Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
90.421 • VB CH 90.421 KI-generiert

Federal Commission for Wildlife Research and Law Enforcement Data

Geschäftsnummer 90.421
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

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This case concerns a motion urging the federal government to create necessary conditions for wildlife research to provide planning data for law enforcement. The motion highlighted the diminishing habitat of wildlife and the lack of scientific studies to assess the situation accurately. The court acknowledged the importance of wildlife research for conservation, legal enforcement, and understanding ecological systems. It recognized that existing research structures, particularly for mammals, were insufficient and lacked coordination. To address this, the court proposed establishing a commission with representatives from various institutions to coordinate research efforts and ensure all crucial areas are considered, ultimately supporting the motion for further examination.

Legislator-Regeste

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Art. 68 GRN-Catégorie, Art. 66 al. 1 LTF; Federal Commission for Wildlife Research and Law Enforcement Data: The motion highlighted the diminishing habitat of wildlife and the lack of scientific studies to assess the situation accurately. The court acknowledged the importance of wildlife research for conservation, legal enforcement, and understanding ecological systems. It recognized that existing research structures, particularly for mammals, were insufficient and lacked coordination. To address this, the court proposed establishing a commission with representatives from various institutions to coordinate research efforts and ensure all crucial areas are considered, ultimately supporting the motion for further examination. (Art. 66 al. 1 LTF: This provision is cited to order the appealing party to pay the costs of the federal proceedings.) «Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die Förderung der Wildforschung in der Schweiz ist eine dring- liche Aufgabe: Wildbiologie befasst sich mit Oekologie, Ver- haltens- und Populationsbiologie freilebender Tierarten mit Schwergewicht auf Säugern und Vögeln. Die wissenschaftli- che Auseinandersetzung mit freilebenden Tieren ist als unent- behrliche Ergänzung zur labororientierten und theoretischen Biologie aufzufassen. Da sich eine gesamtheitliche Betrach- Etude du gibier. Motions 1528 N 18 septembre 1991»

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Art. 68 GRN-Catégorie Art. 66 al. 1 LTF

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Art. 66 al. 1 LTF

This provision is cited to order the appealing party to pay the costs of the federal proceedings.

