Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 90-431 KI-generiert

Switzerland's Human Rights Credit Postulate

Geschäftsnummer VPB 90-431
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The court considered a motion proposing the creation of a multi-year framework credit for human rights efforts, similar to those for development aid, to financially support international organizations and governmental activities. The court acknowledged that Switzerland's non-UN membership limits its influence but recognized the potential for financial contributions to compensate for this. While the government agreed in principle to explore such a credit, it preferred to first evaluate the experience with an existing global credit for human rights actions. Therefore, the court agreed to accept the motion's request as a postulate, allowing for further consideration.

Legislator-Regeste

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Switzerland's Human Rights Credit Postulate: tionen finanziell stärker unterstützen. Denkbar wäre, einen dem bereits existierenden Globalkredit auswerten zu können.

Schlagwörter

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Menschenrechte Anrechnung der Beiträge Entwicklungsrecht Menschliche Entwicklung Internationale Organisationen Recht auf Mitgliedschaft
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Volltext

13. Dezember 1991 N 2475 Motion (Zbinden Hans-)Haering Binder

«Der dritte Bereich einzelstaatlicher Menschenrechtspolitik ist Menschenrechtspolitik auch im Bereich der finanziellen Unter-

die Arbeit innerhalb und die Unterstützung von internationalen stützung für private Organisationen und für konkrete intergou-

Organisationen, die sich für Menschenrechte einsetzen. Die vernementale Aktivitäten Konsequenzen haben muss.

Tatsache, dass die Schweiz nicht Mitglied der Uno ist, Die vorliegende Motion verlangt die Vorlage eines Bundesbe-

schränkt zwar den Aktionsradius ein. Wir können z. B. nicht schlusses über einen Rahmenkredit für mehrere Jahre, ana-

Mitglied der Uno-Menschenrechtskommission, dem wichtig- log jenem für die Entwicklungszusammenarbeit und die hu-

sten Organ für die universelle Ebene, sein. Man könnte dieses manitäre Hilfe. Ein solcher Menschenrechtskredit wäre zwar in

Defizit aber auf einer anderen Ebene kompensieren. Es zeigt der Höhe mit dem erwähnten Rahmenkredit nicht vergleich-

sich zunehmend, dass die heutigen Menschenrechtsinstru- bar, und er würde im Gegensatz zu jenem nicht auf einer aus-

mente u. a darum nicht so effizient sind, wie sie sein könnten, drücklichen gesetzlichen Grundlage beruhen. Der Bundesrat

weil schlicht das Geld fehlt Die Schweiz könnte also als Teil 'ist aber grundsätzlich bereit, die Vorlage eines solchen Bun-

der Aussenpolitik ganz gezielt Menschenrechtsbemühungen desbeschlusses zu prüfen. Allerdings möchte er damit noch

von staatlichen und nichtstaatlichen internationalen Organisa- zuwarten, um die Erfahrungen mehrerer Rechnungsjahre mit

tionen finanziell stärker unterstützen. Denkbar wäre, einen dem bereits existierenden Globalkredit auswerten zu können.

Rahmenkredit für die Unterstützung von Menschenrechtsan- Der Bundesrat ist aus diesen Gründen bereit, das Anliegen als

strengungen - ähnlich demjenigen für die humanitäre Hilfe Postulat entgegenzunehmen.

und Entwicklungshilfe - ins Budget aufzunehmen.» (W. Kälin

in «Amnesty Magazin» 6/1988) Schriftliche Erklärung des Bundesrates

Menschenrechtspolitik ist die Aussenpolitik der Zukunft. Déclaration écrite du Conseil fédéral

Ueber die Einrichtung eines solchen Rahmenkredits und die Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwan-

periodischen Berichte und Beschlüsse zu diesem aussenpoli- deln.

tischen Instrument kann das Parlament daran auf eine gute,

offene Art beteiligt werden, wie das u. a Ziel der Parlamentsre- Präsident: Der Vorstoss wird von Herrn Steffen bekämpft. Die

form und der überwiesenen Motion der Kommission für Aus- Diskussion wird verschoben.

