Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 90-437 KI-generiert

Federal Office for Communication Creation Approval

Geschäftsnummer VPB 90-437
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

This case concerns a motion to approve the creation of a federal office for communication. Proponents argued that the existing organizational structure within the government was insufficient to handle the increasing workload from new legislation in the telecommunications and media sectors, advocating for a dedicated federal office. The court reasoned that due to the significant legislative changes and the interconnectedness of these fields, a more robust organizational structure was necessary to manage the growing tasks effectively, thus supporting the creation of the proposed office.

Legislator-Regeste

KI-generiert

Art. 55bis; Federal Office for Communication Creation Approval: Proponents argued that the existing organizational structure within the government was insufficient to handle the increasing workload from new legislation in the telecommunications and media sectors, advocating for a dedicated federal office. The court reasoned that due to the significant legislative changes and the interconnectedness of these fields, a more robust organizational structure was necessary to manage the growing tasks effectively, thus supporting the creation of the proposed office.

Schlagwörter

KI-generiert
E-Government Agenturen, Ämter und sonstige Stellen sowie Stiftungen Nachträglich Mitgeteiltes Genehmigungsverfahren Eröffnung des Entscheids politische Kommunikation
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

KI-generiert
Art. 55bis

Cited as part of the legislative program creating new tasks for the Federal Council and the FDJP.

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Volltext

20. September 1990 635 Postulat Gadient

Huber: Ich bitte Sie, dem Vorstoss von Herrn Miville in der dass die Verordnungen so und so formuliert sind ; dass das im-

Form der Motion zuzustimmen. Ich lasse mich von folgenden mer so gewesen sei. Also eine Argumentation de lege lata, wie

Ueberlegungen leiten. die Juristen sagen.

Ich attestiere Herrn Miville, dass er uns mit ausserordentli- Mir geht es hier um die /ex ferenda: Wo sich Zustände als un-

chem Geschick ein primär lokales Problem seines Lebens- haltbar, als mehr und mehr unhaltbar erweisen, ist das Parla-

raum'es vorgetragen hat. Wir haben uns im Zusammenhang ment aufgerufen, die entsprechenden Bestimmungen zu än-

mit dem Flugplatz im Elsass an den Kosten beteiligt, wir ken- dern. Deshalb reiche ich eine Motion ein und unter keinen Um-

nen das Problem des Zivilschutzes in Ihrem Kanton, und wir ständen ein Postulat.

wissen auch, welche Grundhaltung eingenommen wurde ge- Der zweite Teil seiner Ausführungen betraf die finanzielle

genüber Energieproduktionsanlagen unmittelbar an den Seite: Da habe ich nun Verständnis für Sie, Herr Bundesrat Vil-

Grenzen. Ich muss Ihnen aber sagen, dass das Problem auch liger, wenn ich an diefinanzielle Belastung des Bundes denke.

ein allgemeines ist. Das erleben wir sogar in Flächenkanto- Das kann mich aber von meiner Absicht nicht abbringen, weil

nen. ich dieses Anliegen als durch und durch gerechtfertigt

Herr Bundesrat Villiger kennt fraglos die sogenannte Schüt- erachte. Das alles verbinde ich nun noch mit dem Wunsch,

zenmatte in Lenzburg, wo seit der Zeit des Vorderladers oder dass im Bunde nie für Dümmeres Geld ausgegeben wird als

noch früher geschossen wird. Lieber dieses Gebiet ist im Zu- für das, was ich hier beantrage.

sammenhang mit der Schiesstätigkeit eine Umweltverträglich-

keitsprüfung durchgeführt worden. Es sind ganz erhebliche Bundesrat Villiger: Noch eine kurze Bemerkung: Herr Miville

rechtliche Probleme aufgetreten, die sogar zu einer Einstel- hat mit seiner letzten Bemerkung recht, aber ich würde bestrei-

lung der Schiesstätigkeit an diesem traditionellen Ort führen ten, dass das im EMD der Fall ist.

könnten. Ich habe gehört, was hier gesagt worden ist. Sie sind natürlich

Wir stehen vor der Frage: Ausserdienstliche Schiesspflicht an völlig frei zu beschliessen, wie Sie wollen. Herr Miville hat si-

ungünstigen und an relativ günstigen Orten weiterführen, ja cher recht, wenn er die Form der Motion wählt für sein Anlie-

oder nein? Wir müssen eindeutig antworten: Ja- aber mit den gen, denn es braucht eine Gesetzesänderung. Herr Ruesch

nötigen Lärmschutzmassnahmen. Es ist situativ zu entschei- hat mit leisem Lächeln gesagt, er würde dann beim Budget

den, welche Lärmschutzmassnahmen anzubringen sind, wo wieder daran denken. Ich denke dann auch wieder daran. Ich

sie anzubringen sind. Ich bin der Meinung, obwohl der Anfang habe die Erfahrung gemacht, dass man neuen Anliegen, die

meines Votums anders getönt hat - es ginge darum, den Hin- populär sind, in den beiden Räten relativ häufig zustimmt.

