Conscientious Objection Call vs. Constitutional Duty
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertAn organization proposed a public call for conscientious objection to military service, which was seen as a violation of constitutional duties following a public vote to retain the army. The government stated that such a call would be considered illegal and punishable under existing laws, and they would consider criminal proceedings against its authors and signatories. The government also expressed disappointment that a minority group, having lost a democratic vote, would resort to illegal means to achieve their goals, emphasizing the importance of respecting democratic outcomes.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 276 Ab, Art. 98 Absatz, Art. 84 Absatz, Art. 276 Abs. 1 des Strafgesetzbuches, Art. 105 des Bundesstrafprozesses, Art. 98 Absatz 1 des Militärstrafgesetzes; Conscientious Objection Call vs. Constitutional Duty: The government stated that such a call would be considered illegal and punishable under existing laws, and they would consider criminal proceedings against its authors and signatories. The government also expressed disappointment that a minority group, having lost a democratic vote, would resort to illegal means to achieve their goals, emphasizing the importance of respecting democratic outcomes.
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KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertDefines the offense of publicly inciting disobedience to military orders, desertion, or evasion, and is used to assess the legality and punishability of the GSoA's call for service refusal.
Requires authorization from the Federal Council for the prosecution of political offenses, which is stated as having been consistently granted in similar past cases.
Contains a similar offense for individuals subject to military criminal law and is mentioned as applicable to perpetrators during military service.
Defines the offense of publicly calling for non-participation in civil protection courses or disregard of official measures, and indicates that prosecution lies with the cantons.
Volltext
14. Juni 1990 407 Interpellation Uhlmann
Dann hat man mich informiert. Ich habe den Generalstabschef 90.439
in einem trockenen Brief, ganz «sec», gebeten, mir alles offen-
#ST#
zulegen und Massnahmen zu treffen. Wir haben dann den
Baustopp verfügt, weil man gesehen hat, dass es keinen Sinn Interpellation Uhlmann
hat, hier weiterzumachen. Wir haben aber, wenn ich mich GSoA. Aufruf zur Dienstverweigerung
recht erinnere, die zuständigen Kommissionen sofort infor- der Gesamtverteidigung
miert. Also die parlamentarische Information über die Kom-
missionen ist zeitgerecht erfolgt. Ich erinnere mich nicht mehr GSsA. Appel à l'objection à la défense générale
genau, wie es damals mit der Oeffentlichkeit stand. Aber die
parlamentarische Information ist erfolgt.
Dass es nun plötzlich im «Blick» zu einer Explosion kam, ist
wahrscheinlich darauf zurückzuführen, dass Skandale im
EMD natürlich ohnehin ein beliebtes Thema von Schlagzeilen Wortlaut der Interpellation vom 20. März 1990
in der Tagespresse geworden sind. Die Gruppe Schweiz ohne Armee (GSoA) bereitet offensicht-
Ich habe das wahrscheinlich selber verursacht. Ich war einge- lich einen allgemeinen Aufruf vor, den Dienst im Rahmen der
laden an einen sehr guten Anlass der Sarganserländer Talge- Gesamtverteidigung unseres Landes zu verweigern. Dieser
meinschaft. Da gab es eine breite Diskussion, und irgendein Aufruf zur Verletzung der verfassungsmässigen Pflichten er-
Mitbürger hat mich gefragt, wie das dort stünde. Ich habe ihm folgt, nachdem das Schweizervolk mehrfach Vorlagen zur
natürlich etwas zu offen, wie ich manchmal bin, einfach ge- Dienstverweigerung abgelehnt hat, eine neue Vorlage in Be-
sagt, wir hätten dort in den Sumpf gebaut - ich habe es etwas handlung ist und nachdem das Schweizervolk sich in der
derber auf Schweizerdeutsch gesagt, es sei eine nicht beson- Volksabstimmung vom 26. November 1989 mit klarer Mehrheit
ders schöne Sache. Das ist dann bruchstückhaft über die re- zur Existenz einer Armee bekannt hat. Das Vorgehen der
gionale Presse irgendwo hingekommen und hat zu der leich- GSoA zeugt gewiss nicht von einem fein ausgebildeten Demo-
ten Bewegung Ihres Adrenalinspiegels, Herr Ständerat Iten, kratieverständnis, wirft jedoch auch Fragen der Legalität bzw.
geführt, was ich auch verstehe; aber ich war eigentlich der Mei- Illegalität auf.
