Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 90-473 KI-generiert

Federal Assembly's Role in Foreign Policy and Treaty Approval

Geschäftsnummer VPB 90-473
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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The Federal Assembly, as the direct representative of the people, must actively participate from the outset in shaping Switzerland's foreign policy, particularly concerning its security and position in Europe, to maintain national unity and address new geopolitical challenges. The court reasoned that while the Federal Council leads treaty negotiations due to the need for discretion and flexibility in international relations, the Federal Assembly has various means to influence these negotiations, and its approval is crucial. This existing division of powers adequately allows parliamentary influence on international treaties, and therefore, a revision of the constitutional provisions is deemed unnecessary.

Legislator-Regeste

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Art. 85 Absatz, Art. 98 dreier, Art. 85 Ziff. 5 BV, Art. 102 Ziff. 8 BV; Federal Assembly's Role in Foreign Policy and Treaty Approval: The court reasoned that while the Federal Council leads treaty negotiations due to the need for discretion and flexibility in international relations, the Federal Assembly has various means to influence these negotiations, and its approval is crucial. This existing division of powers adequately allows parliamentary influence on international treaties, and therefore, a revision of the constitutional provisions is deemed unnecessary.

Schlagwörter

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Internationale Politik Vertragsänderung Kompetenzverteilung Internationale Verhandlungen Anerkennung ausländischer Entscheide Ratifizierungsbefugnis

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 85 Ziff. 5 BV

This provision defines the Federal Assembly's sphere of activity regarding international treaties.

Art. 102 Ziff. 8 BV

This provision defines the Federal Council's sphere of activity regarding international relations.

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Volltext

18. September 1991 N 1509 Postulat Portmann

fédérale - pouvoir suprême de la Confédération - participe 2. Die geltende Kompetenzverteilung beim Abschluss von

dès le début à la formulation de la volonté de l'Etat en matière Staatsverträgen entspricht ferner den Bedürfnissen des inter-

de traités internationaux lorsqu'il y va de la sécurité de la nationalen Verkehrs und den qualitativen Besonderheiten des

Suisse et de sa position en Europe et dans la famille des peu- Staatsvertrages. Im Gegensatz zur relativ autonom ablaufen-

ples. den innerstaatlichen Rechtsetzung muss beim Abschluss von

völkerrechtlichen Verträgen laufend Rücksicht auf die auslän-

Mitunterzeichner-Cosignataires: Burckhardt, David, Dietrich, dischen Partner und ihre andere, oft entgegengesetzte Inter-

Oehler, Oester, Sager, Wyss Paul (7) essenlage genommen werden. Jede Seite muss durch wech-

selseitiges Entgegenkommen Kompromisse ermöglichen.

Verhandlungen müssen scheitern, wenn die Delegationen

Schriftliche Begründung - Développement par écrit durch detaillierte Anordnungen in verbindlicher Form einge-

Die anvisierten Verfassungsbestimmungen lauten seit bald bunden sind. Zudem ist eine wirksame Verhandlungsführung

anderthalb Jahrhunderten gleich. Ihre rechtliche Bedeutung auf Geheimhaltung und Diskretion angewiesen. Der anderen

ist anerkanntermassen unklar und ihre Formulierung teilweise Seite dürfen die eigenen Vorstellungen, Absichten und die Zu-

unrichtig. geständnisbereitschaft nicht vollständig einsichtig sein.

Welche aussenpolitische Kompetenz der Bundesversamm- Wegen dieser Besonderheiten des Staatsvertrages kann die

lung, der Vertretung des Souveräns, zusteht und welche aus- Bundesversammlung mit ihrem notwendigerweise langwieri-

senpolitische Funktion dem Bundesrat zukommt, sind Fra- gen, auf verbindliche Entscheide ausgerichteten, von grosser

gen, die von der Politik und nicht von der Rechtswissenschaft Publizität begleiteten Verfahren beim Abschluss von völker-

klarzustellen sind. rechtlichen Verträgen nur in sehr beschränktem Masse noch

Die Schweiz steht am Anfang einer neuen geschichtlichen stärker einbezogen werden.