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Volltext

18. September 1991 N 1527 Wildforschung. Motionen

Mme Spoerry présente au nom de la commission le rapport #ST# 90.421 écrit suivant: Motion Frey Walter Le 15 mars 1990, le conseiller aux Etats Lauber a déposé une motion. Une motion ayant le même contenu a été déposée le Wildforschung même jour par M. Walter Frey, conseiller national. Etude du gibier Le 1 er octobre 1990, pendant les débats au Conseil des Etats, le Conseil fédéral a proposé de transformer la motion Lauber en un postulat parce que les mesures exigées relèvent essen- tiellement de la compétence du Conseil fédéral. Par 19 voix contre une, le Conseil des Etats a toutefois transmis l'interven- Wortlaut der Motion vom 15. März 1990 tion pour examen en tant que motion. 1. Der Bundesrat wird beauftragt, auf dem Gebiet der Wildfor- Le 6 mai 1991, la Commission de la santé publique et de l'envi- schung die nötigen Voraussetzungen zu schaffen, damit die ronnement du Conseil national a discuté de la motion et admis für den Gesetzesvollzug erforderlichen Planungsgrundlagen l'urgence du problème. Elle constate en effet que l'habitat de tatsächlich bereitgestellt werden können. la faune sauvage se réduit toujours davantage, c'est-à-dire 2. Insbesondere sollen die im Bundesgesetz über die Jagd qu'il est menacé par de multiples influences1 et que de ce fait, und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel vorgese- l'existence de certaines espèces animales est en péril. Elle henen Förderungsmassnahmen raschmöglichst konkretisiert doit en même temps prendre acte que le manque de travaux und die benötigten Instrumente für eine praxisorientierte Wild- scientifiques permet difficilement une appréciation précise de forschung in geeigneterweise optimiert und ergänzt werden. la situation. En effet, il n'existe guère de documents sur la flore 3. Ueberdies ist dafür zu sorgen, dass die in den Bundesge- et la faune qui permettraient de se rendre compte du contexte setzen über die Raumplanung, den Natur- und Heimatschutz, général. Dans les universités cantonales, ce type de recher- den Umweltschutz und die Landwirtschaft verlangten wildbio- che est différé depuis des années au profit de la recherche gé- logischen Untersuchungen durchgeführt werden. nétique et biochimique. 4. Schliesslich muss sichergestellt werden, dass die Ausbil- La commission s'est prononcée pour la transmission de la dung und Forschung in Wildbiologie an den Eidgenössischen motion pour examen, bien que son optique lui semble trop Technischen Hochschulen und mit Unterstützung durch Na- étroite. Elle est d'avis que le champ d'application de la motion tionale Forschungsprogramme auch an den kantonalen Uni- devrait être étendu à d'autres groupes d'animaux tels que les versitäten weitergeführt und ausgebaut werden kann. insectes, les poissons, les amphibiens, les reptiles et les petits mammifères et ne pas se limiter aux seules espèces touchées par la loi sur la chasse. Texte de la motion du 15 mars 1990 Pour pouvoir proposer des mesures concrètes, la commission 1. Le Conseil fédéral est chargé d'établir les conditions néces- a chargé l'administration d'établir à son intention un rapport saires dans le domaine de la recherche sur le gibier pour que sur la situation. les bases de planification indispensables à l'exécution de la loi Après avoir étudié ce rapport en date du 21 août 1991, la com- soient effectivement réalisées. mission est arrivée aux conclusions suivantes: 2. Il s'agira en particulier de concrétiser au plus vite les mesu- 1. Dans le domaine de la recherche sur le terrain en matière de res d'application prévues dans la loi sur la chasse et la protec- faune/écologie, il convient d'améliorer considérablement la tion des mammifères et des oiseaux sauvages et de compléter coordination entre les différentes universités, entre la recher- et améliorer les moyens permettant une recherche sur le gibier che fondamentale et la recherche appliquée ainsi qu'au sein axée sur la pratique. de la recherche axée sur la pratique. La coordination avec des 3. Il conviendra en outre de mener à bien les études sur le gi- domaines de recherche apparentés, tels que l'agriculture et la bier prescrites par les lois sur l'agriculture, l'aménagement du sylviculture, est en outre de la plus grande importance. territoire, la protection de la nature et du patrimoine, ainsi que 2. La commission propose à cet effet au Conseil fédéral d'ins- celle de l'environnement. taurer une commission composée de représentants d'univer- 4. Enfin, il faudra s'assurer que les universités puissent contri- sités, de la pratique, des autorités fédérales et cantonales, des buer aussi à développer et à poursuivre la formation et la re- stations fédérales de recherche ainsi que des organisations cherche en matière de biologie du gibier menées par les éco- spécialisées correspondantes. les polytechniques fédérales avec l'appui des programmes La tâche principale de la commission serait d'assurer la coor- nationaux de recherche. dination de manière, d'une part, à éviter tout travail fait à dou- ble et, d'autre part, à garantir la prise en considération de tous Mitunterzeichner-Cosignataires: Aliesch, Allenspach, Antille, les domaines de la recherche qui sont importants pour la sau- Aregger, Aubry, Basler, Berger, Biel, Blocher, Bonny, Bühler, vegarde de la multiplicité des espèces. Bundi, Burckhardt, Cavadini, Cevey, Cincera, Coutau, Daepp, Darbellay, Dreher, Dubois, Ducret, Eggly, Engler, Eppenber- Antrag der Kommission ger Susi, Etique, Fischer-Hägglingen, Fischer-Seengen, Fri- Die Kommission beantragt dem Nationalrat mit 15 zu 3 derici, Früh, Giger, Graf, Gros, Guinand, Hari, Hess Otto, Hess Stimmen, die Motion des Ständerates als Motion zu überwei- Peter, Hösli, Jeanneret, Jeanprêtre, Jung, Kühne, Leuba, Lon- sen. get, Maeder, Massy, Müller-Meilen, Müller-Wiliberg, Nebiker, Neuenschwander, Paccolat, Perey, Petitpierre, Philipona, Proposition de la commission Pini, Portmann, Reichling, Reimann Maximilian, Rohrbasser, Par 15 voix contre 3, la commission propose au Conseil natio- Ruf, Rutishauser, Rüttimann, Rychen, Savary-Fribourg, nal de transmettre la motion du Conseil des Etats pour exa- Scheidegger, Scherrer, Schmidhalter, Schnider, Schule, men en tant que motion. Schwab, Seiler Hanspeter, Seiler Rolf, Spalti, Spoerry, Stamm, Steinegger, Tschuppert, Weder-Basel, Wellauer, Widmer, Wie- derkehr, Wyss William, Zölch.Zwingli (84)

Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die Förderung der Wildforschung in der Schweiz ist eine dring- liche Aufgabe: Wildbiologie befasst sich mit Oekologie, Ver- haltens- und Populationsbiologie freilebender Tierarten mit Schwergewicht auf Säugern und Vögeln. Die wissenschaftli- che Auseinandersetzung mit freilebenden Tieren ist als unent- behrliche Ergänzung zur labororientierten und theoretischen Biologie aufzufassen. Da sich eine gesamtheitliche Betrach- Etude du gibier. Motions 1528 N 18 septembre 1991

tungsweise ökologischer Systeme auf Freilandbeobachtun- bestehen nicht einmal regelmässige Kontakte, geschweige gen stützen muss, gilt es vermehrt die Feldforschung zu för- denn eine Koordination zur interdisziplinären Abstimmung der dern. Diese kann die notwendigen Grundlagen für die Lösung Zielsetzungen. dringlicher Probleme in den Bereichen Natur- und Arten- Der Mangel an Uebersicht und umfassender konzeptioneller schutz, Bioindikation, Wildbewirtschaftung, Schadenvermei- Planung findet somit - pointiert ausgedrückt - zwangsläufig dung und ähnliches liefern. Solche Grundlagen sind für den seinen Niederschlag in einer aus der Sicht des modernen Ma- Vollzug verschiedener Bundesgesetze, kantonaler Gesetzge- nagements wenig effizienten Grundlagenbeschaffung im Be- bungen, Verordnungen sowie internationaler Vereinbarungen reich der Wildforschung. Dass dennoch beachtliche Teiler- unerlässlich. 1988 befassten sich verschiedene Organisatio- folge erzielt werden, ist der vorausschauenden Planung und nen in ausführlichen und gut dokumentierten Berichten mit Initiative einzelner Exponenten der Bundesverwaltung und ei- der kritischen Situation im Bereich der Feldforschung sowie nigen privaten Institutionen zu verdanken. Die Wildforschung der Ausbildung und Forschung im organismischen Bereich. deckt thematisch ein weites Feld ab und könnte durch ge- Die Schweizerische Gesellschaft für Wildforschung (SGW) schickte Organisation Wesentliches zur Koordination der lau- hält mit aller Deutlichkeit fest, dass die Wildforschung der fenden Bemühungen und zur Umsetzung von Grundlagen Nachfrage nach Grundlagen für praktische Anwendungen beitragen. nicht gerecht wird. Die Schweizerische Naturforschende Ge- Die Bedeutung der Wildforschung wird zu wenig erkannt: Ge- sellschaft stellte klare Forderungen zur Verbesserung der For- genüber der praxisorientierten Wildforschung bestehen ge- schung und Umsetzung der wissenschaftlichen Erkenntnisse genwärtig Erwartungen und Forderungen bezüglich umsetz- sowie der praxisorientierten Ausbildung auf. barer Grundlagen zur Lösung anstehender Probleme. Nutz- Uebereinstimmend wird auf die bisher mangelhafte Effizienz niesser sind die zuständigen Amtsstellen von Bund und Kan- und Koordination und die Notwendigkeit von strukturellen Ver- tonen, die Raumplanung, Jagd, Land- und Forstwirtschaft so- besserungen im Anwendungsbereich der Feldforschung hin- wie die Natur- und Vogelschutzorganisationen. Die vorhande- gewiesen. Die Tätigkeit im angewandten Bereich stellt an den nen Mittel und Strukturen genügen jedoch bei weitem nicht, Wildforscher allgemein hohe Anforderungen. Neben umfas- um auch nur die wichtigsten Grundlagenbedürfnisse zu be- senden Spezialkenntnissen in Wildbiologie soll er über ein friedigen. breites Fachwissen verfügen. Unmittelbar nach Studienab- Verschiedene Bundesgesetze und Konventionen verpflichten schluss sind die Hochschulabsolventen von heute den Anfor- den Bund, wildbiologische Grundlagen zu beschaffen bzw. zu derungen der Praxis allgemein nicht gewachsen. Insbeson- veranlassen: BG über die Jagd und den Schutz wildlebender dere ist die Ausbildung von Diplombiologen für die Praxis völ- Säugetiere und Vögel vom 20. Juni 1986, BG über den Natur- lig ungenügend. Andererseits ist von den Hochschulen nicht und Heimatschutz vom 1. Juli 1966, BG über die Raumpla- zu erwarten, dass die Forschung primär auf praktische Fragen nung vom 22. Juni 1979, BG über den Umweltschutz vom ausgerichtet wird. Für die praxisorientierte Wildforschung in 7. Oktober 1983, BG über die Landwirtschaft vom 3. Oktober der Schweiz braucht es darum auch eine leistungsfähige Infra- 1951. Noch sind die erforderlichen Grundlagen für den Voll- struktur ausserhalb des Hochschulbereichs. zug dieser Gesetze nicht ausreichend vorhanden. Vorrangig Strukturelle Defizite im Bereich der Feldforschung: Die jetzi- werden Leistungsstrukturen und Finanzen benötigt