tergrund vielleicht etwas herauszuarbeiten -, dass das Pro- Wenn dann aber in Form des Budgets und des Finanzplans

blem eben nicht nur ein lokales, sondern ein generelles ist. die Rechnung präsentiert wird, tönt es häufig anders, und un-

Weil es ein generelles ist und weil wir der Meinung sind, dass ter dem Titel der Opfersymmetrie und der pauschalen Reduk-

an der ausserdienstlichen Schiesspflicht festgehalten werden tion werden dann Dinge betroffen, die vielleicht noch wichtiger

muss, würde ich Ihnen empfehlen, dem Vorstoss von Herrn wären als das, was man vorher bewilligt hat.

Miville in der Form der Motion zuzustimmen. Ich würde also, wenn ich das den Herren Ruesch, Huber und

Miville sagen darf, im Falle Ihrer Zustimmung zur Motion Mi-

ville sehr intensiv auch mit Ihrer Gnade bei den Budgetver-

Ruesch: Es tut Herrn Bundesrat Villiger leid, dass er diese Mo- handlungen rechnen.

tion ablehnen muss. Ich begreife, dass es ihm leid tut. Aber

uns muss es nicht leid tun, diese Motion zu unterstützen, er- Abstimmung - Vote

heblich zu erklären und zu überweisen.

Der Nationalrat hat ein Zeichen gesetzt zugunsten des ausser- Für Ueberweisung der Motion 32 Stimmen

dienstlichen Schiesswesens, indem er alle Vorstösse abge- (Einstimmigkeit)

lehnt hat, die dieses ausserdienstliche Schiesswesen erledi-

gen wollten. Und ich meine, der Ständerat hat heute die Gele-

genheit, nachzudoppeln und das zu unterstützen, was der Na-

tionalrat bereits getan hat.

Persönlich bin ich als ehemaliger Truppenkommandant vom

Wert dieses ausserdienstlichen Schiesswesens immer noch #ST# 90.437

überzeugt, und zwar nicht nur wegen der Ausbildung, son-

dern auch wegen der Integrationswirkung in der Truppe. Die- Postulat Gadient

ses Zeichen dürfen wir setzen. Wir sind nicht an den Finanz-

plan des Bundesrates gebunden. Wir werden uns dann später Schaffung eines Bundesamtes

über die Kredite unterhalten. für Kommunikation

Ich bitte Sie, im Interesse unserer Schützen und der Umwelt Création d'un office fédéral

Herrn Miville zuzustimmen. de la communication

Bühler: Auch ich bin der Meinung, dass die Motion erheblich

erklärt werden soll. Ich habe aber eine Detailfrage.

Wir haben alles Interesse daran, dass Schiessplätze regionali-

siert werden. Besteht eine Möglichkeit, dass insbesondere re- Wortlaut des Postulates vom 20. März 1990

gionale Schiessplätze eine solche Unterstützung oder Sub- Kommunikations- und Medienpolitik stehen im Umbruch. In

vention erhalten? Wenn ja, haben wir zwei Ziele erreicht, näm- den letzten Jahren ist ein beeindruckendes Gesetzgebungs-

lich dass nicht überall und an jedem Ort geschossen werden programm eingeleitet und zum Teil verabschiedet worden.

muss und Lärm produziert wird, sondern dass wir das ganze Zu denken ist an den Verfassungsartikel 55bis betreffend Ra-

regionalisieren können. Ich glaube, die Motion schliesst nicht dio und Fernsehen, verschiedene Bundesbeschlüsse im Me-

aus, dass nicht in jedem Falle eine Subvention für den Lärm- dienbereich und an den Entwurf des Bundesgesetzes über

schutz bei Schiessanlagen gesprochen werden muss, son- Radio und Fernsehen.

dern dass man hier differenziert vorgehen kann. Aehnliches gilt für den Kommunikationsbereich, wo das Fern-

meldegesetz das 1922 in Kraft gesetzte Telegrafen- und Tele-

fonverkehrsgesetz ablösen soll und eine neue europakon-

Miville: Ich danke eigentlich für die Diskussion, die hier statt- forme Fernmeldeordnung geschaffen werden muss.

gefunden hat. Ich möchte Herrn Bundesrat Villiger noch fol- Der Vollzug dieser Erlasse, die eine Oeffnung und Liberalisie-

gendes sagen: rung bringen, ist mit zahlreichen arbeitsintensiven Aufgaben

Der erste Teil seiner Ausführungen war eine Erklärung, dass verbunden. Beide Bereiche, Telekommunikation und elektro-

die Gesetze in diesem Land das und das vorschreiben und nische Medien, sind eng miteinander verknüpft.