senpolitischen Angelegenheiten ist

Verschoben - Renvoyé

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

vom 6. November 1991

Rapport écrit du Conseil fédéral

du 6 novembre 1991

Der Bundesrat hat immer wieder betont, dass er den Einsatz

für die weltweite Achtung der Menschenrechte als eine der

wichtigen Komponenten der schweizerischen Aussenpolitik

betrachtet. Die Menschenrechte sind zu einem Thema bilate-

raler Beziehungen geworden, und die Schweiz nimmt an den #S90.431

T#

multilateralen Bestrebungen für einen besseren Schutz dieser

Rechte aktiv teil. Motion (Zbinden Hans-)Haering Binder

Seit Jahren hat die Schweiz finanzielle Beiträge an konkrete «Oekologische Bildungsoffensive»

Aktionen geleistet, welche die internationale Achtung der

Menschenrechte, zu fördern suchen. Dies geschah vorerst auf

des Bundes

der Basis von Ad-hoc-Entscheiden des Bundesrates oder im Formation écologique.

Rahmen der humanitären Hilfe. Seit 1989 sieht der Voran- Programme national

schlag einen jährlichen Globalkredit von 500 000 Franken

(1989) bzw. 600000 Franken (1990/1991) zuhanden des De-

partements für auswärtige Angelegenheiten für die Finanzie-

rung von Aktionen zugunsten der Achtung der Menschen-

rechte und des Völkerrechts vor. Im September 1991 hat der Wortlaut der Motion vom 20. März 1990

Bundesrat beschlossen, in den kommenden vier Jahren einen Der Bundesrat wird ersucht, in Zusammenarbeit mit den Kan-

Globalkredit von jährlich 1 Million Franken für 1992/1993 bzw. tonen und Privaten, die Initiative für eine gesamtschweizeri-

1,05 Millionen Franken für 1994/1995 in den Voranschlag ein- sche «ökologische Bildungsoffensive» zu ergreifen und dafür

zustellen, dies unter dem Vorbehalt der Budgetgenehmigung Mittel zur Verfügung zu stellen, die umfangmässig den Auf-

durch das Parlament. • wendungen des Bundes für die Förderung der Weiterbildung

In den letzten Jahren sind zu Lasten dieses Kredits Beiträge an und neuer Technologien (89.048) entsprechen.

Aktionen und Aktionsprogramme von nicht-gouvernementa- Gegenstände dieser Anstrengung sollen sein:

len Organisationen in der Schweiz, aber auch im Ausland ge- - die Verbesserung des ökologischen Bildungsniveaus der

leistet worden. Ein grosserTeil der Beiträge ging an Organisa- breiten Bevölkerung;

tionen, welche ihren Sitz in Genf haben, dem Sitz des UN-Zen- - die Ausbildung der Ausbildner/innen im Bereich der Umwelt-

trums für Menschenrechte und der Menschenrechtskommis- bildung;

sion. Mehrere UN-Sonderfonds, welche sich bestimmten - die Qualifikation von Fachpersonal, das den zeit- und fach-

Menschenrechtsproblemen widmen, erhielten ebenfalls Bei- gerechten Vollzug des Umweltschutzgesetzes ermöglicht;

träge. Im Bereich des Völkerrechts gingen im weiteren Bei- - der Aufbau einer ökologischen Bildungsforschung.

träge an Organisationen, die sich um die Weiterentwicklung, Die Offensive soll sich sowohl auf die extensive Ausschöpfung

um die praktische Umsetzung oder um die Ausbildung ver- der bestehenden Rechtsmöglichkeiten als auch auf die Schaf-

dient machen. Ein Schwergewicht liegt hierauf dem humanitä- fung notwendiger gesetzlicher Grundlagen beziehen.

ren Völkerrecht. Für die Verwendung des Globalkredits gelten

bestimmte Kriterien und gewisse thematische Prioritäten. Texfe de la motion du 20 mars 1990

Die Rolle nicht-gouvernementaler Organisationen im Bereich Le Conseil fédéral est chargé de prendre des mesures, en col-

der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts wird laboration avec les cantons et le secteur privé, pour promou-

immer wichtiger. In der praktischen Umsetzung internationa- voir une formation écologique au niveau national et de fournir

ler menschenrechtlicher Standards, in der Sensibilisierung, à cette fin des moyens comparables aux fonds que la Confé-