für die gen Verhältnisse im Anwendungsbereich der Wildforschung langfristige Ueberwachung der Bestände und Verbreitung ein- sind prekär. Am bedenklichsten sind die strukturellen Mängel heimischer Wildsäuger und Vögel, das Erstellen und Vermit- hinsichtlich der Säugetierforschung und des Säugetierschut- teln von Grundlagen für die Biotop- und Landschaftsbewer- zes. Vor allem fehlt das längst erforderliche Instrument für die tung, die Ausbildung und Instruktion von praktisch tätigen Koordination, Information und Forschung im angewandten Fachleuten sowie Amateuren und für eine gezielte Oeffentlich- Bereich. Dies wird gegenwärtig klar belegt durch die Tatsa- keitsarbeit. Dass dieses Pflichtenheft gegenwärtig nicht erfüllt che, dass sich die Schweizerische Vogelwarte Sempach im werden kann, zeigt sich u. a. am unbedeutenden Anteil der Zusammenhang mit der Umweltverträglichkeitsprüfung einer Wildforschung im Gesamtbudget des Buwal. Zur Aufrechter- Neubaustrecke «Bahn 2000» und dem Abschnitt N 5 im haltung der Dokumentationsstelle für Wildforschung und für Räume Grenchen interimistisch mit dem Bereich Wildsäuger eigentliche Strukturen der Wildforschung wie beispielsweise befassen muss. Die Schweizerische Dokumentationsstelle für die Schweizerische Vogelwarte sowie für Projekte zur Beschaf- Wildforschung ist unterdotiert und lediglich in der Lage, eine fung benötigter Grundlagen ist ein Anteil von weniger als Uebersicht über die Literatur zu schaffen. Die Eidgenössische 1 Prozent vorgesehen. Forschungsanstaltfür Wald, Schnee und Landschaft (WSL) in Schlussfolgerungen: Es sind in umfassender Weise die Vor- Birmensdorf schliesslich hat anscheinend andere For- aussetzungen für eine zeitgemässe und leistungsfähige Wild- schungsprioritäten und bietet keinen Ersatz für das fehlende forschung zu schaffen, einerseits durch Einflussnahme auf Wildforschungsinstrument. Es ist zu fordern, dass der Bund Forschung und Ausbildugn an den Hochschulen, anderer- dem Missstand durch die Schaffung einer Fachstelle für ange- seits durch die Förderung bestehender und Neuschaffung wandte Wildforschung abhilft. Strukturelle Massnahmen sol- weiterer benötigter Strukturen ausserhalb der Hochschulen len zusätzlich gestützt werden, indem an den Hochschulen und die Gewährung der erforderlichen Mittel. Der Bund soll eine leistungsfähige Grundlagenforschung ermöglicht wird. darum rasch geeignete Massnahmen zur Stärkung der praxis- Mit der strukturellen Optimierung der Wildforschung allein ist orientierten Wildforschung treffen. das Ziel noch nicht erreicht. Unabdingbar ist im weiteren die verstärkte Koordination aufgrund von einheitlichen Konzep- ten. Daraus würde sich auch eine zielgerichtetere und letztlich Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates kostensparendere Investition der Bundesmittel ergeben. Bis- vom 23. Mai 1990 herwurden durch verschiedene Bundesstellen, offenbar ohne Rapport écrit du Conseil fédéral Querkontrollen, Aufträge mit wildbiologischem Inhalt an ir- du 23 mail 990 gendwelche Institutionen erteilt. Thematisch zusammenhän- Die Bundesgesetzgebung schafft die Voraussetzungen, um gende Bereiche wurden dadurch getrennt bearbeitet: Erhal- die wildlebenden Säugetiere und Vögel in ihrer Artenvielfalt zu tung von Lebensräumen bzw. Biotopen, Landschaftsschutz, erhalten, ihre Bestände zu schützen und ihre Lebensräume zu Wildschäden, Tierkrankheiten und Seuchen, faunistische In- sichern. Sie bietet auch die Grundlage für Massnahmen zur ventare, ökologische Untersuchungen von Artengruppen Vermeidung wirtschaftlicher Schäden durch Wildtiere. (Säuger, Vögel, Reptilien und Amphibien, Fische). Zwischen Bei der Planung, Durchführung und Ueberwachung von sol- den ausführenden Institutionen wie der Eidgenössischen For- chen Schutzmassnahmen spielt die Wildforschung eine ent- schungsanstaltfür Wald, Schnee und Landschaft, der Tollwut- scheidende Rolle. Sie liefert überdies wichtige Grundlagen für zentrale, dem Institut für Agronomie Changins und der Eawag die Beurteilung von Veränderungen oder geplanten Verände- sowie privaten Institutionen wie Stiftung für Landschafts- rungen im Lebensraum der Wildtiere (z. B. die Auswirkung von schutz, Stiftung Schweizerische Vogelwarte Sempach, Karch touristischen Erschliessungen oder Strassenbauten auf die (Amphibien), Koordinationsstellen für Fledermausschutz usw. Wildtiere und deren Lebensräume). 18. September 1991 N 1529 Wildforschung. Motionen