12-S

Protection du tracé des voies navigables. 636 20 septembre 1990

Heute werden die Aufgaben im Medien- und Telekommunika- gen, damit das Bundesamt ohne Zeitverzug in diesem Erlass

tionsbereich von wenigen Leuten im Generalsekretariat des vorgesehen werden kann. Zu diesem Zeitpunkt war das Postu-

EVED bewältigt. Dies war bisher äusserst rationell und zweck- lat, das wir heute behandeln, bereits traktandiert, aber- Herr

mässig. Mit Blick auf die kommenden Aufgaben genügt diese Kommissionspräsident Kündig stimmt darin mit mir überein,

rudimentäre Organisationsstruktur nicht mehr. ich spreche also mit seinem Einverständnis - dessen Ueber-

Der Bundesrat wird deshalb eingeladen, die Errichtung eines weisung wird die Kommission und auch den Bundesrat darin

Bundesamtes für Kommunikation zu prüfen. bestärken, eine entsprechende Regelung im Fernmeldege-

setz vorzusehen. Sie werden demnach schon kurzfristig die

Texte du postulat du 20 mars 1990 Gelegenheit haben, bei der betreffenden Gesetzesberatung

La politique des médias et de la communication est en muta- den definitiven Entscheid zu treffen.

tion. Ces dernières années, um imposant programme législatif In diesem Sinne ersuche ich Sie höflich, das Postulat zu über-

a vu le jour et a été partiellement approuvé. weisen.

Preuves en sont l'article 55bis de la constitution relatif à la ra-

dio et à la télévision, divers arrêtés fédéraux dans le domaine Bundesrat Ogi: Ich kann mich kurz fassen. Sie wissen, dass im

des médias et le projet de loi fédérale sur la radio et la télévi- Kommunikationssektor eine grosse Dynamik festzustellen ist.

sion. Sie wissen auch, dass zwei grosse Gesetze in der parlamenta-

Le domaine de la communication connaît une situation sem- rischen Beratung sind: das Radio- und Fernsehgesetz einer-

blable, en ce sens que la loi de 1922 réglant la correspon- seits und das Fernmeldegesetz andererseits. In beiden Geset-

dance télégraphique et téléphonique doit être remplacée par zen werden uns verschiedene Aufgaben zugeteilt. Es wird

une loi sur les télécommunications et s'accompagnera d'une nicht mehr möglich sein, mit einer Handvoll Mitarbeiter all

nouvelle réglementation des télécommunications plus con- diese Aufgaben, die aus diesen beiden Gesetzen heraus-

forme aux normes européennes. wachsen, zu übernehmen.

L'exécution de cette législation, visant l'ouverture et la libérali- Ich bitte Sie deshalb, das Postulat zu überweisen.

sation, implique de nombreuses et lourdes tâches. Les deux

domaines, télécommunications et médias électroniques, sont Ueberwiesen - Transmis

intimement liés.

Les tâches relevant des médias et des télécommunications

sont assumées par un nombre restreint de collaborateurs du

Secrétariat général du DFTCE. Cette solution était parfaite-

ment rationnelle et appropriée.

Dans la perspective des tâches futures, cette structure organi- #ST# 87.035

sationnelle rudimentaire ne suffit plus.

Le Conseil fédéral est dès lors prié d'examiner la possibilité de Freihaltung der Wasserstrassen

créer un office fédéral de la communication.

Protection du tracé des voies navigables.

