Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 90-474 KI-generiert

Parliament Debates Baltic Self-Determination and Canada Relocation Agreement

Geschäftsnummer VPB 90-474
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum

Legislator-Zusammenfassung

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This document contains parliamentary proceedings regarding the self-determination of the Baltic states and an interpellation about a confidential agreement between Switzerland and Canada concerning the relocation of Swiss companies during emergencies. The Parliament resolved to postpone discussion on the Canada agreement. Regarding the Baltic states, the federal government was invited to use diplomatic means, including within the framework of the CSCE, to support their national independence and peaceful integration into the European community, recognizing Switzerland's historical commitment to self-determination.

Legislator-Regeste

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Artikel 61; Parliament Debates Baltic Self-Determination and Canada Relocation Agreement: The Parliament resolved to postpone discussion on the Canada agreement. Regarding the Baltic states, the federal government was invited to use diplomatic means, including within the framework of the CSCE, to support their national independence and peaceful integration into the European community, recognizing Switzerland's historical commitment to self-determination.

Schlagwörter

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parlamentarische Beratungen Selbstbestimmungsrecht der Völker Betriebsvereinbarung Anschlussvertrag Begriff des Dokuments E-Government
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Artikel 61

This article establishes that the Federal Council's resolution remains valid until specific legislation on the protection of assets comes into force.

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Volltext

7. Juni 1990 N 917 Interpellation Spielmann

dies noch keineswegs, dass internationale Krisenlagen ein für Gysin, Hänggi, Hess Otto, Hösli, Luder, Massy, Mauch Rolf,

allemal ausbleiben werden. Vorsorgliche Massnahmen einzel- Müller-Meilen, Müller-Wiliberg, Nabholz, Nebiker, Neuen-

ner Firmen zur vorübergehenden Sitzverlegung behalten des- schwander, Reichling, Reimann Maximilian, Rohrbasser, Ru-

halb weiterhin ihren Sinn. Je nach Lageentwicklung könnten tishauser, Rychen, Schwab, Seiler Hanspeter, Tschuppert,

auch weitere Länder als Ziel vorsorglicher Sitzverlegungen in Wanner, Wyss William, Zölch, Zwingli (33)

Frage kommen.

6. In nächster Zeit sind keine Aenderungen geplant. In Arti- Schriftliche Begründung - Développement par écrit

kel 61 sieht das Bundesgesetz über die wirtschaftliche Lan- Die Schweiz hat nach dem Ersten Weltkrieg die Unabhängig-

desversorgung vom 8. Oktober 1982 ausdrücklich vor, dass keit der baltischen Staaten Litauen, Lettland und Estland aner-

der vom Interpellanten erwähnte Bundesratsbeschluss so kannt und mit diesen Staaten auch diplomatische Beziehun-

lange Gültigkeit behalten wird, bis eine besondere Gesetz- gen bis zur Annexion im Jahre 1940 durch die UdSSR unter-

gebung über den Schutz von Vermögenswerten in Kraft treten halten. Die Schweiz hat die Einverleibung dieser drei Republi-

wird. ken in die Sowjetunion aufgrund des Zusatzprotokolls zum

Molotow-Ribbentrop-Pakt nie anerkannt. Die drei Länder, die

Leuenberger-Solothurn: Herr Bundilässt sich entschuldigen; zum europäischen Kulturkreis gehören, haben in den letzten

er hat heute an der Beerdigung des früheren Aussenministers Monaten zu verschiedenen Malen ihrem Willen nach nationa-

Spühler teilgenommen. ler Unabhängigkeit Ausdruck gegeben, insbesondere bei den

Herr Bund! hat mich gebeten, hier zu erklären, dass er ersten freien Parlamentswahlen. Zudem hat das vom Volk ge-

wünscht, über diese Interpellation diskutieren zu können; er wählte Parlament von Litauen die Unabhängigkeit des Landes

wünscht, dass die Diskussion von Ihnen jetzt beschlossen, erklärt. Die Schweiz hat sich in der Vergangenheit immer wie-

aber auf einen späteren Zeitpunkt verschoben würde, wie das der für das Selbstbestimmungsrecht der Völker eingesetzt

üblich ist und in diesem Rat häufig angewendet wird. Er hat und die Unabhängigkeitsbestrebungen der Völker Afrikas,

mich auch gebeten, in einigen Sätzen zu sagen, worum es ihm Asiens und Amerikas unterstützt. Es gilt nun auch das Selbst-

geht: bestimmungsrecht derjenigen Völker Europas nachhaltig zu

Herr Bundi hat herausgefunden, dass seit 1985 zwischen der unterstützen, die nach nationaler Unabhängigkeit trachten.