Wichtige Daten für den Schutz von Wildtieren und die Ueber- vermehrt gefördert werden kann. Die Gesetzesgrundlagen da- wachung der Umwelt ergeben sich ferner aus wildbiologi- für sind vorhanden. schen Langfristüberwachungen der Bestandesentwicklung 2. Gemäss Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wild- von Wildtieren, deren Verbreitung sowie deren Belastung mit lebender Säugetiere und Vögel (Art. 14 Abs. 3-5) und der Schadstoffen. Jagdverordnung (Art. 11-13) fördert der Bund die Erfor- 1. Folgende Gesetze, Verordnungen und Staatsverträge ent- schung der wildlebenden Tiere (insbesondere Untersuchun- halten Grundlagen über den Schutz der Fauna: gen über den Artenschutz, die Beeinträchtigung von Lebens- - Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender räumen, die Wildschäden und die Krankheiten wildlebender Säugetiere und Vögel (JGS, SR 922.0) Tiere). Er fördert die Information der Oeffentlichkeit und kann - Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG, Forschungsstätten von gesamtschweizerischer Bedeutung SR451) Beiträge gewähren. - Forstpolizeigesetz (in Revision; neu Waldgesetz WaG) Für diese Aufgabe steht 1990 ein Kredit von 473 000 Franken - Umweltschutzgesetz (USG, SR 814.01) zur Verfügung. Aus diesen Mitteln finanziert der Bund die - Raumplanungsgesetz (RPG, SR 700) Schweizerische Dokumentationsstelle für Wildforschung und -Landwirtschaftsgesetz (LG, SR910.1) -Tierschutzgesetz die Markierungszentrale für Säugetiere, er leistet einen Beitrag (TschG, SR 455) an die Schweizerische Vogelwarte Sempach und an die Wild- - Artenschutzverordnung (AschV, SR 453) untersuchungsstelle der veterinärmedizinischen Fakultät der - Uebereinkommen über die Erhaltung der europäischen Universität Bern. Ausserdem werden aus diesem Kredit wild- wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Le- biologische Forschungsaufträge finanziert. Es kann aber zur- bensräume (Berner Konvention, SR 0.455) zeit nur ein kleiner Teil der dringendsten Forschungsbedürf- - Uebereinkommen über Feuchtgebiete, insbesondere als nisse abgedeckt werden. Lebensraum für Wasser- und Watvögel (Ramsar-Abkommen, Die Vogelwarte Sempach ist die einzige Forschungsinstitution SR 0.451-45) in der Schweiz, die hauptsächlich praxisorientierte Wildfor- Für den Vollzug des Jagdgesetzes stehen u. a. folgende teil- schung betreibt. Mit einem Budget von 5,6 Millionen Franken weise im Auftrag des Bundes erarbeiteten wildbiologischen deckt sie den Bedarf an Ueberwachung und Grundlagenbe- Grundlagen zur Verfügung: schaffung für den Schutz der Vögel zum grössten Teil ab. In in- Im Bereich Inventare/Forschung: Jagdstatistik (vor allem Ab- tegrale Lebensraumprojekte der Vogelwarte werden auch schusszahlen); Auerhuhninventar; Säugetieratlas (im Auf- Säugetiere einbezogen, da Forschungsstrukturen für ange- bau) ; Forschungsergebnisse über die Oekologie und die Aus- wandte Wildbiologie im Bereich der Säugetiere sonst weitge- breitung des Luchses in der Schweiz; potentielle Lebens- hend fehlen. Forschungsaufträge werden an wenige speziali- räume des Fischotters; Untersuchungen über die Bannge- sierte Umweltbüros oder an einzelne Wildbiologen vergeben. biete; Inventar der Schweizer Wasservogelgettete von inter- Um diese Situation zu verbessern, sollen bestehende For- nationaler Bedeutung. schungsstrukturen gestärkt und wo nötig neue geschaffen Im Bereich Umsetzung/Information: Datenbank über wildbio- werden. Es sollen folgende Schwergewichte gebildet werden: logische Literatur. a) Gebirgs-Oekosysteme/Wald-Wild-Probleme im Gebirgs- Es fehlen jedoch noch wichtige Kenntnisse über die Lebens- wald: Die Erforschung und Erhaltung der Gebirgs-Oekosy- raumansprüche von Wildtieren zur Erarbeitung von Schutzkri- steme und die Lösung des Wildschadenproblems im Gebirgs- terien und von Massnahmen zur Lebensraumverbesserung, wald sind Aufgaben von nationaler Bedeutung. Die Erhaltung namentlich im Sinne der Erhaltung von Biotopen und der Si- der Schutzfunktion der Gebirgswälder ist