Mitunterzeichner-Cosignataires: Seiler, Uhlmann, Zimmerli Bericht des Bundesrates vom 15. April 1987 (BBIII, 457)

(3) Rapport du Conseil fédéral du 15 avril 1987 (FF II, 466)

Beschluss des Nationalstes vom 19. September 1989

Gadient: Die Begründung meines Postulates ist im wesent- Décision du Conseil national du 19 septembre 1989

lichen im aufliegenden Text enthalten. Das Gesetzgebungs-

programm der letzten Jahre im Kommunikations- und medien-

politischen Bereich erreicht einen erheblichen Umfang. Ich er-

innere an das soeben verabschiedete Radio- und Fernseh-

gesetz, an das in der Kommissionsberatung befindliche Fern- Antrag der Kommission

meldegesetz, aber auch an verschiedene Bundesbeschlüsse Kenntnisnahme vom Bericht

im Medienbereich und schliesslich an den Verfassungsarti- Proposition de la commission

kel 55bis. Prendre acte du rapport

Dem Bundesrat und dem EVED werden in diesen Erlassen

zahlreiche Aufgaben zusätzlich aufgebürdet. Der Vollzug die- M. Flückiger, rapporteur: En 1916, le Conseil fédéral a reçu

ser Gesetzgebung, aber auch die sich vollziehende Liberali- mandat de désigner les voies navigables et les cours d'eau qui

sierung werden sich nicht mit den heute verfügbaren Organi- pourraient être aménagés aux fins de la navigation et de pren-

sationsstrukturen und personellen Ressourcen bewältigen dre «les mesures nécessaires pour que la navigabilité des sec-

lassen. tions de cours d'eau désignées par lui ne soit pas compromise

Die Aufgaben im Medien- und Telekommunikationsbereich par des constructions ou par une modification artificielle du

werden heute von wenigen Leuten im Generalsekreariat des lit». Il a rempli ce mandat en 1923. En effet, l'arrêté du Conseil

EVED wahrgenommen. Dank ungewöhnlichem Einsatz und fédéral, du 4 avril 1923, contient une liste de ces cours d'eau. Il

entsprechendem Können war das Pensum bis heute zu be- s'agit du Rhin, de Baie au lac de Constance; de l'Aar, depuis

wältigen, aber mit Blick auf die auf uns zukommenden Auf- son embouchure dans le Rhin jusqu'au lac de Neuchâtel; de la

gaben kann eine derart rudimentäre Organisationsstruktur si- section de cours d'eau du lac de Bienne au lac de Thoune. Par

cherlich nicht mehr genügen. la suite, la sauvegarde des voies navigables a fait périodique-

Im Zuge der Beratung des Fernmeldegesetzes zeichnet sich ment l'objet d'interventions parlementaires. Le Conseil fédéral

in der Kommission eine strikte Trennung ab zwischen hoheit- a fait rapport sur la situation du moment en 1956,1965et1971.

lichen und betrieblichen Befugnissen. Eine solche Regelung En 1973, les Chambres fédérales ont transmis une motion exi-

setzt wiederum und in ganz besonderem Masse voraus, dass geant qu'une loi sur la protection du tracé des voies naviga-

das EVED zwingend über ein entsprechendes Führungsin- bles soit édictée, que des négociations portant sur l'aménage-

strument verfügen muss. Gerade weil auch im Fernmeldege- ment du Rhin supérieur soient ouvertes, et que d'autres pro-

setz, und dann in der Folge im Vollzug desselben, die bundes- jets d'aménagement de voies navigables soient étudiés. Le

rätliche und départementale Mitwirkung eine erhebliche Aus- Conseil fédéral ordonna la préparation du projet de loi requis

weitung erfahren wird, kam die Kommission bereits in diesem mais interrompit ensuite les travaux préliminaires en prévision

Stadium zum Schluss, dass mit der Schaffung eines Bundes- de la conception globale suisse des transports qui aurait dû in-

amtes für Kommunikation nicht zugewartet werden soll. Die clure la navigation. Dans la conception globale publiée en

Kommission für die Beratung des Fernmeldegesetzes beauf- 1977, on a notamment proposé d'aménager le cours du Rhin

tragte dann an ihrer Sitzung vom 11. September die Verwal- de Baie jusqu'à l'embouchure de l'Aar. En revanche, l'aména-

tung einstimmig, eine entsprechende Uebergangsbestim- gement de l'Aar jusqu'au lac de Neuchâtel avait été considéré

mung im Fernmeldegesetz selber auszuarbeiten und vorzule- comme inutile.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Postulat Gadient Schaffung eines Bundesamtes für Kommunikation

Postulat Gadient Création d'un office fédéral de la communication

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1990

Année

Anno

Band IV

Volume

Volume

Session Herbstsession

Session Session d'automne

Sessione Sessione autunnale

Rat Ständerat

Conseil Conseil des Etats

Consiglio Consiglio degli Stati

Sitzung 04

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 90.437

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 20.09.1990 - 08:00

Date

Data

Seite 635-636

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Ref. No 20 019 193

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