nung, es sei allgemein bekannt, was dort gegangen ist. Ich bitte deshalb den Bundesrat um die Beurteilung folgender
Sie sprechen ein wichtiges Problem mit der Information gene- Fragen:
rell an: Wir haben 20 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ich 1. Beurteilt der Bundesrat den öffentlichen Aufruf - sollte er zu-
habe es Ihnen gesagt, wir haben viele Aemter mit einer gewis- stande kommen - zur Verweigerung einer verfassungsmässi-
sen Selbständigkeit. Die ganze Information ist mir eine ge- gen Pflicht als illegal und mithin strafbar?
wisse Sorge. Sie wird häufig auch zu Recht kritisiert, obschon 2. Wenn ja, gedenkt der Bundesrat gegen die Autoren oder ge-
wohl die Tagesinformation zu dem, was ständig passiert, in gen eventuelle Mitunterzeichner des Aufrufes strafrechtlich
meinem Departement nicht besser und nicht schlechter als vorzugehen, und wie?
anderswo funktioniert. Aber wir bemühen uns hier um Verbes-
serungen. Ich bemühe mich auch, meine Mitarbeiter informati- Texte de l'interpellation du 20 mars 1990
onsbewusster zu machen. Le «Groupement Suisse sans armée» (GSsA) s'apprête à lan-
Ich bin mir bewusst: Information ist ja nicht nur Information cer un appel à l'objection au service à accomplir dans le cadre
nach aussen, sondern ist auch Information im Departement de la défense générale de notre pays. Cet appel à refuser une
selber, nach unten und nach oben. Da haben wir alles andere obligation imposée par la constitution, fait suite au rejet par le
als einen idealen Stand erreicht. Aber ich versuche, durch di- peuple, de plusieurs projets relatifs au refus du service mili-
rekte Besammlungen des Kaders meine Information direkter taire et alors qu'un nouveau projet est en préparation et que le
hinunterzugeben. Ich bitte meine Mitarbeiter, mir auch das Un- peuple suisse s'est déclaré à une nette majorité, lors de la vo-
angenehme zu sagen. Wenn einer in guten Treuen einen Feh- tation du 26 novembre 1989, en faveur du maintien de notre
ler gemacht hat und mir das meldet, stelle ich mich auch öf- armée. La façon d'agir du GSsA, qui ne fait pas preuve d'un
fentlich vor diesen Mann. Aber wenn der Fehler versteckt oder sens démocratique très développé, pose aussi des problèmes
vertuscht wird, wenn man ihn nicht zugibt und mit Umgehun- sérieux quant à sa légalité ou plutôt son illégalité.
gen und mit Mätzchen versucht, Halblösungen zu finden, um Je prie donc le Conseil fédéral de se prononcer sur les ques-
ihn zu verbergen, was auch schon vorgekommen ist, dann ver- tions suivantes:
trage ich das nicht. Vor solche Leute stelle ich mich auch nicht. 1. Considère-t-il que l'appel public à refuser d'accomplir un
devoir constitutionnel est illégal et par conséquent punissable
Iten: Mein Adrenalinspiegel ist an sich immer noch recht hoch. s'il était effectivement lancé?
Ich bin zwar befriedigt von der Antwort, aber ich bin nicht be- 2. Dans l'affirmative, envisage-t-il d'engager des poursuites
friedigt, wie die Sache gelaufen ist. pénales contre les auteurs de l'appel et contre les cosignatai-
Ich bin aber Herrn Bundesrat Villiger sehr dankbar, dass er er- res? Comment entend-il procéder en l'occurence?
klärt hat, dass er die Informationspolitik intern und extern an-
schauen will. Ich bin sehr verwundert, dass der Projektleiter, Mitunterzeichner- Cosignataires: Gadient, Seiler, Zimmerli (3)
Herr Siegenthaler, Sie nicht sofort orientiert hat, sondern dass
Sie auf einem ändern Wege zur Information kommen mussten. Uhlmann: Die Gruppe für eine Schweiz ohne Armee, bekannt
unter der Abkürzung GSoA, hat am 18. März 1990 an ihrer Voll-
versammlung in Solothurn beschlossen, einen Aufruf zur
Dienstverweigerung im Rahmen der Gesamtverteidigung aus-
zuarbeiten. Sie können dies in verschiedenen Presseartikeln
nachlesen, u. a. auch in einem der «Neuen Zürcher Zeitung«
vom 20. März 1990.
Meine Fragen an den Bundesrat sind klar: Würde, falls die
GSoA diesen öffentlichen Aufruf tatsächlich lancieren sollte, er
vom Bundesrat als illegal und strafbar angesehen? Wenn ja,
wie würde der Bundesrat strafrechtlich gegen die Autoren und
gegen eventuelle Mitunterzeichner des Aufrufes vorgehen?