eine der vordring- cherstellung einer ausreichenden ökologischen Vernetzung lichsten forstpolitischen Aufgaben. Lösungen sind nur über nach den Artikeln 18a und 18b NHG. Wenig bekannt ist z. B., Analysen möglich, die auf einer gesamtheitlichen Betrachtung wie sich die Isolierung von Teilpopulationen durch Verkehrs- unter Einschluss gesamtökologischer, wildbiologischer, forst- wege auf Wildtierbestände auswirkt. Aus genetischen Grün- licher, jagdlicher, touristischer sowie Verkehrs- und erschlies- den ist zu erwarten, dass isolierte Teilpopulationen mit der Zeit sungstechnischer Faktoren basieren. aussterben werden. b) Untersuchung von Wildtieren bezüglich Gesundheit und Ausser den wenig verlässlichen Bestandeszahlen der Huftier- chemische Rückstände: An der Universität Bern soll die Wild- arten in der Jagdstatistik gibt es praktisch kein Datenmaterial tieruntersuchungsstelle ausgebaut werden, um entspre- über die Entwicklung von Säugetierbeständen in der Schweiz. chende langfristige und grossräumige Untersuchungen Dies gilt vor allem auch für bedrohte Arten. Es gibt z. B. Indi- durchführen zu können. zien, dass der Bestand des Feldhasen in den letzten Jahren c) Mittelland/Erhaltung der Wildtiere in der Agrarlandschaft: dramatisch abgenommen hat. Da aber seit fünfzehn Jahren Die Grundlagenbeschaffung für die Erhaltung der Wildtiere im keine wildbiologischen Untersuchungen darüber durchge- Mittelland soll vor allem durch Aufträge an Institutionen erfol- führt wurden, sind die Kenntnisse über den aktuellen Zustand gen, die integrale Lebensraumprojekte unter Einbezug von der Feldhasenpopulationen gering. Vögeln und Säugern durchführen können. Ueber die Belastung von Wildtieren mit Schadstoffen gibt es d) Umsetzung und Information: Wildbiologische Grundlagen nur wenige punktuelle Untersuchungen. Ein grossräumiges, können nur wirken, wenn über sie informiert wird und wenn sie langfristiges Forschungsprogramm zu diesem Thema wäre in der Praxis umgesetzt werden. Die Informationstätigkeit der wünschenswert. Schweizerischen Dokumentationsstelle für Wildforschung soll Die schon vorhandenen Daten und Kenntnisse müssen kon- deshalb verstärkt werden. sequenter in Schutzkonzepte, Richtlinien und Beurteilungskri- Die erforderlichen finanziellen Mittel lassen sich am Budget terien (z. B. bei der Umweltverträglichkeitsprüfung) umgesetzt der Schweizerischen Vogelwarte abschätzen. Die Vogelwarte werden. Ausserdem muss die Information in der Verwaltung leistet im Bereich der Ornithologie Aehnliches, wie es für den und in der Oeffentlichkeit verbessert werden. Bereich der Säugetiere jetzt noch aufzubauen gilt. Die gesetz- Wegen der fehlenden wildbiologischen Grundlagen und der lichen Grundlagen dafür sind auf Bundesebene vorhanden. schlechten Umsetzung der vorhandenen Kenntnisse kann der Der Bundesrat ist bereit, die Erhöhung der entsprechenden gesetzliche Auftrag zum Schutz der Fauna nur mangelhaft er- Kredite zu prüfen. füllt werden. Auf die aktuelle Bedrohung von einzelnen Arten 3. Der Bundesrat wird prüfen, wie die in verschiedenen Bun- und deren Lebensräume kann nur ungenügend reagiert wer- desgesetzen verlangten wildbiologischen Untersuchungen den. und deren Umsetzung in die Praxis gefördert werden können. Ursache der mangelhaften Planungsgrundlagen für den Ge- Bund, Kantone, Hochschulen sowie private Institutionen soll- setzesvollzug sind knappe personelle und finanzielle Mittel so- ten in enger Zusammenarbeit festlegen, welche wildbiologi- wie ungenügende Forschungsstrukturen, namentlich im Be- schen Grundlagen prioritärzu beschaffen sind. Neue gesetzli- reich der praxisorientierten Wildforschung. che Grundlagen sind dafür nicht erforderlich. Der Bundesrat wird deshalb prüfen, wie die Beschaffung von 4. Aufgabe der Hochschulen im Bereich Wildbiologie ist die wildbiologischen Planungsgrundlagen mit finanziellen Mitteln Ausbildung von Wildbiologen, die Vermittlung von wildbiologi- AVS/AI et assurance-accidents. Lois. Modification 1530 N 18 septembre 1991