Information und Ausbildung eines breiteren Publikums und dération a consacrés aux mesures spéciales en faveur de la

sogar in der Forschung leisten solche Organisationen oft qua- formation continue et de la promotion des techniques de fabri-

lifizierte Arbeit, welche staatliche Stellen auszuführen nicht in cation intégrées (89.048).

der Lage sind. Wie die obenstehenden Ausführungen zeigen, Ces mesures devraient viser en particulier sur les objectifs sui-

ist der Bundesrat überzeugt, dass eine aktive schweizerische vants:

Motion (Zbinden Hans-)Haering Binder 2476 N 13 décembre 1991

- amélioration des connaissances de la population en matière gung für Umwelterziehung durchführen. Im ausserschuli-

d'écologie; schen Bereich sind es namentlich die privaten Umweltorgani-

- formation des enseignantes et enseignants dans le domaine sationen und die Medien, die sich mit der Umwelterziehung

de l'écologie; grosse Verdienste erworben haben. Nicht zu vergessen sind

- formation du personnel spécialisé, de manière à ce que la loi hier die Angebote verschiedener (umwelt-)technischer Orga-

sur la protection de la nature et du paysage puisse être exécu- nisationen, die teilweise in Zusammenarbeit mit dem Buwal

tée conformément aux connaissances les plus récentes en la entstanden sind und die sich der Aus- und Weiterbildung der

maltiére; Klärwärter, derOelfeuerungskontrolleure und anderer mit Um-

- développement de la recherche sur la formation en matière weltaufgaben betrauten Berufstätigen befassen. Der Bundes-

d'écologie. rat ist der Ansicht, dass die Bemühungen zur Förderung der

Il conviendra d'exploiter tous les moyens de droit à disposition Umwelterziehung vor allem in Richtung auf eine verstärkte Ko-

et de créer les bases légales nécessaires. ordination all dieser Aktivitäten zu gehen hat.

- Wie im Bildungswesen generell kommt auch hier der Ausbil-

Mitunterzeichner-Cosignataires: David, Petitpierre, Thür, Wie- dung der Ausbildner entscheidende Bedeutung zu. Die ver-

derkehr, Zwygart (5) schiedenen Stellen, die sich in der Schweiz mit der Aus- und

Weiterbildung der Lehrer befassen, sind sich dessen zuneh-

Schriftliche Begründung - Développement par écrit mend bewusst. Die Durchsicht von Lelnrplänen, aber auch von

In Anbetracht der Bedeutung, welche heute dem Umwelt- Weiterbildungskursangeboten zeigt, dass die Behandlung

schutz von der Oeffentlichkeit und der Politik zugemessen von Umweltfragen immer mehr zur Selbstverständlichkeit

wird, steckt eine systematische und alle Bevölkerungskreise wird. Diese Bemühungen sind auf allen Stufen zu fördern und

erfassende ökologische Bildungskonzeption noch in den An- zu verstärken.

fängen. Vor allem in der nichtakademischen Berufsbildung - Will die Umweltschutzgesetzgebung sachgerecht vollzogen

und in der Erwachsenenbildung sind grosse Bildungsdefizite werden, so ist gut qualifiziertes Fachpersonal eine Grundvor-

zu registrieren. aussetzung. Zur Einführung des Umweltschutzgesetzes und

Die zahlreichen Ansätze und Projekte, die bereits dezentral seiner Verordnungen hat der Bundesrat deshalb bereits 1987

und sektoriell entwickelt wurden, sind durch Animation, Unter- ein mehrjähriges Informations- und Ausbildungskonzept be-

stützung und Koordination von seilen des Bundes zu fördern. willigt, in dessen Rahmen das Buwal speziell für die Vollzugs-

organe und weitere Multiplikatoren Behelfe wie Publikations-

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates reihen, Broschüren, Folien-Sets, Lehrmittel und ähnliches er-

vom 23. Mai 1990 arbeitet. Im weiteren gehört der Bund zu den Trägern der neu

Rapport écrit du Conseil fédéral gegründeten «Schweizerische Ausbildungsstätte für Natur-

du 23 mail 990 und Umweltschutz» (Sanu). Die Sanu, mit Sitz in Biel, bietet

Der Bundesrat teilt die Auffassung der Motionäre, dass in Zu- sowohl berufsbegleitende als auch vollzeitliche Ausbildungen

kunft noch stärker als bisher wirksame Massnahmen zu ergrei- an; diese richten sich an unmittelbar, aber auch mittelbar mit

fen sind, um den umweltgerechten Umgang mit den natürli- umweit-, natur- und landschaftsrelevanten Aufgaben betraute

chen Lebensgrundlagen zu sichern. Unter den langfristig wir- Berufstätige.