Ich möchte meine Interpellation noch mit einigen Worten be-
gründen:
1. Die GSoA hat mit dieser Absichtserklärung in Solothurn klar
bewiesen, dass sie den am 26. November 1989 demokratisch
gefällten Entscheid des Schweizervolkes, die Schweizer Ar-
mee beizubehalten, nicht respektiert; denn der Aufruf zur
Gestion du Conseil fédéral 408 14 juin 1990
Dienstverweigerung ist ein Aufruf zur Verletzung der verfas- Ich muss Ihnen aber sagen, dass ich von der Reaktion nach-
sungsmässig festgesetzten Wehrpflicht. Die Diskussionen um her natürlich doch enttäuscht war. Es scheint mir, dass wir in
die Auflockerung dieser Wehrpflicht und um die Dienstver- der Schweiz mehr und mehr Gruppen haben, die die Demo-
weigerungsprobleme spielen vor diesem Hintergrund keine kratie loben und immer von ihr sprechen, die von ändern im-
Rolle. mer demokratisches Eingehen auf ihre Anliegen verlangen,
2. Diese Ausgangslage macht für mich endgültig klar, dass die aber all das nur so lange, wie die Demokratie die Resultate er-
GSoA die Prinzipien des demokratischen Rechtsstaates und gibt, die sie aus ihrerfundamentalistischen Gesinnung heraus
der schweizerischen direkten Demokratie missachtet. Man für richtig halten. Und wenn dann diese Demokratie anders
konnte diese Gesinnung schon hinter der Einreichung der Ar- entscheidet, ist all das vorbei; man beharrt trotzdem auf sei-
meeabschaffungs-lnitiative vermuten. Doch die Einreichung nem Standpunkt. Wir haben in St. Gallen (Neuchlen-Anschwi-
der Initiative war nichts anderes als die Wahrnehmung eines len) genau den gleichen Fall. Auch hier hat mich die Reaktion
der Rechte der schweizerischen direkten Demokratie und da- der betreffenden Leute enttäuscht.
mit auch legal. Unser Land hat eine politische Kultur entwickelt, die Mitspra-
3. Die Armeeabschaffungs-lnitiative hat Diskussionen aus- chemöglichkeiten für den Bürger ermöglicht wie in keinem an-
gelöst, zum Teil fruchtbare Diskussionen, aber die GSoA hat deren Land auf dieser Welt. Alle jene Länder, die jetzt im Osten
mit ihrem jetzigen Aufruf einen anderen Teil, einen unfrucht- den Aufbruch zustande gebracht haben, träumen von den Zu-
baren, hinzugefügt. ständen, die bei uns realisiert sind. Es gibt in unserem Lande
Es liegt mir am Herzen aufzuzeigen, dass die GSoA offenbar so viele Möglichkeiten, dass es keine Argumente geben kann,
nicht bereit ist, objektiv an der Reform unserer Armee mitzuar- das, was über diese Demokratie entschieden worden ist,
beiten, sondern trotz klarem Volksverdikt an ihrer radikalen nachher in Frage zu stellen. Gerade diese Kultur mit den Mög-
Haltung festhält. Sie meldet sich nach meiner Auffassung da- lichkeiten zum Minderheitenschutz, auch mit dem Stände-
mit aus der demokratischen Diskussion ab. mehr, hat es doch ermöglicht, dass Minderheiten - kulturelle
Ich hoffe natürlich auch, dass gewisse Parteien, die unmittel- Minderheiten, sprachliche Minderheiten usw. - in diesem
bar vor und nach der Abstimmung diesen Punkt noch anders Lande überhaupt so gut zusammenleben konnten.
sahen, nun ihre Haltung ändern. Wer mutwillig diese politische Kultur bricht oder in Frage stellt,
Ich bin Herrn Bundesrat Villiger dankbar, wenn er mir hier eine der richtet langfristig wahrscheinlich einen viel grösseren
klare Antwort erteilt. Schaden an, als er überhaupt ahnt. Wenn in diesem Lande
kein Konsens mehr darüber besteht, dass das, was demokra-
Bundesrat Villiger: Noch eine Bemerkung zum letzten Votum tisch entschieden worden ist, auch akzeptiert wird, und zwar
von Herrn Iten: Selbstverständlich habe auch ich einen Adre- auch von den verlierenden Minderheiten - und wer von uns
nalinspiegel. war nicht schon bei einer verlierenden Minderheit? -, dann ge-
Zur Interpellation von Herrn Uhlmann: Nach Artikel 276 Ab- hen wir einen gefährlichen Weg, einen Weg - um es klar und
satz 1 des Strafgesetzbuches wird mit Gefängnis bestraft, deutlich zu sagen - in Richtung Anarchie. Das kann auch nicht
«wer öffentlich zum Ungehorsam gegen militärische Befehle, - und vor allem nicht - im Interesse der Schwächeren in die-
zur Dienstverletzung, zur Dienstverweigerung oder zum Aus- sem Lande liegen; denn wenn das Faustrecht herrscht, ist im-
reissen auffordert». Diese Widerhandlungen gelten als politi- mer der Schwächere der Verlierer.