Phase Europas. Sie muss sich ihre Stellung auf dem Kontinent 3. Der Bundesrat legt Wert darauf, bei besonders wichtigen

neu erkämpfen. Bundesrat und Parlament sind sich einig, Staatsverträgen die Bundesversammlung schon frühzeitig in

dass dieser Kampf Sinn hat, wenn darob die innere Geschlos- die Willensbildung einzubeziehen, um die schweizerische Hal-

senheit unseres Landes nicht zerfällt, sondern erhalten bleibt. tung und die grossen aussenpolitischen Richtlinien gemein-

Um Zerreissproben abzuwenden, sollte die Bundesversamm- sam festzulegen. So hat er etwa bei der Gestaltung des Ver-

lung, als direkte Volksvertretung, die aussenpolitischen hältnisses der Schweiz zur Europäischen Gemeinschaft und

Schritte der Schweiz ins neue Europa und in die Völkerge- den Verhandlungen über einen Europäischen Wirtschafts-

meinschaft-im Schulterschluss mit dem Bundesrat-von An- raum die Bundesversammlung und ihre aussenpolitischen

fang an entscheidend mitbestimmen. Kommissionen schon mehrfach informiert und die gemein-

same Diskussion gesucht. Er wird es auch in Zukunft nicht un-

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates terlassen, in diesem Bereich das kooperative Zusammenwir-

vom23. Mail990 ken zu suchen.

Rapport écrit du Conseil fédéral Aufgrund dieser Ueberlegungen hält es der Bundesrat nicht

du 23 mai 1990 für angebracht, die Bundesverfassung im angesprochenen

1. Die Kompetenzverteilung beim Abschluss von völkerrechtli- Teilbereich der Staatsleitung zu revidieren.

chen Verträgen richtet sich nach Artikel 85 Ziffer 5 und Arti-

kel 102 Ziffer 8 der Bundesverfassung. Artikel 85 Ziffer 5 sieht Schriftliche Erklärung des Bundesrates

vor, dass «Bündnisse und Verträge mit dem Auslande» in den Déclaration écrite du Conseil fédéral

Geschäftskreis der Bundesversammlung fallen. Nach Arti- Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.

kel 102 Ziffer 8 wahrt der Bundesrat «die Interessen der Eidge-

nossenschaft nach aussen, wie namentlich ihre völkerrechtli- M. Felber, conseiller fédéral: Un élément parfaitement nou-

chen Beziehungen, und besorgt die auswärtigen Angelegen- veau intervient et nous permet de justifier de manière plus pré-

heiten überhaupt». cise la prise de position du Conseil fédéral. En effet, vous avez

Aufbauend auf dieser normativen Regelung hat sich eine feste pris une série de décisions concernant les modifications de la

Praxis beim Abschluss von Staatsverträgen entwickelt. Dabei loi sur les rapports entre les conseils au titre «Mitwirkung im

wirkt jedes Verfassungsorgan gemäss seiner spezifischen Bereich der Aussenpolitik», notamment à l'article 47bis,

Funktion und Eignung am Verfahren mit. Der Bundesrat als lettre a (nouveau) qui doit encore être traité par le Conseil des

völkerrechtlicher Vertreter der Schweiz führt die Verhandlun- Etats et qui répond au postulat même et au thème de la motion

gen. Die Bundesversammlung fällt den landesrechtlich mass- de M. Portmann.

gebenden Entscheid über Annahme oder Ablehnung des Ver-

trages, soweit nicht der Bundesrat zum selbständigen Ver- Abstimmung - Vote

tragsabschluss ermächtigt ist. Für Ueberweisung der Motion 14 Stimmen

Wie in anderen Bereichen der Staatsleitung stehen Parlament Dagegen 30 Stimmen

und Regierung somit auch hier in fortdauernder Kooperation,

in ständiger Durchdringung und gegenseitiger Abhängigkeit.

Die Gewalten wirken zusammen. Die Bundesversammlung

hat vor und während der Verhandlungen mannigfache Mög-

lichkeiten zur Einwirkung auf den Bundesrat. Sie kann über #ST# 90.473

parlamentarische Vorstösse, über Diskussionen im Plenum

oder über ihre aussenpolitischen Kommissionen Einfluss auf Postulat Portmann

den Bundesrat nehmen. Ferner kommt der parlamentarischen Schweizerische Politik

Genehmigung eine antizipierende Vorauswirkung zu. Der in der Nachkriegszeit

Bundesrat ist gezwungen, bei der Verhandlungsführung auf

die Zielvorstellungen der Bundesversammlung Rücksicht zu La Suisse face à l'Europe

nehmen, wenn er nicht die Gefahr einer Ablehnung des Vertra- d'après-guerre

ges in Kauf nehmen will. Mithin kann festgestellt werden, dass

die geltende Verfassungsordnung der Bundesversammlung

ausreichend Raum zur wirkungsvollen Einflussnahme auf die

Staatsverträge gewährt.