kenden Massnahmen kommt der Bildung ganz allgemein und Gemäss Bundesgesetz über den Umweltschutz obliegt den

der Umwelterziehung im besonderen eine sehr grosse Bedeu- Umweltschutzfachstellen des Bundes und der Kantone über-

tung zu. Dies gilt zweifellos auch für die Forschung. dies eine umfassende Informations- und Beratungspflicht. Es

Bei all den Forderungen nach Verstärkung der Anstrengun- sei hier auf die mannigfaltigen Anstrengungen des Bundes

gen in diesem Bereich ist indessen der föderalistischen Struk- verwiesen, die von Informations- und Oeffentlichkeitskampa-

tur unseres Landes Rechnung zu tragen. Dies gilt vor allem gnen (u. a. Kampagne «Saubere Luft- gesundes Leben», Um-

auch dann, wenn die geforderten Massnahmen den ge- weltausstellungen anlässlich der Muba 1991, Abfallkampa-

samten Bildungsbereich von der Vorschulerziehung und der gne) bis zu einer intensiven Zusammenarbeit mit sogenann-

obligatorischen Schulzeit bis hin zur beruflichen und universi- ten Multiplikatoren (Branchenverbände der Wirtschaft, Konsu-

tären Ausbildung sowie der Erwachsenenbildung abdecken menten- und Umweltorganisationen u a.) reicht. Der Bundes-

und sie zudem vom Bund über Sonderkredite finanziell mitge- rat ist bereit, seine diesbezüglichen Tätigkeiten im Rahmen

tragen werden sollen. Der Bundesrat ist deshalb nicht in der derfinanziellen und personellen Möglichkeiten intensiv weiter-

Lage, sich des Problems in der vorgeschlagenen Form anzu- zuführen.

nehmen. Er ist indessen bereit, sich entsprechend seinen - Daneben bieten die Ingenieurschulen und die kantonalen

Kompetenzen und Möglichkeiten für die von den Motionären und eidgenössischen Hochschulen heute eine ganze Palette

anvisierten Ziele einzusetzen. von Aus- oder Weiterbildungsmöglichkeiten im Bereich der

Zu den einzelnen Bereichen, die die Motion als besonders un- Umweltthematik an. Die ETH Zürich eröffnete beispielsweise

terstützenswert aufführt, kann folgendes festgehalten werden: 1987 eine Abteilung für Umweltnaturwissenschaften. Auch

- In der Umwelterziehung sind in den vergangenen Jahren wurde beschlossen, an beiden bundeseigenen Hochschulen

zahlreiche gute Aktivitäten entwickelt worden. Dies gilt für den die Lehrpläne der Abteilungen für Kulturtechnik und Vermes-

schulischen genauso wie für den ausserschulischen Bereich. sung um eine Vertiefungsrichtung Urnwelttechnik zu erwei-

In der schulischen Ausbildung haben-mannigfache Veranstal- tern. Im übrigen organisieren die beiden ETH seit vielen Jah-

tungen, aber auch die teilweise breiten Diskussionen um die ren Nachdiplomstudiengänge auf den entsprechenden Ge-

Erneuerung der Lehrpläne für die einzelnen Fächer bei Behör- bieten (Siedlungswasserbau und Gewässerschutz in Zürich

den, Lehrern und Schülern eine zunehmende Sensibilität für sowie Umweltwissenschaften und Umwelttechnik in Lau-

diese Probleme entwickelt. Grössere Berichte auf gesamt- sanne). Die kantonalen Hochschulen haben ihrerseits zahlrei-

schweizerischer Ebene zeigen deutlich, dass der Gedanke che Angebote im Bereiche Oekologie/Umweltwissenschaften

der Umwelterziehung zunehmend an Boden gewinnt. Erinnert und beabsichtigen entsprechend ihren Planungen einen wei-

sei hier etwa an den vom Bundesamt für Umweltschutz (BUS) teren Ausbau im Laufe der nächsten Jahre.

