling, Reimann Maximilian, Rohrbasser, Ru-
halb weiterhin ihren Sinn. Je nach Lageentwicklung könnten tishauser, Rychen, Schwab, Seiler Hanspeter, Tschuppert,
auch weitere Länder als Ziel vorsorglicher Sitzverlegungen in Wanner, Wyss William, Zölch, Zwingli (33)
Frage kommen.
6. In nächster Zeit sind keine Aenderungen geplant. In Arti- Schriftliche Begründung - Développement par écrit
kel 61 sieht das Bundesgesetz über die wirtschaftliche Lan- Die Schweiz hat nach dem Ersten Weltkrieg die Unabhängig-
desversorgung vom 8. Oktober 1982 ausdrücklich vor, dass keit der baltischen Staaten Litauen, Lettland und Estland aner-
der vom Interpellanten erwähnte Bundesratsbeschluss so kannt und mit diesen Staaten auch diplomatische Beziehun-
lange Gültigkeit behalten wird, bis eine besondere Gesetz- gen bis zur Annexion im Jahre 1940 durch die UdSSR unter-
gebung über den Schutz von Vermögenswerten in Kraft treten halten. Die Schweiz hat die Einverleibung dieser drei Republi-
wird. ken in die Sowjetunion aufgrund des Zusatzprotokolls zum
Molotow-Ribbentrop-Pakt nie anerkannt. Die drei Länder, die
Leuenberger-Solothurn: Herr Bundilässt sich entschuldigen; zum europäischen Kulturkreis gehören, haben in den letzten
er hat heute an der Beerdigung des früheren Aussenministers Monaten zu verschiedenen Malen ihrem Willen nach nationa-
Spühler teilgenommen. ler Unabhängigkeit Ausdruck gegeben, insbesondere bei den
Herr Bund! hat mich gebeten, hier zu erklären, dass er ersten freien Parlamentswahlen. Zudem hat das vom Volk ge-
wünscht, über diese Interpellation diskutieren zu können; er wählte Parlament von Litauen die Unabhängigkeit des Landes
wünscht, dass die Diskussion von Ihnen jetzt beschlossen, erklärt. Die Schweiz hat sich in der Vergangenheit immer wie-
aber auf einen späteren Zeitpunkt verschoben würde, wie das der für das Selbstbestimmungsrecht der Völker eingesetzt
üblich ist und in diesem Rat häufig angewendet wird. Er hat und die Unabhängigkeitsbestrebungen der Völker Afrikas,
mich auch gebeten, in einigen Sätzen zu sagen, worum es ihm Asiens und Amerikas unterstützt. Es gilt nun auch das Selbst-
geht: bestimmungsrecht derjenigen Völker Europas nachhaltig zu
Herr Bundi hat herausgefunden, dass seit 1985 zwischen der unterstützen, die nach nationaler Unabhängigkeit trachten.
Schweiz und Kanada ein vertrauliches Abkommen, ein soge- Die Schweiz ist mit den übrigen europäischen Staaten auf-
nanntes «mémoire d'entente» besteht, das schweizerischen gerufen, den baltischen Staaten zu helfen, damit sie auf friedli-
Unternehmen im Falle eines Notstandes die Möglichkeit böte, chem Weg und unter Einbezug der nationalen Interessen der
kurzfristig ihren Rechtssitz nach Kanada zu verlegen. In die- Sowjetunion die Unabhängigkeit erhalten. Als besonders ge-
sem Zusammenhang hat Herr Bundi eine Reihe von Fragen eignetes Forum betrachte ich die Konferenz für Sicherheit und
aufgeworfen, von deren Beantwortung er nicht unbedingt be- Zusammenarbeit in Europa (KSZE).
friedigt ist, und er möchte darüber diskutieren können, wenn
er und andere auch anwesend wären. Schriftliche Erklärung des Bundesrates
In diesem Sinn stelle ich Ihnen Antrag, jetzt Diskussion zu be- vom 16. Mai 1990
schliessen, sie aber auf später zu verschieben. Déclaration écrite du Conseil fédéral du 16 mail 990
Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
Abstimmung - Vote
Ueberwiesen - Transmis
Für den Antrag auf Diskussion offensichtliche Mehrheit
Dagegen Minderheit
#ST# 90.494
#ST# 90.474
Interpellation Spielmann
Postulat Fischer-Hägglingen Internationale Konvention
Selbstbestimmungsrecht betreffend Telekommunikation
der baltischen Staaten Respect de la Convention
Droit d'autodétermination internationale des télécommunications
des pays baltes
Wortlaut der Interpellation vom 23. März 1990
Wortlaut des Postulates vom 22.März 1990 Die zunehmende Bedeutung der Telekommunikation zur
Der Bundesrat wird eingeladen, sich mit allen ihm zur Verfü- Wahrung des Friedens sowie zur sozialen und wirtschaftlichen
gung stehenden diplomatischen Mitteln, insbesondere im Entwicklung führte am 6. November 1982 zur Unterzeichnung
Rahmen der KSZE, einzusetzen, dass der Wille der baltischen der Konvention von Nairobi, welche die Schweiz 1985 ratifi-
Staaten Litauen, Lettland und Estland auf nationale Unab- zierte.
hängigkeit durchgesetzt werden kann und diese Länder auf Die Konvention hat zum Ziel, friedliche Beziehungen und die
friedlichem Weg in die europäische Staatengemeinschaft auf- Zusammenarbeit zwischen den Völkern zu fördern. Seit meh-
genommen werden können. reren Jahren prüfen die Vereinigten Staaten die Möglichkeit ei-
nes gegen Kuba gerichteten Fernsehprogramms. Im Februar
Texte du postulat du 22 mars 1990 und Mai 1989 bewilligten das Repräsentantenhaus und der
Le Conseil fédéral est invité à utilisertous les moyens diploma- Senat einen Kredit von 32 Millionen Dollar, um 1990 und 1991
tiques à sa disposition, notamment ceux qui s'inscrivent dans ein antikubanisches Fernsehprogramm zu finanzieren. Dieser
le cadre de la ÒSCE, afin que la volonté d'indépendance natio- Beschluss stellt einen schweren Verstoss gegen zahlreiche
nale des pays baltes - Lituanie, Lettonie et Estonie - puisse Bestimmungen der Konvention von Nairobi dar, der beide
s'imposer et que ces pays s'intègrent pacifiquement au con- Staaten zugestimmt haben; ausserdem bedeutet er einen ver-
cert des nations européennes. hängnisvollen Schritt auf einen Aetherkrieg hin.
Ich bitte den Bundesrat, bei den Vereinigten Staaten zu inter-
Mitunterzeichner-Cosignataires: Basler, Berger, Biel, Bühler, venieren und von ihnen die Einhaltung der internationalen
Daepp, Fischer-Sursee, Fischer-Seengen, Frey Walter, Graf, Uebereinkommen und des Völkerrechts zu fordern.
17-N
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Postulat Fischer-Hägglingen Selbstbestimmungsrecht der baltischen Staaten
Postulat Fischer-Hägglingen Droit d'autodétermination des pays baltes
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1990
Année
Anno
Band III
Volume
Volume
Session Sommersession
Session Session d'été
Sessione Sessione estiva
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 04
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 90.474
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 07.06.1990 - 15:00
Date
Data
Seite 917-917
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Ref. No 20 018 649
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