sche Delikte und unterliegen als solche der Bundesgerichts-
barkeit. Deren gerichtliche Verfolgung setzt gemäss Arti- Uhlmann: Ich danke Herrn Bundesrat Villiger für die klare Be-
kel 105 des Bundesstrafprozesses die Ermächtigung des antwortung meiner Fragen. Ich möchte ihm aber auch für die
Bundesrates voraus, welche in früheren gleichgelagerten Fäl- politische Betrachtung danken, die er an die Antwort ange-
len bisher stets erteilt worden ist. Die Durchführung des Ver- schlossen hat. Ich stimme ihm in allen Teilen voll zu, und ich
fahrens wurde jeweils den kantonalen Strafbehörden übertra- glaube, dass uns dieses Problem in unserem Land in nächster
gen. Das Militärstrafgesetz enthält einen gleichlautenden Tat- Zeit noch mehr zu schaffen geben wird.
bestand in Artikel 98 Absatz 1, der auf Täter Anwendung fin-
det, die z. B. während des Militärdienstes dem Militärstrafrecht
unterstehen.
Nach Artikel 84 Absatz 1 des Zivilschutzgesetzes wird u. a. mit
Haft oder Busse bestraft, «wer öffentlich dazu auffordert, sich #ST# 90.007
an Kursen, Uebungen oder anderen Veranstaltungen des Zi-
vilschutzes nicht zu beteiligen oder amtlich angeordnete Geschäftsbericht des Bundesrates,
Massnahmen zu missachten». Die Verfolgung obliegt hier den des Bundesgerichtes und
Kantonen. des Eidgenössischen
Sollte nun ein Aufruf der GSoA Aufforderungen im Sinne der Versicherungsgerichtes 1989
vorstehenden gesetzlichen Bestimmungen enthalten - bis
jetzt wurde ja erst gesagt, es werde geprüft -, wäre er als illegal Gestion du Conseil fédéral,
und mithin als strafbar zu beurteilen. Es handelt sich hier um du Tribunal fédéral et
Offizialdelikte, d. h. die zuständigen Strafverfolgungsbehör- du Tribunal fédéral des assurances 1989
den werden gegen die Personen, die sich strafbar gemacht
haben - wie Verfasser, aber auch Mitunterzeichner des öffent- Fortsetzung - Suite
lichen Aufrufs -, von Amtes wegen vorgehen müssen. Der zu-
ständige Richter wird dann aber zu entscheiden haben. Siehe Seite 401 hiervor-Voir page401 ci-devant
Unabhängig von diesen rechtlichen Erwägungen bedauert
der Bundesrat diesen Aufruf, denn es widerspricht der in unse-
rem Land üblichen politischen Kultur, wenn eine in einer Volks-
abstimmung unterlegene Minderheit zur Durchsetzung ihrer
Ziele den Weg in die Illegalität zu beschreiten gedenkt. Finanzdepartement - Département des finances
Erlauben Sie mir noch zwei, drei politische Bemerkungen
dazu. Ich bin Ihnen dankbar, Herr Ständerat Uhlmann, dass Reichmuth, Berichterstatter: In Vertretung unseres Vizepräsi-
Sie das Problem aufgeworfen haben. Ich habe wirklich alles denten, Herrn Affolter, habe ich eine kurze Berichterstattung
getan - und bin auch in Kreisen von Offizieren dafür kritisiert über den Geschäftsbericht 1989 des Finanzdepartementes
worden -, um diesen Leuten vor der Abstimmung das Ge- abzugeben.
spräch nicht zu verweigern. Sie sind an mich gelangt, ich habe Wesentliche Teile der Geschäftsführung dieses Departements
sie getroffen. Ich habe dort in dem Gespräch sehr viel von De- betreffen den eigentlichen Finanzhaushalt, der Gegenstand
mokratie und von ihren Anliegen gehört. Es war durchaus in- der Behandlung der Staatsrechnung war und deshalb hier
teressant. nicht mehr gesondert zu betrachten ist. Ich möchte lediglich
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Uhlmann GSoA. Aufruf zur Dienstverweigerung der Gesamtverteidigung
Interpellation Uhlmann GSsA. Appel à l'objection à la défense générale
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1990
Année
Anno
Band III
Volume
Volume
Session Sommersession
Session Session d'été
Sessione Sessione estiva
Rat Ständerat
Conseil Conseil des Etats
Consiglio Consiglio degli Stati
Sitzung 08
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 90.439
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 14.06.1990 - 08:00
Date
Data
Seite 407-408
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Ref. No 20 018 903
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