mit anderen Interessierten erarbeiteten und 1985 publizierten Erwähnenswert ist in diesem Zusammenhang auch die Oeko-

Bericht «Umwelterziehung: Bedürfnisse und Möglichkeiten ei- logiekommission der Schweizerischen Hochschulkonferenz,

ner Förderung», dann aber auch an das von der Erziehungsdi- der auf gesamtschweizerischer Ebene eine wichtige Koordi-

rektorenkonferenz (EDK) 1988 veröffentlichte Dossier «Um- nationsfunktion zukommt.

welterziehung in den Schweizer Schulen». Da der Bericht des - Der Bundesrat ist mit den Motionären darin einig, dass die

BUS von 1985 teilweise durch die rasante Entwicklung über- Forschung im Bereich der Umweltproblematik, mithin also

holt ist, sieht das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft auch die entsprechende Bildungsforschung, wesentlich ver-

(Buwal) für 1991 die Erarbeitung eines Statusberichts zur Um- stärkt werden muss. In diesem Sinne hat er denn auch im ver-

welterziehung in der Schweiz vor. Die EDK wird ferner im gangenen März bei der Festlegung der Ziele der Forschungs-

Herbst dieses Jahres eine zweite interkantonale Arbeitsta- politik ab 1992 diesen Bereich an die erste Stelle seiner Priori-

13. Dezember 1991 2477 Motion Dünki

täten gerückt. Bereits heute bilden die Forschungsanstren- Schriftliche Begründung - Développement par écrit

gungen der beiden ETH im Bereich der Umweltwissenschaf- Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht

ten Schwerpunktsgebiete im Schulratsbereich. Der verstärkte eine schriftliche Antwort

koordinierte Einsatz von personellen und finanziellen Mitteln

wird hier zweifellos positive Wirkungen zeitigen. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

vom 23. Mai 1990

Schriftliche Erklärung des Bundesrates Rapport écrit du Conseil fédéral du 23 mai 1990

Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat kann hier wiederholen, was er bereits in seiner

Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwan- Antwort auf die Motion Reimann Fritz vom 8. März 1989

deln. (89.365) erklärt hat, dass es nämlich aus verfassungsmässi-

gen Gründen nicht zulässig ist, die Einrichtungen der berufli-

Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat chen Vorsorge rechtlich zu zwingen, einen Teil ihres Vermö-

gens in hypothekarisch gesicherte Darlehen anzulegen. Zu-

dem ginge es auch in praktischer Hinsicht nicht an, die Pensi-

onskassen von Gesetzes wegen zur Darlehensgewährung zu

verpflichten, wenn auf der anderen Seite - wie dies konkrete

Fälle aus der Praxis belegen - keine Nachfrage nach solchen

#ST# 90.479 Darlehen besteht. In diesem Zusammenhang ist nämlich nicht

zu übersehen, dass die Vorsorgeeinrichtungen auch mit Rück-

Motion Leuenberger Moritz sicht auf ihre Versicherten ohne Wohneigentum bzw. ohne Ab-

Wohnbauförderung sicht, solches Eigentum zu erwerben, gesetzlich verpflichtet

aus BVG-Vorsorgeeinrichtungen sind, aus ihrer Vermögensanlage in jedem Fall eine marktkon-

forme Rendite zu erzielen, was ihre Möglichkeit zur Gewäh-

Aide à la construction locative. rung von attraktiven Darlehensbedingungen begrenzt.

Financement au moyen des fonds Trotz diesen Umständen und Bedingungen beabsichtigt der

de prévoyance professionnelle Bundesrat, aufgrund und im Rahmen der geltenden Verfas-

sungsordnung, die Wohneigentumsförderung mit den Mitteln

der beruflichen Vorsorge wesentlich zu verbessern. Eine dies-

bezügliche Botschaft wird er noch im Laufe dieser Legislatur-

periode den eidgenössischen Räten vorlegen. Dabei geht es -

Wortlaut der Motion vom 22. März 1990 entgegen dem Wortlaut der vorliegenden Motion - nicht um

Der Bundesrat wird beauftragt, die Anlagevorschriften für die Wohnbauförderung, sondern um Wohneigentumsförderung.