Weil sich diese Verteilung der Zuständigkeiten der Bundesor- Wortlaut des Postulates vom 22. März 1990

gane bewährt hat, wurde sie übrigens auch von der Experten- Der Bundesrat wird eingeladen, ein Team von Schweizer Ge-

kommission für die Vorbereitung einer Totalrevision der Bun- schichtsforschern zu beauftragen, gemeinsam und innert

desverfassung in Artikel 85 Absatz 1 Litera b sowie Artikel 98 dreier Jahre einen Bericht über die äussere und innere Sicher-

Absatz 2 des Verfassungsentwurfes von 1977 übernommen. heitspolitik sowie über die Unabhängigkeits- und Neutralitäts-

Postulat Hafner Rudolf 1510 N 18 septembre 1991

Politik unseres Landes während der europäischen Nach- ger Weise mit Aspekten des von den Postulanten vorgeschla-

kriegsordnung (1945-1989) zuhanden des Schweizervolkes genen Themas befassen. Zu erinnern ist an die Arbeiten für

zu verfassen. das historische Lexikon und für die Sammlung diplomatischer

Die Geschichtsforscher mögen insbesondere beauftragt wer- Dokumente (15 Bände) sowie an die Neuausgabe des Hand-

den, zu untersuchen: buchs zur schweizerischen Aussenpolitik. Auch das von der

- wie die weltweiten und die kontinentalen Entwicklungen auf Direktion für Völkerrecht des Eidgenössischen Departemen-

unsere Sicherheits-, Unabhängigkeits- und Neutralitätspolitik tes für auswärtige Angelegenheiten bei Herrn Professor

eingewirkt haben; Schindler in Auftrag gegebene Gutachten über die Vereinbar-

- wie die massgebenden Persönlichkeiten aufgrund ihrer Auf- keit von EG-Mitgliedschaft und Neutralität ist der Oeffentlich-

fassungen agiert und reagiert haben; und keit zugänglich gemacht worden.

-wie es sich mit jenen Ereignissen und Entwicklungen ver- 3. Jede Regierung muss selbstverständlich ihre aussenpoliti-

hält, die nicht genügend abgeklärt sind. schen und sicherheitspolitischen Leitlinien regelmässig über-

Dafür möge der Bundesrat den Geschichtsforschern den Zu- denken. Der Bundesrat hat dies anlässlich seiner Botschaft

gang zu den einschlägigen Dokumenten derzivilen und militä- vom 21. Dezember 1981 über den Beitritt der Schweiz zu den

rischen Behörden ermöglichen. Vereinten Nationen und seiner Botschaft vom 25. Mai 1988

über die Volksinitiative «für eine Schweiz ohne Armee und für

Texte du postulat du 22 mars 1990 eine umfassende Friedenspolitik» sowie in seinem Bericht

Le Conseil fédéral est invité à charger un groupe d'historiens vom 24. August 1988 über die Stellung der Schweiz im euro-

suisses à rédiger en commun et en trois ans, un rapport des- päischen Integrationsprozess getan. Er wird auch weiterhin

tiné à renseigner la population sur la politique de sécurité ex- neutralitäts- und sicherheitspolitische Fragen in grundsätzli-

terne et interne de notre pays, ainsi que sur la politique de sau-cher Weise behandeln und seine Schlussfolgerungen der

vegarde de l'indépendance et de la neutralité durant la pé- Bundesversammlung unterbreiten. Gelegenheit dazu besteht

riode d'après-guerre (1945 à 1989). in nächster Zukunft bei der Behandlung des Berichts zur Si-

Les historiens devront notamment étudier cherheitspolitik und des zweiten Berichts über die europäi-

- les effets exercés sur notre politique de sécurité et de sauve- sche Integration.

garde de l'indépendance et de la neutralité par l'évolution de

la politique mondiale et continentale; Schriftliche Erklärung des Bundesrates

- la façon dont les principaux acteurs ont agi et réagi compte Déclaration écrite du Conseil fédéral

tenu de leurs conceptions; Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.