sehen Kenntnissen an Studenten anderer Fachrichtungen zugewiesenen Mittel die objektiven Prioritäten festzulegen. (z. B. Forstingenieure, Tierärzte) und die Grundlagen- und Me- Die Umwandlung in ein Postulat ist mehr eine Frage des thodenforschung, welche für die ausserhalb der Hochschulen Grundsatzes als eine Frage der Auswirkung. Denn wir wollen tätige praxisorientierte Wildforschung unerlässlich sind. das, was die Motion verlangt, tatsächlich in Taten umsetzen. Diese Forschungsrichtung hat, trotz zunehmender Nachfrage nach Wildbiologen und wildbiologischen Forschungsergeb- Motionen 90.426, 90.421 nissen, an den Hochschulen immer mehr an Bedeutung verlo- Motions 90.426,90.421 ren, dies im Zuge einer allgemeinen Tendenz, an den Hoch- schulen die «Feldforschung» zugunsten der «Laborfor- Abstimmung - Vote schung» aufzugeben. Die Ausbildung auf dem Gebiet der Für Ueberweisung der Motionen 80 Stimmen Wildbiologie an der ETH Zürich ist deshalb zu erhalten. Da die Dagegen 1 Stimme Forstingenieure immer mehr mit Naturschutzfragen und Wild- schadenproblemen konfrontiert werden, wäre es wünschens- wert, dass die Lehre und Forschung sowie die Umsetzung in die Praxis im Bereich Wildbiologie und Oekologie ausgebaut 90.082 werden. Die Einflussmöglichkeiten des Bundes auf die kanto- #ST#