Schweiz und Kanada ein vertrauliches Abkommen, ein soge- Die Schweiz ist mit den übrigen europäischen Staaten auf-

nanntes «mémoire d'entente» besteht, das schweizerischen gerufen, den baltischen Staaten zu helfen, damit sie auf friedli-

Unternehmen im Falle eines Notstandes die Möglichkeit böte, chem Weg und unter Einbezug der nationalen Interessen der

kurzfristig ihren Rechtssitz nach Kanada zu verlegen. In die- Sowjetunion die Unabhängigkeit erhalten. Als besonders ge-

sem Zusammenhang hat Herr Bundi eine Reihe von Fragen eignetes Forum betrachte ich die Konferenz für Sicherheit und

aufgeworfen, von deren Beantwortung er nicht unbedingt be- Zusammenarbeit in Europa (KSZE).

friedigt ist, und er möchte darüber diskutieren können, wenn

er und andere auch anwesend wären. Schriftliche Erklärung des Bundesrates

In diesem Sinn stelle ich Ihnen Antrag, jetzt Diskussion zu be- vom 16. Mai 1990

schliessen, sie aber auf später zu verschieben. Déclaration écrite du Conseil fédéral du 16 mail 990

Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.

Abstimmung - Vote

Ueberwiesen - Transmis

Für den Antrag auf Diskussion offensichtliche Mehrheit

Dagegen Minderheit

#ST# 90.494

#ST# 90.474

Interpellation Spielmann

Postulat Fischer-Hägglingen Internationale Konvention

Selbstbestimmungsrecht betreffend Telekommunikation

der baltischen Staaten Respect de la Convention

Droit d'autodétermination internationale des télécommunications

des pays baltes

Wortlaut der Interpellation vom 23. März 1990

Wortlaut des Postulates vom 22.März 1990 Die zunehmende Bedeutung der Telekommunikation zur

Der Bundesrat wird eingeladen, sich mit allen ihm zur Verfü- Wahrung des Friedens sowie zur sozialen und wirtschaftlichen

gung stehenden diplomatischen Mitteln, insbesondere im Entwicklung führte am 6. November 1982 zur Unterzeichnung

Rahmen der KSZE, einzusetzen, dass der Wille der baltischen der Konvention von Nairobi, welche die Schweiz 1985 ratifi-

Staaten Litauen, Lettland und Estland auf nationale Unab- zierte.

hängigkeit durchgesetzt werden kann und diese Länder auf Die Konvention hat zum Ziel, friedliche Beziehungen und die

friedlichem Weg in die europäische Staatengemeinschaft auf- Zusammenarbeit zwischen den Völkern zu fördern. Seit meh-

genommen werden können. reren Jahren prüfen die Vereinigten Staaten die Möglichkeit ei-

nes gegen Kuba gerichteten Fernsehprogramms. Im Februar

Texte du postulat du 22 mars 1990 und Mai 1989 bewilligten das Repräsentantenhaus und der

Le Conseil fédéral est invité à utilisertous les moyens diploma- Senat einen Kredit von 32 Millionen Dollar, um 1990 und 1991

tiques à sa disposition, notamment ceux qui s'inscrivent dans ein antikubanisches Fernsehprogramm zu finanzieren. Dieser

le cadre de la ÒSCE, afin que la volonté d'indépendance natio- Beschluss stellt einen schweren Verstoss gegen zahlreiche

nale des pays baltes - Lituanie, Lettonie et Estonie - puisse Bestimmungen der Konvention von Nairobi dar, der beide

s'imposer et que ces pays s'intègrent pacifiquement au con- Staaten zugestimmt haben; ausserdem bedeutet er einen ver-

cert des nations européennes. hängnisvollen Schritt auf einen Aetherkrieg hin.

Ich bitte den Bundesrat, bei den Vereinigten Staaten zu inter-

Mitunterzeichner-Cosignataires: Basler, Berger, Biel, Bühler, venieren und von ihnen die Einhaltung der internationalen

Daepp, Fischer-Sursee, Fischer-Seengen, Frey Walter, Graf, Uebereinkommen und des Völkerrechts zu fordern.

17-N

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Postulat Fischer-Hägglingen Selbstbestimmungsrecht der baltischen Staaten

Postulat Fischer-Hägglingen Droit d'autodétermination des pays baltes

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1990

Année

Anno

Band III

Volume

Volume

Session Sommersession

Session Session d'été

Sessione Sessione estiva

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 04

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 90.474

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 07.06.1990 - 15:00

Date

Data

Seite 917-917

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Ref. No 20 018 649

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