- les événements et les développements qui n'ont pas été suf-

fisamment éclaircis. Abstimmung - Vote

Le Conseil fédéral devra autoriser les historiens à consulter les Für Ueberweisung des Postulates 16 Stimmen

documents des autorités civiles et militaires. Dagegen 2 Stimmen

Mitunterzeichner-Cosignataires: Keine -Aucun

Schriftliche Begründung - Développement par écrit

Eben ist auch für unser Land die viereinhalb Jahrzehnte wäh-

rende Epoche der Nachkriegs-Blockordnung Europas zu #ST# 90.645

Ende gegangen und schlagartig in eine neue Aéra des demo-

kratischen Aufbruchs des Gesamtkontinents ausgemündet. Postulat Hafner Rudolf

Das Ringen um den Schulterschluss im Westbereich Europas,

an dem wir teilhaben, weitet sich zu einem Ringen um den Bericht zum Neutralitätsverständnis

Schulterschluss aller europäischen Völker. Rapport sur la neutralité helvétique

Die Schweiz muss ihre Stellung auf dem politisch veränderten

Kontinent neu bestimmen. Die Belange unserer Sicherheit,

unserer Unabhängigkeit und unserer Neutralität sind neben

den Belangen unserer Wirtschaft für unser Staatswesen zen-

tral. Um in diesen Belangen - wenn nötig - neue Wege gehen Wortlaut des Postulates vom 22. Juni 1990

zu können, muss unser Volk Klarheit über die alten Wege er- Der Bundesrat wird eingeladen, möglichst bald einen Bericht

langen. • zum Neutralitätsverständnis der Schweiz in der Vergangen-

Die Aufarbeitung unserer Nachkriegsgeschichte scheint das heit, Gegenwart und Zukunft zu erstatten. Der Neutralitätsbe-

Mittel zu sein, um uns ein ungebrochenes Verhältnis zu unse- griff soll dabei möglichst umfassend verstanden werden und

rer jüngsten Vergangenheit zu verschaffen. nebst den militärischen Aspekten auch solche des Rechts,

des Kulturlebens usw. enthalten.

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

zu den Vorstössen 90.473 und 90.645 Texte du postulat du 22 juin 1990

vom 29. August 1990 Le Conseil fédéral est invité à adresser sans tarder au Parle-

Rapport écrit du Conseil fédéral ment un rapport sur la conception passée, actuelle et future de

concernant les interventions 90.4 73 et 90.645 la neutralité suisse. La notion de neutralité sera prise au sens

du 29 août 1990 large et il s'agira de l'étudier tant sous l'angle militaire que du

1. Der Bundesrat hat bereits in seiner Antwort auf das Postulat point de vue juridique, culturel, etc.

Hafner Rudolf vom 8. Februar 1990 darauf hingewiesen, dass

er es als Aufgabe der Wissenschaft und nicht der Verwaltung Mitunterzeichner-Cosignataires: Keine -Aucun

betrachtet, Studien zu erstellen, die eine mehrjährige, einge-

hende und fachübergreifende wissenschaftliche Forschung Schriftliche Begründung - Développement par écrit

beinhalten. Im Rahmen des Nationalfonds besteht das nötige Betreffend Begründung und Mitunterzeichner wird auf das

Instrumentarium zur Förderung solcher Untersuchungen. Postulat vom 8. Februar 1990 zum gleichen Thema verwiesen.

2. Aufgrund der weitgefassten Definition des Themas würden Bundesrat Felber hat die Erstellung eines derartigen Berichtes

von einer Studie, wie sie die Postulanten vorschlagen, alle Be- in der Junisession als berechtigtes Anliegen bezeichnet und

reiche der Neutralitäts- und Sicherheitspolitik - mitunter fast einzig geltend gemacht, der Zeitrahmen im Postulat vom

die gesamte schweizerische Aussen- und Verteidigungspolitik 8. Februar 1990 sei zu eng.

seit dem Zweiten Weltkrieg - betroffen. Zur Form des gewünschten Berichtes sei noch beigefügt,

Mit Unterstützung des Bundes werden gegenwärtig grosse dass er möglichst einem breiten Publikum zugänglich sein

Forschungsvorhaben durchgeführt, die sich bereits in vielfälti- sollte, z. B. über die EDMZ.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Postulat Portmann Schweizerische Politik in der Nachkriegszeit

Postulat Portmann La Suisse face à l'Europe d'après-guerre

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1991

Année

Anno

Band IV

Volume

Volume

Session Herbstsession

Session Session d'automne

Sessione Sessione autunnale

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 03

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 90.473

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 18.09.1991 - 08:00

Date

Data

Seite 1509-1510

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Ref. No 20 020 294

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