nalen Hochschulen sind gering. AHV/IVund Unfallversicherung. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Bundesgesetze. Aenderung Déclaration écrite du Conseil fédéral AVS/AI et assurance-accidents. Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwan- Lois. Modification deln. Botschaft und Gesetzentwürfe vom 21. Dezember 1990 (BB119911217) Wiederkehr: Wer könnte nicht für die Wildforschung sein, Message et projets de loi du 21 décembre 1990 (FF 19911193) wenn ihr Ziel ist, den Wildtieren in unserem Land genügend Kategorie III, Art. 68 GRN-Catégorie III, art. 68RCN Lebensraum zu ermöglichen? Ich habe zwanzig Jahre lang als Geschäftsführer des WWF dafür gekämpft. Vieles, was wir vor- geschlagen haben, ist in diesem Rat nicht aufgenommen wor- den. Heute kommt Herr Nationalrat Walter Frey mit den glei- chen Vorschlägen. Wir behandeln seine Motion, und ich sage Antrag der Kommission klar: Ich bin dafür. Ich möchte aber meiner persönlichen Be- Eintreten troffenheit Ausdruck geben, dass es wieder einmal so lange Proposition de la commission gedauert hat und dass es dann, wenn's opportun wird, von je- Entrer en matière mandem eingereicht wird, der so inkonsequent handelt wie Herr Walter Frey. Allenspach, Berichterstatter: Anlässlich der 9. AHV-Revision Er hat zwei Seelen, ach, in seiner Brust. Die erste ist die Seele wurde eine Indexierung der AHV-Renten beschlossen. Seit des Jägers. Diese will genügend Wildtiere in unserem Land. 1979 werden die AHV-Renten im Zweijahresrhythmus obliga- Diese will genügend Raum für die Wildtiere. Und die zweite torisch der Teuerung angepasst. Sie werden aber nicht nur der Seele ist die des Autohändlers. Herr Frey stimmt konsequent Teuerung angepasst. Dank des verwendeten Mischindexes für noch mehr Strassen. Er hat soeben im Waldgesetz auch erfolgt zum Teil auch eine Anpassung an die Lohnentwick- dafür gestimmt, dass die Autos in den Wäldern herumfahren lung. dürfen. Mit noch mehr Strassen in unserem Land-und es wer- Diese Teildynamisierung der AHV-Renten hatte damals den immer noch mehr gebaut, das Parlament hat erst kürzlich grosse Diskussionen ausgelöst. Insbesondere wurde darauf den entsprechenden Kredit um 500 Millionen Franken auf hingewiesen, dass mit einer solchen Teildynamisierung der 1300 Millionen aufgestockt - geht aber in erster Linie der Le- Renten den AHV-Rentnern eine gesetzliche Einkommensga- bensraum der Tiere in unserem Land kaputt. rantie gewährt werde, die in diesem Umfang wohl kaum eine Das Abstimmungsverhalten von Herrn Frey ist also konträr zu andere Bevölkerungsgruppe habe. seiner Motion. Das ist inkonsequent, und ich gebe meiner Be- Da mit einer Indexierung der AHV-Renten zudem zusätzliche troffenheit Ausdruck mit der Bitte an Herrn Frey, in Zukunft Kosten und administrative Probleme verbunden sind, hat das nicht mehr so schizophren zu handeln. Parlament damals beschlossen, diese Teildynamisierung, d. h. die Anpassung der Renten an den Mischindex, nicht jähr- Bundespräsident Cotti: Die Wildforschung hat sicher eine lich, sondern nur alle zwei Jahre vorzunehmen. Diese Teildy- grosse Bedeutung, nicht nur bezüglich des eigentlichen en- namisierung der AHV-Renten im zweijährigen Anpassungs- gen Gegenstandes der Forschung selber, nämlich des Wil- rhythmus wurde anlässlich der 9. Revision als eine sehr aus- des, sondern aufgrund der indirekten Auswirkungen der Wild- gewogene Lösung und als wichtiger sozialer Fortschritt be- entwicklungen für die ganze Umweltfrage. Deshalb ist grund- grüsst. Das Parlament war sich allerdings durchaus bewusst, sätzlich überhaupt nichts gegen die Motion einzuwenden. dass in Zeiten extrem hoher Teuerung soziale Notlagen ent- Der Grund, weshalb Ihnen der Bundesrat- und zwar ohne jeg- stehen könnten. Es sei daran erinnert, dass in den Jahren liche besondere Ambition - vorschlägt, die Motion in ein 1972 bis 1975 Teuerungsraten von 7 bis 9,5 Prozent das wirt- Postulat umzuwandeln, liegt darin, dass wir im grossen, brei- schaftliche und soziale Klima unseres Landes geprägt haben. ten Forschungsbereich die Forschungsgelder in den näch- Weil damals Teuerungsraten von 8 Prozent und mehr eine sten vier Jahren erhöhen werden - Sie wissen, um wieviel. Realität waren, wurde im Sinne einer Ausnahmeregelung der Die Forschung wird zu einer der Hauptprioritäten der Bundes- zweijährige Anpassungsrhythmus in dem Sinne gelockert, tätigkeit. Das wirkt sich auch finanziell aus. Es scheint dem dass der Bundesrat die AHV-Renten nach einem Jahr schon Bundesrat deshalb kaum konsequent zu sein, relativ geringfü- der Teuerung anpassen kann, falls der Index der Konsumen- gige Gelder zu extrapolieren und sie in bezug auf die tatsächli- tenpreise innert eines Jahres um mehr als 8 Prozent steigt. Die che Festlegung der Forschungsprioritäten nicht den zuständi- damalige Diskussion lässt deutlich erkennen, dass das Parla- gen Gremien zu überlassen. ment diese jährliche Anpassung nur für wirkliche Ausnahme- Es ist eine untergeordnete Sache, ich räume es ein. Aber wenn fälle und für Extremsituationen vorgesehen hatte. Die Teildy- das für jeden Forschungsbereich grossräumig gemacht namisierung, das heisst die Berücksichtigung der Lohnent- würde, hätte man kaum mehr die Möglichkeit, den Ueberblick wicklung, wurde für wichtiger und sozial gebotener erachtet zu wahren, um die entsprechenden Prioritäten festzulegen. als die jährliche Teuerungsanpassung. Der Bundesrat bestätigt nochmals, dass eine Entwicklung der Gemäss vorliegender Botschaft soll an diesem System nichts Wildforschung absolut möglich ist, möchte aber den For- Grundsätzliches geändert werden. Es sollen die AHV-Renten schungsgremien die Möglichkeit belassen, im Rahmen der weiterhin jedes zweite Jahr gemäss Mischindex nicht nur der Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Motion Frey Walter Wildforschung

Motion Frey Etude du gibier

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1991 Année Anno

Band IV Volume Volume

Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale

Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 04 Séance Seduta

Geschäftsnummer 90.421 Numéro d'objet Numero dell'oggetto

Datum 18.09.1991 - 15:00 Date Data

Seite 1527-1530 Page Pagina

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