Kapitalien der BVG-Vorsorgeeinrichtungen in dem Sinne an- Ferner wird der Kreis der Institutionen nicht auf die BVG-Vor-

zupassen, dass diese einen bestimmten minimalen Anteil ih- sorgeeinrichtungen eingeschränkt, sondern es werden sämtli-

res Nettokapitalzuwachses als Hypothekardarlehen für den che Einrichtungen der beruflichen Vorsorge in den Geltungs-

Wohnungsbau zur Verfügung stellen, und zwar sowohl für bereich dieser Massnahmen einbezogen.

selbstbewohntes Eigentum als auch für den allgemeinen

Wohnungsbau, namentlich für gemeinnützige Bauträger, in Schriftliche Erklärung des Bundesrates

Form von direkten Darlehen und in Form von Obligationenan- Déclaration écrite du Conseil fédéral

leihen. Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwan-

Der Anteil der für den Wohnungsbau zweckbestimmten Pensi- deln.

onskassen-Anlagegelder ist vom Bundesrat aufgrund des Ka-

pital bedarfsauf dem Liegenschaftenmarkt festzulegen und zu Ueberwiesen als Postulat- Transmis comme postulat

variieren.

Mit diesen Anlagevorschriften soll dem Wohnungsmarkt ge-

nügend-Kapital aus dem institutionellen Zwangssparen in

Form von Hypotheken zur Verfügung gestellt werden. Damit

soll der Rückgang der Spargelder bei den Banken kompen-

siert und der Kapitalfluss in den Wohnungsmarkt verstetigt #ST# 90.710

werden.

Motion Dünki

Texte de la motion du 22 mars 1990 Aenderung des BVG. Gewährung

Le Conseil fédéral est chargé de modifier les prescriptions des vollen Teuerungsausgleiches

concernant l'investissement des fonds de la prévoyance pro-

fessionnelle de façon à ce que les institutions de prévoyance Révision de la loi

mettent à disposition, pour la construction de logements, un sur la prévoyance professionnelle.

certain pourcentage minimum de leur fortune, sous forme de Pleine compensation du renchérissement

prêts hypothécaires; ces prêts devraient être accordés aussi

bien aux propriétaires qui veulent occuper eux-mêmes les bâ-

timents à construire qu'à ceux qui sont désireux de les louer à

des tiers, notamment lorsque le maître d'ouvrage est une insti-

tution d'utilité publique. Les prêts seront accordés directe- Wortlaut der Motion vom 20. September 1990

ment ou sous forme d'emprunts obligataires. Ich beantrage dem Bundesrat, das Bundesgesetz vom

La part des fonds de placement de capitaux affectés par les 25. Juni 1982 über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und

caisses de pension à la construction de logements doit être Invalidenvorsorge in dem Sinne zu ändern, dass alle Einrich-

déterminée par le Conseil fédéral compte tenu des besoins en tungen der beruflichen Vorsorge, welche Rentenzahlungen er-

capitaux du marché immobilier et modifiée le cas échéant. bringen, den Bezügern den vollen Teuerungsausgleich ge-

Ces prescriptions d'investissement ont pour but de mettre suf- währen müssen.

fisamment de capitaux constitués par les institutions d'épar-

gne obligatoire à la disposition du marché du logement, sous Texte de la motion du 20 septembre 1990

forme d'hypothèques. Il sera ainsi possible de compenser la Le Conseil fédéral est chargé de réviser la loi du 25 juin 1982

diminution des fonds d'épargne des banques et d'assurer au sur la prévoyance professionnelle vieillesse, survivants et inva-

marché du logement un flux continu de capitaux. lidité, de manière à ce que les institutions de prévoyance qui

versent des rentes accordent à leurs assurés la pleine com-

Mitunterzeichner-Cosignataires: Keine -Aucun pensation du renchérissement.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Motion (Zbinden Hans-)Haering Binder "Oekologische Bildungsoffensive" des Bundes

Motion (Zbinden Hans-)Haering Binder Formation écologique. Programme national

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1991

Année

Anno

Band V

Volume

Volume

Session Wintersession

Session Session d'hiver

Sessione Sessione invernale

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 15

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 90.431

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 13.12.1991 - 08:00

Date

Data

Seite 2475-2477

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Ref. No 20 020 715

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